Kennzeichen für Fahrradträger - Autokennzeichen 2023
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Sind Kfz-Kennzeichen für Fahrradträger notwendig?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 1. Juni 2023

Mancher Fahrradträger benötigt ein Nummernschild

Das Kennzeichen für den Fahrradträger muss als drittes Nummernschild angebracht werden.
Das Kennzeichen für den Fahrradträger muss als drittes Nummernschild angebracht werden.

Wenn das Fahrrad mit dem Pkw befördert werden soll, z. B. auf der Fahrt in den Urlaub oder zur Trainingsstrecke, ist eine spezielle Vorrichtung zur Befestigung nötig. Ein Fahrradträger kann am Auto angebracht werden und ermöglicht so den Transport des Zweirads.

Allerdings ist unter Umständen ein Nummernschild für den Fahrradträger erforderlich.

Welche Arten von Fahrradträgern müssen mit einem Autokennzeichen versehen werden?

Muss das Kennzeichen für Fahrradträger bestimmte Vorgaben erfüllen? Welche Strafe zieht der Verstoß gegen die Kennzeichenpflicht für Fahrradträger nach sich?

Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Ratgeber.

FAQ: Kennzeichen für Fahrradträger

Wann ist ein Kennzeichen für den Fahrradträger nötig?

Wenn das hintere Kennzeichen durch den Fahrradträger oder die Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird, muss am Fahrradträger ein Kennzeichen angebracht werden.

Wie muss das Kennzeichen am Fahrradträger aussehen?

Das Kennzeichen am Fahrradträger muss genauso aussehen wie das Original, mit dem Unterschied, dass dieses nicht abgestempelt sein muss.

Wie viel kostet ein Kennzeichen für den Fahrradträger?

Ein Kennzeichen für den Fahrradträger kostet je nach Anbieter 10 bis 50 Euro. Fehlt das zusätzliche Kennzeichen, kann das ein Bußgeld von 60 Euro zur Folge haben.

Kennzeichen für Fahrradträger und Anhänger im Video erklärt

In diesem Video erfahren Sie, wann Sie ein Kennzeichen für Ihren Fahrradträger oder Ihren Anhänger benötigen.
In diesem Video erfahren Sie, wann Sie ein Kennzeichen für Ihren Fahrradträger oder Ihren Anhänger benötigen.

Welcher Fahrradträger erfordert ein Kennzeichen?

Nicht jeder Fahrradträger braucht ein Kfz-Kennzeichen. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist definiert, wann ein Kennzeichen für Fahrradträger vorgeschrieben ist. Dort hießt es in § 10 Absatz 9 Satz 1 FZV:

Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.

Das bedeutet, dass nur Fahrradträger von der Vorschrift betroffen sind, durch die das hintere Autokennzeichen verdeckt wird. Daher ist es entscheidend, welche Art des Fahrradträgers Sie verwenden.

Welche Fahrradträger gibt es?

Es existieren unterschiedliche Formen von Fahrradträgern. Dazu gehören unter anderem:

  • Dachträger
  • Kupplungsträger
  • Heckträger
Dachträger

Ein Dachträger wird, wie der Name schon sagt, auf dem Autodach montiert. Die darauf befestigten Fahrräder stehen in der Regel aufrecht. Diese Variante des Fahrradträgers bietet einige Vorteile: Die Räder versperren dem Fahrer nicht die Sicht. Sie verdecken außerdem auch nicht das hintere Kennzeichen, weshalb kein Nummernschild am Fahrradträger angebracht werden muss. Der Umfang des Pkw in die Länge und Breite verändert sich nicht, sodass das Rangieren des Fahrzeugs keine Probleme bereitet.

Dem stehen jedoch auch Nachteile gegenüber: Das Auto gewinnt durch die Fahrräder auf dem Dach erheblich an Höhe. Daher ist z. B. bei der Einfahrt in Parkhäuser Vorsicht geboten. Aufgrund des durch die Fahrräder erhöhten Luftwiderstands steigt außerdem der Benzinverbrauch.

