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A1-Führerschein: die Führerscheinklasse für junge Motorradfahrer

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Die Fahrerlaubnis für alle, die Motorrad fahren wollen und unter 18 Jahre alt sind

Der A1-Führerschein ist oftmals der Einstieg in die Motorrad-Fahrerlaubnisklassen.
Der A1-Führerschein ist oftmals der Einstieg in die Motorrad-Fahrerlaubnisklassen.

Wer ein Motorrad mit einem Hubraum bis zu 125 ccm fahren möchte, braucht einen Führerschein der Klasse A1 oder einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196. Am 19. Januar 2013 wurde eine neue Bestimmung zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft gesetzt. Dabei änderten sich auch Regelungen bezüglich der Führerscheinklasse A1.

Der 125 ccm-Führerschein ist der Einstieg in die Motorradwelt. Der Vorgänger, also die Klasse AM (auf die jedoch nicht aufgebaut werden kann), berechtigt zum Fahren von einem Roller. Mit dem Mindestalter von 16 Jahren jedoch kann auch die Klasse A1 absolviert werden. Damit dürfen Jugendliche bereits ein Leichtkraftrad fahren, aber auch ein Mofa. Denn die Klasse AM ist in der Klasse A1 enthalten. Mit der erfolgreichen Teilnahme an der Praxisprüfung wird sofort die Probezeit von zwei Jahren gestartet. Alle Voraussetzungen und Kosten der Klasse A1 lesen Sie nun hier im Detail.

Seit 1. 1. 2020 dürfen Sie mit einem B-Führerschein nach einigen Übungsstunden und Eintragung der Schlüsselzahl 196 auch Leichtkrafträder fahren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zum 125ccm-Motorrad.

FAQ: A1-Führerschein

Für welche Fahrzeuge gilt Klasse A1?

Mit dem Führerschein der Klasse A1 können Sie Krafträder führen, deren Hubraum max. 125 cm³ groß ist, deren Motorleistung sich auf max. 11 kW beläuft und deren Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/kg beträgt. Zudem können Sie auch einige Trikes mit A1 fahren.

Welches Mindestalter gilt?

Der Führerschein darf mit 16 Jahren ausgestellt werden. Bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters ist der Besuch der Fahrschule möglich.

Wie setzt sich die Ausbildung zusammen?

Wie viele Stunden die theoretische und die praktische Ausbildung mindestens umfassen müssen, erfahren Sie hier.

Führerschein A1: Was darf ich fahren?

Der A1-Motorradführerschein bestimmt folgende Fahrzeugtypen:

  • Krafträder
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Die Krafträder dürfen nur einen Hubraum von maximal 125 ccm besitzen. Die Motorleistung muss lediglich bis 11 kW vorweisen. Aus diesem Grund wird der Führerschein auch 125ccm-Führerschein genannt. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht lediglich 0,1 kW/kg sein.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge müssen laut 125 ccm-Führerschein symmetrisch angeordnete Räder vorweisen. Sie dürfen einen Hubraum von mehr als 50 cm³ besitzen, wenn es sich um einen Verbrennungsmotor handelt, oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h übersteigen. Die Leistung darf bei maximal 15 kW liegen.

Aufgrund dieser Bestimmungen ist der Führerschein A1 die “kleine” Motorradfahrerlaubnis. Der Leichtkraftrad-Führerschein lässt sich folgendermaßen einordnen: AM, A1, A2 und A. Die Führerscheinklasse AM bestimmt Mofas und Roller. Sie gehört allerdings nicht zum Stufenmodell der A-Führerscheine, weshalb der AM-Schein nicht für eine Erweiterung etwa auf A1 genutzt werden kann. Die Klasse A2 definiert Krafträder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW und die Klasse A deklariert alle Krafträder über diesem Wert. Bei allen Wertangaben ist ein Beiwagen bereits eingeschlossen.

Im Video: Motorradfahren mit der Führerscheinerweiterung B196 möglich!

