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AM-Führerschein: Kosten & Voraussetzung für den Rollerführerschein

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Führerschein AM: Das hat sich geändert

Für den Rollerführerschein wird die Führerscheinklasse AM benötigt.
Für den Rollerführerschein wird die Führerscheinklasse AM benötigt.

Am 19. Januar 2013 änderten sich die Führerscheinklassen in Deutschland. Eine neue Bestimmung, die sogenannte 3. EG-Richtlinie, wurde eingeführt, um die Fahrerlaubnisklassen und den Führerschein an andere europäische Länder anzugleichen. Dabei durchlebte die ehemalige Führerscheinklasse S die größte Veränderung aufgrund der neuen Gesetzgebung. Aus den ehemaligen Klassen M und S wurde die heutige Führerscheinklasse AM.

Alles Wichtige, zur Erlangung der Klasse AM, den Fahrzeugen, die Sie damit führen dürfen und wo Sie diese Fahrerlaubnis bereits im Alter von 15 Jahren erlangen können, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Führerscheinklasse AM

Für welche Fahrzeuge wird die Klasse AM benötigt?

Eine Übersicht zu den Fahrzeugen, die Sie mit dem Führerschein AM führen dürfen, finden Sie hier.

Ab wann wird Klasse AM erteilt?

Für diese Führerscheinklasse liegt das Mindestalter bei 15 Jahren. Allerdings ist dies nur in Deutschland gültig. Im Ausland sollten die örtlichen Bedingungen beachtet werden.

Wie sieht die Ausbildung aus, um für den Roller einen Führerschein zu erhalten?

Die Ausbildung in der Fahrschule beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff. Die Anzahl der Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt somit von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab.

Nationale und europäische Führerscheinklassen

Im Zusammenhang mit den EU-Richtlinien wurden die Führerscheinklassen vereinheitlicht, um auch in anderen EU-Ländern Gültigkeit zu besitzen. Dennoch steht es jedem Land frei, eigene, sogenannte nationale Fahrerlaubnisklassen zu etablieren. Zwischen 2005 und 2013 war die Führerscheinklasse S solch eine nationale Klasse. Das bedeutet, dass zwar jeder in Deutschland ein Leichtkraftrad wie beispielsweise einen Roller mit dem entsprechenden Führerschein fahren durfte, jedoch diese Erlaubnis in anderen Ländern unter Umständen nicht anerkannt wurde.

Vorläufer zum Rollerführerschein: Die ehemalige Führerscheinklasse S

Jeder, der eine Fahrerlaubnis der Klasse S besaß, durfte Leichtmobile und Quads führen, die einem Auto ähnelten. Diese Fahrzeuge durften folgende Merkmale vorweisen:

  • Gewicht: maximal 350 kg
  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h
  • Hubraum bei Ottomotoren: höchstens 50 ccm
  • Leistung bei Diesel- oder Elektromotoren: maximal 4 kW

Wer 16 Jahre alt war, durfte die ehemalige Führerscheinklasse S erwerben und somit einen Roller fahren. Außerdem durfte er dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bedienen. Das waren zum Beispiel Quads, Trikes und Microcars. Damit durfte nicht auf der Autobahn gefahren werden. Wer die Führerscheinklasse B besaß, konnte gleichzeitig Fahrzeuge der Klasse S führen.

Die Führerscheinklasse S stand sehr in der Kritik, da gerade die sogenannten Trikes sehr gefährlich sind. Trikes sind offene und motorisierte Straßenfahrzeuge, welche ein Vorderrad und zwei Hinterräder besitzen. Aufgrund der vorgeschriebenen Gewichtsgrenze verbauten viele Hersteller weniger Teile für die Sicherheit, um das Gewicht an der Stelle zu sparen. Der ADAC testete einige der Leichtmobile und warnte vor erheblichen Mängeln sowie daraus resultierenden Sicherheitslücken. Die deutsche Wochenzeitschrift Stern nannte sie „Kinder-Killer“. Aus diesem Grund wurde die Führerscheinklasse grundlegend überarbeitet.

Führerschein fürs Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h, zu denen auch Mofas zählen, dürfen ohne AM-Rollerführerschein mit einer Prüfbescheinigung von der Fahrschule gefahren werden. Laut der neuen EU-Richtlinie ab Januar 2013 gibt es keinen Führerschein fürs Mofa. Auch für das Führen von einem Fahrrad mit Hilfsmotor wird kein Führerschein benötigt.

Die Prüfbescheinigung wird durch den Besuch eines Fahrschulkurses erlangt. Am Ende der Ausbildung müssen Sie eine theoretische Prüfung abgelegen. Die Mofa-Prüfbescheinigung besitzt eine unbegrenzte Gültigkeit und muss bei jeder Fahrt mit dem Fahrrad mit Hilfsmotor oder Mofa mitgeführt werden. Wer diese vergisst und dabei erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro in Kauf nehmen. Eine Ausnahmeregel gibt es jedoch für die Mitnahme der Prüfbescheinigung, wenn Sie ein gewisses Alter aufweisen.

Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf auch ohne eine Prüfbescheinigung von der Fahrschule ein Mofa oder Hilfsmotor-Fahrrad führen. Natürlich müssen Sie einen Ausweis mitnehmen, um Ihr Alter für die Behörden zu verifizieren.

Diese Prüfbescheinigungspflicht besteht jedoch nicht mehr, wenn der Fahrer des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Die Ausbildung, um die Prüfbescheinigung zu erlangen, besteht aus 6 Doppelstunden mit jeweils 90 Minuten für den theoretischen Teil und einer 90-minütigen Doppelstunde für die Fahrpraxis. Nach dem erfolgreichen Abschluss der theoretischen Prüfung wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt.

Das Mindestalter für die Mofa-Prüfbescheinigung

Das Mindestalter für die Prüfbescheinigung liegt bei 15 Jahren. So kann also jeder ab 15 Jahren ein Fahrrad mit Hilfsmotor bzw. ein Mofa fahren. Die theoretische Prüfung in der Fahrschule darf drei Monate vor dem 15. Geburtstag absolviert werden.

Jedoch regelt die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) eine Ausnahme, welche das Mindestalter betrifft.

Wird ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa […] mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein. (§10 Absatz 4 FeV)

Die Führerscheinklasse AM

Gemäß der 3. EG-Richtlinie, welche am 19. Januar 2013 in Kraft getreten ist, wurden die Führerscheinklassen S und M zur Klasse AM vereint. Es wurden nicht nur alle Fahrzeuge der Führerscheinklassen in AM übernommen, sondern auch ihre Merkmale verändert. Den Rollerführerschein als solches gibt es nun nicht mehr. Er wurde gemäß den europäischen Bestimmungen mit anderen EU-Ländern vereinheitlicht. Das “A” in der Bezeichnung der Führerscheinklasse weist darauf hin, dass die Klasse nun gemäß europäischer Richtlinien angepasst wurde.

Welche Fahrzeuge beinhaltet der AM-Führerschein?

Ein Mopedführerschein verursacht Kosten, die Sie vorher kennen sollten.
Ein Mopedführerschein verursacht Kosten, die Sie vorher kennen sollten.

Folgende Fahrzeuge sind in AM enthalten:

  • Krafträder
  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Diese vier Fahrzeugtypen werden in der Fahrerlaubnis-Verordnung noch weiter definiert.

Krafträder

Unter Krafträdern versteht die FeV Fahrzeuge, welche lediglich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen können. Dabei muss der Verbrennungsmotor einen Hubraum von einer maximalen Größe von 50 ccm besitzen. Natürlich kann auch ein Elektromotor verbaut sein. In beiden Fällen muss jedoch das Kraftrad Merkmale von Fahrrädern aufweisen.

Als Beispiel sind hier Fahrräder mit Hilfsmotoren zu nennen.

Zweirädrige Krafträder

Unter diese Gruppen fallen alle Fahrzeuge, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen können. Der Hubraum des Verbrennungsmotors muss auf 50 ccm begrenzt sein. Falls es sich um eine elektrische Antriebsmaschine handelt, darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Hiermit sind Mopeds, Roller oder Mokicks gemeint. Auch Beiwagen dürfen mitgeführt werden.

Dreirädrige Krafträder

Auch bei dieser Art der Krafträder ist die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Der Hubraum der Fremdzündungsmotoren darf höchstens 50 ccm groß sein. Die maximale Nutzleistung ist auf 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren beschränkt. Handelt es sich um einen Elektromotor darf die Nenndauerleistung 4 kW nicht übersteigen.

Als Beispiel seien hier die Minitrikes zu nennen.

Vierrädrige Krafträder
Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig.
Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig.

Die letzte Gruppe der Fahrzeugtypen, welche im umgangssprachlich genannten “Rollerführerschein” definiert werden, sind die Kraftfahrzeuge mit vier Rädern. Selbstverständlich ist auch hier die Geschwindigkeit auf 45 km/h gedrosselt. Bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm. Andere Verbrennungsmotoren müssen mit einer Nutzleistung bis zu 4 kW ausgestattet sein. Sollte das Kraftrad einen Elektromotor besitzen, darf dieser eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW aufweisen. Die Leermasse des Fahrzeugs muss höchstens 350 kg betragen. Die Masse der Batterien spielt bei diesem Wert keine Rolle.

Zu diesem Fahrzeugtyp zählen beispielsweise Minicars.

