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Motorradführerschein: Mit Klasse A unterwegs

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 13 Minuten

Der Führerschein der Klasse A ist der schwerste seiner Klasse

Die Führerscheinklasse A für das Motorrad schließt alle anderen A-Fahrerlaubnisklassen ein.
Die Führerscheinklasse A für das Motorrad schließt alle anderen A-Fahrerlaubnisklassen ein.

Über 4 Millionen Krafträder fahren auf Deutschlands Straßen. Vergleichend mit der Bevölkerungsanzahl würde dies bedeuten, dass 2015 jeder 20. Deutsche ein Motorrad besitzt. Natürlich besitzen mehr Menschen ein Auto, jedoch ist das Motorrad für viele ein schönes Hobby.

In Deutschland gibt es vier Führerscheinklassen für Motorradfahrer. Am 19. Januar 2013 erließ die deutsche Regierung eine neue Fassung der 3. EG-Richtlinie, welche die Führerscheinklassen definiert und an die Europäische Union anpasst. Dabei erlebten gerade die Klassen der Motorräder einen großen Wandel. Über den Motorradführerschein der Klasse A informieren wir nachfolgend im Detail.

FAQ: Führerscheinklasse A

Was darf ich mit der Führerscheinklasse A fahren?

Der Motorrad-Führerschein erlaubt das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Außerdem dürfen Sie Trikes fahren, die über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen.

Gibt es beim Motorradführerschein der Klasse A Altersbegrenzungen?

Für diese Führerscheinklasse schreibt der Gesetzgeber in der Regel ein Mindestalter von 24 bzw. 21 Jahren (bei Vorbesitz) vor.

Bringt der Vorbesitz der Klasse A2 Vorteile?

Wer seit mindestens zwei Jahren über die Klasse A2 verfügt, kann beim A-Führerschein auf die theoretische sowie die praktische Ausbildung verzichten und auch die Theorieprüfung entfällt. Zudem lässt sich durch den zweijährigen Vorbesitz das Mindestalter auf 20 Jahre herabsetzen.

Alles Wichtige zum Motorradführerschein im Video:

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.
Es gibt verschiedene A-Führerscheinklassen, die Sie auf unterschiedliche Weise erlangen können.
Es gibt verschiedene A-Führerscheinklassen, die Sie auf unterschiedliche Weise erlangen können (klick mich!).

Was ist der Führerschein der Klasse A?

Der "größte" Führerschein für das Motorrad ist der der Klasse A.
Der “größte” Führerschein für das Motorrad ist der der Klasse A.

Der Motorradführerschein der Klasse A befähigt alle Inhaber ab dem entsprechenden Mindestalter zum Führen folgender Fahrzeuge:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h sowie
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Leistung über 15 kW, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.

Zusammenfassend bedeutet das, dass alle Begrenzungen, welche in den Klassen AM, A1 und A2 definiert werden, für den Führerschein der Klasse A aufgehoben sind.

Der alte Führerschein fürs Motorrad

Vor der Reform im Jahr 2013 bestand die Motorradklasse aus M für Mopeds unter 50 ccm, S für Drei- und Vierräder unter 50 ccm, A1 für Leichtkrafträder unter 125 ccm sowie dem Führerschein A beschränkt für Motorräder unter 25 kW und A unbeschränkt für alle Krafträder. Dies wurde erneuert und mit den anderen EU-Führerscheinklassen vereinheitlicht.

Mit folgenden alten Führerscheinklassen können Sie Motorräder der Klasse A bedienen:

Alte FahrerlaubnisklasseErstausstellung
1vor dem 01.12.1954
1zwischen dem 30.11.1954 und dem 01.10.1960 (jedoch nur, wenn die Klasse im Saarland ausgestellt wurde)
1zwischen dem 30.11.1954 und dem 01.01.1989
1nach dem 31.12.1988
1avor dem 01.01.1989
1anach dem 31.12.1988
2vor dem 01.12.1954
2zwischen dem 30.12.1954 und dem 01.10.1960 (jedoch nur, wenn die Klasse im Saarland ausgestellt wurde)
2vor dem 01.04.1980*
2nach dem 31.03.1980*
2nach dem 31.12.1985*
3 (sowohl a als auch b)vor dem 01.12.1954
3zwischen dem 30.11.1954 und dem 01.10.1960 (jedoch nur, wenn die Klasse im Saarland ausgestellt wurde)
3vor dem 01.04.1980*
3zwischen dem 31.03.1980 und dem 01.01.1989*
3nach dem 31.12.1988*
4vor dem 01.12.1954
4zwischen dem 30.11.1954 und dem 01. 10.1960 (jedoch nur, wenn die Klasse im Saarland ausgestellt wurde)

*nur dreirädrige Fahrzeuge bzw. eine Kombination dessen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg (Quelle: Anlage 3 FeV)

Wer einen Führerschein besitzt, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, erhält folgende Führerscheinklassen bei einem Wechsel auf den neuen EU-Führerschein und muss zusätzlich folgende Richtlinien beachten:

Alte FührerscheinklasseBesonderheiten
A (beschränkt)Zuteilung von A bei einem zweijährigen Vorbesitz der Klasse
A, B, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DENur Fahrzeuge mit drei Rädern (und Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)

(Quelle: Anlage 3 FeV)

Die neue EU-Richtlinie vom 19. Januar 2013 sieht vor, dass jeder Führerschein nach 15 Jahren erneuert werden muss. Dabei wird ausschließlich vom Dokument gesprochen und nicht von der Fahrerlaubnis als solche. Dies soll Fälschungen entgegenwirken. Wer einen gültigen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen hat, muss diesen spätestens am 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umtauschen – selbst wenn es sich dabei bereits um einen EU-Führerschein handelt. Dafür brauchen Sie lediglich ein neues Passbild und müssen eine Gebühr bei der Fahrerlaubnisbehörde entrichten.

Je nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahr gelten bestimmte Stichtage für den Umtausch. Welche das sind, können Sie hier entnehmen:

Wer seinen Führerschein bei der zuständigen Behörde erneuert, bekommt die aktuellen Klassen auf dem Dokument vermerkt. Wenn eine Person also beispielsweise eine Fahrerlaubnis besitzt, welche vor 1989 ausgestellt wurde, und die Motorradklasse 1a absolviert hat, bekommt nun die Klasse A2 zugesprochen.

