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Feuerlöscher: Im Bus laut StVZO vorgeschrieben

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 11. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog Bus: Feuerlöscher nicht mitgeführt

VerstoßSanktion FahrerSanktion Halter
keinen vorgeschrieben Feuerlöscher mitgeführt15 EUR15 EUR

Müssen Feuerlöscher im Bus vorhanden sein?

Ein Feuerlöscher muss im Bus immer vorhanden sein. Die Vorgabe gilt im Linien- und im Reiseverkehr.
Ein Feuerlöscher muss im Bus immer vorhanden sein. Die Vorgabe gilt im Linien- und im Reiseverkehr.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) legt in Bezug auf die Sicherheit im Straßenverkehr eine Vielzahl an Regelungen fest.

Diese dienen zum einen der Unfallvermeidung, zum anderen, sollen auch die Auswirkungen eines Unfalls begrenzt werden. Zu diesen letzteren Sicherheitsregeln, gehört auch, dass in Bussen eine Feuerlöscherpflicht gilt. Das heißt, mindestens ein Feuerlöscher muss im Bus, der Personen befördert, vorhanden sein.

Was die StVZO bezüglich Feuerlöscher im Bus genau festlegt, auf welche Anforderungen diesbezüglich geachtet werden muss und ob Sanktionen drohen, wenn die Pflicht missachtet wird, betrachtet der nachfolgende Ratgeber zum Thema näher.

FAQ: Feuerlöscher im Bus

Gibt es für Busse eine Feuerlöscherpflicht?

Gemäß § 35g StVZO müssen in einfachen Bussen ein und in Doppeldeckerbussen zwei Feuerlöscher vorhanden sein.

Welche Vorgaben gelten für Feuerlöscher in Bussen?

Der Gesetzgeber schreibt vor, das Feuerlöscher im Bus für die Klassen A, B und C zugelassen sein müssen.

Was droht, wenn der Feuerlöscher im Bus fehlt?

Ist im Bus kein geeigneter Feuerlöscher vorhanden, müssen sowohl der Fahrer als auch der Halter mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen.

§ 35g StVZO: Feuerlöscherpflicht im Bus

Unter welchen Bedingungen Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung festgelegt. Hier wird definiert, welche Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind, damit ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf. Auch für Busse sind bestimmte Vorgaben festgehalten.

Die rechtliche Grundlage für die Pflicht, einen Feuerlöscher im Bus mitführen zu müssen, ist in § 35g StVZO zu finden. Dieser besagt dazu Folgendes aus:

(1) In Kraftomnibussen muss mindestens ein Feuerlöscher, in Doppeldeckfahrzeugen müssen mindestens zwei Feuerlöscher mit einer Füllmasse von jeweils 6 kg in betriebsfertigem Zustand mitgeführt werden.

Das heißt, es muss in einfachen Bussen ein und in Doppeldeckerbussen zwei Feuerlöscher vorhanden sein. Wird die Pflicht missachtet, drohen Sanktionen, die dann sowohl auf den Fahrer als auch auf den Halter zukommen.

Was sind Brandklassen?

§ 35g StVZO schreibt vor, dass in Bussen ein Feuerlöscher vorhanden sein muss.
§ 35g StVZO schreibt vor, dass in Bussen ein Feuerlöscher vorhanden sein muss.

Doch welche Anforderungen müssen Feuerlöscher erfüllen, die in Bussen mitzuführen sind? Auch hierzu legt der oben benannte Paragraph bestimmte Vorgaben fest. So sind laut StVZO nur Feuerlöscher zulässig, die „mindestens für die Brandklassen A: Brennbare feste Stoffe (flammen- und glutbildend), B: Brennbare flüssige Stoffe (flammenbildend) und C: Brennbare gasförmige Stoffe (flammenbildend) amtlich zugelassen sind“.

Die Brandklassen sollen es im Ernstfall erleichtern, das korrekte Mittel für die Brandbekämpfung zu finden. Diese Vorgaben sind europäisch einheitlich und beschreiben, welche Löschmittel bei welchem brennenden Stoff einzusetzen sind. Feuerlöscher, die im Bus mitgeführt werden, müssen für die Klassen A, B und C zugelassen sein.

Für welche Brandklasse der Löscher zugelassen ist, sollte auf dem jeweiligen Etikett des Geräts vermerkt sein. Darüber hinaus wird dies auch bei der jährlichen Kontrolle überprüft. Dennoch sollten Halter und auch Fahrer darauf achten, dass der Feuerlöscher im Bus diesen Vorgaben entspricht. Ist kein Feuerlöscher vorhanden, wird dies gemäß dem Bußgeldkatalog für Busse mit einem Bußgeld geahndet.

Wer muss Feuerlöscher im Bus mitführen?

Die gesetzlichen Vorgaben gelten für alle Busse im Linienverkehr und auch für Reisebusse. Darüber ist auch vorgeschrieben, wo die Feuerlöscher im Bus platziert werden müssen. Ein Gerät muss in direkter Nähe zum Fahrer montiert bzw. untergebracht sein, sodass dieser gut an den Feuerlöscher herankommt. In einem Doppeldeckerbus muss das zweite Gerät dann auf der oberen Etage untergebracht sein.

Der Busfahrer muss im Umgang mit dem Feuerlöscher unterwiesen sein und wissen, wie er das Gerät verwenden soll. Ist kein Feuerlöscher im Bus vorhanden, ist der Fahrer verpflichtet, dies zu ändern, bevor die Fahrt aufgenommen wird.

Die Geräte müssen mindestens einmal im Jahr durch fachkundige Prüfer auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet werden. Dies wird in der Regel mit einem Siegel auf dem Gerät bestätigt. Hier sind dann das Datum der Prüfung und der Name des Prüfers festgehalten. Der Halter des Fahrzeugs ist dafür zuständig, dass die Feuerlöscher im Bus termin- und fachgerecht geprüft werden.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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