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Aufbauseminar für Fahranfänger: Wann droht es?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 11. Mai 2023

Aufbauseminar: Was hat es mit der Führerschein-Nachschulung auf sich?

Fahranfänger müssen zum Aufbauseminar. Zum Punkteabbauseminar müssen Fahrer außerhalb der Probezeit
Fahranfänger müssen zum Aufbauseminar. Zum Punkteabbauseminar können Fahrer außerhalb der Probezeit.

Bei Verkehrsverstößen in der Probezeit kann ein Aufbauseminar angeordnet werden. Dazu reicht es schon, wenn der Fahranfänger zum ersten Mal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat. Zusätzlich dazu wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert.

Bei diesem Aufbauseminar wird in Gesprächen und mittels einer Beobachtungsfahrt die Fahrweise des Betroffenen bewertet und anschließend mit diesem ausgewertet, um ihn letztendlich zu einem besseren Verkehrsverhalten zu entziehen. Durchfallen kann man bei dem Seminar nicht, sofern man alle Sitzungen fristgerecht absolviert.

Doch was kostet ein Aufbauseminar eigentlich? Wie läuft es ab? Und worin besteht eigentlich der Unterschied zum Fahreignungsseminar (auch bekannt als “Punkteabbauseminar”)? Diesen Fragen widmet sich der folgende Ratgeber und liefert Ihnen weitere Auskünfte rund um das Thema “Aufbauseminar und Nachschulung beim Führerschein.”

Ausführliche Informationen zum Punkteabbauseminar für Verkehrsteilnehmer außerhalb der Probezeit finden Sie in unserem Ratgeber “Punkteabbau – So lässt sich der Punktestand reduzieren”.

FAQ: Aufbauseminar und Punkteabbauseminar

Was ist ein Aufbauseminar?

Ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn sich ein Fahrer in der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße geleistet hat. In dem Seminar selbst werden die jeweils begangenen Zuwiderhandlungen besprochen und Lösungen für ein rücksichtsvolleres Verhalten in der Zukunft erarbeitet. Es handelt sich bei dieser Führerschein-Nachschulung nicht um eine Prüfung, weshalb es auch nicht ums Bestehen oder Durchfallen geht. Lediglich die Teilnahme ist erforderlich.

Was kostet die Teilnahme an einem Aufbauseminar?

Normalerweise liegen die Kosten für ein Aufbauseminar zwischen 250 und 500 Euro. Es empfiehlt sich, die Angebote verschiedener Fahrschulen zu vergleichen.

Wann ist ein Aufbauseminar zum Punkteabbau möglich (Punkteabbauseminar)?

Das Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP) wurde 2014 abgeschafft. Sie können aber an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnehmen, um Ihre Punkte zu reduzieren. Dies geht jedoch nur, wenn Sie maximal fünf Punkte in Flensburg angesammelt haben. Außerdem können Sie durch die Teilnahme lediglich einen einzigen Punkt abbauen und auch das nur alle fünf Jahre.

Mussten/Müssen Sie ein Aufbauseminar absolvieren?

Was ist ein Aufbauseminar?

Prinzipiell lassen sich drei verschiedene Arten von Seminaren im Bereich der Verkehrssicherheit definieren:

  • Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
  • besonderes Aufbauseminar bei Vergehen zusammen mit Alkohol und/oder Drogen (besonderes ASF)
  • Fahreignungsseminar (FES) für Nicht-Führerscheinneulinge (auch bekannt als “Punkteabbauseminar”)
Eine Nachschulung wird oft in der Probezeit bei Verkehrsverstößen angeordnet.
Eine Führerschein-Nachschulung in der Probezeit wird bei vielen Verkehrsverstößen angeordnet, aber nicht bei allen.

Dieser Ratgeber beschäftigt sich vorrangig mit dem Aufbauseminar in der Probezeit für Fahranfänger (kurz ASF) sein. Die Teilnahme hieran wird laut StVO verordnet, wenn ein Fahranfänger innerhalb der Probezeit zum ersten Mal entweder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat.