Kupplungsträger
Für einen Fahrradträger an der Anhängerkupplung ist ein Nummernschild erforderlich.
Für einen Fahrradträger an der Anhängerkupplung ist ein Nummernschild erforderlich.

Bei dieser Form wird der Fahrradträger an der Anhängerkupplung, genauer gesagt auf dem Kupplungskopf befestigt. Der Vorteil daran ist, dass die Räder bei einem Auffahrunfall nicht nach vorn herunterfallen können. Einige Kupplungsträger sind mitsamt der Fahrräder abklappbar, sodass Zugang zum Kofferraum besteht. An dieser Fahrradträgerform muss ein zusätzliches Kennzeichen angebracht werden, da sie das hintere Autokennzeichen verdeckt.

Heckträger

Diese Variante wird an der Heckklappe montiert. Einige Modelle schränken die Sicht des Fahrers nach hinten ein. Zwar sitzen manche Heckträger so hoch, dass das Nummernschild nicht verdeckt wird. Doch wenn es nicht zu sehen sein sollte, muss ein Kfz-Kennzeichen an diesem Fahrradträger angebracht werden.

Fahrradträger an der Anhängerkupplung benötigen ein Kennzeichen. Das gilt auch für einige Heckträgermodelle. Nur Dachträger sind davon ausgenommen.

Wie muss das Nummernschild für den Fahrradträger aussehen?

Gemäß § 10 Absatz 9 FZV soll das Kennzeichen am Ladungsträger wiederholt werden. Das Kfz-Kennzeichen für den Fahrradträger muss demnach dieselbe Nummer tragen und dieselben Anforderungen erfüllen wie das Original. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Laut FZV muss das Folgekennzeichen am Fahrradträger nicht abgestempelt sein. Das bedeutet, sie benötigen keine Stempelplakette von der Zulassungsbehörde.

Welche Vorgaben haben Kfz-Kennzeichen zu erfüllen? Die Beschriftung auf dem Schild muss in schwarz gehalten sein. Sie erfolgt auf weißem Grund mit schwarzem Rand. Auf Nummernschildern dürfen in der Regel keine Abdeckungen wie Folie angebracht werden. Sie sollen reflektierend sein. Kennzeichenschilder müssen der DIN 74069 entsprechen.

Details zur Ausgestaltung sind in Anlage 4 FZV festgelegt. Demnach benötigen Kennzeichen folgende Maße:

  • Breite (Größtmaß): 520 mm
  • Höhe (Größtmaß): 110 mm

Vorgegeben sind außerdem unter anderem die Schrifthöhe sowie die Schriftart. Zulässig sind nur Schriftmuster der “Schrift für Kfz-Kennzeichnen” der Bundesanstalt für Straßenwesen. Diese Schriftarten erschweren eine Fälschung. All diese Vorgaben gelten in der Regel auch für Kennzeichen für Fahrradträger.

Außerdem ist für hintere Kennzeichen eine Beleuchtungseinrichtung vorgeschrieben. Laut § 10 Absatz 9 FZV darf das Kfz-Schild für den Fahrradträger in einigen Fällen auf dem Leuchtenträger montiert werden. Das hängt davon ab, ob Leuchtenträger für das betreffende Fahrzeug zulässig sind. In § 49a Absatz 9 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sind diese Fahrzeuge aufgelistet.

Das hintere Kennzeichen muss trotzdem am Auto befestigt bleiben, auch wenn es durch den Fahrradträger verdeckt wird und dieser ein Nummernschild trägt.

Kennzeichen für Fahrradträger: Welche Kosten sind zu erwarten?

Ein Nummernschild für Fahrradträger verursacht Kosten.
Ein Nummernschild für Fahrradträger verursacht Kosten.

Wie teuer ist ein zusätzliches Autokennzeichen für den Fahrradträger? In der Regel ist mit einem Preis zwischen 10 und 50 Euro zu rechnen. Ein Schildermacher kann das Nummernschild herstellen. Es ist auch möglich, das Kennzeichen für den Fahrradträger im Internet zu erwerben.

