Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht in Deutschland 2025
Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wie hoch darf die Hecke sein? Wem gehört der Apfel am Baum? Der Ratgeber rund um den Garten

Juristisch gesehen ist der Begriff “Gartenrecht” in keinem Gesetz oder keiner Verordnung zu finden. Gleiches gilt für das Nachbarschaftsrecht.
Doch zwischenmenschlich gesehen, ist das Gartenrecht ein wichtiges Gut, welches bereits dafür gesorgt hat, dass Streitigkeiten zwischen Nachbarn in puncto Garten ad acta gelegt wurden.
Im anwaltlichen Jargon ist das Nachbarschaftsrecht eher unter dem Begriff “Nachbarrecht” bekannt. Jedes Bundesland in Deutschland besitzt eigene Gesetzesbücher und Verordnungen dazu.
Das Gartenrecht kommt im Wohnungsmietrecht vor, da der Garten meist zu einem Grundstück dazu gehört und deshalb in diesem Wohnraummietvertrag eine Rolle spielt.
Wie hoch dürfen die Zäune im Kleingarten sein? Wie oft darf der Pächter des Nachbargartens grillen? Wie lange darf das Fest von meinem Nachbar im Garten noch gehen? All diese Fragen beantwortet das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in Deutschland. Zudem müssen Sie hier den Vorschriften des Kleingartenvereins Folge leisten. Diese Vorschriften zum Gartenrecht sind individuell, da fast jeder Kleingartenverein selbst noch einmal regelt, wie hoch die Grenzhecke sein darf.
Inhaltsverzeichnis:
➥ Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht
FAQ: Gartenrecht
Ein spezielles Gartenrecht an sich gibt es nicht. Die Bundesländer regeln das nachbarschaftliche Zusammenleben durch eigene Verordnungen und Gesetze. Sind beispielsweise Bebauung, Grenzzäune oder auch das Fällen eines Baumes regional unterschiedlich geregelt.
Auch Themen wie Lärmbelästigung, Insektenbekämpfung oder auch die Höhe von Hecken werden in den jeweiligen Verordnungen in der Regel behandelt.
Da die Verordnungen Ländersache sind, werden üblicherweise auch die entsprechenden Bußgelder durch die Länder festgelegt und sind somit nicht einheitlich. So kann beispielsweise das unerlaubte Grillen in einem Bundesland mehr kosten als in einem anderen.
Die wichtigsten Ratgeber zum Garten- und Nachbarschaftsrecht
Grünschnitt, Äste, Erdaushub etc.: Wo können Sie die Abfälle aus Ihrem Garten entsorgen? Dieser Artikel gibt Ihnen nützliche Hinweise auf diese Frage und nennt alle Bußgelder zum illegalen Entsorgen von Gartenabfällen. » Weiterlesen...
Die jeweiligen Bundesländer in Deutschland regeln, wann Sie Ihre Hecke schneiden dürfen. Zudem bestimmten weitere Verordnungen, wann die Hecke beiden Nachbarn gehört und welche gesetzliche Heckenhöhe eingehalten werden muss. Alle Informationen dazu lesen Sie hier. » Weiterlesen...
Bauen ohne Baugenehmigung ist unter bestimmten Bedingungen nicht verboten. Es gibt zahlreiche genehmigungsfreie Gebäude, die Sie ohne eine Baugenehmigung in Angriff nehmen können. Welche das sind und wie Sie eine Baugenehmigung beantragen können, lesen Sie hier. » Weiterlesen...
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt alle Bestimmungen für den Umgang mit Wasser in Deutschland. Das Gesetz im Detail sowie alle Bußgelder, die bei einer Wasserverschmutzung drohen, lesen Sie hier. » Weiterlesen...
Frage 1 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Was ist eine Grenzbebauung?
Im Gartenrecht ist dieses Thema meist sehr wichtig. Die Grenze eines Grundstücks von einem Haus markiert meist eine Hecke, ein Zaun oder eine Mauer im Garten. In dem Fall ist dies eine Grenzbebauung. Doch wer legt fest, wo die Grenze vom Grundstück ist? Dies finden Sie im Grundbuch des Grundstücks. Wenn die Grenze nicht sicher ist, können Sie auch die zuständige Kataster- und Vermessungsbehörde zurate ziehen.
Wenn Sie sich mit Ihrem Nachbarn Pflanzen oder eine Hecke auf der Grenze teilen, wird auch oftmals im Rahmen vom Gartenrecht von einer Grenzbepflanzung gesprochen. Beide Nachbarn kümmern sich um das Schneiden der Hecke oder der Pflege des Zaunes. Natürlich kann auch einvernehmlich entschieden werden, dass sich lediglich ein Nachbar darum kümmert.
