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A1-Führerschein: die Führerscheinklasse für junge Motorradfahrer

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Die Fahrerlaubnis für alle, die Motorrad fahren wollen und unter 18 Jahre alt sind

Der A1-Führerschein ist oftmals der Einstieg in die Motorrad-Fahrerlaubnisklassen.
Der A1-Führerschein ist oftmals der Einstieg in die Motorrad-Fahrerlaubnisklassen.

Wer ein Motorrad mit einem Hubraum bis zu 125 ccm fahren möchte, braucht einen Führerschein der Klasse A1 oder einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196. Am 19. Januar 2013 wurde eine neue Bestimmung zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft gesetzt. Dabei änderten sich auch Regelungen bezüglich der Führerscheinklasse A1.

Der 125 ccm-Führerschein ist der Einstieg in die Motorradwelt. Der Vorgänger, also die Klasse AM (auf die jedoch nicht aufgebaut werden kann), berechtigt zum Fahren von einem Roller. Mit dem Mindestalter von 16 Jahren jedoch kann auch die Klasse A1 absolviert werden. Damit dürfen Jugendliche bereits ein Leichtkraftrad fahren, aber auch ein Mofa. Denn die Klasse AM ist in der Klasse A1 enthalten. Mit der erfolgreichen Teilnahme an der Praxisprüfung wird sofort die Probezeit von zwei Jahren gestartet. Alle Voraussetzungen und Kosten der Klasse A1 lesen Sie nun hier im Detail.

Seit 1. 1. 2020 dürfen Sie mit einem B-Führerschein nach einigen Übungsstunden und Eintragung der Schlüsselzahl 196 auch Leichtkrafträder fahren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum 125ccm-Motorrad.

FAQ: A1-Führerschein

Für welche Fahrzeuge gilt Klasse A1?

Mit dem Führerschein der Klasse A1 können Sie Krafträder führen, deren Hubraum max. 125 cm³ groß ist, deren Motorleistung sich auf max. 11 kW beläuft und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg beträgt. Zudem können Sie auch einige Trikes mit A1 fahren.

Welches Mindestalter gilt?

Der Führerschein darf mit 16 Jahren ausgestellt werden. Bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters ist der Besuch der Fahrschule möglich.

Wie setzt sich die Ausbildung zusammen?

Wie viele Stunden die theoretische und die praktische Ausbildung mindestens umfassen müssen, erfahren Sie hier.

Führerschein A1: Was darf ich fahren?

Der A1-Motorradführerschein bestimmt folgende Fahrzeugtypen:

  • Krafträder
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Die Krafträder dürfen nur einen Hubraum von maximal 125 ccm besitzen. Die Motorleistung muss lediglich bis 11 kW vorweisen. Aus diesem Grund wird der Führerschein auch 125ccm-Führerschein genannt. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht lediglich 0,1 kW/kg sein.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge müssen laut 125 ccm-Führerschein symmetrisch angeordnete Räder vorweisen. Sie dürfen einen Hubraum von mehr als 50 cm³ besitzen, wenn es sich um einen Verbrennungsmotor handelt, oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h übersteigen. Die Leistung darf bei maximal 15 kW liegen.

Aufgrund dieser Bestimmungen ist der Führerschein A1 die “kleine” Motorradfahrerlaubnis. Der Leichtkraftrad-Führerschein lässt sich folgendermaßen einordnen: AM, A1, A2 und A. Die Führerscheinklasse AM bestimmt Mofas und Roller. Sie gehört allerdings nicht zum Stufenmodell der A-Führerscheine, weshalb der AM-Schein nicht für eine Erweiterung etwa auf A1 genutzt werden kann. Die Klasse A2 definiert Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW und die Klasse A deklariert alle Krafträder über diesem Wert. Bei allen Wertangaben ist ein Beiwagen bereits eingeschlossen.

Im Video: Motorradfahren mit der Führerscheinerweiterung B196 möglich!

Video zur Führerscheinerweiterung B196
Ersetzt die Erweiterung B196 den Motorradführerschein? Die wichtigsten Infos hier!

