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Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht in Deutschland 2024

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie hoch darf die Hecke sein? Wem gehört der Apfel am Baum? Der Ratgeber rund um den Garten

Das Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht in Deutschland
Das Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht in Deutschland

Juristisch gesehen ist der Begriff “Gartenrecht” in keinem Gesetz oder keiner Verordnung zu finden. Gleiches gilt für das Nachbarschaftsrecht.

Doch zwischenmenschlich gesehen, ist das Gartenrecht ein wichtiges Gut, welches bereits dafür gesorgt hat, dass Streitigkeiten zwischen Nachbarn in puncto Garten ad acta gelegt wurden.

Im anwaltlichen Jargon ist das Nachbarschaftsrecht eher unter dem Begriff “Nachbarrecht” bekannt. Jedes Bundesland in Deutschland besitzt eigene Gesetzesbücher und Verordnungen dazu.

Das Gartenrecht kommt im Wohnungsmietrecht vor, da der Garten meist zu einem Grundstück dazu gehört und deshalb in diesem Wohnraummietvertrag eine Rolle spielt.

Wie hoch dürfen die Zäune im Kleingarten sein? Wie oft darf der Pächter des Nachbargartens grillen? Wie lange darf das Fest von meinem Nachbar im Garten noch gehen? All diese Fragen beantwortet das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in Deutschland. Zudem müssen Sie hier den Vorschriften des Kleingartenvereins Folge leisten. Diese Vorschriften zum Gartenrecht sind individuell, da fast jeder Kleingartenverein selbst noch einmal regelt, wie hoch die Grenzhecke sein darf.

➥ Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht

FAQ: Gartenrecht

Was regelt das Gartenrecht?

Ein spezielles Gartenrecht an sich gibt es nicht. Die Bundesländer regeln das nachbarschaftliche Zusammenleben durch eigene Verordnungen und Gesetze. Sind beispielsweise Bebauung, Grenzzäune oder auch das Fällen eines Baumes regional unterschiedlich geregelt.

Was wird im Nachbarschaftsrecht noch bestimmt?

Auch Themen wie Lärmbelästigung, Insektenbekämpfung oder auch die Höhe von Hecken werden in den jeweiligen Verordnungen in der Regel behandelt.

Gibt es einheitliche Bußgelder?

Da die Verordnungen Ländersache sind, werden üblicherweise auch die entsprechenden Bußgelder durch die Länder festgelegt und sind somit nicht einheitlich. So kann beispielsweise das unerlaubte Grillen in einem Bundesland mehr kosten als in einem anderen.

Die wichtigsten Ratgeber zum Garten- und Nachbarschaftsrecht

Gartenabfälle entsorgen

Grünschnitt, Äste, Erdaushub etc.: Wo können Sie die Abfälle aus Ihrem Garten entsorgen? Dieser Artikel gibt Ihnen nützliche Hinweise auf diese Frage und nennt alle Bußgelder zum illegalen Entsorgen von Gartenabfällen. » Weiterlesen...

Hecke und Baum beschneiden

Die jeweiligen Bundesländer in Deutschland regeln, wann Sie Ihre Hecke schneiden dürfen. Zudem bestimmten weitere Verordnungen, wann die Hecke beiden Nachbarn gehört und welche gesetzliche Heckenhöhe eingehalten werden muss. Alle Informationen dazu lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Bauen ohne Baugenehmigung

Bauen ohne Baugenehmigung ist unter bestimmten Bedingungen nicht verboten. Es gibt zahlreiche genehmigungsfreie Gebäude, die Sie ohne eine Baugenehmigung in Angriff nehmen können. Welche das sind und wie Sie eine Baugenehmigung beantragen können, lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Wasser verschmutzen

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt alle Bestimmungen für den Umgang mit Wasser in Deutschland. Das Gesetz im Detail sowie alle Bußgelder, die bei einer Wasserverschmutzung drohen, lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Frage 1 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Was ist eine Grenzbebauung?

Im Gartenrecht ist dieses Thema meist sehr wichtig. Die Grenze eines Grundstücks von einem Haus markiert meist eine Hecke, ein Zaun oder eine Mauer im Garten. In dem Fall ist dies eine Grenzbebauung. Doch wer legt fest, wo die Grenze vom Grundstück ist? Dies finden Sie im Grundbuch des Grundstücks. Wenn die Grenze nicht sicher ist, können Sie auch die zuständige Kataster- und Vermessungsbehörde zurate ziehen.

Wenn Sie sich mit Ihrem Nachbarn Pflanzen oder eine Hecke auf der Grenze teilen, wird auch oftmals im Rahmen vom Gartenrecht von einer Grenzbepflanzung gesprochen. Beide Nachbarn kümmern sich um das Schneiden der Hecke oder der Pflege des Zaunes. Natürlich kann auch einvernehmlich entschieden werden, dass sich lediglich ein Nachbar darum kümmert.