Sonstige Fahrzeugtypen im Rollerführerschein

Neben den vier großen Fahrzeuggruppen, welche in der Führerscheinklasse AM definiert sind, gibt es noch weitere, welche als Ausnahmen gelten:

  • Krafträder, die erstmals vor dem 31. Dezember 2001 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit zwischen 45 km/h und 50 km/h
  • Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h
  • Fahrräder mit Hilfsmotor, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden
  • Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Januar 1957 zugelassen wurden: Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h, Gewicht maximal 33 kg (mit Hilfsmotor, ohne Werkzeug, Kraftstoff, Gepäckträger)*
  • Fahrzeuge, die erstmals vor dem 1. September 1952 zugelassen wurden: Hubraum von mehr als 50 ccm, Höchstleistung des Motors auf 0,7 kW (1 PS) begrenzt

*Die Gewichtsgrenze gilt nicht bei Fahrzeugen mit zwei Sitzen oder drei Rädern.

Wann können Sie für einen Roller den Führerschein erhalten?

Der Führerschein der Klasse AM kann entweder direkt in einer Fahrschule erworben oder durch eine andere Fahrerlaubnisklasse erlangt werden.

Rollerführerschein mit 15 Jahren

Die erste Möglichkeit ist der direkte Erwerb vom Mopedführerschein. Das Mindestalter hierfür beträgt seit dem 28.07.2021 15 Jahre (hier geht es zu den Ausnahmen). Folgende Stunden müssen in der Fahrschule absolviert werden:

Theoretischer Unterricht14 Doppelstunden
Theoretische Prüfung30 Fragen
Praktischer UnterrichtNicht vorgeschrieben
Dauer der Fahrprüfung30 Minuten

Der theoretische Unterricht für “Roller” unterteilt sich in 12 Doppelstunden, in denen der Grundstoff vermittelt wird. Eine Doppelstunde besteht aus 90 Minuten. Nach dieser Zeit folgen zwei Doppelstunden, in denen spezifische Inhalte rund um die Führerscheinklasse AM gelehrt werden. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen, wie beim Auto-Führerschein. Sie dürfen maximal 10 Fehlerpunkte erreichen.

Die Anzahl der Stunden im praktischen Unterricht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch praktiziert in der Regel jede Fahrschule, dass mindestens eine halbe Stunde auf dem Fahrzeug wie einem Roller gefahren wird. Ob nun weitere Unterrichtsstunden genommen werden müssen, weiß der Fahrlehrer am besten. Dieser entscheidet das individuell. Sonderfahrten, so wie sie vom Pkw-Führerschein bekannt sind (bspw. Nacht- oder Autobahnfahrten), gibt es jedoch nicht.

Nach dem praktischen Unterricht folgt die 30-minütige Fahrprüfung. Wer diese erfolgreich abschließt, erwirbt den Rollerführerschein. Die Fahrprüfung findet überwiegend innerorts statt.

Nach dem Erwerb vom Rollerführerschein folgt keine zweijährige Probezeit. Der Besitz vom Motoroller-Führerschein wird nicht auf eine nachfolgende Probezeit angerechnet.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Erlangung eines Führerscheins der Klasse A1. Damit ist das Führen eines Leichtkraftrades bis zu einem Hubraum von 125 ccm und einer Höchstleistung des Motors von 11 kW erlaubt. In der Führerscheinklasse A1 ist der Führerschein für ein Moped bzw. Roller integriert.

Bilanz des Pilotprojekts: Mopedführerschein mit 15 Jahren

Der Motorroller-Führerschein ist bereits ab 15 Jahren erhältlich.
Der Motorroller-Führerschein ist bereits ab 15 Jahren erhältlich.

Bevor die Gesetzesänderung am 28.07.2021 in Kraft trat, hatten einige Bundesländer den Führerschein der Klasse AM ab 15 Jahren in einem Pilotprojekt getestet.

In den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen war für 15-Jährige das Fahren von einem Moped mit entsprechendem Führerschein schon vor den bundeseinheitlichen Regelungen gestattet. Dies war in der dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung bestimmt. Sie trat am 1. Mai 2013 in Kraft und sollte ursprünglich am 30. April 2018 enden. Der Versuch wurde jedoch um zwei weitere Jahre bis Ende April 2020 verlängert.

Die Verordnung besagte, dass die fünf Bundesländer in einem Pilotprojekt das Mindestalter für den Rollerführerschein auf 15 Jahre senken durften. Laut der EU-Verordnung ist es den Mitgliedsstaaten in Europa erlaubt, dass sie das Mindestalter entweder auf 14 Jahre senken oder bis auf 18 Jahre anheben können. Deutschland entschied sich für 15 Jahre und prüfte damit eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Absenkung des Alters aus Gründen der Sicherheit nicht zu empfehlen ist.

Bis Ende April 2020 hatten 15-Jährige aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen noch die Möglichkeit, den Führerschein für ein Kleinkraftrad, also den Rollerführerschein, zu erwerben. Danach entschieden alle Bundesländer, diese Regelung dauerhaft einzuführen.

Nordrhein-Westfalen hatte 2020 als erstes Bundesland die neue Regelung in geltendes Recht umgewandelt, sodass Sie dort im Alter von 15 Jahren dauerhaft den Rollerführerschein erwerben konnten.

