Radarfallen und Bedienung voller Mängel: Jede zweite Tempomessung ist falsch!

An den Messergebnissen der Polizei gibt’s nichts zu rütteln. Oder doch?

Wie verlässlich sind die Geräte und das Personal, das sie bedient? Kaum, behauptet eine neue Untersuchung.

Demnach stimmt nicht einmal jede zweite Tempomessung!

Seit Jahren überprüft die „Verkehr – Unfall – Technik – Sachverständigengesellschaft mbH und Co KG“ mit Sitz im Saarland die Ergebnisse der Verkehrsüberwachung. Dabei entstand ein gewaltiger Datenberg: Zwischen April 2007 und Januar 2013 untersuchten die Experten 14 783 Tempoverfahren, die vor Gericht gelandet waren .

Bei ganzen 8278 Messungen stießen die Experten auf Mängel – mehr als die Hälfte aller Messungen (56 Prozent) verlief falsch!

Dafür gibt es viele Gründe.

Die Technik

Blitzer-Hersteller verraten ungern, wie ihre Geräte eigentlich funktionieren. Sachverständige scheitern bei ihrer Nachprüfung oft am rechtlichen Schutz von Betriebsgeheimnissen. Arbeitet ein Gerät falsch, könnte das also unbemerkt bleiben. Hinzu kommen verschiedene komplexe Messverfahren wie Radar, Laserpistole oder Lichtschranke, mit denen man sich gut auskennen sollte. Jede Kommune lasse aber ihr Personal eigenständig lernen, wie ein Blitzer bedient wird. Dadurch entstünden Messfehler, wie selbst Johann-Markus Hans von der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster zugibt.

Bedienungsanleitungen sind Mangelware. Wegen des Urheberrechts dürfen sie nicht kopiert werden.

Die Bedienung

Es kommt auch vor, dass schlichtweg falsch vorgegangen wird. Etwa an engen Autobahn-Baustellen, wo das Radargerät auch gleich noch den Verkehr auf anderen Spuren misst. Außerdem werden die komplexen Messungen durch viele Faktoren wie Standort, Verkehrs- und Wetterverhältnisse beeinflusst. Auch hier hilft nur eine gute Schulung der Polizisten.

Unglaublich: Selbst gegen falsche Messungen können Autofahrer kaum vorgehen. Zwar können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen einen Bescheid einlegen. Danach wird der Vorgang gerichtlich überprüft. Gestoppt wird er aber höchstens bei konkretem Beweisantrag. Dazu brauchen Verteidiger aber umfassende Informationen zur Messung und zu deren Grundlagen (u.a. Gebrauchsanweisungen, Eichnachweise, Kenntnisse des Messenden). Und an diese Unterlagen muss man erst mal herankommen...

Die Ergebnisse der Experten

Die geprüften 14 783 Messungen unterteilten die Experten in verschiedene Kategorien:

► A: Falscher Tatvorwurf (Falsche Messwerte, fehlerhafte Messwert-Zuordnungen, fehlende Beweismittel.) ACHT PROZENT (1183 Fälle) waren nachweislich technisch fehlerhaft! ► B: Beweisführung in der Bußgeldakte mangelhaft (Die Mängel waren in einem Maße erheblich, dass das Messergebnis aus technischer Sicht nicht nachvollziehbar war. Ein Bußgeldbescheid hätte nicht erlassen werden dürfen.) 25 PROZENT (3696 Fälle). ► C: Geringe Mängel (Sind erfahrungsgemäß zu beheben. Etwa fehlende Schulungsbescheinigungen, Eichscheine oder fehlende Bearbeitungshinweise.) 23 PROZENT (3399 Fälle). ► Und schließlich D: Keine Mängel (Keine Schwachstellen zu finden.) NUR 44 PROZENT (6505 Fälle)!

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