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Wann liegt laut Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 StVG vor?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wer Nummernschilder manipuliert, muss mit einer Strafe rechnen

Beim Kennzeichenmissbrauch versteht das Recht in Deutschland keinen Spaß. Es wird hart geahndet.
Beim Kennzeichenmissbrauch versteht das Recht in Deutschland keinen Spaß. Es wird hart geahndet.

Durch den Straßenverkehr bewegen sich viele motorisierte Kraftfahrzeuge, die angesichts beliebter Marken, Modelle und Farben kaum auseinanderzuhalten sind. Nicht immer nehmen Fahrer oder Halter von Auto, Motorrad, Lkw und Co. die geltenden Verkehrsregeln für bare Münze. Um Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße, das Überfahren von roten Ampeln und Fahrerfluchtvergehen einer Person zuordnen zu können, gibt es die Kraftfahrzeugkennzeichen. Sie sorgen dafür, dass die Straßenverkehrsbehörde Verkehrssünder ausfindig machen kann.

Entsprechend hart wird daher der Kennzeichenmissbrauch geahndet. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich darum, ein Kennzeichen zu fälschen, sondern auch mit einem falschen Kennzeichen zu fahren. Wenn Sie Nummernschilder am Kfz austauschen, müssen Sie deshalb eine Strafe befürchten.

In welchen Fällen es sich um Urkundenfälschung beim Kennzeichen handelt, wie genau die Ahndungen für gefälschte Kennzeichen aussehen und was es zum Kennzeichenmissbrauch noch zu wissen gilt, erfahren Sie aus dem vorliegenden Ratgeber.

FAQ: Kennzeichenmissbrauch

Was bedeutet Kennzeichenmissbrauch?

Wer die Kennzeichen an seinem Fahrzeug manipuliert oder austauscht, macht sich wegen Kennzeichenmissbrauch strafbar.

Wo ist der Kennzeichenmissbrauch geregelt?

Der Kennzeichenmissbrauch wird in § 22 StVG unter Strafe gestellt. Gleichzeitig muss sich der Täter unter Umständen auch wegen Urkundenfälschung nach § 267 StGB vor dem Strafgericht verantworten.

Welche Strafe droht dem Beschuldigten, wenn er wegen Kennzeichenmissbrauch verurteilt wird?

§ 22 StVG sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Im Falle einer Urkundenfälschung drohen gar bis zu fünf Jahre Haft.

Video: Kennzeichenverstöße und ihre Sanktionen

Video über Kennzeichenverstöße
Was droht bei Kennzeichenverstößen? Das Video erklärt es Ihnen.

Weshalb gibt es Nummernschilder und wer stellt sie aus?

Dank der bei Autos und Lkw vorne und hinten bzw. der bei Motorrädern nur hinten befestigten amtlichen Nummernschilder, kann ein zulassungspflichtiges Fahrzeug seinem Halter zugeordnet werden. Denn: Jede Kennzeichnung ist individuell und wird nur einmal vergeben.

Zuständig hierfür ist die Straßenverkehrsbehörde. Fahrzeughalter sollten sich in der Regel an ihrem Wohnort zugeordnete Zweigstelle, umgangssprachlich auch Zulassungsstelle genannt, wenden.

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug hier anmelden, sind Sie nicht in jedem Fall dazu verpflichtet, irgendein Nummernschild zu empfangen. Wollen Sie eine ganz bestimmte Kombination an Ihrem Wagen sehen, dann haben Sie die Möglichkeit, sich rechtzeitig vorher ein Wunschkennzeichen zu reservieren. Hierfür müssen Sie jedoch mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Gibt es verbotene Kfz-Kennzeichen in Deutschland?

So manchem Autofahrer ist es wichtig, die eigenen Initialen auf dem Nummernschild seines Autos wiederzufinden. Dagegen ist in der Regel gar nichts einzuwenden. Wer sich jedoch eine bestimmte Kennzeichenkomposition sichern möchte, wird manchmal feststellen: Nicht alle möglichen Zusammenstellungen stehen hier zur Auswahl. Denn: Es gibt in Deutschland verbotene Autokennzeichen. So mancher greift deshalb zum Kennzeichenmissbrauch.

