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Katzenhaltung in der Wohnung – Was benötigen Wohnungskatzen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ist die Katzenhaltung in der Mietwohnung erlaubt?

Die Katzenhaltung in einer Mietwohnung ist möglich, sofern keine Lärm- oder Geruchsbelästigung entsteht.
Die Katzenhaltung in einer Mietwohnung ist möglich, sofern keine Lärm- oder Geruchsbelästigung entsteht.

Viele Haushalte in Deutschland haben eine Katze oder gleich mehrere. Diese Haustiere sind für Einzelpersonen, Pärchen sowie Familien gut geeignet. Viele Katzen, insbesondere die, die es von Anfang an gewohnt sind, gehen am liebsten raus. In der Natur haben sie genügend Auslauf und Bewegungsfreiraum. Zudem treffen sie dort andere Artgenossen und können die Gegend erkunden.

Doch in einer Großstadt mit zahlreichen Autos und den öffentlichen Verkehrsmitteln kann dies nicht nur stressig, sondern auch sehr gefährlich werden. Wenn in der Dunkelheit eine schwarze Katze beispielsweise flott über die Straße huscht, kann so schnell ein Verkehrsunfall entstehen und das Tier kann sich verletzten.

Aus diesem Grund ist es vorteilhafter, wenn Sie in einer solchen Region Ihre Katze in der Wohnung halten. Erfüllen Sie alle Voraussetzungen dafür und treffen Sie genügend Vorkehrungen, dann mangelt es Ihrem Tier an nichts.

Worauf Sie bei einer Wohnungskatze achten sollten und wie die gesetzlichen Regelungen für die Tiere laut Mietrecht sind, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

FAQ: Katzenhaltung in der Wohnung

Ist es artgerecht, eine Katze in der Wohnung zu halten?

Eine artgerechte Haltung ist auch in der Wohnung möglich. Was eine Wohnungskatze benötigt, erfahren Sie hier.

Kann eine Katze in der Wohnung alleine gehalten werden?

Ja, aber ob sich die Katze damit wohlfühlt, hängt von ihrem Charakter ab. Manche Katzen brauchen Gesellschaft von Artgenossen, andere sind eher Einzelgänger. Halten Sie eine einzelne Katze, ist es umso wichtiger, dass Sie ausreichend Zeit mit ihr verbringen und ihr genügend Möglichkeiten zum Spielen geben.

Muss der Vermieter der Haltung einer Katze zustimmen?

Ja. Eine entsprechende Klausel finden Sie in der Regel in Ihrem Mietvertrag.

Kann man Katzen in der Wohnung halten?

Wohnungskatzen sollten Kletter- und Kratzbäume zur Verfügung gestellt werden.
Wohnungskatzen sollten Kletter- und Kratzbäume zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund der großen Sorgen vieler Tierhalter, dass wegen des hektischen Treibens auf der Straße etwas passieren kann, ziehen sie es vor, die Katzen einer Wohnungshaltung zu unterziehen.

Meist stellt sich dabei die Frage, ob dies für das Tier auch artgerecht ist und nicht sogar unter Tierquälerei fällt.

Daher sind sich viele Besitzer häufig unsicher und scheuen die Hauskatzen-Haltung eher. Zugleich ist nicht in jedem Mehrfamilienhaus ein Haustier gern gesehen.

Generell ist es aber so, dass die Haltung von Katzen in der Wohnung nicht grundlegend schlecht ist. Wenn es ausreichend Platz gibt und die Katze nicht in einer 1-Zimmer-Wohnung leben muss, die viel zu klein ist und zusätzlich noch mit vielen Möbeln vollgestellt ist, sollte das Leben im Haus ohne Probleme möglich sein.

Die geistige Auslastung des Vierbeiners ist ebenfalls wichtig. Sie sollte neben genug Wohnraum und Bewegungsfreiheit auch Spielsachen haben, mit denen sie sich beschäftigen kann.

Was braucht eine Katze in der Wohnung?

Neben ihrem ausgedehnten Territorium, also der Wohnungsgröße, gibt es weitere Punkte, die einer Katze die Haltung in einer Wohnung angenehmer gestalten können.


Für die artgerechte Tierhaltung ist es dennoch essentiell, dass genug Platz vorhanden ist. Auch wenn es sich um eine Wohnung mit wenigen Zimmern handelt, kann diese dennoch recht groß sein. Sofern nicht alles mit Möbeln und anderen Gegenständen vollgestellt ist, bietet eine Mietwohnung mit einer höheren Quadratmeterzahl reichlich Platz.