Durchgeführt wird das Seminar von einer dazu lizenzierten Fahrschule. Im Rahmen des ASF-Seminar werden unter anderem die Fehler der Teilnehmer besprochen und zukünftige Lösungswege solcher Situationen aufgezeigt.

Das Seminar muss innerhalb einer bestimmten, von der Verwaltungsbehörde festgelegten Frist komplett durchgeführt werden. In der Regel liegt diese bei acht Wochen. Nimmt der Fahranfänger nicht an der Nachschulung für den Führerschein teil, erfolgt in der Regel eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Neuerteilung ist dann erst möglich, wenn die Bescheinigung über die Teilnahme am ASF vorgelegt wird.

Eine Anordnung für besondere Aufbauseminare erfolgt immer dann, wenn Fahranfänger ein Fahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steuern.

Die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES-Seminar – ehemals ASP-Seminar) wiederum erlaubt es jedem Autofahrer einmal in fünf Jahren , einen Punkt abzubauen. Dabei darf der Fahrer aber maximal fünf Punkte in Flensburg haben. Liegt der Punktestand bereits zwischen sechs und sieben Punkten, erfolgt eine Verwarnung. Das Punkteabbauseminar kann auch dann noch besucht werden, hat allerdings keinen Einfluss mehr auf den Punktestand des Autofahrers. Alle Werte, die noch darüber liegen, führen direkt zu einem Entzug der Fahrerlaubnis.

Wer muss zu einem Aufbauseminar?

Die Probezeit für Fahranfänger beträgt in der Regel zwei Jahre. Wer während dieser Zeit einmal einen A-Verstoß oder zweimal einen B-Verstoß begeht, muss zur Führerschein-Nachschulung.

So genannte A-Verstöße gelten als schwer, hingegen sind B-Verstöße weniger schwerwiegende Vergehen. Die folgende Tabelle nennt Beispiele für A- und B-Verstöße.

A-VerstoßB-Verstoß
Missachtung des RechtsfahrgebotsUnerlaubte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
Überschreiten der Geschwindigkeit (Probezeitmaßnahme greift jedoch erst bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h)Behinderung oder Gefährdung von Personen beim Abbiegen oder von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
Verstoß gegen Promillegrenze (0,0)Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Missachtung von AmpelnTermin zur HU um mehr als acht Monate überzogen
Telefonieren bzw. Hantieren mit einem elektronischen Gerät während des FahrensMissbrauch von Kennzeichen
UnfallfluchtNutzung von abgefahrenen Reifen
Nichtbildung oder unzulässige Nutzung einer Rettungsgasse
Falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen
Nötigung (Drängeln, Lichthupe)
Verletzung der Vorfahrt (inklusive Gefährdung Dritter)
Unzulässiges Überholen
Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraße
Falsches Verhalten an Bahnübergängen
Falsches Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen
Zu dichtes Auffahren
Falsches Verhalten bei Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Einsatzhorn
Beim Führerschein mit 17 ohne Begleitperson gefahren
Fahren ohne Kfz-Zulassung

Ein Punkteabbauseminar (FES-Seminar) hingegen wird niemals angeordnet. Vielmehr gibt es verschiedene Mahnstufen, die zur Teilnahme bewegen sollen:

  • Bei einem bis drei Punkte werden Autofahrer lediglich benachrichtigt, dass sie ein FES-Seminar belegen können, um einen Punkt abzubauen.
  • Die ersten Mahnung im Punktesystem trifft bei vier bis fünf Punkten ein. Auch hier ist es Autofahrern noch erlaubt, in einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen.
  • Die vorletzte Mahnung erteilt das Straßenverkehrsamt, sobald das Konto sechs oder sieben Punkte aufweist. Dieses hat dann allerdings keine Auswirkungen auf das Register in Flensburg.
  • Die dritte Mahnung und damit die Mitteilung über den Entzug der Fahrerlaubnis erhalten Autofahrer mit acht oder mehr Punkten.