Führerscheinklasse A1: Motorrad-Typen

Die umgangssprachlich genannte Motorrad-Klasse A1 beinhaltet zwei Typen von Fahrzeugen: Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Die Krafträder dürfen einen maximalen Hubraum von 125 ccm vorweisen. Aus diesem Grund wird diese Führerscheinklasse auch 125er Führerschein genannt. Seit Januar 2013 ist eine Neuerung hinzugekommen. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht des Motorrads muss maximal 0,1 kW/kg betragen. Dabei wird als Gewicht die Summe des Leergewichts definiert.

Beispiel: Wiegt das Motorrad 100 kg (Leergewicht) darf die Leistung maximal 10 kW betragen.

Sollte Ihr Motorrad jedoch vor dem Stichtag der Änderung, also vor Januar 2013, zugelassen worden sein, gilt diese Regelung nicht.

Die alte Führerscheinklasse A1

Der 125 ccm-Führerschein gilt für Leichtkrafträder der Klasse A1.
Der 125 ccm-Führerschein gilt für Leichtkrafträder der Klasse A1.

Die Fahrerlaubnisklassen für Motorräder wurden im Laufe der Jahre oft geändert. Vor dem Jahr 1980 galt zum Führen eines Leichtkraftrades der Führerschein der Klasse 3 oder 4.

Nach diesem Jahr wurde die Fahrerlaubnisklasse 1b eingeführt. Das “b” bedeutete “beschränkt”. Die Klasse 1 erlaubte das Bedienen von Motorrädern. Die Klasse 1b beschränkte also diese Erlaubnis. Wer das 16. Lebensjahr vollendete, durfte ein Leichtkraftrad mit maximal 80 ccm Hubraum und einer Höchstleistung von 6000 u/min fahren. Außerdem war die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h reduziert.

Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gerieten zur damaligen Zeit in Verruf, da sie eine hohe Lautstärke und kaum Sicherheitsvorkehrungen besaßen. Aus diesem Grund sollten diese Regelungen einen Gewinn an Sicherheit versprechen. Jedoch produzierten europäische, amerikanische und vor allem japanische Hersteller vermehrt Leichtkrafträder mit 100 ccm oder sogar 125 ccm, sodass im Februar 1996 der entsprechende Abschnitt in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geändert wurde und der 125 ccm-Führerschein zu seinem umgangssprachlichen Namen kam. Ab dem 14. Februar 1996 wurde der Wert des maximalen Hubraums auf 125 ccm erhöht. Des Weiteren erhöhte sich ab diesem Datum die erlaubte Leistung der Leichtkrafträder auf 11 kW.

Für 16- und 17-Jährige galt bis 2013 eine Begrenzung von maximal 80 km/h. Diese fiel jedoch mit der neuen EU-Richtlinie, welche am 19. Januar 2013 erschien, weg.

Wer also noch einen Führerschein der Klasse 3*, 4, 1b oder 1 besitzt, ist berechtigt mit Leichtkrafträdern der Klasse A1 zu fahren. Außerdem fiel die Begrenzung von 80 km/h für 16- und 17-jährige Besitzer vom A1-Führerschein weg. Diese dürfen nun auch schnellere Modelle fahren.

* A1 mit Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 (nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse A1 mit einem Anhänger bis 750 kg)

Erfolgte die Erstzulassung des Leichtkraftrads vor Januar 2013, müssen Sie das Verhältnis von 0,1 kW/kg nicht beachten. Und auch wer den A1-Führerschein vor dem Stichtag erlangt hat, muss keine Rücksicht auf die Regelung nehmen.

Wer seinen alten Führerschein umtauscht und vorher die Klassen 3, 4 oder 1b besaß, bekommt die Klasse A1 im Führerschein vermerkt.

Voraussetzungen für den 125er Führerschein

Der A1-Führerschein ist mit Kosten verbunden, die meist mehrere hundert Euro betragen.
Der A1-Führerschein ist mit Kosten verbunden, die meist mehrere hundert Euro betragen.

Der 125 ccm-Führerschein ist auf das Mindestalter von 16 Jahren festgelegt. Bereits drei Monate vor dem 16. Lebensjahr kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Für den Führerschein A1 benötigen Sie vorher keine andere Fahrerlaubnis. Wer Leichtkrafträder bedienen möchte wie beispielsweise ein Motorrad, muss den A1-Führerschein in einer Fahrschule absolvieren.