Sie sollten aber auf jeden Fall darauf achten, dass das Schild den gesetzlichen Vorschriften entspricht, damit Sie keine Sanktion riskieren. Wenn Sie Fragen zum Zusatzkennzeichen für Fahrradträger haben, können Sie sich an die örtliche Zulassungsbehörde wenden.

Welche Sanktion droht, wenn das Nummernschild am Fahrradträger fehlt?

Für das Fahren ohne zusätzliches Kennzeichen am Fahrradträger droht ein Bußgeld von 60 Euro. Ist das Kennzeichen mit Folie oder Glas bedeckt, werden in der Regel 65 Euro Bußgeld fällig.

Trägt das Kfz-Schild jedoch z. B. nicht die Nummer Ihres Kennzeichens, kann dies als Kennzeichenmissbrauch gewertet werden. Gemäß § 22 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird dieses Vergehen mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert. Übrigens werden laut § 22 Absatz 2 StVG auch folgende Personen auf diese Weise bestraft:

Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

Außerdem erhält der Täter für Kennzeichenmissbrauch laut Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Wie sind die Regeln für Kennzeichen am Fahrradträger in anderen Ländern?

Benötigen Sie im Ausland auch ein drittes Kennzeichen für den Fahrradträger? In der Schweiz dürfen Nummernschilder nicht verdeckt werden, weshalb hier in diesem Fall ebenfalls ein zusätzliches Kennzeichen notwendig ist. Für das Autofahren in Österreich mit einem Fahrradträger genügt hingegen in der Regel ein besonderes Kennzeichen, auf dem nur die Nummer des Fahrzeugs steht.

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73 Kommentare

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  1. Berti sagt:

    Hallo,
    wenn ich meinen Fahrradträger für die Anhängerkupplung auf zwei Fahrzeugen nutzen möchte, brauche ich dann auch zwei Kennzeichen?
    Oder reicht es wenn ich das Kennzeichen von einem auf mich zugelassenen PKW nehme?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Berti,

      Sie benötigen ein weiteres Kennzeichen, da das Kennzeichen am Fahrzeug verdeckt wird. Unserem Text ist Folgendes zu entnehmen: “Gemäß § 10 Absatz 9 FZV soll das Kennzeichen am Ladungsträger wiederholt werden. Das Kfz-Kennzeichen für den Fahrradträger muss demnach dieselbe Nummer tragen und dieselben Anforderungen erfüllen wie das Original.” Sie können also nicht irgendein Kennzeichen am Fahrradträger anbringen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Christian sagt:

    Ist es notwendig, dass auf dem KFZ UND dem Fahrradträger auf der Anhängerkupplung ein Kennzeichen angebracht wird. … oder reicht eines am Fahrradträger aus?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christian,

      wenn Ihr Fahrradträger das hintere Kennzeichen bedeckt, benötigen Sie ein weiteres Kennzeichen für den Fahrradträger. Das hintere Kennzeichen Ihres Kfz dürfen Sie nicht abmontieren und am Fahrradträger montieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Bernhard sagt:

        In Österreich gibt es für den Fahrradträger (FT) die rote Nummerntafel, die in D aber nicht zugelassen ist. Daher muss die hintere Nummerntafel vom Auto am FT angebracht werden. ????? (z.B bei Fahrten über das deutsche Eck)

        • bussgeldkatalog.org sagt:

          Hallo Bernhard,

          grundsätzlich ist es in Deutschland so, dass ein Fahrradträger mit einem Nummernschild versehen sein muss, wenn dieser das Kennzeichen am Kfz überdeckt. Die rote Kennzeichentafel ist tatsächlich in Deutschland verboten. Offizielle Stellen raten dazu, ein speziell angefertigtes, normales drittes Kennzeichen zu verwenden. Ist eine solche Spezialanfertigung nicht möglich, kann in Ausnahmefällen das verdeckte Kennzeichen vom Kfz entfernt und an den Fahrradträger angebracht werden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • Dalo sagt:

            Klassischer Regelkonflikt, ein Auto aus Österreich ist in D zugelassen, es gibt aber kein drittes Kennzeichen um den Regeln in D zu entsprechen. Daher, nach bestem Wissen handeln und das Kennzeichen umstecken.

