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Einspruch gegen ein Fahrverbot: Wann lohnt sich das?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Lohnt sich ein Einspruch gegen das Fahrverbot?

Es ist möglich, Einspruch gegen ein Fahrverbot einzulegen.
Es ist möglich, Einspruch gegen ein Fahrverbot einzulegen.

Der Bußgeldkatalog sieht verschiedene Sanktionen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Diese reichen von einem Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot.

Letzteres trifft Verkehrssünder meist schwer, wird ihnen doch temporär die Erlaubnis, mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen, entzogen. Allerdings ist es grundsätzlich möglich, einen Einspruch gegen das Fahrverbot einzulegen. Fahren Sie trotz Fahrverbot, handelt es sich um eine Straftat.

Wie muss der gegen ein Fahrverbot eingelegte Einspruch aussehen? Bis wann können Betroffene eigentlich Widerspruch gegen ein Fahrverbot einreichen? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber. Zusätzlich stellen wir Ihnen ein kostenloses Muster für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zur Verfügung.

FAQ: Einspruch gegen das Fahrverbot einlegen

Ist ein Einspruch gegen einem Bußgeldbescheid mit Fahrverbot möglich?

Ja, Sie können grundsätzlich gegen jeden Bußgeldbescheid einen Einspruch einlegen, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Sanktionen haben.

Welche Frist gilt?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei der Bußgeldstelle eingehen.

Wie muss ein Einspruch formuliert werden?

Ein kostenloses Muster zur Orientierung, wie ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aussehen kann, finden Sie hier.

Keine Lust zu lesen? Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Video erklärt

Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Video: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Sie sind unsicher, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Sinn macht? Eine kostenlose Erstberatung auf www.sos-verkehrsrecht.de ** kann Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen.

Wann können Sie gegen ein Fahrverbot vorgehen?

Ein Fahrverbot kann durch viele Verstöße ausgesprochen werden. Häufig handelt es sich dabei um eine sehr hohe Übertretung vom Tempolimit oder die Wiederholungstäterregelung findet Anwendung.

Ist das Fahrverbot rechtskräftig, muss der Betroffene seinen Führerschein innerhalb von vier Monaten (bei Ersttätern) in amtliche Verwahrung geben und darf für mindestens einen Monat nicht mit seinem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.

Für viele Menschen ist dies ein herber Schlag, daher stellt sich die Frage, wann Einspruch gegen ein Fahrverbot eingelegt werden kann. Grundsätzlich ist dies immer möglich. Hat beispielsweise eine Geschwindigkeitsmessung zum temporären Fahrerlaubnisentzug geführt, kann gegen das Messergebnis Einspruch eingelegt werden.

Denn nicht immer liefern Blitzer und Radarfallen zuverlässige Messergebnisse, welche als Beweismittel im Bußgeldverfahren verwertet werden können. Durch einen Einspruch gegen das Fahrverbot bzw. den Bußgeldbescheid können Messfehler aufgedeckt werden.

Wichtig: Ist das Messergebnis korrekt, kann dennoch ein Einspruch gegen das Fahrverbot eingelegt werden. Dies ist der Fall, wenn der temporäre Führerscheinentzug einen besonderen Härtefall darstellen würde. Stimmt der Richter einem Härtefall zu, kann das Fahrverbot ggf. in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden. Diese Entscheidung wird allerdings stets im Einzelfall getroffen.

Bis wann muss der Einspruch bei einem Fahrverbot erfolgen?

Wollen Sie gegen das Fahrverbot Widerspruch einlegen, muss die Frist gewahrt werden.
Wollen Sie gegen das Fahrverbot Widerspruch einlegen, muss die Frist gewahrt werden.

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, in welchem ein Fahrverbot aufgeführt ist, müssen Sie schnell handeln, wenn Sie einen Einspruch gegen selbigen einlegen möchte. Es gilt nämlich eine Frist von 14 Tagen.

Geht in diesem Zeitraum gegen den Bußgeldbescheid mit Fahrverbot kein Einspruch ein, so erlangt der Bescheid die Rechtskraft und das Einlegen von Rechtsmitteln ist nicht mehr möglich.

Gut zu wissen: Durch einen Einspruch gegen das Fahrverbot können Sie ein Stück weit steuern, wann dieses angetreten werden muss. Es empfiehlt sich, das Vorgehen mit einem versierten Anwalt für Verkehrsrecht zu besprechen. Wir empfehlen eine kostenlose Erstberatung auf www.sos-verkehrsrecht.de **.

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot: Muster

Möchten Sie einen Einspruch gegen das Fahrverbot einlegen, muss dieser schriftlich binnen der 14-Tage-Frist bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen. Es empfiehlt sich, das Schreiben per Einschreiben zu verschicken.

Sie können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass die Frist zur Einlegung des Einspruchs gewahrt wurde. Im Folgenden stellen wir Ihnen ein kostenloses Muster zur Verfügung, welches Sie herunterladen und benutzen können. Bedenken Sie jedoch, dass es sich dabei lediglich um eine Vorlage handelt, welche an die individuellen Umstände Ihres Einzelfalls angepasst werden muss.

Absender:

Max Mustermann
Muster-Straße 123
12345 Muster-Stadt

Empfänger:

Zentrale Bußgeldstelle der Muster-Stadt
Bußgeld-Straße 1
12345 Muster-Stadt

Betreff: Einspruch/Widerspruch/ähnliches Wort

Sehr geehrter Herr XY,
hiermit möchte ich gegen Ihren Bußgeldbescheid vom Datum (exakt) mit dem Aktenzeichen „XYZ“ Einspruch einlegen.
Die Begründung liegt in folgenden Punkten:

[…]

___________________________________
Ort, Datum, Unterschrift

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Muster

Muster eines Einspruches gegen den Bußgeldbescheid zum Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF & Word-Dokument
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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