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Führerschein der Klasse D1: Fahrerlaubnis für Busse

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Dieser Führerschein kommt gut an

Der Führerschein D1 dient zur Beförderung von Personen
Der Führerschein D1 dient zur Beförderung von Personen

Im Jahr 1999 führte die Bundesregierung den Scheckkartenführerschein nach einem EU-Modell ein. Dies war die Geburtsstunde vom D1-Führerschein. Nach 14 Jahren, am 19. Januar 2013, hat die Regierung beschlossen, die Führerscheinklassen weiter zu vereinheitlichen. Von nun an konnten jene, die bereits eine deutsche Fahrerlaubnis hatten, mit dieser in der gesamten EU fahren.

FAQ: Führerscheinklasse D1

Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Klasse D1 führen?

Mit dieser Fahrerlaubnis D1 dürfen Sie Busse steuern, die zusätzlich zum Fahrer zur Beförderung von bis zu 16 Personen auslegt sind. Die maximale Fahrzeuglänge ist dabei auf 8 m begrenzt.

Dürfen Sie beim D1-Führerschein einen Anhänger nutzen?

Ja, der Gesetzgeber erlaubt mit dem Führerschein der Klasse D1 die Verwendung von Anhängern, die eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 750 kg aufweisen.

Ist der Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse notwendig?

Sie können die Klasse D1 nur erwerben, wenn Sie bereits im Besitz der Klasse B sind.

Die Fahrzeuge in der Fahrerlaubnis D1

Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich vier verschiedene D-Führerscheinklassen, welche zum Führen von Bussen berechtigen: D1, D1E, D und DE. Dabei ist der D1-Führerschein sozusagen der “Kleinste”.

Folgende Fahrzeuge sind in den Führerscheinklassen D1 enthalten:

  • Kraftfahrzeuge mit einer Länge von maximal 8 Metern, die zwischen 8 und 16 Personen befördern können sowie
  • deren Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg.

Das Fahrzeug muss so ausgelegt und gebaut sein, dass nur 8 bis 16 Personen darin Platz finden. In dieser Zahl ist der Fahrzeugführer nicht inbegriffen. Damit ist der D1-Führerschein also auf Kraftomnibusse anwendbar.

Im Jahr 2013 wurde eine Änderung für die Führerschein-Kategorie D1 veröffentlicht. Die Anzahl der Personen definiert sich nun nicht mehr über die Zahl der tatsächlich vorhandenen Sitzplätze, sondern über die Herstellerkonzeption. Dies gilt jedoch nicht für Führerscheinbesitzer, die ihre Fahrerlaubnis Klasse D1 vor dem Stichtag vom 19. Januar 2013 erteilt bekommen haben.

Bei den verschiedenen D-Klassen ist die Führerscheinklasse D1 der erste Busführerschein, den Sie bekommen können. Sie müssen für diese Führerscheinklasse mindestens 18 bzw. 21 Jahre alt sein.

Möchten Sie mit dem Führerschein der Klasse D1 einen Anhänger führen, der die zulässige Gesamtmasse von 750 kg übersteigt, ist die Erweiterung auf die Führerscheinklasse D1E notwendig. Sollte das Kraftfahrzeug, welches Sie führen möchten, eine Länge von mehr als 8 m vorweisen, benötigen Sie hingegen die Klasse D (mit Anhänger über 750 kg dann DE).

Wer in die Schweiz ziehen und dort seine Fahrerlaubnis behalten will, hat gute Karten. Der Führerschein D1 behält in der Schweiz seine Gültigkeit für maximal ein Jahr. Danach muss er in eine schweizerische Fahrerlaubnis umgetauscht werden. Der Führerschein D1 ist zudem auch in Österreich gültig.

