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Wann liegt laut Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 StVG vor?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wer Nummernschilder manipuliert, muss mit einer Strafe rechnen

Beim Kennzeichenmissbrauch versteht das Recht in Deutschland keinen Spaß. Es wird hart geahndet.
Beim Kennzeichenmissbrauch versteht das Recht in Deutschland keinen Spaß. Es wird hart geahndet.

Durch den Straßenverkehr bewegen sich viele motorisierte Kraftfahrzeuge, die angesichts beliebter Marken, Modelle und Farben kaum auseinanderzuhalten sind. Nicht immer nehmen Fahrer oder Halter von Auto, Motorrad, Lkw und Co. die geltenden Verkehrsregeln für bare Münze. Um Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, das Überfahren von roten Ampeln und Fahrerfluchtvergehen einer Person zuordnen zu können, gibt es die Kraftfahrzeugkennzeichen. Sie sorgen dafür, dass die Straßenverkehrsbehörde Verkehrssünder ausfindig machen kann.

Entsprechend hart wird daher der Kennzeichenmissbrauch geahndet. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich darum, ein Kennzeichen zu fälschen, sondern auch mit einem falschen Kennzeichen zu fahren. Wenn Sie Nummernschilder am Kfz austauschen, müssen Sie deshalb eine Strafe befürchten.

In welchen Fällen es sich um Urkundenfälschung beim Kennzeichen handelt, wie genau die Ahndungen für gefälschte Kennzeichen aussehen und was es zum Kennzeichenmissbrauch noch zu wissen gilt, erfahren Sie aus dem vorliegenden Ratgeber.

FAQ: Kennzeichenmissbrauch

Was bedeutet Kennzeichenmissbrauch?

Wer die Kennzeichen an seinem Fahrzeug manipuliert oder austauscht, macht sich wegen Kennzeichenmissbrauch strafbar.

Wo ist der Kennzeichenmissbrauch geregelt?

Der Kennzeichenmissbrauch wird in § 22 StVG unter Strafe gestellt. Gleichzeitig muss sich der Täter unter Umständen auch wegen Urkundenfälschung nach § 267 StGB vor dem Strafgericht verantworten.

Welche Strafe droht dem Beschuldigten, wenn er wegen Kennzeichenmissbrauch verurteilt wird?

§ 22 StVG sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Im Falle einer Urkundenfälschung drohen gar bis zu fünf Jahre Haft.

Video: Kennzeichenverstöße und ihre Sanktionen

Video über Kennzeichenverstöße
Was droht bei Kennzeichenverstößen? Das Video erklärt es Ihnen.

Weshalb gibt es Nummernschilder und wer stellt sie aus?

Dank der bei Autos und Lkw vorne und hinten bzw. der bei Motorrädern nur hinten befestigten amtlichen Nummernschilder, kann ein zulassungspflichtiges Fahrzeug seinem Halter zugeordnet werden. Denn: Jede Kennzeichnung ist individuell und wird nur einmal vergeben.

Zuständig hierfür ist die Straßenverkehrsbehörde. Fahrzeughalter sollten sich in der Regel an ihrem Wohnort zugeordnete Zweigstelle, umgangssprachlich auch Zulassungsstelle genannt, wenden.

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug hier anmelden, sind Sie nicht in jedem Fall dazu verpflichtet, irgendein Nummernschild zu empfangen. Wollen Sie eine ganz bestimmte Kombination an Ihrem Wagen sehen, dann haben Sie die Möglichkeit, sich rechtzeitig vorher ein Wunschkennzeichen zu reservieren. Hierfür müssen Sie jedoch mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Gibt es verbotene Kfz-Kennzeichen in Deutschland?