Im Nachbarschaftsrecht gekramt: Zaun, Zaunhöhe und Mauer

Beispielsweise laut Berliner Nachbarrechtsgesetz gibt es eine Einfriedungspflicht, sodass jeder Grundstücksbesitzer verpflichtet ist, einen Zaun um seine rechte Seite vom Grundstück zu errichten. Der linke Nachbar kann dies sogar verlangen. Die Zaunhöhe ist hier mit etwa 1,25 m benannt.

In anderen Gesetzen ist dies wiederum anders, sodass Sie das jeweilige Nachbarrecht und Gartenrecht einsehen sollten, um die genauen Zahlen zu erfahren. Zudem finden Sie weitere Informationen im lokalen Bebauungsplan. Dort ist festgeschrieben, ob die Einfriedung eine Hecke, eine Mauer o. Ä. sein darf sowie wie hoch diese sein kann.

Frage 2 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Wie hoch darf die Hecke sein?

Die Hecke zum Nachbarn ist auch in den Gesetzen der Bundesländer genannt. Diese ist proportional zum Abstand zur Grundstücksgrenze. In Sachsen darf so beispielsweise die Hecke maximal zwei Meter hoch sein, wenn der Grenzabstand zur Hecke 50 Zentimeter beträgt.

Die Höhe der Hecken kann aber auch jede Kommune selbst regeln, sodass Sie sich ebenfalls beim zuständigen Ordnungs- oder Umweltamt informieren können.

Frage 3 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Kann ich den Baum beseitigen?

Beim Nachbarschaftsrecht ist es wichtig, wie weit der Baum von der Grundstücksgrenze entfernt steht
Beim Nachbarschaftsrecht ist es wichtig, wie weit der Baum von der Grundstücksgrenze entfernt steht

Im Nachbarrecht sind auch Bäume und deren Grenzbepflanzung definiert. Je näher der Baum an der Grenze steht, desto mehr steigt die Chance, den Baum oder die Hecke beseitigen zu lassen.

Stehen die Bäume aber nicht auf dem Nachbargrundstück, sondern auf der Grenze, muss auch der Nachbar vor der Beseitigung befragt werden. Denn in diesem Fall gehört der Baum beiden Parteien. Sollte nur ein Eigentümer in diesem Fall den Baum zurechtschneiden oder gar fällen, hat der zweite Eigentümer Anspruch auf Schadensersatz.

Zudem muss in puncto Nachbarschaftsrecht und Bäume der Mindestabstand zur Grenze im Garten beachtet werden. Auch diesen legt das jeweilige Bundesland wieder individuell fest.

Wird er nicht eingehalten, kann der angrenzende Grundstückseigentümer einen Rückschnitt oder gar die Beseitigung verlangen.

Hierbei ist aber zu beachten, dass im Gartenrecht und Nachbarrecht auch eine Verjährung eintreten kann. Diese Frist dauert in der Regel fünf Jahre. So ist es beispielsweise in Bayern der Fall, dass der gestörte Nachbar die Beseitigung nicht mehr verlangen kann, wenn der Baum bereits seit fünf Jahren näher als 0,5 m an der Grenze zum Grundstück steht.

Stehen Bäume und Sträucher im Rahmen vom Nachbarrecht im ausreichenden Abstand zur Grenze, hat der Nachbar in der Regel keine Chance, die Beseitigung zu verlangen. Um den Streit mit Nachbarn zu vermeiden, lohnt es sich, das Gespräch zu suchen. So können Anwalts- oder gar Gerichtskosten gespart werden.

Ohne einvernehmliche Lösung im Garten geht es aber auch. Das zeigte das Amtsgericht Hamburg-Blankenese im Februar 2014. Hier fiel zweimal ein dicker Ast vom Grenzbaum auf das Grundstück des Nachbars. Das Gericht sprach von einer konkreten Gefährdung – der “Störer” wiederum wollte nach mehrmaliger Aufforderung des Nachbars den Baum nicht zurückschneiden. Kurzerhand übernahm der Nachbar das Prozedere, was das Amtsgericht als rechtskonform beurteilte.

Das bedeutet, dass der Nachbar nun nicht mehr fragen muss, ob er das machen darf. Kümmert sich der Grundstückseigentümer nach zweimaliger Aufforderung nicht darum und besteht zudem eine konkrete Gefährdung, ist das selbstständige Zurückschneiden rechtmäßig.

Fällt übrigens ein Apfel oder anderweitiges Obst auf das Grundstück des Nachbars, gehört es ihm laut Gartenrecht auch. Hängt es hingegen noch am Ast, gehört es demjenigen, dem auch der Baum gehört bzw. das Grundstück, auf dem selbiger steht.