Vorbereitung auf den Rollerführerschein mit 14 Jahren

Das Mindestalter für den Rollerführerschein beträgt 15 Jahre in den genannten Bundesländern. Natürlich dürfen Bewerber bereits drei Monate vor dem 15. Geburtstag in den Bundesländern, welche die Ausnahmeregelung durchführen, eine Prüfung ablegen. Jedoch darf dann erst ab dem 15. Geburtstag Roller gefahren werden.

Klasse AM: Führerschein zusätzlich zu einer anderen Klasse

Natürlich besteht die Möglichkeit, dass Sie die Führerscheinklasse AM fahren dürfen, sofern eine andere gültige Fahrerlaubnis im Besitz ist. Die Führerscheinklassen A, A1, A2, B und T berechtigen auch zum Fahren eines Fahrzeugs gemäß der Klasse AM.

Wie teuer ist ein Rollerführerschein?

Ein Rollerführerschein verursacht wie ein Führerschein fürs Auto Kosten. Diese hängen von der tatsächlichen Fahrstundenanzahl ab. In der Regel hat der Mopedführerschein einen Preis von etwa 500 bis 800 Euro. Die Kosten vom Rollerführerschein hängen natürlich von der Fahrschule ab bzw. vom Standort dieser. Außerdem sollten Sie unterschiedliche Faktoren einberechnen. Die Mopedführerschein-Kosten sind in der Regel:

  • Fahrschulgrundgebühr
  • Lehrmittel
  • Entgelt für Vorstellung der Theorie- und Praxisprüfung
  • Sehtest
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen-Kurs bzw. Erste-Hilfe-Kurs
  • Gebühren für den Führerscheinantrag
  • Passbilder
  • Gebühren für Tüv/Dekra für die Theorie- und Praxisprüfung

Neben den Kosten für den Mopedführerschein sollten Sie auch an das Durchfallen einer Prüfung denken. Sobald dieser Fall eintritt, werden erneut Gebühren für den Rollerführerschein fällig. Oft ist es billiger, noch eine weitere Fahrstunde vor der Praxisprüfung zu absolvieren, als nach dieser Nachholstunden zu buchen.

Ein weiterer Tipp, um beim Führerschein der Klasse AM Kosten zu sparen: Es lohnt sich immer, zwei Führerscheinklassen gleichzeitig zu erlernen, da die Grundgebühr nur einmal anfällt. Beim Führerschein für einen Roller oder einem Auto macht dies jedoch keinen Sinn, da in der Fahrerlaubnisklasse B bereits AM integriert ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Für den Führerschein der Klasse AM müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Für den Führerschein der Klasse AM müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Neben den AM-Führerschein-Kosten sind auch die Voraussetzungen dafür wichtig. Auf jeden Fall müssen Sie einen Sehtest bestehen sowie einen Kurs für lebensrettende Maßnahmen erfolgreich absolvieren. Außerdem müssen Sie den Personalausweis und ein Passbild mitbringen sowie den entsprechenden Antrag für die Führerscheinklasse ausfüllen.

Wie lange ist der Rollerführerschein gültig?

Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig. Das bedeutet, dass er ein Leben lang Gültigkeit besitzt.

Infos für Besitzer des alten Führerscheins

Wenn ein Autoführerschein vor dem 1. April 1980 erteilt wurde, dürfen deren Inhaber Fahrzeuge der Klasse A1 fahren. Sobald der Führerschein ausgetauscht wird, trägt die Behörde dies auf dem neuen Schein ein. Nach der neuen Regelung ab Januar 2013 sind nämlich Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Danach muss die Fahrerlaubnis erneuert werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch eine neue Prüfung ablegen müssen. Nur der Führerschein als Dokument wird umgetauscht.

Weitere häufig gestellte Fragen zum AM-Führerschein

Kann ich eine Mofa-Prüfbescheinigung in einen Führerschein der Klasse AM umschreiben lassen?
Eine Mofa-Prüfbescheinigung lässt sich nicht umschreiben, da es sich dabei nicht um einen Führerschein handelt. Hier bleibt nur die Möglichkeit, den AM-Führerschein bei einer Fahrschule zu erwerben. Ich besitze ein Fahrzeug, für das eigentlich ein AM-Führerschein benötigt wird.

Reicht zum Fahren auch die Mofa-Prüfbescheinigung, wenn ich das Fahrzeug auf 25 km/h drossle?
Nein, auch in diesem Fall wird zum Fahren ein Rollerführerschein bzw. Führerschein der Klasse AM benötigt.

Darf ich mit dem AM-Führerschein eine weitere Person auf meinem Motorroller mitnehmen?
Sofern in der Zulassungsbescheinigung des Rollers weitere Sitzplätze eingetragen sind, können Sie auf diesem weitere Personen transportieren. In der Regel erlaubt die Bauart des Rollers nur das Sitzen hinter dem Fahrer, nicht davor.

