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Zu langsam fahren: Droht Ihnen ein Bußgeld?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Nicht nur eine Überschreitung der Geschwindigkeit ist möglich

Strafe wegen des Verstoßes „zu langsam fahren“? Diese kann in Form eines Bußgeldes und eines Punktes folgen.
Strafe wegen des Verstoßes „zu langsam fahren“? Diese kann in Form eines Bußgeldes und eines Punktes folgen.

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den Verstößen im Straßenverkehr, die am häufigsten geahndet werden. Dass diese die Verkehrssicherheit mitunter massiv beeinträchtigen können, dürfte jedem Autofahrer bewusst sein. Wie verhält es sich aber, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht zu schnell, sondern zu langsam unterwegs sind? Handelt es sich hierbei überhaupt um eine Ordnungswidrigkeit und ist zu langsam zu fahren möglicherweise sogar strafbar?

Nicht immer erhöht ein geringes Tempo die Verkehrssicherheit. Die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung sollte in manchen Fällen definitiv nicht ausgereizt werden. Zu solchen zählen beispielsweise widrige Wetterbedingungen wie starker Regen, Schneefall oder Nebel. Liegen allerdings keine triftigen Gründe vor, riskieren Sie tatsächlich ein Bußgeld, wenn Sie zu langsam fahren.

Zu langsam fahren

Schreibt der Gesetzgeber ein minimales Tempo vor?

Nein, eine generelle Mindestgeschwindigkeit für die Teilnahme am Straßenverkehr gibt es nicht.

Was gilt auf der Autobahn?

Auch eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn existiert in Deutschland nicht. Zwar dürfen nur Fahrzeuge, die mindestens 60 km/h fahren, diese benutzen, so schnell fahren müssen sie aber nicht.

Drohen Konsequenzen für zu langsame Autofahrer?

Der Bußgeldkatalog sieht für Verkehrsteilnehmer, die den Verkehr aufgrund ihres zu geringen Tempos behindern, Sanktionen vor. Was in einem solchen Fall droht, zeigt diese Tabelle.

Zu langsam fahren: Die StVO liefert Antworten

In § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können Sie grundsätzliche Regelungen zur Geschwindigkeit im Straßenverkehr finden. Hier wird allerdings nicht nur die Höchstgeschwindigkeit in verschiedenen Situationen beleuchtet, sondern gewissermaßen auch die Mindestgeschwindigkeit. Konkret festgelegt ist diese allerdings nicht anhand eines bestimmten Wertes. So besagt die StVO:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Geblitzt wegen des Verstoßes „zu langsam fahren“? Ein Messgerät ist dazu nicht in der Lage.
Geblitzt wegen des Verstoßes „zu langsam fahren“? Ein Messgerät ist dazu nicht in der Lage.

Derartige Gründe liegen nicht nur dann vor, wenn die bereits erwähnten Wetterbedingungen herrschen. In der Wahrnehmung anderer Autofahrer zu langsam zu fahren ist keine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie beispielsweise eine sperrige Ladung transportieren oder die Leistung Ihres Motors keine höhere Geschwindigkeit zulässt. Auch die Parkplatzsuche rechtfertigt zeitweilig langsames Fahren. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie permanent mit deutlich geringerer als der maximal zulässigen Geschwindigkeit durch die Stadt fahren dürfen.

Aber auch, wenn Sie sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen, falls Sie grundlos zu langsam fahren, folgt keine Strafe im eigentlichen Sinne. Eine solche handeln Sie sich nur ein, wenn Sie eine Straftat begehen. Der Bußgeldkatalog sieht hingegen eine „Strafe“ für zu langsames Fahren in Form eines Verwarnungsgeldes bzw. eines Bußgeldes und unter Umständen eines Punktes in Flensburg vor:

TatbestandBußgeldPunkte
Sie sind ohne triftigen Grund langsam gefahren20 EUR
Sie haben einen anderen Verkehrsteilnehmer mit nicht ausreichender Geschwindigkeit überholt80 EUR1
… und dadurch kam es zu einem Unfall120 EUR1

Auf der Autobahn zu langsam fahren

Auch innerorts können Sie zu langsam fahren, nämlich wenn Sie den Verkehr durch Ihre Geschwindigkeit behindern.
Auch innerorts können Sie zu langsam fahren, nämlich wenn Sie den Verkehr durch Ihre Geschwindigkeit behindern.