Im Nachbarschaftsrecht gekramt: Zaun, Zaunhöhe und Mauer
Beispielsweise laut Berliner Nachbarrechtsgesetz gibt es eine Einfriedungspflicht, sodass jeder Grundstücksbesitzer verpflichtet ist, einen Zaun um seine rechte Seite vom Grundstück zu errichten. Der linke Nachbar kann dies sogar verlangen. Die Zaunhöhe ist hier mit etwa 1,25 m benannt.
In anderen Gesetzen ist dies wiederum anders, sodass Sie das jeweilige Nachbarrecht und Gartenrecht einsehen sollten, um die genauen Zahlen zu erfahren. Zudem finden Sie weitere Informationen im lokalen Bebauungsplan. Dort ist festgeschrieben, ob die Einfriedung eine Hecke, eine Mauer o. Ä. sein darf sowie wie hoch diese sein kann.
Frage 2 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Wie hoch darf die Hecke sein?
Die Hecke zum Nachbarn ist auch in den Gesetzen der Bundesländer genannt. Diese ist proportional zum Abstand zur Grundstücksgrenze. In Sachsen darf so beispielsweise die Hecke maximal zwei Meter hoch sein, wenn der Grenzabstand zur Hecke 50 Zentimeter beträgt.
Die Höhe der Hecken kann aber auch jede Kommune selbst regeln, sodass Sie sich ebenfalls beim zuständigen Ordnungs- oder Umweltamt informieren können.
Frage 3 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Kann ich den Baum beseitigen?
Im Nachbarrecht sind auch Bäume und deren Grenzbepflanzung definiert. Je näher der Baum an der Grenze steht, desto mehr steigt die Chance, den Baum oder die Hecke beseitigen zu lassen.
Stehen die Bäume aber nicht auf dem Nachbargrundstück, sondern auf der Grenze, muss auch der Nachbar vor der Beseitigung befragt werden. Denn in diesem Fall gehört der Baum beiden Parteien. Sollte nur ein Eigentümer in diesem Fall den Baum zurechtschneiden oder gar fällen, hat der zweite Eigentümer Anspruch auf Schadensersatz.
Zudem muss in puncto Nachbarschaftsrecht und Bäume der Mindestabstand zur Grenze im Garten beachtet werden. Auch diesen legt das jeweilige Bundesland wieder individuell fest.
Wird er nicht eingehalten, kann der angrenzende Grundstückseigentümer einen Rückschnitt oder gar die Beseitigung verlangen.
Hierbei ist aber zu beachten, dass im Gartenrecht und Nachbarrecht auch eine Verjährung eintreten kann. Diese Frist dauert in der Regel fünf Jahre. So ist es beispielsweise in Bayern der Fall, dass der gestörte Nachbar die Beseitigung nicht mehr verlangen kann, wenn der Baum bereits seit fünf Jahren näher als 0,5 m an der Grenze zum Grundstück steht.
Stehen Bäume und Sträucher im Rahmen vom Nachbarrecht im ausreichenden Abstand zur Grenze, hat der Nachbar in der Regel keine Chance, die Beseitigung zu verlangen. Um den Streit mit Nachbarn zu vermeiden, lohnt es sich, das Gespräch zu suchen. So können Anwalts- oder gar Gerichtskosten gespart werden.
Ohne einvernehmliche Lösung im Garten geht es aber auch. Das zeigte das Amtsgericht Hamburg-Blankenese im Februar 2014. Hier fiel zweimal ein dicker Ast vom Grenzbaum auf das Grundstück des Nachbars. Das Gericht sprach von einer konkreten Gefährdung – der “Störer” wiederum wollte nach mehrmaliger Aufforderung des Nachbars den Baum nicht zurückschneiden. Kurzerhand übernahm der Nachbar das Prozedere, was das Amtsgericht als rechtskonform beurteilte.
Das bedeutet, dass der Nachbar nun nicht mehr fragen muss, ob er das machen darf. Kümmert sich der Grundstückseigentümer nach zweimaliger Aufforderung nicht darum und besteht zudem eine konkrete Gefährdung, ist das selbstständige Zurückschneiden rechtmäßig.
Fällt übrigens ein Apfel oder anderweitiges Obst auf das Grundstück des Nachbars, gehört es ihm laut Gartenrecht auch. Hängt es hingegen noch am Ast, gehört es demjenigen, dem auch der Baum gehört bzw. das Grundstück, auf dem selbiger steht.
