Bußgeld zu hoch: Was kann ich unternehmen?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeld zu hoch: Welche Einspruchmöglichkeiten gibt es?

Erscheint das Bußgeld zu hoch, sollte Einspruch eingelegt werden.
Erscheint das Bußgeld zu hoch, sollte Einspruch eingelegt werden.

In Zeiten von Blitzmarathons kann es schnell passieren, dass eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr geahndet wird. Sind Sie zu schnell gefahren und haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Sie sind der Meinung, dass das Bußgeld zu hoch ist?

Welchen Möglichkeiten gibt es eigentlich, wenn das Bußgeld zu hoch erscheint und wer legt die Höhe fest? Diese und weitere Fragen sollen nachfolgend im Ratgeber erläutert werden.

Kosten für Blitzer

Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

FAQ: Wenn das Bußgeld zu hoch ausfällt

Kann ein Bußgeld zu hoch sein?

Ist der Bußgeldbescheid oder Informationen im Bußgeldverfahren fehlerhaft, kann es vorkommen, dass ein Bußgeld zu hoch angesetzt wird.

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn das Bußgeld zu hoch erscheint?

Vermuten Betroffene Fehler oder ein unangemessenes Bußgeld, ist ein Einspruch gegen den Bescheid ratsam.

Können Fehler die Höhe des Bußgeldes beeinflussen?

Werden fehlerhafte Abgaben im Bescheid nachgewiesen, kann das Einfluss auf die Höhe des Bußgeldes haben. In der Regel handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.

Bußgeld: Die Höhe wird durch den Bußgeldkatalog und die zuständige Behörde bestimmt

Im Verkehrsrecht wird die Höhe eines Bußgeldes durch den Bußgeldkatalog bestimmt.
Hier ist festgeschrieben, welche Strafe sowohl für Ordnungswidrigkeiten also auch für Straftaten im Straßenverkehr zu erwarten ist. Neben dem Vergehen an sich und den Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren, spielen auch andere Fakten bei der Festlegung des Bußgeldes eine Rolle.

So kann beispielsweise bei Bußgeldern die Höhe auch davon abhängen, ob es sich um eine wiederholte Ordnungswidrigkeit oder um ein erstes Vergehen handelt. Das Bußgeld kann daher in der Höhe von dem im Bußgeldkatalog angegebenen Werten abweichen, wenn Sie bereits öfters wegen Ordnungswidrigkeit aufgefallen sind. In diesen Fällen erhöht die Behörde, die ohnehin vorgegeben Bußgelder und verhängt gegebenenfalls weitere Nebenstrafen, wie Fahrverbote oder die Aufforderung an einer MPU teilzunehmen.

Kommt Ihnen das Bußgeld dennoch zu hoch vor, sollten Sie über einen Einspruch nachdenken.

Was tun, wenn Sie vermuten, dass das Bußgeld zu hoch ist?

Bußgeld: Die Höhe bestimmt der Bußgeldkatalog.
Bußgeld: Die Höhe bestimmt der Bußgeldkatalog.

Den Strafzettel nach Erhalt auf dessen Richtigkeit zu überprüfen, ist in jedem Fall ratsam. Da auch Behörden Fehler unterlaufen können, ist es nicht auszuschließen, dass ein Bußgeld zu hoch berechnet wurde oder eine falsche Ausgangslage für die Berechnung herangezogen wurde.

So kann es vorkommen, dass zum Beispiel beim Aufbau der mobilen Radarstationen Fehler gemacht wurden oder das Blitzerfoto unscharf und als Nachweis nicht verwertbar ist. Auch kann es zu falschen Abstandsmessung oder Verwechslungen bei den Fahrzeugen kommen.

Wenn Sie nun vermuten, dass Ihr Bußgeldbescheid fehlerhaft ist oder das Bußgeld zu hoch berechnet wurde, sollten Sie den Bescheid keinesfalls ignorieren. Denn das kann weitreichende Folgen, bis hin zur Erzwingungshaft, haben.

In diesem Fall haben die Sie immer die Möglichkeit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Sobald der Bußgeldbescheid postalisch zugestellt wurde, haben Sie zwei Wochen Zeit gegen diesen Einspruch zu erheben. Die Frist, um einen Einspruch zu formulieren, beginnt an dem Tag, an dem der Bescheid bei Ihnen eingeht.

In der Verhandlung zum Einspruch kann dann geklärt werden, ob das Bußgeld zu hoch angesetzt wurde und ob überhaupt ein Bußgeld gezahlt werden muss.

Hier sollten Sie jedoch beachten, wenn kein Einspurch einngelegt wird, dass der Bescheid Rechtskraft erlangt. Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid wird nur in Ausnahmefällen geändert. Ist ein Nachweis für die Fehlerhaftigkeit des Bescheids vorhanden, kann dies dennoch zur Überprüfung von einem Bußgeld und dessen Höhe führen.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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3 Kommentare

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  1. AA
    Am 11. Juni 2019 um 13:37

    Ich habe einen Bescheid über Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten. Dieses habe ich zugestimmt, da ich schon zu schnell war.
    Danach habe ich erneut einen Brief über Bußgeldbescheid erhalten.
    Diese beinhaltet 2 Sachen
    – Bußgeld in Höhe von 160€
    – Bearbeitungsgebühr in Höhe von 28,50€
    Zum Bußgeld: dieser Betrag ist von LKW laut Bußgeldtabelle. Ich habe aber einen normalen PKW, und es sollte nur 120€ anstatt 160€. Komischerweise sollte es auch für den LKW Fahrer 1 Monat Fahrverbot, das gab’s aber nicht im Bußgeldbescheid. Das heißt die Strafe war teilweise für LKW (das Geld) und teilweise für PKW (kein Fahrverbot). Was kann ich tun, um nur 120€ zu bezahlen? oder natürlich im besten Fall das ganze einzustellen?
    Zum Bearbeitungsgebühr: warum muss ich das bezahlen? Ich habe sofort ohne hin und her und ohne Verzögerung zugestimmt, dass ich schuld bin. Warum muss ich trotzdem extra bezahlen? und wie kann ich dieses Gebühr für dieses Mal und auch für die Zukunft vermeiden?
    lg

  2. Roland G.
    Am 25. Mai 2016 um 17:05

    Offensichtlich habe ich falsch geparkt;denn obwohl ich den vermeintlichen Strafzettel nicht lesen kann,da er auf griechisch verfasst ist, meine ich,dass ein Falschparken keinesfalls eine Strafe von EUR 90,- nach sich ziehen kann.
    Weder habe ich jemanden behindert noch verursachte ich Behinderung des Verkehrs.
    Ich las,dass Strafzettel fuer EU-Auslaender nur in einer verstaendlichen Sprache fuer den Betroffenen ausgestellt werden duerfen.
    Wie wuerden Sie sich verhalten ?

    RG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Mai 2016 um 8:01

      Hallo Roland,

      leider dürfen wir keine konkrete Rechtsberatung für einen speziellen Fall geben und verweise daher an einen Anwalt. Allgemein ist aber festzuhalten, dass die Bußgelder im Ausland gemäß dort geltendem Gesetz verhangen werden. Ein Bußgeldbescheid muss allerdings in der Landessprache verfasst sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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