  • Für die richtige Katzenhaltung in einer Wohnung werden im Schnitt 50 Quadratmeter angegeben, bei der sich eine Katze wohlfühlt und die dieser ebenfalls zur Verfügung stehen kann.
  • Bei zwei Katzen sollten mindestens 60 Quadratmeter vorhanden sein, damit reichlich Platz für die Tiere geboten wird und sich die dort lebende Person ebenfalls frei bewegen
  • Katzentoiletten sind sehr wichtig, da der Auslauf fehlt und sie mit Katzen nicht einfach Gassi gehen können, wie beispielsweise mit Hunden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass stets eine saubere Katzentoilette vorhanden ist.
  • Katzenspielzeug wie Bälle an einer Schnur oder Kuscheltiermäuse sind vorteilhaft, damit das Tier mental trainiert wird.
  • Sie sollten auch dafür sorgen, dass Kratzbäume oder Möglichkeiten zum Austoben in Ihrer Wohnung gegeben sind.
  • Damit das Tier nicht vereinsamt sollten Sie sich mit ihm beschäftigen und spielen oder eine zweite Katze holen, damit keine Einsamkeit entsteht.

Gerade wenn berufstätige Menschen den ganzen Tag unterwegs sind und die Katze stundenlang allein ist, kann dies für eine einzelne Katze und zusätzlich in der Wohnung gehaltenes Tier sehr schwierig sein. Manche machen dann aus Langeweile etwas kaputt oder zerkratzen Möbel. Bei der Hundehaltung in der Mietwohnung können ähnliche Probleme auftreten.

Eine Wohnungskatze benötigt ausreichend Bewegungsfreiraum.
Eine Wohnungskatze benötigt ausreichend Bewegungsfreiraum.

Sehr lautes Miauen kann ebenfalls die Folge sein, wodurch es Probleme mit den Nachbarn oder Vermietern geben kann. Die Katzenhaltung in der Wohnung sollte daher vorher genau abgeklärt werden.

Ist für die Katzenhaltung in der Wohnung eine Erlaubnis des Vermieters notwendig?

Wenn Sie eine Katze besitzen und mit dieser umziehen möchten, sollten Sie sich vorher genau bei Ihrem Vermieter erkundigen, ob Katzen in der Mietwohnung erlaubt sind. Meist steht im Mietvertrag eine Klausel zur Tierhaltung.

Sollte diese Klausel fehlen oder keine anderweitige Formulierung im Vertrag stehen, informieren Sie sich vor der Unterzeichnung und holen gegebenenfalls die Erlaubnis des Vermieters ein.

Eine generelle Katzenhaltung darf jedoch gemäß Bundesgerichtshof (BGH) nicht pauschal verboten werden. Sollte sich dies jedoch durch Gespräche des Vermieters herausstellen oder im Mietvertrag deutlich vermerkt sein, sollten Sie sich genauer erkundigen, welche Umstände hierbei eine Rolle spielen.

Möglicherweise trifft auf Sie und Ihre Katze eine Ausnahmeregelung zu, insbesondere dann, wenn das Haustier ruhig ist und keine anderen Mieter des Hauses durch einen hohen Geräuschpegel stört.

Worauf Sie bei der Katzenhaltung in der Mietwohnung achten müssen

Wenn Ihre Katze allein zu Hause bleibt, ist es wichtig, dass diese sich ruhig beschäftigt und nicht so laut ist, dass die Nachbarn dies als Lärmbelästigung einstufen können. Stundenlanges Miauen oder Fauchen ist sehr störend. Kommt dies häufiger vor oder passiert das auch in der Nacht, kann der Vermieter darauf bestehen, dass Sie im schlimmsten Fall Ihre Katze abgeben müssen.

Zudem ist es wichtig, dass in einem Mehrfamilienhaus andere Mieterparteien nicht durch Geruchsbelästigung gestört werden. Haustiere können durchaus auch unangenehme Gerüche abgeben, besonders wenn sie nicht gepflegt werden. Gerade bei Katzen sollte die Katzentoilette häufig gereinigt werden, sodass sich kein Gestank ausbildet und bis in den Flur des Mietshauses zieht.

Gewöhnlich ist die Haltung von einer einzelnen Katze in einer Mietwohnung kein Problem. Dennoch benötigt im Regelfall der Mieter immer die Zustimmung des Vermieters. Er richtet sich dabei an bestimmte Umständen, ob die Katzenhaltung in der Wohnung gestattet ist:

  • Sind die anderen Personengruppen damit einverstanden (Mitbewohner und Nachbarn)?
  • Gibt es starke Allergiker in der unmittelbaren Nachbarswohnung?
  • Ist die Katze friedfertig, ruhig und wird ausreichend gepflegt?