➥ Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht
Spezifische Ratgeber zum Tierschutz im Garten
Der Maulwurf steht unter Naturschutz. Aus diesem Grund müssen alle Personen, die ein Tier vergiften oder töten, mit hohen Bußgeldern rechnen. Der Maulwurf kann Garten- und Grundstücksbesitzern frische, aufgelockerte Erde liefern, die dann beispielsweise für Blumenkästen geeignet sind. Außerdem frisst das kleine Säugetier Schädlinge, die die Pflanzen im Garten sonst angreifen. » Weiterlesen...
Der Marder ist ein eher unliebsames Tier in Deutschland. Er knabbert Kabel im Auto an oder nistet sich in Dachböden an. Wer einen Marder aber fangen oder gar töten will, riskiert nicht nur Bußgelder. Auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren kann drohen. Zudem benötigen Sie einen Jagdschein und gegebenenfalls eine Sondergenehmigung. Alle Infos dazu finden Sie hier. » Weiterlesen...
Die Wühlmausbekämpfung steht für manche Grundstücksbesitzer an oberster Stelle in puncto Rasen und Garten. Doch welche Mittel sind wirkungsvoll gegen die Schädlinge? Und stehen die Wühlmäuse unter Artenschutz? Alle Informationen und möglichen Bußgelder finden Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...
Gerade im Sommer scheint es keinen Mangel an den unterschiedlichsten Insekten zu geben. Überall kriecht und surrt es. Tatsächlich sind auch in Deutschland dutzende Arten der Spezies Insekten vom Aussterben bedroht. Es stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar, gefährdete Arten zu fangen oder gar zu töten. » Weiterlesen...
Schnecken und Muscheln gehören zu den Weichtieren. Manche Arten sind gefährdet, und stehen aus diesem Grund unter besonderem Schutz. Wer die Schnecken im eigenen Garten bekämpfen will, sollte dies aber auf umweltfreundliche Weise tun, da sonst hohe Bußgelder drohen. » Weiterlesen...
Frage 4 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Wann ist es Lärm?
Besonders in den Sommermonaten sind Grillfeste beliebt. Für die Nachbarn hingegen können sie zur Belastungsprobe werden. Die Anzahl der Feste ist nirgendwo gesetzlich festgelegt; sie hängt vom Einzelfall ab. Das sagen einige Urteile:
- Amtsgericht Berlin-Schöneberg im Oktober 2007: 20- bis 25-mal im Jahr bis 21 Uhr für maximal zwei Stunden im Garten ist in Ordnung
- Oberlandesgericht Oldenburg im Juli 2002: viermal im Jahr bis 24 Uhr im Garten ist möglich
Grundsätzlich ist Lärm zwischen 22 und 6 Uhr zu vermeiden, da in diesem Zeitraum die gesetzliche Nachtruhe herrscht. Es ist wichtig, was im Mietvertrag steht. Dort kann sogar das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten werden.
Eine einheitliche Verordnung zum Nachbarschaftsrecht in puncto Kinderlärm ist auch nicht gegeben. Oftmals urteilen die Gerichte, dass Lärm von Kindern – auch im Garten – natürlich ist und hingenommen werden müsse. Auch, wenn das Kind in der Nacht weint oder während der Nachtruhe schreit, ist dies erlaubt. Bei übermäßigem Krach, der zudem auch noch lange andauert, kann sich jedoch ein Nachbar beim Vermieter beschweren oder gar gerichtlich dagegen vorgehen.
Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht:
- Gerber, Kathrin (Autor)
- Janes, Dr. Ulrich (Autor)
- Grziwotz, Herbert (Autor)
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Hallo, wir haben zu unserem Nachbargrundstück eine auf der Grenze stehende Garage, das war schon immer so!
Nun hat der Nachbar, ohne mit uns zu sprechen, die komplette Wand mit Efeu bepflanzt und lässt es wuchern!
Ist a, die Bepflanzung überhaupt statthaft und b, wer muss die über die Garage wachsenden Pflanzen schneiden?
Hallo Peter,
generell gilt, dass das Übergreifen des Efeus vom Nachbarhaus auf die eigene Hauswand eine unzulässige Störung darstellt. Es besteht ein Beseitigungsanspruch nach §§ 1 004, 906 BGB und keine Duldungspflicht. Entsteht durch das Efeu ein nachweisbarer Schaden an der Garagenwand, der nur mit hohem Aufwand wieder zu entfernen ist, besteht auch die Verpflichtung zum Ersatz des Schadens.
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Hallo. Wir haben eine Eigentumswohnung mit Garten. Im Garten wächst ein Korkenzieher Haselnuss Baum Dieser hat eine Höhe von ca 3 m wie groß muss der Abstand zum darüber liegenden Balkon sein.? Wie hoch darf der Baum wachsen?
MfG Edermayr .
