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Sperrfrist beim Führerscheinentzug: Wie lange dauert sie?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Sperrfrist im Detail: Informationen, Grundlagen, Ratschläge

Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.
Während der Sperrfrist bleibt das Auto in der Garage stehen.

Der Bußgeldkatalog beruht auf einer Staffelung der Strafmaßnahmen für Verkehrssünder. Je schwerer das Vergehen, desto strenger die Folgen – auf diesem Prinzip ist das Verkehrsrecht aufgebaut.

Kleine Delikte werden lediglich mit einem Bußgeld belegt, mit steigender Schwere kommen Punkte in Flensburg, Fahrverbote und schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis hinzu.

Bei letzterem legt ein Gericht eine sogenannte Sperrfrist fest, in welcher die Fahrerlaubnis für den Fahrer entzogen wird. Erst nach Ablauf einer gewissen Zeit kann eine Neuerteilung erfolgen.

Für viele Betroffene ist die führerscheinlose Zeit eine harte Geduldsprobe. Einige hoffen auf eine Verkürzung der Sperrfrist, um sich schnell wieder hinter das Steuer begeben zu können.

Doch unter welchen Umständen kommt es zur Sperrfristverkürzung? Wie viele Monate können Sie dadurch sparen? Und welche Maßnahmen können Verkehrssünder noch in der Sperrfrist ergreifen, um ihren Führerschein so schnell und einfach wie möglich zurückzubekommen? Im folgenden Artikel finden Sie allgemeine Informationen sowie spezifische Tipps rund um den Ablauf der Sperrfrist.

FAQ: Sperrfrist nach der Entziehung der Fahrerlaubnis

Was ist die Sperrfrist?

Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis beginnt die Sperrfrist. In dieser Zeit kann der Betroffene keine neue Fahrerlaubnis erwerben. Auch eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis ist bis zum Ablauf der Sperrfrist in Deutschland nicht gültig. Ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich.

Wie lange dauert die Sperrfrist beim Führerschein?

Die Sperrfrist wird für mindestens 6 Monate, maximal jedoch 5 Jahre verhängt. Die genaue Dauer legt die Behörde für den jeweiligen Einzelfall fest.

Können Sie die Sperrfrist verkürzen?

Die Sperrfrist kann unter Umständen durch die Teilnahme an Schulungsmaßnahmen (z. B. verkehrspsychologische Beratung) verkürzt werden. Eine Garantie gibt es jedoch nicht, das Gericht entscheidet auf Grundlage des jeweiligen Einzelfalls.

Spezifische Informationen zur Sperrfrist

Die Sperrfrist folgt dem Führerscheinentzug

Manche Verkehrsdelikte führen direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dazu gehört zum Beispiel das Führen eines Kfz mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut. Eine Sperrfrist der Fahrerlaubnis folgt auch, wenn Sie acht oder mehr Punkte auf dem Flensburger Konto angesammelt haben.

Die rechtlichen Grundlagen zu Sperrfrist sind in § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) vermerkt:

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

Der Fahrerlaubnisentzug ist nicht mit einem Fahrverbot zu verwechseln. Zwar müssen Sie in beiden Fällen den Führerschein abgeben, doch die Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis ist ungleich schwerwiegender.

Nach Ablauf des Fahrverbots bekommen Sie Ihren Führerschein einfach wieder und können sich wieder hinter das Steuer setzen. Mit der Fahrerlaubnisentziehung verlieren Sie Ihre Berechtigung, ein Kfz im Straßenverkehr zu führen.

Diese Entscheidung ist vorerst endgültig und nicht temporär begrenzt. Ist die Sperrfrist vorbei, müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen, wenn Sie wieder fahren möchten.

Auch nach Ablauf der Sperrzeit bleibt der Führerschein so lange weg, bis Sie über eine neue Fahrerlaubnis verfügen.

Wie lange dauern Sperrfristen?

Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.
Nach der Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

Laut Gesetz liegt die Dauer der Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. In Ausnahmefällen kann sie auch lebenslänglich andauern. In der Regel liegen die Sperrfristen jedoch zwischen sechs und elf Monaten.

Sechs Monate vor Fristende können Sie bereits eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Achtung: Auch Besitzer einer ausländischen Fahrerlaubnis müssen einen Antrag stellen!

Durch die Entziehung verlieren sie das Recht, Fahrzeuge auf deutschem Boden zu führen. Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Erlaubnis nicht automatisch wiedererteilt. Stellen Sie keinen Antrag und setzen sich wieder hinter das Steuer, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

Folgt eine MPU auf die Sperrfrist?

Gerade bei Alkoholdelikten kann eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) Voraussetzung sein, um Ihre Fahrerlaubnis wieder zu bekommen. Dies erfahren Sie, wenn Sie den entsprechenden Antrag stellen. Sie können allerdings auch schon vorab bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob eine MPU fällig wird und sich entsprechend vorbereiten.

Dauerte die Sperrfrist länger als zwei Jahre an, können weitere Bedingungen anfallen. Unter Umständen müssen Sie eine erneute Fahrprüfung komplett oder teilweise ablegen. So stellt das Gericht fest, ob Sie sich sicher im Straßenverkehr bewegen können und ob eine Neuerteilung des Führerscheins möglich ist. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden.

Die Sperrzeitverkürzung: Führerschein zurück durch einen Antrag auf Sperrfristverkürzung?

Manche Verkehrssünder benötigen zur täglichen Arbeit einen Führerschein. Die Sperrfrist zu verkürzen scheint einen Ausweg aus der führerscheinlosen Zeit zu bieten. Allerdings ist eine Verkürzung der Sperrfrist bei einem Führerscheinentzug nicht einfach zu erlangen.

§ 69a des StGB bestimmt, dass die Sperrfrist nachträglich aufgehoben werden kann,

(7) Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist

Dieser Absatz ist auf eine Weise formuliert, welche dem Richter bzw. der Behörde einen großen Entscheidungsspielraum gewährt. Es liegt also im Ermessen des Gerichts oder der Fahrerlaubnisbehörde, die Entziehung des Führerscheins zu verkürzen. Experten sind sich einig, dass nur jene Gründe vorgelegt werden sollten, die zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung noch nicht bekannt waren.

  • Der Besuch einer Nachschulung bzw. einer verkehrspsychologischen Beratung kann einen entsprechenden Grund für das Gericht liefern, bei der Sperrfrist eine Verkürzung zu erlassen.
  • Persönliche oder wirtschaftliche Umstände hingegen sind nicht geeignet: Auch wenn Ihr Arbeitgeber mit Kündigung aufgrund der Sperrfrist droht, wird dies in der Regel nicht berücksichtigt.
Beachten Sie jedoch: Die Sperrfrist muss auch im Falle eine nachträglichen Minderung mindestens drei Monate betragen. Für Wiederholungstäter, welche in den vorangehenden drei Jahren bereits ihre Fahrerlaubnis verloren haben, liegt die Mindestdauer bei einem Jahr.

Es empfiehlt sich, einen Verkehrsanwalt zu Hilfe zu nehmen, um den Antrag an das Gericht zu formulieren. Eine Abkürzung der Sperrfrist scheint vielen Verkehrssündern verlockend – Experten stellen jedoch fest, dass selten mehr als drei Monate Verkürzung gewährt werden.

Verkürzung der Sperrfrist nach einer Trunkenheitsfahrt

Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?
Fällt nach der Sperrfrist eine MPU an?

Ein Großteil der Führerscheinentziehungen wird wegen Alkoholdelikte verhängt. Gerade bei Wiederholungstaten in diesem Bereich versteht das Recht keinen Spaß. Entsprechend stichhaltige Gründe müssen Alkoholsünder vorweisen, um die Sperrfrist beim Führerscheinentzug zu verkürzen.

