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Neues Kennzeichen: Welche Maße sind vorgegeben?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 1. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Muss ein Kfz-Kennzeichen über bestimmte Abmessungen verfügen?

Die Maße für ein Kfz-Kennzeichen sind gesetzlich vorgegeben.
Die Maße für ein Kfz-Kennzeichen sind gesetzlich vorgegeben.

Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben, führt Sie in der Regel der erste Weg zur örtlichen Zulassungsstelle – schließlich möchten Sie mit Ihrem neuen Gefährt auch so schnell wie möglich die ersten Runden drehen. Damit die Zulassung in Deutschland reibungslos erfolgen kann, müssen Sie wichtige Unterlagen zum Termin mitbringen.

Hierzu gehören unter anderem die Zulassungsbescheinigung, Ihr Personalausweis sowie die elektronische Versicherungsbestätigung (kurz eVB genannt). Vielen Fahrzeughaltern ist es wichtig, dass das Kennzeichen ihren Wünschen entspricht. Häufig werden Buchstaben, die den Initialen entsprechen, sowie Zahlen, die beispielsweise für das Geburtsjahr stehen, ausgewählt.

Hingegen über das Kennzeichen und seine Maße machen sich wenige Fahrzeughalter Gedanken. Was viele nicht wissen: Es gibt Nummernschilder mit unterschiedlichen Größen. In manchen Fällen, etwa beim Motorrad, haben Sie Wahlmöglichkeiten. Manchmal ist auch die sogenannte Engschrift erlaubt. Erfahren Sie im folgenden Ratgeber alles rund ums Thema „Maße von Kfz-Kennzeichen“.

FAQ: Maße von Kfz-Kennzeichen

Welche Maße muss ein Autokennzeichen?

Sämtliche Abmessungen und Bestandteile eines Autokennzeichens können Sie unserer Infografik entnehmen.

Sind die Maße für Kfz-Kennzeichen gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) enthält sämtliche Regelungen zu den Maßen.

Welche Maße haben Motorräder und andere Krafträder?

Die kleineren Motorrad-Kennzeichen sind 180, 200 oder 220 mm breit und 200 mm hoch. Leichtkrafträder bekommen Nummernschilder mit den Maßen 225 mm (Breite) und 130 mm (Höhe).

Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen

Maße vom Nummernschild fürs Auto – Gesetzliche Regelungen

Die Infografik über Autokennzeichen zeigt die Bestandteile eines Nummernschildes.
Die Infografik über Autokennzeichen zeigt die Bestandteile eines Nummernschildes.

Die Regelungen hinsichtlich der verschiedenen Kfz-Kennzeichen und ihrer Maße finden sich in der Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung, welche kurz FZV genannt wird. Dem durchschnittlichen Autofahrer ist wohl das herkömmliche Kfz-Kennzeichen bekannt. Es ist einzeilig mit Ziffern und Buchstaben beschrieben.

Das Nummernschild hat eine maximale Breite von 520 Millimetern sowie eine Höhe von 110 Millimetern. Für Autos und Lkw gibt es außerdem ein zweizeiliges Nummernschild. Dessen Maße lassen sich wie folgt beschreiben: Es ist höchstens 340 Millimeter breit und 200 Millimeter hoch.

Als Schriftart für Buchstaben und Ziffern wird in Deutschland in der Regel die Mittelschrift verwendet. Die Engschrift , bei der Zahlen und Buchstaben schmaler sind, ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Wann bekomme ich kleineres Kennzeichen für mein Auto?

Unterschiedliche Kennzeichen: Die Maße beim Motorrad variieren.
Unterschiedliche Kennzeichen: Die Maße beim Motorrad variieren.

Sie mögen manchen Beobachter schon aufgefallen sein: kurze Kennzeichen. Die Maße dieser kleineren Schilder sind für viele Fahrzeughalter besonders interessant, da sie diese optisch ansprechender finden.

Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Ein kurzes Kennzeichen wird von der Zulassungsstelle nur in Ausnahmefällen genehmigt. Unter anderem müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Ein Kennzeichen in Engschrift ist nicht klein genug.
  • Veränderungen am Fahrzeug, die das Anbringen eines herkömmlichen Kennzeichens ermöglichen würden, sind technisch nicht möglich oder unzulässig.
  • Die Kosten für den Umbau übersteigen fünf Prozent des aktuellen Fahrzeugwertes.

Kleinere Maße beim Motorradkennzeichen seit 2011

Für Motorräder haben die Kennzeichen hingegen andere Maße. Bis zum Jahr 2011 gab es nur die großen Nummernschilder, welche bis zu 280 Millimeter breit und 200 Millimeter hoch sind. Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung besteht jedoch auch die Möglichkeit, kleinere Schilder bei der Zulassungsstelle zu beantragen.

Die neuen, kleineren Motorradkennzeichen haben folgende Maße: Sie sind entweder 180, 200 oder 220 Millimeter breit und verfügen über eine Höhe von 200 Millimetern. Diese kleineren Nummernschilder passen in der Regel besser zur geringen Breite von Zweirädern und gefallen vielen Fahrzeughaltern deshalb besser.

Leichtkrafträder, hierzu gehören laut § 2 Abs. 10 FZV alle Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und höchstens 125 cm³ sowie einer maximalen Nennleistung von 11 kW, bekommen spezielle Nummernschilder. Die Kennzeichengröße für ein Leichtkraftrad beträgt in der Breite bis zu 255 Millimeter und in der Höhe 130 Millimeter.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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40 Kommentare

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  1. Ronald F
    Am 5. März 2023 um 20:40

    Habe mein altes Motorrad abgemeldet und mein Kennzeichen reserviert, bei der Abmeldung wurde behauptet, dass ich diese Größe (180mm breit) nicht mehr in Düsseldorf zugelassen bekomme. Ist das so korrekt?

  2. Robert M.
    Am 28. Januar 2023 um 22:34

    Hallo und guten Abend,
    Ist es zulässig, an einem Kupplungsträger ein Folgekennzeichen im Format 340×200 zu montieren, wenn am Kfz das Standardkennzeichen 520×110 angebracht ist!?

  3. Robert M
    Am 27. Januar 2023 um 0:30

    Hallo und guten Abend,
    Ist es zulässig, an einem Kupplungsträger ein Folgekennzeichen im Format 340×200 zu montieren, wenn am Kfz das Standardkennzeichen 520×110 angebracht ist!?
    Mit freundlichen Grüßen
    Robert M

  4. F.roe
    Am 31. Mai 2022 um 11:29

    Guten Tag, möchte aufm mein Auto ein Kennzeichen mit
    ESB-J2 drucken lassen auf ein Kennzeichen mit einer Breite von 40cm würde das der Norm entsprechen ?
    Mfg

  5. A.S:
    Am 12. November 2021 um 15:42

    Hallo,

    ihre Aussage:
    “Leichtkrafträder, hierzu gehören laut § 2 Abs. 10 FZV alle Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und höchstens 125 cm³ sowie einer maximalen Nennleistung von 11 kW, bekommen spezielle Nummernschilder. Die Kennzeichengröße für ein Leichtkraftrad beträgt in der Breite bis zu 255 Millimeter und in der Höhe 130 Millimeter.”
    hilft nur bedingt weiter.
    Die Kennzeichen betragen bis zu 255mm. Das heißt für mich, wenn ich die FZV genau lese, dass ich das Leichtkraftradkennzeichen auch in den kleiner angebotenen Abmessungen gestempelt bekommen muss, wenn die Schriftbreite und alle Abstände so wie in der FZV angegeben eingehalten werden.
    Leider hat das Strassenverkehrsamt in GM sich nicht auf eine Diskussion eingelasssen und die Kennzeichen nicht gestempelt. Das ist in meinen AUgen ein Fehler des Strassenverkehrsamtes, die sagen nämlich, dass sie 255m breit sein müssen. Es war nicht möglich mein Anliegen zu erläutern, man hat sich die aktuelle FZV welche von mir vorgelegt wurde nicht angeschaut sonerdn auf ein Plakat aus den 80er Jahren verwiesen. Verstaubtes Beamtengehabe.
    Aktuell suche ich Sachkundige Beratung in diesem Fall.

