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Motorradführerschein: Mit Klasse A unterwegs

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 13 Minuten

Der Führerschein der Klasse A ist der schwerste seiner Klasse

Die Führerscheinklasse A für das Motorrad schließt alle anderen A-Fahrerlaubnisklassen ein.
Die Führerscheinklasse A für das Motorrad schließt alle anderen A-Fahrerlaubnisklassen ein.

Über 4 Millionen Krafträder fahren auf Deutschlands Straßen. Vergleichend mit der Bevölkerungsanzahl würde dies bedeuten, dass 2015 jeder 20. Deutsche ein Motorrad besitzt. Natürlich besitzen mehr Menschen ein Auto, jedoch ist das Motorrad für viele ein schönes Hobby.

In Deutschland gibt es vier Führerscheinklassen für Motorradfahrer. Am 19. Januar 2013 erließ die deutsche Regierung eine neue Fassung der 3. EG-Richtlinie, welche die Führerscheinklassen definiert und an die Europäische Union anpasst. Dabei erlebten gerade die Klassen der Motorräder einen großen Wandel. Über den Motorradführerschein der Klasse A informieren wir nachfolgend im Detail.

FAQ: Führerscheinklasse A

Was darf ich mit der Führerscheinklasse A fahren?

Der Motorrad-Führerschein erlaubt das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Außerdem dürfen Sie Trikes fahren, die über eine Leistung von mehr als 15 kW verfügen.

Gibt es beim Motorradführerschein der Klasse A Altersbegrenzungen?

Für diese Führerscheinklasse schreibt der Gesetzgeber in der Regel ein Mindestalter von 24 bzw. 21 Jahren (bei Vorbesitz) vor.

Bringt der Vorbesitz der Klasse A2 Vorteile?

Wer seit mindestens zwei Jahren über die Klasse A2 verfügt, kann beim A-Führerschein auf die theoretische sowie die praktische Ausbildung verzichten und auch die Theorieprüfung entfällt. Zudem lässt sich durch den zweijährigen Vorbesitz das Mindestalter auf 20 Jahre herabsetzen.

Alles Wichtige zum Motorradführerschein im Video:

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.
Es gibt verschiedene A-Führerscheinklassen, die Sie auf unterschiedliche Weise erlangen können.
Es gibt verschiedene A-Führerscheinklassen, die Sie auf unterschiedliche Weise erlangen können (klick mich!).

Was ist der Führerschein der Klasse A?

Der "größte" Führerschein für das Motorrad ist der der Klasse A.
Der “größte” Führerschein für das Motorrad ist der der Klasse A.

Der Motorradführerschein der Klasse A befähigt alle Inhaber ab dem entsprechenden Mindestalter zum Führen folgender Fahrzeuge:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h sowie
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Leistung über 15 kW, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.

Zusammenfassend bedeutet das, dass alle Begrenzungen, welche in den Klassen AM, A1 und A2 definiert werden, für den Führerschein der Klasse A aufgehoben sind.

Der alte Führerschein fürs Motorrad

Vor der Reform im Jahr 2013 bestand die Motorradklasse aus M für Mopeds unter 50 ccm, S für Drei- und Vierräder unter 50 ccm, A1 für Leichtkrafträder unter 125 ccm sowie dem Führerschein A beschränkt für Motorräder unter 25 kW und A unbeschränkt für alle Krafträder. Dies wurde erneuert und mit den anderen EU-Führerscheinklassen vereinheitlicht.

Mit folgenden alten Führerscheinklassen können Sie Motorräder der Klasse A bedienen:

Alte FahrerlaubnisklasseErstausstellung
1vor dem 01.12.1954
1zwischen dem 30.11.1954 und dem 01.10.1960 (jedoch nur, wenn die Klasse im Saarland ausgestellt wurde)
1zwischen dem 30.11.1954 und dem 01.01.1989
1nach dem 31.12.1988
1avor dem 01.01.1989
1anach dem 31.12.1988
2vor dem 01.12.1954
2zwischen dem 30.12.1954 und dem 01.10.1960 (jedoch nur, wenn die Klasse im Saarland ausgestellt wurde)
2vor dem 01.04.1980*
2nach dem 31.03.1980*
2nach dem 31.12.1985*
3 (sowohl a als auch b)vor dem 01.12.1954
3zwischen dem 30.11.1954 und dem 01.10.1960 (jedoch nur, wenn die Klasse im Saarland ausgestellt wurde)
3vor dem 01.04.1980*
3zwischen dem 31.03.1980 und dem 01.01.1989*
3nach dem 31.12.1988*
4vor dem 01.12.1954
4zwischen dem 30.11.1954 und dem 01. 10.1960 (jedoch nur, wenn die Klasse im Saarland ausgestellt wurde)

