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Sind Kfz-Kennzeichen für Fahrradträger notwendig?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Mancher Fahrradträger benötigt ein Nummernschild

Das Kennzeichen für den Fahrradträger muss als drittes Nummernschild angebracht werden.
Das Kennzeichen für den Fahrradträger muss als drittes Nummernschild angebracht werden.

Wenn das Fahrrad mit dem Pkw befördert werden soll, z. B. auf der Fahrt in den Urlaub oder zur Trainingsstrecke, ist eine spezielle Vorrichtung zur Befestigung nötig. Ein Fahrradträger kann am Auto angebracht werden und ermöglicht so den Transport des Zweirads.

Allerdings ist unter Umständen ein Nummernschild für den Fahrradträger erforderlich.

Welche Arten von Fahrradträgern müssen mit einem Autokennzeichen versehen werden?

Muss das Kennzeichen für Fahrradträger bestimmte Vorgaben erfüllen? Welche Strafe zieht der Verstoß gegen die Kennzeichenpflicht für Fahrradträger nach sich?

Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Ratgeber.

FAQ: Kennzeichen für Fahrradträger

Wann ist ein Kennzeichen für den Fahrradträger nötig?

Wenn das hintere Kennzeichen durch den Fahrradträger oder die Ladung teilweise oder vollständig verdeckt wird, muss am Fahrradträger ein Kennzeichen angebracht werden.

Wie muss das Kennzeichen am Fahrradträger aussehen?

Das Kennzeichen am Fahrradträger muss genauso aussehen wie das Original, mit dem Unterschied, dass dieses nicht abgestempelt sein muss.

Wie viel kostet ein Kennzeichen für den Fahrradträger?

Ein Kennzeichen für den Fahrradträger kostet je nach Anbieter 10 bis 50 Euro. Fehlt das zusätzliche Kennzeichen, kann das ein Bußgeld von 60 Euro zur Folge haben.

Kennzeichen für Fahrradträger und Anhänger im Video erklärt

In diesem Video erfahren Sie, wann Sie ein Kennzeichen für Ihren Fahrradträger oder Ihren Anhänger benötigen.
In diesem Video erfahren Sie, wann Sie ein Kennzeichen für Ihren Fahrradträger oder Ihren Anhänger benötigen.

Welcher Fahrradträger erfordert ein Kennzeichen?

Nicht jeder Fahrradträger braucht ein Kfz-Kennzeichen. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist definiert, wann ein Kennzeichen für Fahrradträger vorgeschrieben ist. Dort hießt es in § 10 Absatz 9 Satz 1 FZV:

Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.

Das bedeutet, dass nur Fahrradträger von der Vorschrift betroffen sind, durch die das hintere Autokennzeichen verdeckt wird. Daher ist es entscheidend, welche Art des Fahrradträgers Sie verwenden.

Welche Fahrradträger gibt es?

Es existieren unterschiedliche Formen von Fahrradträgern. Dazu gehören unter anderem:

  • Dachträger
  • Kupplungsträger
  • Heckträger
Dachträger

Ein Dachträger wird, wie der Name schon sagt, auf dem Autodach montiert. Die darauf befestigten Fahrräder stehen in der Regel aufrecht. Diese Variante des Fahrradträgers bietet einige Vorteile: Die Räder versperren dem Fahrer nicht die Sicht. Sie verdecken außerdem auch nicht das hintere Kennzeichen, weshalb kein Nummernschild am Fahrradträger angebracht werden muss. Der Umfang des Pkw in die Länge und Breite verändert sich nicht, sodass das Rangieren des Fahrzeugs keine Probleme bereitet.

Dem stehen jedoch auch Nachteile gegenüber: Das Auto gewinnt durch die Fahrräder auf dem Dach erheblich an Höhe. Daher ist z. B. bei der Einfahrt in Parkhäuser Vorsicht geboten. Aufgrund des durch die Fahrräder erhöhten Luftwiderstands steigt außerdem der Benzinverbrauch.

Kupplungsträger
Für einen Fahrradträger an der Anhängerkupplung ist ein Nummernschild erforderlich.
Für einen Fahrradträger an der Anhängerkupplung ist ein Nummernschild erforderlich.