➥ Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht

Spezifische Ratgeber zum Tierschutz im Garten

Maulwurf unter Naturschutz

Der Maulwurf steht unter Naturschutz. Aus diesem Grund müssen alle Personen, die ein Tier vergiften oder töten, mit hohen Bußgeldern rechnen. Der Maulwurf kann Garten- und Grundstücksbesitzern frische, aufgelockerte Erde liefern, die dann beispielsweise für Blumenkästen geeignet sind. Außerdem frisst das kleine Säugetier Schädlinge, die die Pflanzen im Garten sonst angreifen. » Weiterlesen...

Marder stehen nicht unter Naturschutz

Der Marder ist ein eher unliebsames Tier in Deutschland. Er knabbert Kabel im Auto an oder nistet sich in Dachböden an. Wer einen Marder aber fangen oder gar töten will, riskiert nicht nur Bußgelder. Auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren kann drohen. Zudem benötigen Sie einen Jagdschein und gegebenenfalls eine Sondergenehmigung. Alle Infos dazu finden Sie hier. » Weiterlesen...

Die Wühlmausbekämpfung

Die Wühlmausbekämpfung steht für manche Grundstücksbesitzer an oberster Stelle in puncto Rasen und Garten. Doch welche Mittel sind wirkungsvoll gegen die Schädlinge? Und stehen die Wühlmäuse unter Artenschutz? Alle Informationen und möglichen Bußgelder finden Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Bienen sind gefährdete Insekten

Gerade im Sommer scheint es keinen Mangel an den unterschiedlichsten Insekten zu geben. Überall kriecht und surrt es. Tatsächlich sind auch in Deutschland dutzende Arten der Spezies Insekten vom Aussterben bedroht. Es stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar, gefährdete Arten zu fangen oder gar zu töten. » Weiterlesen...

Naturschutz Weinbergschnecke

Schnecken und Muscheln gehören zu den Weichtieren. Manche Arten sind gefährdet, und stehen aus diesem Grund unter besonderem Schutz. Wer die Schnecken im eigenen Garten bekämpfen will, sollte dies aber auf umweltfreundliche Weise tun, da sonst hohe Bußgelder drohen. » Weiterlesen...

Frage 4 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Wann ist es Lärm?

Im Nachbarrecht müssen Bäume einen bestimmten Abstand zur Grenze des Nachbargründstuckes besitzen
Im Nachbarrecht müssen Bäume einen bestimmten Abstand zur Grenze des Nachbargründstuckes besitzen

Besonders in den Sommermonaten sind Grillfeste beliebt. Für die Nachbarn hingegen können sie zur Belastungsprobe werden. Die Anzahl der Feste ist nirgendwo gesetzlich festgelegt; sie hängt vom Einzelfall ab. Das sagen einige Urteile:

  • Amtsgericht Berlin-Schöneberg im Oktober 2007: 20- bis 25-mal im Jahr bis 21 Uhr für maximal zwei Stunden im Garten ist in Ordnung
  • Oberlandesgericht Oldenburg im Juli 2002: viermal im Jahr bis 24 Uhr im Garten ist möglich

Grundsätzlich ist Lärm zwischen 22 und 6 Uhr zu vermeiden, da in diesem Zeitraum die gesetzliche Nachtruhe herrscht. Es ist wichtig, was im Mietvertrag steht. Dort kann sogar das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten werden.

Eine einheitliche Verordnung zum Nachbarschaftsrecht in puncto Kinderlärm ist auch nicht gegeben. Oftmals urteilen die Gerichte, dass Lärm von Kindern – auch im Garten – natürlich ist und hingenommen werden müsse. Auch, wenn das Kind in der Nacht weint oder während der Nachtruhe schreit, ist dies erlaubt. Bei übermäßigem Krach, der zudem auch noch lange andauert, kann sich jedoch ein Nachbar beim Vermieter beschweren oder gar gerichtlich dagegen vorgehen.

Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht:

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Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht in Deutschland 2024
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153 Kommentare

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  1. Rita
    Am 20. April 2020 um 23:32

    Hallo,
    in meinem kleinen Rheihenhausgarten hat sich vor ca. 10 Jahren ein Götterbaum direkt an der Grenze -Abstand vom Grenzzaun ca. 20 cm -selbst ausgespäht Der Baum ist jetzt etwa 8 m hoch. Jetzt verlangt der Nachbar plötzlich die Fällung des Baumes samt Wurzelstockentfernung und droht mit einer Unterschriftenaktion in der Nachbarschaft. Bin ich verpflichtet den Baum samt Wurzelstock zu entfernen?
    Vielen Dank für Eure Antworten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. April 2020 um 8:08