*nur dreirädrige Fahrzeuge bzw. eine Kombination dessen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg (Quelle: Anlage 3 FeV)

Wer einen Führerschein besitzt, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde, erhält folgende Führerscheinklassen bei einem Wechsel auf den neuen EU-Führerschein und muss zusätzlich folgende Richtlinien beachten:

Alte FührerscheinklasseBesonderheiten
A (beschränkt)Zuteilung von A bei einem zweijährigen Vorbesitz der Klasse
A, B, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DENur Fahrzeuge mit drei Rädern (und Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)

(Quelle: Anlage 3 FeV)

Die neue EU-Richtlinie vom 19. Januar 2013 sieht vor, dass jeder Führerschein nach 15 Jahren erneuert werden muss. Dabei wird ausschließlich vom Dokument gesprochen und nicht von der Fahrerlaubnis als solche. Dies soll Fälschungen entgegenwirken. Wer einen gültigen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen hat, muss diesen spätestens am 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umtauschen – selbst wenn es sich dabei bereits um einen EU-Führerschein handelt. Dafür brauchen Sie lediglich ein neues Passbild und müssen eine Gebühr bei der Fahrerlaubnisbehörde entrichten.

Je nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahr gelten bestimmte Stichtage für den Umtausch. Welche das sind, können Sie hier entnehmen:

Wer seinen Führerschein bei der zuständigen Behörde erneuert, bekommt die aktuellen Klassen auf dem Dokument vermerkt. Wenn eine Person also beispielsweise eine Fahrerlaubnis besitzt, welche vor 1989 ausgestellt wurde, und die Motorradklasse 1a absolviert hat, bekommt nun die Klasse A2 zugesprochen.

Außerdem gibt es diverse Möglichkeiten, die Fahrerlaubnis zu erweitern, welche im nachfolgenden Abschnitt erklärt werden.

Erweiterung der alten Führerscheine auf die Führerscheinklasse A

Der Führerschein fürs Motorrad kann leicht mit einer Praxisprüfung erweitert werden. Besitzt eine Person eine Fahrerlaubnis fürs Auto oder der alten Klasse 4, welche vor dem 1. April 1980 ausgegeben wurde, kann sie nach einer verkürzten praktischen Prüfung die Führerscheinklasse A2 erwerben. Nach einer weiteren Praxisprüfung darf die Fahrerlaubnis auch auf die Führerscheinklasse A erweitert werden. Dies gilt auch für Personen, welche einen alten 1b-oder A1-Führerschein besitzen.

Wer einen A2-Führerschein bzw. die Klasse A beschränkt vor dem Stichtag 19. Januar 2013 absolviert hat, benötigt keine praktische Prüfung, um den A-Führerschein zu erlangen. Zwei Jahre nach der bestandenen Prüfung für die Klasse A2 kann derjenige mit offenen Motorrädern fahren.

Der Direkteinstieg zum A-Führerschein

Die Vorbereitung auf den Führerschein fürs Motorrad

Per Direkteinstieg können Sie den Motorrad-Führerschein ab 24 Jahren erlangen.
Per Direkteinstieg können Sie den Motorrad-Führerschein ab 24 Jahren erlangen.

Bevor der Gang zur Fahrschule ansteht, müssen Sie einige Bescheinigungen einholen. Einhergehend mit den Dokumenten müssen Sie auch Kurse belegen und Tests bestehen. Die Rede ist vom Erste-Hilfe-Kurs sowie dem Sehtest.

Prüfung über die Erteilung vom Motorradführerschein A

Das erste Dokument in puncto Motorrad und Führerschein ist der Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. Dieser muss in einem zuständigen Amt wie beispielsweise der Zulassungsbehörde abgegeben werden. Außerdem ist es wichtig, einen Personalausweis dabei zu haben, um das Geburtsdatum und den Geburtsort vorzuweisen. Ein Passbild muss den biometrischen Richtlinien entsprechen. Dieses wird dann für den Führerschein verwendet. Das Passbild müssen Sie jedoch nur mitbringen werden, wenn es sich um die Erstaustellung des Führerscheins handelt.

Mi dem Antrag prüft die Behörde, ob der zukünftige Fahrschüler für den Motorradführerschein geeignet ist. Als Erstes ist es wichtig, ob die Person im deutschen Inland wohnt. Die Fahrerlaubnis kann zwar in mehreren Sprachen abgelegt werden, jedoch muss der Wohnsitz in Deutschland gemeldet sein. Als Ausnahme gilt hier jedoch die Regel, dass die Person laut § 7 der Fahrerlaubnisverordnung mindestens 185 Tage im Jahr im Inland wohnt.

