
Die Sperrfrist: Wenn der Führerschein weg ist
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 15. April 2023
Die Sperrfrist im Detail: Informationen, Grundlagen, Ratschläge

Der Bußgeldkatalog beruht auf einer Staffelung der Strafmaßnahmen für Verkehrssünder. Je schwerer das Vergehen, desto strenger die Folgen – auf diesem Prinzip ist das Verkehrsrecht aufgebaut.
Kleine Delikte werden lediglich mit einem Bußgeld belegt, mit steigender Schwere kommen Punkte in Flensburg, Fahrverbote und schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis hinzu.
Bei letzterem legt ein Gericht eine sogenannte Sperrfrist fest, in welcher die Fahrerlaubnis für den Fahrer entzogen wird. Erst nach Ablauf einer gewissen Zeit kann eine Neuerteilung erfolgen.
Für viele Betroffene ist die führerscheinlose Zeit eine harte Geduldsprobe. Einige hoffen auf eine Verkürzung der Sperrfrist, um sich schnell wieder hinter das Steuer begeben zu können.
Doch unter welchen Umständen kommt es zur Sperrfristverkürzung? Wie viele Monate können Sie dadurch sparen? Und welche Maßnahmen können Verkehrssünder noch in der Sperrfrist ergreifen, um ihren Führerschein so schnell und einfach wie möglich zurückzubekommen? Im folgenden Artikel finden Sie allgemeine Informationen sowie spezifische Tipps rund um den Ablauf der Sperrfrist.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Sperrfrist nach der Entziehung der Fahrerlaubnis
Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Sperrfrist. In dieser Zeit kann der Betroffene keine neue Fahrerlaubnis erwerben. Auch eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis ist bis zum Ablauf der Sperrfrist in Deutschland nicht gültig. Ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich.
Die Sperrfrist wird für mindestens 6 Monate, maximal jedoch 5 Jahre verhängt. Die genaue Dauer legt die Behörde für den jeweiligen Einzelfall fest.
Die Sperrfrist kann unter Umständen durch die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen (z. B. verkehrspsychologische Beratung) verkürzt werden. Eine Garantie gibt es jedoch nicht, das Gericht entscheidet auf Grundlage des jeweiligen Einzelfalls.
Spezifische Informationen zur Sperrfrist
Kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis, darf der Betroffene erst nach Ablauf einer sogenannten Sperrfrist den Führerschein erneut beantragen. Was ist in diesem Zusammenhang eine isolierte Sperre der Fahrerlaubnis? » Weiterlesen...
Bei festgestellter Fahruntauglichkeit kommt es schnell zum Führerscheinentzug und einer dazugehörigen Sperrfrist. Letztere lässt sich jedoch oft verkürzen. Hier erfahren Sie, wann ein Antrag auf Sperrfristverkürzung möglich ist und wie sich dieser inhaltlich zusammensetzt. » Weiterlesen...
Die Sperrfrist folgt dem Führerscheinentzug
Manche Verkehrsdelikte führen direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dazu gehört zum Beispiel das Führen eines Kfz mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut. Eine Sperrfrist der Fahrerlaubnis folgt auch, wenn Sie acht oder mehr Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben.
Die rechtlichen Grundlagen zu Sperrfrist sind in § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) vermerkt:
(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.
Der Fahrerlaubnisentzug ist nicht mit einem Fahrverbot zu verwechseln. Zwar müssen Sie in beiden Fällen den Führerschein abgeben, doch die Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis ist ungleich schwerwiegender.
Nach Ablauf des Fahrverbots bekommen Sie Ihren Führerschein einfach wieder und können sich wieder hinter das Steuer setzen. Mit der Fahrerlaubnisentziehung verlieren Sie Ihre Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen.
Diese Entscheidung ist vorerst endgültig und nicht temporär begrenzt. Ist die Sperrfrist vorbei, müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, wenn Sie wieder fahren möchten.
Wie lange dauern Sperrfristen?

Laut Gesetz liegt die Dauer der Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. In Ausnahmefällen kann sie auch lebenslänglich andauern. In der Regel liegen die Sperrfristen jedoch zwischen sechs und elf Monaten.
Sechs Monate vor Fristende können Sie bereits eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Achtung: Auch Besitzer einer ausländischen Fahrerlaubnis müssen einen Antrag stellen!
Durch die Entziehung verlieren sie das Recht, Fahrzeuge auf deutschem Boden zu führen. Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Erlaubnis nicht automatisch wiedererteilt. Stellen Sie keinen Antrag und setzen sich wieder hinter das Steuer, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.
Folgt eine MPU auf die Sperrfrist?