Sie dürfen ein Nummernschild nicht tauschen. Es dient als Nachweis der Zulassung und des Fahrzeughalters.
Sie dürfen ein Nummernschild nicht tauschen. Es dient als Nachweis der Zulassung und des Fahrzeughalters.

Angesichts der Geschichte unseres Landes sind bestimmte Buchstabenkombinationen auf Nummernschildern niemals zu finden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • HJ
  • KZ
  • SA
  • SS

Zurückzuführen ist dies auf die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In § 8 Absatz 2 führt sie aus:

[…] Die Buchstabenkombination des Unterscheidungszeichens darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen. […]“

Aus diesem Grund kann es sein, dass Ihrem Wunsch nach einem bestimmten Nummernschild nicht entsprochen wird, auch wenn es grundsätzlich in dem Bundesland, in dem Sie es beantragen, erstmal grundsätzlich erlaubt ist.

Fahren mit falschen Kennzeichen – das sagt das Straßenverkehrsgesetz

Die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde markieren die Nummernschilder, indem Sie diese bekleben – und zwar mit einem Amtsstempel. Hiermit wird das Fahrzeug zugelassen. Wer hieran Modifikationen vornimmt, macht sich strafbar.

Auf die Frage: Was dürfen Sie am amtlichen Kennzeichen fürs Auto oder andere Fahrzeuge verändern, gibt es deshalb nur eine Antwort: Nichts. Handeln Sie dieser Vorschrift zuwider, ist von einem Kennzeichenmissbrauch auszugehen.

Was vom Gesetzgeber konkret als Kennzeichenmissbrauch angesehen wird, ist in § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) festgehalten. Hier sind folgende Vergehen aufgeführt.

Auf dem Nummernschild einen Aufkleber anbringen? Erlaubt ist das nicht.
Auf dem Nummernschild einen Aufkleber anbringen? Erlaubt ist das nicht.

Rechtswidrig verhalten Sie sich, wenn:

  • Sie an einem nicht zugelassenen Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger ein als amtliches Nummernschild erscheinendes bzw. nicht zugehöriges Nummernschild anbringen oder
  • Sie das die Zulassung bestätigende amtliche Nummernschild verändern, beseitigen, extrem verschmutzen oder in irgendeiner anderen Art und Weise so verändern, dass es nicht mehr erkennbar ist.

Das Straßenverkehrsgesetz führt darüber hinaus ebenfalls auf, dass bestraft wird, wer

[…] auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.“ (§ 22 StVG Kennzeichenmissbrauch)

Übrigens: Sie handeln in der Regel nicht rechtswidrig im Sinne des Kennzeichenmissbrauchs, wenn Sie ein Kennzeichen, das entstempelt wurde, weil Sie beispielweise Ihre Kfz-Versicherung nicht gezahlt haben, an einem nur zeitweilig stillgelegten Fahrzeug anbringen. In diesem Sinne hatte das Bayrische Oberlandesgericht bereits vor über 30 Jahren entschieden.

Fahren mit falschem Kennzeichen – diese Strafe droht

Wer ein amtliches Nummernschild in der beschriebenen Art und Weise verändert, der macht sich strafbar. Denn: Der Kennzeichenmissbrauch kann als Urkundenfälschung angesehen werden.

Worum es sich bei diesem Straftatbestand konkret handelt, ist im Strafgesetzbuch (StGB) § 267 definiert. Die Herstellung einer täuschend echt aussehenden Urkunde, die Modifizierung einer echten Urkunde und ihr Gebrauch werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Auch der reine Versuch ist bereits strafbar. Noch deutlich schwerer sind die zu erwartenden Konsequenzen, wenn es sich um bandenmäßig organisierten gewerbsmäßigen Kennzeichenmissbrauch handelt. In diesem Fall muss schlimmstenfalls sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren gerechnet werden.