Video zur Führerscheinerweiterung B196
Ersetzt die Erweiterung B196 den Motorradführerschein? Die wichtigsten Infos hier!

Führerscheinklasse A1: Motorrad-Typen

Die umgangssprachlich genannte Motorrad-Klasse A1 beinhaltet zwei Typen von Fahrzeugen: Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Die Krafträder dürfen einen maximalen Hubraum von 125 ccm vorweisen. Aus diesem Grund wird diese Führerscheinklasse auch 125er Führerschein genannt. Seit Januar 2013 ist eine Neuerung hinzugekommen. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht des Motorrads muss maximal 0,1 kW/kg betragen. Dabei wird als Gewicht die Summe des Leergewichts definiert.

Beispiel: Wiegt das Motorrad 100 kg (Leergewicht) darf die Leistung maximal 10 kW betragen.

Sollte Ihr Motorrad jedoch vor dem Stichtag der Änderung, also vor Januar 2013, zugelassen worden sein, gilt diese Regelung nicht.

Die alte Führerscheinklasse A1

Der 125 ccm-Führerschein gilt für Leichtkrafträder der Klasse A1.
Der 125 ccm-Führerschein gilt für Leichtkrafträder der Klasse A1.

Die Fahrerlaubnisklassen für Motorräder wurden im Laufe der Jahre oft geändert. Vor dem Jahr 1980 galt zum Führen eines Leichtkraftrades der Führerschein der Klasse 3 oder 4.

Nach diesem Jahr wurde die Fahrerlaubnisklasse 1b eingeführt. Das “b” bedeutete “beschränkt”. Die Klasse 1 erlaubte das Bedienen von Motorrädern. Die Klasse 1b beschränkte also diese Erlaubnis. Wer das 16. Lebensjahr vollendete, durfte ein Leichtkraftrad mit maximal 80 ccm Hubraum und einer Höchstleistung von 6000 u/min fahren. Außerdem war die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h reduziert.

Kleinkrafträder ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gerieten zur damaligen Zeit in Verruf, da sie eine hohe Lautstärke und kaum Sicherheitsvorkehrungen besaßen. Aus diesem Grund sollten diese Regelungen einen Gewinn an Sicherheit versprechen. Jedoch produzierten europäische, amerikanische und vor allem japanische Hersteller vermehrt Leichtkrafträder mit 100 ccm oder sogar 125 ccm, sodass im Februar 1996 der entsprechende Abschnitt in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geändert wurde und der 125 ccm-Führerschein zu seinem umgangssprachlichen Namen kam. Ab dem 14. Februar 1996 wurde der Wert des maximalen Hubraums auf 125 ccm erhöht. Des Weiteren erhöhte sich ab diesem Datum die erlaubte Leistung der Leichtkrafträder auf 11 kW.

Für 16- und 17-Jährige galt bis 2013 eine Begrenzung von maximal 80 km/h. Diese fiel jedoch mit der neuen EU-Richtlinie, welche am 19. Januar 2013 erschien, weg.

Wer also noch einen Führerschein der Klasse 3*, 4, 1b oder 1 besitzt, ist berechtigt mit Leichtkrafträdern der Klasse A1 zu fahren. Außerdem fiel die Begrenzung von 80 km/h für 16- und 17-jährige Besitzer vom A1-Führerschein weg. Diese dürfen nun auch schnellere Modelle fahren.

* A1 mit Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 (nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse A1 mit einem Anhänger bis 750 kg)

Erfolgte die Erstzulassung des Leichtkraftrads vor Januar 2013, müssen Sie das Verhältnis von 0,1 kW/kg nicht beachten. Und auch wer den A1-Führerschein vor dem Stichtag erlangt hat, muss keine Rücksicht auf die Regelung nehmen.

Wer seinen alten Führerschein umtauscht und vorher die Klassen 3, 4 oder 1b besaß, bekommt die Klasse A1 im Führerschein vermerkt.

Voraussetzungen für den 125er Führerschein

Der A1-Führerschein ist mit Kosten verbunden, die meist mehrere hundert Euro betragen.
Der A1-Führerschein ist mit Kosten verbunden, die meist mehrere hundert Euro betragen.

