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Ausfuhrkennzeichen: Versicherung, Antrag, Kosten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Das Ausfuhrkennzeichen ist Pflicht beim Export fahrtüchtiger Kfz

Was ist ein Ausfuhrkennzeichen und wozu dient es? Dies erfahren Sie im Ratgeber.
Was ist ein Ausfuhrkennzeichen und wozu dient es? Dies erfahren Sie im Ratgeber.

Wenn Sie Ihr Automobil als Privatperson im Rahmen eines Autokaufs– bzw. Verkaufs dauerhaft ins Ausland überführen wollen, müssen Sie hierfür in der für Sie zuständigen Kfz-Zulassungsstelle (bzw. dem Straßenverkehrsamt) ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen beantragen. Das Ausfuhr- oder auch Zollkennzeichen ist verpflichtend für Fahrzeuge von Privatpersonen, die sich aus eigenem Antrieb fortbewegen können.

Dieser Ratgeber erklärt, welche Unterlagen Sie für den Antrag auf ein Ausfuhrkennzeichen brauchen, welche Kosten für den Antrag anfallen und wie lange das Ausfuhrkennzeichen gültig ist. Außerdem erfahren Sie, ob Sie für ein Ausfuhrkennzeichen eine Versicherung benötigen.

FAQ: Ausfuhrkennzeichen

Wann brauche ich ein Ausfuhrkennzeichen?

Das Ausfuhrkennzeichen (auch Zollkennzeichen) genannt ist ein amtliches Kfz-Kennzeichen, das Privatpersonen bzw. Fahrzeughalter für fahrtüchtige Fahrzeuge benötigen, die sie dauerhaft ins Ausland exportieren wollen.

Wie lange darf man mit einem Ausfuhrkennzeichen fahren?

Die Gütigkeit beim Ausfuhrkennzeichen dauert solange, wie der Haftpflichtversicherungsschutz durch die Kfz-Versicherung gewährt wird: Sie beträgt beträgt mindestens zwei Tage oder maximal zwölf Monate.

Benötige ich eine Versicherung fürs Ausfuhrkennzeichen?

Ja, wollen Sie ein Zollkennzeichen beatragen, sind eine spezielle Kfz-Versicherung sowie ein TÜV-Plakette erforderlich. Für die Versicherung des Ausfuhrkennzeichens erhalten Sie zudem keine eVb-Nummer, sondern eine klassische Doppelkarte.

Was ist ein Ausfuhrkennzeichen?

Beim Ausfuhr- oder auch Zollkennzeichen sowie Überführungskennzeichen handelt es sich um ein amtlichen Kfz-Kennzeichen für fahrtaugliche Kraftfahrzeuge, die von einer Privatperson dauerhaft ins Ausland überführt bzw. transportier werden sollen. Das Kennzeichen kann für Pkw, Motorräder sowie für Anhänger beantragt werden und ist lediglich für einen bestimmten Zeitraum gültig. Die Gültigkeit beträgt mindestens zwei und höchstens

Das Ausfuhrkennzeichen wird auch als Export- oder Zollkennzeichen bezeichnet.
Das Ausfuhrkennzeichen wird auch als Zoll- oder Überführungskennzeichen bezeichnet.

Das Ausfuhrkennzeichen hat einen weißen Hintergrund, auf dem die Stadtkennung sowie eine bestimmte Folge von Erkennungsziffern– und Buchstaben in schwarzer Schrift aufgedruckt sind. Die amtliche Stempelplakette des jeweiligen Bundeslandes ist in roter Farbe hinterlegt. Zudem befindet sich am rechten Rand des Kennzeichens ein roter Längsbalken mit einer schwarz abgedruckten Zahlenfolge. Diese zeigt – von oben nach unten gelesen – das Ablaufdatum des Zollkennzeichens an.

Beachten Sie! Das Ausfuhrkennzeichen ähnelt dem roten Kennzeichen, das ebenfalls für die Überführung von Kfz sowie für Kurzfahrten gedacht ist. Allerdings ist dieses für den Transport nicht zugelassener Kfz vorgesehen und kann zudem ausschließlich von Autohändlern beantragt werden.

Antrag auf ein Ausfuhrkennzeichen: Eine Versicherung ist Pflicht!

Ausfuhrkennzeichen: Die notwendige Versicherung können Sie online abschließen.
Ausfuhrkennzeichen: Die notwendige Versicherung können Sie online abschließen.

Damit Sie ein Zollkennzeichen beantragen können, müssen Sie vorab eine spezielle Kfz-Versicherung abschließen. Diese muss für gewöhnlich lediglich eine Haftpflichtversicherung beinhalten. Nur wenige Versicherungsgesellschaften bieten für Ausfuhrkennzeichen eine Versicherung in Teil- oder Vollkasko an. Derartige Versicherungen fallen zudem deutlich teurer aus, weil der Versicherer diese als ein höheres Risiko einstuft.