Einige Anbieter haben sich auf entsprechende Schulungen spezialisiert. Sie sollten die Angebote jedoch ausgiebig prüfen: Auf diesem Weg kann die Sperrfristverkürzung mit hohen Kosten einhergehen.

Tipp: Nehmen Sie Kontakt zu  einem Anwalt auf. Dieser kann Ihre Aussichten, die Sperrfrist zu verkürzen und den Führerschein früher wiederzuerlangen genau einschätzen. Unter Umständen bewahrt er Sie vor unnötigen Ausgaben.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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199 Kommentare

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  1. Jessica
    Am 1. Juni 2017 um 10:30

    Hallo,
    mir wurde vor zwei Wochen der Führerschein wegen Alkhohl am Steuer entzogen.
    Ich war über der Grenze von 1,1.
    Einen Anwalt habe ich bereits zu Rate gezogen.
    Eine Frage ist jedoch noch offen… Soll ich bereits vor Zustellung des Strafbefehls mit einem Seminar, Abstinenznachweis etc beginnen?
    Meine Anwalt meine erst nach Zustellung des Strafbefehls. Im Vorfeld würde es nicht anerkannt.
    Da ich inzwischen so viel und auch verschiedentliches dazu gelesen habe, meine Frage an sie. Soll ich bereits jetzt beginnen oder tatsächlich erst mit Zustellung?
    Vielen Dank für Ihre Mühe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 9:13

      Hallo Jessica,

      Sie sollten stets in Absprache mit Ihrem Anwalt handeln. Dieser sollte in dem Fachgebiet über ein ausreichendes Wissen verfügen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Nicola U.
    Am 21. Mai 2017 um 20:06

    Hallo meine Sperrfrist endet am 24.05.2017 am 25.05.2017 ist Feiertag und am 26.05.2017 nimmt die Fahrerlaubnisbehörde einen Brückentag und am 27.05.-28.05.2017 ist Wochende. Also bleibt mir nur die Möglichkeit am 29.05.2017 den Führerschein abzuholen. Könnte ich den auch am 24.05.2017 schon abholen. Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 10:13

      Hallo Nicola,

      dies müssen Sie mit der zuständigen Behörde klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Falko
    Am 19. Mai 2017 um 19:07

    Hallo,
    hätte da mal eine frage bin derzeit noch in der Probezeit habe leider schon 4 punkte.

    1.fahrt unter Wirkung einer alkoholischen Getränk 1 Punkt
    2. Auserhalb geschlosse Ortschaft um 31-40 km
    1 Punkt
    3.außerhalb geschlosse Ortschaft um 61-70 km
    2 punkte

    Jetzt droht der nächste ärger
    Innerhalb geschlossener Ortschaft 31km zu schnell 1monat fahrverbot 2 punkte
    Das heißt dann wäre ich mit 6punkte in der probezeit ,meine Frage ist sobald das Fahrverbot von 1monat beendet ist ,was nun passiert wird mir die fahrerlaubnis entzogen ?müsste ich wieder die zweite mpu machen ?
    Ein besonderes AufbauSeminar wurde gemacht
    Ein fahrverbot von 2monate hatte ich auch schon
    Und eine Verwahrung aufgrund wiederholter verkehrsverstöße wurde mir auch schon zu geschickt.

    Würde mich freuen wenn mir einer sagen könnte was mir jetzt droht ?ob es nur bei den fahrverbot bleibt oder ob es zi entziehung und mpu kommt.