Eine weitere Möglichkeit besteht seit Anfang 2020: Sind Sie bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und schon 25 Jahre alt, können Sie die Schlüsselzahl 196 erlangen. Dafür müssen Sie vier Theorie- und fünf Praxismodule zu je 90 Minuten in einer Fahrschule durchlaufen. Mit der Bescheinigung, die Sie danach erhalten, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle die Eintragung für B196 vornehmen lassen. Dann dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren, also 125er-Leichtkrafträder, ohne eine Prüfung abzulegen.

Aber Achtung: Mit der Eintragung B196 können Sie nicht beispielsweise auf A2 erweitern. Sie sind mit der Schlüsselzahl 196 nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A1, die sich durch eine weitere praktische Prüfung nach zwei Jahren auf A2 erweitern lässt.

Theorie- und Praxisstunden für den A1-Führerschein

Laut Gesetz sind 16 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und 4 Einheiten sind speziell für Motorräder gedacht. Nachdem diese absolviert wurden, folgt die theoretische Prüfung. Ist diese geschafft, wird zum Praxisunterricht übergegangen. Dieser enthält 12 Sonderfahrten à 45 Minuten, welche sich wie folgt unterteilen:

  • 5 Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten bzw. Dunkel- oder Beleuchtungsfahrten

Die Grundausbildung, also die Anzahl der normalen Praxis- bzw. Übungsstunden, ist nicht geregelt. Diese richtet sich nach den Erfahrungen des Teilnehmers und wird individuell vom Fahrlehrer durchgeführt. Dieser schätzt die persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritt des Prüflings ein. Außerdem ist es üblich, Übungsstunden auf einem Platz durchzuführen, welche das Handling mit dem Leichtkraftrad trainieren sollen.

Sind alle Sonderfahrten durchgeführt wurden, folgt die Praxisprüfung. Nach der erfolgreichen Teilnahme wird der 125 ccm-Führerschein ausgestellt.

Die Theorieprüfung

Bei der Ersterteilung kommt ein Fragebogen mit 30 Fragen auf die Teilnehmer zu. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Es sind also 10 Fehlerpunkte erlaubt, jedoch dürfen zwei Fragen mit jeweils 5 Punkten nicht falsch beantwortet werden. Sollte dies passieren, kommt der Prüfling zwar nur auf 10 Fehlerpunkte bei der A1-Prüfung, jedoch muss er die Theorieprüfung für den A1-Führerschein wiederholen.

Wird der vorhandene Führerschein erweitert, also macht ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen gleichzeitig, enthält der Fragebogen lediglich 20 Fragen. Davon dürfen nur maximal 6 Fehlerpunkte erreicht werden. Ab 7 Punkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Die Praxisprüfung

Die praktische Prüfung beim 125 ccm-Führerschein dauert 45 Minuten. Prüfungsinhalte für die praktische Prüfung für A1 können eine Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs sowie das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften sein. Auch eine Fahrt auf der Autobahn und Kraftfahrstraße ist möglich.

Die praktische Prüfung für A1 muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Theorieprüfung abgelegt werden. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag, welchen Sie dann erneut beantragen müssen.

Notwendige Unterlagen für die Führerscheinklasse A1

Was sind die Voraussetzungen für die Führerscheinklasse A1?
Was sind die Voraussetzungen für die Führerscheinklasse A1?

Vor dem Weg zur Fahrschule müssen gilt es, noch einige Dinge zu regeln, damit die Fahrt auf einem Motorrad beginnen kann. Wie auch beim Auto muss ein Sehtest absolviert werden. Außerdem wird ein aktuelles Passbild benötigt. Die Größe hierfür muss 45 mm x 35 mm betragen. Außerdem sollte das Bild im Hochformat vorhanden sein und keinen Rand aufweisen.

Auch wie beim Auto-Führerschein muss ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, ein sogenannter Erste-Hilfe-Kurs, absolviert werden. Natürlich dürfen Sie auch den Personalausweis nicht vergessen.

Was kostet ein 125ccm-Führerschein?