Außerdem gibt es diverse Möglichkeiten, die Fahrerlaubnis zu erweitern, welche im nachfolgenden Abschnitt erklärt werden.

Erweiterung der alten Führerscheine auf die Führerscheinklasse A

Der Führerschein fürs Motorrad kann leicht mit einer Praxisprüfung erweitert werden. Besitzt eine Person eine Fahrerlaubnis fürs Auto oder der alten Klasse 4, welche vor dem 1. April 1980 ausgegeben wurde, kann sie nach einer verkürzten praktischen Prüfung die Führerscheinklasse A2 erwerben. Nach einer weiteren Praxisprüfung darf die Fahrerlaubnis auch auf die Führerscheinklasse A erweitert werden. Dies gilt auch für Personen, welche einen alten 1b-oder A1-Führerschein besitzen.

Wer einen A2-Führerschein bzw. die Klasse A beschränkt vor dem Stichtag 19. Januar 2013 absolviert hat, benötigt keine praktische Prüfung, um den A-Führerschein zu erlangen. Zwei Jahre nach der bestandenen Prüfung für die Klasse A2 kann derjenige mit offenen Motorrädern fahren.

Der Direkteinstieg zum A-Führerschein

Die Vorbereitung auf den Führerschein fürs Motorrad

Per Direkteinstieg können Sie den Motorrad-Führerschein ab 24 Jahren erlangen.
Per Direkteinstieg können Sie den Motorrad-Führerschein ab 24 Jahren erlangen.

Bevor der Gang zur Fahrschule ansteht, müssen Sie einige Bescheinigungen einholen. Einhergehend mit den Dokumenten müssen Sie auch Kurse belegen und Tests bestehen. Die Rede ist vom Erste-Hilfe-Kurs sowie dem Sehtest.

Prüfung über die Erteilung vom Motorradführerschein A

Das erste Dokument in puncto Motorrad und Führerschein ist der Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. Dieser muss in einem zuständigen Amt wie beispielsweise der Zulassungsbehörde abgegeben werden. Außerdem ist es wichtig, einen Personalausweis dabei zu haben, um das Geburtsdatum und den Geburtsort vorzuweisen. Ein Passbild muss den biometrischen Richtlinien entsprechen. Dieses wird dann für den Führerschein verwendet. Das Passbild müssen Sie jedoch nur mitbringen werden, wenn es sich um die Erstaustellung des Führerscheins handelt.

Mi dem Antrag prüft die Behörde, ob der zukünftige Fahrschüler für den Motorradführerschein geeignet ist. Als Erstes ist es wichtig, ob die Person im deutschen Inland wohnt. Die Fahrerlaubnis kann zwar in mehreren Sprachen abgelegt werden, jedoch muss der Wohnsitz in Deutschland gemeldet sein. Als Ausnahme gilt hier jedoch die Regel, dass die Person laut § 7 der Fahrerlaubnisverordnung mindestens 185 Tage im Jahr im Inland wohnt.

Studenten, die in Deutschland gewohnt haben, jetzt jedoch den Wohnsitz zu einer Hochschule oder Schule in einem anderen Land der EU verlegt haben, dürfen auch einen Führerschein beantragen. Das gilt auch für andere Staaten, die nicht zur EU gehören, mit denen Deutschland jedoch ein entsprechendes Abkommen getroffen hat. Studenten, die wiederum in einem EU-Land leben und nur für die Lehre nach Deutschland gezogen sind, dürfen erst ab einer Dauer von 6 Monaten einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis stellen.

Außerdem können auch Arbeiter die Fahrerlaubnis in Deutschland beantragen, wenn sie zwar in einem Mitgliedsstaat der EU arbeiten, aber regelmäßig zu ihrem Wohnsitz nach Deutschland zurückkehren. Von der Fahrerlaubnis in Deutschland ausgeschlossen wird, wer bereits die gleiche Klasse in einem EU-Mitgliedsland erworben hat (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis).

Für den Motorrad-Führerschein der Klasse A ist kein Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse erforderlich.

Der Nachweis über die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs kann außerdem von der zuständigen Behörde verlangt werden. Dies geschieht in Absprache eines Facharztes mit einer verkehrsmedizinischen Qualifikation. In Ausnahmefällen kann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgen. Dies ist immer dann ratsam, wenn der Antragsteller bereits wegen Drogen- oder Alkoholmissbrauch aufgefallen ist.

Der Erste-Hilfe-Kurs für den A-Führerschein

Erste-Hilfe-Kurs: Auch beim A-Führerschein ist dieser in der Regel Pflicht.
Erste-Hilfe-Kurs: Auch beim A-Führerschein ist dieser in der Regel Pflicht.

Wie beim Führerschein fürs Auto müssen Sie auch beim A-Führerschein einen Kurs über lebensrettende Maßnahmen absolvieren. Laut § 19 FeV soll dieser Kurs theoretische Grundlagen schaffen und diese mit Praxisübungen festigen. Dabei stehen die “Rettung und Lagerung von Unfallverletzten” im Mittelpunkt.

Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs ist eine Bescheinigung, welche 2024 von folgenden Instanzen ausgestellt werden darf:

  • amtlich anerkannte Stelle für Erste-Hilfe-Kurse sowie
  • Träger der öffentlichen Verwaltung.

Dies sind insbesondere die Bundeswehr, Polizei und Bundespolizei. Als Beispiele sind hier das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, der Arbeiter-Samariter-Bund und die Malteser als Organisationen zu nennen, welche einen solchen Kurs anbieten dürfen.

Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist nicht notwendig, wenn Sie alternativ folgende Unterlagen besitzen:

  • ein[..] Zeugnis[…] über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
  • ein[..] Zeugnis[…] über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf […], in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutisch-kaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
  • eine[.] Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).

(Quelle: § 19 FeV)

Der klassische Erste-Hilfe-Kurs besteht in der Regel aus 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Viele Institutionen bieten auch Auffrischungskurse an, falls die letzte Ausbildung schon zu lange her ist. Diese besteht meist aus zwei oder vier Doppelstunden. Eine Doppelstunde beträgt 90 Minuten.

