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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Mit diesen Kosten ist zu rechnen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sie legen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein? Diese Gebühren sind zu erwarten

Gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen: Diese Kosten fallen an.
Gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen: Diese Kosten fallen an.

Legen Betroffene Widerspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid ein, so entscheidet schließlich ein Richter über das Bußgeld und eventuell die Punkte und ein Fahrverbot. Um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, verbleiben nach der Zustellung zwei Wochen.

Verpasst der Betroffene diese Frist, kann auch ein Rechtsanwalt nicht mehr helfen: Das Bußgeld muss der Behörde überwiesen werden und auch die Punkte oder das Fahrverbot sind anzunehmen.

Legen Sie gegen das Bußgeld Einspruch ein, fallen Kosten an. Nicht nur der Anwalt möchte seine Bemühungen bezahlt sehen, auch das Gericht verlangt Gebühren.

Die Kosten für den Rechtsanwalt lassen sich dabei berechnen, da es hier festgesetzte Regelsätze gibt. Diese richten sich nach der Rechtsanwaltsvergütung in Bußgeldsachen. Das Honorar ergibt sich aus dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG).

FAQ: Gebühren beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Für welche Positionen fallen bei einem Einspruch Kosten an?

Gebühren müssen Sie üblicherweise an den Rechtsanwalt sowie an das Gericht zahlen, wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Gibt Ihnen das Gericht jedoch Recht und gewinnen Sie den Prozess, so muss die gegnerische Partei diese Kosten tragen.

Wonach richten sich die Gebühren für den Anwalt?

Hierfür gibt es feste Regelsätze, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgeschrieben sind. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Welche Gebühren muss ich bei Gericht zahlen?

Üblicherweise werden Gebühren in Höhe von zehn Prozent der Bußgeldsumme fällig, mindestens allerdings 55 Euro.

Keine Lust zu lesen? Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Video erklärt

Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG – Unsere Tabelle schafft einen Überblick

Diese Regelsätze setzt sich dabei aus folgenden Komponenten zusammen. Für die Vergütung des Anwalts ist eine Grundgebühr vorgesehen. Diese entsteht für die erste Einarbeitung in den Fall (Anlage 1.5.1.1 RVG). Unser Tipp: Die unverbindliche Ersteinschätzung über den Bußgeldcheck ** ist kostenlos und zeigt Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird.

Der Betroffene, der den Widerspruch einlegt, gilt im juristischen Fachjargon als Einspruchsführer.

Ist der Rechtsanwalt bereits vor der Bußgeldstelle bei dem Gericht tätig geworden, kommt eine Verfahrensgebühr hinzu. Diese fällt beispielsweise an, wenn der Anwalt den Betroffenen zur Anhörung bei der Polizei begleitet hat (Anlage 1.5.1.2 RVG). Die Verfahrensgebühr können Sie in diesem Fall der Tabelle entnehmen. Ebenfalls fallen für jeden Tag, an dem ein Termin stattfindet, Terminsgebühren an, welche sich ebenfalls nach der Höhe der Geldbuße richten.

Für ein Verfahren im ersten Rechtszug fallen ebenfalls Kosten an. Die Gebühren entstehen, wenn ein Wiederaufnahmeantrag eingereicht wurde (Anlage 1.5.1.3 RVG). Auch hier fallen Verfahrensgebühren (s. Tabelle) und Terminsgebühren an.

Ebenfalls entstehen Verfahrens- und Terminsgebühren, wenn der Anwalt des Betroffenen eine Rechtsbeschwerde einlegt (Anlage 1.5.1.4 RVG). Diese werden nicht nach der Höhe der Geldbuße honoriert.

Zusätzliche Gebühren können anfallen, wenn das Verfahren durch den Anwalt vor der Verwaltungsbehörde erledigt werden oder die Hauptversammlung nicht mehr stattfinden muss, weil zum Beispiel der Widerspruch zurückgezogen wird. Dies nennt sich „Befriedigungsgebühr“. Diese Kosten richten sich wiederum nach der Höhe der Verfahrensgebühr.