Der 125 ccm-Führerschein ist auf das Mindestalter von 16 Jahren festgelegt. Bereits drei Monate vor dem 16. Lebensjahr kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Für den Führerschein A1 benötigen Sie vorher keine andere Fahrerlaubnis. Wer Leichtkrafträder bedienen möchte wie beispielsweise ein Motorrad, muss den A1-Führerschein in einer Fahrschule absolvieren.

Eine weitere Möglichkeit besteht seit Anfang 2020: Sind Sie bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und schon 25 Jahre alt, können Sie die Schlüsselzahl 196 erlangen. Dafür müssen Sie vier Theorie- und fünf Praxismodule zu je 90 Minuten in einer Fahrschule durchlaufen. Mit der Bescheinigung, die Sie danach erhalten, können Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle die Eintragung für B196 vornehmen lassen. Dann dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren, also 125er-Leichtkrafträder, ohne eine Prüfung abzulegen.

Aber Achtung: Mit der Eintragung B196 können Sie nicht beispielsweise auf A2 erweitern. Sie sind mit der Schlüsselzahl 196 nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A1, die sich durch eine weitere praktische Prüfung nach zwei Jahren auf A2 erweitern lässt.

Theorie- und Praxisstunden für den A1-Führerschein

Laut Gesetz sind 16 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und 4 Einheiten sind speziell für Motorräder gedacht. Nachdem diese absolviert wurden, folgt die theoretische Prüfung. Ist diese geschafft, wird zum Praxisunterricht übergegangen. Dieser enthält 12 Sonderfahrten à 45 Minuten, welche sich wie folgt unterteilen:

  • 5 Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten bzw. Dunkel- oder Beleuchtungsfahrten

Die Grundausbildung, also die Anzahl der normalen Praxis- bzw. Übungsstunden, ist nicht geregelt. Diese richtet sich nach den Erfahrungen des Teilnehmers und wird individuell vom Fahrlehrer durchgeführt. Dieser schätzt die persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritt des Prüflings ein. Außerdem ist es üblich, Übungsstunden auf einem Platz durchzuführen, welche das Handling mit dem Leichtkraftrad trainieren sollen.

Sind alle Sonderfahrten durchgeführt wurden, folgt die Praxisprüfung. Nach der erfolgreichen Teilnahme wird der 125 ccm-Führerschein ausgestellt.

Die Theorieprüfung

Bei der Ersterteilung kommt ein Fragebogen mit 30 Fragen auf die Teilnehmer zu. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Es sind also 10 Fehlerpunkte erlaubt, jedoch dürfen zwei Fragen mit jeweils 5 Punkten nicht falsch beantwortet werden. Sollte dies passieren, kommt der Prüfling zwar nur auf 10 Fehlerpunkte bei der A1-Prüfung, jedoch muss er die Theorieprüfung für den A1-Führerschein wiederholen.

Wird der vorhandene Führerschein erweitert, also macht ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen gleichzeitig, enthält der Fragebogen lediglich 20 Fragen. Davon dürfen nur maximal 6 Fehlerpunkte erreicht werden. Ab 7 Punkten gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Die Praxisprüfung

Die praktische Prüfung beim 125 ccm-Führerschein dauert 45 Minuten. Prüfungsinhalte für die praktische Prüfung für A1 können eine Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs sowie das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften sein. Auch eine Fahrt auf der Autobahn und Kraftfahrstraße ist möglich.

Die praktische Prüfung für A1 muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Theorieprüfung abgelegt werden. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag, welchen Sie dann erneut beantragen müssen.

Notwendige Unterlagen für die Führerscheinklasse A1

Was sind die Voraussetzungen für die Führerscheinklasse A1?
Was sind die Voraussetzungen für die Führerscheinklasse A1?

