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Ruhezeiten für Busfahrer: Diese Vorgaben gilt es zu beachten

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog zu den Pausenzeiten bei Busfahrern

VerstoßSanktion FahrerSanktion Unternehmer
Tägliche Ruhezeit unterschritten
… bis zu einer Stunde30 EUR
… bis zu 3 Stunden, pro angefangener Stunde30 EUR90 EUR
... länger als 3 Stunden, je angefangener Stunde60 EUR180 EUR
Zulässige Tageslenkzeit überschritten
... bis zu 1 Stunde30 EUR
... mehr als 2 Stunden, je weitere halbe Stunde60 EUR180 EUR

FAQ: Ruhezeiten für Busfahrer

Müssen sich Busfahrer an bestimmte Ruhezeiten halten?

Ja, die Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer sind gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehört auch, wie lange Busfahrer fahren dürfen und wann sie Pausen und längere Ruhezeiten einlegen müssen. Welche gesetzlichen Regelungen greifen, erfahren Sie hier.

Welche Zeiten gelten als Ruhezeiten und Pausen für Busfahrer?

Pausen muss ein Busfahrer während der Arbeitszeit im bzw. außerhalb vom Bus einlegen. Bei der Ruhezeit handelt es sich um die Zeit außerhalb der Arbeitszeit. Pausen dürfen mit den Ruhezeiten nicht verrechnet werden. Welche Pausen und Ruhezeiten vorgeschrieben sind, lesen Sie hier.

Mit welchen Bußgeldern ist bei Verstößen gegen die Pausen und Ruhezeiten für Busfahrern zu rechnen?

Sowohl Fahrer als auch Unternehmer müssen mit Sanktionen rechnen, wenn Pausen und Ruhezeiten nicht eingehalten werden. Diese liegen zwischen 30 und 180 Euro. Die Tabelle zeigt, wann welche Sanktionen drohen können.

Pausen für Busfahrer: Diese wichtigsten Vorschriften

Auch im Bus sind die Ruhezeiten gesetzlich vorgeschrieben.
Auch im Bus sind die Ruhezeiten gesetzlich vorgeschrieben.

Um Übermüdung, Konzentrationsabfall und das somit ansteigende Unfallsrisiko zu minimieren, gibt es sowohl gesetzliche Ruhezeiten für Busfahrer als auch Vorschriften zur Pausenregelung der Busfahrer. Hier ist die EU-Verordnung 561/2006 von Bedeutung, welche 2007 in Kraft trat und seitdem die Lenk-, Ruhe- und Pausenzeiten im gewerblichen Kraft- und Personenverkehr regelt. Auf nationaler Ebenen werden diese Vorschriften durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) erweitert.

Ruhepausen für Busfahrer gelten nicht als Ruhezeiten, sondern als Unterbrechung der Lenkzeit. Vorgeschrieben ist, dass nach 4,5 Stunden Lenkzeit eine Pause von 45 Minuten erfolgen muss. Eine Aufteilung in 15 Minuten und 30 Minuten ist möglich, nach 4,5 Stunden müssen es jedoch 45 Minuten sein.

Die Pausenregelung für Busfahrer im Linienverkehr unterscheidet sich grundsätzlich nicht von denen für Reisebusfahrer. Das gilt auch für die Ruhezeiten. Busfahrer im Linienverkehr müssen sich prinzipiell an die Vorschriften der EU-Verordnung halten.

Busfahrer sind an Ruhezeiten gebunden

Busfahrer dürfen auch mit Pausen nicht unbegrenzt lange hinterm Steuer sitzen. Im Zusammenhang mit den Ruhezeiten für Busfahrer wird zwischen der täglichen und der wöchentlichen Ruhezeit unterschieden. Die täglichen Ruhezeiten für Busfahrer sind in Deutschland und innerhalb des Geltungsbereiches der EU-Verordnung auf mindestens elf Stunden festgelegt. Das bedeutet, zwischen den einzelnen Arbeitszeiten bzw. Schichten innerhalb von 24 Stunden müssen elf Stunden liegen. Achtung: Die Zeit als Beifahrer gilt nicht als tägliche Ruhezeit.

Die Tagesruhezeit darf zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten dreimal auf neun Stunden verkürzt werden. Verkürzen Sie im Rahmen der Vorgaben, müssen Sie diese Zeit nicht nachholen. Unverkürzte tägliche Ruhezeiten dürfen Busfahrer aufteilen. Wichtig ist hierbei, dass der erste Teil mindestens drei Stunden lang und der zweite mindestens neun Stunden lang ist. Die Ruhezeit verlängert sich in diesem Fall also auf 12 Stunden.

Im Linienverkehr gilt für Busfahrer die gleiche Pausenregelung wie im Fernverkehr.
Im Linienverkehr gilt für Busfahrer die gleiche Pausenregelung wie im Fernverkehr.

Die Wochenruhezeit beträgt für Busfahrer mindestens 45 Stunden. Eine Verkürzung auf 24 Stunden ist möglich, wenn die Zeit in den folgenden drei Wochen nachgeholt wird. Das ist möglich, wenn an eine Ruhezeit von neun Stunden die 21 Stunden der Wochenruhezeit angehängt werden. Die Gesamtruhezeit beträgt dann einmalig 30 Stunden.

Während der Ruhezeiten darf der Busfahrer das Fahrzeug nicht führen und auch sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit seiner Arbeit nicht ausüben. Der Bereitschaftsdienst ist in diesem Fall ebenfalls untersagt. Auch ist es in der Regel nicht gestattet, die Ruhezeiten im Bus zu verbringen, da diese üblicherweise keine Schlafkabine besitzen. Die Ruhezeiten dienen dem Busfahrer zur Erholung und sollten eben entsprechend gestaltet sein.

Was ist die 12-Tage-Regelung?

Dauert eine Fahrt mindestens 24 Stunden, können längere Ruhezeiten durch Busfahrer erst nach 12 Tagen genommen werden. Das geht jedoch nur, wenn in der Woche vorher die Wochenruhezeit von 45 Stunden eingehalten und nicht verkürzt wurde. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass bei diesen langen Fahrten, ein zweiter Fahrer an Bord ist, wenn zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr durchgefahren wird. Ist nur ein Fahrer vorhanden, muss eine Unterbrechung der Lenkzeit bereits nach drei Stunden erfolgen.

Pausenregelungen für Busfahrer gelten auch mit der Anwendung der 12-Tage-Regelung. Gleiches gilt für die allgemeinen Lenkzeitvorschriften und die täglichen Ruhezeiten. Busfahrer dürfen auch in diesem Fall die Lenkzeiten nicht überschreiten oder Pausen auslassen.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

Bußgeldrechner: Lenk- und Ruhezeiten

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