Teurer Blumenstrauß: Schneeglöckchen-Pflücker droht Bußgeld
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 13. März 2017
Wer Schneeglöckchen pflückt, riskiert eine hohe Strafe
Die bayerische Polizei ermittelte gegen den Schneeglöckchen-Pflücker
Die bayerische Polizei nahm anschließend die Ermittlungen auf und konnte über das Autokennzeichen des Mannes den Blumenpflücker ausfindig machen. Dieses hatten sich die Passanten in Vorfeld notiert. Unterdessen hatte der in Österreich wohnende Mann die Schneeglöckchen in seinem eigenen Garten wieder eingepflanzt. Für diesen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz droht ihm nun eine Strafe. Wie hoch diese ausfällt, ist noch nicht bekannt. Darüber entscheidet jetzt die Naturschutzbehörde des Landratsamtes Laufen.
Wie hoch fallen die Strafen für das illegale Pflücken oder Ausgraben geschützter Pflanzen aus?
Bundesland | Bußgeld |
---|---|
Baden-Württemberg | keine Angabe |
Bayern | mind. 50 € |
Berlin | keine Angabe |
Brandenburg | mind. 50 € bis 5.000 € |
Bremen | mind. 50 € bis 20.000 € |
Hamburg | mind. 25 € bis 50.000 € |
Hessen | keine Angabe |
Mecklenburg-Vorpommern | mind. 50 € |
Niedersachsen | mind. 50 € |
Nordrhein-Westfalen | mind. 25 € |
Rheinland-Pfalz | mind. 76,69 € bis 10.225,84 € |
Saarland | mind. 50 € |
Sachsen | mind. 50 € |
Sachsen-Anhalt | keine Angabe |
Schleswig-Holstein | keine Angabe |
Thüringen | mind. 75 € bis 10.000 € |
Stehen Schneeglöckchen deutschlandweit unter Naturschutz?
Schneeglöckchen stehen in Deutschland unter Naturschutz
Wer in seinem Garten Schneeglöckchen pflanzen möchte, ohne eine Strafe zu riskieren, kann die Frühjahrsblüher jedoch legal kaufen. Im Herbst führen viele Baumärkte oder Gartencenter entsprechende Zwiebeln.
Achtung! Nicht nur Schneeglöckchen stehen unter Naturschutz. Auch andere Frühblüher wie Märzenbecher (auch: Maiglöckchen) oder Buschwindröschen sind geschützt. Wer sie pflückt muss mit Strafen rechnen.
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