Tatbestandskatalog zur Ladung: Was droht bei fehlender Sicherung?
Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024
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Ob Auto oder Lkw: Ladung muss korrekt gesichert werden
Einer Erhebung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge sind etwa 70 Prozent aller Lkw-Ladungen nicht korrekt gesichert. Des Weiteren sei jeder fünfte Unfall im Lkw-Verkehr Folge einer ungenügenden Ladungssicherung. Das sind alarmierende Zahlen.
Nicht weniger wichtig ist die Sicherung von Ladung bei Pkw. Sind Gegenstände im Fahrzeug nicht korrekt gesichert, können diese bei einem Unfall schnell zum gefährlichen Geschoss werden. So kann es passieren, dass sie bei einer Vollbremsung unkontrolliert nach vorne schleudern und dabei Insassen schwer verletzten.
Aus diesem Grund werden Verstöße gegen die Vorschriften der Ladungssicherung von der Polizei geahndet. Grundlage dafür ist der Tatbestandskatalog zum Thema Ladung. Welche Verstöße unterschieden werden und welche Sanktionen anfallen, erklärt der folgende Ratgeber.
FAQ: Tatbestandskatalog zur Ladung
Im Tatbestandskatalog zur Ladung finden Sie die Geldbußen für nicht oder nur mangelhaft gesicherte Ladung sowie die entsprechenden Sanktionen bei Verstößen.
Jegliche Ladung sollte stets so gesichert sein, dass sie in Kurven oder etwa bei einer Bremsung möglichst an Ort und Stelle bleibt und nicht hin und herrutscht. Außerdem sollte sie die Sicht des Fahrers nicht behindern.
Tatbestandskatalog zum Thema Ladung: Tabelle mit entsprechenden Tatbestandsnummern
TBNR | Verstoß | Dazugehörige Gesetze & Verordnungen | Sanktionen |
---|---|---|---|
122106 | Ladung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert | § 22 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 103 BKat | 10 € |
122112 | Zulässige Ladungshöhe überschritten | § 22 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 105 BKat | 20 € |
122118 | Fahrzeug überschreitet mit Ladung die zulässige Breite | § 22 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 105 BKat | 20 € |
122130 | Ladung ragt unzulässig nach vorne hinaus | § 22 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 105 BKat | 20 € |
122136 | Ladung ragt mehr als 3 m nach hinten hinaus (Beförderungsstrecke bis zu 100 km) | § 22 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 105 BKat | 20 € |
122142 | Ladung ragt mehr als 1,5 m nach hinten hinaus (Beförderungsstrecke mehr als 100 km) | § 22 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 105 BKat | 20 € |
122148 | Ladung ist länger als 20,75 m | § 22 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 105 BKat | 20 € |
122154 | Vorgeschriebene Sicherungsmittel sind nicht angebracht | § 22 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 106 BKat | 20 € |
122160 | An der über 1 m hinausragenden Ladung wurden keine Sicherungsmittel in der vorgeschriebenen Höhe angebracht | § 22 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 106 BKat | 25 € |
122166 | An der mehr als 40 cm über die seitlichen Leuchten hinausragenden Ladung wurden keine vorgeschriebenen Sicherungsmittel angebracht | § 22 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 106 BKat | 25 € |
122172 | Schlecht erkennbare Gegenstände ragen seitlich hinaus | § 22 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 106 BKat | 25 € |
122100 | Ladung nicht vorschriftsgemäß gesichert | § 22 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2 BKat | 35 € |
122600 | Ladung nicht vorschriftsgemäß gesichert (Lkw/ Kraftomnibus) B-Verstoß | § 22 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1 BKat | 60 €, 1 Punkt)1P |
122608 | Ladung nicht vorschriftsgemäß gesichert und dadurch Andere gefährdet B-Verstoß | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 60 €, 1 Punkt1P |
122602 | Ladung nicht vorschriftsgemäß gesichert und dadurch Andere gefährdet (Lkw/ Kraftomnibus) B-Verstoß | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG | 75 €, 1 Punkt1P |
122609 | Ladung nicht vorschriftsgemäß gesichert und Unfall verursacht B-Verstoß | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 75 €, 1 Punkt1P |
122603 | Ladung nicht vorschriftsgemäß gesichert und Unfall verursacht (Lkw/ Kraftomnibus) B-Verstoß | § 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 102.1.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG | 100 €, 1 Punkt1P |
122606 | Ladung höher als 4,20 m B-Verstoß | § 22 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 104 BKat | 60 €, 1 Punkt1P |
Wie können Sie für Sicherheit beim Transport sorgen?
Gesetzliche Grundlage für die Ladungssicherung ist § 22 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Laut diesem ist Folgendes zu beachten:
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Mit der korrekten Sicherung können Sie Bußgelder laut aktuellen Tatbestandskatalog zum Thema Ladung vermeiden. Dazu gehört es, dass die Ladung nicht die Verkehrssicherheit gefährden darf. Des Weiteren darf sie nicht das Gehör und die Sicht des Fahrers beeinträchtigen. Achten Sie zusätzlich darauf, dass das Fahrzeug inklusive Ladung eine Höhe von vier Metern und eine Breite von 2,55 Metern nicht überschreiten darf.
Bußgelder für falsche Sicherung der Ladung laut Tatbestandskatalog
Tatbestandsnummern (TBNr.) zur Ladung finden Sie im aktuellen Tatbestandskatalog ab der Zahlenfolge 122106. Überschreiten Sie beispielsweise die zulässige Ladungshöhe, droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Ragen schlecht erkennbare Gegenstände seitlich hinaus, ist mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro zu rechnen.
Alle restlichen relevanten Tatbestandsnummern aus dem Tatbestandskatalog zum Thema Ladung und die jeweils anfallenden Sanktionen können Sie der oben stehenden Tabelle entnehmen.
In puncto Ladung muss noch ein weiterer Punkt beachtet werden: Ein Fahrzeug oder Anhänger darf nicht mit einem zu hohen Gewicht belastet werden. Der aktuelle Tatbestandskatalog zur Überladung von Pkw sieht Bußgelder in Höhe von 10 bis 235 Euro vor. Die erste zur Überladung zu findende TBNr. ist die 331130. Für Lkw ist mit Bußgeldern von 30 bis 425 Euro zu rechnen (TBNr. für Überladung von Lkw: 331808 bis 331812).
Achtung! Auch beim Wohnmobil ist die richtige Zuladung ausschlaggebend. Die Fahrzeuge sind schon im leeren Zustand sehr schwer, sodass es schnell zu einer Überladung kommen kann. Die Höhe des Bußgeldes im Falle einer Überladung richtet sich danach, ob das Wohnmobil bis zu 7,5 t wiegt oder mehr.
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Hallo.
Ein Kunde nimmt sämtliche Klemmbretter aus ihrer Halterung, benutzt aber nicht alle und lässt die unbenutzten Bretter auf der Ladefäche herumliegen. Trotz wiederholter Aufforderung (ein Betreten der Beladerampen ist nicht möglich) wird diese (inzwischen wohl vorsätzlich) missachtet.
Hinzu werden fast regelmäßig nach Anbringung der Sicherungsmittel, weitere Paletten der Ladung zugefügt. Eine Beladung gemäß Formschluss ist vielfach nicht gegeben.
Der TBNR 122 154 trifft hier nahezu täglich zu.