GebührKosten in €
Grundgebühr30 - 170
Verfahrensgebühr im ersten Rechtszug bei Geldbuße von weniger als 60 €20 - 110
Verfahrensgebühr im ersten Rechtszug bei Geldbuße von 60 - 5.000 €30 - 290
Verfahrensgebühr im ersten Rechtszug bei Geldbuße von mehr als 5.000€40 - 300
Verfahrensgebühr über die Rechtsbeschwerde80 - 560

Bestellt das Gericht einen Gutachter, fallen zusätzliche Kosten an. Auch wenn der Einspruchsführer den Einspruch zurücknimmt, sind die Kosten zu tragen. Wird das Verfahren eingestellt, entfallen zwar die Gerichtskosten, dennoch muss der Betroffene die Anwaltskosten übernehmen. Die Gerichtskosten werden in diesem Fall vom Staat übernommen.

Verlieren Sie den Prozess, müssen Sie die entstandenen Kosten selbst tragen. Möchten Sie sich diesem Risiko nicht aussetzen, ist es ratsam, zunächst eine kostenlose Erstberatung. So wissen Sie, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg haben kann.

Auch wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Kosten entstehen. In vielen Fällen muss der Betroffene den Selbstbehalt zahlen.

Bußgeldverfahren und Einspruch: Kosten fallen auch bei Gericht an

Die anfallenden Gerichtskosten kosten zehn Prozent der Bußgeldsumme, mindestens jedoch 55 Euro. Nehmen Sie den Einspruch in der Hauptversammlung zurück, tragen Sie ebenfalls die Gerichtskosten. Diese belaufen sich dann auf 0,25 Prozent des Bußgeldes, mindestens jedoch 17 Euro.

Ein Prozess vor Gericht kann also durchaus mit hohen Kosten für Sie einhergehen. Umso wichtiger ist es, sich vorher eingehend über den Ablauf des Bußgeldverfahrens und Ihre Möglichkeiten zu informieren. Die unverbindliche Ersteinschätzung über den Bußgeldcheck ** kann Ihnen dabei helfen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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20 Kommentare

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  1. Carl B
    Am 30. Januar 2023 um 10:30

    Habe erfolgreich Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt, weil der Fahrer nicht zu ermitteln war. Nun bekomme ich einen Kostenbescheid der Stadtverwaltung, daß ich neben den 20€ Verwarnungsgeld – das objektiv zu Unrecht erhoben wurde, weil sich die Politesse vertan hat – auch noch 3,50€ Verfahrenskosten bezahlen soll. Ich kann Widerspruch einlegen, die Frist läuft noch. Muss ich trotzdem das Verwarnungsgeld zahlen?

  2. Karam
    Am 13. Januar 2022 um 19:05

    Hallo,
    Ich habe aus Versehen kurz an dem behinderten Parkplatz angehalten weil ich einen Anruf bekommen habe, plötzlich kamm ein Polizist von der anderen Seite der Straße zu mir und hat gesagt, sie stehen im behinderten Parkplatz und sie telefonieren beim fahren, ich so nein ich habe doch hier angehalten damit ich das Telefonat annehmen kann, er hat trotzdem meine Daten geschrieben und meinte ich soll auf Bußgeldbescheid warten, was soll ich in dem Fall machen??

  3. Heidi S
    Am 3. Oktober 2021 um 11:33

    Ich habe, ohne einen Rechtsanwalt gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, laut Gerichtsurteil wurde das Verfahren gegen mich eingestellt und die Kosten aller Beteiligter sollen von der Stadtkasse getragen werden. Kann ich persönlich, außer das ich mein Geld(unter Vorbehalt überwiesen habe) zusätzlichen Aufwand( Fotos, Porto, Telefonate, usw.) geltend machen.
    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichem Gruß
    Heidi S

  4. B Cosima
    Am 3. August 2021 um 15:52

    Ich habe einen Bußgeldbedcheid bekommen mit nachweislich falschem Tatort und falscher Uhrzeit .Somit habe ich Einspruch eingelegt und trotzdem verloren . Lt Richterin sind das nur Schreibfehler …