Wann dürfen Kinder als Sozius mitfahren?
Das Gesetz schreibt kein Mindestalter vor, ab dem ein Kind auf dem Roller mitfahren darf. Viel wichtiger ist hierbei, ob es auch entsprechend sicher sitzt. Kinder unter sieben Jahren benötigen einen speziellen Kindersitz, der sicherstellt, dass sie nicht mit den Füßen in die Räder geraten. Bei älteren Kindern, die ihre Füße bereits sicher auf die Soziusstützen stellen und sich festhalten können, kann auf einen Kindersitz verzichtet werden.

Kann ich mir für die Klasse AM einen internationalen Führerschein ausstellen lassen?
In einem internationalen Führerschein taucht nur die Klasse A auf, da die Klasse M nur in Deutschland existiert. Innerhalb der EU wird aber Ihr normaler EU-Führerschein der Klasse AM anerkannt. Möchten Sie in ein Land reisen, indem ein zusätzlicher internationaler Führerschein benötigt wird, sollten Sie sich vorab erkundigen, welche Fahrzeugtypen Sie mit der jeweiligen Klasse A bzw. einem Rollerführerschein dort führen dürfen.

Gilt auf dem Motorroller Helmpflicht?
Ja, gemäß § 21a Abs. 2 StVO müssen Sie und Ihr Beifahrer auf dem Roller einen Helm tragen. Verstoßen Sie dagegen, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.

Was passiert, wenn ich nur einen AM-Führerschein besitze und mit einem Fahrzeug unterwegs bin, das schneller fahren kann als 45 km/h?
In diesem Fall führen Sie ein Fahrzeug, für das Sie keine Fahrerlaubnis haben. Dies ist eine Straftat und kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Ich bin 15 und habe gerade meinen AM-Führerschein gemacht. Darf ich nun auch außerhalb von Deutschland mit dem Roller fahren?
Nein. Das Fahren eines Rollers unter 16 Jahren mit AM-Führerschein/Rollerführerschein ist nur im Inland gestattet. Im Ausland müssen die jeweiligen nationalen Regelungen beachtet werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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183 Kommentare

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  1. Sabine
    Am 4. Juli 2017 um 8:16

    Hallo, mein Sohn hat mit 17 den Führerschein für Begleitendes Fahren gemacht. Darf er nun im Urlaub in Griechenland mit dem Roller 50 ccm fahren? Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 11:28

      Hallo Sabine,

      das Dokument für den B17 wird im Ausland nicht akzeptiert, da es sich hierbei um eine deutsche Sonderregelung handelt. Möglicherweise kann sich Ihr Sohn aber einen Führerschein für die Klasse AM ausstellen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Dennis
    Am 20. Juni 2017 um 19:29

    Hallo,
    Kann man mit dem Rollerführerschein ein quad fahren?
    Wenn ja wie viel CCM?
    Wenn ich 16 bin schneller fahren erlaubt?
    Wie viel kosten wäre es mit einem Quad?(ungefähr)
    Falls es nicht mit dem rollerführerschein geht…
    Welche fühererschein wird benötigt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 10:06

      Hallo Dennis,

      bis zum 18. Geburtstag dürfen alle Inhaber der Führerscheinklasse AM Quads mit maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit fahren. Mehr Infos erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema “Quad-Führerschein“.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Moshe
    Am 10. Juni 2017 um 14:47

    Mein Enkel (15) wohnt in Sachsen und hat gerade seinen AM-Führerschein bestanden. Seine Schule befindet sich in Brandenburg, darum nun meine Frage: Darf er mit einem Microcar zur Schule fahren, oder darf er nur in Sachsen damit fahren?

    LG Moshe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 10:39

      Hallo Moshe,

      der Modellversuch für den AM-Führerschein ab 15 läuft in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg. In diesen darf Ihr Enkel also fahren. Wer aber vor Vollendung des 16. Lebensjahres außerhalb dieser Bundesländer ein Fahrzeug der Klasse AM führt, begeht eine Straftat wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Justin
    Am 6. Juni 2017 um 16:39

    Ich bin 15 und fange bald meinen mofaführerschein an. Den Roller meines Opas soll ich bekommen und wir haben ihn drosseln lassen. Er fährt dennoch fast 50 kmh und lässt sich nicht weiter runter drosseln. Was kommt auf mich zu wenn ich Beim Fahren dieses rollers von der Polizei erwischt werde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 10:21

      Hallo Justin,

      wenn das Führen des Rollers nicht von Ihrer Fahrerlaubnis abgedeckt wird, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies ist eine Straftat und kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Entsprechend ist davon abzuraten, ein solches Fahrzeug zu führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Emre
    Am 6. Juni 2017 um 1:46

