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Tatbestandskatalog zur Ladung: Was droht bei fehlender Sicherung?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ob Auto oder Lkw: Ladung muss korrekt gesichert werden

Verstöße hinsichtlich der Sicherung der Ladung: Welche Tatbestandsnummer (TBNr.) ist von Belang?
Verstöße hinsichtlich der Sicherung der Ladung: Welche Tatbestandsnummer (TBNr.) ist von Belang?

Einer Erhebung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge sind etwa 70 Prozent aller Lkw-Ladungen nicht korrekt gesichert. Des Weiteren sei jeder fünfte Unfall im Lkw-Verkehr Folge einer ungenügenden Ladungssicherung. Das sind alarmierende Zahlen.

Nicht weniger wichtig ist die Sicherung von Ladung bei Pkw. Sind Gegenstände im Fahrzeug nicht korrekt gesichert, können diese bei einem Unfall schnell zum gefährlichen Geschoss werden. So kann es passieren, dass sie bei einer Vollbremsung unkontrolliert nach vorne schleudern und dabei Insassen schwer verletzten.

Aus diesem Grund werden Verstöße gegen die Vorschriften der Ladungssicherung von der Polizei geahndet. Grundlage dafür ist der Tatbestandskatalog zum Thema Ladung. Welche Verstöße unterschieden werden und welche Sanktionen anfallen, erklärt der folgende Ratgeber.

FAQ: Tatbestandskatalog zur Ladung

Was steht im Bußenkatalog über die Ladung?

Im Tatbestandskatalog zur Ladung finden Sie die Geldbußen für nicht oder nur mangelhaft gesicherte Ladung sowie die entsprechenden Sanktionen bei Verstößen.

Was sollte ich bei der Ladung beachten?

Jegliche Ladung sollte stets so gesichert sein, dass sie in Kurven oder etwa bei einer Bremsung möglichst an Ort und Stelle bleibt und nicht hin und herrutscht. Außerdem sollte sie die Sicht des Fahrers nicht behindern.

Wie hoch kann das Bußgeld ausfallen?

Verursachen Sie einen Unfall mit einem LKW oder Kraftomnibus, kann das Bußgeld bei nicht (ausreichend) gesicherter Ladung bis zu 100 Euro hoch ausfallen. Außerdem wird dann ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Tatbestandskatalog zum Thema Ladung: Tabelle mit entsprechenden Tatbestandsnummern

TBNRVer­stoßDa­zu­ge­höri­ge Ge­setze & Ver­ord­nun­genSank­tio­nen
122106Ladung nicht ge­gen vermeid­baren Lärm gesichert§ 22 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat10 €
122112Zulässige Ladungs­höhe über­schritten§ 22 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 105 BKat20 €
122118Fahrzeug über­schreitet mit La­dung die zu­lässige Breite§ 22 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 105 BKat20 €
122130Ladung ragt unzu­läs­sig nach vorne hinaus§ 22 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 105 BKat20 €
122136Ladung ragt mehr als 3 m nach hin­ten hi­naus (Beför­derungs­strecke bis zu 100 km)§ 22 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 105 BKat20 €
122142Ladung ragt mehr als 1,5 m nach hi­nten hi­naus (Beför­derungs­strecke mehr als 100 km)§ 22 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 105 BKat20 €
122148Ladung ist län­ger als 20,75 m§ 22 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 105 BKat20 €
122154Vorge­schrie­bene Si­cherungs­mit­tel sind nicht ange­bracht§ 22 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 106 BKat20 €
122160An der über 1 m hi­naus­ragen­den La­dung wur­den keine Siche­rungs­mit­tel in der vorge­schrie­benen Hö­he ange­bracht§ 22 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 106 BKat25 €
122166An der mehr als 40 cm über die seitli­chen Leuchten hi­naus­ragenden Ladung wurden keine vorge­schrie­benen Siche­rungs­mittel ange­bracht§ 22 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 106 BKat25 €
122172Schlecht er­kenn­bare Ge­gen­stände ragen seit­lich hi­naus§ 22 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 106 BKat25 €
122100Ladung nicht vor­schrifts­gemäß gesi­chert§ 22 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2 BKat35 €
122600Ladung nicht vor­schrifts­gemäß gesi­chert (Lkw/ Kraft­omni­bus)

B-Ver­stoß
§ 22 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1 BKat60 €,
1 Punkt)1P
122608Ladung nicht vor­schrifts­gemäß gesi­chert und da­durch Andere ge­fährdet