  6. Franzi
    Am 17. September 2021 um 12:50

    Hallo.. wir haben heute einen dodge RAM zugelassen. Im Schein steht MAXI.AL 380 mm breite. Wir haben ein Kennzeichen mit genau dieser Breite bekommen obwohl wir eins benötigen, das 34 cm breit ist. Der Chef von LRA hat sogar nachgemessen aber will uns keines geben. Wir sollen hinten umbauen. Wieso kann er uns kein kurzes geben? Die Höhe wäre ja egal
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2021 um 9:42

      Hallo Franzi,

      da wir die genaue Datenlage nicht kennen, können wir die Situation nicht bewerten. Wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Thomas W
    Am 6. September 2021 um 12:20

    Hallo,
    ich fahre einen Mercedes Benz 600 SL und habe auch gleichnamiges Kennzeichen.
    Meine Orts-Buchstaben sind 3-stellig, also XXX-SL-600.
    Möchte den Wagen nun auf historisch zulassen. 520 er Nummernschild ist lt. Zulassungsstelle zu kurz.
    240/200 er Nummer ist zu hoch.
    Kann und darf ich 255/130 mm drauf machen, Zulassungsstelle meint nein, aber haben Sie eine Idee das es doch zugelassen wird ?
    Viele Grüße
    Thomas W

  8. Kästner
    Am 5. März 2021 um 10:30

    meine Frage.
    muss ein Kennzeichen für ein Fahrzeug der Klasse L5e (motorradähnlich nur zwei Räder vorne und eines hinten) zwingend das Grösstmass 280 x 200 haben wenn die Buchstaben- u. Zahlenkombi lt. Schilderstelle auch vorschriftsmässig ein Kennzeichen mit 250 x 200 anfertigen könnte?

    Die Kennzeichenverordnung dazu ist eindeutig. es dürfte sein.
    was aber wenn der Leiter der Zulassung es anders sieht?

  9. Felix
    Am 3. März 2021 um 23:14

    Für mein Fahrzeug, Can am Spyder (zwei Räder vorn – eins hinten) habe ich mir ein Wunschkennzeichen reserviert.
    Ein Zweizeiler – unten 2 Buchstaben, 2 Zahlen. Saisonkennzeichen.
    Die Kombi passt lt. Schilderfirma vorschriftsmässig auf ein 250 x 200er Kennzeichen.
    Der Chef der Zulassung Landratsamt Rgbg. bestand aber auf das Mass von 280 x 200
    Muss man das so hinnehmen?

  10. Nadja
    Am 3. Februar 2021 um 16:02

    Hallo, ich habe mir ein 460 Nummernschild machen lassen. Nun sind vorne am Auto aber schon vier Löcher vom alten 520 Nummernschild, so das man diese sehen würde wenn ich das kürzere montiere. Darf ich hinten ein 460 und vorn ein 520 montieren oder ist das nicht erlaubt.

  11. Marco B
    Am 1. November 2020 um 18:11

    Moin moin!
    Für meinen Oldtimer … ein Ford Mustang von 1968 … möchte ich natürlich am Liebsten ein kleines Kennzeichen haben. Da ich auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle (Kreis Ratzeburg] bereits das Erfordernis eines gesonderten Gutachtens genannt bekommen habe, möchte ich nun auf ein zweizeiliges Kennzeichen umschwenken … ist dieses immer zulässig ? RZ-BU 68 H ist reserviert … 340×200 mm dann wohl die erforderliche Kennzeichengrösse … kann ich das ohne bedenken bestellen? Oder kann das Kennzeichen abgelehnt werden? Lieber wäre mir auch die kleinere Ausführung in 320×200 mm …
    Was geht, was nicht ?