So manchem Autofahrer ist es wichtig, die eigenen Initialen auf dem Nummernschild seines Autos wiederzufinden. Dagegen ist in der Regel gar nichts einzuwenden. Wer sich jedoch eine bestimmte Kennzeichenkomposition sichern möchte, wird manchmal feststellen: Nicht alle möglichen Zusammenstellungen stehen hier zur Auswahl. Denn: Es gibt in Deutschland verbotene Autokennzeichen. So mancher greift deshalb zum Kennzeichenmissbrauch.

Sie dürfen ein Nummernschild nicht tauschen. Es dient als Nachweis der Zulassung und des Fahrzeughalters.
Sie dürfen ein Nummernschild nicht tauschen. Es dient als Nachweis der Zulassung und des Fahrzeughalters.

Angesichts der Geschichte unseres Landes sind bestimmte Buchstabenkombinationen auf Nummernschildern niemals zu finden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • HJ
  • KZ
  • SA
  • SS

Zurückzuführen ist dies auf die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In § 8 Absatz 2 führt sie aus:

[…] Die Buchstabenkombination des Unterscheidungszeichens darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen. […]“

Aus diesem Grund kann es sein, dass Ihrem Wunsch nach einem bestimmten Nummernschild nicht entsprochen wird, auch wenn es grundsätzlich in dem Bundesland, in dem Sie es beantragen, erstmal grundsätzlich erlaubt ist.

Fahren mit falschen Kennzeichen – das sagt das Straßenverkehrsgesetz

Die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde markieren die Nummernschilder, indem Sie diese bekleben – und zwar mit einem Amtsstempel. Hiermit wird das Fahrzeug zugelassen. Wer hieran Modifikationen vornimmt, macht sich strafbar.

Auf die Frage: Was dürfen Sie am amtlichen Kennzeichen fürs Auto oder andere Fahrzeuge verändern, gibt es deshalb nur eine Antwort: Nichts. Handeln Sie dieser Vorschrift zuwider, ist von einem Kennzeichenmissbrauch auszugehen.

Was vom Gesetzgeber konkret als Kennzeichenmissbrauch angesehen wird, ist in § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) festgehalten. Hier sind folgende Vergehen aufgeführt.

Auf dem Nummernschild einen Aufkleber anbringen? Erlaubt ist das nicht.
Auf dem Nummernschild einen Aufkleber anbringen? Erlaubt ist das nicht.

Rechtswidrig verhalten Sie sich, wenn:

  • Sie an einem nicht zugelassenen Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger ein als amtliches Nummernschild erscheinendes bzw. nicht zugehöriges Nummernschild anbringen oder
  • Sie das die Zulassung bestätigende amtliche Nummernschild verändern, beseitigen, extrem verschmutzen oder in irgendeiner anderen Art und Weise so verändern, dass es nicht mehr erkennbar ist.

Das Straßenverkehrsgesetz führt darüber hinaus ebenfalls auf, dass bestraft wird, wer

[…] auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.“ (§ 22 StVG Kennzeichenmissbrauch)

Übrigens: Sie handeln in der Regel nicht rechtswidrig im Sinne des Kennzeichenmissbrauchs, wenn Sie ein Kennzeichen, das entstempelt wurde, weil Sie beispielweise Ihre Kfz-Versicherung nicht gezahlt haben, an einem nur zeitweilig stillgelegten Fahrzeug anbringen. In diesem Sinne hatte das Bayrische Oberlandesgericht bereits vor über 30 Jahren entschieden.

Fahren mit falschem Kennzeichen – diese Strafe droht

Wer ein amtliches Nummernschild in der beschriebenen Art und Weise verändert, der macht sich strafbar. Denn: Der Kennzeichenmissbrauch kann als Urkundenfälschung angesehen werden.

Worum es sich bei diesem Straftatbestand konkret handelt, ist im Strafgesetzbuch (StGB) § 267 definiert. Die Herstellung einer täuschend echt aussehenden Urkunde, die Modifizierung einer echten Urkunde und ihr Gebrauch werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Auch der reine Versuch ist bereits strafbar. Noch deutlich schwerer sind die zu erwartenden Konsequenzen, wenn es sich um bandenmäßig organisierten gewerbsmäßigen Kennzeichenmissbrauch handelt. In diesem Fall muss schlimmstenfalls sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren gerechnet werden.