Voraussetzung für den Führerschein D1

Der Omnibus-Führerschein befähigt zum Fahren im öffentlichen Verkehr
Der Omnibus-Führerschein befähigt zum Fahren im öffentlichen Verkehr

Folgende Unterlagen sind zur Antragstellung mitzubringen:

  • biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Nachweis des Sehvermögens von einem Augenarzt oder Arbeitsmediziners
  • Gutachten über die Belastungsfähigkeit von einem Arbeitsmediziner
  • Ärztliches Zeugnis

Wer darüber hinaus noch Fahrgäste befördern möchte, benötigt eine Grundqualifikation für die Personenbeförderung. Das Mindestalter für den D1-Führerschein ist 21 Jahre. Der Führerschein kann auch bereits mit 18 Jahren erlangt werden, wenn sich derjenige in einer Berufskraftfahrer-Ausbildung befindet bzw. sie abschließt.

Außerdem wird der Vorbesitz der Klasse B benötigt. Das Mindestalter hierfür beträgt 18 Jahre.

Der Führerschein D1 wird nur für 5 Jahre erteilt. Danach muss eine Bescheinigung über eine positive Eignungsuntersuchung vorgelegt werden, um die Klasse D1 um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Führerschein der Klasse D1: Kosten

Wer einen Führerschein D1 erlangen möchte, benötigt 33 Stunden Praxisausbildung à 45 Minuten. Zusätzlich kommen noch 12 Überland-Fahrstunden, 8 Autobahn-Fahrstunden und 5 Nacht-Fahrstunden dazu. Eine Ausbildung für den D1-Führerschein verursacht Kosten in Höhe von etwa 4.200 bis 4.500 Euro.

Der Zusammenhang vom Führerschein der Klasse D1 mit anderen Klassen

Die Klassen C1, C1E, C und CE definieren Lastkraftwagen. Sollten Sie einen dieser Klassen besitzen, dürfen Sie auch mit Fahrzeugen der Klasse D1 fahren. Jedoch gibt es eine Ausnahmeregelung: Sie dürfen die Kraftomnibusse nur ohne Fahrgäste bedienen, wenn die Fahrt zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dient.

Wenn sich die Schlüsselzahlen 171 und 172 auf Ihrem Führerschein im Feld 12 befinden, dürfen Sie auch ohne diese Einschränkung Omnibusse ohne Fahrgäste führen.

Der alte Busführerschein wird zu D1

Alte Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurden, müssen bis zum 18. Januar 2033 umgetauscht werden. Wer einen alten Führerschein der Klasse 2 besitzt, bekommt beim Umtausch in einen EU-Führerschein die Klasse D1. Jedoch darf er dann nur einen Kraftomnibus im Inland fahren.

Für den Umtausch gelten, abhängig von Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum, unterschiedliche Fristen:

Papierführerscheine: Stichtag für Umtausch

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

Scheckkartenführerscheine: Stichtag für Umtausch

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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3 Kommentare

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  1. Bruno
    Am 21. November 2022 um 22:59

    habe vor kurzer Zeit einen Führerschein in Deutschland beantragt und auch bekommen. Meine Autokategorie für D1 wurde aber nicht übernommen. Ist das normal?
    Ich fahre schon 45 Jahre Auto (Jg57) und habe in den letzten zehn Jahren auch öfters Kleinbusse für Vereinausflüge gefahren.
    Was braucht es, um die Kat. D1 wieder erlangen?

  2. Tim B
    Am 31. Mai 2022 um 23:57

    Seit der Fev Änderung am 28.12.2016 berechtigt diese Klasse auch zu mehr: “D1:
    Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).”

    Die Wörter “mehr als acht, aber” wurden ersatzlos gestrichen! Und da die Klassen C und C1 nicht wie A, A1, A, AM ausgenommen sind, sollte man logischerweise jedes 2 spurige Fahrzeug unter 8 Metern fahren dürfen. Auch wenn es 100 Tonnen wiegt solange es weniger als 16 Personen befördert!

  3. Nikolaus V
    Am 11. Juli 2021 um 17:42

    Hallo.
    gibt es eine kostengünstige Lösung mit dem alten Klasse 3 Führerschein auf den Busführerschein D1 zu kommen. Bräuchte den Schein nur auf unseren Landkreis beschränkt!
    Viele Grüße aus Rosenheim
    Nikolaus V

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