    Danke für Ihre Antwort.

  12. Nino
    Am 22. September 2020 um 10:17

    Hallo

    Ist es erlaubt zwei unterschiedlich lange kennzeichen an einem PKW zuhaben.
    Die Zulassungsstelle verweigert dieses.
    Alle anderen Vorgaben sind eingehalten.

    VG

  13. Ralf
    Am 26. August 2020 um 16:42

    Guten Tag, Frage zu dem LKR Kennzeichen. Sie schrieben:
    “Die Kennzeichengröße für ein Leichtkraftrad beträgt in der Breite bis zu 255 Millimeter und in der Höhe 130 Millimeter.”
    OK, dort steht also BIS zu 255mm. Steht irgendwo geschrieben das es genau 255mm sein müssen ? “bis zu” zählt für mich zu “von “xxx” bis zu “xxx” mm” und bis zu , also 255mm, wäre dann NUR das maximal Maß nicht das “MUSS” Maß.. Für mich bejahrt dies also auch die Herstellung von schmaleren Kennzeichen. (ich rede nur von der breite)
    Wenn bei dem Kennzeichen einfach ziemlich viel “Weiß” im Hintergrund ist und die Buchstaben einfach nur breiter “gespaced” wurden um das Nummernschild zu füllen würde dies für mich bedeuten das wenn die Buchstaben nicht wirklich kleiner werden sondern einfach näher aneinander stehen das dies nicht in irgendeiner art “illegal” wäre und zudem würde es ja das Schild auch nicht kleiner machen (also unleserlicher sein, was wohl der grund für die Maße ist) sondern es wäre ein ganz normales Kennzeichen, mit Buchstaben in der “Norm” grösse nur wäre hat weniger “Weiß” zwischen den Buchstaben. D.h Es wäre durchaus machbar ein LKR Kennzeichen auch z.b. 220mm breit zu drucken ohne das es wirklich anders aussieht oder unleserlich werden würde. Also ist irgendwo ein Mindestmaß angegeben ??
    MfG.

  14. Michael
    Am 30. März 2020 um 16:38

    Ich habe mir vor einiger Zeit eine Harley Davidson gekauft. Das Nummernschild, das daran angebracht war hatte eine Grösse von 270mm x110mm.
    Da der Vorbesitzer das Nummernschild behalten hat, brauche ich ein Neues. Ist es möglich ein Nummernschild dieser Grösse wieder zu bekommen?
    Die Standartgrössen für Motorräder sind baulich bedingt zu groß.

  15. BraWo
    Am 16. Oktober 2019 um 21:45

    Hallo zusammen, ich habe letztes Jahr meinen Jeep Compass zugelassen auf den normale Kennzeichen passen würden. Da ich eine kurze Nummer mit 5 Buchstaben u. 1 Ziffer bekommen habe hätte dies auf dem Standardkennzeichen mit 520 mm x 110 mm nicht so toll ausgesehen. So habe ich mir online Kennzeichen mit den Maßen 460 mm x 110 mm besorgt welche von der Zulassungsstelle hier in Bayern ohne Kommentar abgestempelt wurden.

    Grüsse Wolfgang

  16. Johannes
    Am 8. Oktober 2019 um 14:16

    In welchem winkel muss mein Motorrad Kennzeichen befestigt werden, und was sind die strafen bei Verstoß gegen die Einheiten?

  17. Otto
    Am 27. September 2019 um 7:30

    Sehr geehrte Damen und geehrten, auch die Größe 190×130 ist für eine 125er zulässig !
    225 ist irgendein Maß maximal 255 in der Breite und 130 in der Höhe
    Vorraussetzung das alle Abstände und Form der Buchstaben und Siegel eingehalten werden.

