Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurücknehmen
Letzte Aktualisierung am: 20. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Können Sie Ihren Einspruch im Bußgeldverfahren zurücknehmen?
Ab der Zustellung eines Bußgeldbescheids haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen diese einzulegen. Dadurch ruht das Verfahren vorerst, während die angedrohten Sanktionen nach dem Ablauf der Einspruchsfrist nicht automatisch rechtskräftig werden.
In manchen Fallen wollen Betroffene den Einspruch allerdings zurücknehmen und den Bußgeldbescheid akzeptieren. Welche Gründe für eine Rücknahme sprechen, wie Sie den Einspruch formal zurücknehmen und welche Konsequenzen mit einer Rücknahme einhergehen, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurücknehmen
Sie können Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid jederzeit vor der Entscheidung des Gerichts ganz oder teilwiese zurücknehmen. Wollen Sie Ihren Einspruch im Verlauf der Gerichtsverhandlung zurückziehen, ist jedoch die Zustimmung des Staatsanwalt notwendig. Sollte der Prozess in ein Strafverfahren überleiten, ist eine Rücknahme nicht mehr möglich.
Wenn Sie ihren Einspruch zurückziehen wollten, reicht hierfür ein kurzes formloses Schreiben unter Angabe des Aktenzeichens, in der Sie die Rücknahme mit folgender Formulierung erklären: “Hiermit nehme ich den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] zurück. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift].” Sie müssen Ihre Einspruchsrücknahme nicht begründen. Für eine Rücknahme während des Verhandlungsverlaufs benötigt Ihr Anwalt eine Vollmacht.
Nach der Einspruchsrücknahme wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und die vorgesehenen Sanktionen (Bußgeld, ggf. Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot etc.) kommen zur Anwendung. Ein verhängtes Fahrverbot müssen Sie innerhalb der gesetzten Frist antreten. Darüber hinaus müssen Sie die Verfahrenskosten in Höhe von 25 Euro sowie Auslagen von 3,50 Euro bezahlen. Falls im Rahmen des Gerichtsverfahren weitere Kosten entstanden sind, müssen Sie auch diese übernehmen.
Wann sollten Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurücknehmen?
Wenn ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet wurde, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch gegen die Ihnen zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit einzulegen. In diesem Fall ruht das eingeleitete Verfahren, während ein Anwalt für Verkehrsrecht den Bußgeldbescheid prüfen und Akteneinsicht in ihrem Fall beantragen kann. Im besten Fall kann sich herausstellen, dass der Bußgeldbescheid beispielsweise aufgrund mangelnder Beweise oder wegen Formfehler ungültig ist, wodurch sich die angedrohten Sanktionen abwenden lassen.
In manchem Fällen kann es sich jedoch als sinnvoll erweisen, den Einspruch wieder zurückzuziehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
- sich herausstellen sollte, dass nur geringe Erfolgsaussichten bestehen,
- die Kosten für das Gerichtsverfahren die drohenden Sanktionen unverhältnismäßig übersteigen oder
- die Überleitung in ein Strafverfahren wahrscheinlich ist.
Den Einspruch zurücknehmen: Welche Frist und welches Vorgehen sind vorgeschrieben?
Sie können den Einspruch jederzeit vor dem Verhandlungsbeginn oder vor dem Gerichtsurteil entweder ganz oder zum Teil zurückziehen (§ 67 Satz 2 OWiG i.V.m. § 302 Abs. 1 StPO). Entscheiden Sie sich während des Verfahrens für eine Einspruchsrücknahme, muss der zuständige Staatsanwalt zustimmen.
Falls Ihr Fall in ein Strafverfahren übergeleitet wurde, haben Sie keine Möglichkeit mehr, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Der Einspruch bedarf eines kurzen formlosen Schreibens unter Angabe des Aktenzeichens, das folgende Formulierung enthält: „Hiermit nehme ich den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] zurück. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift].”
Damit Ihr Anwalt den Einspruch zurücknehmen kann, benötigt er Ihre ausdrückliche Bevollmächtigung. Stellen Sie deshalb sicher, dass die Verteidigervollmacht eine derartige Bevollmächtigung enthält. Ansonsten ist die Rücknahme unwirksam.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurücknehmen: Folgen und Kosten
Der Bußgeldbescheid wird nach der Einspruchsrücknahme wieder rechtskräftig. Folglich müssen Sie das verordnete Bußgeld bezahlen und andere möglicherweise verhängte Sanktionen akzeptieren: Beispielsweise werden für den Verstoß vorgesehen Punkte ins Fahreignungsregister eingetragen. Sollte ein Fahrverbot gegen Sie verhängt werden, müssen Sie dieses innerhalb der gesetzten Frist antreten.
Weiterhin müssen Sie die angefallenen Verfahrenskosten in Höhe von 25 Euro (zuzüglich 3,50 Euro für die Erhebung von Auslagen) zahlen. Sollten weitere Kosten durch die Gerichtsverhandlung entstanden sein, müssen Sie auch für diese aufkommen.
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