Zu langsam zu fahren kann ein Bußgeld nach sich ziehen, wenn dieses Verhalten ohne triftigen Grund erfolgt. Das gilt unabhängig davon, ob Sie innerorts, auf der Landstraße oder auf der Autobahn unterwegs sind. Ein weit verbreiteter Irrtum ist allerdings, dass es eine gesetzliche Regelung über eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn bzw. auf Kraftfahrstraßen gibt.

Zwar gilt gemäß § 18 StVO, dass ein Fahrzeug derartige Straßen nur dann benutzen darf, wenn es eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h erreichen kann. Das bedeutet allerdings nicht, dass dies die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit ist. Auch hier gilt, dass Sie bei Vorliegen entsprechender Gründe langsamer unterwegs sein dürfen. Zu langsam fahren Sie allerdings, wenn Sie den Verkehr mit Ihrer geringen Geschwindigkeit behindern.

Wenn Sie zu langsam fahren, während Sie sich auf dem Mittelstreifen einer Autobahn befinden, machen Sie sich unter Umständen eines Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot schuldig. Das gilt dann, wenn auf dem rechten Fahrstreifen nicht wenigstens hin und wieder ein Auto fährt, welches Sie überholen.

Eine Mindestgeschwindigkeit kann durch das Verkehrszeichen 275 angeordnet werden. Sie erkennen es an weißen Ziffern, welche die mindestens zu fahrende Geschwindigkeit auf einem kreisförmigen blauen Hintergrund angeben.

Können Sie geblitzt werden, wenn Sie zu langsam fahren?

Da Sie nun wissen, dass eine grundlos geringe Geschwindigkeit ein Bußgeld nach sich ziehen kann, mögen Sie sich fragen, ob Sie, wenn Sie zu langsam fahren, auch geblitzt werden können. Das ist aktuell nicht der Fall. Ein stationärer oder mobiler Blitzer kann nicht beurteilen, ob die Sicht aktuell beispielsweise durch starken Regen eingeschränkt ist oder ob Sie in der Stadt auf Parkplatzsuche sind. Polizeibeamte, die ein Fehlverhalten Ihrerseits registrieren, können Sie aber natürlich anhalten. In so einem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld und – abhängig von der Situation – auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Video: Zu langsam fahren – eine Gefahr?

Warum ist langsam Fahren ein Verkehrsverstoß?

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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16 Kommentare

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  1. Sebastian
    Am 23. März 2024 um 11:51

    Da ist immer die frage was wirklich zu langsam ist. Mir ist bewusst das ein pkw tacho nicht geeicht ist und oftmals einige km/h niedriger anzeigt aber als fahrer hat man oft nur den tacho um seine eigene Geschwindigkeit halbwegs zu messen.
    Wenn man dann auf autobahnen auf denen teilweise nur 80 erlaubt ist bzw auf der anderen 100 und stellenweise 80 mit laut tacho knapp über 80 fährt von haufenweisen fahrzeugen überholt wird fährt man dann laut gesetz zu langsam?
    Viele LKWs fahren ja so um die 85 bis 88 wegen zeitdruck und da fühlt man sich schon teilweise bedrängt und als behinderung wenn so einer im Kofferraum sitzt bevor er zum überholen ansetzt.

    Und wie sieht es auf der Landstraße aus wenn man vielleicht die strecke nicht kennt und deshalb nur 70 fährt während die einheimischen die erlaubten 100 voll ausreizen. Gilt man da bereits als allgemeines verkehrshinderniss oder vielleicht nur für einzelne ungeduldige fahrer als hinderniss ?

  2. mimimi
    Am 7. Februar 2024 um 21:02

    Heute morgen bin ich 15 km hinter einem Pkw hergefahren, mit 25 und mehr anderen Autofahrern. Der Fahrer fuhr 50-55 km/h pro Stunde auf der Landstraße, auf der 100 km/h, aber auch zeitweise nur 80 km/h erlaubt war. Es war ein alter Mensch, der nicht mehr schneller fahren konnte oder wollte. Anhalten und die Hinter ihm Fahrenden wollte er auch nicht, obwohl es mehrere Möglichkeiten gegeben hätte in Form von Parkplätzen, Bushaltestellen, Einmündungen von Feldwegen. Darf man einfach so langsam fahren, wie man will? Mache ich mich strafbar, wenn ich die Ordnungshüter auf solches Verhalten hinweise (Verleumdung), oder wenn ich nichts unternehme und es geschieht etwas?