      Hallo Rita,

      normalerweise dürfen Sie einen Baum, auch wenn er im eigenen Garten steht, nicht einfach so fällen. Zwischen 1. März und 30. September besteht zum einen ein Baumfällverbot (§ 39 BNatschG). Zum anderen müssen Sie, bevor Sie einen Baum fällen, mit Ihrer zuständigen Naturschutzbehörde in Kontakt treten und um eine Genehmigung zur Baumfällung bitten. Möglicherweise bekommen Sie aber eine Ausnahmegenehmigung, da der Götterbaum zu den invasiven Arten zählt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Krg
    Am 15. April 2020 um 4:06

    Hallo,
    ich habe ein EFH im hinteren Teil des Gartens meiner Eltern gebaut in Berlin. Nun hat unser einer Nachbar sein hintern Teil des Gartens, an seinen dahinter wohnenden Nachbarn verkauft. Dieser hat mir gestern 6 Lebensbäume, die schon knapp 5-6 Meter hoch sind etwa 1 m 1,5 m von unserem Zaun entfernt eingepflanzt. Er sagt als Sichtschutz. Habe ihn gestern angesprochen und heute nochmal gebeten darauf zu achten, dass er seine Bäume zurück schneiden soll und sie bitte nicht, wie seine anderen Lebensbäume und Tannen die schon 15-20 Meter hoch sind und die am Ende meines Gartens stehen wachsen lassen soll da mein Garten dann dunkel, im Schatten und mein Haus verschmutzt wird…abgesehen davon, dass dann keine Pflanzen mehr wachsen wegen des sauren Bodens, auch mein Wohnzimmer und meine Terrasse stehen dann im Schatten bzw im Dunkeln…. wie hoch dürfen in Berlin im eingefriedetem Grundstück eine Hecke bzw Bäume werden… gibt es bei Neupflanzungen einen Unterschied zwischen Nutzräumen ( Wohnzimmer) und Nebenräumen (Bad, Schlafzimmer) in meinem Haus

  3. Peter
    Am 10. Februar 2020 um 13:10

    Wir wohnen in einem Reihenmittelhaus in Baden-Württemberg, wobei die Reihenhäuser stufenartig angeordnet sind. Im Garten sind links und rechts als Grenzbebauung Waschbetonmauern auf denen jeweils noch 2 Meter Hohe Holztrennwände nachträglich angebracht wurden. Wer zahlt nun, wenn das Mauerwerk sich neigt und die Mauer umkippt und zusätzlich das Erdreich sich nach unten verschiebt.

  4. Jasmin
    Am 15. Januar 2020 um 12:56

    Hallo,
    die Hecke von unserem Nachbarn ragt mittlerweile schon ca. 40 cm übern Zaun auf den Gehweg, sodass ein normales benutzen des Gehweges nur mit Einschränkung möglich ist. Zumal die Hecke ca. 15 Meter lang ist :-(
    Weiß jemand ob es da ein Gesetz / Vorschrift gibt, wie weit so eine Hecke maximal auf den Bürgersteig ragen darf?
    Lieben Dank vorab für eure Antworten

  5. Ali
    Am 14. Dezember 2019 um 10:44

    Die Nachbarn sind immer Sommer jede Nacht in Ihrem illegalen Garten. Was ca 5 meter von meinem Schlafzimmerfenster ißt !!bis in die Nacht auf dem Grundstück von der Stadt ( Uhrzeit von 20 h bis 2-4 h )
    Habe Sie öffters mal Mündlich darauf hingewiesen die Nachtruhe einzuhalten. Es ist unmöglich dieses zu erreichen. Hab dann die zuständige Vermieterin von den Nachbarn angeschrieben die wiederum Mein Namen an die Nachbarschaft weitergegeben hat jezt sind Konflikte aufgetretten. Und das der nächste Sommer 2020 noch lauter werden soll.Das ist eine kurze beschilderung habe ein Tagebuch über jede Nacht dokumentiert.
    A.soll ich die Stadt anschreiben das die Hütten vom Grundstück wech kommen sollen.
    B.denke wir eine Polizei reicher Sommer 2020
    C.Darf der Vermieter der Nachbarn mein Namen herrausgeben.

  6. Manuela
    Am 21. Oktober 2019 um 8:16

    Hallo ich bewohne eine Eigentumswohnung im EG eines Mehrfamilienhauses. Die Mieter, des Eigentümers der UG Wohnung mit Garten, stellten einen Komposter in diesen, unmittelbar unter meinem Balkon. Wie ist der Abstand einzuhalten? Lg

  7. Jolanta
    Am 6. Oktober 2019 um 0:29

    Wir haben vor 14 Jahren ein altes Haus mit altem Baumbestand gekauft. Eine Rotbuche in Höhe von 35m wächst seit ?Jahren fast an der Grenze zum Nachbarngarten. Seit ein Paar Monaten hat das Grundstück neuen Besitzer, der möchte einen Schönheitschnitt mit abschneiden von Ästen, damit der Baum besser den Wind durchlässt, sonst die statik des Baumes ist gefährdet. Die Äste überseinen Grundstück sind über 3-4Meter und stüren keinen. Der Baum ist sehr gesund weißt kein Gefahr für andere. Steht der Baum nicht unter einem Schutz. Muss ich nachgehen der Anforderungen? Ich danke Ihnen für die rasche Andwort. Jola