Vor dem Weg zur Fahrschule müssen gilt es, noch einige Dinge zu regeln, damit die Fahrt auf einem Motorrad beginnen kann. Wie auch beim Auto muss ein Sehtest absolviert werden. Außerdem wird ein aktuelles Passbild benötigt. Die Größe hierfür muss 45 mm x 35 mm betragen. Außerdem sollte das Bild im Hochformat vorhanden sein und keinen Rand aufweisen.

Auch wie beim Auto-Führerschein muss ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, ein sogenannter Erste-Hilfe-Kurs, absolviert werden. Natürlich dürfen Sie auch den Personalausweis nicht vergessen.

Was kostet ein 125ccm-Führerschein?

Der A1-Führerschein verursacht natürlich Kosten. Diese sind jedoch geringer als ein herkömmlicher Führerschein der Klasse B. Zuallererst müssen die Kosten für den Führerschein A1 einberechnet werden, welche noch vor der Fahrschule aufkommen. Das sind in der Regel:

  • Sehtest: etwa 6 – 7 Euro
  • Erste-Hilfe-Kurs: etwa 15 – 30 Euro
  • Kosten für das Passbild

Bei der Fahrschule wird außerdem noch eine Anmeldegebühr fällig, welche sich etwa zwischen 60 und 200 Euro bewegt. Hier lohnt es sich alle Fahrschulen in der Region zu vergleichen. Die zweite Hälfte für die Kosten vom Führerschein A1 bildet die Fahrschule. Zuerst müssen Sie die Kosten für die Übungsmaterialien einkalkulieren. Diese liegen bei zirka 30 Euro. Manche Fahrschulen sind bereits auf digitale Übungen übergegangen, sodass dieser Kostenpunkt manchmal komplett entfällt.

Die Übungsfahrten beim Praxisunterricht schlagen mit jeweils etwa 30 bis 45 Euro zu Buche. Die Kosten vom Führerschein A1 für Sonderfahrten wie etwa Nachtfahrten sind etwas höher. Sie sollten Sie bei 40 bis 60 Euro ansetzen. Nachdem der Unterricht beendet ist, folgen die beiden Prüfungen. Diese Kosten für den A1-Führerschein gliedern sich wie folgt:

  • Gebühr für die Theorieprüfung: etwa 20 – 80 Euro
  • Gebühr für die Praxisprüfung: etwa 80 – 180 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Theorieprüfung: etwa 40 – 50 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Praxisprüfung: etwa 100 – 120 Euro

Die 125 ccm-Führerschein-Kosten enden jedoch nicht mit diesen Gebühren. Die Ausstellug des Führerscheins kostet bei Erstausstellung rund 30 bis 50 Euro.

Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten. Außerdem ist es besser, sich bestmöglich auf die Theorieprüfung vorzubereiten, um der Gefahr auf Wiederholung der Prüfung und damit verbundenen Kosten aus dem Weg zu gehen.

Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro. Bei dieser Preisspanne lohnt es sich immer, Fahrschulen zu vergleichen und gleich zwei Führerscheinklassen parallel zu absolvieren. Für diese Führerscheinerweiterung muss ein Formular bei der Führerscheinstelle des Wohnortes ausgefüllt und abgegeben werden.

Aufsteigen vom A1-Führerschein zu A2 und A

Wer einen 125 ccm-Führerschein besitzt, braucht lediglich eine Praxisprüfung absolvieren, um mit schweren Motorrädern, also mit Fahrzeugen der Klasse A2, fahren zu können. Wer seinen A1-Führerschein zwei Jahre besitzt, muss nur noch eine praktische Prüfung bestehen, um die Klasse A2 zu erreichen. Nach wiederum zwei Jahren sind Sie berechtigt, nach einer bestandenen Praxisprüfung die Führerscheinklasse A zu erlangen.

Es gibt verschiedene A-Führerscheinklassen, die Sie auf unterschiedliche Weise erlangen können.
Es gibt verschiedene A-Führerscheinklassen, die Sie auf unterschiedliche Weise erlangen können (klick mich!).