    Mfg
    Falko

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 8:54

      Hallo Falko,

      zunächst lässt sich sagen, dass Sie bei sechs Punkten in Flensburg eine kostenpflichtige Verwarnung erhalten. So, wie es sich darstellt, haben Sie nun den insgesamt vierten A-Verstoß begangen. Eigentlich droht schon beim zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit (also dem insgesamt dritten Verstoß dieser Art) die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ob eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der Behörde, ist im Angesicht der vielen Verstöße jedoch wahrscheinlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Julie
    Am 12. Mai 2017 um 10:17

    Hallo,

    ich wurde erwischt, wie ich über einen beschrankten Bahnübergang gegangen bin, als die Schranken unten waren. Es bestand keine Gefahr, aber trotzdem wurden meine Daten aufgenommen. Bisher musste ich nur meine und die Daten meiner Eltern angeben (da ich noch minderjährig bin). Ich weiß aber, dass ich 2 Punkte in Flensburg kriegen werde.
    Ich hatte kurz davor mit meinem Führerschein angefangen und jetzt zu meiner Frage: Wie lange dauert es ungefähr bis ich einen Antrag auf die Führerscheinprüfung machen kann? Also ab wann würde der nicht mehr abgelehnt werden?

    Vielen Dank und liebe Grüße.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 10:09

      Hallo Julie,

      Sie haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachzufragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Andi
    Am 23. April 2017 um 9:18

    Hallo, mir wurde die Fahrerlaubnis entzogen und bekam 8 Monate sperre. Die Sperrfrist ist abgelaufen . Darf ich mit einem neuen EU Führerschein wieder in Deutschland fahren?? Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 9:21

      Hallo Andi,

      nach der Sperrfrist ist in der Regel ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. klara
    Am 13. April 2017 um 18:36

    hallo * ich wurde am 30.12.16 beim fahren mkt alkohol angehalten, keine auffälligkeiten, kein unfall, blutprobe ergab 1,41 promille, steafbefehl im märz 2017 noch 8 monate entzug. wohne im land brb. muss ich mit einer mpu u abstinenzanordnung rechnen? habe vor, vor d neubeantragung (august) im mai einen mpu-vorbereitungskurs bei d awo zu machen, ist das sinnvoll? welche anderen ratschläge haben sie?
    bin “ersttäterin” mit 1 punkt in flensburg

    danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 8:28

      Hallo Klara,

      ob eine MPU angeordnet wird, entscheidet die zuständige Behörde. Eine Vorbereitung lohnt sich dann, wenn die MPU tatsächlich angeordnet wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Serkan
    Am 9. April 2017 um 19:08

    Gibt es auch die Möglichkeit der Sperrzeitverkürzung beim Entzug der Fahrerlaubnis nach 8 Punkten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2017 um 8:46

      Hallo Serkan,

      es liegt im Ermessen des Gerichts oder der Fahrerlaubnisbehörde, ob die Sperrfrist verkürzt wird. Ein Anwalt kann Sie beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Günther
        Am 14. April 2017 um 22:26

        Liebe Redaktion,

        Eure Antwort ist falsch! Beim Entzug nach 8 Punkten hat weder die Behörde noch das Gericht ein Ermessensspielraum!

        • bussgeldkatalog.org
          Am 19. April 2017 um 9:41

          Hallo Günther,

          es geht hier um die Sperrzeit, nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis an sich. Laut § 69 a des StGB gilt Folgendes: “Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend.“ Eine Verkürzung der Sperrzeit ist also unter gewissen Umständen möglich.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. marcel
    Am 31. März 2017 um 18:46

    Moin musste meine führerschein am 10.02.2017 abgeben hab ihn aber erst abgegeben am 15.03.2017 jetzt weissen die mir in der zeit Schwarzfahrer vor bin noch on der Probe zeit nach Schulung auch schon hinter mir. Dann hab ich ein Brief bekommen fahr Verbot ein Montag heute lag ein Brief drinnen von einer speerfrist von 3 Monaten was zählt jetzt ? Und was heißt neu beantragen bekomme ich ein ganz neuen neu machen ? Bin bei dpd das heißt ich brauche denn hilft das ? Ein Anwalt einzu schalten ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 9:50