  8. Feindt
    Am 19. September 2019 um 12:45

    Hallo,
    mein bzw unser Nachbar (Doppelhaushälfte)holzt gerade eben 19.09.2019 in seinem Garten komplett alle Sträucher,Hecken und Bäume ab! Jetzt meine Frage ist es im eigenen Garten erlaubt und zählt dort nicht das Gesetz das bis zum 30 September nicht geholzt werden darf??Ich persönlich finde es schrecklich ,leider werden es von Jahr zu Jahr immer weniger Vögel die wir im Garten haben:(
    Würde mich über eine Antwort oder Information dies bezüglich freuen….
    LG

  9. Feindt
    Am 19. September 2019 um 12:31

    Hallo,
    mein nzw unser neuer Nachbar(Doppelhaushälfte)holzt gerade eben 19.September alle Sträucher Hecken und Bäume im seinem Garten weg!Ist es in seinem eigenen Garten erlaubt oder zählt dort auch das Gesetzt bis zum 30.09 darf nichts geholzt werden??Ich finde es einfach nur traurig und schrecklich,da jedes Jahr immer weniger Vögel zu sehen sind:(
    Würd mich über eine Antwort oder Info dies bezüglich freuen…LG

  10. Marion
    Am 3. September 2019 um 14:12

    Wir haben ein EFH mit Garten erworben und teilen uns mit unseren Narchbarn eine gemeinsame Zufahrtstraße, an welche rechts und links 2 wietere Grundstücke grenzen. Diese haben jeweils einen kleinen Vorgarten.

    Wer ist für die Pflege dieser schmalen Vorgärten zuständig?

    Mit freundlichen Grüßen

    Marion

  11. Renate K.
    Am 7. August 2019 um 10:06

    Meine Freundin möchte einen neuen Zaun machen. Sie behauptet der Nachbar muss mit bezahlen! Ich sage nein. Kann meinen Nachbarn nicht zwingen einen Zaun zu bezahlen den er nicht will. Wer hat Recht.
    Beste Grüße

  12. Micha
    Am 4. August 2019 um 19:48

    Hallo Gemeinde, ich hab da mal eine Frage zur Grundstücksgrenze. Ich wohne in Sachen, genauer in Pirna und mich würde mal interessieren für welche Einfriedundsgrenze ich zuständig bin? Rechts oder links und zwar wenn ich vor dem Garten stehe. Da gibt es doch sicher eine rechtliche Grundlage. Vielen Dank im voraus für eure Hilfe
    LG Micha

  13. Ännchen
    Am 19. Juli 2019 um 16:55

    wir haben zum Nachbargrundstück Grenzbebauung, d.h. unsere Garage (selbstverständlich mit Genemigung) steht auf der Grenze. Nun wollten wir nach Jahren den Bitumenanstrich erneuern, auch weil mal Efeu, mal wilder Wein an unserer Wand hoch kam. Drauf angesprochen hat der Nachbar mehr oder weniger mit murren und knurren diesen entfernt aber nur oberirdisch!!! Weil wir jetzt in der Erde ganz viele Wurzeln gefunden haben. Dazu kommt noch das Weinreben gepflanzt wurden, ganz zufällig mal 30 cm von der Wand mal 50 cm, mal sind es ältere Pflanzen mal ganz junge und einige sind sogar fast 3m hoch. Himbeerpflanzen sind auch noch dazwischen bis an die Wand, Geißbart ist auch im “Angebot”(dieser darf überall Wurzeln schlagen….) Unsere Frage nun, muss der Nachbar nur den Abstand einhalten oder ist er auch verantwortlich für die Wurzeln im Boden (bzw. wenn dadurch Schäden am Gebäude entstehen)? Wie kann ich das überprüfen?
    Vielen Dank im Voraus
    MfG Ännchen

  14. sba
    Am 9. Juli 2019 um 11:28

    Frage:
    Mein neuer Nachbar will eine auf seinem Grundstück befindliche 20m Fichte fällen.
    Er möchte diese in meinen Garten fallen lassen. Im Prinzip kein Problem da es eine freie Fläche ist, das habe ich ihm auch genehmigt.

    Problem ist das er das in der nächsten Woche tun will.
    Momentan ist wohl Schonzeit für Bäume und es ist ein Elsternest drin.

    Bin ich da rechtlich auch betroffen wenn er das jetzt,
    ohne offizielle Genehmigung durchführt ?