Aber Achtung: Dürfen Sie 125er-Leichtkrafträder fahren, weil Sie im Besitz einer Eintragung der Schlüsselzahl 196 sind, können Sie damit nicht die Klasse A2 erlangen. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schlüsselzahl und nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnis.

So kann also jeder mit dem A1-Führerschein erst einmal genügend Erfahrung sammeln, um dann später schnellere Krafträder fahren zu können. Zur nächst größeren Klasse müssen mindestens zwei Jahre vergehen.

Wer den A1-Führerschein besitzt, beginnt direkt mit der zweijährigen Probezeit.

Diese Fahrzeuge können Sie mit dem A1-Führerschein fahren

Krafträder, die Sie mit dem Führerschein A1 fahren dürfen, sind noch nicht ganz so schnell wie ihre großen "Kollegen".
Krafträder, die Sie mit dem Führerschein A1 fahren dürfen, sind noch nicht ganz so schnell wie ihre großen “Kollegen”.

Neben Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von maximal 15 kW können auch alle Fahrzeuge, welche in der Klasse AM eingeschlossen sind, gefahren werden. Diese Klasse beinhaltet:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Mopeds und Mokicks mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h

Trikes im Führerschein A1

Trikes, also dreirädrige Kraftfahrzeuge, zählten bis zum Januar 2013 zur Führerscheinklasse B (Auto). Nun wurden sie jedoch auf die Motoradklassen aufgeteilt. Der Führerschein A1 berechtigt zum Fahren eines Trikes bis 15 kW. Alle Fahrzeuge über dieser Leistung dürfen nur noch mit einem Führerschein der Klasse A bedient werden.

Die Gültigkeit vom 125 ccm-Führerschein

Die A1-Führerschein-Dauer ist nicht auf bestimmte Jahre begrenzt. Das bedeutet, dass der Führerschein nicht an Gültigkeit verliert. Jedoch sind die neuen EU-Führerscheine befristet. Wer einen neuen Führerschein ab dem 19. Januar 2013 besitzt, muss diesen alle 15 Jahre erneuern lassen. Sollten Sie jedoch noch einen Führerschein besitzen, der vor diesem Stichtag ausgestellt wurde, muss dieser spätestens am 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Dies soll vor Fälschung des Dokuments schützen. Wer die Fahrerlaubnis erneuert, benötigt lediglich ein Passbild.

Es gelten verschiedene Umtauschfristen, um zu verhindern, dass sämtliche Führerscheine zur gleichen Zeit umgeschrieben werden müssen:

Papierführerscheine: empfohlener Stichtag für Umtausch

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

Scheckkartenführerscheine: empfohlener Stichtag für Umtausch

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Im Video zusammengefasst: Der Motorradführerschein und welche Klassen es gibt

Alles Wichtige zum Motorradführerschein erfahrt ihr in diesem Video.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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A1-Führerschein: die Führerscheinklasse für junge Motorradfahrer
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146 Kommentare

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  1. Hans P.
    Am 2. Mai 2018 um 21:20

    Hallo,
    eine Frage bezüglich des A1 Scheines: Wie sieht es mit dem Fahren einer offenen 50er mit einem A1 schein ( die 50er natrürlich als leichtkraftrad und nicht als mofa zugelassen) aus, kann man eine 50er überhaupt offen zulassen, von den werten her kommt man sicherlich nicht in die bredouille aber ist das grundsätzlich möglich ein mofa auch offen zuzulassen und was muss man beachten?
    Danke schonmal
    Hans

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:50

      Hallo Hans P.,

      bitte erkundigen Sie sich bei der Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Rami
    Am 25. April 2018 um 15:41

    Kann man auch sein Mofa Führerschein zu einem 125er Führerschein erweitern

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 10:42

      Hallo Rami,

      mit einem solchen Anliegen wenden Sie sich am besten am eine Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Frank H.
    Am 22. April 2018 um 20:28

