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Kennzeichen ändern: Wann ist das möglich?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 9. Februar 2023

Kfz-Kennzeichen ändern: Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Welche Unterlagen benötigen Sie, um Ihr Kennzeichen zu ändern?
Welche Unterlagen benötigen Sie, um Ihr Kennzeichen zu ändern?

Durch ein Nummernschild sind alle Fahrzeuge eindeutig identifizierbar. Dies ist vor allem deshalb notwendig, damit bei einem Unfall oder einer Verkehrordnungswidrigkeit der Halter bzw. der Fahrer ausfindig gemacht werden kann.

Die Zuteilung eines Kennzeichens erfolgt stets beim Anmelden eines Kfz bei der Zulassungsstelle. Hier gibt es oftmals auch die Möglichkeit, ein altes Nummernschild eines stillgelegten Fahrzeugs auf ein neues zu übertragen oder sich ein Wunschkennzeichen auszuwählen. Wird beides nicht beantragt, erhalten Kraftfahrer ein Kennzeichen auf Zuteilung.

Doch wie verhält es sich, wenn Sie das Nummernschild nachträglich ändern wollen? Welche Unterlagen benötigen Sie für neue Schilder und was wird es kosten, das Kennzeichen zu ändern? Wir klären Sie auf.

FAQ: Kennzeichen ändern

Muss ich mein Kennzeichen ändern lassen?

Die Änderung des Kennzeichens kann beispielsweise bei einem Umzug, bei einer Neuanmeldung oder einem Halterwechsel sinnvoll sein. Eine Pflicht dazu besteht aber nicht.

Kann ich mein Kennzeichen ändern lassen?

Sie können Ihr Kennzeichen jederzeit ändern lassen und sich ein Wunschkennzeichen zuteilen lassen. Sie können dies bei einer Zulassungsstelle beantragen.

Was kostet es, das Kennzeichen zu ändern?

Die Kosten für eine Kennzeichenänderung sind nicht einheitlich geregelt. Das Kennzeichen ändern zu lassen, kostet ungefähr 30 Euro. Die Prägung des neuen Kennzeichens kostet auch noch einmal bis zu 20 Euro.

Keine Lust zu Lesen? Kennzeichenwechsel im Video

Video: Kennzeichen umschreiben
Video: Wann müssen Sie Ihr Kennzeichen umschreiben und wie kriegen Sie Ihr Wunschkennzeichen?
Auf der zuständigen Zulassungsstelle können Sie Ihr Autokennzeichen ändern lassen. Auch Wunschkennzeichen sind möglich.
Auf der zuständigen Zulassungsstelle können Sie Ihr Autokennzeichen ändern lassen. Auch Wunschkennzeichen sind möglich.

Gründe für eine Kennzeichenänderung

Ein neues Kennzeichen erhalten sie stets dann, wenn Sie ein Fahrzeug erstmalig in einem Landkreis auf Ihren Namen zulassen.

Es besteht zwar oftmals die Möglichkeit, ein altes Kennzeichen „mitzunehmen“ – dies erfolgt aber nur auf speziellen Antrag.

Beim neuen Nummernschild können Sie entscheiden, ob Sie dies zugeteilt bekommen oder ein Kennzeichen nach Wunsch ändern wollen.

Aber auch nach der Neuanmeldung (z. B. nach einem Umzug) gibt es die Möglichkeit, das Autokennzeichen zu ändern. Die Kosten dafür muss aber der Halter tragen, denn es handelt sich bei der sogenannten Umkennzeichnung um einen gebührenpflichtigen Verwaltungsakt. Eine Umkennzeichnung sollte stets bei Diebstahl bzw. Verlust der Nummernschilder erfolgen.

Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr mit den abhanden gekommenen Schildern in Verbindung gebracht wird und Sie für Verkehrsvergehen haften müssen. Sie beugen also einem Kennzeichenmissbrauch vor.

Manchmal besteht aber auch einfach nur der Wunsch, das Kennzeichen ändern zu lassen. Viele Kraftfahrer identifizieren sich mit der Kombination aus Buchstaben und Ziffern. Verändert sich Ihr Leben, wollen das manche gern über das Nummernschild Ihrer Umwelt mitteilen. Auch das ist ein legitimer Grund.

