Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht in Deutschland 2024

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie hoch darf die Hecke sein? Wem gehört der Apfel am Baum? Der Ratgeber rund um den Garten

Das Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht in Deutschland
Das Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht in Deutschland

Juristisch gesehen ist der Begriff “Gartenrecht” in keinem Gesetz oder keiner Verordnung zu finden. Gleiches gilt für das Nachbarschaftsrecht.

Doch zwischenmenschlich gesehen, ist das Gartenrecht ein wichtiges Gut, welches bereits dafür gesorgt hat, dass Streitigkeiten zwischen Nachbarn in puncto Garten ad acta gelegt wurden.

Im anwaltlichen Jargon ist das Nachbarschaftsrecht eher unter dem Begriff “Nachbarrecht” bekannt. Jedes Bundesland in Deutschland besitzt eigene Gesetzesbücher und Verordnungen dazu.

Das Gartenrecht kommt im Wohnungsmietrecht vor, da der Garten meist zu einem Grundstück dazu gehört und deshalb in diesem Wohnraummietvertrag eine Rolle spielt.

Wie hoch dürfen die Zäune im Kleingarten sein? Wie oft darf der Pächter des Nachbargartens grillen? Wie lange darf das Fest von meinem Nachbar im Garten noch gehen? All diese Fragen beantwortet das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in Deutschland. Zudem müssen Sie hier den Vorschriften des Kleingartenvereins Folge leisten. Diese Vorschriften zum Gartenrecht sind individuell, da fast jeder Kleingartenverein selbst noch einmal regelt, wie hoch die Grenzhecke sein darf.

➥ Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht

FAQ: Gartenrecht

Was regelt das Gartenrecht?

Ein spezielles Gartenrecht an sich gibt es nicht. Die Bundesländer regeln das nachbarschaftliche Zusammenleben durch eigene Verordnungen und Gesetze. Sind beispielsweise Bebauung, Grenzzäune oder auch das Fällen eines Baumes regional unterschiedlich geregelt.

Was wird im Nachbarschaftsrecht noch bestimmt?

Auch Themen wie Lärmbelästigung, Insektenbekämpfung oder auch die Höhe von Hecken werden in den jeweiligen Verordnungen in der Regel behandelt.

Gibt es einheitliche Bußgelder?

Da die Verordnungen Ländersache sind, werden üblicherweise auch die entsprechenden Bußgelder durch die Länder festgelegt und sind somit nicht einheitlich. So kann beispielsweise das unerlaubte Grillen in einem Bundesland mehr kosten als in einem anderen.

Die wichtigsten Ratgeber zum Garten- und Nachbarschaftsrecht

Gartenabfälle entsorgen

Grünschnitt, Äste, Erdaushub etc.: Wo können Sie die Abfälle aus Ihrem Garten entsorgen? Dieser Artikel gibt Ihnen nützliche Hinweise auf diese Frage und nennt alle Bußgelder zum illegalen Entsorgen von Gartenabfällen. » Weiterlesen...

Hecke und Baum beschneiden

Die jeweiligen Bundesländer in Deutschland regeln, wann Sie Ihre Hecke schneiden dürfen. Zudem bestimmten weitere Verordnungen, wann die Hecke beiden Nachbarn gehört und welche gesetzliche Heckenhöhe eingehalten werden muss. Alle Informationen dazu lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Bauen ohne Baugenehmigung

Bauen ohne Baugenehmigung ist unter bestimmten Bedingungen nicht verboten. Es gibt zahlreiche genehmigungsfreie Gebäude, die Sie ohne eine Baugenehmigung in Angriff nehmen können. Welche das sind und wie Sie eine Baugenehmigung beantragen können, lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Wasser verschmutzen

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt alle Bestimmungen für den Umgang mit Wasser in Deutschland. Das Gesetz im Detail sowie alle Bußgelder, die bei einer Wasserverschmutzung drohen, lesen Sie hier. » Weiterlesen...

Frage 1 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Was ist eine Grenzbebauung?

Im Gartenrecht ist dieses Thema meist sehr wichtig. Die Grenze eines Grundstücks von einem Haus markiert meist eine Hecke, ein Zaun oder eine Mauer im Garten. In dem Fall ist dies eine Grenzbebauung. Doch wer legt fest, wo die Grenze vom Grundstück ist? Dies finden Sie im Grundbuch des Grundstücks. Wenn die Grenze nicht sicher ist, können Sie auch die zuständige Kataster- und Vermessungsbehörde zurate ziehen.