Studenten, die in Deutschland gewohnt haben, jetzt jedoch den Wohnsitz zu einer Hochschule oder Schule in einem anderen Land der EU verlegt haben, dürfen auch einen Führerschein beantragen. Das gilt auch für andere Staaten, die nicht zur EU gehören, mit denen Deutschland jedoch ein entsprechendes Abkommen getroffen hat. Studenten, die wiederum in einem EU-Land leben und nur für die Lehre nach Deutschland gezogen sind, dürfen erst ab einer Dauer von 6 Monaten einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis stellen.

Außerdem können auch Arbeiter die Fahrerlaubnis in Deutschland beantragen, wenn sie zwar in einem Mitgliedsstaat der EU arbeiten, aber regelmäßig zu ihrem Wohnsitz nach Deutschland zurückkehren. Von der Fahrerlaubnis in Deutschland ausgeschlossen wird, wer bereits die gleiche Klasse in einem EU-Mitgliedsland erworben hat (EU- oder EWR-Fahrerlaubnis).

Für den Motorrad-Führerschein der Klasse A ist kein Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse erforderlich.

Der Nachweis über die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs kann außerdem von der zuständigen Behörde verlangt werden. Dies geschieht in Absprache eines Facharztes mit einer verkehrsmedizinischen Qualifikation. In Ausnahmefällen kann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgen. Dies ist immer dann ratsam, wenn der Antragsteller bereits wegen Drogen- oder Alkoholmissbrauch aufgefallen ist.

Der Erste-Hilfe-Kurs für den A-Führerschein

Erste-Hilfe-Kurs: Auch beim A-Führerschein ist dieser in der Regel Pflicht.
Erste-Hilfe-Kurs: Auch beim A-Führerschein ist dieser in der Regel Pflicht.

Wie beim Führerschein fürs Auto müssen Sie auch beim A-Führerschein einen Kurs über lebensrettende Maßnahmen absolvieren. Laut § 19 FeV soll dieser Kurs theoretische Grundlagen schaffen und diese mit Praxisübungen festigen. Dabei stehen die “Rettung und Lagerung von Unfallverletzten” im Mittelpunkt.

Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs ist eine Bescheinigung, welche 2024 von folgenden Instanzen ausgestellt werden darf:

  • amtlich anerkannte Stelle für Erste-Hilfe-Kurse sowie
  • Träger der öffentlichen Verwaltung.

Dies sind insbesondere die Bundeswehr, Polizei und Bundespolizei. Als Beispiele sind hier das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, der Arbeiter-Samariter-Bund und die Malteser als Organisationen zu nennen, welche einen solchen Kurs anbieten dürfen.

Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ist nicht notwendig, wenn Sie alternativ folgende Unterlagen besitzen:

  • ein[..] Zeugnis[…] über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
  • ein[..] Zeugnis[…] über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf […], in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutisch-kaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder
  • eine[.] Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).

(Quelle: § 19 FeV)

Der klassische Erste-Hilfe-Kurs besteht in der Regel aus 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Viele Institutionen bieten auch Auffrischungskurse an, falls die letzte Ausbildung schon zu lange her ist. Diese besteht meist aus zwei oder vier Doppelstunden. Eine Doppelstunde beträgt 90 Minuten.

Voraussetzung für den Erste-Hilfe-Kurs ist der Personalausweis, um sich ausweisen zu können. Außerdem müssen Sie die Bescheinigung über den Sehtest mitnehmen.

Die Kursgebühr von etwa 15 bis 30 Euro ist direkt bei der Anmeldung zum Kurs zu bezahlen. Da der Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen wichtig für alle Straßenverkehrsteilnehmer ist, müssen die Kursteilnehmer pünktlich zum Beginn einer jeden Unterrichtsstunde erscheinen. Erst, wenn dies bewerkstelligt wurde, bekommen die Teilnehmer das Zertifikat über die Teilnahme des Erste-Hilfe-Kurses und können die Fahrerlaubnis der Klasse A absolvieren.

Der Sehtest für Klasse-A-Führerscheine kann mit oder ohne Sehhilfe bestanden werden.
Der Sehtest für Klasse-A-Führerscheine kann mit oder ohne Sehhilfe bestanden werden.

Der Sehtest: Erforderlich für den Motorrad-Führerschein

Neben der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen wird auch ein Sehtest benötigt. Dieser soll bescheinigen, dass der Verkehrsteilnehmer jederzeit alles um sich herum im Straßenverkehr gut und vor allem scharf sehen kann.