      Hallo Marcel,

      Sie haben sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet wird. Ein zusätzliches Fahrverbot kann, wie in Ihrem Fall anscheinend geschehen, auch angeordnet werden. Innerhalb der Sperrfrist dürfen Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Ist die Sperrfrist nach dem Fahrverbot abgelaufen, müssen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Bestehen Zweifel an Ihrer Fahreignung, kann unter Umständen eine MPU angeordnet werden. Ein erneuter Besuch der Fahrschule ist jedoch in der Regel nicht nötig. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Rico
    Am 15. März 2017 um 1:25

    Hallo zusammen,

    Habe 2014 mein Führerschein wegen BTM verloren. Habe 1 jahr die MPU vorbereitung gemacht und bei der Prüfung durchgefallen.

    Frage:

    1. Muss ich die vorbereitung nochmal 1 jahr machen und dann zur Prüfung?

    2. Kann ich andere Wege nutzen wir z.b oben beschrieben. ( Polen, Tschechien ) ?

    3. Wielange hab ich eine Sperrfrist ? Auch 3-6 Monate ?

    Lg Rico

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2017 um 11:26

      Hallo Rico,

      eine Führerschein im europäischen Ausland zu machen, ist nicht ohne Weiteres möglich. Dafür benötigen Sie einen festen Wohnsitz im entsprechenden Land für mindestens ein halbes Jahr. Die Sperrfrist dürfte bei Ihnen bereits abgelaufen sein – diese wird nur beim Fahrerlaubnisentzug festgesetzt. Die Vorbereitung ist bei der MPU nicht vorgeschrieben – Sie müssen allerdings die Gutachter davon überzeugen, dass bei Ihnen ein Einstellungs- bzw. Verhaltenswandel stattgefunden hat – möglicherweise können Sie in einer MPU-Beratung anhand des negativen Gutachtens Tipps bekommen, wie Sie die MPU beim zweiten Versuch bestehen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Oliver
    Am 13. März 2017 um 16:05

    Hallo,
    ich wurde am 01.02.17 angehalten. Eine Stunde nach der Kontrolle wurde Blutabgenommen und eine BAK von 1,13 Promille festgestellt. Ich hatte unmittelbar vor der Kontrolle noch eine Flasche Bier ( 0,5l ) getrunken. Müsste die BAK dann zur Tatzeit nicht unter 1,1 Promille sein da der Alkohol im Körper ja noch in der Aufbauphase war? Mit was habe ich in Hessen bei 1,13 Promille zu rechnen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2017 um 13:53

      Hallo Oliver,

      möglicherweise sollten Sie Ihren Fall mit einem Anwalt besprechen. Grundsätzlich droht der Fahrerlaubnisentzug samt Sperrfrist, drei Punkte sowie eine Geldstrafe. Eine MPU wird in der Regel erst ab 1,6 Promille angeordnet, Gerichte haben aber auch schon Anordnungen ab 1,1 Promille gebilligt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Andrea
    Am 22. Februar 2017 um 15:46

    Ich habe seit 4 Wochen mein Führerschein weg habe 1,32 Promille gehabt und mache freiwillig ETG Programm
    wie lange kann mein Führerschein weg sein.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 11:08

      Hallo Andrea,

      das lässt sich so einfach nicht sagen. Mit 1,32 Promille sind Sie im Bereich der Straftat. Es wird also ein Richter entscheiden, wie lang die Sperrfrist sein wird. Dann hängt es noch davon ab, ob eine MPU-Anordnung erteilt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. awake
    Am 14. Februar 2017 um 12:43

    Hallo,

    wohne in bayern und hatte im Januar eine Alkoholfart mit 1,2 promill. Keine Vorstrafen, kein Unfall oä
    Hab nun ein Fahrverbot von 10Monaten erhalten – keine weiteren infos.
    Alkohol trinke ich seit dem Vorfall nicht mehr – Haarproben werde ich in 2monaten abgeben.
    Muss ich mit einer MPU rechnen bzw kann ich mich bereits jetzt informieren ob eine MPU angefordert wird?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 12:35

