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Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich: Wann droht ein Bußgeld?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Auch in Frankreich kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung Folgen haben

Was droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich auf der Autobahn?
Was droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich auf der Autobahn?

Berge, Meer, aufregende Städte – Frankreich hat so ziemlich alles zu bieten, was einen guten Urlaub ausmacht. Um Küsten- und Gebirgsregionen sowie kleine und große französische Städte zu erkunden, macht sich ein Pkw in der Regel besonders gut.

Reisen Sie mit dem Auto durch Frankreich, sollten Sie aber beachten, dass es auch hier einige Verkehrsregeln zu beachten gilt, um Bußgelder oder einen Unfall zu vermeiden. Wird gegen diese verstoßen, droht wie hierzulande unter Umständen eine Geldbuße, die das geplante Urlaubsbudget schnell übersteigt.

In Frankreich müssen Sie wie auch hier in Deutschland eine Geschwindigkeitsbegrenzung einhalten. Wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich aufgedeckt, können Sie hier für den Verstoß zur Rechenschaft gezogen werden. Doch welche Konsequenzen erwarten Urlauber, die auf französischem Grund die Geschwindigkeit überschreiten? Welche Regelungen bezüglich der Höchstgeschwindigkeit gibt es in Frankreich? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.

FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich

Welche Bußgelder fallen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich an?

Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung müssen Sie mit 135 bis 1500 Euro rechnen.

Warum ist es sinnvoll, das Bußgeld in Frankreich möglichst schnell zu zahlen?

Weil Sie dann möglicherweise einen Rabatt erhalten und das Bußgeld etwas geringer ausfällt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von maximal 20 km/h müssen Sie so mitunter nur 90 statt 135 Euro zahlen.

Kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich auch in Deutschland geahndet werden?

Ja, durch ein Vollstreckungsabkommen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten kann der Bußgeldbescheid aus Frankreich auch hierzulande vollstreckt werden.

Tempolimit in Frankreich: Wie schnell darf ich eigentlich fahren?

Wird die Geschwindigkeit in Frankreich nicht durch ein Verkehrsschild begrenzt, müssen sich Autofahrer hier an allgemeine Tempolimits halten. Wie schnell Sie hier fahren dürfen, ist abhängig von der Art der Straße. Unterschieden wird hierbei zwischen Innerortsstraße, Außerortsstraße, Autobahn und Schnellstraße.

  • Innerorts müssen Sie sich an eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h halten (in Paris gelten 30 km/h).
  • Außerorts dürfen Fahrzeugführer nur mit maximal 80 km/h unterwegs sein.
  • Auf der Autobahn (Autoroute) gilt in Frankreich ein Tempolimit von 130 km/h.
  • Auf einer Schnellstraße dürfen Sie höchstens 110 km/h fahren.
Sonderregelung für Fahranfänger: Beachten Sie, dass es abweichende Bestimmungen für Führerscheinneulinge gibt. Nachdem der Führerschein erworben wurde, müssen diese nämlich drei Jahre lang andere Tempolimits auf Autobahn (110 km/h) und Schnellstraße (100 km/h) einhalten. Diese gelten außerdem für alle Fahrzeugführer bei schlechten Witterungsbedingungen wie Regen.

Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich: Welches Bußgeld droht?

Sie erwartet folgende Geldbuße bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich (Regelbußen):

Geschwindig­keitsüber­schreitungBußgeldWeitere Sank­tionen
bis 20 km/h inner­orts135 €minus 1 Punkt*
bis 20 km/h außer­orts68 €minus 1 Punkt*
20 bis 29 km/h135 €minus 2 Punkte*
30 bis 39 km/h135 €minus 3 Punkte*

Entziehung der Fahrer­laubnis bis zu 3 Jahre möglich
40 bis 49 km/h135 €minus 4 Punkte*

Entziehung der Fahrer­laubnis bis zu 3 Jahre möglich
ab 50 km/h1500 €minus 6 Punkte*

Entziehung der Fahrer­laubnis bis zu 3 Jahre möglich
ab 50 km/h (für Wieder­holungs­täter)3750 €minus 6 Punkte*

Entziehung der Fahrer­laubnis bis zu 3 Jahre möglich

Freiheits­strafe von bis zu 3 Monaten möglich

Fahr­zeug kann beschlag­nahmt werden
* Beim französischen Punktesystem werden je nach Verstoß Punkte abgezogen. Bei 0 Punkten dürfen Sie kein führerscheinpflichtiges Fahrzeug mehr führen. Zu Beginn hat jeder Fahrer 12 Punkte. Fahranfänger haben 6 Punkte.

