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Vorschriften zum Tageskennzeichen und welche Kosten entstehen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie sieht ein Tageskennzeichen aus und was ist darauf angegeben?

Für eine Probefahrt müssen Sie ein Tageskennzeichen beantragen.
Für eine Probefahrt müssen Sie ein Tageskennzeichen beantragen.

Immer dann, wenn eine Probefahrt oder Überführung eines Fahrzeugs ansteht, kommen Kfz-Tageskennzeichen in Deutschland zum Einsatz. Sie werden aufgrund ihres Einsatzbereiches und dem Zeitraum, in dem sie verwendet werden können, auch Überführungskennzeichen oder 5-Tages-Kennzeichen genannt. Tageskennzeichen sind nicht nur 1 Tag gültig. Auch der Begriff Kurzzeitkennzeichen wird synonym gebraucht.

Ein Tageskennzeichen hat die gleichen Maße wie ein Standardkennzeichen. Das heißt, eine maximale Breite von 520 mm und eine maximale Höhe von 130 mm. Allerdings befindet sich kein Eurofeld am linken Rand. Erkennen können Sie Tageskennzeichen speziell daran, dass am rechten Rand des Schildes ein gelbes Feld vorhanden ist.

In diesem Feld wird der Zeitraum der Gültigkeit angegeben. Das heißt, hier ist genau das Datum eingetragen, bis zu dem das Kennzeichen gültig ist. Oben steht der Tag, in der Mitte wird der Monat angegeben und im unteren Bereich des gelben Feldes steht das Jahr. Alle Angaben werden als zweistellig eingetragen.

Was sie zur Verwendung von Tageskennzeichen wissen müssen, welche rechtlichen Vorschriften gelten oder welche Dokumente beim Beantragen mitzubringen sind, können Sie in unserem Ratgeber nachlesen. Außerdem erfahren Sie, welche Bußgelder bei Nichteinhaltung der Regeln drohen.

FAQ: Tageskennzeichen

Sind Tageskennzeichen wirklich nur einen Tag gültig?

Nein, genauer handelt es sich dabei um ein Kurzzeitkennzeichen, das bis zu 5 Tage gültig ist.

Wozu werden Tageskennzeichen benötigt?

Zur Überführung eines Fahrzeugs, für Probefahrten und für Fahrten zum TÜV oder zur DEKRA.

Darf ein Tageskennzeichen auch im Ausland verwendet werden?

Nur in Österreich, Italien und Dänemark. In anderen Nachbarländern Deutschlands wird es zwar häufig toleriert, ein Rechtsanspruch besteht darauf jedoch nicht.

Wann dürfen Tageskennzeichen eingesetzt werden?

Wenn Sie zum Beispiel über ein Online-Portal ein Auto gekauft haben, der Verkäufer Ihnen das entsprechende Fahrzeug aber nicht nach Hause liefern will bzw. kann, sind Sie als Käufer selbst für die ordentliche Überführung des Autos verantwortlich. Das Tageskennzeichen für dieses Auto müssen Sie daher selbst beantragen.

Tageskennzeichen sind laut Gesetz nur für bestimmte Fahrten zugelassen.
Tageskennzeichen sind laut Gesetz nur für bestimmte Fahrten zugelassen.

Da Sie den gekauften Wagen allerdings nur an Ihrem Wohnort zulassen dürfen, sind Sie in dieser Situation auf ein amtliches Kennzeichen angewiesen, um das Fahrzeug auf deutschen Straßen überhaupt bewegen zu dürfen. Für solche Überführungsfahrten ist das Tageskennzeichen gesetzlich vorgesehen.

Auch für Probefahrten innerhalb Deutschlands, können Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Unabhängig davon, ob es sich bei dem entsprechenden Gefährt um ein stillgelegtes oder abgemeldetes Fahrzeug handelt, ist die Beschilderung erforderlich.

Laut Gesetz ist eine Probefahrt die Fahrt, welche zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dient. Weiterhin können Tageskennzeichen dann zum Einsatz kommen, wenn ein Auto, das noch keinen TÜV hat, bei einer TÜV oder Dekrastelle vorgeführt werden soll. Ein Tageskennzeichen können Sie ohne TÜV also auch bekommen, um das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung zu fahren.

Für Fahrten anderer Art sind Überführungskennzeichen nicht zulässig. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften bezüglich dieser speziellen Beschilderung kann Ihnen im Falle einer Polizeikontrolle ein Bußgeld in Rechnung gestellt werden. Das gilt für Tageskennzeichen bei einem Motorrad genauso.

Wie können Sie ein Tageskennzeichen beantragen?

Was braucht man für ein Tageskennzeichen? Diese Frage wird mitunter vom Antragsteller aufgeworfen. Tatsächlich gibt es eine Reihe von Dokumenten, die Sie zur Hand haben sollten, wenn Sie erfolgreich ein Tageskennzeichen beantragen wollen.

Genau wie beim herkömmlichen Autokennzeichen brauchen Sie auch für die Beantragung eines Überführungskennzeichens eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die eVB ist der Nachweis, dass das Kraftfahrzeug, für welches das Kurzzeitkennzeichen beantragt werden soll, haftpflichtversichert ist.