    MFG sba

  15. Angie
    Am 28. Juni 2019 um 17:09

    Unsere Nachbarn lassen ihren Garten völlig verkommen. Das ganze Unkraut säht sich in unserem gepflegten Garten. Schlimmer noch, wenn dann mal Rasen gemäht wird, verteilen sie diesen auf das Unkraut in ihrer Beete, was sehr unangenehm riecht. Ist das in einem Reihenhausgebiet erlaubt? Wir wohnen in NRW.
    Danke für eine Antwort.

  16. NiRa
    Am 12. Juni 2019 um 13:16

    Guten Tag,

    wir wohnen in RLP. Das Haus und auch das des Nachbarn stehen schon über 20 Jahre. Wir haben ca. 1 Meter von der Grenze entfernt seit über 10 Jahren einen Baum stehen. Dem Nachbar wird er zu groß. Er besteht darauf dass er nicht nur in der Breite ( was ich nachvollziehen kann – wenn die Äste auf dessen Grundstück reichen) sondern auch in der Höhe gekürzt wird. Hat er ein Anrecht darauf? Ich würde die aktuelle Höhe des Baumes auf ca 2-3 Meter schätzen, jedoch steht der vom Straßenniveau auf einem Plateau ( Höhe ca. 80cm).

  17. Traudl
    Am 27. Mai 2019 um 18:12

    Hallo,
    seit 2017 fordere ich meinen Nachbar mehrfach auf, den auf seinem Grundstück wachsenden Efeu von meiner Garage nachhaltig zu entfernen. Meine Bitte wird in der Regel ignoriert, d.h. ich muss ich immer wieder darauf hinweisen, wenn ich Glück habe, wird der Efeu entfernt, bevor er das Dach erreicht. Ich befürchte, dass dadurch das Mauerwerk beschädigt wird.
    Kann ich auf Kosten meines Nachbarn z.B. einen Gärtner beauftragen, der sich der Sache annimmt oder welche Möglichkeit habe ich sonst noch.

  18. Eleonora
    Am 16. April 2019 um 8:20

    Hallo Liebes Team,
    wir haben vor 2 Jahren gebaut. Unser Nachbar hat seine Garage und Auffahrt genau an unserer Grundstücksgrenze. Jetzt verlangt er von uns das wir Steine oder es bepflanzen damit seine Garage nicht dreckig wird und das es schöner aussieht. Kann er das verlangen? Darf man auf seinem Grundstück nicht so gestallten wie man mag? Bis jetzt ist nur Rasen gepflanzt.
    Vielen Lieben Dank.
    Liebe Grüße

  19. Rolf E
    Am 4. April 2019 um 17:50

    habe da mal eine frage
    wohne zur miete in einen Mehrfamilienhaus einer Gesellschaft zwischen 2 Häusern ist eine Freifläche von 10 mal 6 Meter
    mir wurde vor 15 Jahren mündlich erlaubt diese Fläche als garten zu nutzen
    nun wurde mir nach den ganzen Jahren schriftlich die Kündigung des garten zugestellt
    ist das nach den ganzen Jahren rechtens oder kann ich dagegen vorgehen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2019 um 17:13

      Hallo Rolf,

      ohne Details können wir keine Einschätzung treffen. Da wir außerdem keine Rechtsberatung geben dürfen, empfehlen wir Ihnen sich an einen Rechtsanwalt oder einen Mieterverein zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Jessica
    Am 18. März 2019 um 11:53

    Hallo!

    Wir wohnen in Berlin und wollen zu dem Nachbarn einen blickdichten Sichtschutzzaun (1,80 m hoch) aufstellen.

    Können wir diesen direkt an die Grundstückgrenze (unsere Seite) setzen, oder muss ein Mindestabstand eingehalten werden?

  21. Josef
    Am 3. Dezember 2018 um 20:55

    Hallo,
    vor gut 3 Jahren habe ich im Internet Round-up gekauft für den Privatgebrauch (im Garten und Hofeinfahrt).
    Der Unkrautvernichter wurde im eigenen Garten angewendet und ist verbraucht.
    Nun wurde ich vom Landratsamt angeschrieben
    Was kann mich hier noch erwarten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 16:13

      Hallo Josef,

      wenden Sie sich für eine Einschätzung ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Patricia V.
    Am 29. Oktober 2018 um 23:20

    Hallo liebe Redaktion,
    Mein Mann und ich leben zu Miete in einem Reienhaus in Vorpommern-Rügen.
    Das Grundstück ist aufgeteilt so das Wir zwei Gärten haben. Auf eine Seite haben wir Rasen der alles zwei Wochen gemäht wird. Auf dem hinteren Stück haben wir einen Garten mit Kartoffeln und anderen Dingen zum essen . Rechts vom Garten ist unser Hühnerhof mit Umzäunung der Voll in der Sonne steht. Die Hühner haben kein Schatten und deshalb haben wir dort die Brennesel Hochwachsen lassen. Und zu Nachbarsgrundstück sind es noch etwa 6 Meter die immer gepflegt werden. Jetzt Verlangt er von uns das wir die Brennesel Abmähen müssen sonst macht er eine Anzeige. Er sagt das ich wohl eine Strafe von 200 Euro Zahlen muss. Wie gesagt an der Grunstücksgrenze wird immer mit dem Rasehenmäher gemäht. Es wären also 6 Meter gemähter Rasen bevor die Grenze kommt. Muss ich jetzt seine Aufvorderung nachkommen?