Der A1-Führerschein verursacht natürlich Kosten. Diese sind jedoch geringer als ein herkömmlicher Führerschein der Klasse B. Zuallererst müssen die Kosten für den Führerschein A1 einberechnet werden, welche noch vor der Fahrschule aufkommen. Das sind in der Regel:

  • Sehtest: etwa 6 – 7 Euro
  • Erste-Hilfe-Kurs: etwa 15 – 30 Euro
  • Kosten für das Passbild

Bei der Fahrschule wird außerdem noch eine Anmeldegebühr fällig, welche sich etwa zwischen 60 und 200 Euro bewegt. Hier lohnt es sich alle Fahrschulen in der Region zu vergleichen. Die zweite Hälfte für die Kosten vom Führerschein A1 bildet die Fahrschule. Zuerst müssen Sie die Kosten für die Übungsmaterialien einkalkulieren. Diese liegen bei zirka 30 Euro. Manche Fahrschulen sind bereits auf digitale Übungen übergegangen, sodass dieser Kostenpunkt manchmal komplett entfällt.

Die Übungsfahrten beim Praxisunterricht schlagen mit jeweils etwa 30 bis 45 Euro zu Buche. Die Kosten vom Führerschein A1 für Sonderfahrten wie etwa Nachtfahrten sind etwas höher. Sie sollten Sie bei 40 bis 60 Euro ansetzen. Nachdem der Unterricht beendet ist, folgen die beiden Prüfungen. Diese Kosten für den A1-Führerschein gliedern sich wie folgt:

  • Gebühr für die Theorieprüfung: etwa 20 – 80 Euro
  • Gebühr für die Praxisprüfung: etwa 80 – 180 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Theorieprüfung: etwa 40 – 50 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Praxisprüfung: etwa 100 – 120 Euro

Die 125 ccm-Führerschein-Kosten enden jedoch nicht mit diesen Gebühren. Die Ausstellug des Führerscheins kostet bei Erstausstellung rund 30 bis 50 Euro.

Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten. Außerdem ist es besser, sich bestmöglich auf die Theorieprüfung vorzubereiten, um der Gefahr auf Wiederholung der Prüfung und damit verbundenen Kosten aus dem Weg zu gehen.

Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro. Bei dieser Preisspanne lohnt es sich immer, Fahrschulen zu vergleichen und gleich zwei Führerscheinklassen parallel zu absolvieren. Für diese Führerscheinerweiterung muss ein Formular bei der Führerscheinstelle des Wohnortes ausgefüllt und abgegeben werden.

Aufsteigen vom A1-Führerschein zu A2 und A

Wer einen 125 ccm-Führerschein besitzt, braucht lediglich eine Praxisprüfung absolvieren, um mit schweren Motorrädern, also mit Fahrzeugen der Klasse A2, fahren zu können. Wer seinen A1-Führerschein zwei Jahre besitzt, muss nur noch eine praktische Prüfung bestehen, um die Klasse A2 zu erreichen. Nach wiederum zwei Jahren sind Sie berechtigt, nach einer bestandenen Praxisprüfung die Führerscheinklasse A zu erlangen.

Es gibt verschiedene A-Führerscheinklassen, die Sie auf unterschiedliche Weise erlangen können.
Es gibt verschiedene A-Führerscheinklassen, die Sie auf unterschiedliche Weise erlangen können (klick mich!).

Aber Achtung: Dürfen Sie 125er-Leichtkrafträder fahren, weil Sie im Besitz einer Eintragung der Schlüsselzahl 196 sind, können Sie damit nicht die Klasse A2 erlangen. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schlüsselzahl und nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnis.

So kann also jeder mit dem A1-Führerschein erst einmal genügend Erfahrung sammeln, um dann später schnellere Krafträder fahren zu können. Zur nächst größeren Klasse müssen mindestens zwei Jahre vergehen.

Wer den A1-Führerschein besitzt, beginnt direkt mit der zweijährigen Probezeit.

Diese Fahrzeuge können Sie mit dem A1-Führerschein fahren

Krafträder, die Sie mit dem Führerschein A1 fahren dürfen, sind noch nicht ganz so schnell wie ihre großen "Kollegen".
Krafträder, die Sie mit dem Führerschein A1 fahren dürfen, sind noch nicht ganz so schnell wie ihre großen “Kollegen”.

Neben Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von maximal 15 kW können auch alle Fahrzeuge, welche in der Klasse AM eingeschlossen sind, gefahren werden. Diese Klasse beinhaltet:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Mopeds und Mokicks mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

Trikes im Führerschein A1

Trikes, also dreirädrige Kraftfahrzeuge, zählten bis zum Januar 2013 zur Führerscheinklasse B (Auto). Nun wurden sie jedoch auf die Motoradklassen aufgeteilt. Der Führerschein A1 berechtigt zum Fahren eines Trikes bis 15 kW. Alle Fahrzeuge über dieser Leistung dürfen nur noch mit einem Führerschein der Klasse A bedient werden.