Was benötigen Sie, um das Autokennzeichen zu ändern?

Um das Kennzeichen ändern zu können, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, die Sie im Original zur Zulassungsstelle mitnehmen sollten.

Folgende Dokumente benötigen Privatpersonen:

  • Personalausweis bzw. Pass mit Meldebescheinigung
  • (ggf. Vollmacht)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (ehemals Fahrzeugbrief und -schein)
  • bisherige Nummernschilder
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • Bestätigung der Polizei (bei Diebstahl bzw. Verlust)
  • Unternehmen benötigen zusätzlich einen Auszug aus dem Handelszentralregister sowie die Gewerbeanmeldung.
  • Bei Vereinen ist ein Auszug aus dem Vereinsregister notwendig.
  • Minderjährige brauchen die Einwilligung und die Personalausweise beider Erziehungsberechtigten.

Nummernschild ändern: Welche Kosten kommen aus Sie zu?

Wunschkennzeichen: Sie können Ihr Nummernschild ändern und Ihre Wunschkombination beantragen.
Wunschkennzeichen: Sie können Ihr Nummernschild ändern und Ihre Wunschkombination beantragen.

Das Kfz-Kennzeichen zu ändern, verursacht Kosten, welche vom Halter getragen werden müssen. Die Höhe der Gebühren ist allerdings nicht einheitlich in der Bundesrepublik. Somit sind die Kosten, um ein Nummernschild zu ändern, vom jeweiligen Landkreis abhängig.

Die Verwaltungsgebühren liegen aber im Bereich von 30 Euro. Damit ist das neue Nummernschild allerdings noch nicht bezahlt. Geld kostet nämlich auch das Prägen, des neu zugeteilten Autokennzeichens. Dies erfolgt grundsätzlich durch private Anbieter. Entsprechend groß ist hierbei auch die Preisspanne.

Wollen Sie die neuen Schilder sofort haben, können Sie bei einem örtlichen Schilderhersteller ein Paar für ungefähr 20 Euro prägen lassen. Im Internet gibt es aber auch Anbieter, welche ein Nummernschild schon für unter drei Euro herstellen. Ein Preisvergleich lohnt sich also, wenn Sie das Kennzeichen ändern wollen. Insgesamt müssen Sie also ungefähr mit Kosten von 50 Euro rechnen.

Wie beantragen Sie ein Wunschkennzeichen?

Wollen Sie Ihrem Auto ein Nummernschild nach Ihren Wünschen verpassen, können Sie dies bei der Zulassungsstelle beantragen und Ihre Kennzeichen ändern. Häufig ist es sogar online möglich, nach einer entsprechenden Kombination zu suchen. Ist diese verfügbar, steht dem Vorhaben nichts im Wege. Der Preis dafür beträgt zusätzlich 12,20 Euro.

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Kennzeichen ändern: Wann ist das möglich?
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52 Kommentare

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  1. Betha sagt:

    Ich möchte meine Kennenzeichen ändern

  2. Daniela R. sagt:

    Kann ich bei einem Kennzeichenwechsel wegen Umzugs in einen anderen Bezirk auch die Versicherung wechseln?

    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Daniela,

      dies ist nicht möglich. Um die Kfz-Versicherung zu wechseln, müssen Sie diese ordentlich kündigen (in der Regel zum 31.12 des Jahres). Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Ihnen nur dann zu, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung vornimmt oder ein Schadensfall (Unfall) eintritt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Kathrin sagt:

    Hallo,
    ich hatte gestern einen kleinen Rempler und auf meinem vorderen Kennzeichen sind nun weiße Streifen zu sehen. Muss ich nun dringend ein neues Kennzeichen haben?
    Danke für die Hilfe
    Kathrin

  4. Kevin sagt:

    Hallo
    mein kennzeichen ist zurzeit ein zugewiesenes ich würde es aber gerne umändern in meine initialien ist dies grund oder reicht es nicht aus das mir das zugewiesene kennzeichen nicht gefällt?