  23. Hilde
    Am 5. Oktober 2018 um 15:50

    Hallo,
    Hab eine Frage,meine Gartennachbarin lässt mit einem Rohr ihr Wasser vom Dach in eine Ecke an derGrundstücksgrenze im Winter laufen,die Ecke ist schon total versottet,ein Gespräch mit ihr brachte nichts im Gegenteil sie tut es immer wieder,wie sollen wir uns verhalten…..LG. Hilde

  24. Tanja R.
    Am 21. August 2018 um 23:31

    Liebe Redaktion,
    ich lebe mit meiner Familie in Hamburg. Meine Tochter wünscht sich eine Schaukel im Baum unseres Nachbarn. Der Baum, ein großer alter Ahorn, steht direkt am Zaun und seine Äste überragen zur Hälfte unser Grundstück. Kann der Nachbar uns das Aufhängen einer Schaukel in diesem Baum verbieten?

  25. Gisela K.
    Am 7. August 2018 um 16:15

    Hallo!
    Ich bin Mieterin in einer Wohnanlage mit Garten. Mein Nachbar hat seinen Garten wie ein Tennisplatz eingezäunt. Der Garten ist für Kleintiere und Igel nicht mehr erreichbar! Sollte jedoch ein Tier doch irgendwie rein kommen, hat es Schwierigkeiten wieder rau zu kommen. Es würde verhungern! Ist sowas überhaupt zulässig? Letztes Jahr und auch das Jahr davor kamen immer Igel zu mir, dies ist jetzt nicht mehr möglich.

    Kann ich mich hier an den Tierschutz wenden?

    Liebe Grüße aus Hamburg,
    Gila

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 9:39

      Hallo Gisela K.,

      unseres Wissenstandes nach wird hier wohl kein Gesetz verletzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Martin
    Am 24. Juli 2018 um 16:12

    Ich habe folgendes Problem. Ich habe einen Garten in einer kleingartenkolonie gepachtet dort steht innerhalb der Parzelle ein Kastanien Baum mit 2,00 m Stammumfang vom Verpächter gepflanzt also ein geschützter Baum mittlerweile dieser steht 20 cm zum Nachbarn und 50 cm zur Kolonie Straße. Der Baum stellt für uns insbesondere meiner Kinder (4) und Schwerbehindert eine Gefahr durch herabfallende Kastanien und Geäst dar und auch hat so ein Baum in einer kleingartenkolonie auf einer Parzelle nichts verloren. Kann ich dagegen etwas tun? Ich kann das Risiko nicht mehr tragen zudem kann ich finanziell nicht für regelmäßiges beschneiden aufkommen. Bitte um Hilfe !!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 16:19

      Hallo Martin,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre Möglichkeiten abzuwägen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Landgraf
    Am 21. Juni 2018 um 16:24

    Darf ein Komposter in einem Wohngebiet mit Reihenhäusern am Straßenrand aufgestellt werden und nur von einer einzigen Familie benutzt werden? Zudem wurden um den Komposter Nadelbäume gepflanzt, die unter größeren Bäumen wachsen. Was ist wenn andere Eigentümer auch einen Komposter am Straßenrand aufstellen wollen? Das Gelände ist öffentlich und gehört der Stadt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 11:12

      Hallo Landgraf,

      auf öffentlichem Gelände sollte dies in der Regel ohne entsprechende Genehmigung nicht möglich sein. Die zuständige Behörde kann Sie weitergehend informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Sabine
    Am 23. Mai 2018 um 12:45

    Ich habe vor ca. 2 Wochen auf einem kleinen Grünstreifen zwischen meinem Haus und der Einfahrt meines Nachbarn ein paar Zwerg-Obstbäume gepflanzt, die lt. Gärtnerei nicht höher als ca. 1,8 – 2 Meter werden sollen. Der Abstand der Pflanzen zur Grundstücksgrenze beträgt ca. 1,2 / 1,3 Meter. Ich hatte die Bäume vor der Pflanzung meinem Nachbarn gezeigt und erklärt, wo ich sie hin setzen wollte, er widersprach nicht. Auch bei der Pflanzung selbst kam mein Nachbar dazu und zeigte sich damit einverstanden. Gestern jedoch erläuterte er mir, daß die Bäumchen zu dicht an der Grundstücksgrenze stehen. Er selbst hätte nichts dagegen, aber sein Sohn könnte sich, wenn er selbst “nicht mehr da sei”, evtl. daran stören. Meine Frage, ob ich die Bäume wo anders hinsetzen solle, verneinte er. Allerdings mit dem Nachsatz “Aber man weiß ja nie.”
    Benötige ich eine schriftliche Genehmigung des Nachbarn oder reicht eine mündliche? Bzw. könnte sein Sohn evtl. auch vor der Verjährungsfrist von 5 Jahren die Entfernung der Bäumchen fordern?