  18. Wolfgang
    Am 29. August 2019 um 23:37

    Ich habe mir einen Quadro 4 Roller gebraucht gekauft.
    Das alte Nummernschild hatte die Größe 180 X 200
    Jetzt habe ich es in [edit. v. d. Red.] neu angemeldet und das Nummernschild hat die Größe 180 X 240
    Das passt jetzt aber nicht mehr in die Kennzeichenhalterung.
    Jetzt möchte ich aber wieder die kleinen Größe haben und da sagt die [edit. v. d. Red.] zu mir:
    Ich muss zum TÜV gehen und mir eine Sondergenehmigung holen.
    Ist das richtig so, oder kann ich mir das Nummernschild in 180 X 200 anbringen???

    Lieben Grüße
    Wolfgang

  19. Manfred
    Am 27. August 2019 um 21:01

    Hallo,
    was muss ich tun, um auf meinem Motorrad (1600 ccm) die Grösse eines Klein/Leichtkraftrad-Kennzeichens genehmigt zu bekommen? Ich habe schon einige Bikes damit fahren sehen (natürlich meistens fette Harleys) Irgendwie bekommen die das hin.

  20. Tim
    Am 18. August 2019 um 23:56

    Guten Abend,
    Ich habe bereits ein zugelassenes Auto. Allerdings möchte ich nun ganz gerne auf ein kürzeres Kennzeichen umsteigen, da ich dies tatsächlich optisch ansprechender finde. Ich habe insgesamt 5 Ziffern (zwei Buchstaben je für Landkreis und Initialen und eine Zahl). Nun bin ich am überlegen die Kennzeichen im Internet zu bestellen, daher wollte ich gerne wissen welche Mindestmaße die Kennzeichen haben müssen, was man beachten muss und ob Engschrift erlaubt ist?

  21. Gerrit
    Am 25. Juli 2019 um 17:01

    Hallo,ich Fahre einen Dodge Ram wo hinten kein Normales Kennzeichen rein passt.So habe ich nun eine Motorradkennzeichen ( Kuchenblech )für hinten bekommen.Das aber in der Höhe zu hoch ist,ich bekomme meine Heckklappe nicht auf und die Zulassungsstelle in Bremerhaven meint ich könnte kein anderes im land Bremen bekommen.Im Landkreis Niedersachsen ist das überhaupt kein Problem ein kleines zu bekommen vom Leichtkraftrad.Sogar der TÜV NORD hat im Bericht die Maße reingeschrieben die ich benötige.
    Was kann ich nun machen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Gerrit

  22. Astrid
    Am 22. Mai 2019 um 22:12

    Eine Frage habe ich bezüglich der Grösse eines Nummernschildes für einen Wohnwagen.Kann mir jemand beantworten wie die Masse sind

  23. Winny
    Am 16. April 2019 um 16:52

    Moin,
    sorry, ich vergaß zu grüßen …
    Also MOIN MOIN zusammen.
    Danke
    Winny

  24. Winny
    Am 16. April 2019 um 16:50

    Ich habe da auch einmal eine Frage: Darf man an einem Kleinkraftrad ein Motorradnummernschild verwenden?
    Auf einem 125 ccm Roller sieht das längliche Teil nämlich ziemlich doof aus, noch dazu sind die Bohrungen für ein größeres Nummernschild vorgesehen …
    Besten Dank
    Winny

  25. Timo
    Am 8. Februar 2019 um 10:20

    Welche Mindestbreite ist für Kleinkrafträder-Kennzeichen gültig?
    Kann man ein beliebiges Maß nehmen, wie z.B. 221*130mm oder?

  26. M. M.
    Am 31. Januar 2019 um 22:04

    Guten Tag, ich möchte ein zweizeiliges Kennzeichen (280 x 200 mm) in Mittelschrift VORNE am Auto anbringen. Muss die Zulassungsstelle dies genehmigen oder gibt der Gesetzgeber vor, dass zweizeilige Kennzeichen, wenn überhaupt, ausschließlich hinten am PKW montiert werden dürfen?