  5. Anna sagt:

    Hallo,

    Ich würde gerne mein Kennzeichen ändern lassen. Ich bezahle derzeit mein Auto noch ab, sodass der Fahzeugbrief bei der Bank vorliegt. Dieser wird aber benötigt dafür. Frage ist, ob es dadurch überhaupt änderbar ist? Bzw. Wie man bei so einem Fall vorgeht?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Anna,

      bei der zuständigen Zulassungsstelle erhalten Sie die nötigen Informationen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • SE8DS sagt:

        Die Bank sendet auf Wunsch die Papiere zum zuständigen Straßenverkehrsamt und das Amt nach der “Ummeldung” zurück. Das lässt sich die Bank aber ordentlich bezahlen. Einfach mal bei der Bank Anfragen. Das wäre auch der Fall wenn man mitten in der Finanzierung umzieht.

  6. Nadine sagt:

    Hallo,
    wenn ich an meinem Fahrzeug eine Umkennzeichnung vornehmen möchte (mein Wunschkennzeichen ist nun verfügbar und wurde von mir reserviert), gilt diese Umkennzeichnung dann auch als Halterwechsel? Sprich, dass mein Auto nun “aus 2. Hand” ist?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Nadine,

      nein, solch ein Kennzeichenwechsel stellt keinen Halterwechsel dar. Schließlich ist der Wagen ja weiterhin auf Sie zugelassen. Grundsätzlich können Sie Ihr Kennzeichen jederzeit ändern, wenn Sie die entsprechenden Kosten tragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  7. Lutz sagt:

    Hatte bis jetzt ein Saisonkennzeichen für meinen PKW Anhänger.Will jetzt ganzjärig nutzen,habe schon eine neue Versicherung und eine neue EVB Nummer ,da die alte Versicherung zu teuer ist.Der TÜF muß auch jetzt im Dez.erneuert werden.Kommt die Tüfplakette auf ein neues Nummernschild oder kann ich mein altes Nummernschid weiter nutzen oder wie läuft das? Bitte genauen Ablauf dokumentieren.
    vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Lutz,

      die alten Nummernschilder können Sie nicht weiter verwenden, da auf diesen der Betriebszeitraum vermerkt ist – bei regulären Kennzeichen fällt dies weg. Ob Sie die alte Erkennungsnummer weiter führen können, ist bei der zuständigen Zulassungsstelle zu erfragen. Erfolgt die Hauptuntersuchung vor der Ummeldung, kommt die Plakette natürlich auf das Saisonkennzeichen. Bei der Ummeldung wird dann eine entsprechende Plakette auf das neue Schild geklebt. Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-zulassung/ oder bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Michael sagt:

    Guten Tag, ich habe mein Wunschkennzeichen in einer Kennzeichenbörse gefunden und wird mir für Summe X angeboten. Der Anbieter hat sein Fahrzeug noch gemeldet mit jenen Zeichen. Ich habe natürlich mein Fahrzeug auch noch Angemeldet. Das Angebotene Schild ist *** und ich ***. Können Sie mir den korrekten Ablauf erläutern sodass sich der Ablauf ohne Probleme gestaltet. Schilder sind M-ein Buchstabe eine Zahl. Vielen Dank Michael

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Michael,

      wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Betreiber der entsprechenden Plattform – wir können nicht wissen, wie der Kennzeichenverkauf dort gehandhabt wird.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  9. Danny sagt:

    Hallo,
    ich würde gern mein Nummernschild (Initialien + Zahlen) ändern, der Halter etc. Pp bleibt gleich.
    Habe ich dann ein Fahrzeughalter mehr im Brief?

  10. Christian sagt:

    Hallo, ich möchte die Nummernschilder meiner Fahrzeuge tauschen !
    Situation: Motorradnummer auf (neues) Auto und Motorrad eine neue (Wunsch-)Nummer.
    Ist das Grundsätzlich möglich oder zumindest denkbar?
    Grüße Chris

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christian,

      erkundigen Sie sich bitte direkt bei der örtlichen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. marko sagt:

    hallo,
    ich würde gerne mein wunschkennzeichen von einer dritten person abkaufen und dann mein Fahrzeug umkennzeichnen.
    ist das möglich und welche insgesamten kosten würde mich diese umkennzeichnung beinhalten.
    mfG
    Marko

  12. Bärbel sagt:

    Hey,
    wenn der Fahrzeug Finanziert ist und der Brief bei der Bank liegt kann ich trotzdem das Kennzeichen wechseln?
    Gruß

  13. Mert sagt:

    Hallo, darf man am Kennzeichen das blaue Geld ändern?