Die Gültigkeit vom 125 ccm-Führerschein

Die A1-Führerschein-Dauer ist nicht auf bestimmte Jahre begrenzt. Das bedeutet, dass der Führerschein nicht an Gültigkeit verliert. Jedoch sind die neuen EU-Führerscheine befristet. Wer einen neuen Führerschein ab dem 19. Januar 2013 besitzt, muss diesen alle 15 Jahre erneuern lassen. Sollten Sie jedoch noch einen Führerschein besitzen, der vor diesem Stichtag ausgestellt wurde, muss dieser spätestens am 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Dies soll vor Fälschung des Dokuments schützen. Wer die Fahrerlaubnis erneuert, benötigt lediglich ein Passbild.

Es gelten verschiedene Umtauschfristen, um zu verhindern, dass sämtliche Führerscheine zur gleichen Zeit umgeschrieben werden müssen:

Papierführerscheine: empfohlener Stichtag für Umtausch

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

Scheckkartenführerscheine: empfohlener Stichtag für Umtausch

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Im Video zusammengefasst: Der Motorradführerschein und welche Klassen es gibt

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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A1-Führerschein: die Führerscheinklasse für junge Motorradfahrer
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146 Kommentare

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  1. fabian
    Am 20. Januar 2019 um 20:45

    darf man mit dem a1 ein 120ccm quad fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 12:57

      Hallo Fabian,
      die Klasse A1 gilt ausschließlich für Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge. Die darin eingeschlossene Klasse AM erlaubt allerdings das Führen von leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeugen, deren Leistung bei Quads auf 4 kW beschränkt ist. Zudem darf die Leermasse maximal 425 kg betragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Daniel
    Am 13. Januar 2019 um 18:38

    Frage ich bin 20j und habe den a1 und in mein Führerschein ist der Code 79.05 eingetragen wollte jetzt mal wissen was das zu bedeubedeuten hat und wie viel ps ich jetzt fahren darf

  3. Manfred. G.
    Am 27. Dezember 2018 um 16:54

    Ich bin jetzt total ratlos und hoffe Sie können mir helfen!
    Ich habe einen alten Führerschein Klasse 3 seit 04.1988.
    Nun möchte ich diesen umtauschen gegen den neune Führerschein.
    Ich lese jetzt immer wieder, dass ich mit dem neuen Führerschein dann
    eine 125er fahren darf ist das korregt ? Was ist mit den Zusatzschlüssel
    79.03. und 79.04 wenn diese im neune Führerschein dann stehen. Ich weiß,
    dass man damit Trikes fahren darf, aber ich möchte wissen, ob ich damit auch
    ein 125er fahren darf!!!!

    Vielen Dank im voraus

    Manni

  4. Felix B.
    Am 15. Dezember 2018 um 21:53

    Hallo liebes Bußgeldkatalog- Team,

    Ich bin im Moment 15 Jahre alt und habe vor meinen A1 Führerschein zu machen. Jetzt frage ich mich ob ich diesen auch mit einer eigenen 11KW Elektro Maschine ablegen kann. Das Motorrad hat ja kein klassisches Getriebe und nur einen “Gang” ohne Schaltung und Kupplung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Felix

  5. Luka
    Am 19. November 2018 um 0:36

    Hallo, ich ich wollte einmal fragen ob ich mit 15 schonmal die Sachen zum lernen für den A1 führerschein haben kann also abholen bei der Fahrschule ?

    Ps. Luka, danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 11:26

      Hallo Luka,

      erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Thomas R.
    Am 15. November 2018 um 0:07

    Ich habe 1978 den Führerschein Klasse 3 gemacht. Nach einen Führerscheinentzug 1983 wegen Punkten musste ich nach 2 Jahren eine erneute Prüfung ablegen, seit 1985 hab ich den Roten Führerschein mit klasse 3. bei einen Tausch auf den Kartenführerschein bekomme ich nun A1 oder nicht?
    Lg
    Thomas

  7. Colin
    Am 9. November 2018 um 15:59

    Hallo Ilias,

    Ich bin leider momentan erst 13, aber will mit 15 meinen A1 Führerschein machen, um mir eine Super SOCO TS 1200R kaufen zu können, was meinst du, wie viel ich für einen A1 Führerschein zahlen muss, wenn ich mit 15 ihn anfangen möchte, um dann mit 16 offiziel fahren zu dürfen.
    Das Motorrad ist ein E-Motorrad und hat 45 km/h gedrosselt.