  5. Kerstin
    Am 19. Februar 2021 um 13:51

    Ich bin im Dezember über eine grüne Ampel gefahren (ich saß alleine im Auto), als von links ein PKW angefahren kam, und mir in die Fahrerseite gekracht ist. Es gab auch eine unabhängige Zeugin, die kurz anhielt um mir zu sagen, daß sie gesehen hätte, wie meine Unfallgegnerin bei Rot über die Ampel gefahren sei und sie das auch bezeugen kann. Bis ich über meinen Beifahrersitz (meine Fahrertüre war durch den anderen PKW blockiert!) war, um mit der Zeugin zu sprechen, war Diese verschwunden.
    Meine Unfallgegnerin dagegen hatte eine Beifahrerin, und beide behaupteten natürlich, daß ihre Ampel ebenfalls grün war.
    Jetzt habe ich vor 2 Tagen einen Bußgeldbescheid bekommen mit 240Euro und ein Monat Fahrverbot. Bis jetzt haben mein Anwalt und ich noch keine Akteneinsicht erhalten.
    Lohnt es sich dagegen Einspruch zu erheben? Wie gewichtig ist die Aussage einer Beifahrerin, die ja auch die Freundin der Unfallgegnerin? Kann sich so ein Bußgeldbescheid einzig und allein auf eine abhängige Zeugin stützen? Während eine unabhängige Zeugin sich vom Unfallort entfernt hat?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Kerstin

  6. Günter
    Am 13. Mai 2020 um 18:00

    habe am 30.04.2020 einem anderen Fahrzeug beim Linksabbiegen die Vorfahrt genommen, es kam zu einem Unfall.
    Alkohol, Drogen etc. negativ. Meine Schuld ist unstrittig.
    Nun habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen, nach der neuen Bußgeldverordnung ( gültig ab 28.04.2020 ??? ) in der
    Höhe von 198 Euro, und ein 1 monatiges Fahrverbot.
    Lohnt sich der Aufwand eines Einsruches insbesondere gegen
    das Fahrverbot.

    Vielen Dank
    MfG
    G.

  7. Klaudia
    Am 7. Mai 2020 um 4:59

    Hallo.
    Ich bin bei Ortseinfahrt geblitzt worden, mit 78km/h. Der Polizist hat gleich gesagt das ich 80 Euro, 1 Punkt, und 1 Monate Fahrverbot kriege. Meine Frage. Ich arbeite in ambulanter Pflegedienst, brauch meine Führerschein. Wieviel muss ungefähr zahlen, wenn ich das Fahrverbot auf heben will. Voraus danke: Klaudia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2020 um 16:34

      Hallo Klaudia,

      das Absehen von einem Fahrverbot kann im Einzelfall bei erhöhtem oder verdoppeltem Bußgeld erfolgen. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, eine pauschale Regelung hierzu gibt es nicht. Bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Einschätzung Ihrer Möglichkeiten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Marco
    Am 3. März 2019 um 22:07

    …Ich habe in einen Parkautomaten (Bremen) 4€ gesteckt und es erschien, wie in der Gebührenübersicht bestimmt, die Anzeige “Tageshöchstgebühr erreicht” (4Std.). Als wir wieder kamen, hatte ich ein Knöllchen. Da habe wir auch gesehen, dass auf dem Parkschein nur die Mindestgebühr/-zeit 0,50€/30min stand. Wir hatten leider nicht nochmal drauf geschaut, da die Anzeige deutlich aussagte, was wir bezahlt haben. Ich habe schon ein Einspruch getätigt, mit genau dieser Erläuterung. Es hat aber den Tatbestand nicht entkräftet und nun kommen noch Gebühren dazu.
    Was soll ich nun tun. Ich finde es ungerecht!
    Zum ersten, weil der Automat wohl nicht richtig funktionierte oder nicht richtig funktionieren sollte.
    Zum zweiten die Gebühren. Ist man nicht Angehalten anzugeben welche Kosten anfallen können. Gilt das für Behörden nicht?

