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Neues Kennzeichen: Welche Maße sind vorgegeben?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 1. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Muss ein Kfz-Kennzeichen über bestimmte Abmessungen verfügen?

Die Maße für ein Kfz-Kennzeichen sind gesetzlich vorgegeben.
Die Maße für ein Kfz-Kennzeichen sind gesetzlich vorgegeben.

Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben, führt Sie in der Regel der erste Weg zur örtlichen Zulassungsstelle – schließlich möchten Sie mit Ihrem neuen Gefährt auch so schnell wie möglich die ersten Runden drehen. Damit die Zulassung in Deutschland reibungslos erfolgen kann, müssen Sie wichtige Unterlagen zum Termin mitbringen.

Hierzu gehören unter anderem die Zulassungsbescheinigung, Ihr Personalausweis sowie die elektronische Versicherungsbestätigung (kurz eVB genannt). Vielen Fahrzeughaltern ist es wichtig, dass das Kennzeichen ihren Wünschen entspricht. Häufig werden Buchstaben, die den Initialen entsprechen, sowie Zahlen, die beispielsweise für das Geburtsjahr stehen, ausgewählt.

Hingegen über das Kennzeichen und seine Maße machen sich wenige Fahrzeughalter Gedanken. Was viele nicht wissen: Es gibt Nummernschilder mit unterschiedlichen Größen. In manchen Fällen, etwa beim Motorrad, haben Sie Wahlmöglichkeiten. Manchmal ist auch die sogenannte Engschrift erlaubt. Erfahren Sie im folgenden Ratgeber alles rund ums Thema „Maße von Kfz-Kennzeichen“.

FAQ: Maße von Kfz-Kennzeichen

Welche Maße muss ein Autokennzeichen?

Sämtliche Abmessungen und Bestandteile eines Autokennzeichens können Sie unserer Infografik entnehmen.

Sind die Maße für Kfz-Kennzeichen gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) enthält sämtliche Regelungen zu den Maßen.

Welche Maße haben Motorräder und andere Krafträder?

Die kleineren Motorrad-Kennzeichen sind 180, 200 oder 220 mm breit und 200 mm hoch. Leichtkrafträder bekommen Nummernschilder mit den Maßen 225 mm (Breite) und 130 mm (Höhe).

Finden Sie jetzt Ihr persönliches Wunschkennzeichen

Maße vom Nummernschild fürs Auto – Gesetzliche Regelungen

Die Infografik über Autokennzeichen zeigt die Bestandteile eines Nummernschildes.
Die Infografik über Autokennzeichen zeigt die Bestandteile eines Nummernschildes.

Die Regelungen hinsichtlich der verschiedenen Kfz-Kennzeichen und ihrer Maße finden sich in der Anlage 4 zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung, welche kurz FZV genannt wird. Dem durchschnittlichen Autofahrer ist wohl das herkömmliche Kfz-Kennzeichen bekannt. Es ist einzeilig mit Ziffern und Buchstaben beschrieben.

Das Nummernschild hat eine maximale Breite von 520 Millimetern sowie eine Höhe von 110 Millimetern. Für Autos und Lkw gibt es außerdem ein zweizeiliges Nummernschild. Dessen Maße lassen sich wie folgt beschreiben: Es ist höchstens 340 Millimeter breit und 200 Millimeter hoch.

Als Schriftart für Buchstaben und Ziffern wird in Deutschland in der Regel die Mittelschrift verwendet. Die Engschrift , bei der Zahlen und Buchstaben schmaler sind, ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Wann bekomme ich kleineres Kennzeichen für mein Auto?

Unterschiedliche Kennzeichen: Die Maße beim Motorrad variieren.
Unterschiedliche Kennzeichen: Die Maße beim Motorrad variieren.

Sie mögen manchen Beobachter schon aufgefallen sein: kurze Kennzeichen. Die Maße dieser kleineren Schilder sind für viele Fahrzeughalter besonders interessant, da sie diese optisch ansprechender finden.

Ganz so einfach ist es jedoch nicht. Ein kurzes Kennzeichen wird von der Zulassungsstelle nur in Ausnahmefällen genehmigt. Unter anderem müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Ein Kennzeichen in Engschrift ist nicht klein genug.
  • Veränderungen am Fahrzeug, die das Anbringen eines herkömmlichen Kennzeichens ermöglichen würden, sind technisch nicht möglich oder unzulässig.
  • Die Kosten für den Umbau übersteigen fünf Prozent des aktuellen Fahrzeugwertes.

