Klebekennzeichen am Auto: Zulässig oder verboten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 27. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Eine Alternative zu Schrauben und Kennzeichenhaltern?

Kann die Verwendung von Klebekennzeichen zu Problemen führen?
Kann die Verwendung von Klebekennzeichen zu Problemen führen?

Damit bei einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat im Straßenverkehr der vermeintliche Täter oder zumindest der Halter des entsprechenden Fahrzeugs identifiziert werden, müssen Kfz mit einem Kennzeichen ausgestattet sein.

Um sicherzustellen, dass diese gut lesbar und zum Beispiel auch auf einem Blitzerfoto zu erkennen sind, definiert der Gesetzgeber konkrete Vorgaben zur Gestaltung und zur Anbringung von Nummernschildern. Dabei sind grundsätzliche verschiedene Varianten erhältlich, wie etwa das Klebekennzeichen.

Doch ist die Verwendung von Kennzeichen zum Kleben in Deutschland überhaupt erlaubt? Dürfen Oldtimer mit Klebekennzeichen fahren? Welche gesetzlichen Vorschriften gilt es zu beachten? Und was droht, wenn Sie unerlaubt mit einem Klebenummernschild unterwegs sind? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Klebekennzeichen

Sind Klebekennzeichen in Deutschland erlaubt?

Das Anbringen von Kfz-Klebekennzeichen ist nur erlaubt, wenn eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Zulassungsstelle vorliegt.

Wann kann ich eine Sondergenehmigung für eine Klebekennzeichen erhalten?

Möglich ist dies in der Regel nur, wenn technische Gründe gegen die Verwendung regulärer Kennzeichen sprechen.

Was droht, wenn ich unerlaubt ein Klebenummernschild an meinem Auto anbringe?

Die Behörden können die Verfehlung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat bewerten. Diese Einschätzung bestimmt die möglichen Sanktionen. Mehr dazu hier!

Klebekennzeichen für Kfz: Ist die Verwendung erlaubt?

Damit ein Kennzeichen in Deutschland zulässig ist, muss dieses den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese ergeben sich unter anderem aus der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In § 10 Abs. 2 FZV heißt  es dazu:

Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, […]. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Mai 2016, Abschnitt 1 bis 8, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; […]

Werden Kennzeichen zum Kleben verwendet, kann eine Straftat vorliegen.
Werden Kennzeichen zum Kleben verwendet, kann eine Straftat vorliegen.

Aufgrund dieser Vorschriften ist es in der Regel nicht erlaubt, Klebekennzeichen vorne oder hinten bei einem Fahrzeug zu nutzen. Ist die Anbringung eines regulären Nummernschildes aus technischen Gründen hingegen nicht möglich, können Sie für ein Klebekennzeichen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Anschließend prüft die zuständige Zulassungsbehörde den Sachverhalt eingehend. Beachten Sie zudem, dass ein Klebekennzeichen nur legal ist, wenn dieses über ein von der Zulassungsstelle erteiltes, gültiges Prüfsiegel verfügt.

Bei der Bewertung, ob eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, spielen ästhetische Gesichtspunkte keine Rolle. Würde die Montage regulärer Nummernschilder allerdings dazu führen, dass die Belüftung des Motors erheblich eingeschränkt ist und ggf. ein Überhitzen droht, kann dies zu einer behördlichen Erlaubnis führen. 

Übrigens! Es gibt tatsächlich ein Verkehrsmittel, für welches der Gesetzgeber generell Klebenummernschilder vorsieht – den E-Scooter. Der Grund dafür ist Recht banal, denn die elektronischen Tretroller verfügen einfach nicht über genügend Platz, um ein herkömmliches Versicherungskennzeichen anzubringen. Aus diesem Grund ist das Klebekennzeichen für E-Scooter als Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung erlaubt.

Unerlaubte Verwendung von Klebekennzeichen: Droht eine Strafe?

Wer ohne eine Sondergenehmigung anstelle regulärer Kennzeichen vorne ein Klebekennzeichen verwendet, muss mit Sanktionen rechnen. Gehen die Behörden von einer Ordnungswidrigkeit aus, sieht der Bußgeldkatalog folgendes vor:

Tatbestand Bußgeld
Sie verwendeten ein Fahrzeug, dessen amtliches Kennzeichen fehlte.60 €

Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Beamten bei diesem vorschriftwidrigen Verhalten von einer Straftat ausgehen. Möglich sind dabei sowohl der Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs als auch der Urkundenfälschung.

Für den Kennzeichenmissbrauch gemäß § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht der Gesetzgeber entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Wird das Fehlverhalten als Urkundenfälschung laut § 267 Strafgesetzbuch (StGB) eingeordnet, drohen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Eine Urkundenfälschung kann vorliegen, weil Auto und Kennzeichen juristisch eine Urkunde bilden. Daher ist es nicht erlaubt, dass amtliche Nummernschild abzunehmen und gegen ein Klebekennzeichen auszutauschen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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7 Kommentare

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  1. HMR
    Am 10. November 2021 um 13:38

    Wir sind nach Schweden ausgewandert. Das war die beste Entscheidung.

    Import-TÜV 7 Minuten.
    TÜV 6 Minuten.

    Nicht weil das gepflegte deutsche Autos sind. Nein weil der Behördenschwachsinn dort nicht so verbreitet ist.

    Geht man nach Frankreich dann ist das ähnlich.