Voraussetzung für den Erste-Hilfe-Kurs ist der Personalausweis, um sich ausweisen zu können. Außerdem müssen Sie die Bescheinigung über den Sehtest mitnehmen.

Die Kursgebühr von etwa 15 bis 30 Euro ist direkt bei der Anmeldung zum Kurs zu bezahlen. Da der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen wichtig für alle Straßenverkehrsteilnehmer ist, müssen die Kursteilnehmer pünktlich zum Beginn einer jeden Unterrichtsstunde erscheinen. Erst, wenn dies bewerkstelligt wurde, bekommen die Teilnehmer das Zertifikat über die Teilnahme des Erste-Hilfe-Kurses und können die Fahrerlaubnis der Klasse A absolvieren.

Der Sehtest für Klasse-A-Führerscheine kann mit oder ohne Sehhilfe bestanden werden.
Der Sehtest für Klasse-A-Führerscheine kann mit oder ohne Sehhilfe bestanden werden.

Der Sehtest: Erforderlich für den Motorrad-Führerschein

Neben der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen wird auch ein Sehtest benötigt. Dieser soll bescheinigen, dass der Verkehrsteilnehmer jederzeit alles um sich herum im Straßenverkehr gut und vor allem scharf sehen kann.

Voraussetzung ist auch wieder der Personalausweis oder ein Reisepass, um sich auszuweisen. Eine entsprechende amtliche Sehteststelle muss von der Bundesregierung anerkannt sein. In der Regel besitzen die großen Optiker eine solche Lizenz. Der Sehtest läuft ganz simpel ab. In etwa zehn Minuten wird die Sehschärfe der Augen ermittelt. Ist die Sehleistung laut Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung auf beiden Augen unter 70 Prozent, gilt der Sehtest als nicht bestanden. Dabei ist die Dioptrien-Zahl der Augen nicht relevant. Der Sehtest kann mit oder ohne Sehhilfe durchgeführt werden. Mit Sehhilfen sind auch Kontaktlinsen neben der Brille gemeint.

Wird der Test ohne Brille bestanden, steht dem Motorradführerschein Klasse A nichts mehr im Wege. Sollten Sie den Sehtest mit einer Sehhilfe bestehen, wird dies auf der Bescheinigung des Optikers oder Augenarztes eingetragen. Dieser Vermerk landet als sogenannte Schlüsselzahl auf dem Führerschein. Der Verkehrsteilnehmer muss dann bei jeder Fahrt eine Sehhilfe tragen.

Kommt es zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle und die Sehhilfe wurde vergessen, kann es zu einem Verwarngeld von 25 Euro kommen. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, kann dies zu einer Straftat wie beispielsweise Körperverletzung werden. Der Hintergrund hierfür ist, dass der Fahrer fahrlässig handelt, indem er ohne Brille unterwegs ist. In der Regel folgen Regressansprüche der Autoversicherung.

Wer bei einem Sehtest ohne Sehhilfe nicht die erforderlichen 70 Prozent Leistung bringt, muss sich zum Augenarzt begeben, um sich beispielsweise eine Brille zuzulegen.

Der Sehtest ist nicht erforderlich, sobald der zukünftige Besitzer vom Motorradführerschein bereits eine Sehtestbescheinigung vom Augenarzt besitzt und diese dokumentiert, dass die Sehleistung von mindestens 70 Prozent mit oder ohne Sehhilfe erbracht wird. Diese Sehtestbescheinigung darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Der Führerscheintest der Klasse A

Das Mindestalter für den Direkteinstieg zum Motorradführerschein A ist 24 Jahre. Vor der Neuregelung im Jahr 2013 betrug das Mindestalter noch 25 Jahre. Wer jedoch einen A2-Führerschein mit 18 Jahren absolviert hat, darf nach mindestens 2 Jahren, also mit 20 Jahren, bereits ein Motorrad mit dem Führerschein A führen. Dies ist aber noch an gesetzliche Bestimmungen gebunden, die im nächsten Abschnitt behandelt werden.

Trikes, also dreirädrige Krafträder ab einer Leistung von 15 kW, dürfen Sie nur ab einem Mindestalter von 21 Jahren fahren. Wer den Motorradführerschein der Klasse A mit 24 Jahren macht, ist also berechtigt, Trikes mit einer stärkeren Leistung zu bedienen. 20-Jährige mit einem Führerschein der Klasse A müssen dann noch ein Jahr abwarten.

Erweiterung vom Führerschein A1 auf A

Auf dem EU-Führerschein ist die Klasse A nach dem Umtausch auch vermerkt.
Auf dem EU-Führerschein ist die Klasse A nach dem Umtausch auch vermerkt.

Der Führerschein A1 kann mit 16 Jahren erlangt werden. Jedoch dürfen diese Personen nur Leichtkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 ccm fahren. Laut § 15 Absatz 3 der FeV müssen Besitzer eines A1-Führerscheins nach mindestens zwei Jahren nur noch eine praktische Fahrprüfung ablegen, um so zur nächsthöheren Klasse zu gelangen. Meist können Sie auch die Fahrstunden einsparen. Die Anzahl dieser liegen im Ermessen des Fahrlehrers, welcher die individuellen Fähigkeiten einschätzt. Kommt er zu dem Entschluss, dass eine Übungsstunde zur Auffrischung der Regeln ausreicht, wird der A2-Führerschein sehr günstig. Den Führerschein von A1 auf A zu erweitern, ist genauso simpel und kann durch einen Zwischenschritt ergänzt werden.

Erweiterung vom Führerschein A2 auf A

Sind Sie im Besitz der Fahrerlaubnis A2, müssen Sie lediglich mindestens zwei Jahre nach dem Tag der A2-Praxisprüfung abwarten. Nach diesem Zeitraum bedarf es lediglich einer praktischen Fahrprüfung in der Fahrschule, um den offenen Motorradführerschein A erlangen zu können. Auch hier liegt die Übungsstundenanzahl im Ermessen des Fahrlehrers.

