Katzenhaltung in der Wohnung – Was benötigen Wohnungskatzen?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 17. November 2020
Ist die Katzenhaltung in der Mietwohnung erlaubt?
Viele Haushalte in Deutschland haben eine Katze oder gleich mehrere. Diese Haustiere sind für Einzelpersonen, Pärchen sowie Familien gut geeignet. Viele Katzen, insbesondere die, die es von Anfang an gewohnt sind, gehen am liebsten raus. In der Natur haben sie genügend Auslauf und Bewegungsfreiraum. Zudem treffen sie dort andere Artgenossen und können die Gegend erkunden.
Doch in einer Großstadt mit zahlreichen Autos und den öffentlichen Verkehrsmitteln kann dies nicht nur stressig, sondern auch sehr gefährlich werden. Wenn in der Dunkelheit eine schwarze Katze beispielsweise flott über die Straße huscht, kann so schnell ein Verkehrsunfall entstehen und das Tier kann sich verletzten.
Aus diesem Grund ist es vorteilhafter, wenn Sie in einer solchen Region Ihre Katze in der Wohnung halten. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen dafür und treffen Sie genügend Vorkehrungen, dann mangelt es Ihrem Tier an nichts.
Worauf Sie bei einer Wohnungskatze achten sollten und wie die gesetzlichen Regelungen für die Tiere laut Mietrecht sind, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Katzenhaltung in der Wohnung
Eine artgerechte Haltung ist auch in der Wohnung möglich. Was eine Wohnungskatze benötigt, erfahren Sie hier.
Ja, aber ob sich die Katze damit wohlfühlt, hängt von ihrem Charakter ab. Manche Katzen brauchen Gesellschaft von Artgenossen, andere sind eher Einzelgänger. Halten Sie eine einzelne Katze, ist es umso wichtiger, dass Sie ausreichend Zeit mit ihr verbringen und ihr genügend Möglichkeiten zum Spielen geben.
Ja. Eine entsprechende Klausel finden Sie in der Regel in Ihrem Mietvertrag.
Kann man Katzen in der Wohnung halten?
Aufgrund der großen Sorgen vieler Tierhalter, dass wegen des hektischen Treibens auf der Straße etwas passieren kann, ziehen sie es vor, die Katzen einer Wohnungshaltung zu unterziehen.
Meist stellt sich dabei die Frage, ob dies für das Tier auch artgerecht ist und nicht sogar unter Tierquälerei fällt.
Daher sind sich viele Besitzer häufig unsicher und scheuen die Hauskatzen-Haltung eher. Zugleich ist nicht in jedem Mehrfamilienhaus ein Haustier gern gesehen.
Generell ist es aber so, dass die Haltung von Katzen in der Wohnung nicht grundlegend schlecht ist. Wenn es ausreichend Platz gibt und die Katze nicht in einer 1-Zimmer-Wohnung leben muss, die viel zu klein ist und zusätzlich noch mit vielen Möbeln vollgestellt ist, sollte das Leben im Haus ohne Probleme möglich sein.
Die geistige Auslastung des Vierbeiners ist ebenfalls wichtig. Sie sollte neben genug Wohnraum und Bewegungsfreiheit auch Spielsachen haben, mit denen sie sich beschäftigen kann.
Was braucht eine Katze in der Wohnung?
Neben ihrem ausgedehnten Territorium, also der Wohnungsgröße, gibt es weitere Punkte, die einer Katze die Haltung in einer Wohnung angenehmer gestalten können.
Für die artgerechte Tierhaltung ist es dennoch essentiell, dass genug Platz vorhanden ist. Auch wenn es sich um eine Wohnung mit wenigen Zimmern handelt, kann diese dennoch recht groß sein. Sofern nicht alles mit Möbeln und anderen Gegenständen vollgestellt ist, bietet eine Mietwohnung mit einer höheren Quadratmeterzahl reichlich Platz.
- Für die richtige Katzenhaltung in einer Wohnung werden im Schnitt 50 Quadratmeter angegeben, bei der sich eine Katze wohlfühlt und die dieser ebenfalls zur Verfügung stehen kann.
- Bei zwei Katzen sollten mindestens 60 Quadratmeter vorhanden sein, damit reichlich Platz für die Tiere geboten wird und sich die dort lebende Person ebenfalls frei bewegen
- Katzentoiletten sind sehr wichtig, da der Auslauf fehlt und sie mit Katzen nicht einfach Gassi gehen können, wie beispielsweise mit Hunden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass stets eine saubere Katzentoilette vorhanden ist.
- Katzenspielzeug wie Bälle an einer Schnur oder Kuscheltiermäuse sind vorteilhaft, damit das Tier mental trainiert wird.
- Sie sollten auch dafür sorgen, dass Kratzbäume oder Möglichkeiten zum Austoben in Ihrer Wohnung gegeben sind.
- Damit das Tier nicht vereinsamt sollten Sie sich mit ihm beschäftigen und spielen oder eine zweite Katze holen, damit keine Einsamkeit entsteht.
Gerade wenn berufstätige Menschen den ganzen Tag unterwegs sind und die Katze stundenlang allein ist, kann dies für eine einzelne Katze und zusätzlich in der Wohnung gehaltenes Tier sehr schwierig sein. Manche machen dann aus Langeweile etwas kaputt oder zerkratzen Möbel. Bei der Hundehaltung in der Mietwohnung können ähnliche Probleme auftreten.
Sehr lautes Miauen kann ebenfalls die Folge sein, wodurch es Probleme mit den Nachbarn oder Vermietern geben kann. Die Katzenhaltung in der Wohnung sollte daher vorher genau abgeklärt werden.
Ist für die Katzenhaltung in der Wohnung eine Erlaubnis des Vermieters notwendig?