Bei dieser Form wird der Fahrradträger an der Anhängerkupplung, genauer gesagt auf dem Kupplungskopf befestigt. Der Vorteil daran ist, dass die Räder bei einem Auffahrunfall nicht nach vorn herunterfallen können. Einige Kupplungsträger sind mitsamt der Fahrräder abklappbar, sodass Zugang zum Kofferraum besteht. An dieser Fahrradträgerform muss ein zusätzliches Kennzeichen angebracht werden, da sie das hintere Autokennzeichen verdeckt.

Heckträger

Diese Variante wird an der Heckklappe montiert. Einige Modelle schränken die Sicht des Fahrers nach hinten ein. Zwar sitzen manche Heckträger so hoch, dass das Nummernschild nicht verdeckt wird. Doch wenn es nicht zu sehen sein sollte, muss ein Kfz-Kennzeichen an diesem Fahrradträger angebracht werden.

Fahrradträger an der Anhängerkupplung benötigen ein Kennzeichen. Das gilt auch für einige Heckträgermodelle. Nur Dachträger sind davon ausgenommen.

Wie muss das Nummernschild für den Fahrradträger aussehen?

Gemäß § 10 Absatz 9 FZV soll das Kennzeichen am Ladungsträger wiederholt werden. Das Kfz-Kennzeichen für den Fahrradträger muss demnach dieselbe Nummer tragen und dieselben Anforderungen erfüllen wie das Original. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Laut FZV muss das Folgekennzeichen am Fahrradträger nicht abgestempelt sein. Das bedeutet, sie benötigen keine Stempelplakette von der Zulassungsbehörde.

Welche Vorgaben haben Kfz-Kennzeichen zu erfüllen? Die Beschriftung auf dem Schild muss in schwarz gehalten sein. Sie erfolgt auf weißem Grund mit schwarzem Rand. Auf Nummernschildern dürfen in der Regel keine Abdeckungen wie Folie angebracht werden. Sie sollen reflektierend sein. Kennzeichenschilder müssen der DIN 74069 entsprechen.

Details zur Ausgestaltung sind in Anlage 4 FZV festgelegt. Demnach benötigen Kennzeichen folgende Maße:

  • Breite (Größtmaß): 520 mm
  • Höhe (Größtmaß): 110 mm

Vorgegeben sind außerdem unter anderem die Schrifthöhe sowie die Schriftart. Zulässig sind nur Schriftmuster der “Schrift für Kfz-Kennzeichnen” der Bundesanstalt für Straßenwesen. Diese Schriftarten erschweren eine Fälschung. All diese Vorgaben gelten in der Regel auch für Kennzeichen für Fahrradträger.

Außerdem ist für hintere Kennzeichen eine Beleuchtungseinrichtung vorgeschrieben. Laut § 10 Absatz 9 FZV darf das Kfz-Schild für den Fahrradträger in einigen Fällen auf dem Leuchtenträger montiert werden. Das hängt davon ab, ob Leuchtenträger für das betreffende Fahrzeug zulässig sind. In § 49a Absatz 9 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sind diese Fahrzeuge aufgelistet.

Das hintere Kennzeichen muss trotzdem am Auto befestigt bleiben, auch wenn es durch den Fahrradträger verdeckt wird und dieser ein Nummernschild trägt.

Kennzeichen für Fahrradträger: Welche Kosten sind zu erwarten?

Ein Nummernschild für Fahrradträger verursacht Kosten.
Ein Nummernschild für Fahrradträger verursacht Kosten.

Wie teuer ist ein zusätzliches Autokennzeichen für den Fahrradträger? In der Regel ist mit einem Preis zwischen 10 und 50 Euro zu rechnen. Ein Schildermacher kann das Nummernschild herstellen. Es ist auch möglich, das Kennzeichen für den Fahrradträger im Internet zu erwerben.

Sie sollten aber auf jeden Fall darauf achten, dass das Schild den gesetzlichen Vorschriften entspricht, damit Sie keine Sanktion riskieren. Wenn Sie Fragen zum Zusatzkennzeichen für Fahrradträger haben, können Sie sich an die örtliche Zulassungsbehörde wenden.

Welche Sanktion droht, wenn das Nummernschild am Fahrradträger fehlt?

Für das Fahren ohne zusätzliches Kennzeichen am Fahrradträger droht ein Bußgeld von 60 Euro. Ist das Kennzeichen mit Folie oder Glas bedeckt, werden in der Regel 65 Euro Bußgeld fällig.