Der Theorieunterricht und die Prüfung für die A-Fahrerlaubnis

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff, wobei eine Doppelstunde 90 Minuten misst. Weitere 4 Doppelstunden sollen den zusätzlichen Stoff vermitteln. Wird der Motorradführerschein A lediglich erweitert, besteht der Grundstoff der Theorie aus nur 6 Doppelstunden. Eine Erweiterung kann erfolgen, wenn ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen parallel absolviert. Beim Aufstieg in eine andere Motorradklasse, beispielsweise von A2 zu A, ist nach zweijährigem Vorbesitz keine Theorie vorgeschrieben.

Die Theorieprüfung besteht aus 30 Fragen, bei denen Sie insgesamt 110 Punkte erreichen dürfen. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Teilnehmer mehr als 10 Fehlerpunkte kassiert. Eine weitere Regel besagt, dass zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 Punkten auch zu einem Wiederholen der Prüfung führen. Wer den Führerschein der Klasse A erweitert, muss lediglich 20 Fragen beantworten, wobei nur 6 Fehlerpunkte auftreten dürfen.

Die Fragen der Theorieprüfung Klasse A behandeln Themen wie etwa Beleuchtung, Fahrbahn- und Witterungsverhältnisse, Dunkel, Geschwindigkeit oder Überholen. Die Theorieprüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegen. Das bedeutet, dass Sie mit der Theorie in der Fahrschule bereits ein halbes Jahr vorher beginnen dürfen.

Der Praxisunterricht und die Prüfung

Eine Sonderfahrt auf der Autobahn für den Führerschein der Klasse A ist Pflicht.
Eine Sonderfahrt auf der Autobahn für den Führerschein der Klasse A ist Pflicht.

Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der Übungsstunden und legt diese nach eigenem Ermessen und Ihrer Erfahrung fest. Dabei beachtet er den Lernfortschritt des Schülers und die persönlichen Fähigkeiten. Jedoch müssen 12 Sonderfahrten absolviert werden. Diese dauern etwa 45 Minuten pro Fahrt. Folgende Fahrten bilden beim Führerschein der Klasse A die Pflichtstunden:

  • 5 Fahrstunden Überland,
  • 4 Fahrstunden Autobahn sowie
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Wer seinen Führerschein nach zweijährigem Vorbesitz eines niedrigeren Motorradführerscheins aufstockt, benötigt keine praktische Ausbildung mehr. Möchte ein Fahrschüler direkt von der Klasse A1 zur Klasse A aufsteigen, werden die Sonderfahrten reduziert auf 3 Überland-Fahrten, 2 Autobahn-Fahrten und eine Fahrstunde bei Dunkelheit.

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit. § 18 Absatz 2 FeV

Die Praxisprüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Wer die Führerscheinklasse beispielsweise von A2 auf A erweitert, kann einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren die praktische Prüfung ablegen. Die praktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten. Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A beträgt die Prüfzeit 40 Minuten.

Motorradführerschein: Kosten für die Ausbildung

Ein Motorradführerschein kann hohe Kosten verursachen.
Ein Motorradführerschein kann hohe Kosten verursachen.

Natürlich verursacht der Führerschein der Klasse A Kosten. Diese fallen jedoch wesentlich geringer aus, wenn sich der Fahrschüler bspw. gut auf die Theorieprüfung vorbereitet. Die Wiederholung dieser ist nämlich auch wieder mit zusätzlichen Gebühren und Kosten für den Führerschein der Klasse A verbunden.

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland hat bis vor Kurzem noch vorgeschrieben, dass der Sehtest immer 6,43 Euro kostet. Nachdem die entsprechende Ziffer in dem Gesetzestext aber weggefallen ist, dürfen Augenärzte und Optiker eigene Preise berechnen. Diese bieten den Führerschein-Sehtest oftmals auch kostenlos an.

Der Erste-Hilfe-Kurs schlägt mit etwa 15 bis 30 Euro zu Buche. Hierfür gibt es keinen einheitlichen Preis.

Die Fahrschule erhebt in der Regel eine Anmeldegebühr, welche bei etwa 60 bis 200 Euro liegt. Aus diesem Grund sollte die Wahl der Fahrschule gut durchdacht sein. Außerdem lohnt es sich, Preise der hiesigen Fahrschulen zu vergleichen. Des Weiteren erheben die Fahrschulen einen Kostenbeitrag für die Übungsmaterialien. Dieser liegt in der Regel bei 20 bis 30 Euro.

Diese Kosten für den Motorradführerschein und für die Fahrschule müssen außerdem eingeplant werden:

  • je Übungsfahrt: 30 – 45 Euro
  • je Sonderfahrt: 40 – 60 Euro
  • Gebühr für die Theorieprüfung: 20 – 80 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Theorieprüfung: 40 – 50 Euro
  • Gebühr für die praktische Prüfung: 80 – 180 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Praxisprüfung: 100 – 120 Euro

Neben diesen Führerschein A-Kosten erhebt die Fahrerlaubnisbehörde eine einmalige Gebühr für die Erstausstellung des Führerscheins. Diese Motorradführerschein-Kosten liegen bei etwa 30 bis 50 Euro.

Motorradführerschein von AM bis A

Insgesamt gibt es 16 Führerscheinklassen, von denen vier den Krafträdern zuzuordnen sind. Alle Klassen sind unbefristet gültig. Die Führerscheinklasse AM (z. B. Roller) beinhaltet:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor (auch Mofa) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
  • Mopeds und Mokicks (auch mit Beiwagen) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
  • Kleinkrafträder mit drei Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h sowie
  • Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern, sogenannte Quads, und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

Der Motorradführerschein A1 kann mit 16 Jahren erworben werden und untergliedert folgende Fahrzeuge:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen), einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW, bei der das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen darf, sowie
  • Kraftfahrzeuge mit drei symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von maximal 11 kW.

Auf die Motorradklasse A2 kann nach einer Zeit von mindestens zwei Jahren erweitert werden, sofern ein Führerschein A1 erworben wurde. Das bedeutet, dass lediglich eine praktische Prüfung ausreicht, um die nächst höhere Klasse zu erreichen. Zum Führerschein der Klasse A2 gehören:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen), welche eine Motorleistung von maximal 35 kW besitzen

Diese drei Führerscheinklassen sind im Motorradführerschein A eingeschlossen. Das bedeutet, dass jeder mit einem Motorrad und einem Führerschein der Klasse A auch alle Fahrzeuge der Klassen AM, A1 und A2 fahren darf.