Wenn Sie sich mit Ihrem Nachbarn Pflanzen oder eine Hecke auf der Grenze teilen, wird auch oftmals im Rahmen vom Gartenrecht von einer Grenzbepflanzung gesprochen. Beide Nachbarn kümmern sich um das Schneiden der Hecke oder der Pflege des Zaunes. Natürlich kann auch einvernehmlich entschieden werden, dass sich lediglich ein Nachbar darum kümmert.

Im Nachbarschaftsrecht gekramt: Zaun, Zaunhöhe und Mauer

Beispielsweise laut Berliner Nachbarrechtsgesetz gibt es eine Einfriedungspflicht, sodass jeder Grundstücksbesitzer verpflichtet ist, einen Zaun um seine rechte Seite vom Grundstück zu errichten. Der linke Nachbar kann dies sogar verlangen. Die Zaunhöhe ist hier mit etwa 1,25 m benannt.

In anderen Gesetzen ist dies wiederum anders, sodass Sie das jeweilige Nachbarrecht und Gartenrecht einsehen sollten, um die genauen Zahlen zu erfahren. Zudem finden Sie weitere Informationen im lokalen Bebauungsplan. Dort ist festgeschrieben, ob die Einfriedung eine Hecke, eine Mauer o. Ä. sein darf sowie wie hoch diese sein kann.

Frage 2 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Wie hoch darf die Hecke sein?

Die Hecke zum Nachbarn ist auch in den Gesetzen der Bundesländer genannt. Diese ist proportional zum Abstand zur Grundstücksgrenze. In Sachsen darf so beispielsweise die Hecke maximal zwei Meter hoch sein, wenn der Grenzabstand zur Hecke 50 Zentimeter beträgt.

Die Höhe der Hecken kann aber auch jede Kommune selbst regeln, sodass Sie sich ebenfalls beim zuständigen Ordnungs- oder Umweltamt informieren können.

Frage 3 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Kann ich den Baum beseitigen?

Beim Nachbarschaftsrecht ist es wichtig, wie weit der Baum von der Grundstücksgrenze entfernt steht
Beim Nachbarschaftsrecht ist es wichtig, wie weit der Baum von der Grundstücksgrenze entfernt steht

Im Nachbarrecht sind auch Bäume und deren Grenzbepflanzung definiert. Je näher der Baum an der Grenze steht, desto mehr steigt die Chance, den Baum oder die Hecke beseitigen zu lassen.

Stehen die Bäume aber nicht auf dem Nachbargrundstück, sondern auf der Grenze, muss auch der Nachbar vor der Beseitigung befragt werden. Denn in diesem Fall gehört der Baum beiden Parteien. Sollte nur ein Eigentümer in diesem Fall den Baum zurechtschneiden oder gar fällen, hat der zweite Eigentümer Anspruch auf Schadensersatz.

Zudem muss in puncto Nachbarschaftsrecht und Bäume der Mindestabstand zur Grenze im Garten beachtet werden. Auch diesen legt das jeweilige Bundesland wieder individuell fest.

Wird er nicht eingehalten, kann der angrenzende Grundstückseigentümer einen Rückschnitt oder gar die Beseitigung verlangen.

Hierbei ist aber zu beachten, dass im Gartenrecht und Nachbarrecht auch eine Verjährung eintreten kann. Diese Frist dauert in der Regel fünf Jahre. So ist es beispielsweise in Bayern der Fall, dass der gestörte Nachbar die Beseitigung nicht mehr verlangen kann, wenn der Baum bereits seit fünf Jahren näher als 0,5 m an der Grenze zum Grundstück steht.

Stehen Bäume und Sträucher im Rahmen vom Nachbarrecht im ausreichenden Abstand zur Grenze, hat der Nachbar in der Regel keine Chance, die Beseitigung zu verlangen. Um den Streit mit Nachbarn zu vermeiden, lohnt es sich, das Gespräch zu suchen. So können Anwalts- oder gar Gerichtskosten gespart werden.