Hallo Edermayr,
es gibt zwar gesetzlich geregelte Grenzabstände für Bäume und Sträuche, allerdings fallen diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aus. Am besten informieren Sie sich beim jeweiligen Amt Ihrer Gemeinde (z.b. Grünflächenamt oder Bauamt) über die bei Ihnen gültigen Abstände zum nächsten Grundstück und die Wuchshöhe. Handelt es sich generell um Eigentumswohnungen, könnten Sie auch bei der nächsten Eigentümerversammlung dieses Thema ansprechen und direkt mit Ihren Nachbarn gemeinsam die beste Lösung finden, falls diese sich vom Baum gestört fühlen.
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Meine Nachbarn haben einen Zaun zwischen unseren Reihenhausgärten direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt und verlangen von mir, dass ich mit Pflanzen einen Abstand von mind. 30 cm einhalte, damit die Pflanzen den Zaun nicht berühren. Ist es rechtens, den Zaun direkt auf die Grenze zu setzen und dann noch von mir Abstand zu verlangen? MFG Bettina
Hallo Bettina,
in der Tat ist in vielen Bundesländern ein Mindestabstand Pflicht.
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Der Sohn unseres Nachbarn und teilweise auch dessen Freund fahren fast täglich in ihrem Garten Motorcross. Ist das gestattet, müssen die Nachbarn diesen Lärm dulden?
MfG
Hallo Sylvie,
spezifische Informationen zum Thema Lärmbelästigung finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-laermbelaestigung/. Zunächst sollten Sie das persönliche Gespräch mit den Nachbarn suchen. Kommt es zu keiner Einigung, können Sie eine Lärmanzeige beim Ordnungsamt stellen.
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ich bin seit 3 Jahren Eigentümer von einer landwirtschaftlichen Fläche. Darauf gibt es Verzäunung und eine kleine Gartenhütte, welche längst vom Verkäufer gebaut wurde, wahrscheinlich über 20 Jahren. Nun kommt ein Amt zu uns, fordert den Abbau mit Bußgeld bis zu 50.000 EUR, gem. s.g. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Ich habe argumentiert, dass die Sachen längst vorhanden sind, und der Eingriffverursacher der Verkäufer ist. Das Amt meint Beweislast auf unserer Seite und Eigentümer in solchem Fall in der gleichen Verantwortung wie Eingriffverursacher.
Was kann ich jetzt machen? Gibt es ggf. Anwalt in der Nähe von Frankfurt/M zu empfehlen?
MfG, Jing H.
Hallo Jing,
ein Anwalt ist in diesem Fall der beste Ansprechpartner. Informationen über geeignete Anwälte kann Ihnen beispielsweise die zuständige Rechtsanwaltskammer liefern.
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Hallo
Ich habe eine Frage.
Unser Nachbar hat einen Bauplatz wo er nie bebauen wird, er kommt zweimal im Jahr um den Bauplatz zu mähen. Jetzt kam er und hat gesagt ( in einem nicht netten Ton ) das wir unsere Hecken weg machen müssen da sie zu näh an der Grenze ist 70cm abstand zu Hecke… Er meinte noch das er Einspruch herheben darf 5 Jahre lang.. Was meint er damit ??? Wir wohnen schon 7 Jahre in dem Haus und die Hecke steht bestimmt da schon seit 12 Jahren oder länger weil die wo davor in dem Haus gewohnt haben die Hecke gepflanzt haben… Also wäre es doch dann verjährt ?
Hallo Christa,
die jeweiligen Regelungen zum Garten- und Nachbarschaftsrecht sowie zur Verjährung können sich je nach Kommune unterscheiden. Sie sollten sich einmal bei der zuständigen Behörde informieren. In der regel tritt die Verjährung jedoch nach fünf Jahren ein.
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Grüße.
Ich hoffe hier kann mir vielleicht Jemand helfen.
Mein Mann und ich haben einen Garten in einem Gartenverein gepachtet, durch viele persönliche und berufliche Umstände (Komplikationen bei der Geburt unserer Tochter, Sterbefall in der Familie, neue Arbeit meines Mannes…) sind wir zeitlich und finanziell nicht in der Lage den Garten nach Anforderungen des Vereins zu bewirtschaften. Daher möchten wir den Garten gerne verschenken (bzw haben bereits einen Nachpächter gefunden).