Damit Kennzeichen keinem Missbrauch unterliegen, sehen das StVG und das StGB Geldstrafen oder Freiheitsstrafen vor.
Damit Kennzeichen keinem Missbrauch unterliegen, sehen das StVG und das StGB Geldstrafen oder Freiheitsstrafen vor.

Viele Autobegeisterte nehmen gerne Veränderungen an ihrem Fahrzeug vor, um es noch individueller zu gestalten und an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Manche Modifikationen werden dabei von Zeit zu Zeit vor Gericht verhandelt – so auch geschehen am Bundesgerichtshof (BGH).

Hier hatte ein Fahrer sein Kennzeichen mit einem lichtreflektierenden Spray eingesprüht, um bei etwaigen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht ertappt zu werden (BGH, Az. 4 StR 71/99).

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es sich hier nicht um Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB handelte. Falsch verhalten hatte sich der Fahrer hingegen schon, nur kommt in einem solchen Fall das StVG zum Einsatz. Der Verstoß wird als Kennzeichenmissbrauch geahndet.

Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) müssen Verkehrssünder, die ein Nummernschild widerrechtlich austauschen, ein Kennzeichen bekleben oder in rechtswidriger Absicht so stark verdrecken lassen, dass die Buchstaben-Zahlen-Kombination nicht mehr identifizierbar ist, mit bis zu einer einjährigen Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. Für die zum Nachweis einer Versicherung anzubringenden Kennzeichen gilt diese Vorgabe übrigens nicht.

Doch eine Geld- oder Freiheitsstrafe sind noch längst nicht alle Konsequenzen, mit denen Sie rechnen müssen, wenn Sie beim Fahren mit falschem Kennzeichen erwischt wurden. Laut der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) bekommen Sie beim Kennzeichenmissbrauch ebenfalls drei Punkte in Flensburg verordnet, wenn Sie von einem Gericht rechtskräftig verurteilt werden. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ein Fahrerlaubnisentzug stattfand bzw. Ihnen eine isolierte Sperre auferlegt wurde. Ordnet das Gericht lediglich ein Fahrverbot an, weil Sie ein Kennzeichen missbraucht haben und von der Polizei dabei erwischt wurden, steigt Ihr Verkehrssünderkonto beim Kraftfahrt-Bundesamt um zwei Punkte.

Fazit

Um keine Freiheitsstrafe oder eine erhebliche Geldstrafe zu riskieren, sollten Sie daher davon absehen, ein falsches Kennzeichen zu verwenden bzw. Veränderungen an einem Nummernschild vorzunehmen, das einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet wurde.

Diesen und anderen Sanktionen für den Kennzeichenmissbrauch entgehen Sie auch, in dem Sie darauf achten, dass das Nummernschild immer sauber und lesbar ist. Das bedeutet auch: Es muss auch bei Dämmer- und Nachtfahrten beleuchtet und damit sichtbar sein.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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37 Kommentare

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  1. Mariam
    Am 8. Februar 2023 um 21:42

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  2. Karsten
    Am 23. Oktober 2022 um 2:59

    Frage: Ein stillgelegter PKW mit selbstgemachte Kennzeichen mit Tüv & Zulassungsplakette auch nachgemacht versehen auf einem Autotransporter. Der PKW befand sich zu keiner Zeit im öffentlichen Verkehrsraum!
    Handelt es sich hierbei auch um eine Straftat?

  3. Albo
    Am 31. Mai 2022 um 14:30

    Hallo,
    Ich habe an einem Auto ein Kennzeichen angebracht was nicht dazu gehört, ich weis es ist dumm aber spart euch die Kommentare. Mit dem wurde ich geblitzt, wird sofort nach dem Fahrer geschaut oder erhält erst der Halter des Kennzeichen die Busse?