Kleinere Maße beim Motorradkennzeichen seit 2011

Für Motorräder haben die Kennzeichen hingegen andere Maße. Bis zum Jahr 2011 gab es nur die großen Nummernschilder, welche bis zu 280 Millimeter breit und 200 Millimeter hoch sind. Seit einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung besteht jedoch auch die Möglichkeit, kleinere Schilder bei der Zulassungsstelle zu beantragen.

Die neuen, kleineren Motorradkennzeichen haben folgende Maße: Sie sind entweder 180, 200 oder 220 Millimeter breit und verfügen über eine Höhe von 200 Millimetern. Diese kleineren Nummernschilder passen in der Regel besser zur geringen Breite von Zweirädern und gefallen vielen Fahrzeughaltern deshalb besser.

Leichtkrafträder, hierzu gehören laut § 2 Abs. 10 FZV alle Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und höchstens 125 cm³ sowie einer maximalen Nennleistung von 11 kW, bekommen spezielle Nummernschilder. Die Kennzeichengröße für ein Leichtkraftrad beträgt in der Breite bis zu 255 Millimeter und in der Höhe 130 Millimeter.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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40 Kommentare

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  1. Frank P.
    Am 20. August 2018 um 13:45

    Guten Tag,

    ich habe ein 125er Leichtkraftroller (Typenbezeichnung lauf Fahrzeugschein des Vorbesitzers) erworben. Darf ich ein Kennzeichen mit den Maßen 180x200mm verbauen wenn das Kennzeichen HH-XX 12 lautet? In Ihrer Beschreibung oben steht BIS 255mm Breite…

    Vielen Dank.

  2. Dieter
    Am 22. April 2018 um 10:47

    Hallo, ich besitze zwei Messerschmitt Kabinenroller.
    Der erste wurde vor vier Jahren wegen Umzug aus Neuwied nach Kadenbach im Westerwald bei der Zulassungsstelle Montabauer umgemeldet .hier bekam ich die im Brief eingetragenen Kfz Schilder der Größe 240 x130 mm zugeteilt.

    Jetzt im in Januar 2018 melde ich meinen 2, Messerschmitt der seit 25 Jahren abgemeldet ist an (auch hier sind die Kennzeichen 240 x130 mm eingetragen im Brief) nicht mehr zugeteilt,
    mit der Begründung da passen auch größere Schilder drauf.
    Außerdem wurde die Eintragung aus dem Brief gelöscht.
    Meine Frage darf die Zulassungsstelle eine Eintragung im Brief wegen ihrer Willkür gegen kleine Kfz Schilder löschen.
    Wenn ich den Messerschmitt als Leichtkraftrad zulassen würde bekäme ich ein solches KFZ Schild.
    Ich möchte das so nicht auf mir beruhen lassen.
    Was kann ich tun.
    Gruß Dieter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 15:06

      Hallo Dieter,

      in der Regel geschehen derartige Maßnahmen der Zulassungsstelle nicht aus Willkür. Möchten Sie die Gründe für die Löschung der Eintragung erfahren, sollten Sie bei der entsprechenden Behörde nachfragen. Ob Sie rechtlich dagegen vorgehen können, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Grabitz
    Am 11. März 2018 um 11:37

    Hallo, ich möchte für mein Quad das als lof zugelassen ist kennzeichen bestellen. Ich habe jetzt welche in 250mm x 200mm und 240mm x 200mm gefunden. Wie ist das mit denn plaketten bei das kleine sind die in der 2 reihe ist das auch zulässig. Mfg Grabitz

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 16:11

      Hallo Grabitz,

      erkundigen Sie sich bitte bei der Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  4. Kurt K.
    Am 18. Dezember 2017 um 6:33

    Sehr geehrte Damen und Herrn,
    habe mir einen Motorradanhänger gebaut, der sehr tief ist und ich kein normales Kennzeichen befestigen kann ( 8 Zollräder), da ich es an jedem Bodstein anhängen würde.
    Seitlich habe ich auch sehr wenig Möglichkeiten.
    Also ich würde das kleinstmögliche Kennzeichen brauchen.
    also meine Frage : welches ist das kleinstmögliche zugelassene Kennzeichen Deutschlands, und wie kann ich eins beantragen, besser gesagt welch Kriterien muß ich erfüllen ?
    Mein Wohnsitz ist ***.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 12:31

      Hallo Kurt K.,

      grundsätzlich sollten Sie sich an eine Zulassungsstelle in Ihrer Nähe wenden. Ob Sie überhaupt ein solch verkleinertes Kennzeichen führen dürfen, gilt es erst einmal zu klären. In der Anlage 4 über die Zulassung von Fahrzeugen (FZV) sind zwar Höchstmaße gelistet, jedoch keine Mindestmaße. Bei weiteren Fragen sollte Ihnen auch die Fahrerlaubnisbehörde oder der TÜV weiterhelfen können.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

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