Da die Vorsitzende des Gartenvereins aber einen persönlichen Groll gegen uns hegt, da wir ihr einmal widersprochen haben (worauf wir gleich eine SMS mit den Worten “…Vorsitzende haben einige Befugnisse…” bekommen haben), stimmt sie dem neuem Pachtvertrag nicht zu und hat sich mit dem Kreisverband in Verbindung gesetzt, damit wir Auflagen und eine Abmahnung erhalten. Wir haben uns mehrfach jetzt schon an den Kreisverband gewendet und unsere Sicht der Dinge geschildert, sowie darum gebeten, dass wir den Garten abgeben dürfen, an Jemanden der mehr Zeit hat sich darum zu kümmern, was meiner Meinung nach im Interesse aller Beteiligten wäre. Jedoch erhalten wir von da keinerlei Rückmeldung. Es tut mir leid wenn ich das so sagen muss, aber eine Befangenheit des Kreisverbandes ist nicht auszuschließen, da beide hier im selber Ort ansäßig sind und sofort auf Anfrage der Frau reagiert wird, aber unsere Briefe völlig ignoriert werden. In unserer Verzweiflung haben wir uns sogar an den Landesverband gewendet, dieser fühlt sich jedoch nicht dafür zuständig, und hat unser Schreiben weitergeleitet an den Kreisverband. Von dem wir keine Reaktionen erhalten. Auf eine Anfrage an den Landesverband an wen wir uns denn übergeordnet wenden können, da wir eine Befangenheit befürchten, erhalten wir ebenfalls keine Antwort.
Ich bin mitlerweile völlig verzweifelt, da das ganze schon in richtigen Psychoterror ausartet.
Daher meine Fragen:
Gibt es denn niemanden an den wir uns wenden können, damit wir den Garten abgeben können? Es ist uns ja sogar egal ob an den Gartenverein oder sonst wen. Es geht uns hier ja noch nichtmal ums Geld, wir wollen einfach nur noch raus und man lässt uns einfach nicht. Wie gesagt wir hätten sogar einen Nachpächter der den Garten sofort übernehmen würde, so wie er ist.
Und müssen wir mit rechtlichen Konsequenzen rechnen (Bußgeld oder sonstiges) wenn wir den Weg der Kündigung durch den Gartenverein gehen? Da wir mittlerweile so verzweifelt sind und nicht wissen wie wir sonst dort rauskommen (schon traurig, dass man solche Wege in Betracht ziehen muss).
Hallo Stephanie,
in diesem komplizierten Fall ist die Beratung durch einen versierten Anwalt anzuraten.
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Ich habe mal eine Frage .
Bei uns vor dem Grundstück hat die Gemeinde Ahornbäume gepflanzt.
Nun sind sie so groß das die Samen alle in meinen Garten fallen .
Ich spreche da von Millionen Meine Beete sehen aus wenn dort Rasen zwischen meine Sträuchern gesät wäre .
Kann ich da was mache ??
MfG Helga M.
Hallo helga,
grundsätzlich kann ein Bürger auch gegen behördliche Handlungen vorgehen. Es gibt hierbei zahlreiche Vorgehensweisen und Klagearten. Welche in diesem Fall die einschlägige ist, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für öffentliches Recht beantworten.
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Hallo,
mein Nachbar hat im hinteren Teil seines Gartens einen Apfelbaum. Der Stamm ist in ausreichendem Abstand zu meinen Grundstück gepflanzt jedoch ragen die Äste bis zu 1,5m auf mein Grundstück über. An sich kein Problem, jedoch landen die reifen Äpfel in größeren Mengen bei mir was zu einem Haufen verfaulter Früchte in meinem Grten führt wenn ich sie nicht regelmäßig wegräume. Gibt es hierzu eine Regelung? Das Verhältnis zum Nachbarn lässt leider keine pragmatische Lösung zu…Darf ich die überstehenden Äste absägen?
Des Weiteren ist sind die Grunstücke durch Hecken, Sträucher etc. voneinander getrennt. Nachbar hat diese nun beigeschnitten, auf seiner Seite sowie die Spitzen. Ein Teil der abgeschnittenen Äste, Zeige, etc. liegt nun auf meinem Grundstück. Wer sit für die Entsorgung verantwortlich??? Danke für Antworten!!
Gruß
Hallo Nico,
wenn es sich um eine Grenzbepflanzung handelt, sich also die Hecke genau zwischen den Grundstücken befindet, gehört das Gewächs beiden Parteien. Beide Nachbarn müssen dann klären, wer das Schneiden und die Entsorgung übernimmt. Bezüglich der ersten Frage können wir § 910 BGB zitieren: (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt. (2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.
