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Schwarzes Kennzeichen: In Deutschland erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Deutsches Kennzeichen: Weiß auf Schwarz möglich?

Schwarzes Nummernschild und weiße Schrift: Ist ein schwarzes deutsches Kennzeichen erlaubt?
Schwarzes Nummernschild und weiße Schrift: Ist ein schwarzes deutsches Kennzeichen erlaubt?

Sie sind die Personalausweise der Fahrzeuge – die Kfz-Kennzeichen. Gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) müssen diese ein bestimmtes Aussehen haben, damit das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen ist.

Gemäß § 10 FZV sind die Nummernschilder weiß mit schwarzer Schrift. Eine andere Ausgestaltung ist demnach eigentlich nicht zulässig. Auf den Straßen sind aber manchmal Fahrzeuge mit andersfarbigen Kennzeichen zu sehen. Darf ein deutsches Kfz-Kennzeichen auch schwarz sein oder handelt es sich dabei um ausländische Nummernschilder?

FAQ: Schwarzes Kennzeichen

Darf das Nummernschild in Deutschland schwarz sein?

Nein, ein deutsches Kennzeichen ist weiß mit schwarzer Schrift. Die Ausgestaltung von deutschen Nummernschildern wird durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt und von dieser darf nicht abgewichen werden.

Ist es erlaubt, das Kennzeichen mit einem schwarzen Aufkleber zu bekleben?

Nein, ein amtliches Kennzeichen darf gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht verändert werden. Sie dürfen weder die Farbe noch einzelne Teile des Kennzeichens verändern.

In welchen europäischen Ländern gibt es ein schwarzes Kfz Kennzeichen?

In Liechtenstein haben Fahrzeuge ein schwarzes Kennzeichen und eine weiße Schrift. In Frankreich wird ein Nummernschild in schwarz an historische Fahrzeuge vergeben.

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Gibt es ein schwarzes Kennzeichen mit weißer Schrift?

Ist es zulässig, das Eurofeld auf dem Kennzeichen in schwarz zu bekleben?
Ist es zulässig, das Eurofeld auf dem Kennzeichen in schwarz zu bekleben?

Kennzeichen gibt es in verschiedenen Farben. In Deutschland wird die Kennzeichenkombination auf weißem Grund in schwarzer Schrift abgebildet. Eine abweichende Farbgebung des Grundes oder der Beschriftung ist bei einem deutschen Nummernschild nicht erlaubt. Ein schwarzes Kennzeichen ist in Deutschland somit nicht zulässig.

Bei unseren Nachbarn in Holland sieht das schon ganz anders aus. Hier sind die Kennzeichen gelb mit schwarzer Schrift. Doch gibt es in anderen Ländern eigentlich auch die deutsche Variation umgekehrt – also ein schwarzes Nummernschild mit weißer Schrift?

Tatsächlich existiert ein schwarzes Kennzeichen mit weißer Schrift in anderen europäischen Ländern:

  • Schwarzes Kennzeichen in Frankreich: Hier wird ein solches Nummernschild an historische Fahrzeuge vergeben. Der Untergrund ist schwarz und die Aufschrift silberfarben.
  • Schwarzes Nummernschild im Fürstentum Liechtenstein (FL): Das Kennzeichen in Liechtenstein wird Kontrollschild genannt. Die Kennzeichenkombination wird hier tatsächlich anders als in Deutschland auf schwarzem Grund in weißer Schrift abgebildet.

Übrigens gibt es in Frankreich ein besonderes schwarzes Kennzeichen: Es handelt sich dabei um ein schwarzes Nummernschild, das eine weiße Schrift trägt und DF als Unterscheidungszeichen hat. Diese Kennzeichen haben Fahrzeuge der deutschen Steitkräfte in Frankreich, die im Rahmen des Eurocorps eingesetzt werden.

Schwarze Kennzeichen: Sind Aufkleber in Deutschland erlaubt?

In der deutschen Tuning-Szene ist es zum Trend geworden, das Eurofeld mit einem schwarzen Aufkleber mit weißer Schrift zu bekleben. Die schwarzen EU-Aufkleber, die für ein edles Erscheinungsbild des Kennzeichens sorgen und sich damit von herkömmlichen Nummernschildern abheben, können schon für wenige Euro online erworben werden.