Ohne einvernehmliche Lösung im Garten geht es aber auch. Das zeigte das Amtsgericht Hamburg-Blankenese im Februar 2014. Hier fiel zweimal ein dicker Ast vom Grenzbaum auf das Grundstück des Nachbars. Das Gericht sprach von einer konkreten Gefährdung – der “Störer” wiederum wollte nach mehrmaliger Aufforderung des Nachbars den Baum nicht zurückschneiden. Kurzerhand übernahm der Nachbar das Prozedere, was das Amtsgericht als rechtskonform beurteilte.

Das bedeutet, dass der Nachbar nun nicht mehr fragen muss, ob er das machen darf. Kümmert sich der Grundstückseigentümer nach zweimaliger Aufforderung nicht darum und besteht zudem eine konkrete Gefährdung, ist das selbstständige Zurückschneiden rechtmäßig.

Fällt übrigens ein Apfel oder anderweitiges Obst auf das Grundstück des Nachbars, gehört es ihm laut Gartenrecht auch. Hängt es hingegen noch am Ast, gehört es demjenigen, dem auch der Baum gehört bzw. das Grundstück, auf dem selbiger steht.

➥ Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht

Spezifische Ratgeber zum Tierschutz im Garten

Maulwurf unter Naturschutz

Der Maulwurf steht unter Naturschutz. Aus diesem Grund müssen alle Personen, die ein Tier vergiften oder töten, mit hohen Bußgeldern rechnen. Der Maulwurf kann Garten- und Grundstücksbesitzern frische, aufgelockerte Erde liefern, die dann beispielsweise für Blumenkästen geeignet sind. Außerdem frisst das kleine Säugetier Schädlinge, die die Pflanzen im Garten sonst angreifen. » Weiterlesen...

Marder stehen nicht unter Naturschutz

Der Marder ist ein eher unliebsames Tier in Deutschland. Er knabbert Kabel im Auto an oder nistet sich in Dachböden an. Wer einen Marder aber fangen oder gar töten will, riskiert nicht nur Bußgelder. Auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren kann drohen. Zudem benötigen Sie einen Jagdschein und gegebenenfalls eine Sondergenehmigung. Alle Infos dazu finden Sie hier. » Weiterlesen...

Die Wühlmausbekämpfung

Die Wühlmausbekämpfung steht für manche Grundstücksbesitzer an oberster Stelle in puncto Rasen und Garten. Doch welche Mittel sind wirkungsvoll gegen die Schädlinge? Und stehen die Wühlmäuse unter Artenschutz? Alle Informationen und möglichen Bußgelder finden Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...

Bienen sind gefährdete Insekten

Gerade im Sommer scheint es keinen Mangel an den unterschiedlichsten Insekten zu geben. Überall kriecht und surrt es. Tatsächlich sind auch in Deutschland dutzende Arten der Spezies Insekten vom Aussterben bedroht. Es stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar, gefährdete Arten zu fangen oder gar zu töten. » Weiterlesen...

Naturschutz Weinbergschnecke

Schnecken und Muscheln gehören zu den Weichtieren. Manche Arten sind gefährdet, und stehen aus diesem Grund unter besonderem Schutz. Wer die Schnecken im eigenen Garten bekämpfen will, sollte dies aber auf umweltfreundliche Weise tun, da sonst hohe Bußgelder drohen. » Weiterlesen...

Frage 4 zum Gartenrecht und Nachbarschaftsrecht: Wann ist es Lärm?

Im Nachbarrecht müssen Bäume einen bestimmten Abstand zur Grenze des Nachbargründstuckes besitzen
Im Nachbarrecht müssen Bäume einen bestimmten Abstand zur Grenze des Nachbargründstuckes besitzen

Besonders in den Sommermonaten sind Grillfeste beliebt. Für die Nachbarn hingegen können sie zur Belastungsprobe werden. Die Anzahl der Feste ist nirgendwo gesetzlich festgelegt; sie hängt vom Einzelfall ab. Das sagen einige Urteile:

  • Amtsgericht Berlin-Schöneberg im Oktober 2007: 20- bis 25-mal im Jahr bis 21 Uhr für maximal zwei Stunden im Garten ist in Ordnung
  • Oberlandesgericht Oldenburg im Juli 2002: viermal im Jahr bis 24 Uhr im Garten ist möglich

Grundsätzlich ist Lärm zwischen 22 und 6 Uhr zu vermeiden, da in diesem Zeitraum die gesetzliche Nachtruhe herrscht. Es ist wichtig, was im Mietvertrag steht. Dort kann sogar das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten werden.