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Hallo wir haben einen Pacht garten in einer Kleingartenanlage,die Rückwand unseres Hauses grenzt an die Rückwand des Nachbarn,der Durchgang ist ca 1,20m Breit,an unserer Rückwand haben wir seit ca 5jahren unser Brennholz gelagert was ca 30cm von unserer Wand abgeht,nun verlangt der Nachbar das wir dieses Holz wegräumen aus Angst seine Rückwand könnte Schäden nehmen.Kann er das verlangen?? Desweiteren hat er nun eine Mauer aus Pflanz steinen aufgestellt zu unserer Rückwand so das wir kaum noch hinters Haus können.Der Zwischengang wird seit Jahren von beiden genutzt allerdings ist das Tor an unserer Hauswand befestigt,wem gehört dann das Tor und kann ich den Durchgang dann verbieten,die Haupteingänge liegen vorne raus,Danke
Hallo Martin,
wem das Tor gehört, lässt sich nur mit genauen Informationen zu den Örtlichkeiten beantworten. Vielleicht lässt sich dies den Statuten der Kleingartenanlage entnehmen. Befindet sich das Holz auf Ihrem Eigentum und geht keine Gefährdung davon aus, sollte eigentlich nichts dagegen sprechen, es dort zu belassen. Für weitere Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
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Wir wohnen im Reihenhaus und der anschließende Garten ist ca. 6m breit.Unser Nachbar hat einen Sprenger ca. -,50 cm von der Grenze aufgestellt (1,20 m hoch) und begießt sein Grundstück ungefähr 1 Stunde. Der Sprenger stoppt senkrecht und das Wasser prasselt auf die Pflanzen, natürlich auch auf unser Grundstück. Er setzt weder den Sprenger weiter auf sein Grundstück noch drosselt er den Druck. Wir möchten sein “Begießen” unseres Grundstücks nicht. Was kann man tun? Reden mit ihm hilft nicht! LG
Hallo Lielo,
helfen Gespräche nicht, bleibt als letzte Möglichkeit in der Regel nur noch der Gang zum Anwalt übrig.
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Hallo…
Ich habe seit 3 jahren einen neuen Nachbar.
0,5 m von der Grenzmauer entfernt wächst eine Linde (selbstausgesäht) die mittlerweile fast 4m hoch ist…
Kann ich ihn noch immer auffordern diese bitte zu entfernen? Auch wenn ich nicht genau weiß wie alt der Jungbaum ist?
Liebe grüße
Simobe
Hallo Simone,
auffordern können Sie den Nachbarn durchaus. Ob er Ihren Aufforderungen nachgeht, ist dabei die andere Frage. Sollte die Sache vor Gericht gehen, müsste der Nachbar darlegen und beweisen, wie alt der Baum ist.
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Unser Nachbar hat auf der Grundstücksgrenze einen Holzzaun.
wir haben einen eigenen Zaun dahinter errichtet, da wir eine Tannenhecke dahinter haben.
Frage:darf er den Zaun weiter erhöhen?
Hallo Mama sagt,
unbegrenzt wird ihr Nachbar den Zaun wohl nicht erhöhen dürfen. Allerdings sollten Sie für konkretere Auskünfte einen Anwalt befragen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
wir besitzen ein unbebautes Grundstück, dort wächst nur wilde Wiese.
Jetzt kommt der Nachbar auf uns zu und beschwert sich. Wir sollten doch das Grundstück pflegen und die Wiese abmähen.
Sind wir dazu verpflichtet?
LG,
Sab.
Hallo Sabine,
es besteht grundsätzlich keine Pflicht, eine Wiese zu mähen.
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Hallo liebe Redaktion,
ich suche die Lösung für ein Problem über dass man, wäre es nicht so ärgerlich, lachen könnte.
Wir sind vor einiger Zeit in eine 1-2 FHsiedlung in eine Kleinstadt gezogen. Das Grundstück zu einer Nachbarin ist durch einen Maschendrahtzaun, der an Holzpfählen befestigt ist, begrenzt. Es wurde uns zu früherer Zeit bereits mitgeteilt, dass es sich um das Eigentum der Nachbarin handelt. Jetzt sind von den ca 20 Pfählen 3-4 Pfähle am Boden abgefault und umgefallen. Doch anstatt IHREN Zaun durch ersetzen der maroden Pfähle zu reparieren, legt sie den Zaun, teilweise beschwert mit Steinen, immer wieder auf mein Grundstück bzw. auf die da stehenden Rhododendronbüsche.
Mündlichen Interventionen entgegnet sie, dass sie damit verhindern möchte. dass Unkraut auf ihr Grundstück wächst.
Was ist zu tun. Strafanzeige oder Klage?
Hallo,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen daher auf einen Anwalt.
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Sträucher auf unserer Gemeinschaftsfläche in der Kleingartenanlage wurden abgesägt. Damit die nicht wieder austreiben ist ein Pflanzen- oder Wurzelgift ausgegeossen worden, das im Erdreich versickerte. Ist so etwas statthaft? Um welches Gift es sich handelte ist unbekannt. Nur das Erdreich sah danach braun und verbrannt aus.
Hallo,
je nachdem, welches Gift verwendet wurde, kann ein Verstoß vorliegen. Auf befestigten Flächen – etwa Wegen oder Terassen – darf grundsätzlich kein Pflanzengift verteilt werden.