      Hallo Awake,

      Bayern ist bei der Verfolgung von Trunkenheitsfahrten sehr streng. Nicht selten wird eine MPU bereits ab 1,1 Promille angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Arpad K.
    Am 3. Februar 2017 um 17:10

    Hallo. Meine frage ist ich gemact eine kleine unfall wenn ich parking meine auto. Och hat 1.22 promole und spater komt bechlus mit amtgericht 9 monate ablauf und geldstrafe. Aber ich hab auslandiche fuhrerchein ich must mpu machen oder nicht. Bitte beantworten. Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2017 um 12:31

      Hallo,

      auch mit einem ausländischen Führerschein müssen Sie eine MPU absolvieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Joschi
    Am 1. Februar 2017 um 17:59

    Ist es in der regel so das nach 8 punkten und Führerschein (6monate) die mpu folgt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2017 um 11:22

      Hallo Joschi,

      wurde die Fahrerlaubnis wegen Erreichen der acht Punkte entzogen, wird in der regel eine MPU angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Derin
    Am 24. Januar 2017 um 23:13

    Hallo,

    was kommt auf mich zu wenn ich im Blut 1,13 promille hab? Wie lang wäre die sperrfrist?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Januar 2017 um 9:45

      Hallo Derin,

      das lässt sich nicht so einfach beantworten. Mit 1,13 Promille sind Sie bereits im Bereich der Straftat. Ein Richter wird unter Einbeziehung aller Umstände entscheiden, wie lange die Sperrfrist ist. Je nach Bundesland und entsprechend Ihres vorherigen Verhaltens im Straßenverkehr kann auch eine MPU angeordnet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Vladimir
    Am 8. Januar 2017 um 22:09

    Hallo,ich habe meine Führerschein in 2008 verloren wegen Alkohol, meine Frage ist wann kann ich neue Antrag stellen für Führerschein ohne mpu.Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2017 um 10:40

      Hallo Vladimir,

      die Punkte verjähren nach 10 Jahren, eine Anordnung zur MPU allerdings erst nach 15 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Katjas86
    Am 12. Dezember 2016 um 14:58

    Hallo,

    wie ist es wenn man wegen Drogen den Führerschein für 3 Monate abgeben musste. Bekommt man nach den 3 Monaten den Führerschein zurück mit einem Termin zur MPU oder bekommt man den Führerschein erst nach tatsächlichem Bestehen der MPU?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2016 um 10:55

      Hallo Katja,

      wenn Sie den Führerschein nur für drei Monate abgeben müssen, dann handelt es sich vermutlich um ein Fahrverbot. In diesem Fall sollten Sie die Fahrerlaubnis nach dieser Zeit ohne Weiteres wiedererhalten. Bei einem Fahrerlaubnisentzug beträgt die Sperrfrist mindestens sechs Monate.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. benny
    Am 5. Dezember 2016 um 20:42

    Fsst fordert ärztliches gutachten was ich aber nicht bestehen würde.kann ich dieses umgehen oder ablehnen?also das ich direkt zur mpu gebeten werde?warum soll ich ein ärztlicges gutachten machen wenn ich aufgrund meiner erkrankung nicht bestehen kann?würde lieber direkt zur mpu gebeten werden um mir das ärztliche gutachten zu sparen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Dezember 2016 um 10:11

      Hallo benny,

      das ärztliche Gutachten wird bei Zweifeln an der Fahreignung angeordnet. Sie können dieses nicht umgehen, wenn Sie Ihren Führerschein wiederbekommen möchten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Vadim
    Am 28. November 2016 um 13:50