    LG Colin

  8. Machulla
    Am 9. Oktober 2018 um 19:39

    Frage ich habe einen Führerschein seit 1982 was muss ich machen um ein 125 Kraft Rad fahren zu dürfen

    • Ralf E.
      Am 17. November 2018 um 16:50

      Ich habe seit Juli 1978 Führerschein Klasse 3 und dann beim Bund BCE gemacht.
      Ich möchte mir einen Roller für 2 Personen kaufen. Was darf ich fahren?
      MfG Ralf E.

  9. Tom
    Am 14. September 2018 um 10:25

    Guten Abend,
    Was sind die Folgen, wenn ich einen A1 Führerschein besitze, aber mit einem Leistungsstärkeren Motorrad (ca. 30 ps) von der Polizei angehalten werde? Und die erhöhte Leistung durch eine Messung auch festgestellt werden kann.

  10. Sinan
    Am 9. September 2018 um 22:56

    Ich habe am 29.11.1990 meine Führerschein B gemacht. Ich dürfte Roller bis 45kmh fahren.
    Ich habe kürzlich Arbeitkolege seiner Führerschein gesehen der darf Motorad 125 c fahren
    Was muss ich machen das ich auch fahren darf

  11. Trung
    Am 8. September 2018 um 23:26

    Hi, Ich würde mir auch gerne einen A1 Schein machen. Dürfte ich mit dem die HONDA CBF125 dann fahren?

  12. Borchert
    Am 6. September 2018 um 21:17

    Ich habe 1999 den Autoführerschein gemacht. Darf ich nun 125ccm fahren? Was muss ich machen damit das in meinem Führerschein steht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 11:51

      Hallo Borchert,

      für Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm benötigen Sie einen Führerschein der Klasse A1. Bei der Umschreibung der Klasse 3 erhalten Sie zwar die Klasse A1, allerdings ist diese durch die Schlüsselnummern 79.03 und 79.04 auf dreirädrige Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg beschränkt. Sie müssten also erneut die Fahrschule besuchen, wenn Sie ein zweirädriges Kraftrad bis 125 ccm führen möchten. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Mirco
    Am 31. August 2018 um 14:28

    Hallo!

    Ich würde gerne ein E-Roller Fahren, der ist für die Stadt oft vollkommen ausreichend.
    Allerdings finde ich 45km/h zu wenig, ich bin jahrelang ein Motorroller gefahren.
    Da ich schon sehr lange Auto fahre würde ich jetzt gern wissen, was muss ich
    tun um ein A1 Füherschein zu bekommen. Zur Zeit habe ich von 1982: BE,C1E,CE,ML
    und bin 1064 geboren.

    Danke Leute!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Oktober 2018 um 12:44

      Hallo Marco,

      Sie müssen eine entsprechende Ausbildung in der Fahrschule absolvieren. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Zündapp driver
    Am 28. August 2018 um 8:57

    Hallo,
    ich habe seit Juni 1988 den FS Klasse 3, der würde ja nach Umschreibung den FS A1 und A mit Zusatz 79.03 und 79.04. (3 rädrige Fahrzeuge mit und ohne Anhänger) beinhalten. Wenn ich nun den A2 Schein machen möchte, kann ich ja mit vorhandenem A1 direkt die verkürzte Prüfung (40min) absolvieren. Würde in dem Fall mein A1 dafür ausreichen? Ich habe bisher nirgends gelesen, dass die Zusätze 79.03 und 79.04. hier eine Relevanz haben.
    Gruß
    Zündapp driver

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Oktober 2018 um 17:44

      Hallo Zündapp Driver,

      bei solchen spezifischen Fragen sollten Sie sich an eine Fahrschule wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Mirko
    Am 26. August 2018 um 17:13

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein der Klassen 3, 4 und 5 seit 1992. Dieser entspricht u.a. auch den neuen Führerscheinklassen A1, A jedoch mit den Beschränkungen 79.03, 79.04. Welche Ausbildung bzw. Prüfungen muss ich absolvieren um die Klassen A1 bzw. A unbeschränkt eingetragen zu bekommen.

    vielen Dank

  16. Uwe
    Am 31. Juli 2018 um 16:19

    Hallo,
    besitze den alten grauen Lappen Klasse 3 . Und das seit 1981
    Muss ich den Führerschein Klasse A1 komplett in der Fahrschule neu machen ?

