Fahrlehrerausbildung: Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Voraussetzungen für die Fahrlehrerausbildung in Deutschland
Sie fahren gerne mit dem Auto und haben es drauf, anderen Menschen Dinge zu erklären? Das sind für die Fahrlehrerausbildung wichtige Voraussetzungen, die Sie schon einmal erfüllen. Doch guter Wille alleine reicht nicht, es gibt unterschiedliche Kriterien, welche angehende Fahrlehrer erfüllen müssen.
Bevor diese Fahrschüler unterrichten dürfen, müssen sie zunächst eine Fahrlehrerschule besuchen und selbst noch einmal in die Rolle des Schülers schlüpfen. Erst nach einer mündlichen und schriftlichen Fachkundeprüfung dürfen sie sich dann tatsächlich Fahrlehrer nennen.
Doch was gelten bei der Fahrlehrerausbildung als weitere Voraussetzungen, um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen? Wie läuft die Ausbildung üblicherweise ab? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Für die Fahrlehrerausbildung benötigte Voraussetzungen
Hier erhalten Sie einen Überblick aller Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit Sie eine Ausbildung zum Fahrlehrer in Deutschland absolvieren dürfen.
Für die Führerscheinklasse B muss ein angehender Fahrlehrer bereits über drei Jahre Fahrpraxis verfügen. Für die übrigen Fahrerlaubnisklassen sind zwei Jahre Fahrpraxis ein Teil der für die Fahrlehrerausbildung benötigten Voraussetzungen.
Um eine Ausbildung zum Fahrlehrer in Deutschland absolvieren zu dürfen, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
Ausbildung zum Fahrlehrer: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden
Viele Fahrschüler behalten ihren Fahrlehrer in guter Erinnerung, war dieser doch eine wichtige Stütze auf dem Weg zur Fahrerlaubnis. Fühlen sich angehende Führerscheinbesitzer in der Fahrschule wohl, wirkt sich dies positiv auf die Ausbildung aus.
Ein Fahrlehrer muss also auf jeden Fall über eine soziale Kompetenz verfügen, damit sich der Fahrschüler auch gut betreut fühlt. Daneben gibt es für die Fahrlehrerausbildung weitere Voraussetzungen, die ein potenzieller Fahrlehrer erfüllen muss. Das sind:
- Geistige und körperliche Eignung (kann durch ein umfassendes ärztliches Gutachten nachgewiesen werden)
- Mindestalter von 21 Jahren
- Minimum drei Jahre Fahrpraxis in der Fahrerlaubnisklasse B. Bei allen übrigen Führerscheinklassen reichen zwei Jahre Fahrpraxis aus, um die für die Fahrlehrerausbildung benötigten Voraussetzungen zu erfüllen.
- Persönliche Eignung (wird durch die Vorlage vom Führungszeugnis nachgewiesen)
- Vorhandener Schulabschluss
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Abschluss wie beispielsweise das Abitur oder Fachabitur
Zudem müssen angehende Fahrlehrer im Besitz der Fahrerlaubnis sein, für die sie die Fahrlehrerlaubnis erwerben möchten. Da die Grundausbildung zum Fahrlehrer die Fahrerlaubnisklassen B und BE umfasst, benötigen Sie als Anwärter in der Regel also nicht nur mindestens die Führerscheinklasse B, sondern auch die Klasse BE.
Bei einem Job als Fahrlehrer handelt es sich nicht selten um eine neue Tätigkeit, welche Menschen aufnehmen, die schon eine geraume Zeit berufstätig sind. So lange die körperliche und geistige Eignung noch vorhanden ist, kann dieser Beruf also auch im fortgeschrittenen Alter noch eine Alternative darstellen.
Gut zu wissen: Eine Fahrlehrerausbildung kann Kosten von circa 12.000 Euro verursachen. Hinzu kommen noch ungefähr 1.000 Euro für die Vorstellung zur Prüfung. Als größter Posten schlägt dabei in aller Regel der Theoriekurs, welcher circa fünf Monate dauert, zu Buche: Er kostet rund 5.500 Euro. Bestehen Sie die theoretische oder praktische Prüfung nicht, müssen Sie die Prüfungsgebühr erneut entrichten.
Wie läuft die Ausbildung zum Fahrlehrer ab?
Sind alle für die Fahrlehrerausbildung vergebenen Voraussetzungen erfüllt, können sich angehende Fahrlehrer bei einer entsprechenden Fahrschule für die Ausbildung anmelden. Zunächst steht gemäß Fahrlehrerausbildung ein theoretischer Teil an. Im Rahmen dessen werden die folgenden Themengebiete vertieft:
- Fahren
- Technik
- Verkehrspädagogik
- Umwelt
- Recht
- Verkehrsverhalten
Der Umfang der theoretischen Ausbildung übersteigt den eines Fahrschülers deutlich. Es müssen in etwa 1.000 Unterrichtsstunden absolviert werden, wovon allein 540 Stunden auf die Pädagogik entfallen. Für den theoretischen Teil werden circa fünf Monate angesetzt. Wie so oft kommt auch bei der Fahrlehrerausbildung nach der Theorie die Praxis.