Eine überhöhte Geschwindigkeit kann schnell die Urlaubskasse sprengen. Bereits eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich kann ein hohes Bußgeld zur Folge haben. Folgende Geldbußen drohen, wenn Sie zu schnell unterwegs sind:

  • Bis 20 km/h zu schnell: Ab 135 Euro
  • Ab 50 km/h zu schnell: 1500 Euro

Verringerung der Bußgeldhöhe durch schnelles Zahlen

Kosten bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich: Ob 1 oder 10 km/h zu schnell - zahlen müssen Sie mindestens 135 Euro.
Kosten bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich: Ob 1 oder 10 km/h zu schnell – zahlen müssen Sie mindestens 135 Euro.

Beachten Sie, dass es in Frankreich gewisse Rabatte für Temposünder gibt, die das Bußgeld besonders schnell bezahlen. Wie hoch dieser Rabatt ausfällt richtet sich nach der Art des Verstoßes. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von maximal 20 km/h kann zum Beispiel eine Verringerung des zu zahlenden Betrags von 45 Euro erreicht werden. Sie zahlen also statt 135 Euro nur 90 Euro.

Wie können geblitzte Urlauber also ein hohes Bußgeld vermeiden? Was bedeutet schnell zahlen in diesem Fall? In der Regel ist das davon abhängig, wie Sie über den Verstoß und das damit verbundene Bußgeld informiert wurden.

  • Wurden Sie vor Ort angehört und erhalten direkt im Anschluss eine Zahlungsaufforderung mit auf den Weg, erhalten Sie einen Rabatt, wenn Sie den offenen Betrag innerhalb von drei Tagen begleichen.
  • Wurden Sie zwar vor Ort von den Ordnungshütern über den Verstoß in Kenntnis gesetzt, aber der entsprechende Bußgeldbescheid wurde Ihnen später per Post zugestellt, haben Sie ab der Zustellung 15 Tage Zeit, um das Bußgeld zu bezahlen und somit vom Rabatt zu profitieren.
  • Ist die Geschwindigkeitsüberwachung automatisch erfolgt, durch einen stationären Blitzer, erhalten Sie den Bußgeldbescheid nach Hause. In diesem Fall müssen Sie innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung des Bescheids bezahlen, damit Ihnen der Rabatt zugutekommt.

Nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich: Muss ich zahlen?

Nachdem Sie in Frankreich geblitzt wurden, erhalten in der Regel bald Post von den französischen Behörden mit der Zahlungsaufforderung, vorausgesetzt diese wurde nicht bereits vor Ort ausgestellt. Durch das innerhalb der Europäischen Union (EU) geltende Vollstreckungsabkommen können Bußgelder aus dem Ausland ab 70 Euro auch noch im Heimatland eingetrieben werden. Was droht zusätzlich nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich? Nebenfolgen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot haben Sie nicht zu erwarten.

Sie sollten den Bußgeldbescheid nicht einfach ignorieren, denn das kann zu Problemen bei einer erneuten Einreise führen, da das Bußgeld nachträglich eingefordert werden kann. Beachten Sie auch, dass sich das Bußgeld unter Umständen erhöht, wenn Sie dieses nicht zahlen.

Wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich auch eine Toleranz abgezogen? Auch hier erfolgt nach der Geschwindigkeitsmessung ein Toleranzabzug von bis zu 6 km/h .

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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33 Kommentare

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  1. Speed Limit
    Am 12. Januar 2024 um 21:54

    Also, das scheint ja wirklich System zu haben.

    Warum nach Toleranz Abzug hier so viele im Forum noch 1 km/h zu schnell gewesen und hierfür 90€ faellig sein sollen ????
    Hab so den Eindruck, die schicken das mal so ins Blaue?

    Ich gehöre auch zu den… 56 km/h , bei erlaubten 50…. aber außerorts und bei angeblich 10%Toleranz Abzug macht das für mich als Banker:
    56-5,6
    =51,4 ( abgerundet) =50…. also kein Verstoß, 🤔oder????

  2. Marco
    Am 4. Dezember 2023 um 12:51

    Na ja. Es würde ja reichen, wenn du die 50 fährst.