B-Ver­stoß
§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG60 €,
1 Punkt1P
122602Ladung nicht vor­schrifts­gemäß gesi­chert und da­durch Andere ge­fährdet (Lkw/ Kraft­omnibus)

B-Ver­stoß
§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG75 €,
1 Punkt1P
122609Ladung nicht vor­schrifts­gemäß gesichert und Un­fall verur­sacht

B-Ver­stoß
§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG75 €,
1 Punkt1P
122603Ladung nicht vor­schrifts­gemäß gesi­chert und Un­fall verur­sacht (Lkw/ Kraft­omni­bus)

B-Ver­stoß
§ 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG100 €,
1 Punkt1P
122606Ladung hö­her als 4,20 m

B-Ver­stoß
§ 22 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 104 BKat
60 €,
1 Punkt1P

Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gibt an, für welchen Verstoß welche Sanktionen verhängt werden. Die einzelnen Tatbestände werden genau beschrieben und jeweils mit einer speziellen Nummer, der Tatbestandsnummer (TBNr.) versehen. Des Weiteren ist dem Tatbestandskatalog in puncto Ladung zu entnehmen, welche Verordnungen sowie Gesetze jeweils von Belang sind, wie hoch das Bußgeld ausfällt und ob Nebenfolgen wie ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg zu erwarten sind.

Wie können Sie für Sicherheit beim Transport sorgen?

Gesetzliche Grundlage für die Ladungssicherung ist § 22 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Laut diesem ist Folgendes zu beachten:

Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Mit der korrekten Sicherung können Sie Bußgelder laut aktuellen Tatbestandskatalog zum Thema Ladung vermeiden. Dazu gehört es, dass die Ladung nicht die Verkehrssicherheit gefährden darf. Des Weiteren darf sie nicht das Gehör und die Sicht des Fahrers beeinträchtigen. Achten Sie zusätzlich darauf, dass das Fahrzeug inklusive Ladung eine Höhe von vier Metern und eine Breite von 2,55 Metern nicht überschreiten darf.

Bußgelder für falsche Sicherung der Ladung laut Tatbestandskatalog

Der Tatbestandskatalog zur Ladung betrifft auch Pkw-Fahrer.
Der Tatbestandskatalog zur Ladung betrifft auch Pkw-Fahrer.

Tatbestandsnummern (TBNr.) zur Ladung finden Sie im aktuellen Tatbestandskatalog ab der Zahlenfolge 122106. Überschreiten Sie beispielsweise die zulässige Ladungshöhe, droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Ragen schlecht erkennbare Gegenstände seitlich hinaus, ist mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro zu rechnen.

Alle restlichen relevanten Tatbestandsnummern aus dem Tatbestandskatalog zum Thema Ladung und die jeweils anfallenden Sanktionen können Sie der oben stehenden Tabelle entnehmen.

In puncto Ladung muss noch ein weiterer Punkt beachtet werden: Ein Fahrzeug oder Anhänger darf nicht mit einem zu hohen Gewicht belastet werden. Der aktuelle Tatbestandskatalog zur Überladung von Pkw sieht Bußgelder in Höhe von 10 bis 235 Euro vor. Die erste zur Überladung zu findende TBNr. ist die 331130. Für Lkw ist mit Bußgeldern von 30 bis 425 Euro zu rechnen (TBNr. für Überladung von Lkw: 331808 bis 331812).

Achtung! Auch beim Wohnmobil ist die richtige Zuladung ausschlaggebend. Die Fahrzeuge sind schon im leeren Zustand sehr schwer, sodass es schnell zu einer Überladung kommen kann. Die Höhe des Bußgeldes im Falle einer Überladung richtet sich danach, ob das Wohnmobil bis zu 7,5 t wiegt oder mehr.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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1 Kommentar

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  1. Ulf G
    Am 17. Dezember 2020 um 3:19

    Hallo.
    Ein Kunde nimmt sämtliche Klemmbretter aus ihrer Halterung, benutzt aber nicht alle und lässt die unbenutzten Bretter auf der Ladefäche herumliegen. Trotz wiederholter Aufforderung (ein Betreten der Beladerampen ist nicht möglich) wird diese (inzwischen wohl vorsätzlich) missachtet.

    Hinzu werden fast regelmäßig nach Anbringung der Sicherungsmittel, weitere Paletten der Ladung zugefügt. Eine Beladung gemäß Formschluss ist vielfach nicht gegeben.
    Der TBNR 122 154 trifft hier nahezu täglich zu.

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