    • Erstmal Informieren....
      Am 2. April 2024 um 15:28

      LKW ab 7,5t dürfen Außerorts nur 60km/h fahren…. in Kurven wird dann auf 50 km/h runtergebremst. für mein Empfinden völlig korrektes Verhalten.

  3. Georg
    Am 3. Februar 2024 um 19:01

    Ich fahre eine Landstraße.100 Meter vor dem Ortsschild steht noch 70 kmh. Dann muss ich schon fast eine Vollbremsung machen um auf 50 zu kommen und 50 meter weiter steht ein Schild mit Tempo 30. Jetzt mache ich noch mal eine Vollbremsung. Am besten fährt man überall 30, damit man nicht das Risiko eingeht seinen Führerschein zu verlieren. In vielen Orten darf man nur noch 30 fahren. Schnell kann man auch mal bei diesem Schilderwaldwahnsinn ein Schild übersehen.

  4. Autofahrer
    Am 10. Dezember 2023 um 2:15

    War diese Woche in Berlin, inzwischen ist dort der Schilderwald alles andere als übersichtlich und Blitzer ob mobil oder festinstalliert gibt es dort inzwischen zu genüge, entweder es stehen LKWs am Straßenrand die die Schilder verdecken, oder Geschwindigkeitsbegrenzungen werden nach Baustellen nicht aufgehoben, daher bin ich durchgehend mit 30Km/h in der Stadt unterwegs, zum Leitwesen anderer Autofahrer aber selbst viele Einheimische die jeden Tag zur Arbeit müssen sagen inzwischen ohne Blitzerwarner schafft man es nicht im Monat ohne Ticket. Von daher ist das ein guter Tipp mit der Parkplatzsuche. Das nächste Problem ist das Eiskratzen auf der Scheibe. Bei den heutigen großflächigen Scheiben und den unterdimensionierten Klimaanlagen dauert es nach dem Freikratzen bei kalten Temperaturen keine 3 Minuten bis die Scheibe wieder zu ist, hat da vielleicht jemand einen Tipp wie man ohne Standheizung oder Frontscheibenheizung kein ein Bußgeld riskiert ?

  5. Thomas W
    Am 2. April 2022 um 13:26

    1. Allgemein: Wenn ein PKW laut Tacho 50 fährt, fährt er in der Regel nur 44 – 47 Km/h. Das nennt man Tachovoreilung und ist bis zu einem bestimmten Wert erlaubt.

    2. Zu Wer soll dies verstehen: Wenn ich mich gesundheitlich oder körperlich nicht in der Lage fühle, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, darf ich mit einem Kraftfahrzeug nicht am Strassenverkehr teilnehmen. Ergo ist dies kein Grund für zu langsames Fahren. Und damit meine ich nicht mit 45 in der Stadt oder mit 90 auf der Landstrasse. Aber wenn man z. B. seinen wohnanhänger so voll knallt, dass man auf der Autobahm im LKW-Überholverbot nur noch mit 65 – 75 Km/h Schleichen kann, ist das deutlich zu langsam. Und jetzt wieder: Damit meine ich nicht eine Dauergeschwindigkeit von 75 Km/h, sondern ein ständiges Schwanken hin und her (und das nicht durch Anstiege, sondern weil der Anhänger zu Wedeln anfängt). Dann sollte man wenigstens die Eier in dervHose haben und zumindest jeden 2. Parkplatz anfahren, um die LKWs vorbei zu lassen. Die haben Termine und fahren nicht in Urlaub.

  6. Susann R
    Am 6. März 2021 um 20:04

    Guten Abend,

    Ein Statement meinerseits.