  3. Marco
    Am 4. Dezember 2023 um 12:48

    Bin gestern in Frankreich mit 91 km/h bei erlaubten 90 geblitzt worden. Mit Toleranz Abzug komme ich ja eigentlich locker unter die 90? 91 per GPS angezeigt. Ich war also eigentlich wirklich 1 km/h zu schnell. Da bin ich ja jetzt mal gespannt was passiert.

  4. Rudolf
    Am 15. Oktober 2023 um 12:24

    2022, Autobahn mit Gefälle, erlaubt 90 km/h, gemessen 96 km/h, nach 5% Abzug 91km/h, bezahlt 90Euro
    2023, Autobahn A41 war evtl. eine Baustelle, erlaubt 50km/h, gemessen 56km/h, nach 5% Abzug 51 km/h, bezahlt 90 Euro
    Bin ja kein Rasser, frag mich aber schon ob das ganze System ist, ist auf jeden Fall seltsam der 1km/h
    Lerneffekt: Wenn 50km/h erlaubt sind, fahre 40km/h usw. oder meide Frankreich oder fahre mit dem Zug.

  5. Matthias
    Am 21. Juni 2023 um 18:49

    Es gilt immer das zulässige Gesamtgewicht laut Fahrzeugschein.

    • Fencheltea
      Am 11. Juli 2023 um 16:07

      Guten Tag,

      Ich weiß, dies ist eine ungewöhnliche anfrage jedoch habe ich ein Einschreiben aus Frankreich an meine Adresse bekommen welches jedoch an den Absender zurück gesendet wurde. Ich gehe davon aus, dass es ein Bußgeld aus Frankreich sein könnte. Gibt es eine Möglichkeit die heraus zu bekommen? 

      VIieen Dank und freundliche Grüße

  6. Lars
    Am 12. Juni 2023 um 9:45

    Hallo,
    Vergleichbares Thema wie bei Angela.
    Bin 2x geblitzt worden in Frankreich. Beide Strecken für PKW unter 3,5t 110km/h und für LKW max. 80km/h. Ich fahre einen Ford Transit Custom der def. keine 3,5t auf die Wage bringt, jedoch als LKW angemeldet ist.
    Liegt das jetzt an der Eintragung als LKW, oder darf ich den Bußgeldern wiedersprechen?
    Auf den Bescheiden kann man das leider nicht entnehmen, ob man fälschlich als über 3,5t angenommen wurde oder nicht.
    Merci

  7. Wolfgang B
    Am 27. April 2023 um 9:01

    ab 1. Km 45,00 Euro.
    Was haben die Verantwortlichen im Kopf ?
    Beim Fahren immer volle Konzentration auf den Tacho ?
    Für mich reine Abzocke.
    Am Besten raus aus der EU.

  8. Manfred R
    Am 16. April 2023 um 18:11

    kann ich bestätigen, Bescheid vom 05/04/2023:
    nach Abzug Toleranz 81 km/h bei erlaubten 80 km/h:
    46 Tagen: 45€ verminderte Geldbuße
    47-76 Tagen. 68€ pauschal Geldbuße
    ab 76 Tage: 180€, erhöhte Geldbuße
    Man kann jedoch Widerspruch einlegen, dann kostet es bei Nichterfolg 180 € und zahlt somit die erhöhte Geldbuße. Ich habe gleich die 45 € überwiesen.

    • Micha
      Am 6. August 2023 um 18:41

      Durch das innerhalb der Europäischen Union (EU) geltende Vollstreckungsabkommen können Bußgelder aus dem Ausland ab 70 Euro auch noch im Heimatland eingetrieben werden.

      D.h. wenn ich mit 95 bei erlaubten 90 geblitzt worden bin, können die, die Strafe von 68€ in Deutschland nicht einfordern?

  9. Klaus
    Am 26. Oktober 2022 um 12:31

    Wurde Innerorts mit 56 km/h gemessen. Abzüglich 5 km/h Toleranz macht 51 km/h. Rechnung: 90 € für 1km/h zu schnell !!!
    Es lebe die deutsch-französische Freundschaft!

  10. Marcel
    Am 12. Januar 2022 um 14:43

    Stellt sich ein Blitzer in Frankreich auf Regen um?