Voraussetzung ist auch wieder der Personalausweis oder ein Reisepass, um sich auszuweisen. Eine entsprechende amtliche Sehteststelle muss von der Bundesregierung anerkannt sein. In der Regel besitzen die großen Optiker eine solche Lizenz. Der Sehtest läuft ganz simpel ab. In etwa zehn Minuten wird die Sehschärfe der Augen ermittelt. Ist die Sehleistung laut Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung auf beiden Augen unter 70 Prozent, gilt der Sehtest als nicht bestanden. Dabei ist die Dioptrien-Zahl der Augen nicht relevant. Der Sehtest kann mit oder ohne Sehhilfe durchgeführt werden. Mit Sehhilfen sind auch Kontaktlinsen neben der Brille gemeint.

Wird der Test ohne Brille bestanden, steht dem Motorradführerschein Klasse A nichts mehr im Wege. Sollten Sie den Sehtest mit einer Sehhilfe bestehen, wird dies auf der Bescheinigung des Optikers oder Augenarztes eingetragen. Dieser Vermerk landet als sogenannte Schlüsselzahl auf dem Führerschein. Der Verkehrsteilnehmer muss dann bei jeder Fahrt eine Sehhilfe tragen.

Kommt es zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle und die Sehhilfe wurde vergessen, kann es zu einem Verwarngeld von 25 Euro kommen. Sollte es jedoch zu einem Unfall kommen, kann dies zu einer Straftat wie beispielsweise Körperverletzung werden. Der Hintergrund hierfür ist, dass der Fahrer fahrlässig handelt, indem er ohne Brille unterwegs ist. In der Regel folgen Regressansprüche der Autoversicherung.

Wer bei einem Sehtest ohne Sehhilfe nicht die erforderlichen 70 Prozent Leistung bringt, muss sich zum Augenarzt begeben, um sich beispielsweise eine Brille zuzulegen.

Der Sehtest ist nicht erforderlich, sobald der zukünftige Besitzer vom Motorradführerschein bereits eine Sehtestbescheinigung vom Augenarzt besitzt und diese dokumentiert, dass die Sehleistung von mindestens 70 Prozent mit oder ohne Sehhilfe erbracht wird. Diese Sehtestbescheinigung darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Der Führerscheintest der Klasse A

Das Mindestalter für den Direkteinstieg zum Motorradführerschein A ist 24 Jahre. Vor der Neuregelung im Jahr 2013 betrug das Mindestalter noch 25 Jahre. Wer jedoch einen A2-Führerschein mit 18 Jahren absolviert hat, darf nach mindestens 2 Jahren, also mit 20 Jahren, bereits ein Motorrad mit dem Führerschein A führen. Dies ist aber noch an gesetzliche Bestimmungen gebunden, die im nächsten Abschnitt behandelt werden.

Trikes, also dreirädrige Krafträder ab einer Leistung von 15 kW, dürfen Sie nur ab einem Mindestalter von 21 Jahren fahren. Wer den Motorradführerschein der Klasse A mit 24 Jahren macht, ist also berechtigt, Trikes mit einer stärkeren Leistung zu bedienen. 20-Jährige mit einem Führerschein der Klasse A müssen dann noch ein Jahr abwarten.

Erweiterung vom Führerschein A1 auf A

Auf dem EU-Führerschein ist die Klasse A nach dem Umtausch auch vermerkt.
Auf dem EU-Führerschein ist die Klasse A nach dem Umtausch auch vermerkt.

Der Führerschein A1 kann mit 16 Jahren erlangt werden. Jedoch dürfen diese Personen nur Leichtkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 ccm fahren. Laut § 15 Absatz 3 der FeV müssen Besitzer eines A1-Führerscheins nach mindestens zwei Jahren nur noch eine praktische Fahrprüfung ablegen, um so zur nächsthöheren Klasse zu gelangen. Meist können Sie auch die Fahrstunden einsparen. Die Anzahl dieser liegen im Ermessen des Fahrlehrers, welcher die individuellen Fähigkeiten einschätzt. Kommt er zu dem Entschluss, dass eine Übungsstunde zur Auffrischung der Regeln ausreicht, wird der A2-Führerschein sehr günstig. Den Führerschein von A1 auf A zu erweitern, ist genauso simpel und kann durch einen Zwischenschritt ergänzt werden.