    Ist es erlaubt, mit Vorsatz innerorts, geschlossene Ortschaften, d.h. abgegrenzte Wohngegend zu langsam zu fahren? Als Bus.
    Man sitzt da drinnen und kommt sich jedesmal vor, als wuerde der Bus nicht aufs Gas sondern auf die Bremse treten. Das erzeugt erstens eine riesen Aggression und zweitens ist es sicherlich fuer den restlichen Strassenverkehr und die gesamten Teilnehmer eher hinderlich, wenn ein Bus mit sagen wir 10 Km/h durch die Gegend schleicht, als haette er einen Motorschaden. Mit besten Grüssen aus dem wunderschönen Moelln in Schleswig Holstein sendet Ihnen Ihre Susann R

  7. Wer soll dies verstehen
    Am 22. Oktober 2020 um 16:05

    Wer beurteilt denn, was zu langsam ist? Braucht der Autofahrer jetzt auch noch einen Rechtsanwalt im Auto, damit man weiss, wie schnell man fahren muss? Für mich war die Geschwindigkeit auf den rot umrandeten Schildern immer die Höchstegschwindigkeit. Fährt man diese bspw. rechts auf der Autobahn, dann wird man praktisch von jedem LKW und Auto überholt.

    Was ist, wenn ich mich nicht so gesund fühle, ich Kopfschmerzen habe oder der Tag aufregend bis anstrengend war, darf ich dann langsamer fahren?
    Ältere Mitbürger wollen sich vielleicht auch noch bewegen, fahren aber langsamer, weil sie eben nicht so schnell reagieren. Ist für diese Menschen kein Platz mehr, müssen sie einfach zu Hause bleiben?

    Wer will und kann dies alles beurteilen?

  8. Jan P
    Am 20. September 2020 um 21:00

    Also ich frage mich wieso wird ein pkw der auf einer Landstraße wo 100 erlaubt sind mit 60 fährt ohne triftigen Grund verwarnt bzw. bestraft während ein Lkw mit über 7,5 tonnen der auf Landstraßen nur 60 fahren darf als akzeptabel angesehen. Sicher wird es beim Lkw wegen des Bremsweges so geregelt aber es geht ja hier um Geschwindigkeit und egal welchen ich von beiden vor mir habe bin ich nicht weniger dazu verleitet zu überholen oder mich “aufzuregen”.

  9. Vielfahrer
    Am 15. September 2020 um 15:47

    Bei mutwilligen Schleichern werden normalfahrende Autofahrer mitunter zu gefährlichen Überholmanövern genötigt, daher hege ich Zweifel an der charakterlichen Fahreignung solcher Verkehrsteilnehmer.

    • asbach
      Am 29. November 2023 um 17:14

      Was ist denn normal? Immer hart am Verstoss zu schnell zu fahren?
      Wer 80 auf einer Straße mit zugelassenen 100km/h fährt behindert nicht „den“ Verkehr.
      Möglichweise spart er dadurch umweltschädliches Co2?
      Also, da es keine feststehenden und überprüfbaren Regeln gibt, halte ich ich auf AB 80km/h, auf Landstraßen 70km/h für angemessen, meistens ist es im letzteren Fall sowieso auf 70 heruntergeregelt!

  10. Martin
    Am 28. Juni 2020 um 18:08

    Hallo Steuerzahler, es muss Ihnen nicht leid tun. 40 km/h bzw. 90 km/h sind schnell genug! Gute Fahrt!

  11. Martin
    Am 28. Juni 2020 um 18:05

    Hallo Bußfahrer, Sie haben die richtige Entscheidung getroffen. Herzlichen Glückwunsch. So sind Sie immer auf der richtigen Seite, gefährden niemanden und laufen nicht Gefahr, zu schnell zu fahren. Vielen Dank!

  12. Antworter
    Am 1. Juni 2020 um 0:06

    Ds ist doch blöd.
    Wenn 50 erlaubt sind, dann kann das auch gefahren werden.
    Außerdem sind die Geldstrafen noch immer ein Witz im Vergleich zu anderen Staaten.

  13. Steuerzahler
    Am 25. April 2020 um 20:12

    Das ist auch genau mein Gedanke. Ab 28.04.2020 max. 40 innerorts, max. 90 außerorts. Tut mir leid für alle die schneller fahren möchten aber die Mehrheit hat diese Regierung und den Bußgeldkatalog gewählt.

  14. Bußfahrer
    Am 24. April 2020 um 9:21

    Aufgrund der neuen Bußgeldverordnung, werde ich mir angewöhnen immer mind. 5-10 kmh unter der Richtgeschwindigkeit zu fahren, um diese nicht versehentlich zu überschreiten und geblitzt zu werden.

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