  11. L Schröder
    Am 24. November 2021 um 17:38

    Habe ähnliches erlebt. Statt 50 nach Toleranz Abzug 51km/h 45€
    Statt 80 abzüglich Toleranz 82 km/h 90€. Gelobt sei Deutschland !!!!

  12. Norbert
    Am 7. November 2021 um 15:31

    Ich bin am 3.10.2021 auf der D126 vor Colombier Fontaine bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h mit 56 km/h geblitzt worden. In der Zahlungsaufforderung wird nach Abzug des Toleranzwertes eine Geschwindigkeit von 51 km/h ausgewiesen und ein Bußgeld von 90,00 € verlangt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 1 km/h ein unglaublicher Betrag, zumal ich den vorangegangenen Kommentaren in solchen Fällen einen Bußgeld von 45,00 € entnommen habe. Kennt jemand die Grenze der Geschwindigkeitsüberschreitung, die das Bußgeld von 45,00 € auf 90,00 € erhöht?

    • Hermann B
      Am 15. Mai 2023 um 18:16

      Das muss innerorts gewesen sein. In Deutschland gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb der geschlossenen Ortschaft auch höhere Verwarnungs- und Bussgelder.

  13. Sprinter
    Am 16. August 2021 um 0:02

    Liebe Angela,

    Zunächst einmal, kam denn nun ein Bußgeld an? Nur das ist ja entscheidend.

    Normalerweise gelten diese Limits wie beschrieben ab 3,5t, manchmal auch erst ab 5, 7,5 oder 12 Tonnen. Das Blitzen wird teilweise über die Höhe gesteuert, dann wird man folglich geblitzt. Diese Falschen Bilder werden dann oft händisch kontrolliert und aussortiert, daher sollte dann kein Bescheid erfolgen. Leider kann aber durchaus per Zusatzschild auch ein Wohnmobil betroffen sein:
    – Das Zusatzschild “3,5t” unter dem geringeren Tempolimit verhängt dieses Limit logischerweise erst ab einem zul. Gesamtgewicht von 3,5t oder höher, das Wohnmobil mit max. 3,5t wäre dann nicht betroffen.
    – Das Zusatzschild “PKW”, also ein Autosymbol unter dem (höheren) Tempolimit gestattet NUR PKW, also Autos ohne Anhänger, schneller zu fahren. Ich meine (meine, nicht sicher!) Wohnmobile sind damit nicht gemeint, auch wenn sie unter 3,5t schwer sind! Damit wäre das Bußgeld korrekt.
    – Es kann vorab ein Schild Wohnmobile den LKW-Tempolimits zuordnen. Dann wäre das Bußgeld korrekt.

    Leider sind Widersprüche gegen die Bußgeldbescheide in Frankreich nur schwer möglich, das sei gleich gesagt.

    Kommt der Bescheid an:
    Ist er rechtzeitig erlassen worden? Wichtig: Relevant ist nicht unbedingt (meist sogar gar nicht) das Datum der Zustellung, sondern das des Bescheids oder der Übergabe an die Post oder die deutsche Post. Ist er wirklich sicher zu spät, dann trotzdem Schreiben zurück mit Verweis darauf, und dass du die Sache ohne weiteren Widerspruch der Behörde als erledigt ansiehst. Das ist Wichtig, damit es später nicht heißt “haben wir nicht mitbekommen” oder so. Das erste Schreiben an dich behältst du unbedingt! Lege als Beweis für die Verspätung eine Kopie des Schreibens bzw. Umschlags (Poststempel!) bei.

    Kommt der Bescheid rechtzeitig, kommt es drauf an:
    Wenn du öfter durch Frankreich fährst solltest du tatsächlich unbedingt zahlen, wenn der Bescheid korrekt ist (richtiges Tempo mit Erklärung, dass auch Wohnmobile betroffen sind) oder zumindest mal Kontakt mit der Bußgeldstelle aufnehmen, wenn du der Meinung bist, dass die das falsche Limit angenommen haben.
    Allgemein ist es aber in Frankreich so, dass du bei einem Widerspruch erstmal zahlen musst und parallel dazu Widerspruch einlegst. Fällt dieser zu deinen Gunsten aus, kriegst du das Geld zurück. Es ist nicht möglich wegen Zweifeln am Messsystem o. Ä. Widerspruch einzulegen! Es ist eigentlich nur möglich einen anderen Fahrer zu nennen oder anzugeben, dass das das falsche Fahrzeug ist. Daher rate ich dir leider einfach die 45€ zu zahlen, auch wenn es ärgerlich ist. Einen Anwalt damit zu beauftragen würde ich nur bei höheren Beträgen oder wenn da was ganz abstruses kommt.