Erweiterung vom Führerschein A2 auf A

Sind Sie im Besitz der Fahrerlaubnis A2, müssen Sie lediglich mindestens zwei Jahre nach dem Tag der A2-Praxisprüfung abwarten. Nach diesem Zeitraum bedarf es lediglich einer praktischen Fahrprüfung in der Fahrschule, um den offenen Motorradführerschein A erlangen zu können. Auch hier liegt die Übungsstundenanzahl im Ermessen des Fahrlehrers.

Der Theorieunterricht und die Prüfung für die A-Fahrerlaubnis

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff, wobei eine Doppelstunde 90 Minuten misst. Weitere 4 Doppelstunden sollen den zusätzlichen Stoff vermitteln. Wird der Motorradführerschein A lediglich erweitert, besteht der Grundstoff der Theorie aus nur 6 Doppelstunden. Eine Erweiterung kann erfolgen, wenn ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen parallel absolviert. Beim Aufstieg in eine andere Motorradklasse, beispielsweise von A2 zu A, ist nach zweijährigem Vorbesitz keine Theorie vorgeschrieben.

Die Theorieprüfung besteht aus 30 Fragen, bei denen Sie insgesamt 110 Punkte erreichen dürfen. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Teilnehmer mehr als 10 Fehlerpunkte kassiert. Eine weitere Regel besagt, dass zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 Punkten auch zu einem Wiederholen der Prüfung führen. Wer den Führerschein der Klasse A erweitert, muss lediglich 20 Fragen beantworten, wobei nur 6 Fehlerpunkte auftreten dürfen.

Die Fragen der Theorieprüfung Klasse A behandeln Themen wie etwa Beleuchtung, Fahrbahn- und Witterungsverhältnisse, Dunkel, Geschwindigkeit oder Überholen. Die Theorieprüfung dürfen Sie frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegen. Das bedeutet, dass Sie mit der Theorie in der Fahrschule bereits ein halbes Jahr vorher beginnen dürfen.

Der Praxisunterricht und die Prüfung

Eine Sonderfahrt auf der Autobahn für den Führerschein der Klasse A ist Pflicht.
Eine Sonderfahrt auf der Autobahn für den Führerschein der Klasse A ist Pflicht.

Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der Übungsstunden und legt diese nach eigenem Ermessen und Ihrer Erfahrung fest. Dabei beachtet er den Lernfortschritt des Schülers und die persönlichen Fähigkeiten. Jedoch müssen 12 Sonderfahrten absolviert werden. Diese dauern etwa 45 Minuten pro Fahrt. Folgende Fahrten bilden beim Führerschein der Klasse A die Pflichtstunden:

  • 5 Fahrstunden Überland,
  • 4 Fahrstunden Autobahn sowie
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Wer seinen Führerschein nach zweijährigem Vorbesitz eines niedrigeren Motorradführerscheins aufstockt, benötigt keine praktische Ausbildung mehr. Möchte ein Fahrschüler direkt von der Klasse A1 zur Klasse A aufsteigen, werden die Sonderfahrten reduziert auf 3 Überland-Fahrten, 2 Autobahn-Fahrten und eine Fahrstunde bei Dunkelheit.

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit. § 18 Absatz 2 FeV

Die Praxisprüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Wer die Führerscheinklasse beispielsweise von A2 auf A erweitert, kann einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren die praktische Prüfung ablegen. Die praktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten. Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A beträgt die Prüfzeit 40 Minuten.

Motorradführerschein: Kosten für die Ausbildung

Ein Motorradführerschein kann hohe Kosten verursachen.
Ein Motorradführerschein kann hohe Kosten verursachen.

Natürlich verursacht der Führerschein der Klasse A Kosten. Diese fallen jedoch wesentlich geringer aus, wenn sich der Fahrschüler bspw. gut auf die Theorieprüfung vorbereitet. Die Wiederholung dieser ist nämlich auch wieder mit zusätzlichen Gebühren und Kosten für den Führerschein der Klasse A verbunden.

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland hat bis vor Kurzem noch vorgeschrieben, dass der Sehtest immer 6,43 Euro kostet. Nachdem die entsprechende Ziffer in dem Gesetzestext aber weggefallen ist, dürfen Augenärzte und Optiker eigene Preise berechnen. Diese bieten den Führerschein-Sehtest oftmals auch kostenlos an.

Der Erste-Hilfe-Kurs schlägt mit etwa 15 bis 30 Euro zu Buche. Hierfür gibt es keinen einheitlichen Preis.