Gerade bei Alkoholdelikten kann eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) Voraussetzung sein, um Ihre Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Dies erfahren Sie, wenn Sie den entsprechenden Antrag stellen. Sie können allerdings auch schon vorab bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob eine MPU fällig wird und sich entsprechend vorbereiten.
Dauerte die Sperrfrist länger als zwei Jahre an, können weitere Bedingungen anfallen. Unter Umständen müssen Sie eine erneute Fahrprüfung komplett oder teilweise ablegen. So stellt das Gericht fest, ob Sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen können und ob eine Neuerteilung des Führerscheins möglich ist. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden.
Die Sperrzeitverkürzung: Führerschein zurück durch einen Antrag auf Sperrfristverkürzung?
Manche Verkehrssünder benötigen zur täglichen Arbeit einen Führerschein. Die Sperrfrist zu verkürzen scheint einen Ausweg aus der führerscheinlosen Zeit zu bieten. Allerdings ist eine Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug nicht einfach zu erlangen.
§ 69a des StGB bestimmt, dass die Sperrfrist nachträglich aufgehoben werden kann,
(7) Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist
Dieser Absatz ist auf eine Weise formuliert, welche dem Richter bzw. der Behörde einen großen Entscheidungsspielraum gewährt. Es liegt also im Ermessen des Gerichts oder der Fahrerlaubnisbehörde, die Entziehung des Führerscheins zu verkürzen. Experten sind sich einig, dass nur jene Gründe vorgelegt werden sollten, die zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung noch nicht bekannt waren.
- Der Besuch einer Nachschulung bzw. einer verkehrspsychologischen Beratung kann einen entsprechenden Grund für das Gericht liefern, bei der Sperrfrist eine Verkürzung zu erlassen.
- Persönliche oder wirtschaftliche Umstände hingegen sind nicht geeignet: Auch wenn Ihr Arbeitgeber mit Kündigung aufgrund der Sperrfrist droht, wird dies in der Regel nicht berücksichtigt.
Es empfiehlt sich, einen Verkehrsanwalt zu Hilfe zu nehmen, um den Antrag an das Gericht zu formulieren. Eine Abkürzung der Sperrfrist scheint vielen Verkehrssündern verlockend – Experten stellen jedoch fest, dass selten mehr als drei Monate Verkürzung gewährt werden.
Verkürzung der Sperrfrist nach einer Trunkenheitsfahrt

Ein Großteil der Führerscheinentziehungen wird wegen Alkoholdelikte verhängt. Gerade bei Wiederholungstaten in diesem Bereich versteht das Recht keinen Spaß. Entsprechend stichhaltige Gründe müssen Alkoholsünder vorweisen, um die Sperrfrist beim Führerscheinentzug zu verkürzen.
Einige Anbieter haben sich auf entsprechende Schulungen spezialisiert. Sie sollten die Angebote jedoch ausgiebig prüfen: Auf diesem Weg kann die Sperrfristverkürzung mit hohen Kosten einhergehen.
Tipp: Nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt auf. Dieser kann Ihre Aussichten, die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein früher wiederzuerlangen genau einschätzen. Unter Umständen bewahrt er Sie vor unnötigen Ausgaben.
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Hallo, ich habe meine Fürerschein 1999 wegen Alkohol verloren, seit 2011 habe Therapie Gemach und seit 2015 orin Kontrolle bestanden, meine Frage: ” müss ich nach MPU test neuen fahr und theoretischen Prüfung ablegen?”
Hallo Alexander,
es ist in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung der Behörden, ob nach einer MPU zusätzliche Prüfungen verlangt werden. Da Ihr Führerscheinverlust mehr als 10 Jahre zurück liegt, ist eine Zusatzprüfung wahrscheinliche.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Ich wurde vor 10 Jahren mit dem Fahrrad unter Alkohol einfluss angehalten und habe eine Sperrfrist vom Führerschein bekommen. Den ich damals aber noch nicht bessen habe jetzt wollte ich meine Führerschein machen wo mir aber die zulassung zur prüfung verweigert wurde. Weil ich wohl eine 10 Jährige Sperrzeit habe. Ich sollte also eine MPU machen was ich auch tat nur wie üblich ist diese negativ ausgefallen ich habe diese auch nicht abgegeben da ich ja nicht dazu Verpflichtet bin. Im Dezember wären die 10 Jahre Sperre rum kann ich trotzdem den Führerschein machen oder kann mir die Führerschein Stelle dort ein Strich durch die rechnung machen. Da diese sich jetzt quer stellt und sagt sie haben die Info das ich die MPU gemacht habe aber diese nicht abgebe. Ich kann doch den Antrag auf führerschein zurück ziehen und nach der sperrfrist neu stellen ohne probleme zu bekommen oder?
