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BOKraft – Bundesverordnung für Unternehmen im Personenkraftverkehr

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgeldkatalog nach BOKraft

VerstoßSanktionen
Als Unter­nehmen
gewerb­liche Be­förder­ung ohne Ge­nehmi­gung betriebenbis 20.000 EUR
gewerb­liche Be­förder­ung ohne behörd­liche Zu­stim­mung zu Ent­gelten oder Fahr­plänen betriebenbis 10.000 EUR
In­stand­haltungs­pflicht nicht nach­gekom­menbis 10.000 EUR
den Betrieb ordnungs­widrig ange­ordnet oder zuge­lassenbis 10.000 EUR
Fahr­zeug betrie­ben ohne vor­geschrie­bene Fahr­pläne oder Aus­rüstung25 bis 10.000 EUR
Unter­suchungs­bericht oder Prüf­buch nicht der Be­hörde vor­gelegt50 bis 5.000 EUR
Fahr­zeug nicht ordnungs­gemäß ge­kenn­zeichnet50 bis 5.000 EUR
Fahr­gast­be­förder­ung ohne ent­sprech­­ende Fahr­erlaubnis zu­gelassen75 EUR
1
Als Fahrer
gewerb­liche Be­förder­ung ohne Ge­nehmi­gung betriebenbis 20.000 EUR
gegen das Alkohol­verbot ver­stoßen150 bis 10.000 EUR
vor­sätzlich oder fahr­lässig Fahr­gäste nicht über An­schnall­pflicht infor­miert50 bis 10.000 EUR
Fahr­zeug nicht ordnungs­gemäß ge­kenn­zeichnet50 bis 5.000 EUR
wäh­rend der Fahrt ein TV-Gerät be­triebenbis 10.000 EUR
im Taxen­verkehr un­berech­tigte Ent­gelte ge­fordertbis 10.000 EUR
Fahr­gast­be­förder­ung ohne ent­sprech­­ende Fahr­erlaubnis be­trieben75 EUR
1 Punk

FAQ: BOKraft

Was ist die BOKraft?

Die BOKraft ist eine Bundesverordnung, die Regelungen für Unternehmen im Personenverkehr beinhaltet. Neben den Verhaltensregeln und Vorgaben zur Promillegrenze für Busfahrer bzw. Kraftfahrer im Personenverkehr enthält die Verordnungen auch Vorschriften für Mindestanforderungen an Kraftfahrzeuge.

Für wen gilt die BOKraft?

Sie gilt für Bus-, Taxi- und Mietwagenunternehmen, welche Personenbeförderung gewerblich betreiben sowie für Berufskraftfahrer, die in diesen tätig sind. Welche Ausnahmen von der BOKraft bestehen, erfahren Sie hier.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die BOKraft?

Verstoßen Unternehmen oder Fahrer gegen die Regelungen der BOKraft, können Bußgelder von bis zu 20.000 Euro drohen. Die Tabelle bietet einen Überblick zu den möglichen Sanktionen.

Was wird in der BOKraft im Wesentlichen geregelt?

Die BOKraft beinhaltet Regelungen zur Umsetzung des PBefG im Personenkraftverkehr.
Die BOKraft beinhaltet Regelungen zur Umsetzung des PBefG im Personenkraftverkehr.

Um die Sicherheit im Personenverkehr zu gewährleisten, unterliegen Unternehmen und Berufskraftfahrer, die gewerblich in diesem tätig sind, strengen gesetzlichen Regelungen. Eine der wichtigsten Grundlagen hierfür ist die „Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr“ (BOKraft).

Die BOKraft dient im Bus-, Taxi- und Mietwagenverkehr der Umsetzung der Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und beinhaltet Regelungen zum Betriebsablauf in Unternehmen sowie zu den Mindestanforderungen an verwendete Kraftfahrzeuge.

Diese Vorschriften finden sowohl im Linien- als auch im Gelegenheitsverkehr Anwendung. Das bedeutet, dass auch Unternehmen und Fahrer im Reisebusverkehr an die Vorschriften dieser Bundesverordnung gebunden sind. 