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Hallo,
Mein Nachbar installiert gerade im Doppelstabmattenzaun zwischen unseren Grundstücken einen Windschutz, der meine Aussicht behindert und meinen Garten verunschönt. Hätte er mich vorher informieren müssen, WIE dieser Windschutz aussehen wird?
Vielen Dank von Mama
Hallo,
die Vorschriften zu Sichtschutzwänden variieren je nach Bundesland bzw. je nach Gemeinde. Sie können beim zuständigen Bauamt nachfragen, welche Regelungen in Ihrem Fall einzuhalten sind.
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Hallo,
wir haben hinter unserer Scheune noch Gartenland was auch so im Flächennutzungsplan (Brandenburg) ausgewiesen ist. Da auf dem Hof kein Platz für ein weiteres Auto ist, wir dieses aber nicht auf der Straße stehen lassen wollen, haben wir es immer am Wochenende hinter der Scheune im Garten geparkt. Haben jetzt ein bisschen Stress mit dem Nachbarn und sind uns unsicher ob das überhaupt gestattet ist?
Hallo Kerstin,
sofern Sie dafür Sorge tragen, dass keine Flüssigkeiten austreten, sollte dies erlaubt sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
wir wohnen in einem Reihenhaus – mittig – (Sachsen). Unsere Gärten sind ca. 7m breit und ca. 20m lang. Das nachbarschaftliche Verhältnis ist, bis auf das anpflanzen von Tannen o.K. Unser Nachbar hat auf diesen ca. 140 qm bereits 5 “stolze” Tannen von 6m – 10m Höhe und beabsichtigt im Frühjahr eine weitere Tanne zu pflanzen….ist dies rechtlich in Ordnung?
vielen Dank
VG
Didi
Hallo,
sofern Ihr Nachbar den gesetzlichen Mindestabstand zu Ihrem Grundstück – in der Regel ein Meter – einhält, ist dies erlaubt.
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Guten tag , habe folgendes Problem , habe letztes Jahr einen Kleingarten gepachtet und von einem Vorgänger übernommen , nun hat sich zum 31.12.2016 der Vorstand asu dem staub gemacht , und ich weis nicht an wen ich mich wenden kann … Problem ist nämlich das ich meinen Vertrag kündigen möchte aufgrund der Lage das ich kein wasser hatte im sommer da ein Rohrbruch vorlag der aber nicht repariert wurde obwohl ich wirklich schon damit genervt habe das ich wasser brauche . Jetzt die Frage – Kann man einen Kleingartenpachtvetrag kündigen wenn man einen Zugesicherten Wasseranschluss hat der aber nicht Funktionierte ?? Und an wen kann ich mich nun wenden wo kein Vorstand mehr da ist ??
Hallo,
Sie können den Pachtvertrag jeweils zum Ende des Pachtjahres kündigen. Richten Sie die schriftliche Kündigung an Ihren Verpächter.
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Hallo,
wir wohnen in einem minikleinen Reihenhaus (Eigentum). Die neuen Nachbarn sind seit 2 Jahren nicht in der Lage den Garten – wie auch immer – zu gestalten. Zwei Meter hoch stehendes Unkraut im ganzen Garten wurde im letzten Sommer gemäht, anschließend die Fläche mit Unkrautvernichter begossen. Ein alter Baum wurde gefällt, die Reste befinden sich überall im Garten, die Wurzeln und der Stumpf sowieso. Außerdem gibt es dort einen großen Haufen von altem Erdaushub, liegengelassene Gartengeräte kreuz und quer und langsam vergammelnde und bisher nicht verwendete Baumaterialien: Es sieht aus, als hätte eine Bombe eingeschlagen und anschließend sei dieser “Garten” zum Müllplatz verkommen.
Frage: Gibt es irgendwo im Nachbarrecht von Nds. eine gesetzliche Regelung, dass ein vorhandener Garten in irgendeiner Form halbwegs ästhetisch zu gestalten ist? Oder habe ich das Recht, meinen Garten zur Müllkippe verkommen zu lassen? Wohlgemerkt: Wir leben hier auf allerengstem Raum zu unseren Nachbarn! Breite der Gärten 4 – 5m.
Ich würde mich sehr über eine klare Antwort freuen! Danke!