    Hallo ich wollte mal was zu diesen Thema loas werden. Nach meiner meinung sollte man Mofa 25 ganz von der Strasse nehmen, und die Stattdessen auf 35 Kmh setzen, und die jetzige 50 ccm Klasse auf ca. 65 Kmh setzen. Weil seien wir doch mal Ehrlich wenn ich so manche male hinter einen Mofaroller Hinterher Gefahren bin, dann hatte ich gerade mal 14 bis 18 Kmh auf dem Tacho. Bei den Tracktoren mit 25 Kmh hies es das währe eine Verkehrsbehinderung aber was ist mit den Mofas das ist in Prinzip das Gleiche in meinen Augen eine Verkehrsbehinderung. Also in Punkto Verkehr da sollte sich mal langsam was tun.

  4. Leonie
    Am 22. April 2018 um 16:25

    Ich bin 14 und werde in weniger als 2 Wochen 15 und mache im Moment meinen Mofa Führerschein und habe vor nächstes Jahr den A1 zu machen.
    Darf man da auch eine zusätzliche Person mitnehmen und würde es sich lohnen?
    (Würde am liebsten Motorradführerschein statt Autoführerschein machen)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:23

      Hallo Leonie,
      mit einem Führerschein der Klasse A1 dürfen Sie eine zusätzliche Person mitnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Nick B.
    Am 20. April 2018 um 10:53

    Hallo.
    Was für eine Strafe würde einen erwarten wenn man mit dem A1 Führerschein eine größere Maschine z.b 250ccm fährt und kontrolliert wird?

    Mit freundlichen Grüßen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2018 um 16:17

      Hallo Nick B.,

      wenn das Kraftrad nicht gefahren werden dürfte laut Führerschein, würde das vermutlich unter das Fahren ohne Fahrerlaubnis fallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Ezequiel G.
    Am 17. April 2018 um 10:05

    Hallo, Ich bin 16 Jahre alt. Darf ich KTM Duke 125 mit A1 Füherschein fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 12:46

      Hallo Ezequiel G.,

      das kommt auf weitere Fahrzeugmerkmale an. Wenden Sie sich an den Hersteller oder die Führerscheinbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Michael K.
    Am 16. April 2018 um 17:04

    Hallo
    ich habe meinen Führerschein 1990 gemacht gibt es eine Möglichkeit die Ziffern 79.03-79.04 bei der klasse A1 ohne einen neuen Führerschein machen zu müssen austragen zu lassen.
    mein alter ist 46

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 11:12

      Hallo Michael K.,

      wenn Sie die Klasse A1 vollumfänglich nutzen möchten, dann müssen Sie auch entsprechende Prüfungen ablegen. Details sollten Sie bei einer örtlichen Fahrschule erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. David G.
    Am 2. April 2018 um 17:05

    Hallo ich bin 15 Jahre und werde im Mai 16. Momentan mache ich den Mofa-schein und habe schon 7 Theorie-stunden hinter mir. Letztens meinten aber Freunde/Verwandte von mir das ich anstatt Mofa, direkt Roller oder 125er machen kann.
    Für die Theorieprüfung fehlen mir noch ca 2 Theorie-stunden.
    Frage 1: kann ich den Führerschein einfach umschreiben lasse, sodass ich anstatt Mofa, 125er oder Roller machen kann ohne dabei diese 7 Theorie-stunden zu wiederholen?
    Frage 2: Wenn ich den Mofa-schein zuende mache und mir ein Roller kaufe und dort Drosseln reinbaue. Kann ich dann wenn ich 16 bin nochmals eine Prüfung(Theorie oder Praxis) ablegen sodass ich dann die Drosseln wegmachen kann? Oder muss ich mich für einen neuen Führerschein anmelden und die ganze Prozedur nochmal machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 13:53

      Hallo David,

      eine Umschreibung oder zusätzliche Prüfung ist nicht möglich, weil der Mofaschein kein Führerschein ist, sondern formal nur eine Prüfbescheinigung. Damit verfügen Sie noch nicht über eine richtige Fahrerlaubnis. Wenn Sie also einen Roller fahren möchten, müssen Sie einen regulären Führerschein erwerben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. David G.
    Am 2. April 2018 um 2:50

