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1 Jahr Fahrverbot: Sind 12 Monate Führerscheinentzug möglich?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Dürfen 12 Monate Fahrverbot überhaupt verhängt werden?

Die Schlüssel besser liegen lassen: Bei Alkoholfahrten kann ein Fahrverbot von 1 Jahr drohen.
Die Schlüssel besser liegen lassen: Bei Alkoholfahrten kann ein Fahrverbot von 1 Jahr drohen.

1 Jahr Fahrverbot ist eine der höchsten Maßnahmen, die die Gesetzgebung bei einem Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht vorsieht. Dies ist beispielsweise bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss der Fall.

Bei solchen Fahrern zweifelt das Gericht allgemein an der charakterlichen Eignung des Fahrers, ein Kfz führen zu können. Er würde dann, laut Gericht, die Verantwortung und die Gefahren im Straßenverkehr nicht ernst nehmen. Ein Fahrverbot als solches wird für einen Zeitraum von einem bis maximal drei Monaten verhängt. Eine Sperrfrist kann von sechs Monaten bis fünf Jahre und ausnahmsweise auch lebenslänglich auferlegt werden.

In der Probezeit kann der Führerschein wesentlich schneller entzogen werden. Denn für Fahrneulinge stellt der Führerscheinentzug meist eine bittere Strafe dar. Doch Sie können die Zeit ohne Fahrerlaubnis nutzen! Wie und was Sie sonst noch über Fahrverbot und Führerscheinentzug wissen müssen, lesen Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Ein Jahr Fahrverbot

Gibt es tatsächlich ein ganzes Jahr Fahrverbot?

Ja, genauer gesagt gibt es den Führerscheinentzug für ein ganzes Jahr. Sie bekommen diesen dann nicht automatisch wieder wie bei einem Fahrverbot. Die Fahrerlaubnis müssen Sie bei Fristende erst wieder beantragen.

Wann droht so eine harte Sanktion?

Ein Fahrerlaubnisentzug erfolgt etwa bei Verkehrsstraftaten, für die drei Punkte im Fahreignungsregister vorgesehen sind. Dazu zählen u. a. Nötigung, Gefährdung oder das Fahren trotz laufendem Fahrverbot.

Wie nutze ich die Zeit am besten?

Wer so lange ohne Führerschein auskommen muss, will diesen meist so schnell wie möglich zurück bekommen. Sie können frühzeitig bei der Behörde erfragen, ob diese eine MPU von Ihnen verlangt, sich ausgiebig auf diese vorbereiten (was zu empfehlen ist) und schon einmal absolvieren. Drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie dann den Antrag auf Wiedererteilung stellen und das MPU-Gutachten gleich beilegen.

Wann droht 1 Jahr Fahrverbot bzw. Sperrfrist?

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Gericht der Meinung ist, ein Fahrer sei auf Grund von körperlichen, geistigen oder charakterlichen Mängeln ungeeignet ein Fahrzeug zu führen, kann sie die Fahrerlaubnis entziehen. Neben Bußgeld und/oder Freiheitsstrafen verhängen sie dann oft den Entzug der Fahrerlaubnis. Zu diesem Schluss kommt die Behörde u.a., wenn:

  • der Punktestand im Fahreignungsregister 8 Punkte erreicht (mindestens 6 Monate)
  • eine Fahrt unter Alkoholeinfluss über 1,1 Promille Blutalkohol begangen wurde
  • eine Fahrt unter Alkoholeinfluss ab 0,3 Promille begangen und der übrige Straßenverkehr gefährdet wurde (z.B. Schlangenlinien fahren)
  • unter Drogeneinfluss Auto gefahren und der übrige Straßenverkehr gefährdet wurde
  • zum wiederholten Male unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren wurde

Das Strafgesetzbuch besagt in § 69a:

Das Mindestmaß der Sperre beträgt ein Jahr, wenn gegen den Täter in den letzten drei Jahren vor der Tat bereits einmal eine Sperre angeordnet worden ist.