Die Verordnung umfasst sechs Abschnitte, die wiederum in mehrere Titel unterteilt sind. Im ersten Abschnitt werden der Geltungsbereich und die Grundregeln für einen sicheren Betrieb im Personenkraftverkehr definiert. Die Bestimmungen im zweiten Abschnitt der BOKraft haben Bedeutung für die Betriebsleitung, den Fahrdienst und dem Umgang mit Fahrgästen. Im dritten Abschnitt sind die Anforderungen an die Fahrzeuge im Personenkraftverkehr festgehalten.

BOKraft: Auch im Taxi sind die Vorgaben der Verordnung gültig.
BOKraft: Auch im Taxi sind die Vorgaben der Verordnung gültig.

In Abschnitt vier ist unter anderem geregelt, wie sich an Haltestellen zu verhalten ist, welche Beschilderungen wichtig sind, was bezüglich der Entgelte zu beachten ist sowie Vorgaben zum Fahrweg und zur Linienführung. Der fünfte Abschnitt beinhaltet Vorschriften zur Hauptuntersuchung und zur außerordentlichen Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen im Personenkraftverkehr. Im sechsten Abschnitt sind dann unter anderem auch die Ausnahmen von den Regelungen der Verortungen sowie die Bestimmungen zu Ordnungswidrigkeiten definiert.

In den vier noch gültigen Anlagen zum § 26 BOKraft ist zudem bestimmt, welche Abmessungen Taxi-, Bus- und Schulbusschilder sowie die Kenntlichmachung von Behindertensitzplätzen haben müssen. 

Geltungsbereich der Verordnung und Ausnahmen von dieser

Für wen gelten die Vorschriften der Bundesverordnung genau? Der Geltungsbereich der BOKraft ist gemäß Abschnitt 1 § 1 wie folgt festgelegt:

Die Verordnung gilt für Unternehmen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Obussen befördern, soweit sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen.

Nach § 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gehören zu diesen Unternehmen jene, die eine „entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen“ mit Kraftfahrzeugen durchführen. Zu diesen Kraftfahrzeugen zählen demnach:

  • Straßenbahnen
  • Oberleitungsbusse
  • Linienbusse
  • Reisebusse
  • Taxis
  • Mietwagen
Die BOKraft beinhaltet auch Ausnahmen. Der Verkehr mit Schulbussen gehört zu diesen.
Die BOKraft beinhaltet auch Ausnahmen. Der Verkehr mit Schulbussen gehört zu diesen.

Wird die Personenbeförderung also mit dem Ziel betrieben, darüber Einnahmen bzw. eine Wirtschaftlichkeit zu generieren, gelten die Vorschriften des PBefG und somit auf die der BOKraft. Es gibt auch Unternehmen, die von den Vorgaben teilweise oder gänzlich ausgenommen sind.

Darüber hinaus besteht laut § 43 BOKraft auch die Möglichkeit, sich von den zuständigen Behörden im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung ausstellen zu lassen.

Für die allgemeinen Ausnahmen gilt die Freistellungsverordnung zur BOKraft und zum PBefG. Diese fasst unter der Bezeichnung FreistellungsVO PBefG alle Beförderungsarten zusammen, die von den Vorschriften des Gesetzes und der Bundesverordnung ausgenommen sind. Sie beschränkt in gewissem Maße den Anwendungsbereich beider. 