  27. Tanja
    Am 15. Januar 2019 um 21:48

    Guten Tag,
    ich habe farbige Kennzeichenhalterungen geschenkt bekommen, die die Maße eines zugelassenen Kennzeichens haben, kann ich diese verwenden? Meine Kollegin hat mir heute mitgeteilt, das sie wegen ihrer farbigen Kennzeichenhalterungen angeblich einen Strafzettel bekommen habe.
    Ich habe dazu nichts verbindliches im Gesetz finden können. Lt Aussage der ansässigen Fahrschule sind farbige Halterungen kein Problem, solange das Kennzeichen gesetzlich richtig ist.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    MfG Tanja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 10:26

      Hallo Tanja,
      unseres Wissens sind farbige Halterung in der Regel zulässig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. R. Klaus
    Am 8. Januar 2019 um 13:02

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich möchte SHG KT 4 auf ein 450er Schild prägen lassen ?
    Kann bzw. darf ich das machen ?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Klaus

  29. Gerd M.
    Am 7. September 2018 um 13:05

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben kürzlich für unseren Baujahr 1973 TX Tripper ein H-Kennzeichen erhalten. Ich habe in der Zulassungsstelle vor Anfertigung der Nummernschilder gefragt, ob das ausgesuchte Kennzeichen mit dem H auf das kleine rechteckige Nummernschild passt. Dies wurde bejaht, und so haben wir die Ummeldung beantragt.
    Im Schilderladen wies man uns darauf hin, dass die Nummer nur auf das großer 340 mm breite Kennzeichen passt, außer wir dürften Engschrift verwenden. Die hat die Zulassungsstelle auf telefonische Nachfrage verneint. Wir hätten eventuell eine noch kürzere Nummer bekommen können, was wir in der Zulassungsstelle hätten klären müssen. Da aber dort schon offiziell geschlossen war, haben wir nun ein Kennzeichen hinten an unserem Oldtimer, welches unseres Auto beschädigt hätte, und wir daher nur mit Abstandshaltern nun ca. 40 mm von der Karosserie entfernt anbringen konnten.
    Ob das erlaubt ist, wissen wir nicht.

    Jetzt habe ich mir einen RAM 1500 Modell 2019 gekauft, der nächste Woche zugelassen werden soll. Hier besteht die gleiche Problematik, da die Aussparung in der hinteren Stoßstange zu klein für ein Standardkennzeichen ist. Was kann ich tun, um ein kleineres Kennzeichen zu erhalten, zur Not auch mit einer dann kürzeren Nummer?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Gerd M.

  30. Bernd B.
    Am 7. September 2018 um 12:41

    Ich möchte einen neuen Peugeot Metropolis RX-R zulassen. Es handelt sich hierbei um einen 3-Rad Roller. Welches ist das KFZ Kennzeichen mit den kleinsten Abmaßen, welches hierfür freigegeben ist? Danke für eine kurze Info in der Sache. Gruß, Bernd B.

    • Peter B.
      Am 8. November 2018 um 10:03

      Nach geltender Vorschrift ist der Metropolis weder ein Kraftrad noch ein Roller, sondern ein dreirädriges Kraftfahrzeug. Somit darf die Zulassungsstelle kein kleines Kennzeichen erteilen.
      So war das auch bei meinem Metropolis. Mir wurde das sog. Käferkennzeichen zugewiesen.
      Aber damit lässt sich die rechtsseitige Federvorspannung nicht einstellen. Unmöglich, kein Platz.
      Diese Tatsache bestätigte mir ein Prüfingenieur vom TÜV per Einzelabnahme.
      Daraufhin beantragte ich eine Ausnahmegenehmigung bei der Zulassungsstelle für ein kleines (Kraftrad) Schild. Das wurde daraufhin erteilt.

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