Trägt das Kfz-Schild jedoch z. B. nicht die Nummer Ihres Kennzeichens, kann dies als Kennzeichenmissbrauch gewertet werden. Gemäß § 22 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird dieses Vergehen mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert. Übrigens werden laut § 22 Absatz 2 StVG auch folgende Personen auf diese Weise bestraft:

Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

Außerdem erhält der Täter für Kennzeichenmissbrauch laut Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Wie sind die Regeln für Kennzeichen am Fahrradträger in anderen Ländern?

Benötigen Sie im Ausland auch ein drittes Kennzeichen für den Fahrradträger? In der Schweiz dürfen Nummernschilder nicht verdeckt werden, weshalb hier in diesem Fall ebenfalls ein zusätzliches Kennzeichen notwendig ist. Für das Autofahren in Österreich mit einem Fahrradträger genügt hingegen in der Regel ein besonderes Kennzeichen, auf dem nur die Nummer des Fahrzeugs steht.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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74 Kommentare

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  1. Ralf
    Am 31. Mai 2019 um 13:00

    … und wie verhält sich dieser Satz in der Schweiz??

    „Laut FZV muss das Folgekennzeichen am Fahrradträger nicht abgestempelt sein. Das bedeutet, sie benötigen keine Stempelplakette von der Zulassungsbehörde.“

    Selbst der Grenzzoll “kann/will” mir hierzu keine Aussage geben, aber bestätigen wird es auch niemand.
    Gruß Ralf

  2. N.,Ulrich
    Am 20. Mai 2019 um 7:04

    Hallo,
    ich habe meinen PKW 2019 als “Saison-Kfz” von Mai-Oktober umgemeldet und auch die entsprechenden Nummernschilder
    angebracht.
    Kann ich für meinen jetzt gekauften Fahrradträger für die Anhängekupplung ein
    altes Nummernschild, also ohne Saison-Nutzungsnachweis (Rot/Schwarz), benutzen?

    Mit besten Grüßen
    Ulrich N.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2019 um 15:32

      Hallo Ulrich,

      ein Fahrzeug darf nur mit dem Kennzeichen geführt werden, auf das es aktuell zugelassen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Markus
    Am 18. Mai 2019 um 14:54

    Hallo. Darf ich a andere Sachen auf dem fahrradtrager transportieren

    • Uwe
      Am 15. Februar 2023 um 16:26

      Warum nicht, wenn es ordentlich gesichert ist und die zulässige Last nicht überschreitet.
      Für die Ladungssicherung ist der KFZ-Führer verantwortlich.

  4. Claus
    Am 13. Mai 2019 um 16:37

    Hallo Thomas, die Antwort steht ja eigentlich oben im Text:
    “Laut FZV muss das Folgekennzeichen am Fahrradträger nicht abgestempelt sein. Das bedeutet, sie benötigen keine Stempelplakette von der Zulassungsbehörde.”

  5. Jürgen
    Am 7. Mai 2019 um 19:23

    High,
    darf ich mein Fahrzeug mit Heckträger (ohne Fahrräder) fahren oder muss ich diesen nach Gebrauch sofort abmontieren?
    Das gleiche für die abnehmbare Anhängerkuppelung….?

    Gruß
    Jürgen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 15:18

      Hallo Jürgen,

      sofern beides zugelassen ist, ist dies gesetzlich erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Raph
    Am 25. April 2019 um 18:29

    “Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden”.

    Hallo. Woraus ergibt sich, dass das es ein Kennzeichen für den Fahrradanhänger nach den Vorgaben des § 10 gestaltet sein muss. Es wird nur gefordert, dass das Kennzeichen wiederholt wird. Somit reicht ein Pappschild, soweit es deutlich zu lesen ist.
    Absatz zwei spricht von einem Kennzeichenschild und dessen Ausgestaltung. Aber Absatz 9 spricht von der Wiederholung des Kennzeichens und nicht von der weiteren Anbringung eines Kennzeichenschildes.
    Deswegen erschließt sich mir zur Zeit nicht weshalb ein Kennzeichen gleich dem Kennzeichenschild gestellt wird.
    Aber vielleicht können sie mir da helfen.

  7. Schlaumi51
    Am 25. März 2019 um 21:17

    Kann das zusätzliche Nummernschild an einem Fahrradträger (entwertetes Frontnummernschild) bei gleichem Kennzeichen genommen werden. Darf an Stelle des zerstörten Siegel ein Fake Siegel angebracht werden (Smile o.ä.)