Aufbauseminar für Fahranfänger – Kosten und Dauer

Für Fahranfänger sind die zeitlichen und finanziellen Aufwendungen für die Teilnahme an einem Aufbauseminar verständlicherweise von zentraler Bedeutung.

Generell sind Fahrschulen für die Durchführung der Führerschein-Nachschulung zuständig. Die Kosten variieren dabei oft stark, denn im Endeffekt kann die jeweilige Fahrschule den Preis selber festlegen. In der Regel liegen die Kosten zwischen 250 bis 500 Euro. (Dazu kommt das Bußgeld für das jeweilige Vergehen, welches der Bußgeldtabelle zu entnehmen ist. Außerdem wird eine Verwaltungsgebühr von 25 bis 30 Euro fällig, welche an die entsprechende Behörde zu entrichten ist.)

Die eigentliche Dauer des Aufbauseminars beläuft sich auf wenige Tage oder Wochen. Meist finden die vier Sitzungen und die obligatorische Fahrprobe innerhalb von zwei bis maximal vier Wochen statt.

Bis die Anordnung hierzu aber überhaupt erteilt wird, können mehrere Monate vergehen. In der Regel brauchen die Behörden drei Monate, bis die entsprechenden Schreiben beim Fahranfänger eintreffen.

Deutlich günstiger als ein ASF-Seminar ist das Punkteabbauseminar. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 100 und 200 Euro. Auch hier hängt der Preis letztendlich immer von der jeweiligen Fahrschule ab.

Die vier Sitzungen werden in der Regel in einem kurzen Zeitraum von maximal drei Wochen durchgeführt.

Halten Sie die Kosten für ein Aufbauseminar für zu hoch?

Ablauf des Aufbauseminars für Fahranfänger (ASF)

Alle Aufbauseminare in der Probezeit bestehen aus jeweils vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Die Fahrt dauert dabei rund 30 Minuten und wird zwischen der ersten und zweiten Sitzung abgehalten. Die Sitzungen selber haben jeweils einen Umfang von 135 Minuten.

Die Sitzungen finden für gewöhnlich als Gruppengespräche statt. Beim ersten Treffen stellen sich alle Teilnehmer vor und die Fahrschule schafft eine lockere, aber dennoch fokussierte Umgebung für alle Beteiligten. Die Teilnehmer berichten dann von ihren Fehlern und schildern ihre Erwartungen an das Aufbauseminar. Zudem charakterisiert die Fahrschule einen guten Fahrer und stellt das weitere Programm vor. Danach erfolgt zumeist die Beobachtungsfahrt. Dieses ist ausdrücklich keine Prüfung, sondern soll leichte Fehler und Unaufmerksamkeiten offenbaren. Hinterher sprechen Fahrlehrer und -schüler ausgiebig über die Fahrt und werten diese gemeinsam aus.

In der darauffolgenden zweiten Sitzung sprechen die Teilnehmer gemeinsam über die Fahrten. Zudem wird generell über gefährliche Situationen berichtet und geklärt, wie diese zu verhindern sind.

Beim vorletzten ASF-Treffen wird das Verkehrsrecht näher erläutert. Zudem werden die Themen Disko-Unfälle und Alkohol am Steuer besprochen. In der vierten und somit letzten Sitzung erhalten die Fahranfänger Informationen darüber wie es mit ihrer Probezeit weitergeht. Zudem erfolgt ein Rückblick auf das Seminar, der dazu verhelfen soll, das Gelernte wirklich zu verinnerlichen.

Übrigens: Viele Fahrschulen bieten die Führerschein-Nachschulung auch in Form von Einzel- statt Gruppensitzungen an. Dadurch wird das Aufbauseminar jedoch oft auch teurer.

Was sind besondere Aufbauseminare?

