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Lenk- und Ruhezeiten im Bus

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldkatalog Bus: Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten

VerstoßSanktion FahrerSanktion Unternehmer
Tägliche Ruhezeit unterschritten
… bis zu einer Stunde30 EUR
… bis zu 3 Stunden, pro angefangener Stunde30 EUR90 EUR
... länger als 3 Stunden, je angefangener Stunde60 EUR180 EUR
Zulässige Tageslenkzeit überschritten
... bis zu 1 Stunde30 EUR
... mehr als 2 Stunden, je weitere halbe Stunde60 EUR180 EUR

FAQ: Lenk- und Ruhezeiten beim Bus

Sind die Lenk- und Ruhezeiten beim Bus gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, auch im Bus gelten gesetzlich vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten. Sowohl das Arbeitszeitgesetz als auch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) bilden die Grundlagen für diese Vorschriften. Werden sie missachtet, drohen Bußgelder zwischen 50 Euro und 180 Euro. In der Tabelle finden Sie einen Überblick zu möglichen Sanktionen.

Wie lange muss ein Busfahrer Pause machen?

Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. In dieser Zeit müssen Busfahrer Pausen einlegen. Nach 4,5 Stunden ist eine Pause von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben. Ob die Pausenzeit aufgeteilt werden darf, erfahren Sie hier.

Was ist die 12-Tage-Regelung?

Bei der 12-Tage-Regelung handelt es sich um Vorschriften für Fahrten die mindestens 24 Stunden dauern. Die Bestimmungen erlauben es, dass Busfahrer die erste lange Ruhezeit erst nach 12 Tagen einlegen. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen wichtig. Lesen Sie hier, welche das sind.

Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer

Busfahrer müssen Lenk- und Ruhezeiten einhalten.
Busfahrer müssen Lenk- und Ruhezeiten einhalten.

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass bestimmte Berufskraftfahrer Lenk- und Ruhezeiten einhalten müssen. Busfahrer haben hierbei eine besondere Verantwortung, da diese gleich mehrere Personen im Straßenverkehr transportieren.

Durch das Einlegen von Pausen oder Ruhezeiten soll verhindert werden, dass Busfahrer übermüdet ein Fahrzeug steuern und damit Insassen und andere Straßenverkehrsteilnehmer gefährden oder dass es zu einem Unfall kommt. Doch welche Vorschriften gelten für Lenk- und Ruhezeiten im Bus?

Laut der Fahrpersonalverordnung (FPersV) müssen Fahrer, die mit einem Fahrzeug mehr als neun Personen transportieren, sich ebenso an Lenk- und Ruhezeiten halten. Auch Pausen sind für Busfahrer Pflicht.

Lenkzeiten für Busfahrer: Wie lange darf mit dem Bus gefahren werden?

Bei den Bus-Lenkzeiten wird grundsätzlich zwischen der täglichen und der wöchentlichen Lenkzeit unterschieden. Sind die Fahrzeiten der Busfahrer mit den Lenkzeiten gleichzusetzen?

Als Lenkzeit gilt nicht nur die Fahrzeit, sondern auch die Wartezeit, die beispielsweise an Ampeln, Kreuzungen, Bahnübergängen oder in Staus verbracht wird.

  • Tägliche Lenkzeit: Die Tageslenkzeit darf höchstens neun Stunden betragen. Jedoch kann diese zweimal in der auf zehn Stunden erhöht werden.
  • Wöchentliche Lenkzeit: Die Wochenlenkzeit darf höchstens 56 Stunden betragen. Weiterhin gilt bei der wöchentlichen Lenkzeit, dass in zwei aufeinanderfolgenden Wochen 90 Stunden nicht überschritten werden sollten.
Lenkzeiten für Busfahrer im Reisebus vs. Lenkzeiten für Busfahrer im Linienverkehr: Busfahrer müssen gesetzlich festgelegte Lenkzeiten einhalten, unabhängig davon, ob sie einen Linienbus oder einen Reisebus steuern.

Ruhezeiten: Wann der Bus stehen gelassen werden muss

Welche Lenk- und Ruhezeiten gelten für Busfahrer im Linienverkehr?
Welche Lenk- und Ruhezeiten gelten für Busfahrer im Linienverkehr?

Für Busfahrer besteht außerdem die Pflicht, Ruhezeiten einzuhalten. Sie dürfen die Pausen nicht auf dem Beifahrersitz verbringen. Existiert im Fahrzeug keine Schlafkabine, muss die Ruhezeit außerhalb des Busses verbracht werden. Auch hier wird zwischen der täglichen und der wöchentlichen Ruhezeit unterschieden.