Die Fahrschule erhebt in der Regel eine Anmeldegebühr, welche bei etwa 60 bis 200 Euro liegt. Aus diesem Grund sollte die Wahl der Fahrschule gut durchdacht sein. Außerdem lohnt es sich, Preise der hiesigen Fahrschulen zu vergleichen. Des Weiteren erheben die Fahrschulen einen Kostenbeitrag für die Übungsmaterialien. Dieser liegt in der Regel bei 20 bis 30 Euro.

Diese Kosten für den Motorradführerschein und für die Fahrschule müssen außerdem eingeplant werden:

  • je Übungsfahrt: 30 – 45 Euro
  • je Sonderfahrt: 40 – 60 Euro
  • Gebühr für die Theorieprüfung: 20 – 80 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Theorieprüfung: 40 – 50 Euro
  • Gebühr für die praktische Prüfung: 80 – 180 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Praxisprüfung: 100 – 120 Euro

Neben diesen Führerschein A-Kosten erhebt die Fahrerlaubnisbehörde eine einmalige Gebühr für die Erstausstellung des Führerscheins. Diese Motorradführerschein-Kosten liegen bei etwa 30 bis 50 Euro.

Motorradführerschein von AM bis A

Insgesamt gibt es 16 Führerscheinklassen, von denen vier den Krafträdern zuzuordnen sind. Alle Klassen sind unbefristet gültig. Die Führerscheinklasse AM (z. B. Roller) beinhaltet:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor (auch Mofa) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
  • Mopeds und Mokicks (auch mit Beiwagen) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,
  • Kleinkrafträder mit drei Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h sowie
  • Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern, sogenannte Quads, und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

Der Motorradführerschein A1 kann mit 16 Jahren erworben werden und untergliedert folgende Fahrzeuge:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen), einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW, bei der das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigen darf, sowie
  • Kraftfahrzeuge mit drei symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von maximal 11 kW.

Auf die Motorradklasse A2 kann nach einer Zeit von mindestens zwei Jahren erweitert werden, sofern ein Führerschein A1 erworben wurde. Das bedeutet, dass lediglich eine praktische Prüfung ausreicht, um die nächst höhere Klasse zu erreichen. Zum Führerschein der Klasse A2 gehören:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen), welche eine Motorleistung von maximal 35 kW besitzen

Diese drei Führerscheinklassen sind im Motorradführerschein A eingeschlossen. Das bedeutet, dass jeder mit einem Motorrad und einem Führerschein der Klasse A auch alle Fahrzeuge der Klassen AM, A1 und A2 fahren darf.

Übrigens ist es seit 2020 auch möglich, Leichtkrafträder der Klasse A1, also 125er, zu fahren, wenn Sie einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 besitzen. Diesen erhalten Sie, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind, den PKW-Führerschein seit wenigstens fünf Jahren haben und einige Stunden in der Fahrschule absolvieren. Es sind vier Theorie- und fünf Praxis-Einheiten vorgeschrieben, die jeweils 90 Minuten betragen. Eine anschließende Prüfung ist nicht angedacht. Sie erhalten nach nach den Modulen eine entsprechende Bescheinigung, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen. Danach erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 196.

Wichtig: Der B196-Führerschein lässt sich nicht auf A2 erweitern, obwohl Sie damit A1-Krafträder fahren dürfen. Dazu müssten Sie die gesamte Ausbildung für den A1-Führerschein inklusive der Prüfungen durchlaufen.

Mehr zur Führerscheinerweiterung B196 sehen Sie im folgenden Video:

Video zur Führerscheinerweiterung B196
Ersetzt die Erweiterung B196 den Motorradführerschein? Die wichtigsten Infos hier!

Übersicht über die Führerscheinklassen für Roller und Motorräder

Motorrad-FührerscheinklasseMotorradtyp
Führerscheinklasse AMFührerscheinklasse AMZwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Führerscheinklasse A1Führerscheinklasse A1Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Führerscheinklasse A2Führerscheinklasse A2Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
Führerscheinklasse B mit SZ 196Führerscheinklasse B mit SZ 196Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
Führerscheinklasse AFührerscheinklasse AKrafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Motorradführerschein: Mit Klasse A unterwegs
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153 Kommentare

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  1. Gabriele R.
    Am 30. August 2016 um 20:31

    Hallo, ich habe seit Dezember 1980 meinen Führerschein.
    Im September 1995 machte ich den 1 a Motorradführerschein. Bin bis heute nicht gefahren möchte aber gerne aufstocken um mir einen Twin Chopper mit ca. 35 PS zu kaufen. Was muß ich dafür tun?