Damit Kennzeichen keinem Missbrauch unterliegen, sehen das StVG und das StGB Geldstrafen oder Freiheitsstrafen vor.
Damit Kennzeichen keinem Missbrauch unterliegen, sehen das StVG und das StGB Geldstrafen oder Freiheitsstrafen vor.

Viele Autobegeisterte nehmen gerne Veränderungen an ihrem Fahrzeug vor, um es noch individueller zu gestalten und an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Manche Modifikationen werden dabei von Zeit zu Zeit vor Gericht verhandelt – so auch geschehen am Bundesgerichtshof (BGH).

Hier hatte ein Fahrer sein Kennzeichen mit einem lichtreflektierenden Spray eingesprüht, um bei etwaigen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht ertappt zu werden (BGH, Az. 4 StR 71/99).

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es sich hier nicht um Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB handelte. Falsch verhalten hatte sich der Fahrer hingegen schon, nur kommt in einem solchen Fall das StVG zum Einsatz. Der Verstoß wird als Kennzeichenmissbrauch geahndet.

Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) müssen Verkehrssünder, die ein Nummernschild widerrechtlich austauschen, ein Kennzeichen bekleben oder in rechtswidriger Absicht so stark verdrecken lassen, dass die Buchstaben-Zahlen-Kombination nicht mehr identifizierbar ist, mit bis zu einer einjährigen Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. Für die zum Nachweis einer Versicherung anzubringenden Kennzeichen gilt diese Vorgabe übrigens nicht.

Doch eine Geld- oder Freiheitsstrafe sind noch längst nicht alle Konsequenzen, mit denen Sie rechnen müssen, wenn Sie beim Fahren mit falschem Kennzeichen erwischt wurden. Laut der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) bekommen Sie beim Kennzeichenmissbrauch ebenfalls drei Punkte in Flensburg verordnet, wenn Sie von einem Gericht rechtskräftig verurteilt werden. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ein Fahrerlaubnisentzug stattfand bzw. Ihnen eine isolierte Sperre auferlegt wurde. Ordnet das Gericht lediglich ein Fahrverbot an, weil Sie ein Kennzeichen missbraucht haben und von der Polizei dabei erwischt wurden, steigt Ihr Verkehrssünderkonto beim Kraftfahrt-Bundesamt um zwei Punkte.

Fazit

Um keine Freiheitsstrafe oder eine erhebliche Geldstrafe zu riskieren, sollten Sie daher davon absehen, ein falsches Kennzeichen zu verwenden bzw. Veränderungen an einem Nummernschild vorzunehmen, das einem bestimmten Fahrzeug zugeordnet wurde.

Diesen und anderen Sanktionen für den Kennzeichenmissbrauch entgehen Sie auch, in dem Sie darauf achten, dass das Nummernschild immer sauber und lesbar ist. Das bedeutet auch: Es muss auch bei Dämmer- und Nachtfahrten beleuchtet und damit sichtbar sein.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Wann liegt laut Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 StVG vor?
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37 Kommentare

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  1. Dennis
    Am 7. Dezember 2017 um 21:47

    Hallo,

    “Sie handeln in der Regel nicht rechtswidrig im Sinne des Kennzeichenmissbrauchs, wenn Sie ein Kennzeichen, das entstempelt wurde, weil Sie beispielweise Ihre Kfz-Versicherung nicht gezahlt haben, an einem nur zeitweilig stillgelegten Fahrzeug anbringen. In diesem Sinne hatte das Bayrische Oberlandesgericht bereits vor über 30 Jahren entschieden.”

    Wissen Sie zufällig mit welcher Referenz man darauf verweisen kann?
    Ich finde nichts dazu im Internet, außer diese Seite

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 11:33

      Hallo Dennis,

      es handelt sich um folgende Quelle: BayObLG, Beschluss vom 07.02.1980 – RReg 1 St 474/79.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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