Eine einheitliche Verordnung zum Nachbarschaftsrecht in puncto Kinderlärm ist auch nicht gegeben. Oftmals urteilen die Gerichte, dass Lärm von Kindern – auch im Garten – natürlich ist und hingenommen werden müsse. Auch, wenn das Kind in der Nacht weint oder während der Nachtruhe schreit, ist dies erlaubt. Bei übermäßigem Krach, der zudem auch noch lange andauert, kann sich jedoch ein Nachbar beim Vermieter beschweren oder gar gerichtlich dagegen vorgehen.

Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Nachbarschaftsrecht:

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Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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155 Kommentare

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  1. A. Klostermann
    Am 7. März 2017 um 17:32

    Sträucher auf unserer Gemeinschaftsfläche in der Kleingartenanlage wurden abgesägt. Damit die nicht wieder austreiben ist ein Pflanzen- oder Wurzelgift ausgegeossen worden, das im Erdreich versickerte. Ist so etwas statthaft? Um welches Gift es sich handelte ist unbekannt. Nur das Erdreich sah danach braun und verbrannt aus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 8:52

      Hallo,

      je nachdem, welches Gift verwendet wurde, kann ein Verstoß vorliegen. Auf befestigten Flächen – etwa Wegen oder Terassen – darf grundsätzlich kein Pflanzengift verteilt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Mama
    Am 3. März 2017 um 17:20

    Hallo,

    Mein Nachbar installiert gerade im Doppelstabmattenzaun zwischen unseren Grundstücken einen Windschutz, der meine Aussicht behindert und meinen Garten verunschönt. Hätte er mich vorher informieren müssen, WIE dieser Windschutz aussehen wird?

    Vielen Dank von Mama

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 8:55

      Hallo,

      die Vorschriften zu Sichtschutzwänden variieren je nach Bundesland bzw. je nach Gemeinde. Sie können beim zuständigen Bauamt nachfragen, welche Regelungen in Ihrem Fall einzuhalten sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Kerstin T.
    Am 2. März 2017 um 15:25

    Hallo,
    wir haben hinter unserer Scheune noch Gartenland was auch so im Flächennutzungsplan (Brandenburg) ausgewiesen ist. Da auf dem Hof kein Platz für ein weiteres Auto ist, wir dieses aber nicht auf der Straße stehen lassen wollen, haben wir es immer am Wochenende hinter der Scheune im Garten geparkt. Haben jetzt ein bisschen Stress mit dem Nachbarn und sind uns unsicher ob das überhaupt gestattet ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 9:11

      Hallo Kerstin,

      sofern Sie dafür Sorge tragen, dass keine Flüssigkeiten austreten, sollte dies erlaubt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Didi
    Am 22. Februar 2017 um 13:51

    Hallo,
    wir wohnen in einem Reihenhaus – mittig – (Sachsen). Unsere Gärten sind ca. 7m breit und ca. 20m lang. Das nachbarschaftliche Verhältnis ist, bis auf das anpflanzen von Tannen o.K. Unser Nachbar hat auf diesen ca. 140 qm bereits 5 “stolze” Tannen von 6m – 10m Höhe und beabsichtigt im Frühjahr eine weitere Tanne zu pflanzen….ist dies rechtlich in Ordnung?

    vielen Dank
    VG
    Didi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 9:16

      Hallo,

      sofern Ihr Nachbar den gesetzlichen Mindestabstand zu Ihrem Grundstück – in der Regel ein Meter – einhält, ist dies erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Nic0910
    Am 19. Februar 2017 um 10:44

    Guten tag , habe folgendes Problem , habe letztes Jahr einen Kleingarten gepachtet und von einem Vorgänger übernommen , nun hat sich zum 31.12.2016 der Vorstand asu dem staub gemacht , und ich weis nicht an wen ich mich wenden kann … Problem ist nämlich das ich meinen Vertrag kündigen möchte aufgrund der Lage das ich kein wasser hatte im sommer da ein Rohrbruch vorlag der aber nicht repariert wurde obwohl ich wirklich schon damit genervt habe das ich wasser brauche . Jetzt die Frage – Kann man einen Kleingartenpachtvetrag kündigen wenn man einen Zugesicherten Wasseranschluss hat der aber nicht Funktionierte ?? Und an wen kann ich mich nun wenden wo kein Vorstand mehr da ist ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 8:59