  2. Franz
    Am 20. August 2016 um 19:16

    Hallo, ich habe seit ca. 40 Jahren den Führerschein Kl. 3. Jetzt möchte ich den Motorradfürerschein machen. Da soll es jetzt eine Möglichkeit geben nur die praktische Prüfung machen zu müssen. Wieviel kostet mich diese Prüfungsmöglichkeit. Bin schon die letzten Jahre immer wieder mit Roller, Moped und 125 er Motorrad gefahren, habe also schon etwas Praxis.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2016 um 9:45

      Hallo Franz,

      die Preise variieren zwischen Region und Führerscheinklasse. Am besten Sie erkundigen sich bei der Fahrschule Ihrer Wahl.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Markus
    Am 15. August 2016 um 11:45

    Guten Tag zusammen,
    ich habe 1991 die Klasse 1b und 1993 Klasse 3 gemacht. 2005 wurde der Führerschein neu ausgestellt und nun habe ich die Klassen A1,BE sowie MSL eingetragen. Nun möchte ich gerne meine A1 aufstocken. Kann ich direkt auf die Klasse A aufstocken oder nur auf A2 ? Ist eine theoretische Prüfung erforderlich ? Würde die Sache gerne kurzfristig in Angriff nehmen daher bin ich für zeitnahe Antworten dankbar.
    Viele Grüße und Danke im Vorraus
    Markus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2016 um 9:22

      Hallo Markus,

      Sie können sofort den Führerschein der Klasse A erwerben. Dabei sind aber sowohl eine praktische als auch eine theoretische Prüfung notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Valentino
    Am 29. Juni 2016 um 9:11

    Hallo, ich werde nächsten Monat 24 jahre alt und will unbedingt Motorrad fahren. Kann ich dann direkt den Führerschein Klasse A machen und mich sofort auf ne 1000er schwingen? Mfg: vale

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juni 2016 um 8:51

      Hallo Valentino,

      wenn Sie ordnungsgemäß den Führerschein für die vollständige Klasse a machen, dann ist es möglich, dass Sie ungedrosselte Maschinen fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Knuth
    Am 1. Juni 2016 um 19:42

    Hallo zusammen,
    Ich bin 1964 geboren und bin seit 1989 den Führerschein Klasse 3.
    Ich möchte den Motorradführerschein machen .
    Kann ich direkt den unbegrenzten A machen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Knuth

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Juni 2016 um 8:40

      Hallo Knuth,

      es ist möglich, dass Sie den unbegrenzten A-Führerschein nun machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Alicja
    Am 17. Mai 2016 um 18:10

    Anfrage bezüglich Erweiterung Fahrerlaubnisklasse A2 auf A

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin am 01.03.1961 geboren und habe meinen PKW Führerschein seit 1981.
    Am 14.10.2014 habe ich meinen Führerschein Klasse A2 bestanden.

    Meine Frage lautet: Wann kann ich frühestens einen Führerschein Klasse A erwerben?
    Ich möchte die Prüfung so gestalten, dass ich nur noch die praktische Prüfung absolvieren muss.

    Für eine fachkundige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar, da ich diesbezüglich schon verschiedentliche Auskünfte erhalten habe.

    Vielen Dank im Voraus
    Alicja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Mai 2016 um 8:57

      Hallo Alicja,

      diesbezüglich sollten Sie sich, aufgrund Ihres gesonderten Falles an die Führerscheinstelle und eine dafür ausgelegte Fahrschule wenden. Diese kann Ihnen genauere Auskunft geben, ob und wann in Ihrem Fall die Erweiterung stattfinden kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Katrin
    Am 8. Mai 2016 um 12:09

    Hallo mein Sohn jetzt 15 möchte gern den Führerschein machen. Mein Frage ist das nun ein Moped bis 25 km/H oder kann er auch bis 45 km/H machen. Bin leider kein Zweiradfahrer und deshalb ein bisschen ratlos.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Mai 2016 um 8:59

      Hallo Katrin,

      Ihr Sohn hat die Möglichkeit die Fahrerlaubnis der Klasse M für ein Mofa zu machen. Das Mofa darf dann nicht schneller als 25 km/h fahren und nur einen Hubraum von höchstens 50 ccm besitzen.