Übrigens ist es seit 2020 auch möglich, Leichtkrafträder der Klasse A1, also 125er, zu fahren, wenn Sie einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 besitzen. Diesen erhalten Sie, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind, den PKW-Führerschein seit wenigstens fünf Jahren haben und einige Stunden in der Fahrschule absolvieren. Es sind vier Theorie- und fünf Praxis-Einheiten vorgeschrieben, die jeweils 90 Minuten betragen. Eine anschließende Prüfung ist nicht angedacht. Sie erhalten nach nach den Modulen eine entsprechende Bescheinigung, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen. Danach erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 196.

Wichtig: Der B196-Führerschein lässt sich nicht auf A2 erweitern, obwohl Sie damit A1-Krafträder fahren dürfen. Dazu müssten Sie die gesamte Ausbildung für den A1-Führerschein inklusive der Prüfungen durchlaufen.

Mehr zur Führerscheinerweiterung B196 sehen Sie im folgenden Video:

Video zur Führerscheinerweiterung B196
Ersetzt die Erweiterung B196 den Motorradführerschein? Die wichtigsten Infos hier!

Übersicht über die Führerscheinklassen für Roller und Motorräder

Motorrad-FührerscheinklasseMotorradtyp
Führerscheinklasse AMFührerscheinklasse AMZwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Führerscheinklasse A1Führerscheinklasse A1Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Führerscheinklasse A2Führerscheinklasse A2Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
Führerscheinklasse B mit SZ 196Führerscheinklasse B mit SZ 196Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Führerscheinklasse AFührerscheinklasse AKrafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Motorradführerschein: Mit Klasse A unterwegs
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152 Kommentare

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  1. Oliver
    Am 11. Dezember 2018 um 12:42

    Moin,
    Ich habe 2015 mit 21 den A2 gemacht und möchte jetzt offen fahren. Muss man auch dann noch eine Prüfung ablegen obwohl man über 24 ist? Immerhin habe ich ja jetzt auch schon etwas Erfahrung

  2. Markus
    Am 10. August 2018 um 8:45

    Hallo,
    ich habe 2013 mit damals 16 Jahren meinen A1 Führerschein gemacht und bin jetzt 21.
    Kann ich jetzt mit 21 den Führerschein A machen, weil ich ja über 2 Jahre in einer kleineren Klasse gefahren bin, oder hätte ich mit 18 den A2 machen müssen und muss jetzt bis 24 warten?

    Gruß
    Markus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 12:18

      Hallo Markus,

      leider sind uns Ihre Fragen nicht klar. Für die Klasse A 2 gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, für die Klasse A ein Mindestalter von 21 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Dominik
    Am 9. August 2018 um 16:54

    Hallo ich habe seit 4.2.13 meinen Führerschein mit der Klasse a1 jetzt bin ich 24 Jahre und möchte den a machen.
    Darf ich dann unbeschränkt fahren oder habe ich noch diverse Auflagen?

    Den a1 habe ich schon Mitte 2011 erworben.

    Mit freundlichen Grüßen Dominik

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 12:02

      Hallo Dominik,

      das kommt darauf an, was Sie fahren möchten. Der Führerschein Klasse A beinhaltet im Regelfall alle anderen Klassen für motorisierte Zweiräder.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Matthias
    Am 15. Juni 2018 um 15:39

    Hallo,
    ich habe 2003 meinen Motorradführerschein gemacht. Da ich damals noch keine 25 war, war das Fahrschulmotorrad auf 25kw gedrosselt. Auf der Vorderseite meines Führerscheins unter 9. sind die Klassen A, B und ML abgebildet. Auf der Rückseite ist ein Sternchen bei A1 sowie bei A hinter dem kleinen abgebildeten Motorrad, nicht jedoch hinter A mit dem größeren abgebildeten Motorrad. Bisher bin ich auch nur hin- und wieder 25kw Motorräder gefahren. Darf ich auch Motorräder fahren, die mehr kw haben, oder muss ich noch mal eine praktische Fahrprüfung mit einem großen Motorrad machen?

    Freundliche Grüße
    Matthias

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 14:21

      Hallo Matthias,

      bitte fragen Sie bei der Führerscheinbehörde nach, welche Klassen Sie fahren dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Angelika
    Am 27. Mai 2018 um 23:11

    Hallo,
    ich habe meinen B-Führerschein 1982 gemacht. Leider darf ich daher 125er-Roller nur mit 3Rädern fahren. Ich fahre seit mehreren Jahren eine 50er Vespa und möchte nun den A1 Führerschein, aber nur für Roller machen.
    Geht das und was muss ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:34

      Hallo Angelika,

      nähere Informationen zum Führerschein der Klasse A1 erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/a1-fuehrerschein/. Sie dürfen damit zweirädrige Krafträder führen mit einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg. Nähere Infos erhalten Sie bei einer Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Kirsten I.
    Am 24. Mai 2018 um 15:13

    Hallo,
    ich bin seit 1986 im Besitz der Führerscheinklasse 3.
    Am 14.10.2014 habe ich die Prüfung der Klasse A2 mit Erfolg abgelegt. Seither bin ich ca. 14.000 km mit meinem Motorrad gefahren.
    Jetzt habe ich mich zur Erweiterung von der Klasse A2 auf A in einer Fahrschule angemeldet. Heute bekam ich die Mitteilung der Fahrschule, dass die Führerscheinstelle erneut einen Sehtest verlangt. Ist das richtig? benötige ich für den Aufstieg von A2 nach A einen Sehtest?
    In meinem Führerschein ist bereits vermerkt, dass ich mit Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) fahren muss.
    Danke für eine Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:38

      Hallo Kirsten I.,

      im Regelfall nicht – warum Sie einen erneuten Sehtest ablegen müssen, können wir Ihnen nicht sagen. Die Anforderung sollte dennoch rechtens sein. Wenden Sie sich diesbezüglich am besten nochmal an Ihre Fahrschule oder die Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Memo Brısh
    Am 18. Mai 2018 um 21:54