            Die Polizei ist in D übrigens nur bei dem Kennzeichen vorne sehr pingelig, das wird ja für Blitzer benötigt. Ich sehe oft genug Fahrzeuge die das hinten gar nicht korrekt wiederholen, sondern einfach irgendwo am Heck das Kennzeichen aufgedruckt haben. Scheint dafür in der Regel keinen Ärger zu geben.

  3. Walter sagt:

    Am Motorrad habe ich für Urlaubsfahrten einen werkzeuglos zu (de)montierenden Unterflurheckträger mit einem das Kennzeichen verdeckenden Aufbau. Am Motorrad habe ich noch das “Kuchenblech” genannte große Kennzeichen. Darf das Wiederholungszeichen am Unterflurträger der neuen Norm entsprechend kleiner sein oder ist das große alte Kennzeichen erforderlich?

  4. Thomas W. sagt:

    Hallo,
    ich bekomme ein neues Fahrzeug und behalte aber mein jetziges Kennzeichen (also die Nummer) bekomme aber neue Nummernschilder.
    Kann ich das “alte” vordere Nummernschild mit Stempel des Landkreises an meinem Fahrradträger (Kupplungsträger) montieren, oder muss es ein nicht gestempeltes sein? Kennzeichen dann ist das gleiche wie am Fahrzeug.

  5. Stefan sagt:

    Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben. So weit so gut. Ob dies aber auch für das nach § 10 Abs. 9 FZV wiederholte Kennzeichen am Fahrradträger gilt, ist aus Ihrem Beitrag nicht genau herauszulesen. Braucht der Fahrradträger auch eine Kennzeichenbeleuchtung? Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich immer nur um eine temporäre Nutzung handelt, erscheint mir eine Kennzeichenbeleuchtung am Fahrradträger entbehrlich.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Stefan,

      auch für den Fahrradträger muss eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. werner d. sagt:

    hatte vor kurzem ein heftige Diskussion frage
    was muss der Autofahrer erfüllen wenn er sich meinen kupplungsträger ausleiht

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Werner,

      verdeckt der Träger das Kennzeichen teilweise oder vollständig, muss ein Folgekennzeichen angebracht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Kathrin sagt:

    Hallo,
    brauche ich für einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kathrin,

      unseres Kenntnistandes nach muss keine ABE vorgelegt werden. Die Prüfnummer auf dem Fahrradträger sollte ausreichen. Genauere Informationen erhalten Sie unter anderem im Fachhandel.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. mathias sagt:

    Hallo
    Ich mein Wohnmobil hat eine Saisonzulassung. Muss dann das Dritte Kennzeichen auch den hinweiß auf Saisonzulassung haben oder kann der zusatz entfallen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mathias,

      das Folgekennzeichen kommt ohne Saisonangabe aus.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Vera sagt:

        Hallo,

        gilt das auch für den umgekehrten Fall? Mein Fahrzeug ist ganzjährig zugelassen. Ich habe noch alte Saisonkennzeichen von einer früheren Zulassung mit identischen Zeichen. Kann ich es für den Fahrradträger verwenden? Auch außerhalb der aufgedruckten Saison?
        LG Vera

  9. Herbie sagt:

    Hallo,
    Ich fahre von Österreich, über Italien, nach Frankreich!
    Hab einen Heckfahrradträger mit roter Nummerntafel!
    In Italien ist die meines Wissens erlaubt, wie sieht das in Frankreich aus?
    Wenn nicht erlaubt, darf ich die originale vom Kfz auf den Fahrradträger montieren?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Herbie,

      hierzu liegen uns leider keine verlässlichen Informationen vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Max sagt:

    Bitte Bußgeldkatalog

  11. Frank sagt:

    Hallo
    Habe auf dem Weg in den Urlaub das Nummernschild vom Fahrradträger verloren
    Hier gibt’s weit und breit keinen schildermacher
    Reicht für die Heimfahrt auch ein Schild aus Pappe ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Frank,

      eigentlich nicht – aber laut Ihren Beschreibungen bleibt Ihnen ja nichts anderes übrig. Sobald Sie die Möglichkeit haben, sollten Sie sich um Ersatz kümmern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Clemens sagt:

    Hallo,

    die Polizei Berlin unterrichtet in ihrem Verkehrsrechtunterricht, dass ein selbst gemaltes Schild aus Pappe am Fahrradträger reicht.

    M.M.n ist das quatsch und widerspricht den Vorschriften.

    Was sagen Sie dazu?

    Mfg

  13. Thomas sagt:

    Hallo,
    ich möchte ein Nummernschild für meinen neuen Fahrradträger im Internet bestellen.
    Muss ich nach Erhalt eigentlich auch den Stempel der Zulassungsstelle haben oder reicht das “nackte” Schild ?
    Gruß Thomas

  14. Schlaumi51 sagt:

    Kann das zusätzliche Nummernschild an einem Fahrradträger (entwertetes Frontnummernschild) bei gleichem Kennzeichen genommen werden. Darf an Stelle des zerstörten Siegel ein Fake Siegel angebracht werden (Smile o.ä.)

  15. Raph sagt:

    “Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden”.

    Hallo. Woraus ergibt sich, dass das es ein Kennzeichen für den Fahrradanhänger nach den Vorgaben des § 10 gestaltet sein muss. Es wird nur gefordert, dass das Kennzeichen wiederholt wird. Somit reicht ein Pappschild, soweit es deutlich zu lesen ist.
    Absatz zwei spricht von einem Kennzeichenschild und dessen Ausgestaltung. Aber Absatz 9 spricht von der Wiederholung des Kennzeichens und nicht von der weiteren Anbringung eines Kennzeichenschildes.
    Deswegen erschließt sich mir zur Zeit nicht weshalb ein Kennzeichen gleich dem Kennzeichenschild gestellt wird.
    Aber vielleicht können sie mir da helfen.

  16. Jürgen sagt:

    High,
    darf ich mein Fahrzeug mit Heckträger (ohne Fahrräder) fahren oder muss ich diesen nach Gebrauch sofort abmontieren?
    Das gleiche für die abnehmbare Anhängerkuppelung….?

    Gruß
    Jürgen

  17. Claus sagt:

    Hallo Thomas, die Antwort steht ja eigentlich oben im Text:
    “Laut FZV muss das Folgekennzeichen am Fahrradträger nicht abgestempelt sein. Das bedeutet, sie benötigen keine Stempelplakette von der Zulassungsbehörde.”

  18. Markus sagt:

    Hallo. Darf ich a andere Sachen auf dem fahrradtrager transportieren

    • Uwe sagt:

      Warum nicht, wenn es ordentlich gesichert ist und die zulässige Last nicht überschreitet.
      Für die Ladungssicherung ist der KFZ-Führer verantwortlich.

  19. N.,Ulrich sagt:

    Hallo,
    ich habe meinen PKW 2019 als “Saison-Kfz” von Mai-Oktober umgemeldet und auch die entsprechenden Nummernschilder
    angebracht.
    Kann ich für meinen jetzt gekauften Fahrradträger für die Anhängekupplung ein
    altes Nummernschild, also ohne Saison-Nutzungsnachweis (Rot/Schwarz), benutzen?

    Mit besten Grüßen
    Ulrich N.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ulrich,

      ein Fahrzeug darf nur mit dem Kennzeichen geführt werden, auf das es aktuell zugelassen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Ralf sagt:

    … und wie verhält sich dieser Satz in der Schweiz??