    Guten Tag

    Ich habe einen Roller 25kmh und habe die theorieprüfung für die klasse B bestanden, ich muss nur noch die praktische prüfung machen. Meine frage darf ich schon mit jetzt 25er roller fahren da ich schon die theorieprüfung habe und was passiert wenn man ohne prüfschein fährt Komme aus Baden württemberg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 11:36

      Hallo Emre,

      wenn Sie noch keinen gültigen Führerschein haben, dürfen Sie das Fahrzeug auch noch nicht fahren. Entsprechend würde es sich um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis handeln, wenn Sie es dennoch tun. Dies wäre eine Straftat und würde das gesamte Projekt “Führerschein” gefährden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Piere84
    Am 31. Mai 2017 um 21:42

    Hallo.
    Ich habe mit 14 also 1998 in der Schule die Prüfbescheinigung also Mofa gemacht.
    Habe aber noch nie ein Mofa angemeldet und auch keinen anderen Führerschein gemacht.
    Nun würde ich gerne ein Mofa anmelden doch habe ich gesehen das die Prüfbescheinigung so beschädigt ist das kein Bild mehr vorhanden
    Ist und auch nur noch meine damalige Adresse und mein Nachname zu erkennen sind.
    Das ich damit so nicht fahren kann ist klar. Meine Frage ist:
    Meine ehemalige Schule hat keine Unterlagen mehr darüber. Besteht die Möglichkeit das es irgendwo festgehalten wurde außer
    In meiner Schule und ich ihn so neu ausstellen lassen kann?

    Schon Mal danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 9:00

      Hallo Pierre,

      Sie können die nächste Stelle des TÜV aufsuchen. Dort wird ein Verzeichnis über sämtliche bestandenen Mofaprüfungen geführt. Dort kann Ihnen ein neues Dokument ausgestellt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Nikolai
    Am 24. Mai 2017 um 11:31

    Hallo.

    Ich wurde gestern mit den Roller von der Polizei erwischt.
    Habe ein gültigen Führerschein aber der Roller ist nicht angemeldet, hatte ein abgelaufenes Kennzeichen dran.
    Und hatte mein 5 jährigen Enkelkind mit auf den Roller. Hatten beide kein Helm auf.
    Was für eine Strafe erwartet mich da?

    MfG Nikolai

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 8:27

      Hallo Nikolai,

      beim Fahren ohne Versicherungsschutz handelt es sich um eine Straftat, die nach § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten und eine Geldstrafe nach sich ziehen kann. Fharen Sie selbst ohne Helm, wird ein Bußgeld von 15 Euro angesetzt. Befördern Sie auf einem Kraftrad ein Kind, obwohl es keinen Schutzhelm trägt, droht ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von 60 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Taner
    Am 20. Mai 2017 um 15:43

    Das ist mir alles Bahnhof hier mit den ganzen neuen Klassen. Ich habe mein Führerschein am 09.02.1994 gemacht, hatte den Rosanen Führerschein. Im Jahre Juli 2014 habe ich bei der Zulassungsstelle den neuen im Karten Format beantragt und bekommen. Da sind nun die folgenden Klassen angegebenen die ich fahren dar:
    AM/A1/A/B/C1/BE/C1E/CE/L

    Mit dem alten Führerschein durfte ich nur den 50ccm Roller fahren. Darf ich jetzt den 125ccm Roller mit 80 Km/h Höchstgeschwindigkeit fahren?

    Würde mich über eine Antwort freuen

    Gruß Taner

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 9:07

      Hallo Taner,

      entscheidend sind hierbei die Schlüsselzahlen, welche für die jeweilige Führerscheinklasse in Ihrem Führerschein angegeben sind. Diese können die Faherlaubnis für die entsprechende Klasse einschränken. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/schluesselzahlen-fuehrerschein/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Leon
    Am 17. Mai 2017 um 11:35

    Hallo liebes Redaktionsteam,
    ich besitze den Führerschein der Klasse AM. Ich möchte bald den Führerschein BF17 machen. Muss ich die ganze Theorie in der Fahrschule dann nochmal machen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Leon

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 9:37

      Hallo Leon,

      wenn Sie den Führerschein erweitern, können Sie die Grundstoffstunden um die Hälfte verkürzen. Näheren können Sie bei der Fahrschule erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Emelie
    Am 10. Mai 2017 um 13:37

    Hallo,
    ich bin jetzt 15 Jahre alt und besitze seit einem halben Jahr einen Führerschein der klasse AM.
    Nun meine frage….Darf ich einen Beifahrer mitnehmen oder erst ab 16?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2017 um 9:30

      Hallo Emelie,

      Ihr AM-Führerschein ist vollwertig. Sie dürfen also jemanden mitnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Aron
    Am 6. Mai 2017 um 14:20

    Hallo…ich möchte eine simson s50 fahren. Ih bin jetzt 14 und habe erst in 6 monaten geburtstag…
    heißt das,dass ich am machen muss und noch 3 monate warten muss?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 9:49

