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PS WELT "Blitzer"-Studie

80 Prozent aller Bußgeldbescheide sind fehlerhaft

Geschwindigkeits-Messung Geschwindigkeits-Messung
Ein "Starenkasten" soll Temposünder überführen
Quelle: dpa-Zentralbild/Arno Burgi
Was die meisten Autofahrer schon immer geahnt haben, belegt jetzt eine aktuelle Studie: Mehr als vier von fünf Bußgeldverfahren wegen zu schnellen Fahrens sind mangelhaft, nicht wenige sogar illegal. Die Fehler der Behörden reichen von puren Verwechslungen bis zum Mangel an Beweisen. Doch man kann sich wehren.

Rund 80 Prozent der Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen sind offenbar fehlerhaft. Nach Angaben des Automobilclubs von Deutschland (AvD) in Frankfurt gebe es häufig Fehler bei den Messungen, außerdem seien die Messakten oft unvollständig. Der Club beruft sich auf eine Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT), die in den vergangenen zwei Jahren 1810 Ordnungswidrigkeitsvorgänge untersucht hatte. Die zugrunde liegenden Geschwindigkeitsmessungen erfolgten sowohl per Video- als auch per Radargerät oder per Laserpistole.

Ohne Mängel waren den Angaben zufolge lediglich knapp 15 Prozent der untersuchten Fälle. In mehr als 80 Prozent der Verfahren entdeckte die VUT demnach technische oder formale Fehler – mehr oder minder schwere. Sie reichten von unkorrektem Messgeräteaufbau bis hin zu Fahrzeugverwechslungen. In fünf Prozent der Fälle waren die Mängel laut AvD „so gravierend, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen“.

Für Autofahrer, die bereits eine Geldbuße gezahlt haben, ergeben sich dennoch keine Konsequenzen. „Wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, kann man nichts mehr machen“, sagt AvD-Juristin Dorothee Lamberty. Sie empfiehlt allen Autofahrern, die einen neuen Bescheid erhalten, kritisch zu prüfen, ob der Vorwurf stimmen kann.

Wer sich sicher ist, dass ein Fehler der Behörden vorliegt, sollte einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen. Nur dieser erhalte vollständigen Einblick in die Akte und könne beurteilen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.

Der AvD fordert, zukünftig die Rechtssicherheit der Vefahren durch geeignete Maßnahmen zu erhöhen. So sollte ein nachvollziehbares Beweismittel vorgeschrieben sein. Die einfache Mitteilung eines Messergebnisses ohne Überprüfbarkeit dürfe nicht länger ausreichen. Der Messbetrieb als solcher sollte sowohl von seiner Dauer, als auch von seinem Aufbau und seiner Auswertung her klar definiert und nachprüfbar sein. Dazu gehöre auch, dass alle Ergebnisse, insbesondere annullierte Werte, erfasst werden, um Störungen im Messbetrieb nachweisen oder ausschließen zu können.

dpa/mv

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