Besonderes Aufbauseminar bei Alkohol und Drogen
Bei Delikten mit Alkohol und Drogen wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet

Wenn Fahranfänger während der Probezeit mit Alkohol oder Drogen im Blut erwischt werden, so ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar Pflicht. Der Gesetzgeber definiert den Zeitpunkt, zu dem ein solches besonderes Aufbauseminar fällig wird, sehr genau. So heißt es in §36 Besondere Aufbauseminare nach §2 Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes wie folgt:

(1) Inhaber von Fahrerlaubnissen auf Probe, die wegen Zuwiderhandlungen nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes an einem Aufbauseminar teilzunehmen haben, sind, auch wenn sie noch andere Verkehrszuwiderhandlungen begangen haben, einem besonderen Aufbauseminar zuzuweisen.

Die Teilnehmer eines solchen Seminars untersuchen gemeinsam, welche Gewohnheiten zu ihren Alkohol- oder Drogenfahrten geführt haben. Zudem finden sie heraus, wie sich die Gewohnheiten überhaupt entwickeln konnten. Oftmals entdecken die Teilnehmer starke Zusammenhänge zwischen ihrer Lebensgestaltung und dem Umgang mit bzw. Konsum von Alkohol oder Drogen. Wer häufig trink, tut dies in der Regel nicht zufällig. Negative Gefühle werden im Rahmen des Seminars zumeist als Ursache für den Konsum und damit auch für die Fahrten genannt. Nur wer es schafft, diesen Gefühlen ohne Alkohol oder Drogen zu begegnen, kann dauerhaft als fahrtüchtig eingestuft werden.

In den Kursen wird daher untersucht, welche Verhaltensweisen zu den Fahrten geführt haben. Oft sind diese unbewusster Natur und den Teilnehmern nicht auf Anhieb ersichtlich. Auf dieser Grundlage wird es den Teilnehmern dann ermöglicht, Lösungen für ihre Probleme zu finden und so künftigen Alkohol- oder Drogenfahrten vorzubeugen.

Insgesamt dauert das besondere Aufbauseminar zehn Stunden. Dabei sind diese auf drei Termine innerhalb von zwei Wochen verteilt. Fahranfänger erhalten zum Abschluss eine Bescheinigung ihrer Teilnahme, die sie der entsprechenden Behörde vorlegen müssen.

Entscheidet sich ein Fahranfänger gegen die Teilnahme an einem solchen Seminar, so muss er fest damit rechnen, dass er seinen Führerschein nicht wiedererlangen wird.

So heißt es im eben bereits zitierten §36 Besondere Aufbauseminare nach §2 Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes weiter:

(2) Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.

Ablauf des Punkteabbauseminars (FES-Seminar)

Ein Punkteabbauseminar: Ablauf des Seminars
Das Punkteabbauseminar hat einen vorgegebenen Ablauf

Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ersetzt das Fahreignungsseminar

im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems ab 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar, das nur von Fahrlehrern durchgeführt wurde, und die verkehrspsychologische Beratung.

Das Seminar umfasst zwei Teile, eine verkehrspsychologische Maßnahme und eine Maßnahme aus dem verkehspädagogischen Bereich. Letztere wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Dabei sind die Inhalte relativ frei wählbar und hängen von den Vergehen der jeweiligen Fahrer ab. Das generelle Ziel ist es aber, das Gefahrenbewusstsein zu sensibilisieren und Verhaltensalternativen aufzuzeigen. Die Maßnahme umfasst zwei Module mit einer Länge von jeweils 90 Minuten. Dabei sind Einzelteilnahmen oder Gruppen von bis zu sechs Teilnehmern möglich.

Die verkehrspsychologische Maßnahme wird durch speziell geschulten Verkehrspsychologen durchgeführt. Den Teilnehmern soll ein individueller Weg zur Vermeidung des in der Vergangenheit riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt werden. Dabei sollen eben diese ausgearbeiteten Strategien im Alltag erprobt werden. Die Erfahrungen besprechen Psychologe und Teilnehmer dann gemeinsam. Insgesamt finden zwei Sitzungen mit einer Dauer von jeweils 75 Minuten statt. Gruppengespräche sind hierbei nicht vorgesehen.

Was ist eine MPU?