    „Laut FZV muss das Folgekennzeichen am Fahrradträger nicht abgestempelt sein. Das bedeutet, sie benötigen keine Stempelplakette von der Zulassungsbehörde.“

    Selbst der Grenzzoll “kann/will” mir hierzu keine Aussage geben, aber bestätigen wird es auch niemand.
    Gruß Ralf

  21. Holger sagt:

    Darf ich ein Rad auf dem Anhängerträger mitführen, wenn es breiter ist als der Wagen? Beispiel: Rad ist 1,88m, Auto ist 1,50m breit, evtl mit Spiegeln 1,80m.
    Danke für die Antwort

  22. Niels sagt:

    Hallo,
    ich habe mit dem Fahrzeugwechsel neue Nummernschilder bekommen. Allerdings hat sich das Kennzeichen nicht geändert.

    Darf ich nun an einem Fahrradträger für die AHK das alte, ungültig gemachte Kennzeichen benutzen ( also das Wappen weggekratzt ), oder muss ich ein neues, “unbeschädigtes” Kennzeichen kaufen…!??

    Frage, weil es ja kein gestempeltes Kennzeichen sein muss, dürfte ein für ” PKW-ungültiges” auch gehen, oder…!?

    Vielen Dank
    Niels

  23. Dieter sagt:

    Muß die Beleuchtung des Trägers diesen mindestabstand von 40 cm einhalten wie Leuchten vom Fahrzeug selber ?
    Wenn der Träger am Wohnmobil schmaler ist ?

    Dieter

  24. Meisel sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    im üblichen Gebrauch ist mir die Verwendung des Fahrradträger in Kombination mit einem Folgekennzeichen bekannt.
    Ich habe jedoch mehrere Fahrzeuge auf denen ich ein & den selben Fahrradträger einsetzen möchte, bzw. möchte diesen auch verleihen.
    Gibt es analog zum Anhänger eine Möglichkeit NUR für den Fahrradträger ein eigens Kennzeichen zu bekommen, das analog zum KFZ Anhänger, eben nicht jedes mal ein Folgekennzeichen benötigt wird, da ja durch ein eigens für/auf den Fahrradträger zugelassenes Kennzeichen existiert& somit der Halter / Verantwortliche bestimmbar ist?
    Es ist sonst schlicht lästig & außerhalb der Öffnungszeiten von Firmen die Kennzeichen prägen unmöglich, einfach analog zum KFZ Anhänger, eben diesen mal an einem Sonntag/ Feiertag zu vermieten.
    Das ist für mich unpraktisch.
    Vielen lieben Dank für Ihre Antwort bereits im Voraus .
    Meisel

  25. Wolfgang G. sagt:

    Hallo
    dürfen Magnet Nummernschilder am Fahrradträger benutzt werden?, da ich 2 Fahrzeuge habe mit denen ich den Träger benutze.

  26. Helge sagt:

    Hallo,

    Dürfen bei einem Wechsel des Fahrzeugs Verbrennung auf Elektro die alten Kennzeichen des Vorgängerfahrzeugs ohne dem E(Kennzeichen hat sich ansonsten nicht geändert) am Fahrradträger angebracht werden. Frage analog zu Saisonkennzeichen.

  27. Nils K. sagt:

    Hallo, Gilt das mit dem verdeckten Nummerschild nur für den Träger selbst bzw muss das Kennzeichen auch bei montierten Fahrrädern komplett zu sehen sein? Ich fahre eine Limousine und es ist sehr schwer einen passenden Träger zu finden für die Heckklappe wo das Nummerschild bei montierten Rädern komplett zu sehen ist. MFG

  28. Thomas sagt:

    Hallo,
    Darf ich mein hintere Kennzeichen bei Gebrauch des Fahrradträgers abschrauben und am Träger montieren?