      Hallo Aron,

      in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen kann der Führerschein der Klasse AM ab 15 Jahren erworben werden. Die Prüfung kann in der Regel bereits drei Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden, aber gefahren werden darf erst ab dem 15. Geburtstag.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Hans
    Am 3. Mai 2017 um 13:13

    Bin vor dem 1. April 1965 geboren und möchte mir einen 3-rädrigen “e-scooter Seniorenmobil bis max 25km/h ” kaufen. Brauche ich dazu eine Prüfbescheinigung ? Oder muß ich ihn auf 15km/h drosseln lassen ?
    Vielen Dank schon mal im Voraus !
    Hans

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2017 um 9:07

      Hallo Hans,

      grundsätzlich dürfen Sie Mofas fahren, ohne gesondert eine Prüfbescheinigung erlangen zu müssen. Fraglich ist, ob der dreirädrige E-Scooter als Mofa durchgeht.Dies sollten Sie in Erfahrung bringen. Möglich wäre nämlich auch, dass zum Führen der Führerschein AM notwendig ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Elias
    Am 4. April 2017 um 15:02

    Hallo liebes Bußgeldkatalog-Team,

    Ich habe letzte Woche meinen Führerschein der Klasse B bestanden und nehme nun am BF17 Teil. Meine Frage ist:
    Wir haben noch einen Roller zu Hause, welcher noch die alte 50km/h-Zulassung von vor 2001 hat. Also in der Betriebserlaubnis steht 50ccm und 50km/h. Darf ich diesen ohne weiteres fahren?

    Vielen Dank schon mal im Vorraus!

    Beste Grüße
    Elias

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 11:43

      Hallo Elias,

      gemäß § 76 Nr. 8 gelten zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor welche 50 ccm und maximal 50 km/h haben als Fahrzeuge der Klasse M, wenn diese bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Von daher sollte das also möglich sein. Es empfiehlt sich den entsprechenden Gesetzestext auszudrucken und mitzuführen. Im Zweifelsfall können Sie diesen dann bei einer Kontrolle vorzeigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Basti
    Am 22. März 2017 um 15:32

    Immer Wenn ich mit meinem roller in eine Polizei Kontrolle komme wird von einer Toleranz von 10% der maximal zugelassenen Geschwindigkeit gesprochen. Hab noch nie einen auf den Sack bekommen wenn mein roller 50kmh fährt obwohl 45 eingetragen sind.(NRW)

  15. Tiemo
    Am 16. Februar 2017 um 15:07

    Hallo liebes Bussgeldkatalogteam,

    ich bin leicht verwirrt bezüglich der Sonderregelung bezüglich der Erstzulassung:

    “Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h”

    In einem anderen Artikel hier habe ich folgendes gesehen:

    “Kleinkrafträder, welche bis zum 28. Februar 1992 in der DDR das erste Mal angemeldet wurden”

    Nun meine Frage:
    Darf ich mit dem AM Schein (enthalten in B) mit jedem 50ccm Moped das vor 1992 zugelassen wurde 60kmh fahren (sofern entsprechend Papieren) oder nur mit jenen die in der DDR zugelassen wurden?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Tiemo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 9:37

      Hallo Tiemo,

      bei dieser Regelung handelt es sich um die in der DDR zugelassenen Kleinkrafträder (z. B. Simson).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Jonas
    Am 16. Februar 2017 um 12:01

    Hallo liebes Bussgeldkatalogteam!

    Ich habe mir vor kurzem ein Kraftrad gekauft, welches erstmals vor dem 28.02.1992 zugelassen wurde. Auf Ihrer Seite habe ich nun gelesen: “Kleinkrafträder, die erstmals vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden: Hubraum von maximal 50 ccm, Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 km/h”.
    Ich habe den Führerscheinklassen B/C1/C/M/L/TS von 2007. Demnach dürfte ich aber nur 45 km/h fahren. Welche Angabe ist korekt? Bzw. wie schnell darf das Kraftrad mit mir als Fahrar fahren?

    Mit freundlichen Grüßen

    Jonas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 13:35

      Hallo Jonas,

      hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung für die alten DDR-Mopeds (z. B. Simson). Maßgeblich ist § 76 Abs. 8 Nr. b.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Jannis
    Am 7. Februar 2017 um 20:05

    Hallo allerseits,
    ich habe folgendes Problem: ich bin 15 Jahre alt und möchte noch möglichst vor meinem 16. Geburtstag einen Roller fahren. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass ich einen mit 50 ccm und maximal 45 km/h fahren darf. Meine Frage ist jetzt ob ich dafür den AM-Klasse Führerschein brauche oder einen anderen bzw. wie dieser andere dann heißt.
    Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 12:30