    İch habe Mein Führerschein 10.11.1980 gemacht
    Darf ich nicht 125 cc motorrad fahren?
    Freundlıche grüsse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 14:41

      Hallo Memo,

      mit Ihrem Führerschein dürfen Sie ein solches Motorrad nicht fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Jana
    Am 17. Mai 2018 um 10:10

    Hallo,

    ich musste zum Erlangen des Autoführerschein ein Sehgutachten machen lassen, da auf dem rechten Auge eine Sehkraft von unter 50% ist. Dies kann auch nicht durch eine Sehhilfe ausgeglichen warden. Auf dem rechten Auge ist die Sehkraft ganz normal.
    Meine Frage, muss ich wieder zum Augenarzt ein Gutachten anfertigen lassen, bzw. darf ich den Führerschein machen? Den Personenbeförderungsschein durfte ich zb nicht machen, afgrund der schlechten Sehkraft auf dem rechten Auge.
    Meinen Autoführerschein habe ich 2004 erlangt.

    Vielen Dank schon im Voraus für die Antwort….

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 9:46

      Hallo Jana,

      ja, im Regelfall sollten Sie ein erneutes Gutachten benötigen. Ob Sie den Führerschein erwerben dürfen oder nicht, muss die zuständige Fahrschule bzw. Fahrerlaubnisbehörde entscheiden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Be. E.
    Am 11. Mai 2018 um 13:37

    Hallo,

    auch wenn die Frage hier evtl. schon mal gestellt wurde.
    Ich habe 1998 mit 16 den Führerschein A1 und im Jahr 2000 mit 18 den Führerschein A und B gemacht. Darf ich jetzt ohne Beschränkung jedes Motorrad fahren, oder muss ich mir meinen Führerschein auf die “großen Maschinen” umschreiben lassen? Bzw. sind irgendwelche Zusatzprüfungen notwendig?
    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 15:18

      Hallo Be.,

      einem Führerschein der Klasse A, welcher von 1999 bis zum 18. Januar 2013 erteilt wurde, entsprechend die heutigen Klassen A, A2, A1 und AM (ohne Einschränkung).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Marco
    Am 29. April 2018 um 23:20

    Hallo, ich bin 34 Jahre und habe meinen führerschein b seit 2001. Nun möchte ich gerne die a1 haben. Was muss ich dafür tun.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:22

      Hallo Marco,

      für die Klasse A1 ist der Vorbesitz keiner anderen Klasse nötig. Sie können also eine reguläre Ausbildung in der Fahrschule absolvieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Marvin
    Am 8. April 2018 um 22:33

    Hallo,

    Ich besitze den Führerschein der Klasse B und bin nun 23,5 Jahre. Ich würde gerne den Führerschein der Klasse A machen, jedoch keine weitere Prüfungen mehr machen, um “offen” zu fahren. Kann ich schon mit 23,5 Jahren mit dem Führerschein der Klasse A beginnen, ohne eine weitere Prüfung nach meinem 24. Geburtstag? Wenn dieses geht, wie würde das dann ablaufen mit den Prüfungen?

    Liebe Grüße
    Marvin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 10:08

      Hallo Marvin,

      im Regelfall dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters mit den Theoriestunden beginnen, die theoretische Prüfung dürfen Sie mindestens drei Monate vorher ablegen. Weitere Details können Sie bei einer örtlichen Fahrschule erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Martin
    Am 26. November 2017 um 21:13

    Habe früher den MotorradSchein 1b gemacht für die 125ccm möchte jetzt aber auf die Große A Klasse aufsteigen brauch Ich da nur Praxisprüfungern machen und kann Ich die direkt offen fahren oder nur beschränkt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 11:53

      Hallo Martin,

      um den Führerschein 1b auf A zu erweitern, muss in der Regel die gesamte Ausbildung durchlaufen werden. Anders sieht es bei A2 aus.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. A1-Führerschein
    Am 27. Oktober 2017 um 11:08

    Guten Tag,

    eine wirklich gute und aufwendige Auflistung der verschiedenen Motorradführerscheinklassen mit wirklich guten theoretischen Inhalten.
    Ich würde gerne noch eine Kleinigkeit hinzufügen und zwar zum A1-Führerschein. Es stimmt das man mit dem A1-Führerschein ein Leichtkraftrad mit einem maximalen Hubraum von 125ccm und einer max. Leistung von 11kw (15ps) bewegen darf, allerdings muss man bei sehr leichten Leichtkrafträdern (z.b. Enduros) aufpassen dass man das Leistungsgewicht von 0,1kw/kg nicht überschreitet. Für den theoretischen und rechtlichen Teil ist Ihr Artikel wirklich super und empfehlenswert!

  14. Iven
    Am 17. Oktober 2017 um 17:48

    Hallo,
    1992 habe ich den Führerschein für Auto und Motorrad erworben. Motorrad die ersten 2 Jahre beschränkt.
    2002 wurden in den neuen EU-Führerschein nur die Klassen A1 und A beschränkt eingetragen.
    Darf ich trotzdem Motorrad (unbeschränkt) fahren, obwohl es nicht eingetragen wurde?
    Gruss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 13:18

      Hallo Iven,

      in der Regel wird die Klasse “A beschränkt” nach zwei Jahren in A umgewandelt. Insofern sollte dies kein Problem sein, Sie sollten jedoch lieber auf Nummer sicher gehen und sich diesbezüglich noch einmal an die Fahrerlaubnisbehörde wenden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  15. Kathrin
    Am 5. Oktober 2017 um 15:23

    Hallo ,ich hab da ne frage. Also ich möchte gern den Führerschein a machen und bin jetzt 23 1/2 jahre. Der ist ja dann eingeschränkt und muss dann 2 jahre fahren um einen uneingeschränkten Status zu bekommen. Muss ich nach diesen 2 Jahren dann noch eine weitere Prüfung absolvieren oder bekomme ich den Status auch ohne prüfung ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 9:33

      Hallo Kathrin,

      ab einem Alter von 24 Jahren ist der Direkteinstieg in die Klasse A möglich. Weitere Informationen erhalten Sie bei einer Fahrschule Ihrer Wahl.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Alexander
    Am 5. Oktober 2017 um 1:30

    Servus,
    Ich bin 50 Jahre, besitze den B-schein und den CE (den alten 2er, ich darf alle LKW-Klassen fahren, der Schein ist aktiv, aber ohne die Module). Zudem WAR ich vor 20 Jahren Rettungsassistent mit Ausbildung und Zertifikat.