Hallo MeCa,
da kann man leider nicht viel machen. Im Nachbarschaftsrecht werden in diesem Zusammenhang nur Bestimmungen zur Bepflanzung (meist bezüglich es Abstands zum Nachbargarten und der Höhe) beschrieben. Ansonsten sind die Eigentümer frei, mit ihrem Garten zu tun, was sie wollen. Anders würde es sich verhalten, wenn giftiger Müll auf dem Grundstück wäre, welcher das Grundwasser gefährden könnte. Auch Änderungen an der Bausubstanz (z. B. illegale Gebäude und Verschläge) könnten angezeigt werden. Da das ästhetische Empfinden der Menschen aber verschieden ist, gibt es keine allgemeine Regel zu Ordnung und Sauberkeit.
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Hallo,
Unser Garten ist seit Kauf des Hauses vor 11 Jahren mit Thujen und Lorbeersträuchern umwachsen. Diese sind seit dem immer auf 3,50m Höhe gewesen und liegen ziemlich nah am Zaun (wenn überhaupt ca. 0,5 m).
Der Nachbar baut nun seinen Garten neu (mit neuem Zaun…soll ca. 1,20m hoch werden) reißt seine Bäume raus und möchte, dass ich unsere Sträucher zu seiner Seite hin auf ein “normales Maß” zurückschneide, damit er Sonne abbekommt.
Frage nun: warum sollte ich das jetzt nach 11 Jahren tun? :-) Gibt es sowas wie Bestandsschutz? Vorher hat es ihn ja auch nicht gestört…und was wäre das “normale” rechtlich vertretbare? (Wohnort in NRW)
Danke für Antworten vorab’
viele Grüße Wolfgang
Hallo Wolfgang,
maßgebend für Sie ist das Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW). Maßgebend ist der § 41 bzw. § 42. Je nachdem, ob Ihre Sträucher als Hecke bezeichnet werden können. Für Hecken gilt ein Abstand von einem Meter, wenn diese 2 Meter übersteigt. 50 Zentimeter sind ausreichen, wenn die hecke unter 2 Metern bleibt. Für einzelne Ziersträucher gilt, dass diese einen Abstand von einem Meter zum Grundstücks des Nachbarn einhalten müssen. Die dürfen in der Höhe nicht das Dreifache des Abstands überschreiten. Demnach stünde der Lorbeer zu nah an der Grenze. Zu prüfen wäre, ob § 47 zutreffend ist. Nach diesem ist der Anspruch auf Beseitigung nach 6 Jahren ausgeschlossen. Dies sollten Sie aber durch einen Anwalt genau prüfen lassen.
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Hallo
mein Nachbar möchte an unserem Maschendrahtzaun einen ca. 2 m hohen Holzzaun anbringen, ohne mich zu fragen. Ich möchte dies aber nicht, da es nicht zu den Grundstücken hinein passt.
Was kann ich tun ?
Wäre schön von Ihnen schnellstens zu hören ,denn dieser Mann meint er könne sich alles erlauben.
Im Voraus besten Dank
Mfg. J.Euler
Hallo Jutta E.,
die Regelungen bezüglich der Nachbarschaftsgrenzen und deren Bebauung sind je nach Bundesland verschieden. Auch die Bauordnung der einzelnen Städte und Gemeinden muss diesbezüglich beachtet werden. Sie können sich hier bei dem zuständigen Bauamt und auch beim Ordnungsamt erkundigen, welche Vorgaben für Ihren Wohnort gelten.
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Hallo :)
Ich habe eine Frage dazu, wann darf etwas als Garten bezeichnet werden. Ich möchte Umziehen und zu der Beschreibung einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus steht “Gartenmitbenutzung”. Dieser “Garten” ist jedoch komplett gepflastet und unter einem Abdach stehen besteht die Fahrräder Auch stehen die Mülltonnen in einer Ecke. Außerdem wird es als Durchgang zum Keller und zum Fahrradständer genutzt. Eine ältere Dame pflanzt dort freiwillig, ohne Auftrag der Besitzer oder Hausverwaltung und in ihrer Freizeit in Blumentöpfen Hortensien an. Diese Fläche ist ca. 20qm groß.
Kann das als Garten bezeichnet werden und dann dementsprechend die Miete erhoben werden?
Vielen Dank
Hallo Fml,
ob Ihre Beschreibung auf einen Garten zutrifft, ist fraglich. Allerdings ist es für die Nettokaltmiete unerheblich, ob es sich um einen Garten oder lediglich um einen Hof handelt. Maximal in den Nebenkosten spielt der Garten eine Rolle, wenn dort die Gartenpflege aufgeführt wird. Wird diese dort abgerechnet, aber offensichtlich nicht kostenpflichtig durchgeführt, ist dies ein Grund mit dem Vermieter zu reden.
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Wie hoch darf die Pergola sein
Hallo Sand nell-rose,
eine Pergola die unter 2 m ist muss einen Abstand von 0,5 m einhalten. Ist diese höher als 2 m muss der Abstand zum Nachbarn mehr als 0,5 m betragen.
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