  4. Jens
    Am 22. Juni 2021 um 16:14

    Hallo,
    ich habe im Rahmen eines genehmigten und durch Polizeikräfte geschlossenen Aufzuges zum Zwecke der Nichtwiedererkennung durch die Antifa mein Kennzeichen vorne mit einer Flagge der BRD und hinten mit einer Flagge des Königreiches Sachsen abgedeckt. Beide Flaggen sind nicht verboten. Der Aufzug fand im Schritttempo mit einer Geschwindigkeit von 2-3 km/h statt. Es bestand keine Fluchtgefahr und ich war jederzeit für jeden ansprechbar.
    Nach dem Aufzug wurde ich daraufhin von Kräften der Kripo angesprochen und eine Anzeige aufgenommen, wobei sich die Polizeikräfte über den Sachverhalt auch nicht schlüssig waren.
    Inwieweit ist dieser Sachverhalt strafrelevant und welche Strafe kann mich erwarten?
    Danke für ihre Antwort.
    Viele Grüße Jens

  5. Stone C
    Am 27. April 2021 um 19:19

    Hallo,
    ein Kennzeichen wird doch erst amtlich wenn die Stempel drauf sind.
    Begeht man auch Urkundenfälschung wenn man mit einem Kennzeichen ohne Stempel fährt an einem angemeldeten und zugelassenen Wagen ?

  6. Rainer
    Am 12. April 2021 um 16:17

    Hallo, mir wurde nach der Zulassung meines Motorrades die Aufkleber ausgehändigt (wegen Corona) dann wurde versehentlich ein 125er Schild vom Schilderhändler abgestempelt, kann mir hier jemand einen Vorwurf machen?
    Danke Gruß

  7. Niels
    Am 25. März 2021 um 9:12

    Hallo ich wurde gestern von der Polizei mit einem falschen Kennzeichen angehelaten.
    Wir sind mit einem moped eines Freundes gefahren mit meinem kennzeichen was eigentlich auf mein moped angemeldet ist.
    Was ist es für eine straftat welche Folgen könnte es haben
    Ich bin noch unter 18
    LG NIELS

  8. Lkw driver
    Am 23. Januar 2021 um 16:18

    Anhänger abgemeldet mit alten enstempelten Kennzeichen aufgeschrieben auf öffentlichen parkplatz was wird jetzt kommen habe owi bekommen und Anhörung

  9. MR
    Am 18. September 2020 um 14:23

    Sofern man vorne anstelle des originalen großen Kennzeichens ein kleines (17x4cm) großes Kennzeichen mit den selben Ziffern und Zahlen montiert, wie wird das rechtlich betrachtet?
    Eine Veränderung eines KZs ist es ja dann nicht, eher fahren ohne KZ, oder?
    Hatte das mal bei einem Super Seven gesehen der nun wirklich keinen Platz vorne hatte für ein 40cm langes Blech.

  10. Karl
    Am 6. Juli 2020 um 22:59

    Ich möchte in den nächsten Tagen mit meiner Familie und mit unserem Pkw an die Nordsee in Urlaub fahren. Das Problem: Wir haben das Kfz-Kennzeichen GT für den Kreis Gütersloh! Wenn ich nun am Urlaubsort für die Parkdauer auf verschiedenen Parkplätzen zum Selbstschutz für meine Familie und unseren Pkw (sozusagen aus Notwehr) die Nummernschilder austausche gegen “neutrale” Schilder eines anderen Landkreises, gehe ich dann evt. straffrei aus. Die “neutralen” Schilder würden Rückschlüsse auf meine Identität zulassen, da ich unseren Pkw mit diesen Nummernschildern gekauft, überführt und dann auf GT für den Kreis Gütersloh umgemeldet habe.