      Nur in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist es mit 15 bereits möglich einen Moped-Führerschein der Klasse AM zu erlangen. Hier darf die Höchstgeschwindigkeit 45 km/h und einen Hubraum von 50 ccm nicht überschreiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. denis
    Am 17. April 2016 um 12:24

    was darf ich alles fahren mit A 79.03,79.04

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. April 2016 um 8:36

      Hallo Denis,

      mit den genannten Zusatzziffern dürfen Sie dreirädrige Fahrzeuge der Klasse A (Trikes), die für den Straßenverkehr zugelassen sind, fahren. Der Zusatz 79.03 beschränkt die Fahrzeuge der Klasse A auf das Führen von Trikes. Der Zusatz 79.04 erlaubt das Führen von Anhängern mit diesen dreirädrigen Fahrzeugen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Björn
    Am 27. März 2016 um 22:38

    Hallo,
    ich habe noch den rosa farbenen Führerschein.
    Damals habe ich den Motorradführerschein “offen “gemacht jedoch mit Beschränkung 2 Jahre nur Motorräder bis 34PS fahren zu dürfen.
    Jetzt habe ich über 14 Jahre kein Motorrad mehr gefahren.

    Muss ich die Beschränkung austragen bzw. muss ich einen neuen Führerschein beantragen , um Motorräder mit mehr als 34 Ps fahren zu dürfen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2016 um 9:29

      Hallo Björn,

      Sie können sich bezüglich der weiteren Vorgehensweise an Ihre zuständige Führerscheinstelle wenden. Dort können Sie erfragen, ob die Beschränkung ausgetragen werden muss.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Marcel
    Am 7. Februar 2016 um 10:43

    Hallo
    ich habe da auch mal ne frage?
    Habe den a2 führerschein vor2jahren absolviert, bin jetzt dan 24 jahre alt muss ich dan trotz meine 24 jahre den a führerschein noch machen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2016 um 11:20

      Hallo Marcel,

      es ist richtig, dass nach zwei Jahren der A2 Führerschein erweitert werden kann. Sofern A1 bisher schon geprüft wurde, reicht dann eine praktische Prüfung aus.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.

  11. Nicole S
    Am 13. Januar 2016 um 21:30

    Hallo,

    Ich würde auch gerne klasse A machen. Mein ausgesuchtes Motorrad hat 550 qm3 und 50 ps.
    DArf ich damit die Prüfung ablegen?

    LG, Nicole

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2016 um 11:12

      Hallo Nicole,
      mit Krafträdern, die über einen Hubraum von mehr als 50 ccm und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h aufweisen, dürfen Sie normalerweise die Prüfung ablegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Mikkie
        Am 30. Juli 2016 um 15:40

        Hallo Redaktion,

        für die Klasse A (direkt) ist als Prüfungsfahrzeug vorgeschrieben:

        bis 01.01.2019
        Leistung > 44 KW
        Hubraum>595 ccm
        Leermasse50KW
        Hubraum>595ccm
        Leermasse>175kg

        MfG

  12. Manuel K.
    Am 2. Januar 2016 um 12:50

    Hallo,

    ich interessiere mich auch für den offenen Klasse A Motorradführerschein ab 24 Jahren. Ich bin jetzt 22,5 Jahre alt und werde im Juni 23 Jahre. Dann könnte ich zum Ende diesen Jahres schon mit dem Führerschein der Klasse A anfangen. Somit könnte ich mir dadurch die Kosten für eine zweite praktische Prüfung bei A2 auf A sparen.
    Jetzt habe ich schon in mehreren Foren gelesen, dass es auch möglich sei, vor erreichen des 24. Lebensjahres mit z.B. 22 Jahren den großen Führerschein A zu machen, mit der Voraussetzung eines vorhandenen Führerscheins. Ich habe im Jahr 2010 den Führerschein der Klasse B, bzw. auch BE gemacht. Dabei ist das führen von dreirädigen KFZ enthalten. Es wäre dann nämlich schon möglich die Klasse A zu erwerben, da ich den Führerschein der Klasse B vor dem 19. Januar 2013 gemacht habe. Somit hätte ich jetzt den vollwertigen Klasse B Führerschein, wo nach der alten Regelung mehrspurige Fahrzeuge aller größen drin enthalten sind. Wäre es dann möglich, auf diesen Führerschein aufzubauen? Ich würde dann ein Vermerk (Schlüsselzahl) auf den Führerschein bekommen, dass ich bis zum erreichen des 24. Lebensjahres nur beschränkte Motorräder fahren dürfte. Aber müsste dadurch nicht noch eine weitere Prüfung ablegen. Die Schlüsselzahl lässt man dann einfach mit 24 Jahren austragen.
    Wäre dies wirklich so? Denn im Internet steht immer wieder, dass man somit eine Gesetzeslücke ausnutzen könnte.

    Danke schonmal.

    Gruß
    Manuel K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Januar 2016 um 10:45

      Hallo Manuel,

      der Direkteinstieg in den A-Führerschein geht in der Tat erst ab 24 Jahren. Früher bekommen Sie den A-Schein, wenn Sie bereits zwei Jahre oder länger den A2 besitzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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