Gemäß § 10 der FZV darf ein Kennzeichen nicht verändert werden. Dies gilt auch, wenn die Veränderung nur einen Teil des Kennzeichens betrifft. Somit ist die Verzierung von Ihrem Nummernschild mit einem Aufkleber nicht erlaubt. Bekleben Sie das Nummernschild, kann dies ein Bußgeld zur Folge haben.

Entspricht ein amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften, kann eine Geldbuße von 10 Euro drohen – 20 Euro, wenn sowohl das vordere als auch das hintere Nummernschild nicht vorschriftsmäßig sind. Wurde das Kennzeichen sogar durch Glas, Folie oder Aufkleber ganz oder teilweise verdeckt, kann eine Geldbuße von 65 Euro drohen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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14 Kommentare

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  1. Michael
    Am 6. Dezember 2022 um 19:15

    Warum,
    überklebt man ein amtliches Kennzeichen überhaupt? Ist mir schleierhaft! Wem das blau nicht passt kann ja auswandern. EU Farbe ist halt blau das muss nicht in der StVO stehen sondern wurde in der amtlichen Erläuterung des Beschlusses des Ministerkomitees des Europarates vom 9. Dezember 1955 festgelegt, zur Annahme der Flagge heißt es zur Symbolik: „Gegen den blauen Himmel der westlichen Welt stellen die Sterne die Völker Europas in einem Kreis, dem Zeichen der Einheit, dar. Sie zeigt damit nunmal einen Kreis aus zwölf goldenen Sternen auf blauem Hintergrund.

    • Max
      Am 24. August 2023 um 16:12

      1955 wurde das heutige Kennzeichendesign sicher nicht festgelegt ;) und auswandern, weil einem die Farbe des Kennzeichens nicht zusagt.. findest Du das nicht etwas irrational? :D

  2. Andrea
    Am 8. Juni 2022 um 21:01

    Hallo zusammen
    Ich darf mich nun auch einreihen mit knapp 100 Euro Bußgeld weil ich einen Miniaufkleber ( Katze auf passend blauen Grund ) innerhalb des EU Zeichens angebracht habe !
    Verdeckt ist nichts , die Aufkleber sind ohne Warnung verkäuflich sonst hätte ich das unterlassen !
    Der Polizist hat Fotos gemacht ohne mich darauf hinzuweisen sonst hätte ich die umgehend entfernt !
    Ob da ein Einspruch etwas bringt ?

  3. Peter
    Am 19. März 2022 um 9:55

    Hallo Zusammen,
    ich konnte keinen Gesetzestext oder Verordnung finden, welche die Farbe des Euro-Feldes definieren. Keine RAL-Angabe, noch nicht mal der Begriff ‘blau’ ist genannt. Kann mir jemand das Gegenteil aufzeigen, vielleicht war ich nicht sorgfältig bei meiner Recherche?
    Ansonstem, meine persönliche Meinung: Bitte überklebt alle möglichst knallbunt Eure Euro-Felder. Die Manie der deutschen Behörden, alles bestimmen und regulieren zu wollen, muss auf Widerstand stoßen. Ansonsten wird das Ausmaß an nutzlosen und absurden Vorschriften weiter zunehmen.
    Ich möchte gleichzeitig allen Beamten danken, die solche Vorschriften mit Augenmaß anwenden und nur dann handeln, wenn es auch zweckmäßig ist.
    Beste Grüße, Peter.

    • max
      Am 24. August 2023 um 16:09

      Hallo Peter,
      das steht in Paragraph 10 Abs 2 FZV, ich zitiere: “Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Mai 2016, Abschnitt 1 bis 8, entsprechen”
      In DIN 74069 steht haarklein drin, wie es auszusehen hat und welcher Blauton vorgeschrieben ist.

      Darüber hinaus steht im gleichen Paragraphen: “sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften.”
      Und es handelt sich hier nunmal um nicht genehmigte Folien.

      Find’s auch albern das zu verfolgen wenn es die Lesbarkeit des Kzs nicht beeinträchtigt, aber verboten ist es allemal.