      Hallo,

      Sie können den Pachtvertrag jeweils zum Ende des Pachtjahres kündigen. Richten Sie die schriftliche Kündigung an Ihren Verpächter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. MeCa
    Am 11. Januar 2017 um 20:42

    Hallo,

    wir wohnen in einem minikleinen Reihenhaus (Eigentum). Die neuen Nachbarn sind seit 2 Jahren nicht in der Lage den Garten – wie auch immer – zu gestalten. Zwei Meter hoch stehendes Unkraut im ganzen Garten wurde im letzten Sommer gemäht, anschließend die Fläche mit Unkrautvernichter begossen. Ein alter Baum wurde gefällt, die Reste befinden sich überall im Garten, die Wurzeln und der Stumpf sowieso. Außerdem gibt es dort einen großen Haufen von altem Erdaushub, liegengelassene Gartengeräte kreuz und quer und langsam vergammelnde und bisher nicht verwendete Baumaterialien: Es sieht aus, als hätte eine Bombe eingeschlagen und anschließend sei dieser “Garten” zum Müllplatz verkommen.
    Frage: Gibt es irgendwo im Nachbarrecht von Nds. eine gesetzliche Regelung, dass ein vorhandener Garten in irgendeiner Form halbwegs ästhetisch zu gestalten ist? Oder habe ich das Recht, meinen Garten zur Müllkippe verkommen zu lassen? Wohlgemerkt: Wir leben hier auf allerengstem Raum zu unseren Nachbarn! Breite der Gärten 4 – 5m.
    Ich würde mich sehr über eine klare Antwort freuen! Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Januar 2017 um 8:43

      Hallo MeCa,

      da kann man leider nicht viel machen. Im Nachbarschaftsrecht werden in diesem Zusammenhang nur Bestimmungen zur Bepflanzung (meist bezüglich es Abstands zum Nachbargarten und der Höhe) beschrieben. Ansonsten sind die Eigentümer frei, mit ihrem Garten zu tun, was sie wollen. Anders würde es sich verhalten, wenn giftiger Müll auf dem Grundstück wäre, welcher das Grundwasser gefährden könnte. Auch Änderungen an der Bausubstanz (z. B. illegale Gebäude und Verschläge) könnten angezeigt werden. Da das ästhetische Empfinden der Menschen aber verschieden ist, gibt es keine allgemeine Regel zu Ordnung und Sauberkeit.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Wolfgang
    Am 8. November 2016 um 16:53

    Hallo,

    Unser Garten ist seit Kauf des Hauses vor 11 Jahren mit Thujen und Lorbeersträuchern umwachsen. Diese sind seit dem immer auf 3,50m Höhe gewesen und liegen ziemlich nah am Zaun (wenn überhaupt ca. 0,5 m).
    Der Nachbar baut nun seinen Garten neu (mit neuem Zaun…soll ca. 1,20m hoch werden) reißt seine Bäume raus und möchte, dass ich unsere Sträucher zu seiner Seite hin auf ein “normales Maß” zurückschneide, damit er Sonne abbekommt.
    Frage nun: warum sollte ich das jetzt nach 11 Jahren tun? :-) Gibt es sowas wie Bestandsschutz? Vorher hat es ihn ja auch nicht gestört…und was wäre das “normale” rechtlich vertretbare? (Wohnort in NRW)
    Danke für Antworten vorab’
    viele Grüße Wolfgang

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2016 um 8:51

      Hallo Wolfgang,

      maßgebend für Sie ist das Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW). Maßgebend ist der § 41 bzw. § 42. Je nachdem, ob Ihre Sträucher als Hecke bezeichnet werden können. Für Hecken gilt ein Abstand von einem Meter, wenn diese 2 Meter übersteigt. 50 Zentimeter sind ausreichen, wenn die hecke unter 2 Metern bleibt. Für einzelne Ziersträucher gilt, dass diese einen Abstand von einem Meter zum Grundstücks des Nachbarn einhalten müssen. Die dürfen in der Höhe nicht das Dreifache des Abstands überschreiten. Demnach stünde der Lorbeer zu nah an der Grenze. Zu prüfen wäre, ob § 47 zutreffend ist. Nach diesem ist der Anspruch auf Beseitigung nach 6 Jahren ausgeschlossen. Dies sollten Sie aber durch einen Anwalt genau prüfen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Jutta E.
    Am 31. Oktober 2016 um 15:11