Wenn Sie eine Katze besitzen und mit dieser umziehen möchten, sollten Sie sich vorher genau bei Ihrem Vermieter erkundigen, ob Katzen in der Mietwohnung erlaubt sind. Meist steht im Mietvertrag eine Klausel zur Tierhaltung.
Sollte diese Klausel fehlen oder keine anderweitige Formulierung im Vertrag stehen, informieren Sie sich vor der Unterzeichnung und holen gegebenenfalls die Erlaubnis des Vermieters ein.
Eine generelle Katzenhaltung darf jedoch gemäß Bundesgerichtshof (BGH) nicht pauschal verboten werden. Sollte sich dies jedoch durch Gespräche des Vermieters herausstellen oder im Mietvertrag deutlich vermerkt sein, sollten Sie sich genauer erkundigen, welche Umstände hierbei eine Rolle spielen.
Möglicherweise trifft auf Sie und Ihre Katze eine Ausnahmeregelung zu, insbesondere dann, wenn das Haustier ruhig ist und keine anderen Mieter des Hauses durch einen hohen Geräuschpegel stört.
Worauf Sie bei der Katzenhaltung in der Mietwohnung achten müssen
Wenn Ihre Katze allein zu Hause bleibt, ist es wichtig, dass diese sich ruhig beschäftigt und nicht so laut ist, dass die Nachbarn dies als Lärmbelästigung einstufen können. Stundenlanges Miauen oder Fauchen ist sehr störend. Kommt dies häufiger vor oder passiert das auch in der Nacht, kann der Vermieter darauf bestehen, dass Sie im schlimmsten Fall Ihre Katze abgeben müssen.
Zudem ist es wichtig, dass in einem Mehrfamilienhaus andere Mieterparteien nicht durch Geruchsbelästigung gestört werden. Haustiere können durchaus auch unangenehme Gerüche abgeben, besonders wenn sie nicht gepflegt werden. Gerade bei Katzen sollte die Katzentoilette häufig gereinigt werden, sodass sich kein Gestank ausbildet und bis in den Flur des Mietshauses zieht.
Gewöhnlich ist die Haltung von einer einzelnen Katze in einer Mietwohnung kein Problem. Dennoch benötigt im Regelfall der Mieter immer die Zustimmung des Vermieters. Er richtet sich dabei an bestimmte Umständen, ob die Katzenhaltung in der Wohnung gestattet ist:
- Sind die anderen Personengruppen damit einverstanden (Mitbewohner und Nachbarn)?
- Gibt es starke Allergiker in der unmittelbaren Nachbarswohnung?
- Ist die Katze friedfertig, ruhig und wird ausreichend gepflegt?
Kann es laut Mietrecht Probleme bei der Haltung von mehreren Katzen geben?
Problematischer wird die Katzenhaltung in der Wohnung wenn der Mieter mehrere Katzen (über zwei Tiere) halten möchte.
Dies kommt allerdings auch auf die genaue Wohnsituation an und die Größe des Wohnraumes.
Bei einer sehr kleinen und engen Wohnung ist die Haltung von über drei Katzen weder artgerecht noch werden die Nachbarn mit der Geruchs- und Lärmbelästigung zufrieden sein.
Hierbei kann es zu Diskussion mit den andere Mietern und dem Vermieter kommen.
Im Extremfall müssen Sie Ihre Tiere ausquartieren oder dürfen nur eine bis maximal zwei Katzen behalten. Dies ist von der eigentlichen Quadratmeterzahl abhängig.
Es ist also durchaus möglich, dass ein Widerruf des Vertragsinhaltes, zur Klausel der Katzenhaltung in der Wohnung, vom Vermieter durchgeführt wird.
Bildnachweise: Fotolia.com/vvvita (Header)
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Hallo!
Wir leben in einer 50qm Wohnung, zwei Zimmer welche recht groß sind und von sich aus schon viel Klettermöglichkeiten bieten. Wir haben überlegt uns eine Katze zu holen, lesen jedoch überall von Tierquälerei.
Meine Frage:
Ist es wirklich Tierquälerei? Sollten wir es lassen, weil wir in dieser, für zwei Katzen zu kleinen Wohnung, eine Einzelkatze halten möchten? Unser Plan war es, mit dem Geschirr der Katze auch den Freigang zu ermöglichen und so zu Freunden, welche ebenfalls Katzen haben, mal zu gehen um Kontakte zu ermöglichen
Für wie Sinnvoll haltet ihr es?
Mfg
Soll das ein Scherz sein? Natürlich ist die Wohnung zu klein!!
Hallo eine Frage sind 12 Katzen füf eine 2 Zimmerwihnung von 50 m 2 zu viel Bitte um info
Guten Abend
Möchte wissen ob er einfach eine Katze die behindert ist ablend zwecks Geruch und die
anderen nachher auch mehrere haben wollen. Ist das eine Begründungen keine Katze zu halten ? So meint er das verstehe es nicht ,leben in eine 2 Familienhaus . Unser Vermieter weiß das wir sauber und korrekt sind, dies sagt er auch das er froh ist das wir
da sind . Bitte um Antwort da ich auch sehr traurig bin
Hallo, liebe Tierfreunde,
leider gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für die Anzahl von Katzenhaltungen in Wohnungen.
Der Veterinärtierarzt hält es für zulässig, dass 14 Katzen in einer kleinen 70qm-Wohnung gehalten werden dürfen, es widerspreche nicht der artgerechten Haltung nach $2 TSchG .
Sind Sie auch diese dieser Meinung oder können Sie mir bitte Ratschläge zur erforderlichen Ausquartierung der zuviel gehaltenen Grosskatzen geben?
Danke für Ihre Antwort und freundliche Grüße .
Wolfgang F.
Hallo Wolfgang F.,
wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org