    Hier gibt es Kennzeichen welche nicht lesbar sind. Das stört niemanden, auch nicht den Staat.
    Es gibt hier ein Vertrauen in die Bürger also genau das Gegenteil von Deutschland.

    Der Lohnsteuerausgleich besteht aus einer Seite (nicht Blatt, das wären 2 Seiten) und es funktioniert.

    Ich kann nur sagen: Danke Deutschland daß ich dich verlassen habe!

    Meine Frage ist folgende da ich das nirgendwo finde: Was kostet es an Strafe das Kennzeichen mit einer “Antiradarfolie” zu bekleben.
    Für die deutschen Besserwisser: ich mache das nicht, ich will nur einem US-Freund zeigen wie krank die Deutschen sind… gebt das mal bei dem großen Einkaufsladen mit e am Anfang und y am Ende ein: Original Protector Anti (entfernt von der Redaktion)
    Das bedeutet Freiheit.

    Vielen Dank.

    Grüße an den Rest der Welt.

  2. Kim-Maria
    Am 23. Februar 2021 um 4:40

    Guten Tag,Bussgeldkatalog.
    Meine Frage zu KLEBEKENNZEICHEN,ganz explizit zu LEICHTKRAFTFAHRZEUGEN, 45km/h Auto,DIESEL.

    Meine bisherige Mopedkennzeichenversicherung wird mir zu teuer.
    Da immer mehr Jugendliche diese fahren,und diese ebenso den grössten Teil an Schäden verursachen,ist die Teilkassko um fast 50€ teurer geworden.Schon letztes Jahr.
    Darum war eine Teilkassko für 2020 nicht mehr finanzierbar.
    Sollte aber dieses Jahr wieder eine werden.
    Bin 50,seit 5 Jahren dort versichert,null Schäden verursacht.

    Nun hab ich eine viel günstigere gefunden,jedoch mit KLEBEKENNZEICHEN.
    Ich bin davon ausgegangen,das es auch für 45km/h Autos ,eigentlich verboten ist.
    Hab den Link auch dort hingeschickt.

    Nun sagt der ,das gelte NICHT für 45km/h Leichtkraftautos.

    Ich muss bitte zeitnah wissen,ob das stimmt.
    Ab nächste Woche muss das neue Kennzeichen ja drauf.

    Und wie ist es dann mit Dänemark,Polen,Niederlande,Österreich,
    Waere es dann dort auch zulässig,richtig erlaubt?keine Grauzonen bitte.

    Wenn ich damit auch zu einer Zulassungsstelle müsste,würde ich sicherlich nichts sparen.
    Ohne eine klare,deutliche,leicht verständliche Antwort,ist mir das bis dato zu riskant.

    Mfg und vld, Kim-Maria

  3. S. Rauner
    Am 16. Juni 2020 um 14:09

    Hallo,

    ich habe auf meinem Mazda hinten ein Klebekennzeichen, selbstverständlich mit Genehmigung der Zulassungsstelle.

    Vorne habe ich ein “gewöhnliches” Kennzeichen.

    Nun ist das Klebekennzeichen kaum noch leserlich und müsste erneuert werden.

    Wie gehe ich hier sinnvoll vor?

    Denke, muss irgendwie zur Zulassungsstelle – mit Auto, weil das Klebekennzeichen klebt ja am Auto ….

    Oder brauche ich nur die Papiere, und ich kratze das “alte Schild” selber ab?

    Vielen Dank im Voraus und nette Grüße, S. Rauner

  4. Miera
    Am 28. Mai 2020 um 16:21

    Hallo Dr.C.,

    freut mich, dass Sie auch den Schritt gewagt haben.
    Bin vor 5 Jahren in die Schweiz ausgewandert, weil ich genug von diesem inkompetenten Ämtern und einer Regierung, die das eigene Land an die Wand fährt mit absolutem Schwachsinn wie Fahrverbote für Diesel-Autos hatte.
    Corona hat gezeigt, dass die Luft genau so belastet ist und das obwohl der Verkehr sich drastisch reduziert hat.
    Es war die beste Entscheidung meines Lebens und ich kann jeden dazu ermutigen, dies auch zu tun.

    Grüße
    Miera

    • Josef W
      Am 11. Oktober 2022 um 13:42

      Herzlichen Glückwunsch
      ich möchte jetzt nicht Deutschland loben.
      Aber wer der Annahme ist in einem anderen Land weniger Bürokratismus zu erleben der irrt gewaltig.
      Die Beamten sind nur unterschiedlich einfallsreich.
      In einem speziellen Fall kann man dann Glück haben. In der Summe gibt es keinen Unterschied.
      Wir wohnen in Deutschland und 2 Monate im Jahr in Canada.
      LG Joe

  5. Dr. C.
    Am 8. November 2019 um 13:44

    Wir haben einen Jaguar E Type Serie 2, bisher legal mit Klebeschild. Der Wagen wird momentan restauriert.
    Die Leiterin des Strassenverkehrsamt Kreis Lippe hat das neue Klebeschild nicht erlaubt.
    Auf meine Frage wie eine ausreichende Belüftung des Motors dann garantiert werden kann und werden möglichen Schaden unseres Oldtimers, Wert
    ca 175 000 Euro, bezahlt, sagte sie, das wäre unser Problem.
    Eine tolle Aussage!!
    Gott sei Dank ziehen wir am 16. November aus Deutschland weg!

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