  29. Geli sagt:

    Ich möchte meinen Fahrradträger mit meinem Kennzeichen an meine Tochter verleihen.
    Kann sie diesen mit meinem Kennzeichen benutzen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Geli,

      der Fahrradträger muss dasselbe Kennzeichen abbilden wie das Fahrzeug, an dem dieser befestigt ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Bernd sagt:

    Hallo
    Muß das Nummernschild für den Fahradträger unbedingt geprägt werden oder kann man die KFZ Zeichen auch selbst drauf zeichnen.
    Das Problem bei mir ist das ich alle 9 Monate ein neues Auto mit neuem Kennzeichen bekomme
    Vielen Dank
    Bernd

  31. Rejk D. sagt:

    Hallo,
    Ich wollte mich hier mal erkundigen ob man an einem LKFZ auch Mopedauto oder Microcar gennant einen Fahrradträger montieren darf?
    Die Frage bezieht sich auf Heckträger und auf Dachträger.

    Mit Freundlichen Grüssem

  32. Patrick sagt:

    Wenn durch einen Heckträger das Kennzeichen nicht verdeckt ist, da sich keine Fahrräder auf dem Träger befinden, muss dann am Heckträger trotzdem das Kennzeichen des Autos wiederholt werden?
    Laut obigem Text (siehe unten) nicht.
    “Wann ist ein Kennzeichen für den Fahrradträger nötig?

    Wenn das hintere Kennzeichen durch den Fahrradträger oder die Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird, muss am Fahrradträger ein Kennzeichen angebracht werden.”

  33. Klaus sagt:

    Hallo,

    mein Kennzeichen für den Fahrradträger, hat an der Stelle, an dem das Original KFZ-Kennzeichen seine Stempel hat, einen Bindestrich. Ist dies richtig?

  34. Heiko sagt:

    Hallo.
    Darf ich an meinem Fahrradträger ein rechteckiges Kennzeichen montieren und das noch außermittig unter der linken Rückleuchte? An der besagten Rückleuchte ist die Kennzeichenbeleuchtung integriert.
    Vielen Dank für ihre Antwort!

  35. Christos sagt:

    Ich habe mein WOMO jetzt für das ganze Jahr angemeldet. Darf ich das frühere Saisonkennzeichen für den Fahrradträger nutzen? Stempel und Saisonzahlen würde ich abdecken

  36. Alex sagt:

    Hab ein Bussgeld von EUR 60,- erhalten, da ich den Fahrradträger (Anhängerkupplung) vor Abfahrt montiert, aber noch nicht das Kennzeichen gewechselt hatte. Da noch kein Fahrrad geladen war, gab es keine vollständige oder teilweise Verdeckung durch den Ladungsträger. Soll ich mich gegen das Bussgeld wehren?

  37. Philipp sagt:

    Hallo muss das Kennzeichen genau das selbe sein oder reicht es das es ein Kennzeichen vom gleichen Versicherungsnehmer ist Beispiel ich besitze 2 Autos und möchte auf beiden den Fahrradträger nutzen muss ich jedes mal das Kennzeichen wechseln?

  38. Paul R sagt:

    Hallo, wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch den Fahrradträger verdeckt wird und es der Fahrzeugführer vor Fahrtantritt wusste (rechtswidrige Absicht liegt trotzdem nicht vor), liegt dann nicht schon ein Kennzeichenmissbrauch nach 22 StVG Abs. 2 vor? Bitte um Antwort und kurze Erklärung dazu! Aus meiner Sicht ist hierdurch das amtliche Kennzeichen verdeckt bzw. in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt und wenn der Fahrer davon wusste, müsste doch der Absatz greifen oder verstehe ich da etwas falsch?

  39. Silke sagt:

    Hallo!
    Habe ein neues Fahrzeug mit „E“ auf dem Kennzeichen, muss dass Kennzeichen am Fahrradträger auch den Zusatz „E“ haben, oder kann ich das alte Kennzeichen (natürlich gleiche Nummer) weiterverwenden?
    Vielen Dank im Voraus!

  40. Andreas sagt:

    Ich bekomme über den Sommer für 6 Monate im monatlichen Wechsel einen Leihwagen, muss ich jedes mal ein neues Nummernschild für den Radträger kaufen, oder gibt es da für Leihwagen eine Sonderregelung? Ich müsste sonst innerhalb 6 Monaten 7 Nummernschilder kaufen.