    Hallo
    mein Nachbar möchte an unserem Maschendrahtzaun einen ca. 2 m hohen Holzzaun anbringen, ohne mich zu fragen. Ich möchte dies aber nicht, da es nicht zu den Grundstücken hinein passt.
    Was kann ich tun ?
    Wäre schön von Ihnen schnellstens zu hören ,denn dieser Mann meint er könne sich alles erlauben.
    Im Voraus besten Dank
    Mfg. J.Euler

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. November 2016 um 8:23

      Hallo Jutta E.,

      die Regelungen bezüglich der Nachbarschaftsgrenzen und deren Bebauung sind je nach Bundesland verschieden. Auch die Bauordnung der einzelnen Städte und Gemeinden muss diesbezüglich beachtet werden. Sie können sich hier bei dem zuständigen Bauamt und auch beim Ordnungsamt erkundigen, welche Vorgaben für Ihren Wohnort gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Fml
    Am 26. Oktober 2016 um 2:08

    Hallo :)
    Ich habe eine Frage dazu, wann darf etwas als Garten bezeichnet werden. Ich möchte Umziehen und zu der Beschreibung einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus steht “Gartenmitbenutzung”. Dieser “Garten” ist jedoch komplett gepflastet und unter einem Abdach stehen besteht die Fahrräder Auch stehen die Mülltonnen in einer Ecke. Außerdem wird es als Durchgang zum Keller und zum Fahrradständer genutzt. Eine ältere Dame pflanzt dort freiwillig, ohne Auftrag der Besitzer oder Hausverwaltung und in ihrer Freizeit in Blumentöpfen Hortensien an. Diese Fläche ist ca. 20qm groß.

    Kann das als Garten bezeichnet werden und dann dementsprechend die Miete erhoben werden?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Oktober 2016 um 8:37

      Hallo Fml,

      ob Ihre Beschreibung auf einen Garten zutrifft, ist fraglich. Allerdings ist es für die Nettokaltmiete unerheblich, ob es sich um einen Garten oder lediglich um einen Hof handelt. Maximal in den Nebenkosten spielt der Garten eine Rolle, wenn dort die Gartenpflege aufgeführt wird. Wird diese dort abgerechnet, aber offensichtlich nicht kostenpflichtig durchgeführt, ist dies ein Grund mit dem Vermieter zu reden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Sand nell-rose
    Am 2. Oktober 2016 um 16:55

    Wie hoch darf die Pergola sein

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Oktober 2016 um 9:24

      Hallo Sand nell-rose,

      eine Pergola die unter 2 m ist muss einen Abstand von 0,5 m einhalten. Ist diese höher als 2 m muss der Abstand zum Nachbarn mehr als 0,5 m betragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Bernd B.
    Am 29. April 2016 um 18:05

    Mein garten besteht vorwiegend aus Ziersteinen . Nachbars 5 m Tanne die ca 50 cm an der Grenze steht macht täglichen Müll ..tannenäste .. Zapfen ..usw in diese Steine ,die ich von Hand auslesen muss . Streucher wachsen auch über den Zaun , die bei mir Dreck machen . Eine weitere Tanne ragt auf mein Gartenhaus das davon beschmutzt wird und das Dach verdreckt .. Ich hab sie schon mal angesprochen aber es passiert nix

    • verena
      Am 27. Juni 2017 um 11:00

      Wir haben ein neu erbautes Haus und Grundstück gekauft, dass zuvor Berliner Polizeigelände war. An der Stirnseite unseres Gartens grenzt eine Gartenkolonie-Grundstück. Wir haben eine Hecke geplanzt mit dem vorgeschriebenen Abstand zur Grundstücksgrenze. Die vorhandenen Bäume und Sträucher des Gartengrundstücks liegen allerdings zu nah an der Nachbarschaftsgrenze. Können wir darum bitte, die Sträucher zu versetzen, damit wir im späteren Fall ohne Probleme unsere Hecke von “hinten” beschneiden können?

      Danke vorab!

      • bussgeldkatalog.org
        Am 3. Juli 2017 um 10:55

        Hallo Verena,

        § 27 des Berliner Nachbarrechtsgesetzes können Sie die Grenzabstände für Bäume und Sträucher entnehmen. Werden diese Werte unterschritten, kann eine Versetzung möglich sein. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn bereits die Verjährung – in der Regel nach fünf Jahren – eingetreten ist.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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