  4. Kev
    Am 9. Januar 2021 um 14:28

    Mahlzeit.
    Ich rate auch jedem dazu ab einen schwarzen, oder wie die meisten auch haben den schwarz/weiß/roten Aufkleber aufzubringen und wer es hat, sollte es besser abmachen.
    Ich bin bisher mit einem beklebten EU Feld in schwarz rumgefahren auf vielen Autos und nie haben die Beamten, oder das Ordnungsamt dies bemängelt. Mal ne Andeutung gegeben dass es nicht schön ist. Aber letztens habe ich einen Mängelschein bekommen als mein Auto geparkt hat, da muss eine Streife lang gefahren sein der es nicht so sehr gefallen hat, ich sollte es nur ab machen und vorzeigen, auf Bußgeld und Anzeige wurde verzichtet (Merseburg). Nun 2 Wochen später Post der Stadt Leipzig bekommen, dass die Polizei Fotos von meinem Kennzeichen geschossen hat und ich bin jetzt mit 100€ dabei, Bußgeld und Verwaltungsgebühren.

    Ich finds frech, im Anhörungsbescheid stand, wenn es zugegeben wird, fällt die Strafe geringer bis komplett aus. Nichts ist. Aber da braucht die Stadt mal wieder Geld. 😡

  5. Alex
    Am 23. Dezember 2020 um 2:53

    Hallo zusammen,

    heute habe ich überraschenden Besuch von der Polizei bekommen. Sie prangerten mir die schwarzen Euro Aufkleber an meinen nummernschildern an. Jedoch stand das Fahrzeug auf einem privaten Grundstück und wurde nicht bewegt. Die Beamten ließen auch nicht mit sich reden, machten Bilder und sagten, dass es 65 Euro zzgl. Bearbeitungsgebühr kosten wird.
    Meine Frage lautet daher, ob es einen Unterschied macht, wo die Beamten diese Ordnungswidrigkeit feststellen (sprich im Straßenverkehr oder auf einem privaten Grundstück)?

    • Icke
      Am 27. April 2022 um 15:12

      Ja korrekt, denn ein zugelassenes Fahrzeug muss den Bestimmungen entsprechen, egal wo es steht. Wenn du das nicht willst, melde es ab und stelle es ohne Zulassung auf den Hof. Dann kann dir keiner was.

      Ist schon einigen mit PKW-Anhänger sauer aufgestoßen, weil sie den angemeldeten Anhänger mit abgelaufener HU auf dem privaten Grundstück stehen hatten.

  6. Ozan
    Am 3. November 2020 um 18:10

    Ich habe auch ein schwarzen Kleber auf dem EU Zeichen. Wurde letztens angehalten und aufgefordert es abzumachen sonst bekäme ich eine Ordnungswidrigkeit von 10€.
    Heute bekomme ich Post.
    65€ + 25€ Bearbeitungsgebühr

    Wie geht das denn??
    Mfg

  7. Michael
    Am 26. September 2020 um 15:25

    Hallo zusammen,

    Ich habe gerade Post von der Stadt Frankfurt bekommen, die fordern von mir 65€ für das bekleben des Nummernschildes. Das ist echt heftig 😖, lasst es lieber sein.

    Gruß Michael

  8. Dominik
    Am 10. September 2020 um 19:02

    Hallo, ich habe wegen des schwarzen Aufklebers auf dem blauen eu Feld eine Anzeige bekommen und soll 65 Euro bezahlen +25 Euro gebühr. Ist es richtig das sie mich anklagen weil das Kennzeichen mit einer Folie, Glas oder ähnlichen Abdeckungen versehen war oder kann ich Einspruch einlegen weil
    Das Kennzeichen einfach nicht den Vorschriften entsprach ? Würde mich dann 10 Euro pro Kennzeichen kosten. Weil das Kennzeichen war ja garnicht mit irgendetwas komplett abgedeckt.

  9. Fabian
    Am 18. August 2020 um 1:57

    Den sinn des Verbots für veränderung des Kennzeichens kann ich sicherlich nachvollziehen, wobei ich mir denke das es im Prinzip ja keinen sonderlichen Unterschied macht ob das EU Kennfeld nun blau oder schwarz ist.
    Blitzerfotos kommen in der Regel in schwarz weiß und die Ordnungskräfte auf den Straßen können auch in schwarz nachvollziehen aus welchem EU Land das fahrzeug kommt, manchmal alles irgendwie unbegreiflich.

  10. Fabian
    Am 30. April 2020 um 9:22

    Ich hab schon öfters Deutsche Kennzeichen mit schwarzen anstatt Blauen Landessymbol gesehen. Es gibt Aufkleber für solche Veränderungen. Ist das Zulässig ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2020 um 14:19

      Hallo Fabian,

      Kennzeichen dürfen in aller Regel nicht beklebt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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