    Gruss Uwe

  17. Kathy
    Am 27. Juli 2018 um 16:12

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein am 23.01.1989 gemacht, darf ich ein Krad mit 125ccm fahren?

  18. Andreas
    Am 25. Juli 2018 um 22:37

    Guten Abend,

    Ich habe folgende Sachverhalt:
    Ich habe im Januar 1982 den Führerschein Klasse 3 absolviert. Zuvor Anfang des Jahres 1979 den Führerschein der Klasse 4.

    Im Jahr 1997 hatte ich 8 Monate den Führerschein entzogen bekommen. Nach Wiedererteilung bekam ich die rosa Fahrerlaubnis, abgestempelt die Klasse B. Der „alte 4er“ wurde nicht übertragen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten wie ich vorgehen muss um die Klasse A1 mit der Schlüsselnummer 79.05 für Motorräder bis 125 ccm und bis 11 KW jetzt eingetragen zu bekommen bzw.. evtl. den Führerschein rosa in die neue Karte einzutauschen. In einem Bericht des ADAC habe ich gelesen, das die Führerscheinbehörde dazu verpflichtet sei.
    Herzlich Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. September 2018 um 10:38

      Hallo Andreas,

      was genau die zuständige Behörde von Ihnen sehen möchte, können wir Ihnen nicht pauschal beantworten, da dies von Stelle zu Stelle unterschiedlich sein kann. Deshalb sollten Sie sich über die Bestimmungen bei Ihnen vor Ort erkundigen. Wenn Sie eine entsprechende Prüfung erfolgreich bestanden haben, dann sollte Ihnen dies auch im Führerschein anerkannt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Angelina
    Am 12. Juli 2018 um 23:23

    Gibt es bei dem, A1 eine Geschwidigkeits begrenzung

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 10:10

      Hallo Angelina,
      die Führerscheinklasse A1 umfasst Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³, einer Motorleistung von max. 11 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leermasse von max. 0,1 kW/kg. Eine konkrete km/h-Anzahl definiert der Gesetzgeber allerdings nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. T.Treiber
    Am 8. Juli 2018 um 16:19

    Hallo,
    Ich wollte fragen ob ich nach dem neuen Gesetz (0,1kw/kg) die Yamaha YZF-R125 mit dem A1 Führerschein fahren darf da sie ein Leergewicht von ca. 130kg und 11kw hat.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 12:31

      Hallo T.Treiber,

      ja, im Regelfall sollten Sie das genannte Modell mit einem A1-Führerschein führen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Florian T.
    Am 26. Juni 2018 um 15:35

    Hallo,
    Ich bin jetzt 16 Janhre alt und habe meinen Am schein schon knapp ein Jahr und möchte nun auf A1 erweitern.

    Mit welchen Kosten muss ich ungeför rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 14:59

      Hallo Florian,

      das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab: Fahrschule, Anzahl der benötigten Fahrstunden etc. Genaue Angaben erhalten Sie nur bei einer Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Janek E.
    Am 6. Juni 2018 um 23:54

    Hallo, ich bin 36 habe die eins B mit 16 gemacht. Ich darf meines Wissens jetzt 125ccm offen fahren.
    Meine frage wieviel kW/ps darf ich laut heutigen Gesetz fahren. Mit 1B.
    Zweitens was muss ich tun für den letzten grossen Motorrad Führerschein.