    Ich will nun direkt in den A-Schein gehen um eine historische Harley (1200 ccm) fahren zu können.

    Frage:
    1. muss ich die Theorie in der Fahrschule nochmal machen?

    2. muss ich die Theorieprüfung vor dem TÜV erneut machen?

    3. muss ich einen Ersten-Hilfe_Kurs erneut machen?

    Danke für Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 12:10

      Hallo Alexander,

      dies ist bei der Fahrschule bzw. der Führerscheinstelle zu erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Chris
    Am 16. September 2017 um 17:14

    Hallo
    ich habe 2015 mit 21 (Klasse B bereits vorhanden) den Motorradführerschein mit einer ungedrosselten Maschine gemacht und Klasse A mit SZ 80 eingetragen bekommen.
    Kann ich, nachdem nun zwei Jahre vergangen sind, ungedrosselte Motoräder fahren oder muss ich das Alter von 24 erreichen?

    Besten Gruß, Chris

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 11:28

      Hallo Chris,

      Sie müssen das Alter von 24 Jahre erreichen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Serdar
    Am 17. Juli 2017 um 21:33

    Hallo
    ich habe meine Klasse 3 führerschein 18.12.1984 in Hessen / Groß- Gerau gemacht
    Welchen Klassen entspricht der alte Führerschein Klasse 3.? Ich habe EU Führerschein aber ist A und A1 nicht eingetragen wo muss ich melden für eintragen?
    mfG.

  19. San G.
    Am 13. Juli 2017 um 10:37

    Hallo liebes Team von Bussgeldkatalog.org,

    ich finde nirgends eine Antwort auf folgende Frage:
    Aus dienstlichen Gründen habe ich Mitte Juni diesen Jahres den FS der Klasse C und CE erworben. Jetzt habe ich mich entschieden, privat den FS der Klasse A zu machen (Alter Mitte 30).
    Frage: Kann man die theoretischen Unterrichtsstunden Basisstoff B auch für den FS A anrechnen lassen, auch wenn es bei zwei unterschiedlichen Fahrschulen gemacht wird?
    Die theoretische Prüfung würde ich selbstverständlich komplett ablegen, mir geht es nur um die Unterrichtsstunden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 10:54

      Hallo San G.,

      grundsätzlich gibt es da Möglichkeiten. Dies sollten Sie aber mit der Fahrschule klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Angelo
    Am 22. Juni 2017 um 13:46

    Ich habe seit 1995 den Klasse 3 Führerschein. Ich spiele jetzt mit dem Gedanke einen Motorradschien zu machen. Muss ich, unabhängig ob A2 oder A, sowohl die Theoretische als auch Praktische Prüfung ablegen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 7:54

      Hallo Angelo,

      grundsätzlich müssen Sie eine theoretische sowie eine praktische Fahrprüfung abgelegen. Wenden Sie sich am besten an Ihre Fahrschule. Diese kann Ihnen die Einzelheiten erläutern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Dominic H.
    Am 12. Juni 2017 um 21:48

    Hallo habe mal eine Frage.

    Wenn ich seit 6 Jahren im Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse B bin und nun A erweitern möchte, muss ich dann den Nachweis über einen Erste Hilfe Schein erbringen? Obwohl ich diesen 2011 bei ersterteilung des Führerscheines schon vorgelegt habe ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 12:10

      Hallo Dominic,

      der Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung muss nicht noch einmal vorgelegt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Swen
    Am 25. Mai 2017 um 22:44

    Hallo,
    ich habe folgende Frage ich habe den Führerschein A1 seit 08.2008 und habe auch den B Führerschein und jetzt ist meine Frage da ich den A Führerschein machen will muss ich da noch mal eine Theorieprüfung ablegen und eine Praktischeprüfung obwohl ich den Füherschein a1 schon so lange besitze? Aber wenn ich aufsteige von A1 auf A2 dann keine theoretische Prüfung mehr machen muss und das gleiche dann bei dem Aufstieg von A2 auf A.
    Bekomm ich den irgendwas angerechnet? Fahrstunden ,Theoriestunden da ich schon den Führerschein der Klasse a1 habe. Im oben genannten Artikel steht „Den Führerschein auf A1 zu A erweitern ist genauso simpel und wird durch einen nächsten Schritt ergänzt.“ und was für ein schritt wäre das den?
    Fahrlehrer und Führerscheinzulassungstelle konnten mir da keine genauere Auskunft geben.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 13:44

      Hallo Swen,

      der Theorieunterricht entfällt, wenn Sie von A1 zu A2 oder/und von A2 zu A aufsteigen und die Fahrerlaubnis der jeweils niedrigeren Klasse bereits mindestens 2 Jahre besitzen. Wenn Sie bei Besitz von A1 und B die Fahrerlaubnis Klasse A erlangen wollen, entfällt der Theorieunterricht und Praxisunterricht nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. f. rene
    Am 4. März 2017 um 13:25

    guten tag,

    ich habe jetzt genauer auf meinen führerschein geschaut und mir ist da was aufgefallen was ich nicht ganz kapiere danke.

    ich habe die klassen

    AM, A, B, C1, C, BE, c1e, CE, F

    der der führerschein klasse A steht was dabei was ich nicht ganz verstehe,

    79.03, 79.04

    da ich den AM, und A (Habe ich aber nicht gemacht den Motorradschein, moped schon)

    darf ich jetzt alle Motorräder fahren?

    danke

  24. Janine
    Am 11. Januar 2017 um 12:15

    Hallo,

    ich möchte die Klasse A mit Direkteinstieg machen; vorgeschriebenes Alter hierfür 24 Jahre.
    Kann ich den Führerschein bereits WÄHREND des 24. Lebensjahr machen, sprich mit 23? Siehe Führerschein Auto Klasse B, den man bereits mit 17,5 Jahren machen kann.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Januar 2017 um 9:47