Die eVB wird als siebenstellige Nummer vergeben. Nur mit einer gültigen, elektronischen Versicherungsbestätigung kann ein Fahrzeug in Deutschland für den Straßenbetrieb zugelassen werden. Das heißt, auch bei Tageskennzeichen ist die Versicherung wichtig.

Mit dem Tageskennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung zur TÜV-Stelle fahren.
Mit dem Tageskennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung zur TÜV-Stelle fahren.

Bei verschiedenen Versicherungsanbietern kann die eVB online bestellt werden. In der Regel kostet diese Dienstleistung, je nach Anbieter, ab 20€ aufwärts. Direkt nach der Buchung wird Ihnen die Nummer dann entweder per SMS oder Mail zugeschickt. Auf ausdrücklichen Wunsch kann Ihnen der Dienstleister die Nummer auch per Fax oder auf postalischem Weg zukommen lassen.

Neben der eVB muss der Antragsteller außerdem einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit beiliegender Meldebescheinigung vorlegen. Auch den Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief sollten Sie dabei haben. Nur wenn die genannten Dokumente in gültiger Form vorliegen, kann ein Tageskennzeichen beantragt werden. Mit dem Kennzeichen kann dann zum Beispiel die Fahrt zur Hauptuntersuchung erfolgen.

Welche Behörde ist für den Antrag und die Ausstellung des Kennzeichens zuständig? Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder stellen Sie den Antrag bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes, oder bei der Zulassungsstelle des Bezirks, in dem das zu überführende Fahrzeug bisher zugelassen ist.

Was kostet ein Tageskennzeichen?

Hat ein Tageskennzeichen einen bestimmten Preis? Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens wird von der entsprechenden Behörde in der Regel eine Verwaltungsgebühr von ca. 13€ erhoben. Hinzu kommen die Kosten für das Erstellen der Nummernschilder, die im Allgemeinen bei ca. 20€ liegen. Ein Tageskennzeichen verursacht daher Kosten im Umfang von etwa 50 Euro. Bei einem Tageskennzeichen für ein Motorrad entstehen ähnliche Kosten.

Weiterhin fallen Kosten für die entsprechende Versicherung an. Hier kommt es darauf an, an welches Versicherungsunternehmen Sie sich wenden. Außerdem spielt es eine Rolle, in welchem Umfang die Versicherung in Anspruch genommen wird. Zum Beispiel, ob Sie eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abschließen. Die Preise für die unterschiedlichen Versicherungspakete unterscheiden sich je nach Anbieter. In der Regel ist die eVB ab 20€ aufwärts zu erwerben.

Von dem Versicherungsunternehmen werden die Kosten für das Tageskennzeichen für Ihr Auto im Allgemneinen verrechnet, wenn Sie das Fahrzeug nach Ablauf des 5-Tages-Kennzeichens weiterhin bei diesem versichern lassen. Hierbei wird der Beginn des Versicherungsvertrages, auf das Zulassungsdatum des Tageskennzeichens festgelegt. Wie der Name “5-Tages-Kennzeichen” schon vermuten lässt, gilt ein Tageskennzeichen eben nicht nur 1 Tag, sondern in der Regel 5 Tage.

Welche Bußgelder drohen bei regelwidrigem Gebrauch von Tageskennzeichen?

Folgender Übersicht können Sie entnehmen, welche Bußgelder verhängt werden können, wenn Kurzzeitkennzeichen (in der Tabelle abgekürzt mit KZK) entgegen der gesetzlichen Vorschriften verwendet werden.

VerstoßBußgeld
Das KZK wird nach Ablauf der Gültigkeit verwendet.50€
Das KZK wird an mehreren Fahrzeugen verwendet.50€
Verwendung des KZK für eine nicht erlaubte Fahrt.50€
Das KZK wird an andere Personen weitergegeben.50€

Gelten Tageskennzeichen auch im Ausland?

Das Tageskennzeichen gilt im Ausland nicht immer. Nur mit manchen EU-Ländern gibt es Abkommen.
Das Tageskennzeichen gilt im Ausland nicht immer. Nur mit manchen EU-Ländern gibt es Abkommen.

Ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere besteht seit 1979 mit Österreich, seit 01.011.1994 mit Italien und seit kurzem auch mit Dänemark.

In einigen anderen Nachbarländern Deutschlands wird das Tageskennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. in der Regel nicht beanstandet. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit bereits Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen durch die zuständigen Behörden verweigert wurde.

Auch bei der Überführung von Fahrzeugen in Länder, die nicht zur EU gehören, ist das Tageskennzeichen nicht in allen Fällen zulässig. Wird das Kurzzeitkennzeichen nicht akzeptiert, brauchen Sie stattdessen ein Ausfuhrkennzeichen. Mit diesem internationalen Kurzzeitkennzeichen können Fahrzeuge in Länder außerhalb der EU, oder Länder innerhalb der EU die eine Einreise mit Tageskennzeichen verweigern, ordentlich ausgeführt werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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