  41. Ralf sagt:

    Hallo, möchte gerne was fragen;
    Vor 2 Jahren habe ich mein Ford Ranger Pickup bei geöffneten Heckklappe mit 4 Fahrradträger auf selbst gebauten Rahmen befestigen auf Pritsche.
    Die Fahrräder sind mit Festzurrgurte am Ösen befestigt.
    Laut Dekra wäre ohne Probleme geben.
    Wie durch Zufall habe ich gelesen, da bei geöffneten Heckklappe den Nummerschild schlecht sehen konnte.
    Dabei wäre es strafbar oder nicht.
    Obwohl ich schon in Österreich, Allgäu sowie NRW viel gefahren war.
    Was soll ich noch machen?
    Soll ich 3. Nummernschild am Rahmen oder an der Kante eines Heckklappe anbringen oder nicht?

  42. Frau sagt:

    Hallo,
    Ich habe 2 Fahrzeuge mit identischem Kennzeichen (nur veränderte Buchstaben des LK) mit denen ich den Heckfahrradträger nutze. In meinem Landkreis gibt es mehrere Kennzeichen HZ und QLB. Muss ich trotzdem ein anderes Kennzeichen am Träger haben, ob wohl das Kennzeichen gleich ist, nur die vorderen Buchstaben anders sind?

  43. Ani sagt:

    Hallo,

    ich stehe vor einer kniffeligen Aufgabe. Wir leihen uns für die Rückreise einer Fahrradtour am Zielort ein Auto.
    Ebenfalls mieten wir uns ein Fahrradträger (Anhängerkupplung) von einer anderen Firma. Nun weiß ich nicht,
    welches Kennzeichen das Mietauto hat und kann dementsprechend auch das zusätzliche Nummernschild
    nicht vorab fertigen lassen. Der Autovermieter kann mir auch kein Auto garantieren. Gibt es dazu eine Regelung?

    Grüße
    Ani

  44. Hubrich sagt:

    Muss das E vom Autokennzeichen auch auf dem Fahrradträgerkennzeichen sein?

  45. Thomas sagt:

    hallo,
    kann ich meine KFZ mit Fahrradträger und Fahrrädern auf ein öffentlichen Parkplatz ohne Kennzeichen am Träger abstellen? Kennzeichen sind vorne und hinten am KFZ dran. Es handelt sich nur um das abstellen und nicht um das fahren im Straßenverkehr.

    MfG

  46. Axel sagt:

    Muss das E vom Autokennzeichen auch auf dem Fahrradträgerkennzeichen sein?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Axel,

      der Fahrradträger muss dasselbe Kennzeichen abbilden wie das Fahrzeug, an dem dieser befestigt ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  47. Nils sagt:

    Hallo
    Ich habe einen skiträger
    Auf dem träger ist eine kennzeichenhalterung aber keinerlei Beleuchtung und keine Nummer die für die Zulassung oder ä. stehen könnte
    Darf ich den deshalb so betreiben oder was muss ich erfüllen?

  48. Berti sagt:

    Wie teuer ist das Bußgeld in den Niederlanden wenn der Fahradgepäckteäger ein anderes Nummernschild hat als das Auto. (Wollten wir uns bon Bekannten Leihen, fahren morgen los und haben jetzt erst mitbekommen, dass ein Nummernschild notwendig ist 🙈
    Danke

  49. Lisa sagt:

    Das Auto wurde ein Hybrid und hat nun ein Kennzeichen mit einem E. Das Kennzeichen an sich ist gleich geblieben. Muss nun das bestehende Kennzeichen für den Fahrradträger auch getauscht werden zu einem Kennzeichen mit einem E?

  50. Frank sagt:

    Hallo, ich habe einen Thule Fahrradträger und da passen die Schilder mit 52 cm breite nicht rein. Darf man auch 46 cm breite verwenden oder ist das eine Ordnungswidrigkeit?

    Besten Dank.

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