Hallo Alex,
es ist unwahrscheinlich, dass Sie eine Sperrfrist von zehn Jahren haben. Diese beträgt maximal fünf Jahre oder ist lebenslänglich. In Ihrem Fall geht es vermutlich eher um die Tilgungsfrist Ihres Verstoßes. Diese Beträgt zehn Jahre, sollte diese nicht unterbrochen werden. Nach der Tilgung kann Ihnen keine MPU verordnet werden. In der Regel müssen Betroffene aber 15 Jahre die Füße still halten, also keine Verkehrsvergehen und kein Antrag auf Neuerteilung. Wenn Sie aber nicht so lange warten wollen, kommen Sie vermutlich nicht um die MPU herum. Eine nicht abgegebene MPU kann Ihnen nicht zum Vorwurf gemacht werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Angenommen man bekommt ein fahrverbot von einem Monat und einige Wochen später den Entzug der fahrerlaubnis.
Muss man dann den Führerschein für einen Monat abgeben bevor die sperrfrist beginnt oder ist der Führerscheinentzug dann irrelevant weil man seine fahrerlaubnis sowieso nicht mehr besitzt?
Mit freundlichen Grüßen
Relu
Hall Relz,
für gewöhnlich macht eine Strafe die andere nicht ungeschehen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Führerscheinstelle oder der Polizei darüber, wie genau der Ablauf bei Ihnen ist. Es liegt nahe, dass Sie, nachdem Sie den Führerschein zurück erhalten haben, noch das Fahrverbot absitzen müssen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mein Kind (Führerschein erst eine Woche)hat sich mein Auto geliehen und aus Blödsinn seinen Freund fahren lassen. Dieser hat mit 0,4 Alk einen Unfall gebaut. Mit welchen Konsequenzen muß sie jetzt rechnen ?
Hallo Petra,
bei einem Unfall mit einem geliehenen Wagen, tritt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters ein. In diesem Fall wäre das Ihre Versicherung. Der Fahrer muss mit Konsequenzen bezüglich des Alkohols am Steuer rechnen. Ihrem Kind kann eine Mitschuld eingeräumt werden, wenn er sich vorab nicht über die Fahrtüchtigkeit des Fahrers erkundigt hat. Mit welchen Konsequenzen hier genau zu rechnen ist, hängt vom Einzelfall ab. Sie sollten sich diesbezüglich mit einem Anwalt besprechen. Dieser kann Ihnen beim weiteren Vorgehen zur Seite stehen.
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Moin bin in der probezeit öfter aufgefallen und habe auch eine nachschulung gemacht etc. Wurde danach wieder auffalig nicht wegen alkohol oder so mir wurde die fahrerlaubnis entzogen und eine sperrrfrist fuer 3 monate bis neuererteillung gesetzt antrag ist raus aber keiner kann mir sagen ob ich den einfach so bekomme oder ob ich eine mpu machen muss? Die von der stadt können mir auch nichts sagen.. bin nicht vorbestraft oder ähnliches. zur info das ist kein fahrverbot sondern ein Entzug
Hallo Dustin,
ob Sie für die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis eine MPU machen müssen, kann Ihnen die zuständige Fahrerlaubnisbehörde mitteilen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mal sagen die ja mal sagen die nein was ist jetzt richtig??
Hallo Dustin,
tatsächlich liegt das im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde. Nach Antragstellung entscheidet Sie unter welchen Auflagen Ihnen der Führerschein wieder ausgehändigt werden kann. Da Sie nicht wegen Alkohol aufgefallen sind und vermutlich keine 8 Punkte in Flensburg gesammelt haben bzw. straffällig geworden sind, könnte vermutlich auf eine MPU verzichtet werden. Ein definitive Antwort erhalten Sie allerdings nur nach Bearbeitung Ihres Antrags.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ab wann gilt die Sperrfrist?
Da meine Straftat, Anfang Sebtember war und ich immer noch kein Strafbefehl erhalten habe.
Angenommen ich bekomme eine Sperrfrist von 6 Monaten, wird diese zurück gerechnet, ab dem Tag des vergehen?
Mfg thommi
Hallo Thommi,
in der Regel beginnt die Sperrfrist mit der Unterzeichnung des Urteils. Wurde Führerschein bereits vorher abgegeben, wird diese Zeit üblicherweise mit einbezogen.
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Hi,
Ich Fahrer in der Probezeit und hatte einen Verkehrsunfall ohne Personenschaden. Rein materielle Schäden.
Aus fehlreaktion hab ich den Unfallort verlassen weil ich auf auf den Wagen nicht angemeldet war. Im Nachhinein habe ich mich gestellt. Nun habe ich Post bekommen wo steht das ich meine Fahrerlaubnis und den Führerschein verliere und eine Speerfrist von 8 Monaten habe.zusätzliche Kosten sind 800 Euro. Ich bin noch in der Ausbildung und bin in meinem Beruf auf den Führerschein angewiesen. Gibt es eine Möglichkeit die sperrfrist zu verkürzen?