    Hi,
    Ich Fahrer in der Probezeit und hatte einen Verkehrsunfall ohne Personenschaden. Rein materielle Schäden.
    Aus fehlreaktion hab ich den Unfallort verlassen weil ich auf auf den Wagen nicht angemeldet war. Im Nachhinein habe ich mich gestellt. Nun habe ich Post bekommen wo steht das ich meine Fahrerlaubnis und den Führerschein verliere und eine Speerfrist von 8 Monaten habe.zusätzliche Kosten sind 800 Euro. Ich bin noch in der Ausbildung und bin in meinem Beruf auf den Führerschein angewiesen. Gibt es eine Möglichkeit die sperrfrist zu verkürzen?
    Und muss ich danach den Führerschein bei machen?
    Mfg vadim

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Dezember 2016 um 10:59

      Hallo Vadim,

      gemäß § 69a Absatz 7 des Strafgesetzbuches (StGB) gibt es die Möglichkeit einer Sperrfristverkürzung. Danach kann das Gericht eine Sperrfrist vorzeitig aufheben, wenn Grund zur Annahme besteht, dass der Täter nicht mehr zum Führen von Kfz ungeeignet ist.

      Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis erneut beantragt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. thommi
    Am 20. November 2016 um 13:32

    Ab wann gilt die Sperrfrist?
    Da meine Straftat, Anfang Sebtember war und ich immer noch kein Strafbefehl erhalten habe.
    Angenommen ich bekomme eine Sperrfrist von 6 Monaten, wird diese zurück gerechnet, ab dem Tag des vergehen?
    Mfg thommi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2016 um 10:41

      Hallo Thommi,

      in der Regel beginnt die Sperrfrist mit der Unterzeichnung des Urteils. Wurde Führerschein bereits vorher abgegeben, wird diese Zeit üblicherweise mit einbezogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Dustin
    Am 4. November 2016 um 21:56

    Moin bin in der probezeit öfter aufgefallen und habe auch eine nachschulung gemacht etc. Wurde danach wieder auffalig nicht wegen alkohol oder so mir wurde die fahrerlaubnis entzogen und eine sperrrfrist fuer 3 monate bis neuererteillung gesetzt antrag ist raus aber keiner kann mir sagen ob ich den einfach so bekomme oder ob ich eine mpu machen muss? Die von der stadt können mir auch nichts sagen.. bin nicht vorbestraft oder ähnliches. zur info das ist kein fahrverbot sondern ein Entzug

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. November 2016 um 10:30

      Hallo Dustin,

      ob Sie für die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis eine MPU machen müssen, kann Ihnen die zuständige Fahrerlaubnisbehörde mitteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Dustin
        Am 7. November 2016 um 13:21

        Mal sagen die ja mal sagen die nein was ist jetzt richtig??

        • bussgeldkatalog.org
          Am 10. November 2016 um 10:20

          Hallo Dustin,

          tatsächlich liegt das im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde. Nach Antragstellung entscheidet Sie unter welchen Auflagen Ihnen der Führerschein wieder ausgehändigt werden kann. Da Sie nicht wegen Alkohol aufgefallen sind und vermutlich keine 8 Punkte in Flensburg gesammelt haben bzw. straffällig geworden sind, könnte vermutlich auf eine MPU verzichtet werden. Ein definitive Antwort erhalten Sie allerdings nur nach Bearbeitung Ihres Antrags.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Petra
    Am 3. November 2016 um 3:56

    Mein Kind (Führerschein erst eine Woche)hat sich mein Auto geliehen und aus Blödsinn seinen Freund fahren lassen. Dieser hat mit 0,4 Alk einen Unfall gebaut. Mit welchen Konsequenzen muß sie jetzt rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. November 2016 um 9:41

