
Zu langsam fahren: Droht Ihnen ein Bußgeld?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 28. September 2023
Nicht nur eine Überschreitung der Geschwindigkeit ist möglich

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den Verstößen im Straßenverkehr, die am häufigsten geahndet werden. Dass diese die Verkehrssicherheit mitunter massiv beeinträchtigen können, dürfte jedem Autofahrer bewusst sein. Wie verhält es sich aber, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht zu schnell, sondern zu langsam unterwegs sind? Handelt es sich hierbei überhaupt um eine Ordnungswidrigkeit und ist zu langsam zu fahren möglicherweise sogar strafbar?
Nicht immer erhöht ein geringes Tempo die Verkehrssicherheit. Die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung sollte in manchen Fällen definitiv nicht ausgereizt werden. Zu solchen zählen beispielsweise widrige Wetterbedingungen wie starker Regen, Schneefall oder Nebel. Liegen allerdings keine triftigen Gründe vor, riskieren Sie tatsächlich ein Bußgeld, wenn Sie zu langsam fahren.
Inhaltsverzeichnis:
Zu langsam fahren
Nein, eine generelle Mindestgeschwindigkeit für die Teilnahme am Straßenverkehr gibt es nicht.
Auch eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn existiert in Deutschland nicht. Zwar dürfen nur Fahrzeuge, die mindestens 60 km/h fahren, diese benutzen, so schnell fahren müssen sie aber nicht.
Der Bußgeldkatalog sieht für Verkehrsteilnehmer, die den Verkehr aufgrund ihres zu geringen Tempos behindern, Sanktionen vor. Was in einem solchen Fall droht, zeigt diese Tabelle.
Zu langsam fahren: Die StVO liefert Antworten
In § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können Sie grundsätzliche Regelungen zur Geschwindigkeit im Straßenverkehr finden. Hier wird allerdings nicht nur die Höchstgeschwindigkeit in verschiedenen Situationen beleuchtet, sondern gewissermaßen auch die Mindestgeschwindigkeit. Konkret festgelegt ist diese allerdings nicht anhand eines bestimmten Wertes. So besagt die StVO:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Derartige Gründe liegen nicht nur dann vor, wenn die bereits erwähnten Wetterbedingungen herrschen. In der Wahrnehmung anderer Autofahrer zu langsam zu fahren ist keine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie beispielsweise eine sperrige Ladung transportieren oder die Leistung Ihres Motors keine höhere Geschwindigkeit zulässt. Auch die Parkplatzsuche rechtfertigt zeitweilig langsames Fahren. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie permanent mit deutlich geringerer als der maximal zulässigen Geschwindigkeit durch die Stadt fahren dürfen.
Aber auch, wenn Sie sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen, falls Sie grundlos zu langsam fahren, folgt keine Strafe im eigentlichen Sinne. Eine solche handeln Sie sich nur ein, wenn Sie eine Straftat begehen. Der Bußgeldkatalog sieht hingegen eine „Strafe“ für zu langsames Fahren in Form eines Verwarnungsgeldes bzw. eines Bußgeldes und unter Umständen eines Punktes in Flensburg vor:
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Sie sind ohne triftigen Grund langsam gefahren | 20 EUR | |
Sie haben einen anderen Verkehrsteilnehmer mit nicht ausreichender Geschwindigkeit überholt | 80 EUR | 1 |
… und dadurch kam es zu einem Unfall | 120 EUR | 1 |
Auf der Autobahn zu langsam fahren

Zu langsam zu fahren kann ein Bußgeld nach sich ziehen, wenn dieses Verhalten ohne triftigen Grund erfolgt. Das gilt unabhängig davon, ob Sie innerorts, auf der Landstraße oder auf der Autobahn unterwegs sind. Ein weit verbreiteter Irrtum ist allerdings, dass es eine gesetzliche Regelung über eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn bzw. auf Kraftfahrstraßen gibt.
Zwar gilt gemäß § 18 StVO, dass ein Fahrzeug derartige Straßen nur dann benutzen darf, wenn es eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen kann. Das bedeutet allerdings nicht, dass dies die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit ist. Auch hier gilt, dass Sie bei Vorliegen entsprechender Gründe langsamer unterwegs sein dürfen. Zu langsam fahren Sie allerdings, wenn Sie den Verkehr mit Ihrer geringen Geschwindigkeit behindern.
Wenn Sie zu langsam fahren, während Sie sich auf dem Mittelstreifen einer Autobahn befinden, machen Sie sich unter Umständen eines Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot schuldig. Das gilt dann, wenn auf dem rechten Fahrstreifen nicht wenigstens hin und wieder ein Auto fährt, welches Sie überholen.
Können Sie geblitzt werden, wenn Sie zu langsam fahren?