    Wenn du nicht zahlst:
    Selbst wenn die Forderung hier nicht eingetrieben wird bzw. eintreibbar ist (deutsche Fristen versäumt, werden deren Fristen versäumt bist du aber wirklich fein raus; von hinten geblitzt; …) droht dir so lange das Verfahren läuft bis zu 3 Jahre nach der Festsetzung des hohen Bußgelds in Frankreich die Festsetzung zwecks Eintreibung der Gelder, und die gehen mit der Zeit richtig in die Höhe (erst 45€, dann 90, dann 135, dann 590 oder so). Du kannst also als Halter (oder ermittelter Fahrer) ab dem erlassenen hohen Bußgeld (die genannten 590€ plus evtl. Gebühren und Zinsen) in Frankreich festgesetzt werden, damit du zahlst. Es ist dir dann auch nicht mehr möglich Widerspruch gegen das ursprüngliche Blitzen einzulegen, selbst wenn es unrechtmäßig war. Das wäre in Deutschland aber auch so, bei gleichem Sachverhalt.
    Wenn du also ab und an in Frankreich bist, besonders mit dem betroffenen Fahrzeug (Kennzeichen), dann ist es der sicherste Weg die 45€ zu zahlen.

  14. Jimmy
    Am 2. Juli 2021 um 15:24

    das hier hätte ich auch mal früher lesen sollen: radars.securite-routiere.gouv.fr/#/

    Die Reduzierung auf 80km/h 2018 war mir auch noch nicht eingegangen. Gewundert haben wir uns die letzten 2 Wochen, dass die Franzosen immer genau 80 oder sogar nur 78km/h fuhren auf den Überlandstrassen wo die Blitzer sind.

    Heute kam der erste dicke Brief (3 Seiten Formular plus Rückantwortumschlag). Geblitzt von hinten also für deutsche Gerichte nicht nutzbarer Beweis (bei Rechtshilfegesucht gelten die Vorschriften des Heimatlandes, weil auch das Bussgeld an die Heimat Behörden bezahlen wird).

    80km/h Vorgabe, gemessen 105km/h, Toleranz -6= 99km/h wie oben 45€ bis zu 48 Tage ab Datum der Aufforderung (2 Wochen sind schon rum!!), 68 danach, 180€ nach 76 Tagen.

    Urlaub war 45€ teurer als geplant, vermutlich trudeln die nächsten Tage noch mehr solche Brief ein :-(

  15. Angela
    Am 21. Juni 2021 um 16:50

    Gestern geblitzt mit Alkoven-Womo 3,5 t. Angebracht waren 2 Tempolimits übereinander: oben 70 (wahrscheinlich für PKW), unten 50 (wahrscheinlich für LKW/über 3,5 t). Wir fuhren 60. Wurden wir fälschlicherweise als LKW eingestuft? Und wenn ja, kann/soll ich dagegen etwas unternehmen? Wir wären dankbar für hilfreiche Tipps!! Denn, uns scheint das nicht rechtens…

  16. Anna
    Am 15. April 2021 um 17:40

    Ich war 17 kmh zu schnell…….nun den Bescheid bekommen….so verwirrend, es steht nicht explizit meine Geldbuße da…..
    d.h. wenn ich ganz schnell zahle, brauche ich nur die verminderte Geldbuße von 45€ zahlen….?

  17. Mac F
    Am 20. Januar 2021 um 23:03

    Bußgeld vom 23.03.2020:
    – Gemessen – Nicht angegeben aber im Brief stand “< 20 km/h"
    – nach Abzug T Nicht angegeben.
    – erlaubt 50 km/h
    180 € aber innerhalb 30Tagen 144€

    War meine Schuld aber in Deutschland sind die Bußgelder viel zu wenig.

    • P
      Am 13. Juni 2023 um 12:12

      Kann ich identisch für August 2022 bestätigen. Offensichtlich gibt es unterschiedliche Bußgelder … (zugestellt Juni 2023)

      • Konstantin
        Am 19. Juni 2023 um 10:58

        Kann ich auch bestätigen. Wir haben auch gerade eine Strafe aus August 2022 bekommen mit oben genannten Beträgen. Allerdings wurde es uns nicht persönlich zugestellt, sondern war einfach im Briefkasten. Und der Rückschein oder Postzustellurkunde klebt noch am Brief. Heißt das vielleicht, dass unser Postbote die Zustellung gar nicht zurückgemeldet hat? Würde mich interessieren, wie es bei Euch anderen war.