      Hallo Petra,

      bei einem Unfall mit einem geliehenen Wagen, tritt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters ein. In diesem Fall wäre das Ihre Versicherung. Der Fahrer muss mit Konsequenzen bezüglich des Alkohols am Steuer rechnen. Ihrem Kind kann eine Mitschuld eingeräumt werden, wenn er sich vorab nicht über die Fahrtüchtigkeit des Fahrers erkundigt hat. Mit welchen Konsequenzen hier genau zu rechnen ist, hängt vom Einzelfall ab. Sie sollten sich diesbezüglich mit einem Anwalt besprechen. Dieser kann Ihnen beim weiteren Vorgehen zur Seite stehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Relz
    Am 30. Oktober 2016 um 18:45

    Hallo,

    Angenommen man bekommt ein fahrverbot von einem Monat und einige Wochen später den Entzug der fahrerlaubnis.
    Muss man dann den Führerschein für einen Monat abgeben bevor die sperrfrist beginnt oder ist der Führerscheinentzug dann irrelevant weil man seine fahrerlaubnis sowieso nicht mehr besitzt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Relu

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Oktober 2016 um 10:47

      Hall Relz,

      für gewöhnlich macht eine Strafe die andere nicht ungeschehen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Führerscheinstelle oder der Polizei darüber, wie genau der Ablauf bei Ihnen ist. Es liegt nahe, dass Sie, nachdem Sie den Führerschein zurück erhalten haben, noch das Fahrverbot absitzen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Alex
    Am 25. Oktober 2016 um 22:26

    Hallo
    Ich wurde vor 10 Jahren mit dem Fahrrad unter Alkohol einfluss angehalten und habe eine Sperrfrist vom Führerschein bekommen. Den ich damals aber noch nicht bessen habe jetzt wollte ich meine Führerschein machen wo mir aber die zulassung zur prüfung verweigert wurde. Weil ich wohl eine 10 Jährige Sperrzeit habe. Ich sollte also eine MPU machen was ich auch tat nur wie üblich ist diese negativ ausgefallen ich habe diese auch nicht abgegeben da ich ja nicht dazu Verpflichtet bin. Im Dezember wären die 10 Jahre Sperre rum kann ich trotzdem den Führerschein machen oder kann mir die Führerschein Stelle dort ein Strich durch die rechnung machen. Da diese sich jetzt quer stellt und sagt sie haben die Info das ich die MPU gemacht habe aber diese nicht abgebe. Ich kann doch den Antrag auf führerschein zurück ziehen und nach der sperrfrist neu stellen ohne probleme zu bekommen oder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Oktober 2016 um 9:57

      Hallo Alex,

      es ist unwahrscheinlich, dass Sie eine Sperrfrist von zehn Jahren haben. Diese beträgt maximal fünf Jahre oder ist lebenslänglich. In Ihrem Fall geht es vermutlich eher um die Tilgungsfrist Ihres Verstoßes. Diese Beträgt zehn Jahre, sollte diese nicht unterbrochen werden. Nach der Tilgung kann Ihnen keine MPU verordnet werden. In der Regel müssen Betroffene aber 15 Jahre die Füße still halten, also keine Verkehrsvergehen und kein Antrag auf Neuerteilung. Wenn Sie aber nicht so lange warten wollen, kommen Sie vermutlich nicht um die MPU herum. Eine nicht abgegebene MPU kann Ihnen nicht zum Vorwurf gemacht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Alexander
    Am 25. Mai 2016 um 13:46

    Hallo, ich habe meine Fürerschein 1999 wegen Alkohol verloren, seit 2011 habe Therapie Gemach und seit 2015 orin Kontrolle bestanden, meine Frage: ” müss ich nach MPU test neuen fahr und theoretischen Prüfung ablegen?”

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2016 um 8:06

      Hallo Alexander,

      es ist in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung der Behörden, ob nach einer MPU zusätzliche Prüfungen verlangt werden. Da Ihr Führerscheinverlust mehr als 10 Jahre zurück liegt, ist eine Zusatzprüfung wahrscheinliche.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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