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 11:07

      Hallo Sabine,

      je nach Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen. Ein Anwalt kann den Fall prüfen und Sie eingehend beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Kerstin
    Am 16. Mai 2018 um 13:53

    Ich habe einen Kleingarten und möchte diesen nun verkaufen. Man hat mir zu Sichtung des Gartens gesagt ich muss den Efeu und den Fremdwuchs aus der Hecke entfernen, sowie Forsythia zurückschneiden, da dies alles Licht und Luft nimmt von der Hecke. Forsythia und Efeu waren schon da, hab ich vom Vorbesitzer so gekauft. Mir fällt dies jetzt nach 10 Jahren auf die Füße. Ich find da ziemlich kleinkarriert. Gleiches betrifft den Grillkamin, diesen musste ich abbauen und entsorgen da dies ein illegales Bauobjekt ist. Ich habe lediglich eine “Nichtduldung” gefunden, dennoch hab ich den Kamin entsorgt. Nun ist man der Meinung, ich hab eine Grenzbebauung vorgenommen. Eine Grenzbebauungen hat es durch mich nicht gegeben. Es wurde lediglich ein marodes Rankgitter, welches drohte auf das Nachbargrundstück zu stürzen, erneuert mit drei Holzpfählen, die wiederum, zur Vermeidung des Rüberrankens der Brombeeren, mit einem Drahtgeflecht verbunden wurden. Gleichwohl wurde auch das vom Parzelleneingang sichtbare Rankgestell aus Beton und Holz vom Vorbesitzer aufgrund von Zerfall und letztlich Umstürzens durch zwei Rankgestelle erneuert. Eingegangene Brombeersträucher hab ich an der Sitzecke durch Kirschlorbeer ersetzt, auf gleicher Höhe wo die Vorbesitzerin ihren Tannenbaum stehen hatte. Der Kirschlorbeer wurde wiederum zum Schutz des Rüberwachsens zum dahinterliegenden Garten mit einem Sichtschutz – und dem damaligen Einverständnis des Pächters – gesichert. Die Bepflanzung erfolgte vor ca. 8 Jahren. Trifft hier die Verjährung zu? Und wenn der Vorbesitzer schon “auf der Grenze gebaut hat bzw angepflanzt hat” (was ich nicht schlimm finde) und ich dies nur erneuert habe, bin ich dennoch in der Pflicht, dies zu korrigieren? Gleiches gilt für den Schuppen: Dieser wurde so von Vorbesitzer durch mich übernommen. Abstand zur Laube ca. 15 cm. Dieser ist nicht mit der Laube verbunden, die eine Größe von ca. 19 qm hat. Das ist lt. Aussage des Vorstandes illegal und nicht zulässig. Um nicht zwei „illegale“ Bauobjekte auf dem Pachtland zu haben, würde ich diesen verschalen und mit der Laube verbinden. Dabei würde die Gesamtgröße des Bauobjektes von 24 qm dennoch unterschritten werden. Muss dies so hingenommen werden vom Vorstand bzw kann man mich dazu verpflichten, dies so umzusetzen obwohl ich das so in dem Zustand erworben habe? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mfg Kerstin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 11:05

      Hallo Kerstin,

      aus der Ferne lässt sich ein solch spezieller Fall schwerlich beurteilen. Ein Anwalt kann die Lage prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Gisela
    Am 8. Mai 2018 um 13:29

    ich wohne seit 35 Jahren in einem 2Familienhaus mit Gartenanteil. Ebenso alt ist eine Birke, die in einem ca.Abstand von
    0,50 m zur Grundstücksgrenze (Maschendrahtzaun) zum damals unbebauten (“Wüstanei”) Grundstück gepflanzt wurde. Vor 10 + Jahren wurde das Grundstück bebaut + es gab keinerlei Einwände gegen den Baum. Vor etwa 7 Jahren wurde – ohne meine Einwilligung, in meiner Abwesenheit – unsachgemäß die Krone gekappt. Vor 5 Jahren – erneut ohne meine Einwilligung + ohne Vorgespräch- wurden wiederum unsachgemäß Äste, die über den Zaun ragen entfernt. Nun wurde telefonisch der Hausbesitzer kontaktiert + zur Entfernung des Baumes aufgefordert. Vom hiesigen Umweltamt erfuhr ich, dass in meiner Stadt der Art. für Baumbestand etc. abgeschafft wurde. Was ist zu tun ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 11:01

      Hallo Gisela,

      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Sie zur Rechtslage beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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