Im Rahmen des praktischen Unterrichts müssen angehende Fahrlehrer ein fünfmonatiges Praktikum in einer Fahrschule absolvieren.
Wichtig: Insgesamt kann die Ausbildung zum Fahrlehrer zwölf Monate in Anspruch nehmen, sofern Sie alle Prüfungen im ersten Anlauf bestehen. Sie sollten also ausreichend Zeit dafür einplanen.
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Ich habe eine Frage, wäre es auch möglich die 12 monatige Ausbildung zu beginnen, wenn man seinen Führerschein über zwei Jahre besitzt,also weniger als drei Jahre, weil wenn die Ausbildung dann abgeschlossen ist hat man ihn jdann mittlerweile 3 Jahre.
Warum muss ich als Leiter einer Fahrschule, nach Beendigung des Ausbildungsfahrlehrerlehrgang, zwei Jahre mit der Ausbildung der Fahrlehreranwärter warten wenn der Inhaber nicht über diese Berechtigung verfügt ?
Hallo,
Wollte nachfragen ob eine 2 jährige abgeschlossene Berufsausbildung anerkannt wird, wie zumbeispiel als Maschinen und Anlagenführer
Ich wollte nachfragen , durch Corona habe ich vor der Praxis Prüfung Theorie und mündliche Prüfung als erstes gemacht und mit 3 bestanden . Durch die Praxis bin ich 2x geflogen und habe noch 1 Chance . Wenn ich da wieder durchfalle muss ich da die ganzen Prüfung wieder neu mache.n ?
Hallo und zwar wollte ich mal wissen wie es ist wenn man von 2005-2008 eine Fahrerlaubnis klasse B hatte und diesen Jahr die wiedererteilung bekommt , zählen die 3 Jahre dann auch als fahrpraxis oder muss ich jetzt erst 3 Jahre wieder meine neue Fahrerlaubnis besitzen damit das als fahrpraxis zählt ?
Damit ich die Ausbildung zum Fahrlehrer beginnen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo.
Ich würde gerne wissen, ob bezüglich der Voraussetzung, dass man eine abgeschlossene Berufsausbildung braucht, durch den großen P-Schein mit Ortskundeprüfung und/oder Sachkundeprüfung nach §34a Sicherheitsdienst wegfallen bzw. erfüllt würde?
Schöne Grüße aus Berlin.
nein sind nicht erfüllt da diese nach dem Gesetz nicht als Ausbildungsberuf zählt, sondern nur eine Zugangsvorraussetzung ist.
Hallo. Liebes Team
Ich habe letztes Jahr im August eine Ausbildung zum Fahrlehrer begonnen. Ich hätte zu euerem Artikel “Voraussetzungen für die Fahrlererausbildung noch 2 kleine Ergänzungen aus eigener Erfahrung.
1. Die Grundausbildung zum Fahrlehrer umfasst die Klassen B, BE. Deswegen ist die Fahrerlaubnis der Klasse BE auf jeden Fall erforderlich. In unserem Kurs haben einige erst kurz vor Beginn der Praxisfahrstunden ihre eigene B(E)-Prüfung abgelegt. Eine Ausbildung zum Fahrlehrer nur für die FE-Klasse B gibt es nach jetzigem Stand nicht.
2. Die nach aktuellem Stand genaue Zahl der theoretischen Unterrichtsstunden ist vor kurzem auf genau 1000 Std. angehoben worden, wovon allein 540 Std. dem Hauptfach “Pädagogik” gewidmet sind.
Ich weis das sich die Ausbildung allein in den letzten 2 Jahren nochmal sehr verändert hat. Und da ich mich vor meiner Ausbildung auch schon auf euren echt super gemachten Seite über die Voraussetzungen informiert hab, und jetzt kurz vor meiner Schriftlich / mündlichen Prüfung stehe, dachte ich mir das ein kleines Update vielleicht nicht schaden kann.
Ps : Momentan liegen die Kosten für die Grundausbildung zum (BE) Fahrlehrer bei ca.12000 € + ca. 1000 € die für die Vorstellung zur Prüfung fällig werden.
In diesem Sinne. Ihr habt echt eine super Seite, die ich selber auch bei jeder Gelegenheit weiter empfehlen werde.
Gruß Robert (angehender FliP)😁👍
Hallo Robert,
vielen Dank für Ihre Anmerkungen und Ergänzungen. Ihr Lob freut uns ebenfalls sehr! Wir haben den Text entsprechend erweitert und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Prüfung!
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org