Und muss ich danach den Führerschein bei machen?
Mfg vadim
Hallo Vadim,
gemäß § 69a Absatz 7 des Strafgesetzbuches (StGB) gibt es die Möglichkeit einer Sperrfristverkürzung. Danach kann das Gericht eine Sperrfrist vorzeitig aufheben, wenn Grund zur Annahme besteht, dass der Täter nicht mehr zum Führen von Kfz ungeeignet ist.
Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden.
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Fsst fordert ärztliches gutachten was ich aber nicht bestehen würde.kann ich dieses umgehen oder ablehnen?also das ich direkt zur mpu gebeten werde?warum soll ich ein ärztlicges gutachten machen wenn ich aufgrund meiner erkrankung nicht bestehen kann?würde lieber direkt zur mpu gebeten werden um mir das ärztliche gutachten zu sparen.
Hallo benny,
das ärztliche Gutachten wird bei Zweifeln an der Fahreignung angeordnet. Sie können dieses nicht umgehen, wenn Sie Ihren Führerschein wiederbekommen möchten.
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Hallo,
wie ist es wenn man wegen Drogen den Führerschein für 3 Monate abgeben musste. Bekommt man nach den 3 Monaten den Führerschein zurück mit einem Termin zur MPU oder bekommt man den Führerschein erst nach tatsächlichem Bestehen der MPU?
Hallo Katja,
wenn Sie den Führerschein nur für drei Monate abgeben müssen, dann handelt es sich vermutlich um ein Fahrverbot. In diesem Fall sollten Sie die Fahrerlaubnis nach dieser Zeit ohne Weiteres wiedererhalten. Bei einem Fahrerlaubnisentzug beträgt die Sperrfrist mindestens sechs Monate.
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Hallo,ich habe meine Führerschein in 2008 verloren wegen Alkohol, meine Frage ist wann kann ich neue Antrag stellen für Führerschein ohne mpu.Danke
Hallo Vladimir,
die Punkte verjähren nach 10 Jahren, eine Anordnung zur MPU allerdings erst nach 15 Jahren.
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Hallo,
was kommt auf mich zu wenn ich im Blut 1,13 promille hab? Wie lang wäre die sperrfrist?
Vielen Dank
Hallo Derin,
das lässt sich nicht so einfach beantworten. Mit 1,13 Promille sind Sie bereits im Bereich der Straftat. Ein Richter wird unter Einbeziehung aller Umstände entscheiden, wie lange die Sperrfrist ist. Je nach Bundesland und entsprechend Ihres vorherigen Verhaltens im Straßenverkehr kann auch eine MPU angeordnet werden.
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Ist es in der regel so das nach 8 punkten und Führerschein (6monate) die mpu folgt?
Hallo Joschi,
wurde die Fahrerlaubnis wegen Erreichen der acht Punkte entzogen, wird in der regel eine MPU angeordnet.
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Hallo. Meine frage ist ich gemact eine kleine unfall wenn ich parking meine auto. Och hat 1.22 promole und spater komt bechlus mit amtgericht 9 monate ablauf und geldstrafe. Aber ich hab auslandiche fuhrerchein ich must mpu machen oder nicht. Bitte beantworten. Danke
Hallo,
auch mit einem ausländischen Führerschein müssen Sie eine MPU absolvieren.
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Hallo,
wohne in bayern und hatte im Januar eine Alkoholfart mit 1,2 promill. Keine Vorstrafen, kein Unfall oä
Hab nun ein Fahrverbot von 10Monaten erhalten – keine weiteren infos.
Alkohol trinke ich seit dem Vorfall nicht mehr – Haarproben werde ich in 2monaten abgeben.
Muss ich mit einer MPU rechnen bzw kann ich mich bereits jetzt informieren ob eine MPU angefordert wird?
Hallo Awake,
Bayern ist bei der Verfolgung von Trunkenheitsfahrten sehr streng. Nicht selten wird eine MPU bereits ab 1,1 Promille angeordnet.
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Ich habe seit 4 Wochen mein Führerschein weg habe 1,32 Promille gehabt und mache freiwillig ETG Programm
wie lange kann mein Führerschein weg sein.
Hallo Andrea,
das lässt sich so einfach nicht sagen. Mit 1,32 Promille sind Sie im Bereich der Straftat. Es wird also ein Richter entscheiden, wie lang die Sperrfrist sein wird. Dann hängt es noch davon ab, ob eine MPU-Anordnung erteilt wird.
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