  8. Thomas
    Am 15. Januar 2019 um 13:21

    Hallo,
    ich möchte ein Nummernschild für meinen neuen Fahrradträger im Internet bestellen.
    Muss ich nach Erhalt eigentlich auch den Stempel der Zulassungsstelle haben oder reicht das “nackte” Schild ?
    Gruß Thomas

  9. Clemens
    Am 8. Juli 2018 um 12:30

    Hallo,

    die Polizei Berlin unterrichtet in ihrem Verkehrsrechtunterricht, dass ein selbst gemaltes Schild aus Pappe am Fahrradträger reicht.

    M.M.n ist das quatsch und widerspricht den Vorschriften.

    Was sagen Sie dazu?

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 12:14

      Hallo Clemens,

      nein, im Regelfall ist das nicht zulässig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Frank
    Am 7. Juli 2018 um 21:06

    Hallo
    Habe auf dem Weg in den Urlaub das Nummernschild vom Fahrradträger verloren
    Hier gibt’s weit und breit keinen schildermacher
    Reicht für die Heimfahrt auch ein Schild aus Pappe ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 11:47

      Hallo Frank,

      eigentlich nicht – aber laut Ihren Beschreibungen bleibt Ihnen ja nichts anderes übrig. Sobald Sie die Möglichkeit haben, sollten Sie sich um Ersatz kümmern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Max
    Am 27. Juni 2018 um 11:18

    Bitte Bußgeldkatalog

  12. Herbie
    Am 9. Juni 2018 um 8:19

    Hallo,
    Ich fahre von Österreich, über Italien, nach Frankreich!
    Hab einen Heckfahrradträger mit roter Nummerntafel!
    In Italien ist die meines Wissens erlaubt, wie sieht das in Frankreich aus?
    Wenn nicht erlaubt, darf ich die originale vom Kfz auf den Fahrradträger montieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 16:17

      Hallo Herbie,

      hierzu liegen uns leider keine verlässlichen Informationen vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. mathias
    Am 1. Juni 2018 um 18:28

    Hallo
    Ich mein Wohnmobil hat eine Saisonzulassung. Muss dann das Dritte Kennzeichen auch den hinweiß auf Saisonzulassung haben oder kann der zusatz entfallen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 11:31

      Hallo Mathias,

      das Folgekennzeichen kommt ohne Saisonangabe aus.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Vera
        Am 12. April 2023 um 14:03

        Hallo,

        gilt das auch für den umgekehrten Fall? Mein Fahrzeug ist ganzjährig zugelassen. Ich habe noch alte Saisonkennzeichen von einer früheren Zulassung mit identischen Zeichen. Kann ich es für den Fahrradträger verwenden? Auch außerhalb der aufgedruckten Saison?
        LG Vera

  14. Kathrin
    Am 21. Mai 2018 um 21:18

    Hallo,
    brauche ich für einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:43

      Hallo Kathrin,

      unseres Kenntnistandes nach muss keine ABE vorgelegt werden. Die Prüfnummer auf dem Fahrradträger sollte ausreichen. Genauere Informationen erhalten Sie unter anderem im Fachhandel.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. werner d.
    Am 21. Mai 2018 um 6:10

    hatte vor kurzem ein heftige Diskussion frage
    was muss der Autofahrer erfüllen wenn er sich meinen kupplungsträger ausleiht

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:03

      Hallo Werner,

      verdeckt der Träger das Kennzeichen teilweise oder vollständig, muss ein Folgekennzeichen angebracht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Stefan
    Am 26. April 2018 um 13:49

    Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben. So weit so gut. Ob dies aber auch für das nach § 10 Abs. 9 FZV wiederholte Kennzeichen am Fahrradträger gilt, ist aus Ihrem Beitrag nicht genau herauszulesen. Braucht der Fahrradträger auch eine Kennzeichenbeleuchtung? Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich immer nur um eine temporäre Nutzung handelt, erscheint mir eine Kennzeichenbeleuchtung am Fahrradträger entbehrlich.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 17:49

      Hallo Stefan,

      auch für den Fahrradträger muss eine Kennzeichenbeleuchtung vorhanden sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Thomas W.
    Am 4. März 2018 um 13:50

    Hallo,
    ich bekomme ein neues Fahrzeug und behalte aber mein jetziges Kennzeichen (also die Nummer) bekomme aber neue Nummernschilder.
    Kann ich das “alte” vordere Nummernschild mit Stempel des Landkreises an meinem Fahrradträger (Kupplungsträger) montieren, oder muss es ein nicht gestempeltes sein? Kennzeichen dann ist das gleiche wie am Fahrzeug.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 14:18

      Hallo Thomas,

      erkundigen Sie sich am besten bei der Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • walter
        Am 17. August 2022 um 9:55

        wie sind die Vorschriften in Italien?