Die Bezeichnungen MPU, Punkteabbauseminar und Aufbauseminar werden oft verwechselt oder gar synonym verwendet. In den obigen Abschnitten ist bereits deutlich geworden, dass FES-Seminare (ehemals ASP-Semianre) und ASF-Seminare klar voneinander abzugrenzen sind. Im Folgenden soll nun gezeigt werden, was eine MPU ist und wann diese angeordnet wird.

Zuständig für die MPU ist die Fahrerlaubnisbehörde. Dabei gibt es zahlreiche und sehr unterschiedliche Situationen, in denen die Anordnung einer MPU vollzogen werden kann. In der Regel geschieht dies immer dann, wenn Zweifel an der Eignung einer Person zur Führung von Kraftfahrzeugen bestehen. In der Praxis ist die Anordnung der Beibringung eines MPU-Gutachtens nach § 13 Faherlaubnisverordnung immer dann zwingend, wenn eine Person ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr geführt hat. Das gilt ausdrücklich für alle Verkehrsteilnehmer, also auch für Fahrradfahrer. Eine MPU kann aber auch dann angeordnet werden, wenn Autofahrer wiederholt mit geringeren Mengen Alkohol im Blut (über 0,5 Promille) angehalten und kontrolliert wurden.

Teilweise müssen sich auch solche Personen einer MPU unterziehen, die noch gar keinen Führerschein haben. So heißt es in § 2 Absatz 8 StVG:

(8) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragsteller ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt.

Einerseits können diese Bedenken entstehen, weil der Fahranfänger vorbestraft ist und somit nicht über die nötige geistige Reife verfügt. Andererseits sind auch solche Personen betroffen, die aufgrund bestimmter körperlicher Eigenschaften nicht dazu in der Lage sein könnten, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Aufbauseminar und MPU
Bei wiederholten Verstößen mit Alkohol und Drogen wird kein Aufbauseminar angeordnet, sondern oft eine MPU.

Zudem ist es möglich, dass die MPU beantragt wird, wenn ein Autofahrer seinen Führerschein wiedererlangen möchte. Das ist besonders dann der Fall, wenn dieser aufgrund von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, entzogen wurde. Auch Fahranfänger, denen während der Probezeit ein Farhverbot erteilt wurde, können zur MPU gebeten werden. Verkehrssünder, die mehr als 8 Punkte in Flensburg haben, müssen unter Umständen auch eine MPU absolvieren, um ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Zu guter Letzt sind solche Fälle zu erwähnen, in denen es zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz kommt. Laut §14 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) kann auch hier eine MPU angeordnet werden.

Eine MPU ist also nicht gleichzusetzen mit einem Punkteabbauseminar oder einem Aufbauseminar. Vielmehr ist die Untersuchung eine Ergänzung zu den vorgestellten Seminaren. In fast allen weiter oben beschriebenen Fällen ist die Anordnung einer MPU möglich. In der Regel sind Fahranfänger aber nur bei schweren Vergehen in Verbindung mit Alkohol betroffen oder bei Verstößen, die nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar stattfinden.

Fazit zu Aufbauseminar und Punkteabbauseminar

Das Gesetz sieht im Bereich von Aufbauseminaren für Fahranfänger relativ klare Regelungen vor. Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat, muss zwingend zu einem solchen Aufbauseminar. Die Dauer liegt bei rund zwei bis vier Wochen, die Kosten schlagen mit 250 bis 500 Euro zuzüglich Bußgeld und Verwaltungsgebühr zu Buche. Dabei werden grundlegende Verhaltensweisen erneut trainiert, die StVO näher betrachtet und eine Probefahrt durchgeführt.

Punkteabbauseminare sind hingegen nie verpflichtend. Sie können aber hohen Punktezahlen in Flensburg und somit einem Entzug des Führerscheins vorbeugen.

Von den Seminaren abzugrenzen ist die MPU. Diese wird eigenständig und unabhängig verordnet. Allerdings kann es in einigen Fällen vorkommen, dass Seminar und MPU verpflichtend durchgeführt werden müssen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Das ist besonders bei Wiederholungstaten oder schwerwiegenden Vergehen der Fall.