      Hallo Jannis,

      grundsätzlich gilt für den AM-Führerschein ein Mindestalter von 16 Jahren. Es gibt aber eine Ausnahmeregelung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Rahmen eines Pilotprojekts dürfen dort bereits 15-Jährige den AM-Führerschein erwerben. Wenn Sie nicht in einem dieser Bundesländer leben, bleibt Ihnen nur die Prüfbescheinigung für Mofa (Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Alexander
    Am 4. Februar 2017 um 16:11

    Hallo habe eine Frage bezüglich der neuen EU Richtlinie mit AM.
    Ein Freund von mir hat den Führerschein wegen Alkohol verloren. Hat aber einen Mofa Führerschein. So nun meine Frage:
    Da die neue EU Richtlinie, 3. EG am 19Januar in Kraft getreten ist, besteht doch eigentlich die Möglichkeit, da Klasse S und Klasse M zu Klasse AM zusammengefasst worden sind trotz MPU die Klasse AM zu beantragen.
    Die Chance kein Mofa bzw gedrosselt Roller von 25km/h zu fahren, sondern für Forstwirtschaft ein 3 oder 4 rädriges Fahrzeug mit max. 4KW und 45km/h Höchstleistung.
    Bin gerade überfragt und interessiert ob die Möglichkeit besteht. Vielleicht kennt sich jemand von euch aus damit.
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2017 um 12:37

      Hallo Alexander,

      da der AM-Schein als Führerschein gilt, welcher eine Fahrerlaubnis benötigt, können Sie ihn nicht ohne MPU erhalten. Anders gelagert ist der Fall bei der Prüfbescheinigung für Mofas, welche nicht als Führerschein gilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. bussgeldkatalog.org
    Am 30. Januar 2017 um 12:26

    Hallo Markus,
    sollte dieses Fahrzeug nicht über mehr als 0,7 kW bzw. 1 PS verfügen, kann es in der Regel mit einem Führerschein der Klasse AM gefahren werden.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • Markus
      Am 2. Februar 2017 um 20:23

      Danke für die Info, ich habe mir mal die Papiere geben lassen. Das Motorrad hat 2,8PS, aber fährt tatsächlich nicht schneller als 40-45km/h. Auf Grund der Leistung von 2,8 PS darf ich es dann doch nicht fahren, oder?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 6. Februar 2017 um 11:57

        Hallo Markus,

        in der Tat überschreitet dies die zulässige Leistung.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Silvia R.
    Am 27. Januar 2017 um 14:03

    Hallo, ich habe 1969 in der DDR meine Mopedberechtigung zum Führen von Kfz. gem. § 85 StVZO erhalten.
    Ist diese Fahrerlaubnis noch gültig oder muss ich eine aktuelle beantragen?

    L.G. Silvia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2017 um 13:06

      Hallo Silvia,
      uns wäre nicht bekannt, weshalb diese Berechtigung nicht mehr gültig sein sollte. Wir würden Ihnen empfehlen, sich bei der zuständigen Führerscheinstelle zu informieren und sich so zu vergewissern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Onur
    Am 15. Dezember 2016 um 0:37

    Hallo hätte da mal eine Frage, ich habe eine Mofa-Prüfbescheinigung und möchte ein Führerschein der Klasse AM machen. Wie gehe ich da vor? Kann ich meinen Führerschein einfach umschreiben lassen oder muss ich noch Theorie- oder Praxisprüfungen machen und welche Kosten würden dafür entstehen. (NRW)

    • klaus f.
      Am 6. Oktober 2017 um 11:29

      erstens deine mofa prüfbescheinigung,ist kein führerschein.da müsste für dich schon zu erkennen sein das man einen führerschein der kein führerschein ist,nicht umgeschrieben werden kann.natürlich musst du den AM ganz neu machen.weil der ein führerschein ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2016 um 10:02

      Hallo Onur,

      die Mofa-Prüfbescheinigung können Sie nicht umschreiben lassen. Die Kosten für den AM-Führerschein belaufen sich in etwa auf 500 bis 800 Euro. Fragen Sie diesbezüglich am besten in der jeweiligen Fahrschule nach, um verbindliche Auskünfte zu erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Eric
        Am 17. September 2017 um 18:00

        Hallo,
        Ich habe eine Mofa prüfbescheinigung und würde gerne ein 50 ccm Quad fahren.
        Kann ich das einfach auf 25 km/h drosseln lassen oder muss ich den AM Schein dafür machen?
        Mfg

        • bussgeldkatalog.org
          Am 25. September 2017 um 10:43

          Hallo Eric,

          hierfür benötigen Sie einen AM-Schein.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Markus s.
    Am 12. November 2016 um 11:46

    Hallo, darf ich den in Deutschland absolvierten FS der Klasse AM in Spanien nutzen. Danke für die Info

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2016 um 10:33

      Hallo Markus s.,

      ja, Sie dürfen mit dem Führerschein der Klasse AM auch in Spanien fahren. Spanien ist Mitglied EU und erkennt EU-Führerschein an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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