  11. Marc
    Am 30. April 2020 um 14:50

    Hallo,
    Mich würde nur interessieren in welchem Rahmen sich die Geldstrafe bewegt, da ich dazu nichts im Internet finden konnte. Vielleicht gibt es ja Beispiel-Verurteilungen oder ähnliches, ein Durchschnittswert oder ein Wert, der öfter zur Sprache kommt würde mir absolut ausreichen.
    Vielen Dank im Voraus
    Mit freundlichen Grüßen

  12. Artur
    Am 27. April 2020 um 12:14

    Ich habe beim Radträger auf der Anhängerkupplung ein anderes Kennzeichen wie auf dem Auto angebracht. Ist das Kennzeichenmissbrauch. ?
    Es war ein Kennzeichen von einem anderen Auto von mir.

  13. Eiswürfel
    Am 8. November 2019 um 9:59

    Hallo,
    Und zwar hätte ich da mal ne Frage, ich habe ohne schlimme Absichten alte Kennzeichen von einen Früheren Auto was ich gekauft habe an ein angemeldetes Auto hingemacht weil es aufn Parkplatz stand. Solange bis der Käufer fürs Auto kommt und es abholt. Nun war die Polizei da und haben auch einen Brief bekommen zwecks Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG). Bis davor stand das Auto da mit Roten Nummern die wir aber wieder angeben mussten deswegen habe ich für 3 Tage die anderen Kennzeichen drauf gehabt die angemeldet waren und die noch vom alten Kennzeichenbesitzer waren. Das Auto ist aber nie mit den abgelaufen Kennzeichen gefahren.

    Was kann mir jetzt passieren?
    Dazu bin ich nicht vorbestraft.

  14. Domenic
    Am 5. November 2019 um 10:51

    Bei einem Foto shooting wurde das Kennzeichen entfernt. Für einen Positionswechsel wurden 20m gefahren ich wurde ohne Kennzeichen angehalten und habe eine Anzeige wegen kennzeichenmissbrauchs bekommen.

    Ist fahren ohne Kennzeichen am Motorrad für 20m überhaupt als kennzeichenmissbrauch zu ahnden? Es wurde dann Zulassung und Kennzeichen vorgezeigt. Dennoch wurde die Anzeige fertiggestellt.

  15. Peter
    Am 23. Oktober 2019 um 21:53

    ich wollte links abbiegen,als mir von rechts kommend ein ausländischer Pkw voll in den Kotflügel fuhr.Ich war total schockiert und konnte keinen klaren Gedanken fassen.Der Fahrer in den anderen Pkw rief mir zu,ob es Personenschäden gäbe,was nicht der Fall war.Er hatte noch einen Beifahrer im Auto.Im guten Deutsch empfahl er
    mir,den Schaden intern zu klären.Er kenne eine Werkstatt in der Nähe.Ich bestand auf die Polizei,die er dann anrief.
    Die Polizei machte mir klar,das die Schuld bei mir läge,da “rechts vor links”vorfährt hat.Ich hatte keine Zeugen und war allein in meinem Pkw.Später erst erinnerte ich mich,das ich vor dem Abbiegen hielt,weil eine Frau die zu befahrende Fahrbahn überquerte.Ich machte von den anderen Fahrzeug ein Foto,das schon an der Auffahrseite alte
    Unfallschäden aufwies.Später erkannte meine Versicherung den anderen Fahrer zu 100% den angeblichen Totalschaden an der ca 500€ ausmachte.Ich stellte bei der gegnerischen Versicherung Schadensanspruch an,die von mir die Zulassung erfahren wollte.Die Angaben auf den ausgetauschten Personalien,hinsichtlich der Kfz Versicherung in Polen waren falsch,Das Nummerschild demzufolge gefälscht.Nun meine Frage dazu,Wir müßten unsere Papier der Polizei vorlegen.Wie kann das sein,daß diese nicht feststellen konnte,das die Versicherung und demzufolge auch das Zulassungsschild gefälscht waren.Hätte man das Auto nicht konfiszieren müssen,statt es weiterfahren zu lassen?