  23. Chris
    Am 2. Juni 2018 um 19:02

    Hallo
    Darf man mit 16 Jahren wenn man A1 hat 125er offen fahren oder muss sie auf 80 km/h gedrosselt werden !??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 12:00

      Hallo Chris,

      mit der Klasse A1 dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Dimitri
    Am 31. Mai 2018 um 14:57

    Hallo,

    hat man irgendwelche vorteile beim belegen des Klasse B Führerscheins, wenn man ein A1 Führerschein schon besitzt zB. Kein Theorie Unterricht belegen müssen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 10:43

      Hallo Dimitri,

      bei einer Erweiterung gibt es einen Abzug im Grundstoff (Theorie). Des Weiteren ist die theoretische Prüfung weniger umfangreich. Ihre Fahrschule kann Sie diesbezüglich genau informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. L.
    Am 31. Mai 2018 um 11:47

    Hallo
    ich bin momentan 15 werde aber bald 16,
    ich habe vor mit dem a1 fühereschein anzufangen
    vor ein paar tagen hat mich ein kumpelmauf meinen größe angesprochen
    und jetzt bin ich am überlegen ob ich zu klein bin.
    Nach dem absolvieren würde ich gerne ein supermotos fahren aber ich habe jz bedenken das ich zu klein bin.
    Macht die größe etwas aus oder gibt es eine möglichkeit wie man trotzdem alles fahren kann?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 16:38

      Hallo L.,

      um den A1-Führerschein zu erwerben, ist keine Mindestgröße vorgeschrieben. Allerdings solltest du dein späteres Bike danach auswählen, dass es zu deiner Größe passt und du bspw. einen sicheren Stand hast.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Dominik
    Am 25. Mai 2018 um 17:56

    Darf ich also wenn ich jetzt den A1 mache eine Aprilia Rs mit 30ps fahren wenn die Erstzulassung vor 2013 stattfand fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 14:28

      Hallo Dominik,

      uns ist nicht bekannt, was dagegen sprechen könnte. Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen Sie Motorräder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm fahren, unabhängig davon, wann das Fahrzeug das erste Mal zugelassen worden ist. Fragen Sie im Zweifelsfall noch einmal bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Jens
    Am 23. Mai 2018 um 23:19

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein der Klasse A1 vor dem 31.12.1998 gemacht und damals sagte man mir, dass ich in meiner Probezeit von zwei Jahren lediglich auf maximal 15 PS gedrosselte Motorräder der Klasse 125 ccm fahren darf. Nach der zweijährigen Probezeit kann ich dann jedoch ohne erneute Prüfung oder ein Umschreiben meines Führerscheins auch bspw. 34 PS Motorräder der Klasse 125 ccm fahren. Gilt das immer noch so oder wurde es mir damals falsch mitgeteilt?

    Schöne Grüße
    Jens

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:06

      Hallo Jens,

      hier greift mitunter das Übergangsrecht: Wurde vor dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt erteilt, dann gilt diese nach zwei Jahren als unbeschränkte Klasse A. Informieren Sie sich zur Sicherheit noch einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde, ob dies für Sie zutrifft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Nico K.
    Am 9. Mai 2018 um 12:05

    Guten Tag,
    folgende Situation:
    Klasse 3 im Dezember 1980 erteilt; also A1 ist nicht beinhaltet.
    Muss man den A1 dann nun vollständig machen mit allen theoretischen und praktischen Pflichtstunden oder
    gibt es für den bestehenden 3er Führerscheine eine “Ermäßigung”?

    Für eine Rückmeldung vielen Dank vorab.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 15:18

      Hallo Nico K.,

      normalerweise wird die vollständige Absolvierung der Ausbildung nötig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Heiko
    Am 6. Mai 2018 um 9:08

    Hallo habe eine Frage habe seit 2006 den A1 Führerschein und seitdem auch eine aprilia rs 125 gs Extrema bj 1994 die offen circa 34-36 ps hat und etwas um die 160 kmh läuft, darf ich diese offen fahren oder muss ich diese auf 110kmh 15ps drosseln lassen? Bin jetzt 28
    Könnt ihr mir helfen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 13:56

      Hallo Heiko,

      bitte wenden Sie sich an den TÜV o.Ä. bzw. die Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Tom.B
    Am 5. Mai 2018 um 21:25

    Hallo,
    darf man denn eine Maschine mit dem A1 fahren, die weniger als 0,1 kW/kg, sprich mit 0,094 kW/kg ? und wie schnell fährt eine Maschine mit 11kW/15PS und einem Leergewicht von 120 kg ?

    Gruß
    Tom

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 13:49

      Hallo Tom B.,

      diese Angaben sind in der Regel Maximalwerte. Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle/Führerscheinbehörde für weitere Infos zu konkreten Modellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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