Da Sie nun wissen, dass eine grundlos geringe Geschwindigkeit ein Bußgeld nach sich ziehen kann, mögen Sie sich fragen, ob Sie, wenn Sie zu langsam fahren, auch geblitzt werden können. Das ist aktuell nicht der Fall. Ein stationärer oder mobiler Blitzer kann nicht beurteilen, ob die Sicht aktuell beispielsweise durch starken Regen eingeschränkt ist oder ob Sie in der Stadt auf Parkplatzsuche sind. Polizeibeamte, die ein Fehlverhalten Ihrerseits registrieren, können Sie aber natürlich anhalten. In so einem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld und – abhängig von der Situation – auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
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1. Allgemein: Wenn ein PKW laut Tacho 50 fährt, fährt er in der Regel nur 44 – 47 Km/h. Das nennt man Tachovoreilung und ist bis zu einem bestimmten Wert erlaubt.
2. Zu Wer soll dies verstehen: Wenn ich mich gesundheitlich oder körperlich nicht in der Lage fühle, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, darf ich mit einem Kraftfahrzeug nicht am Strassenverkehr teilnehmen. Ergo ist dies kein Grund für zu langsames Fahren. Und damit meine ich nicht mit 45 in der Stadt oder mit 90 auf der Landstrasse. Aber wenn man z. B. seinen wohnanhänger so voll knallt, dass man auf der Autobahm im LKW-Überholverbot nur noch mit 65 – 75 Km/h Schleichen kann, ist das deutlich zu langsam. Und jetzt wieder: Damit meine ich nicht eine Dauergeschwindigkeit von 75 Km/h, sondern ein ständiges Schwanken hin und her (und das nicht durch Anstiege, sondern weil der Anhänger zu Wedeln anfängt). Dann sollte man wenigstens die Eier in dervHose haben und zumindest jeden 2. Parkplatz anfahren, um die LKWs vorbei zu lassen. Die haben Termine und fahren nicht in Urlaub.
Guten Abend,
Ein Statement meinerseits.
Ist es erlaubt, mit Vorsatz innerorts, geschlossene Ortschaften, d.h. abgegrenzte Wohngegend zu langsam zu fahren? Als Bus.
Man sitzt da drinnen und kommt sich jedesmal vor, als wuerde der Bus nicht aufs Gas sondern auf die Bremse treten. Das erzeugt erstens eine riesen Aggression und zweitens ist es sicherlich fuer den restlichen Strassenverkehr und die gesamten Teilnehmer eher hinderlich, wenn ein Bus mit sagen wir 10 Km/h durch die Gegend schleicht, als haette er einen Motorschaden. Mit besten Grüssen aus dem wunderschönen Moelln in Schleswig Holstein sendet Ihnen Ihre Susann R
Wer beurteilt denn, was zu langsam ist? Braucht der Autofahrer jetzt auch noch einen Rechtsanwalt im Auto, damit man weiss, wie schnell man fahren muss? Für mich war die Geschwindigkeit auf den rot umrandeten Schildern immer die Höchstegschwindigkeit. Fährt man diese bspw. rechts auf der Autobahn, dann wird man praktisch von jedem LKW und Auto überholt.
Was ist, wenn ich mich nicht so gesund fühle, ich Kopfschmerzen habe oder der Tag aufregend bis anstrengend war, darf ich dann langsamer fahren?
Ältere Mitbürger wollen sich vielleicht auch noch bewegen, fahren aber langsamer, weil sie eben nicht so schnell reagieren. Ist für diese Menschen kein Platz mehr, müssen sie einfach zu Hause bleiben?
Wer will und kann dies alles beurteilen?
Also ich frage mich wieso wird ein pkw der auf einer Landstraße wo 100 erlaubt sind mit 60 fährt ohne triftigen Grund verwarnt bzw. bestraft während ein Lkw mit über 7,5 tonnen der auf Landstraßen nur 60 fahren darf als akzeptabel angesehen. Sicher wird es beim Lkw wegen des Bremsweges so geregelt aber es geht ja hier um Geschwindigkeit und egal welchen ich von beiden vor mir habe bin ich nicht weniger dazu verleitet zu überholen oder mich “aufzuregen”.
Bei mutwilligen Schleichern werden normalfahrende Autofahrer mitunter zu gefährlichen Überholmanövern genötigt, daher hege ich Zweifel an der charakterlichen Fahreignung solcher Verkehrsteilnehmer.
Hallo Steuerzahler, es muss Ihnen nicht leid tun. 40 km/h bzw. 90 km/h sind schnell genug! Gute Fahrt!
Hallo Bußfahrer, Sie haben die richtige Entscheidung getroffen. Herzlichen Glückwunsch. So sind Sie immer auf der richtigen Seite, gefährden niemanden und laufen nicht Gefahr, zu schnell zu fahren. Vielen Dank!
Ds ist doch blöd.
Wenn 50 erlaubt sind, dann kann das auch gefahren werden.
Außerdem sind die Geldstrafen noch immer ein Witz im Vergleich zu anderen Staaten.
Das ist auch genau mein Gedanke. Ab 28.04.2020 max. 40 innerorts, max. 90 außerorts. Tut mir leid für alle die schneller fahren möchten aber die Mehrheit hat diese Regierung und den Bußgeldkatalog gewählt.
Aufgrund der neuen Bußgeldverordnung, werde ich mir angewöhnen immer mind. 5-10 kmh unter der Richtgeschwindigkeit zu fahren, um diese nicht versehentlich zu überschreiten und geblitzt zu werden.