  16. Mario
    Am 10. Oktober 2019 um 0:09

    Hallo
    Die Kennzeichen eines zugelassenen Fahrzeug auf ein Fahrzeug das nicht zugelassen war geschraubt. Dann damit 2 Tage gefahren. Was für Strafen sind zu erwarten?

  17. Johannes
    Am 30. August 2019 um 3:43

    Hallo !
    Folgender Sachverhalt :
    Auto stand abgemeldet auf einem Parkplatz einer Gemeinde , öffentlich zugänglich neben einem Bahnhof .
    Da ich ein Abschleppvorgang befürchtete , habe ich Kennzeichen von einem Kumpel angebracht , bis ich das mit der Unmeldung geschafft habe .
    Ist das Kennzeichenmissbrauch oder Urkundenfälschung ?

    Mit freundlichen Grüßen

  18. Elke
    Am 29. Juni 2019 um 13:12

    Hallo, nach dem Kauf eines neuen Autos habe ich es versäumt das Kennzeichen am Fahrradtrâger zu ändern und bin auf der Autobahn angehalten worden. Lesbar war nur das falsche Nummernschild vom Fahrradträger. Das Nummernschild am Auto war verdeckt durch die Räder.
    Was habe ich als Strafe und Punkte zu erwarten.
    Herzlichen Dank schon mal. Elke

  19. Javad
    Am 28. Juni 2019 um 20:45

    Hallo, meine Frage ist
    Ich habe ein Auto gekauft und in ein privates Parkplatz geparkte und habe ich mein altes kennzeichnen auf dem neu Auto fest gemacht aber ich wusste nicht das darf man nicht und ich habe auch nicht gefahren und was kommt jetzt?

  20. Thomas R.
    Am 27. Juni 2019 um 11:06

    Hallo ,
    ist es erlaubt an einem Motorrad HD1200ccm ein Kennzeichen mit der Größe für ein Kleinkraftrad 125ccm anzubringen, oder muss dieses auf der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen werden?

  21. Henri
    Am 21. Juni 2019 um 21:15

    Passiert etwas, wenn ich ein Fantasienummernschild am Auto habe mit meiner Original nummer und Original papieren, aber ich fahre nur im Ausland damit?

  22. A.baake
    Am 10. Juni 2019 um 16:18

    Hallo
    Der Winkel des Kennzeichens beträgt 55grad, erlaubt sind bekanntlich Max 30grad,
    Handelt es dann um kennzeichenmissbrauch ? Was würde so etwas kosten ?
    Bußgeld?
    anzeige?
    Gruß
    A.B.

  23. AndreasS
    Am 14. Mai 2019 um 20:46

    Moin
    Die Zulassungsstelle verweigert mir ein kleines Moped-Kennzeichen
    Das Fahrzeug ist ein Import aus Australien
    Durch das Kennzeichen wird das Schloss für den Kofferraum unbrauchbar

    Lösung 1 = das Schloss ist innerhalb der Eurosterne…. Jetzt ist ein Loch grob ausgestanzt
    Lösung 2 = die Plaketten aus dem großen herraus arbeiten und in das kleine einsetzen ( ich bin Metallfacharbeiter das wäre fast unsichtbar machbar)

    Was ist teurer?

    Danke für die Aufmerksamkeit

  24. Swen M.
    Am 24. April 2019 um 13:43

    Altes, nicht entstempeltes Kennzeichen an einem abgemeldetem PKW angebracht, damit dieser auf öffentlicher Straße am Sraßenrand abgeparkt werden konnte. Fahrzeug wurde nicht gefahren, dazu war ja der Neue da.
    Leider vor dem Verkauf aufgefallen und angezeigt.
    Was kann da auf mich zukommen? War wohl eine extrem blöde Idee.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2019 um 13:59