  • Die tägliche Ruhezeit muss mindestens elf Stunden betragen. Diese kann allerdings dreimal in der Woche auf neun Stunden verkürzt werden.
  • Busfahrer müssen außerdem eine wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden einhalten. Diese kann auf 24 Stunden verkürzt werden, dabei gilt aber, dass in der Woche davor und danach die reguläre Wochenruhezeit eingehalten werden muss.
Während der Ruhezeit ist nicht nur das Führen des Busses untersagt, sondern sondern auch das Ausüben sonstiger beruflicher Aktivitäten. Das heißt, auch der Bereitschaftsdienst zählt nicht zur Ruhezeit.

Pausenregelung für Busfahrer

Busfahrer sind außerdem dazu verpflichtet, Pausen einzunehmen. Die Pause gilt dabei aber nicht als Ruhezeit, sondern ist als eine Unterbrechung von der Lenkzeit zu verstehen. Nach 4,5 Stunden Lenkzeit müssen Busfahrer eine 45-minütige Lenkzeitunterbrechung einlegen.

Diese kann aber auch aufgeteilt werden. In diesem Fall muss die erste Pause 15 Minuten und die darauffolgende Pause 30 Minuten andauern. Insgesamt werden die 45 Minuten also trotzdem nicht überschritten. Nach 4,5 Stunden Lenkzeit müssen Busfahrer aber in jedem Fall eine Pause von 45 Minuten einlegen.

Lenk- und Ruhezeiten im Bus: Gibt es Unterschiede zwischen Linien- und Reiseverkehr?

Bei den Lenk-und Ruhezeiten mit dem Bus ist zu beachten, dass für Reisebusfahrer im Prinzip dieselben Regeln gelten wie für Busfahrer im Linienverkehr. Der einzige Unterschied ist, dass sich Reisebusfahrer zusätzlich an die 12-Tage-Regelung halten müssen.

Was ist die 12-Tage-Regelung für Busfahrer?

Lenkzeiten: Mit dem Reisebus müssen dieselben Zeiten eingehalten werden wie mit dem Linienbus.
Lenkzeiten: Mit dem Reisebus müssen dieselben Zeiten eingehalten werden wie mit dem Linienbus.

Die 12-Tage-Regelung findet Anwendung, wenn es sich um eine mindestens 24-stündige Fahrt handelt, was in der Regel bei Fahrten ins Ausland der Fall ist. Busfahrer dürfen hier die erste große Ruhepause erst nach 12 Tagen einlegen. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:

  • Eine 12-Tage-Fahrt darf ein Busfahrer nur unternehmen, wenn er in der Woche davor eine regelmäßige Ruhezeit von 45 Stunden eingenommen hat.
  • Die normalen Lenk- und Ruhezeiten sind vom Busfahrer während dieser Fahrt uneingeschränkt einzuhalten.
  • Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten mit dem Bus ist mit einem digitalen Kontrollgerät zu dokumentieren.
  • Wird auch in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) gefahren, muss der Busfahrer durch einen zweiten unterstützt werden, sodass diese sich abwechseln können. Ist dies nicht der Fall, muss bereits nach drei Stunden eine Lenkzeitunterbrechung stattfinden.
Gelten andere Lenk- und Ruhezeiten, wenn der Bus 2 Fahrer hat? Nein, zwei Fahrer bedeuten nur, dass diese sich abwechseln können. Jeder einzelne Fahrer muss also mit dem Bus die festgelegten Lenk- und Ruhezeiten einhalten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

2 Kommentare

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  1. Bus123
    Am 23. November 2020 um 5:59

    Ich kann den vorherigen Kommentar nur bestätigen!

    Für Busfahrer im Linienverkehrt gibt es zusätzlich noch ganz andere Regelungen, die dafür sorgen, dass keine 30 min am Stück Pause gemacht werden müssen. Darauf bitte hinweisen!

  2. Michaaee
    Am 3. März 2020 um 18:13

    Im großen Großen und Ganzen nicht schlecht geschrieben. Aber es gibt wesentliche Unterschieder ob ich Linienbusse im Nahverkehr oder Reisebusse fahre im Bezug auf Lenk und Ruhezeiten. Außerdem sollte es mit der täglichen Ruhezeit verdeutlicht werden, dass es sich immer um einen 24Std. Zeitraum, der zur Berrechnung dient handeln.

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