Bußgeldbescheid enthält falsches Kennzeichen: Müssen Sie zahlen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid führt nicht zur Ungültigkeit

Ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid führt nicht zur Ungültigkeit. Das Bußgeld muss bezahlt werden.
Ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid führt nicht zur Ungültigkeit. Das Bußgeld muss bezahlt werden.

Ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid liegt Ihnen vor? Dann freuen Sie sich nun nicht zu früh, denn das Bußgeld muss trotz Kennzeichen-Fehler gezahlt werden. Das Oberlandesgericht Hamm beschäftigte sich mit einem solchen Fall und urteilte:

Die bloße abweichende, offensichtlich irrtümliche, Kennzeichenangabe im Bußgeldbescheid führt nicht zu der Bewertung, dass es sich dort um eine andere prozessuale Tat handeln muss, da die übrigen Merkmale der Tatbeschreibung eindeutig ergeben, dass es sich um dieselbe Tat handeln muss (OLG Hamm 3.7.2014, Az: 1 RBs 108/44).

Sind also die anderen Angaben korrekt, so führt ein falsches Kennzeichen auf dem Bußgeldbescheid nicht zu einer Ungültigkeit – der Betroffene muss das Bußgeld zahlen.

Ein besonderes Augenmerk legte das Gericht auf die Tatbeschreibung, denn diese ließ keine Zweifel zu, dass noch jemand anderes zur selben Zeit mit dem gleichen Fahrzeugtyp am gleichen Ort den gleichen Verstoß begangen hat.

FAQ: Falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid

Führt ein falsches Kennzeichen im Bußgeldbescheid zu dessen Ungültigkeit?

Nein, kann der Verkehrssünder dennoch eindeutig identifiziert werden, kann der Bescheid dennoch rechtswirksam sein.

Welche Informationen sollten für eine eindeutige Indentifizierung vorliegen?

Der Bußgeldbescheid sollte insbesondere Angaben zur Person des Fahrers sowie zur Tat enthalten.

Was kann ich bei gravierenden Fehlern unternehmen?

Liegen Formfehler vor, kann dies einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen. Eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten kann ein Anwalt für Verkehrsrecht vornehmen.

Was muss der Bußgeldbescheid enthalten?

Das OLG Hamm wies darauf hin, dass alle anderen Angaben auf dem Bußgeldbescheid korrekt sein müssen, denn dann kann der Täter, trotz falschem Kennzeichen identifiziert werden.

Doch welche Angaben muss der Bescheid enthalten? Nach § 66 OWiG müssen folgende Parameter aufgeführt sein:

  • Angaben zur Person,
  • Name und Anschrift des Verteidigers,
  • Bezeichnung der Tat, Zeit und Ort der Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewandten Bußgeldvorschriften,
  • die Beweismittel,
  • die Geldbuße und die Nebenfolgen.

Eine eindeutige Identifizierung ist entscheidend

Ist der Betroffene also durch seinen Namen, die Anschrift, Geburtsort– und datum identifizierbar, kann das Kennzeichen durchaus fehlerhaft sein. Vor allem wenn es sich dabei um einen offensichtlichen Schreibfehler wie beispielsweise einen Zahlendreher handelt.

Sie haben bereits wegen eines falschen Kennzeichens Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt? Dann fragen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht nach Hilfe und lassen Sie sich beraten.

Darüber hinaus muss der Bußgeldbescheid eine Rechtsmittelbelehrung und eine Belehrung über eine mögliche Erzwingungshaft enthalten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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6 Kommentare

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  1. Uwe K
    Am 20. Juli 2024 um 20:19

    Mein Sohn wurde mit dem LKW gelasert. Er muss ein Verwarngeld von 50 Euro bezahlen. In seinem Nachnamen ist ein Schreibfehler. Das Kennzeichen das angegeben ist stimmt nicht. Es ist das Kennzeichen vom Sattelauflieger nicht vom LKW. Wie soll man sich verhalten? Danke LG.

  2. Gillich E
    Am 2. September 2023 um 12:44

    Guten Tag, meine Frage ist muss ich die Strafe bezahlen wenn das Model von auto nicht übereinstimmt Kennzeichen aber doch?

  3. Yvonne T
    Am 19. Mai 2018 um 21:56

    Guten Tag,

    Mein Mann hat einen Bußgeldbescheid bekommen, darin wird ihm vorgeworfen Mitte Dezember 2017 in einem Ort in Hessen, mit einem Auto mit Wiesbandener Kennzeichen, geblitzt geworden zu sein. Wir kennen weder den Ort, noch das Kennzeichen. Wir wohnen in Bayern, Nähe München und haben kein Auto. Mein Mann studiert noch und wir haben zwei kleine Kinder (1&3), weshalb ich nur 30 Stunden arbeiten kann. Wir können gerade so unsere Miete und das tägliche Brot bezahlen und sollen nun über 100€ Strafe bezahlen. Wir haben Einspruch erhoben, jedoch behauptet die Behörde, dass dies nicht innerhalb ihrer Frist gewesen wäre, was es aber war. Auf eine telefonische Nachfrage unsererseits, woher sie denn unsere Daten haben und wie sie darauf kommen, meinen Mann in dieser Sache zu beschuldigen, gab die Dame am Telefon an, dass sie wisse, dass der Wagen, der geblitzt wurde, der Geschäftswagen meines Vaters, also des Schwiegervaters des Beschuldigten sei und mein Mann auf dem Blitzerfoto eindeutig zu identifizieren sei. Auf dem Foto sieht man nicht mal ein Gesicht. Evtl lässt sich eine Gesichtshälfte erahnen. Mein Mann hat einen Vollbart und mind. Schulterlanges Haar, auf dem Foto sieht man weder Bart noch Haare.
    Ich weiß nicht weiter. Muss ich dieses Geld nun zahlen?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juni 2018 um 16:03

      Hallo Yvonne,

      leider können wir Ihnen darauf keine Antwort geben, da wir Ihnen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Ein Anwalt könnte Ihnen aber sicherlich weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Joanna S.
    Am 4. Februar 2018 um 19:23

    Guten Tag.
    Ich hatte vor einer Woche einen Strafzettel an der Windschutzscheibe, auf dem allerdings ein falsches Kennzeichen angegeben ist. Leider weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll, da Zeugen umd Beweisfotos auf dem Bescheid erwähnt sind.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 15:41

      Hallo Johanna S.,

      wenn die anderen Angaben korrekt sind, so ist nicht mit einer Ungültigkeit von Bescheiden zu rechnen, die ein falsches Kennzeichen angeben. Wenn Sie Einspruch einlegen wollen, so wenden Sie sich am besten an einen Anwalt zur Einschätzung der Aussichten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

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