    Habe es jetzt öfters gesehen und wollte mal nachfragen, ob man das blaue durch eine schwarze Folie ersetzen darf, wo natürlich auch das D und die Eurosterne dabei sind.

    Mir wurde gesagt, dass man einen Auszug mitgeschickt bekommt, wo nach Paragrafen auch nochmal erklärt wird, dass es erlaubt ist.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Mert,

      laut einem Urteil eines Gerichts in Stuttgart (Az.: 8 K 4792/14) ist das blaue Feld vorgeschriebener Teil des Kennzeichens und darf nicht verändert werden. Kleine Änderungen sind allerdings erlaubt, etwa ein kleiner Aufkleber in der Mitte des Sternenkranzes (AG Zeitz, Urteil vom 20.12.2016, Az.: 13 OWi 721 Js 210685/16). Wie es sich in Ihrem Fall verhält, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Leo sagt:

    Hallo allerseits,
    meine Frau will ihr Auto verkaufen, weil sie es nicht mehr braucht. Sie hat aber ein Wunschkennzeichen, dass wir gerne behalten würden. Gibt es einen Weg ihr Kennzeichen auf meinen PKW zu übertragen bzw. Die Kennzeichen zu tauschen? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

  15. Joe sagt:

    Hallo,

    das Auto ist auf meinen Vater zugelassen aber ich bin der Eigentümer und alleinige Fahrer. Ich bin umgezogen und möchte sehr gerne mein Nummernschild ändern lassen. Brauche ich dazu nun die Vollmacht meines Vaters, da er in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht?

  16. Thomas sagt:

    Hallo,

    kann man das Kennzeichen eines abgemeldeten Fahrzeuges reservieren, weil das neue bestellte Auto auf Grund von Lieferverzögerungen nicht rechtzeitig zum Termin der Ab-/ und Ummeldung bereit steht? Das neue Auto muss das gleiche Kennzeichen bekommen, wegen einer Zufahrtsberechtigung.
    Grüße

  17. Kira sagt:

    Hallo,
    Bei einem Wechsel von Saisonkennzeichen zu ganzjähriger Zulassung ohne Halterwechsel: Kann ich mein Kennzeichen (natürlich nicht die Schilder) behalten?
    Und benötige ich eine neue EVB Nummer?
    Vielen Dank!!

  18. Eyke S. sagt:

    Mein SUV ist zugelassen und ich möchte für dieses Fahrzeug ein neues Zulassungskennzeichen haben, das mein Wohnmobil angepasst ist, kein Wechselkennzeichen.
    z.B. ABC-AB 550 für SUV und Wohnmobil ABC-AB 551? Ist das möglich?

  19. Aaron sagt:

    Ich möchte mein Kennzeichen ändern
    Benötige ich hierfür nochmals eine evb? Zum Jahreswechsel habe ich auch meine Versicherung gewechselt

  20. Janet sagt:

    Kann ich das Kennzeichen auch ändern lassen wenn das Auto auf meine Eltern bzw meine Mutter zugelassen ist? Also kann die Adresse und alles im Fahrzeugschein gleich bleiben oder muss die auch in meine neue Adresse geändert werden?
    Schon einmal dankeschön im vorraus.

    MfG
    Janet

  21. Julia sagt:

    Hallo , habe vor 3 Tagen mein kfz angemeldet. Habe dafür die 46cm Kennzeichen gekommen.

    Möchte aber jetzt wieder die 52cm an meinem Fahrzeug anbringen weil die Kennzeichenhalter für 52cm ausgelegt sind.

    Ist das möglich die Größe zu wechseln ?