      Hallo Janine,

      die theoretische Prüfung darf frühestens drei Monate vor Ihrem 24. Geburtstag erfolgen, die praktische frühestens einen Monat vor Ihrem Geburtstag.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. M. Horst
    Am 30. Dezember 2016 um 17:29

    Ich habe eine Frage zu meinem EU Führerschein!
    In meiner Fahrerlaubnis steht in
    Spalte 9-A
    Spalte 10- 18.03.11
    Spalte 11- ist leer
    Spalte 12- 79.05, 79.04
    Was hat das zu bedeuten und was darf ich damt fahren?
    Lg. aus M. von Horst

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2017 um 10:37

      Hallo M. Horst,

      die Zahlen in den Spalten sind Gültigkeitsdaten und Schlüsselzahlen, die die Fahrerlaubnis einschränken oder erweitern können. Die Spalte 9 zeigt an welche Führerscheinklassen Sie besitzen. Sie dürfen also auch die Klasse A fahren
      In der Spalte 10 wird das Erteilungsdatum angegeben und in Spalte 11 bis wann die jeweilige Fahrerlaubnis gültig ist. Ist diese Spalte leer, bestehen keine Beschränkungen der Gültigkeitsdauer.
      Die Schlüsselzahl 79.04 besagt, dass Sie Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg fahren dürfen. Die Schlüsselzahl 79.05 erlaubt Ihnen Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg zu führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Felix E.
    Am 13. Dezember 2016 um 11:53

    Hallo,
    Ich werde im September 2017 24 Jahre alt und möchte im Frühjahr 2017 meinen Motorradschein machen. Muss ich trotzdem A2 machen oder ist es möglich, dass ich A mache und bis September gedrosselt fahre?

    Beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2016 um 12:17

      Hallo Felix E.,

      die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt Sie auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse A2.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Michael R.
    Am 14. September 2016 um 23:25

    Hallo,
    seit 08/1989 habe ich den Führerschein Kl 1a und 1b. Führerschein Kl 3 habe ich seit 08/1986. Bin nach wie vor in Besitz des “rosa” Führerscheins. Bin von 1989 bis ca. 1991 Motorrad gefahren (34 PS) und möchte jetzt wieder mit einem Zweirad unterwegs sein. Allerdings mit einer Maschine mit 55 PS. Dazu brauche ich ja wohl den Führerschein Klasse A? Kann ich umschreiben lassen und mir den Scheckkarten Führerschein holen oder muss ich noch einmal in die Fahrschule?
    Vielen Dank und beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. September 2016 um 8:38

      Hallo Michael,

      im Führerschein 1a ist bereits die Klasse A inbegriffen. Sie können also einfach Ihren Führerschein in eine Scheckkarte umtauschen. Für weitere Informationen dazu können Sie auch unseren Ratgeber zum Thema “Führerschein umschreiben” lesen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Christina
    Am 8. September 2016 um 14:22

    Hallo!

    Ich habe 2000 den A1 gemacht.. Darf ich eine 125er immer noch nur gedrosselt fahren?? (bis wieviel PS?)
    Und kann ich den Führerschein auch direkt für Klasse A machen?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. September 2016 um 11:44

      Hallo Christina,
      mit einem Führerschein der Klasse A1 dürfen Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm sowie einer Motorleistung bis 11 kW gefahren werden. Normalerweise wird von A1 erst einmal auf A2 erweitert, wobei lediglich eine praktische Prüfung verlangt wird. Sie haben jedoch die Möglichkeit, im Alter von 24 Jahren den Führerschein der Klasse A ganz normal zu erwerben (sprich: durch eine theoretische und eine praktische Prüfung, inklusive Fahrstunden). Ansonsten können Sie die Klasse A durch eine praktische Prüfung erwerben, nachdem Sie zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 waren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Michael H.
    Am 3. September 2016 um 17:15

    Hi meine Frage ich habe seid 1990 den mopetführerschein (AM) und seit 1998 den autoführerschein und wollte jetzt einen motorradführerschein (A) machen muss ich den komplett machen oder brauche ich nur noch eine pracktsche Prüfung machen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. September 2016 um 9:13

      Hallo Michael H.,

      eine theoretische und praktische Prüfung müssen Sie für die neue Führerscheinklasse auf jeden Fall ablegen. Da Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, können sich die theoretischen und praktischen Fahrstunden reduzieren. In diesem Fall können Sie sich an die Fahrschule wenden und erfragen, welche Stunden Sie noch absolvieren müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Manu
    Am 31. August 2016 um 21:42

    Hallo zusammen,
    ich bin gerade dabei den Motorradführerschein Klasse A direkt zu machen. Jetzt kann ich ja die praktische Prüfung einen Monat vor meinem 24. Geburtstag absolvieren. Nun meine Frage: ist es zulässig bzw. möglich nach bestandener Prüfung in dem Monat bis zum 24. Geburtstag schon gedrosselte Maschinen, also entsprechend der Klasse A2 fahren, oder geht das trotzdem erst mit 24 ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. September 2016 um 9:29

      Hallo Manu,

      Krafträder, die von der Führerscheinklasse A erfasst sind, dürfen Sie erst fahren, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis auch tatsächlich erteilt wurde. Fahrzeuge der Klasse A2 dürfen Sie nur fahren, wenn Sie die dafür erforderliche Fahrerlaubnis (jetzt schon) besitzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Manu
        Am 1. September 2016 um 10:02

        Bis jetzt besitze ich keinen Motorradführerschein, lediglich den Autoführerschein. Also ist es nicht möglich in der Zeit zwischen bestandener A-Prüfung (im besten Fall 1 Monat vor dem 24. Geburtstag) und dem 24. Geburtstag selbst bereits mit z.B. einem vorläufigen Führerschein o.ä. bereits A2 Motorräder zu fahren, habe ich das so richtig verstanden?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 1. September 2016 um 11:37

          Hallo Manu,

          das ist korrekt. Da Sie den A-Führerschein erwerben, sind die übrigend inklusiven FS-Klassen auch erst mit dem A-Führerschein gültig.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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