Freigestellt sind in der Regel folgende Beförderungsarten:

  • Schüler-, Kindergarten- und Behindertenfahrten
  • Verkehr außerhalb öffentlicher Straßen
  • Beförderung bei hoheitlichen Tätigkeiten
  • Beförderung durch die Polizei, Bundeswehr mit eigenen Kfz
  • Beförderung mit Kfz, die bauartbedingt für nicht mehr als sechs Personen inklusive Fahrer ausgelegt bzw. geeignet sind, wenn keine Entgelte entrichtet werden
  • Beförderungen von Berufstätigen zur Arbeitsstelle (nicht länger als ein Jahr bei gleichbleibenden Ausgangs- und Endpunkten), Baustellen, Land- und Forstwirtschaft
  • Beförderung von Berufstätigen im selben Betrieb, auf dem Betriebsgelände, Arbeitsstellen desselben Betriebs
  • Beförderung durch Kirchen/Religionsgemeinschaften zu Gottesdiensten
  • Mitnahme von umziehenden Personen bei der Möbelbeförderung

Sind Personen in diesen genannten Beförderungsarten tätig bzw. betreiben Unternehmen diese, sind sie nicht an die Vorschriften des Gesetzes sowie der BOKraft gebunden. Das bedeutet auch, dass sie keine Pflichten diesbezüglich erfüllen müssen. Allerdings gelten für Schüler-, Kindergarten- und Behindertenfahrten dennoch einige Regelungen, die auch in der BOKraft zu finden sind. So müssen Fahrzeuge einer jährlichen Hauptuntersuchung unterzogen werden, wenn sie für den Transport von mehr als sechs Personen geeignet und auch bestimmt sind.

Welche Pflichten hat der Unternehmer nach BOKraft?

In der BOKraft sind gemäß Gesetz auch Verhaltensregeln bei einem Betriebsunfall enthalten.
In der BOKraft sind gemäß Gesetz auch Verhaltensregeln bei einem Betriebsunfall enthalten.

Nach § 3 BOKraft müssen Unternehmern, für welche die Vorschriften gelten, dafür sorgen, dass diese eingehalten werden. Neben der ordnungsgemäßen Führung des Unternehmens und der Gewährleistung des vorschriftsmäßigen Zustands der Fahrzeuge und Betriebsanlagen müssen Unternehmer auch ihr Fahrpersonal entsprechend schulen und anweisen. 

Sie müssen zudem dafür sorgen, dass bei ihnen beschäftigtes Fahr- und Betriebspersonal befähigt und geeignet ist, die Tätigkeiten auszuführen. Erhalten Unternehmer Kenntnis, dass ihr Personal ungeeignet ist, dürfen sie den Betrieb weder anordnen noch zulassen.

Hat das Unternehmen eine bestimmte Größe, ist ein Betriebsleiter zu bestellen und gegebenenfalls eine allgemeine Dienstanweisung zu erlassen. Eine solche Dienstanweisung beinhaltet gemäß BOKraft dann Anweisung zum Aufgabereich, zu den Verantwortlichkeiten sowie zum Verhalten im Fahrdienst. Auch Vorgaben zum Verhalten bei Unfällen oder Betriebsstörungen und zur Nutzung der Fahrzeuge sowie der Betriebsanlagen sind hier einzubinden.

Verhaltensregeln im Fahrdienst: §§ 7 – 11 BOKraft

Zu den wichtigsten Regelungen der BOKraft gehören neben den Pflichten der Unternehmer sowie den Anforderungen an die Fahrzeuge die Bestimmungen zum Verhalten während des Fahrdienstes. Insbesondere § 8 BOKraft ist hier von Bedeutung, da in diesem unter anderem eine Promillegrenze für Fahrer im Linien- und Gelegenheitsverkehr definiert ist.

In § 8 BOKraft ist ein absolutes Alkoholverbot definiert.
In § 8 BOKraft ist ein absolutes Alkoholverbot definiert.

Für das Fahrpersonal im Dienst sowie während der Bereitschaft gilt ein absolutes Alkoholverbot. Hier unterscheiden sich die Vorgaben deutlich von denen der StVO. Das Verbot umfasst nicht nur alkoholische Getränke, sondern erstreckt sich auch auf alle Mittel, welche die Tätigkeit beeinträchtigen können. Zudem dürfen Fahrer den Dienst nicht antreten, wenn sie in ihrer Freizeit Alkohol getrunken haben und noch unter dem Einfluss von Restalkohol stehen.