  18. Walter
    Am 24. November 2017 um 20:34

    Am Motorrad habe ich für Urlaubsfahrten einen werkzeuglos zu (de)montierenden Unterflurheckträger mit einem das Kennzeichen verdeckenden Aufbau. Am Motorrad habe ich noch das “Kuchenblech” genannte große Kennzeichen. Darf das Wiederholungszeichen am Unterflurträger der neuen Norm entsprechend kleiner sein oder ist das große alte Kennzeichen erforderlich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 16:24

      Hallo Walter,

      bitte wenden Sie sich an den örtlichen TÜV.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  19. Christian
    Am 18. August 2017 um 18:26

    Ist es notwendig, dass auf dem KFZ UND dem Fahrradträger auf der Anhängerkupplung ein Kennzeichen angebracht wird. … oder reicht eines am Fahrradträger aus?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2017 um 12:05

      Hallo Christian,

      wenn Ihr Fahrradträger das hintere Kennzeichen bedeckt, benötigen Sie ein weiteres Kennzeichen für den Fahrradträger. Das hintere Kennzeichen Ihres Kfz dürfen Sie nicht abmontieren und am Fahrradträger montieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Bernhard
        Am 24. August 2017 um 8:29

        In Österreich gibt es für den Fahrradträger (FT) die rote Nummerntafel, die in D aber nicht zugelassen ist. Daher muss die hintere Nummerntafel vom Auto am FT angebracht werden. ????? (z.B bei Fahrten über das deutsche Eck)

        • bussgeldkatalog.org
          Am 4. September 2017 um 9:10

          Hallo Bernhard,

          grundsätzlich ist es in Deutschland so, dass ein Fahrradträger mit einem Nummernschild versehen sein muss, wenn dieser das Kennzeichen am Kfz überdeckt. Die rote Kennzeichentafel ist tatsächlich in Deutschland verboten. Offizielle Stellen raten dazu, ein speziell angefertigtes, normales drittes Kennzeichen zu verwenden. Ist eine solche Spezialanfertigung nicht möglich, kann in Ausnahmefällen das verdeckte Kennzeichen vom Kfz entfernt und an den Fahrradträger angebracht werden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • Dalo
            Am 13. Januar 2018 um 15:51

            Klassischer Regelkonflikt, ein Auto aus Österreich ist in D zugelassen, es gibt aber kein drittes Kennzeichen um den Regeln in D zu entsprechen. Daher, nach bestem Wissen handeln und das Kennzeichen umstecken.

            Die Polizei ist in D übrigens nur bei dem Kennzeichen vorne sehr pingelig, das wird ja für Blitzer benötigt. Ich sehe oft genug Fahrzeuge die das hinten gar nicht korrekt wiederholen, sondern einfach irgendwo am Heck das Kennzeichen aufgedruckt haben. Scheint dafür in der Regel keinen Ärger zu geben.

  20. Berti
    Am 30. Juli 2017 um 17:59

    Hallo,
    wenn ich meinen Fahrradträger für die Anhängerkupplung auf zwei Fahrzeugen nutzen möchte, brauche ich dann auch zwei Kennzeichen?
    Oder reicht es wenn ich das Kennzeichen von einem auf mich zugelassenen PKW nehme?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:56

      Hallo Berti,

      Sie benötigen ein weiteres Kennzeichen, da das Kennzeichen am Fahrzeug verdeckt wird. Unserem Text ist Folgendes zu entnehmen: “Gemäß § 10 Absatz 9 FZV soll das Kennzeichen am Ladungsträger wiederholt werden. Das Kfz-Kennzeichen für den Fahrradträger muss demnach dieselbe Nummer tragen und dieselben Anforderungen erfüllen wie das Original.” Sie können also nicht irgendein Kennzeichen am Fahrradträger anbringen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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