Quellen und weiterführende Links

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Aufbauseminar für Fahranfänger: Wann droht es?
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102 Kommentare

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  1. Tina sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    woher bekomme ich eine aktuelle Terminübersicht für Aufbauseminare Paragraf 2 a stVG in Wernigerode und Umkreis?
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tina,

      Eine Suche im Internet bietet sich hierzu an. Informationen erhalten Sie außerdem bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Marlene A. sagt:

    Hallo,
    ich lese im Netz die ganze Zeit, das Punkteabbauseminar würde auf ca 400 € Kosten kommen. Bei Telefonaten mit sowohl zuständigen Fahrschulen, als auch dem TÜV, erhielt ich die Aussage, dass beide Teile, also Fahrpädagogik und Fahrpsychologie jeweils ca 350€ kosten.
    Können sie mich bitte darüber informieren, was nun stimmt?
    Danke und LG
    Marlene

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marlene,

      es existiert kein bundesweit einheitlicher Kostenkatalog. Die Kosten können je nach Ort und Anbieter stark variieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. jörg sagt:

    hallo,
    ich bin in der probezeit, habe anfang dieses jahr ein aufbauseminar machen müssen und probezeit wurde um 2 jahre verlängert.
    ich bin lkw fahrer und wurde nun gemessen und mein abstand zum vorfahrenden lkw war unter 50 meter.
    dies ist ja ein a verstoß, was kann mir jetzt passieren?
    strafe 80 euro + 1 punkt, das weiss ich, nur was ist mit meinem führerschein? hoffe kann den behalten, brauche den ja dringend

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jörg,

      bei einem zweiten A-Verstoß in der Probezeit erhalten Sie in der Regel – neben Ihren anderen Sanktionen – zusätzlich eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, diese ist jedoch freiwillig. Die automatische Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt erst nach dem dritten A-Verstoß, das heißt Sie dürfen voraussichtlich weiterhin fahren.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  4. Bernadette sagt:

    Hallo,
    wenn ich die Frist für das Aufbauseminar überschritten habe muss ich dann nochmal meinen Führerschein machen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Bernadette,

      absolvieren Sie das Aufbauseminar nicht innerhalb der Frist, müssen Sie Ihren Führerschein abgeben. Sie erhalten ihn in der Regel zurück, sobald Sie das Seminar bestanden haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. michelle sagt:

    guten tag
    mein freundich wurde auserorts mit 80 km/h geblitzt dort war 50km/h erlaubt womit muss er rechnen
    man muss dazu sagen das vorher 100 km/h war und dann 80 km/h
    lieben dank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Michelle,

      in solch einem Fall werden in der Regel ein Punkt und 80 Euro Bußgeld plus Bearbeitungsgebühren fällig. Befindet er sich in der Probezeit, wird zudem die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar muss absolviert werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  6. Ben sagt:

    Wenn ich meinen Führerschein entzogen bekomme und ein aufbauseminar machen muss, bekomme ich meinen Führerschein dann wieder, bevor ich das aufbauseminar gemacht habe?

    • Günter sagt:

      was bringt dir so ein Aufbauseminar? Viele machen das und fahren dann wieder schnell, dann ist Punktehandel günstiger ohne Seminar und legal soll es auch sein.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ben,

      handelt es sich lediglich um ein Fahrverbot oder um die Entziehung der Fahrerlaubnis? Bei einem ein- bis dreimonatigen Fahrverbot erhalten Sie den Führerschein nach Ablauf der Frist wieder ausgehändigt. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis müssen Sie die Sperrfrist abwarten und müssen danach eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Die Führerscheinstelle kann die Wiedererteilung an gewisse Voraussetzungen knüpfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Sophia S. sagt:

        Hallo bei einer Erziehung der Fahrerlaubnis, bedeutet das dann, das ich meinen kompletten Führerschein neu beantragen muss? Oder hat das damit nichts zu tun? Ich weiß nämlich nicht was ich hab. Musste ihn 3 Monate abgeben und jetzt neu beantragen und ein Aufbauseminar machen.