  9. Peter
    Am 28. November 2018 um 22:52

    Guten Tag,
    ich habe gegen einen Bußgeldbescheid 120€ + 25€ Gebühr + 3,50€ Auslagen = 148,50€ wegen Smartphone Nutzung am Steuer, selber Einspruch eingelegt. Nun habe ich einen Termin für eine Hauptverhandlung erhalten. Wenn ich meinen Einspruch nun wieder vor der Hauptverhandlung zurückziehe. Sehe ich richtig, dass ich dann nur ca. 15€ zusätzlich zu den 148,50€ bezahlen muss. Oder kommen sonst noch irgendwelche Kosten auf mich zu?

    Danke im vorraus. Peter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 16:54

      Hallo Peter,

      fragen Sie am besten bei der Behörde nach, wie verfahren wird, wenn der Einspruch noch vor der Verhandlung zurückgenommen wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Ines
    Am 13. Oktober 2018 um 20:19

    Beim Ausparken ein anderes Fahrzeug an der Stossstange kurz berührt ohne jeglichen Schaden. IM Bussgeldbescheid steht es aber. Soll ich Widerspruch einlegen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Oktober 2018 um 18:24

      Hallo Ines,

      bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Frank
    Am 9. September 2018 um 17:23

    Ich wurde innerorts, nach Abzug der Toleranz, mit 22 km/h zu viel geblitzt. Es war ein stationärer Blitzer. Lohnt es sich Widerspruch einzulegen und kann man in dem Zusammenhang ein Eichprotokoll anfordern oder steht so etwas nur einem Anwalt zu? Denn schon 2 km/h weniger würden mir einen Punkt ersparen.

  12. ahmet
    Am 28. Juni 2018 um 20:21

    Ich habe ein Knöllchen bekommen weil ich an der einfahrt meines freundes gehalten hatte. ich musste warten bis er runterkommt und rausfährt damit ich rein parken kann . Es war sehr warm so machte ich den motor aus und stieg aus befand mich jedoch neben dem auto . ich habe dort 3-4 min auf Ihn gewartet und dann kam schon das Ordnungsamt und fotografierte mein auto ab mit der Begründung ich stände dort schon seit länger als 10 min .
    Mir geht es nicht um die 10-20€ die auf mich zukommen sondern ums Prinzip . Würde es sich lohnen Widerspruch/Einspruch einzulegen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2018 um 11:55

      Hallo Ahmet,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann beurteilen, ob sich ein Einspruch lohnt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Malte R.
    Am 22. Mai 2018 um 15:30

    Ich habe Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt. Dabei ging es um Liegenbleiben wegen Benzinmangel auf der Autobahn. Aus verschiedenen Gründen war das meiner Ansicht nach unvermeidbar.
    Es wird eine mündliche Hauptverhandlung im Amtsgericht geben. Mit welchen Kosten muss ich im Falle einer Niederlage rechnen? Das Bußgeld beträgt 110 Euro und einen Punkt
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen Malte R.

  14. Holger
    Am 21. September 2017 um 14:49

    Guten Tag,

    habe einen Bussgeldbescheid bekommen Begründung: “Sie folgten der abknickenden Vorfahrtstrasse(Zusatzzeichen zu Zeichen 306),
    ohne dies rechtzeitig und deutlich anzukündigen”.
    (Abbiegung nach rehts)

    Zu rechtzeitig: vor der Abbiegung war auf der rechten Seite ca. 20m eine andere Strasse(geschwindigkeit ca. 40km/h , danach habe ich geblinkt.

    Zu deutlich: entweder der Blinker blinkt oder nicht.

    Wie ist diese Begründung zu bewerten?

    Mit freundlichen Grüßen

    Holger

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:45

      Hallo Holger,

      da es hierzu keine gesetzlich festgelegten Parameter gibt, liegt die Bewertung zunächst beim jeweiligen Beobachter. Sie können gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Hinsichtlich der Begründung kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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