    Hallo, ich hab da mal ne Frage:

    und zwar bin ich momentan 15 Jahre alt und werde im Mai 16. Ich habe bereits mit dem Führerschein für den Mofa angefangen und bereits 7 theoriestunden hinter mir. Mir wurde von Freunden/Familie gesagt dass, das machen des Führerschein quatsch ist und ich bereits mit dem 125er anfangen kann.
    Jetzt meine Frage: kann ich den Führerschein einfach umschreiben, dass ich anstatt Mofa, 125er machen kann und die 7 Theoriestunden nicht wiederholen muss?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 13:40

      Hallo David,

      für das Mofa gibt es keinen Führerschein. Es handelt sich hier nur um eine sogenannte Prüfbescheinigung, daher unterscheidet sich das Vorgehen. Wenn Sie an einem Motorradführerschein interessiert sind, fragen Sie in einer Fahrschule nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. N. E.
    Am 1. April 2018 um 18:46

    Hallo.
    Ich bin seid 1988 Besitzer des rosa Führerscheines Klasse 3 . Nun habe ich vor eine Vespa
    125 ccm zu fahren. Welchen Führerschein muss ich dafür machen? A1? Muss ich die praktische und theoretische Prüfung ablegen? Darf man die praktischen Fahrstunden mit dem eigenen Vespa-
    Roller fahren? Vielen Dank.
    N.E.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 13:35

      Hallo N.E.,

      der Führerschein A1 berechtigt zum Führen von Krafträdern bis 125 ccm. Für die genauen Modalitäten der Fahrstunden fragen Sie bitte direkt bei einer Fahrschule nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Jannis v.
    Am 14. März 2018 um 15:33

    Darf ich wenn ich meinen Kumpel mitnehmen
    auch wenn ich meinen Führerschein gerade erst gemacht habe mitnehmen?
    Oder muss man einen extra Test abschließen?

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 9:39

      Hallo Jannis V.,

      insofern Ihr Fahrzeug für einen Beifahrer ausgelegt ist, dürfen Sie diesen auch mitnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. bussgeldkatalog.org
    Am 9. März 2018 um 13:51

    Hallo Selina K.,

    wenden Sie sich an eine Fahrschule zur Klärung des Schulungsbeginns. Siese kann Ihnen am besten weiterhelfen.

    Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  13. bussgeldkatalog.org
    Am 9. März 2018 um 13:42

    Hallo Achilleas,

    die Schlüsselzahlen 79.03/04 besagen, dass nur dreirädrige Fahrzeuge und ggf. ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750kg gefahren werden dürfen.

    Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  14. Patrick M.
    Am 9. März 2018 um 10:59

    Moin Moin
    Ich besitze jetzt seit nunmehr kanpp 18 Jahren den Führerschein A1. Habe diesen mit 16 Jahren auch als solchen gemacht.
    Damit ist klar das ich 125er “offen” fahren darf. Meine Frage ist nun, da ich nach langem Lesen der Gesetze unf Foren nicht schlauer geworden bin ob ich diesen Umschreiben lassen kann auf A2 ohne eine Prüfung ab zu legen.

    Wenn ich das Gelesene richtig verstanden habe müsste ich zu einer Prüfung ohne Fahrstunden.

    Vielen Dank für eine Antwort im Vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:27

      Hallo Patrick,

      laut der Stufenregelung braucht man nach zwei Jahren in der Klasse A1 nur noch eine praktische Prüfung (keine theoretische) abzulegen, um zur Klasse A2 aufzusteigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Max
    Am 5. März 2018 um 23:36

    Hallo

    Ich wollte fragen ob es geht das man eine Motorrad mit (35kw) (48ps) mit einem A1 Führerschein fahren darf wenn sie auf 11 kw gedrosselt ist (gedrosselt auf die A1 Werte) .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 15:26

      Hallo Max,

      die Werte, die in den Papieren eingetragen sind, müssen den zulässigen für Ihre Führerscheinklasse entsprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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