  7. johnson sagt:

    hallo guten tag ich habe gestern kontrolliert bei der polizei das ich habe meine handy in hand und fahren aber ich telefonieren nicht nur das handy war in hand.ich weiß nicht was strafe bekomm ich,und ich bin in probezeit seit lezte monat

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo johnson,

      wenn keine anderen Verstöße vorliegen, hat ein B-Verstoß erst einmal keine weiteren Auswirkungen außer einem Bußgeld.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  8. Elias sagt:

    Hallo,
    ich bin in der Probezeit von einem A1 Führerschein. Bin in einer 60er Zone mit 90 geblitzt worden. Mit was für einer Strafe muss ich jetzt rechnen?

    • Günter sagt:

      Es ist billiger über Punktehandel und soll auch legal sein. Pro Punkt bekommt man das für 250€

      • bussgeldkatalog.org sagt:

        Hallo Günther,

        nein, das ist er nicht. Punktehandel und dessen Versuch ist illegal und zieht hohe Sanktionen nach sich.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Elias,

      Sie werden sich im Mindesten auf 100 Euro Bußgeld und einen Punkt einstellen müssen. Außerdem wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  9. Saskia sagt:

    Hi
    Hab mal eine Frage. Mir wurde die Fahrerlaubnis für 6 Monate entzogen wegen Unfallflucht( Sachschaden von ca 3000 Euro). Ich bin zu dem Zeitpunkt nicht mehr in der Probezeit gewesen, muss ich dann MPU oder auch so ein Aufbauseminar machen. Oder wie bekomme ich mein Führerschein wieder?
    MFG

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Saskia,

      wenn es sich um ein Fahrverbot handelt, bekommen Sie den Führerschein normalerweise ohne Weiteres zurück.
      Wenn es sich um einen Fahrerlaubnisentzug handelt, könnte die Behörde eine MPU verlangen, wenn der Antrag auf Wiedererteilung gestellt wird.
      Ein Aufbauseminar ist nur bei Fahrern in der Probezeit möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Alex W. sagt:

    Hallo,

    Ich hatte einen Auto Unfall ohne Personenschaden, ich habe beim linksabbiegen dem entgegendkommenden die Vorfahrt genommen und er ist mir hinten rechts ins Auto gefahren. Die Polizisten meinten vor Ort noch das ich mit einem Bußgeld von 85 € rechnen solle. Da ich noch in der Probezeit bin frage ich mich was mit meinem Führerschein ist da ich zwingend das auto brauche um zur arbeit zu kommen. Das ist das erste mal das ich auffällig geworden bin.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Alex W.,

      eventuell wird die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Michael sagt:

    Hallo,

    ich habe einen Bescheid wegen unangepasster Geschwindigkeit und anschließendem Abkommen von der Fahrbahn bekommen. (Bußgeld 100€ + Gebühren). Zählt dies als A-Verstoß (ich war ja noch innerhalb der erlaubten Geschwindigkeit)?
    Vielen Dank für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Michael,

      in der Regel zählen Ihre Verstöße als ein A-Verstoß. Für nähere Informationen können Sie die Bußgeldstelle kontaktieren.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  12. Spedy sagt:

    Guten Tag,
    ich hab mal eine frage ich wurde in meiner probezeit angehalten wegen telefonieren Bußgeld habe ich schon bezahlt 100€+ Gebühren. Heute bekomme ich die Anordnung des Aufbauseminares!! Ist das kein B Verstoß? Und wie wird das entschieden ob das ein A oder B Verstoß ist?
    Vielen Dank für eine Antwort

  13. Paul G. sagt:

    Hallo,
    Ich wurde kürzlich mit 26 zu viel gelasert – 3kmh = 23 kmh zu viel, gibt es Ausnahmen wenn der gelaserte kurz vor dem ende seiner Probezeit ist bzw. eine Aussage nicht verneint hat ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Paul,

      entscheidend ist der Tag, an welchem der Verstoß stattfand. Ausnahmen werden nicht gemacht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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