Kann es laut Mietrecht Probleme bei der Haltung von mehreren Katzen geben?

Die Katzenhaltung in der Wohnung ist laut Vermieter meistens erlaubt und stellt keine großen Probleme dar.
Die Katzenhaltung in der Wohnung ist laut Vermieter meistens erlaubt und stellt keine großen Probleme dar.

Problematischer wird die Katzenhaltung in der Wohnung wenn der Mieter mehrere Katzen (über zwei Tiere) halten möchte.

Dies kommt allerdings auch auf die genaue Wohnsituation an und die Größe des Wohnraumes.

Bei einer sehr kleinen und engen Wohnung ist die Haltung von über drei Katzen weder artgerecht noch werden die Nachbarn mit der Geruchs- und Lärmbelästigung zufrieden sein.

Hierbei kann es zu Diskussion mit den andere Mietern und dem Vermieter kommen.

Im Extremfall müssen Sie Ihre Tiere ausquartieren oder dürfen nur eine bis maximal zwei Katzen behalten. Dies ist von der eigentlichen Quadratmeterzahl abhängig.

Gut zu wissen: Wenn im Mietvertrag niedergeschrieben steht, dass die uneingeschränkte Haustierhaltung möglich ist, benötigen Sie keine gesonderte Zustimmung des Vermieters. Nur in den oben genannten Extremfällen kann dann eine vertragsgemäße Nutzung vom Wohnungseigentümer bzw. Vermieter durchgesetzt werden.

Es ist also durchaus möglich, dass ein Widerruf des Vertragsinhaltes, zur Klausel der Katzenhaltung in der Wohnung, vom Vermieter durchgeführt wird.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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18 Kommentare

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  1. Anja R
    Am 17. März 2024 um 14:50

    Hallo ich habe ein großes Problem. Meine Nachbarn oben haben 4 Katzen .Wir wohnen im Erdgeschoss unser Schlafzimmer Fenster liegt an der Terasse über unsere Terasse wohnen Sie mit den Katzen .Jede Nacht springen die Katzen zu Unterschiedlichen Uhrzeit dort oben rum. Wir können unser Schlafzimmer Fenster nicht mehr auf machen weil wir ständig von dem getobe und Springen der Katzen wach werden . Ich habe versucht das mündlich zu Besprechen . Aber eine Einsicht bleibt aus. Ich habe sie gebeten die Katzen Klos ab 22 Uhr rein zu bringen und die Katzen drinnen zu lassen. Keine Reaktion und auch nicht Einsicht. Ich weiß jetzt einfach nicht was ich machen soll . Habe ich Rechte dazu das sie das ändern müssen.

  2. P.L
    Am 11. Januar 2024 um 22:13

    Hallo mal eine Frage kann mir das Veterinäramt meine Katzen weg nehmen wenn ich wenig Möbel in der Wohnung habe…? Ich habe kratzbaum Katzen Spielzeug Katzen Klos und Näpfe & für mich Couch , Couchtisch , Spiegel Bett , Küche das war’s… bitte um Hilfe…🥺

  3. Susi K
    Am 10. Oktober 2023 um 11:04

    Hallo , ich würde gerne wissen was man tun kann ?!
    Ich wohne seit einem Jahr in einer neuen Wohnung. Meine Nachbarin ( noch nie gesehen ) hat eine Katze. Wie ich erfahren konnte , wohnt diese Dame seit Jahren 🫣 nicht mehr hier . Die Katze ist daher immer alleine und wartet das einmal am Tag!!!! jemand kommt und sie füttert usw .
    Habe den jungen Mann schon 2 mal gesehen und ermahnt das diese Situation wohl nicht in Ordnung ist . Zumal das arme Kätzchen des öfteren tagsüber wie auch nachts, bitterlich Maut. Als Antwort bekam ich dieses Zitat …. wir haben 2 Wohnungen 🙈 also eine nur für die Katze??????
    Man erkennt schon an den Fenstern , das die Wohnung nicht bewohnt wird.
    Was kann ich tun um der kleinen zu helfen. Hab schon öfters das Veterinäramt angerufen aber da kommt nix .
    Liebe Grüße
    Susi