Sie können eine Versicherung für ein Ausfuhrkennzeichen für mindestens zwei Tage oder höchstens 12 Monate abschließen. Das Kennzeichen ist so lange gültig wie die Versicherungslaufzeit besteht. Bei vielen Versicherungsanbietern können Sie die Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen auch online beantragen.

Beachten Sie! Sie können die Versicherung zwar online beantragen, erhalten jedoch keine eVb-Nummer für das Ausfuhrkennzeichen, sondern eine Doppelkarte, die Ihnen auf dem Postweg zugesandt wird. Zwar bieten viele Versicherer für Ausfuhrkennzeichen eine eVb-Nummer, diese ist jedoch für andere Formen des Überführungskennzeichens wie dem Kurzzeitkennzeichen vorgesehen.

Ein Ausfuhrkennzeichen beantragen: Wie ist der Verfahrensablauf?

Der Antrag auf ein Zollkennzeichen ist bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnorts bzw. dem für Sie zuständigen Straßenverkehrsamt möglich. Hierzu müssen Sie entweder telefonisch oder über das Internetportal der Zulassungsstelle einen Termin vereinbaren. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde können können Sie das Antragsformular vorab downloaden.

Die Kfz-Zulassungsstelle wird ihr Kfz entstempeln, falls dieses bisher zugelassen gewesen ist. Anschließen wird Ihnen das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung (maximal 1 Jahr lang) zugeteilt, das Sie anschließend bei ein Schilderpräger anfertigen lassen können. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich zu Ihren Termin zu erscheinen, können Sie einer vertrauten Person eine Vollmacht für das Ausfuhrkennzeichen ausstellen, damit diese Ihr Anliegen vertritt.

Bei vielen Kfz-Zulassungsstellen können Sie ein Ausfuhrkennzeichen auch online beantragen und alle notwendigen Unterlagen digital einreichen. Allerdings verlangen einige Zulassungsstellen die postalische Zusendung einzelner Unterlagen im Original.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens

Wollen Sie in Deutschland ein Ausfuhrkennzeichen beantragen, sind verschiedene Unterlagen notwendig.
Wollen Sie in Deutschland ein Ausfuhrkennzeichen beantragen, sind verschiedene Unterlagen notwendig.

Für den Antrag auf ein Zollkennzeichen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • die Versicherungsbestätigung für Ausfahrzeuge
  • eine Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Beachten Sie! Sie können ein Ausfuhrkennzeichen nicht ohne TÜV bzw. einen gültigen HU-Nachweis erhalten. Der HU-Nachweis muss zudem für die gesamte Zeitdauer gelten, für die das Ausfuhrkennzeichen Gültigkeit haben soll. Beantragen Sie beispielsweise ein Zollkennzeichen für 6 Monate, wird ihr Antrag abgelehnt, falls Ihr Fahrzeug in drei Monaten ab Antragszeitpunkt zur Hauptuntersuchung müsste.

Ausfuhrkennzeichen: Welche Kosten fallen an?

Beim Ausfuhrkennzeichen umfasst der Preis mehrere Kostenpunkte.
Beim Ausfuhrkennzeichen umfasst der Preis mehrere Kostenpunkte.

Neben den Gebühren für die notwendige Kfz-Versicherung umfassen die Kosten für ein Ausfuhrkennzeichen ebenfalls Bearbeitungsgebühren durch die Zulassungsbehörde sowie eine Kfz-Steuer, die Sie bei der Beantragung des Kennzeichens entrichten müssen.

Die Versicherungskosten unterscheiden sie je nach Anbieter und dem Zeitraum, für den Sie das Zollkennzeichen beantragen wollen. Benötigen Sie beispielsweise ein Ausfuhrkennzeichen für 30 Tage, können die Kosten für die Versicherung etwa 90 Euro betragen.

Die Gebühren für den Verwaltungsaufwand der Zulassungsbehörde folgen gesetzlichen Bestimmungen, diese jedoch variieren von Bundesland zu Bundesland. Insgesamt können sich die Kosten in einem Preisrahmen von 20 bis 50 Euro bewegen. Hinzu kommt der separate Herstellungs-Preis für das Ausfuhrkennzeichen beim Schilderpräger. Auch dieser ist vom jeweiligen Anbieter abhängig.

Beachten Sie! Darüber hinaus müssen Sie bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens eine Kfz-Steuer entrichten. Diese wird für gewöhnlich per SEPA-Lastschrift eingezogen von der Zulassungsbehörde eingezogen. Sollten Sie kein Bankkonto haben, müssen Sie Kfz-Steuer nach der Kennzeichenbeantragung direkt beim zuständigen Zollamt bezahlen. Dieses stellt Ihnen eine Quittung über die erhalten Zahlung aus, die Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen müssen, bevor diese das Zollkennzeichen ausgibt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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