Zu den weiteren wichtigen Vorgaben zum Verhalten im Fahrdienst gehört unter anderem, dass sich Personen im Fahrdienst „rücksichtsvoll und besonnen“ verhalten sowie sicherstellen, dass Fahrgäste rechtzeitig über das Anlegen des Sicherheitsgurts oder über nächste Haltestellen informiert werden. Besteht eine Pflicht, Sicherheitsgurte anzulegen, müssen Fahrer alle Fahrgäste vor dem Fahrtantritt darauf hinweisen.

Zum richtigen Verhalten im Fahrdienst gehört es auch, sich gemäß § 9 BOKraft in bestimmten Krankheitsfällen vom Dienst abzumelden oder diesen gar nicht erst anzutreten. Welche Krankheiten dazu gehören, ist in § 34 Abs. 3 Infektionsschutzgesetzes näher bestimmt. Fahrer dürfen ihren Dienst auch dann nicht antreten, wenn ein Familien- oder Haushaltsmitglied entsprechend erkrankt ist. 

Gleiches gilt, wenn eine Krankheit vorliegt, welche die Eignung zum sicheren Führen der Fahrzeuge beeinträchtigt. In beiden Fällen muss dies dem Unternehmen unverzüglich mitgeteilt werden.

Außerordentliche Hauptuntersuchung gemäß BOKraft: Was bedeutet das?

In Bezug auf die im Personenkraftverkehr verwendeten Fahrzeuge gibt es neben den formulierten Anforderungen an diese auch Vorschriften bezüglich der Hauptuntersuchung zu beachten. In der BOKraft (§§ 41 – 42) ist unter anderem festgelegt, dass der Untersuchungsbericht bzw. das Prüfbuch bei Bussen bei der zuständigen Behörde vorzulegen ist. Die Prüfung muss ergeben, dass das Fahrzeug den Anforderungen der BOKraft entspricht.

BOKraft: Bei der Prüfung muss das Fahrzeug den Anforderungen dieser entsprechen.
BOKraft: Bei der Prüfung muss das Fahrzeug den Anforderungen dieser entsprechen.

Eine außerordentliche Hauptuntersuchung muss immer dann erfolgen, wenn ein Fahrzeug im Unternehmen das erste Mal in Betrieb genommen wird. Sie dient ebenfalls der Feststellung, ob das Fahrzeug den Anforderungen der BOKraft genügt. Wird für einen Bus bei der Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis bescheinigt, dass das Fahrzeug den Vorgaben der BOKraft entspricht und ist dies im Prüfbuch eingetragen, muss keine außerordentliche Hauptuntersuchung erfolgen.

Verstöße gegen die BOKraft: Wann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor?

Wann ein Verstoß gegen die BOKraft vorliegt, ist in § 45 der Verordnung definiert. Einen einheitlichen Bußgeldkatalog gibt es nicht. Allerdings können die Bundesländer oder Kommunen auf Grundlage von § 45 BOKraft Bußgelder festlegen oder je nach Einzelfall entscheiden. Nach den Bestimmungen im PBefG sind Bußgelder von bis zu 10.000 oder 20.000 Euro möglich.

Sowohl Unternehmer als auch Fahrpersonal oder Fahrgäste können sich ordnungswidrig verhalten. Unternehmer begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie beispielsweise ihren Instandhaltungs- oder Informationspflichten nicht nachkommen oder Anordnungen von Behörden nicht umsetzen. 

Ein Fahrer begeht zum Beispiel dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn er Fahrgäste nicht über die Gurtpflicht informiert, während der Fahrt fernsieht oder sich trotz Verbot alkoholisiert hinters Steuer setzt. Taxifahrer erhalten ein Bußgeld, wenn sie das Taxischild nicht ordnungsgemäß nutzen oder das Ziel nicht auf dem schnellsten Weg anfahren. Kommen Fahrgäste zum Beispiel der Anschnallpflicht nicht nach, müssen auch sie mit einem Bußgeld rechnen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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