  4. Barbara
    Am 19. Juli 2023 um 23:34

    Hallo in die Runde,

    wir haben hier Nachbarn (ein Pärchen), die halten 3 große (erwachsene) Katzen, genauer zwei unkastrierte Katzen und einen unkastrierten Kater, in einer 38 qm Mietwohnung. Da sie die unkastrierten Tiere raus lassen, hat die eine Katze jetzt schon zum zweiten Mal Nachwuchs. Alles in der kleinen Wohnung. Wegen der Kitten flüchten die großen Katzen derzeit aus der Wohnung, erbrechen sich bei uns vorm Eingang, machen Durchfallhaufen auf die Wiese, wo die Kinder spielen und der unkastrierte Kater pißt mir im Garten alles voll. Ganz ohne Übertrteibung, an jeder Ecke stinkt es nach Katzenpisse. Wir haben uns nicht mal mehr getraut unsere Erdbeeren und Himbeeren zu essen, weil es auch dort überall nach Katzenpisse stinkt! Kann ich hier tätig werden und wenn ja, wie?

    Vielen Dank für hilfreiche Ratschläge!

    • KPH
      Am 26. August 2023 um 22:30

      Hallo Barbara, schon für eine Katze ist laut Tierschutzgesetz eine Wohnungsfläche von mindestens 40, nach anderen Quellen 50 qm vorgeschrieben. Eine artgemäße Haltung von drei Katzen auf 38 qm ist m.E. sehr fragwürdig. Einfach mal mit dem Vermieter sprechen, wenn die Leute nicht vernünftig sind. Sonst kannst du vielleicht den Tierschutzbund anrufen.

  5. T.F.
    Am 16. März 2023 um 12:41

    Meine Nachbarn haben 3 Katzen in einer kleinen Mietwohnung etwas über 50 qm. Diese Tiere sind von früh morgens bis spät abens immer allein und meist noch im Dunkeln sitzend. Es kam auch schon vor, dass die Nachbarn erst am nächsten Tag wieder kamen, ohne das jemand zwischendruch mal vorbei kam und nach den Tieren sah. Also für mich ist das keine artgerechte Tierhaltung. Oft höre ich die eine oder andere an der Tür miauen, wenn ich aus der Haustür raus gehe. Als Tierliebhaber tut es mir in der Seele weh, aber was kann ich da tun? Ich hatte selbst jahrelang 2 Kater in meiner 61 qm Wohnung aber so lange alleine waren sie noch nie, und schon gar nicht im Dunkeln sitzend.

  6. Manuela
    Am 25. September 2021 um 4:27

    (entfernt von der Redaktion)
    Wie sieht es mit Pflegestellen oder privater Vermittlung aus ? Leben diese Leute ausschließlich in großen 1 Familien Häusern oder 8 Zimmer Wohnungen? Nicht das ich wüsste, da ich selbst viele Jahre privat vermittelt habe.
    Bei mir leben seit 30 Jahren zwischen 3 und 5 Katzen in einer 50m² bzw. 70m² Wohnung und NIE haben sich Nachbarn beschwert.
    Es kommt auf die Haltung an.
    Wer die Hinterlassenschaften der Katzen WCs nicht täglich entfernt, darf sich nicht wundern wenn es unangenehm riecht.
    Kratzgelegenheiten sollten vorhanden sein und vor allem auch sich um die Tiere kümmern und nicht 15 Std./Tag allein lassen.

  7. Alexandra
    Am 20. Februar 2021 um 4:02

    Auch mit einer 50 qm Wohnung ist Einzelhaltung quälerei. Dann lieber zwei Katzen in der 50 Qm Wohnung. 3 oder mehr sollten es aber nicht mehr werden. Kenne auch eigentlich die Regel 30 qm Pro Katze….Kastrierte Katze versteht sich!

  8. Thümlein
    Am 9. November 2020 um 12:44

    Unser Vermieter besteht darauf das wir unsere 3 Katzen aus der Wohnung entfernen. Gründe nennte er nicht. Gibt uns noch 3 Tage Zeit. Haben schon 3 Katzen und einen Hund abgegeben. Jetzt soll der Rest auch weg. Das Theater geht aber erst seit neue Mieter über uns eingezogen sind. Seitdem stinkt es aus unserer Wohnung. Das Veterinäramt war schon da, aber die haben nichts gegenteiliges gesagt. Meine Kinder und ich sind nervlich am Ende. Was kann man da machen?