        • Deran
          Am 24. Dezember 2023 um 14:43

          Ich bin heute auf einer Schnellstraße Tempolie 110 binch 142kmh gefahren und wurde geblitzt 💔 erzähl mir bitte ob ich Fahrverbot bekommen oder nicht und wenn ja wie viel Monate oder Jahre bekomme ich Fahverbot? 💔💔💔

  18. borchert
    Am 6. Oktober 2020 um 11:56

    Bei einer Geschwindigkeitsübertretung in Frankreich Autobahn bei Nancy von 1km 2mal sollte ich 146 euro bezahlen.der bussgeldbescheid kam per Post.Da wir in Spanien überwintern konnten wir das nicht bezahlen,weil wir es nicht wussten.Unsere Nachbarin hatte die 2 briefe aus Frankreich nicht zur Kenntnis genommen.Im Februar kam ein Einschreiben von ca,590 euro das habe ich nicht bezahlt.Deutschland hat kein Abkommen mit Frankreich verkehrsrechtlich also muss ich jetzt 3 Jahre warten dann ist es verjährt.Hätte laut Rechtsanwalt auch wenn ich die Umstände geklärt hätte keinen Erfolg gehabt.Dazu sind die Franzosen nicht bereit. Mit 146 euro hätte ich das bezahlt aber 590 euro das ist bei 2 mal 1 km für mich Wegelagerei

  19. FB
    Am 30. September 2020 um 15:30

    Die Werte sind aktuell: 1 km/h zu schnell = 45 € innerhalb 46 Tagen (auch in Korsika).

  20. Dirk
    Am 31. Juli 2020 um 17:37

    Ja ich war geschockt auf der Autobahn in Frankreich erlaubt waren 90 km/h ich bin 96 km/h gefahren abzüglich 5 km/h gleich 1 km/h zu schnell 180 .-€ Bußgeld bei Zahlung innerhalb 46 Tagen 45 .-€ Rabatt !

  21. Martin
    Am 25. Juli 2020 um 15:52

    In Bezug auf Frankreicht völlig unklar. Was heißt ab 135 Euro, was ist zwischen 20 und 50 Euro?

  22. ME
    Am 15. Juli 2020 um 10:44

    Bußgeld vom 01.03.2020:
    – Tempomat 100 km/h
    – Gemessen 98 km/h
    – nach Abzug Toleranz 93 km/h
    – erlaubt 90 km/h
    45€ innerhalb 46 Tagen

    • Sebastian
      Am 15. Mai 2023 um 18:03

      Und wie sieht das mit dem Entzug der Fahrerlaubnis aus? Wird dann ein Strafverfahren in Deutschland eröffnet, wenn man 50,60,70kmh in Frankreich zu schnell geblitzt wird?

  23. Claus
    Am 3. April 2020 um 13:25

    ja, da war ich auch baff: 1KM/h zu viel 45 EWuro innerhalb von 46 Tagen. Ganz schön streng, aber wenn’s so ist, dann ist’s halt so. Ich habe sofort bezahlt. Wird ja nur teurer.

  24. Felix
    Am 2. November 2019 um 20:27

    kann ich bestätigen, Bescheid vom 16.10.2019:
    nach Abzug Toleranz 81 km/h bei erlaubten 80 km/h:

    46 Tagen: 45€
    47-76 Tagen. 68€
    ab 76 Tage: 180€

  25. Heiner
    Am 26. August 2019 um 19:39

    Diese Angaben stimmen nicht mit meiner Praxiserfahrung überein! Nach Abzug der Toleranz (5km/h) war ich mit 82km/h 2km/h zu schnell.
    Zahlung innerhalb von:
    46 Tagen: 45€
    47-76 Tagen. 68€
    ab 76 Tage: 189€

  26. Wolf
    Am 22. März 2019 um 1:11

    Wesentlich: Die Radarkontrolle wird meist angezeit,existiert dann immer. Innerorts eher selten. Orange wird nie überfahren. Der Alk-Test im Handschuhfach hat sich erledigt.h

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