      Hallo Swen,

      das kann als Kennzeichenmissbrauch gewertet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Peter
    Am 10. April 2019 um 7:30

    Hallo,

    Bei meinem diesen Monat zugelassen Fahrzeug wurde vorne eine stempelplackete und hinten nur die hu Plackette von der Zulassungsstelle angebracht. Da ich die Zulassung nichts selbst gemacht habe, sondern der Händler, ist es mir erst später aufgefallen. Hinten muss doch wohl auch eine Stempelplackette sein oder nicht ?
    Sollte ich diese nun schnellstmöglich auf der Zulassungstelle anbringen lassen ? Wie hoch wäre ein Bußgeld sofern mich die Polizei damit anhalten würde ?

  26. Michael
    Am 29. März 2019 um 23:49

    Guten Abend,

    ich habe hier folgendes Beispiel: bei einem Fahrzeug, welches vorübergehend stillgelegt wurde und notgedrungen für 24 Stunden auf einem öffentlichem Parkplatz stand, wurden provisorisch abgelaufene Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs angebracht, damit es nicht ohne Kennzeichen da steht. Es waren meine Kennzeichen. Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen in dieser Situation, wenn dein Freund und Helfer darauf aufmerksam geworden ist?

    Lieben Grüß

    Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Mai 2019 um 17:21

      Hallo Michael,

      das könnte als Kennzeichenmissbrauch gewertet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Kevin T.
    Am 19. März 2019 um 20:11

    Hallo,

    Ich habe vor kurzem Post von der Polizei bekommen, mir wird Urkundenfälschung vorgeworfen!

    Zur Sache, mein Motorrad stand bei einem Bekannten in der Garage, diese befindet sich auf einem umbauten Privatgrundstück(Also von außen weder zugänglich, noch einsehbar)
    An meinem Motorrad habe ich wegen Fotos machen ein fiktives Nummernschild angebracht, auf dem am Computer ausgedruckte Plaketten angebracht waren! Nun begab es sich das es wegen einer anderen Sache bei meinem Bekannten zu einer Hausdurchsuchung kam und dabei wurde mein Motorrad überprüft und mein Bekannter hat mich halt angegeben! Ich weiß nicht ob es irgendeinen unterschied macht, aber zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung war bei meinem Motorrad die Lichtmaschine defekt und deswegen teilweise zerlegt, also auch für einen leihen zu sehen das es nicht mehr fahrbereit war! Meine frage ist nun ob ich da wirklich mit einer Strafe wegen Urkundenfälschung rechnen muss?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Mai 2019 um 17:14

      Hallo Kevin,

      das können wir leider nicht einschätzen. Beraten Sie sich am besten mit einem Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Gerda T.
    Am 6. Januar 2019 um 15:19

    Guten Tag,

    als leidenschaftliche Motorradfahrerin habe ich mir überlegt, einen einklappbaren Kennzeichenhalter anzubringen, mit dem das Kennzeichen verdeckt werden kann.

    Welche Folgen zieht dies mit sich? Ist alleine das Anbauen strafbar oder erst wenn das Kennzeichen eingeklappt ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2019 um 16:30

      Hallo Gerda T.,

      das Unkenntlichmachen eines Kannzeichens ist normalerweise Kennzeichenmissbrauch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Heinrich G.
    Am 16. November 2018 um 10:25

    Bei Aufkleben einer schwarzen Folie, die mit einem D und dem EU-Kranz ausgestattet ist, auf den blauen EU-Bereich des Kennzeichens (deckungsgleich schwarzer Bereich – blauer Bereich), welche Strafttat oder Ordnungswidrigkeit kann vorgeworfen werfen? Und mit welcher Begründung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 10:41

      Hallo Heinrich G.,

      Kennzeichen dürfen nicht verändert werden. Dies basiert auf § 22 StVO.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Toni S.
    Am 3. März 2018 um 0:56

    Berets abgestempelte Kennzeichnen
    an einem anderem Fahrzeug angebracht.

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