    • mi7anda
      Am 8. Oktober 2021 um 11:59

      Ich weiß nicht, ob Sie in Österreich oder Deutschland wohnen. In Österreich gab es 2010 ein OGH-Urteil, das die Folge hatte, dass Haustierhaltung nicht mehr prinzipiell verbieten darf. Der Vermieter muss schon sehr trifftige Gründe haben.
      Was steht den in Ihrem Mietvertrag zur Haustierhaltung? Gibt es dahingehend kein Verbot so halte ich ein die unbegründete Aufforderung mit einer total unrealistischen Frist von 3 Tagen für komplett gesetzeswiderig und Schikane. Ich sehe Katzen als meine Familienmitglieder. Ich persönlich würde mir rechtliche Unterstützung holen und mich auch nicht abschrecken lassen von solchen Briefen. Das klingt mehr nach einer Schikane und nicht nach rechtmäßigen Forderungen. Ansonsten würde ich mir überlegen, ob ich auf lange Sicht mit so einem Vermieter zu tun haben möchte und mich notfalls nach einer neuen Wohnung umsehen. Ich habe ebenfalls 3 Katzen, der Hauseigemtümer mochte Tiere nicht, aber er hat mir nie verboten sie zu halten. Die Katzen sind nur in der Wohnung und stören niemanden. Auch Geruchsbelästigung sollte es keine geben solange man die Katzenklos sauber hält.
      Lassen Sie sich nicht einschüchtern, Sie haben genauso Rechte, nicht nur ein Wohnungseigentümer!

  9. Nancy
    Am 1. Oktober 2020 um 6:55

    Hallo ich habe Mal eine Frage und zwar haben wir eine 100 m2 Wohnung das Veterinäramt meinte 4 Katzen sind zu viel für die Wohnung stimmt das?

  10. S.K
    Am 14. September 2020 um 9:46

    Hallo!

    Wir leben in einer 50qm Wohnung, zwei Zimmer welche recht groß sind und von sich aus schon viel Klettermöglichkeiten bieten. Wir haben überlegt uns eine Katze zu holen, lesen jedoch überall von Tierquälerei.

    Meine Frage:
    Ist es wirklich Tierquälerei? Sollten wir es lassen, weil wir in dieser, für zwei Katzen zu kleinen Wohnung, eine Einzelkatze halten möchten? Unser Plan war es, mit dem Geschirr der Katze auch den Freigang zu ermöglichen und so zu Freunden, welche ebenfalls Katzen haben, mal zu gehen um Kontakte zu ermöglichen

    Für wie Sinnvoll haltet ihr es?

    Mfg

  11. A. H.
    Am 21. Mai 2020 um 18:06

    Soll das ein Scherz sein? Natürlich ist die Wohnung zu klein!!

  12. Schnell
    Am 18. August 2019 um 13:21

    Hallo eine Frage sind 12 Katzen füf eine 2 Zimmerwihnung von 50 m 2 zu viel Bitte um info

    • Menot
      Am 28. Dezember 2021 um 1:58

      Im ersten roten Kasten vom Artikel oben steht:
      “Für die richtige Katzenhaltung in einer Wohnung werden im Schnitt 50 Quadratmeter angegeben, bei der sich eine Katze wohlfühlt und die dieser ebenfalls zur Verfügung stehen kann.
      Bei zwei Katzen sollten mindestens 60 Quadratmeter vorhanden sein, damit reichlich Platz für die Tiere geboten wird und sich die dort lebende Person ebenfalls frei bewegen”

      Also braucht 1 Katze mindestens 50 Quadratmeter und 2 Katzen mindestens 60 Quadratmeter. 12 Katzen sind für eine 50 Quadratmeter-Wohnung definitiv zu viel und laut dem Artikel nur für 1 Katze ausreichend.

  13. Martina
    Am 22. Oktober 2018 um 17:56

    Guten Abend
    Möchte wissen ob er einfach eine Katze die behindert ist ablend zwecks Geruch und die
    anderen nachher auch mehrere haben wollen. Ist das eine Begründungen keine Katze zu halten ? So meint er das verstehe es nicht ,leben in eine 2 Familienhaus . Unser Vermieter weiß das wir sauber und korrekt sind, dies sagt er auch das er froh ist das wir
    da sind . Bitte um Antwort da ich auch sehr traurig bin

  14. Wolfgang F.
    Am 24. August 2018 um 15:26

    Hallo, liebe Tierfreunde,
    leider gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für die Anzahl von Katzenhaltungen in Wohnungen.
    Der Veterinärtierarzt hält es für zulässig, dass 14 Katzen in einer kleinen 70qm-Wohnung gehalten werden dürfen, es widerspreche nicht der artgerechten Haltung nach $2 TSchG .
    Sind Sie auch diese dieser Meinung oder können Sie mir bitte Ratschläge zur erforderlichen Ausquartierung der zuviel gehaltenen Grosskatzen geben?
    Danke für Ihre Antwort und freundliche Grüße .
    Wolfgang F.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 15:56

      Hallo Wolfgang F.,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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