Zweifeln Sie die Rechtmäßigkeit der Ihnen auferlegten Konsequenzen an, können Sie immer einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen.

Wie lange das Fahrverbot bzw. die Sperrfrist laufen soll, hängt von individuellen Umständen ab.

Wie können Sie die Zeit sinnvoll nutzen?

Bereits drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie Ihren Führerschein neu beantragen. Vorher können Sie bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird. Diese dürfen Sie innerhalb der Sperrfrist absolvieren, sodass Sie ihre Fahrerlaubnis pünktlich nach 1 Jahr Fahrverbot zurück erhalten können.

Der Unterschied zwischen Fahrverbot und Sperrfrist

Ein Jahr Fahrverbot: Oft wird eine positive MPU verlangt.
Ein Jahr Fahrverbot: Oft wird eine positive MPU verlangt.

Es muss zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis unterschieden werden.

Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein abgeben. Sie behalten aber grundsätzlich die Berechtigung ein Kraftfahrzeug zu führen. Nach Ablauf der Frist bekommen Sie Ihren Führerschein zurück, ohne dass Sie diesen neu beantragen müssen. Sie können ihn entweder selbst bei der zuständigen Behörde abholen oder er wird ihnen kostenpflichtig per Post zugesendet.

Bei einer Sperrfrist, zum Beispiel bei 1 Jahr Fahrverbot, ist das nicht der Fall. Sie verlieren grundsätzlich die Befugnis ein Kfz zu führen. Zudem erhalten Sie Ihren Führerschein nicht automatisch zurück. Sie müssen Ihn neu beantragen. Die Neuerteilung kann außerdem an Bedingungen, wie eine MPU, geknüpft sein. Solange Sie Ihren Führerschein nicht zurück erhalten haben, dürfen Sie kein Fahrzeug führen. Ansonsten begehen Sie eine Straftat und es kann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder ein weiteres Fahrverbot drohen.

Ein Fahrverbot kann von einem Monat bis drei Monate verhängt werden. Eine Sperrfrist ist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren möglich. In Ausnahmefällen darf das Gericht auch eine lebenslängliche Sperrfrist anordnen, wenn vom Täter eine zu große Gefahr für den Straßenverkehr ausgeht.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Jahr Fahrverbot: Sind 12 Monate Führerscheinentzug möglich?
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1 Kommentar

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  1. Son
    Am 22. Februar 2019 um 1:13

    Sg Bgk Team,
    Ich schreib für ein Freund/in weil ich gesagt habe das ich helfe aber nicht weiter komme.
    – Person ist aus dem direkt angrezendem benachbarten EU Ausland
    – dort schon immer wohnhaft
    – Führerschein dort gemacht
    – 2007 in Deutschland (Urlaub) mit Alkohol am Steuer erwischt
    – nach Gerichtsurteil in DE, München
    Fahrerlaubnis für 12 Monate entzogen
    Bußgeld auferlegt (bezahlt)
    Aussage Gericht: doppelte Strafmaß weil Person nicht in unser System (Flensburg/Punkte) fällt
    – vorher nie in DE oder irgendwo anders auffällig geworden
    – Fahrerlaubnis im eigenen EU Land nie von der dortigen Behörde eingezogen
    – alten Führerschein verloren, neuen beantragt, bekommen
    – Fahrverbot also nur in DE
    – im Gerichtsurteil steht nichts von mpu
    (lediglich fahrverbot mit Eingang Datum des Urteils und zu zahlendes Bußgeld)
    – musste den Führerschein auch nie bei einer DE Behörde abgeben
    – fahrtauglichkeits Nachweis des anderen EU Landes kann vorgelegt werden (extra Document wenn nötig)

    Fragen:
    1) Kann die Person jetzt (2007-2019 nie mehr in De gefahren) wieder in Deutschland fahren?
    2) Welche Behörde ist hier in DE zuständig?
    3) Habt ihr hierzu links für mich?
    Würde mich noch gern mehr einlesen
    Vielen Dank im voraus
    Son

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