    Danke Mit freundlichen Grüßen

  22. Andreas S. sagt:

    Servus zusammen,

    wie verhält es sich, wenn Kennzeichen “verbrannt” sind.
    Will heißen: Mein vorderes Kennzeichen ist nach wenigen Jahren sozusagen vergilbt und die reflektierende, weiße Fläche schwer in Mitleidenschaft gezogen. Ohne das ich irgend einen Einfluss dazu veranlasst habe. (Minderqualität der Schilder)
    Frage: 1. Kann das seitens der Ordnungsbehörden bemängelt werden ?
    2. Könnte es zu Verwarn/Ordnungsgeldern kommen ?
    3. Könnte im Zweifelsfall die Neuanschaffung nebst Verwaltungsgebühren etc. auf den Schilderhersteller “abgewälzt” werden ?

  23. Thorsten B. sagt:

    Ich möchte mein altes Kennzeichen gegen ein neues ersetzten!
    Die kosten für die Schilde kenne ich,aber ich bekomme doch auch einen neuen Fahrzeugschein.
    was kostest der in etwa?

  24. Thorsten sagt:

    Hallo, ich habe normale Kennzeichen also 520×110, würde für vorn gern ein 340×200 haben da das auf den original Halter passt. Was muß ich alles beachten oder geht das nicht. Die nummer soll so bleiben.

  25. Christian sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    vor einiger Zeit habe ich einen Gebrauchtwagen, mit Aachener Kennzeichen gekauft. Beim Ummelden des Fahrzeuges auf meinen Namen, habe ich die Aachener Kennzeichen entwerten lassen und ein Mochauer Wunschkennzeichen bekommen.
    Ich würde gerne von ihnen wissen, für welch einen Zeitraum nach der Ummeldung auf meinen Namen und den Austausch der Kennzeichen auf Monchau, die alten Aachener Kennzeichen nicht mehr vergeben werden und wielange man nachvollziehen kann, dass die Aachener Kennzeichen mal zu meinem Auto gehört haben.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Christian

  26. Alireza sagt:

    Hallo ich habe eine Motorrad rolle gekauft , kann ich alte kennsaishen auf meine Name und Adresse melden (Umtausch)? Und ich behalte das alte Nummer? Gr

  27. Ramiz sagt:

    Hallo,
    Wenn man ein wunschkennzeichen beantragt, kann man dann auch eine wunschstadt auswählen oder muss das die sein, in dessen Landkreis man lebt ?

    Danke!

  28. Sefa sagt:

    Hallöchen es war immer schon ein Traum mein Kennzeichen auf SEF – A umzusetzen. Wohne allerdings auch in Bayern aus dem Allgäu.
    1. müsste ich Erst nach neustadt Bad Aisch wohnen damit ich mein wunschkennzeichen machen könnte.
    Und danach wieder nach allgäu umziehen? Und während kennzeichen Anmeldung müsste ich dann mein Mietvertrag nachweisen???

    2. Über meinen Namen läuft bereits im allgäu ein PKW privat könnte ich es als 2.wagen nehmen oder das 1.auto direkt dort ändern?

    3.Oder kann man das ganze einfach online regeln so das ich zur Zulassungsstelle nach Neustadt bad aisch fahre und mich einfach dort anmelden???

  29. Yannick sagt:

    Kann ich mein Kennzeichen auch wechseln wenn ich aufgrund von Ratenkauf nur eine Kopie des Fahrzeugbriefs habe?

  30. Kay sagt:

    Hallo !
    Kann ich eine andere Person wegen Umkennzeichnung nach Kennzeichendiebstahl mit einer Vollmacht zur Zulassungstelle schicken die dann alles erledigt, weil ich beruflich verhindert bin ?

  31. Mag sagt:

    Hallo,
    ich möchte mein PKW als Wiederzulassung anmelden. Bin jedoch aus einem anderen Landkreis umgezogen und wollte mein Nummernschild
    behalten. Habe gelesen , dass dieses möglich ist. Man muss nur die aktuelle Adresse auf den Zulassungsschein eintragen lassen.
    Das hatte die KFZ-Zulassungsstelle abgelehnt, mit der Begründung, wenn es still gelegt oder abgemeldet war , darf ich die alten Schilder nicht weiterhin im
    neuen Landkreis verwenden.
    Neue Schilder und deren Anmeldung sind mit hohen Kosten verbunden. Was kann ich tun um dieses zu vermeiden?

  32. Thorsten sagt:

    Hi brauche ich eine neue evb Nummer wenn ich auf mein Wunsch Kennzeichen wechseln möchte?

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