Bußgeldbescheid prüfen (lassen): Was Sie beachten sollten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Nicht immer sind Bußgeldbescheide korrekt!

Bußgeldbescheid prüfen
Wurden Sie geblitzt? Wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen, können Sie unter Umständen Fehler finden.

Geblitzt. Schnell ist es passiert. Dann einige Wochen später finden Sie in Ihrem Briefkasten ein hochamtliches Dokument: Den Bußgeldbescheid. Die meisten Autofahrer in Deutschland zahlen das erhobene Bußgeld oft ohne zu murren und nehmen Strafen wie Fahrverbot oder Punkte in der Verkehrssünderdatei einfach hin.

Das Bußgeldverfahren unterliegt in Deutschland strengen Regeln. Nicht selten schleichen sich Formfehler in den Bußgeldbescheid ein. In solch einem Fall ist die Chance auf einen erfolgreichen Einspruch vergleichsweise hoch. Durch sorgfältiges Prüfen der Daten und Angaben kann ein falscher Bußgeldbescheid enttarnt werden – das spart Geld und Nerven.

FAQ: Bußgeldbescheid prüfen

Warum ist es sinnvoll, einen Bußgeldbescheid gründlich zu prüfen?

Da auch die Mitarbeiter in den Bußgeldstellen auch nur Menschen sind, können ihnen Fehler unterlaufen. Diese können ggf. dazu führen, dass ein Bescheid unwirksam wird.

Welche Fehler können zur Unwirksamkeit führen?

Hierbei handelt es sich unter anderem um sogenannte Formfehler wie das Fehlen von wichtigen Informationen oder Belehrungen.

Was kann ich bei einem Formfehler unternehmen?

Enthält Ihr Bußgeldbescheid einen Formfehler, kann dies möglicherweise einen Einspruch rechtfertigen. Für eine Einschätzung der Erfolgsaussichten wenden Sie sich an einen Anwalt.

Welche Angaben müssen auf einem Bußgeldbescheid stehen?

Es ist immer eine gute Idee, einen Bußgeldbescheid auf seine Korrektheit zu prüfen. Stimmt das, was Ihnen vorgeworfen wird? Wurden Sie am besagten Tag am angegebenen Ort geblitzt? Ist vielleicht die Verjährungsfrist schon abgelaufen?

Gemäß § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) müssen auf einem korrekten Bußgeldbescheid folgende Daten stehen:

  • Angaben zur Person und ggf. zu Nebenbeteiligten
  • Name und Anschrift des Verteidigers (falls bekannt)
  • Verstoß, der dem Betroffenen vorgeworfen wird
  • Tatzeit und Tatort
  • gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die entsprechenden Bußgeldvorschriften
  • ggf. die Beweismittel
  • die Geldbuße in Euro und ggf. weitere Strafen wie Punkte oder Fahrverbot
  • Rechtsmittelbelehrung (korrekt und vollständig)

In der Rechtsmittelbelehrung muss es den Hinweis geben, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn der Betroffene keinen Einspruch eingelegt. Darüber hinaus muss darüber informiert werden, dass nach der Einspruchsfrist, das Einlegen von Rechtsmitteln nicht mehr möglich ist und dass ein Einspruch auch nachteilige Folgen für den Betroffenen haben kann. Auch die Hinweise zu Fristen (Bußgeld bezahlen, Einspruch einlegen) sowie auf die drohende Erzwingungshaft bei Zahlungsverweigerung sind obligatorisch. Ist wirklich alles enthalten?

Auf dem Bußgeldbescheid ist ein falscher Name oder ein falsches Kennzeichen?

Sind Bußgeldbescheide falsch bzw. haben falsche Angaben, können Sie diese anfechten. Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie einen Bußgeldbescheid von einem Anwalt überprüfen lassen. Viele Verkehrsanwälte haben sich auf das Prüfen solcher Bescheide spezialisiert.

Oftmals sind die gesetzten Fristen fehlerhaft, denn ihre Berechnung birgt einige Hürden wie Feiertage oder Wochenenden. Obwohl die Briefe meist standardisiert sind, kommt es auch vor, dass die Rechtmittelbelehrung fehlt oder unvollständig ist. Ebenso kann ein Strafzettel ein falsches Kennzeichen ausweisen oder der Bußgeldbescheid ist völlig gegenstandslos, weil sie nicht der Täter sind. Anwälte stolpern oft über solche oder ähnliche Fälle, wenn sie einen Bußgeldbescheid prüfen. Immerhin sitzen in den Bußgeldstellen auch nur Menschen und die machen ja bekanntlich Fehler.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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8 Kommentare

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  1. Kempa-L
    Am 11. Juni 2024 um 20:18

    Ich bin mir nicht sicher, ob ein Blitzerfoto von mir gemacht wurde. Ich weiß, ich sollte auf den Brief warten. Das Problem besteht darin, dass die Adresse auf dem Registrierungsdokument veraltet ist. Wie kann ich sonst überprüfen, ob ich ein Ticket zur Bezahlung erhalte?
    Hope that the translation is correct and you can answer on my question.
    The address on my document is in Poland and I live in France.
    best regards Ewa

  2. Dr.med. A
    Am 11. März 2024 um 12:33

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    habe einen Bußgeld von 143,50 EUR (Geldbuße 115 EUR+ Gebühr 25 EUR+ Auslagen 3,50EUR) bekommen. Innerortsfahrt nach Abzug der Messtoleranz 72km/h bei zulässige Geschwindigkeit 50km/h. Kann man in Einspruch ein Fotobeweis anfordern da ich 66km/h statt gemessenen 75km/h gefahren bin.
    Herzlichen Dank im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. A

  3. DARKO
    Am 15. Januar 2024 um 8:36

    HALLO
    Wie kann ich überprüfen, wie viele Bußgelder ich in Deutschland mit einem bulgarischen Auto habe?

  4. E. Tedsen
    Am 7. Oktober 2023 um 19:17

    ich habe beim Einparken ein parkendes Auto touchiert und leicht verschrammt, da der Halter nicht vor Ort war, habe ich die Polizei informiert.
    Außer dem anderen und meinem Fahrzeug wurde nichts beschädigt, auch niemand behindert.
    Nun habe ich einen Bußgeld- Bescheid über 30.- €
    deswegen bekommen- ist das Korrekt? Wäre der Halter vor Ort gewesen hätte die Polizei ja gar keine Kenntnis von dem Vorfall erhalten.

  5. Jörg S
    Am 13. November 2020 um 12:36

    sollten jedoch 1000 Euro sein. 86 km/h Innerorts????? Geht´s noch.

  6. Asenov
    Am 9. April 2020 um 17:53

    Ich habe auch nicht korrekt e bußgeld erhalten
    Innerorts 50kmh erlaubt
    Mit 86kmh gefahren strafe 270 € und 2 Punkte das ist nicht richtig muss 160 € Strafe sein

  7. Alex
    Am 10. November 2017 um 13:54

    Ist die Überprüfung wirklich kostenlos oder kommen doch irgendwelche Kosten auf mich zu??? Wenn es wirklich kostenlos ist, dann würde ich gerne wissen wie lange die Überprüfung dauert??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 11:01

      Hallo Alex,

      die Überprüfung, ob sich ein Einspruch lohnt, ist kostenlos und erfolgt zeitnah, da die Einspruchsfrist nur zwei Wochen beträgt. Wenn Sie sich nach dieser Überprüfung dazu entscheiden, tatsächlich einen Einspruch einzulegen, ist dieser dann mit Kosten verbunden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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