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Kfz-Länderkennzeichen in Europa & weltweit – Eine Übersicht

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 1. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Viele Länder, viele Kennzeichen: Was bedeutet welche Abkürzung?

Vielfalt von Kennzeichen: Die Länder haben unterschiedliche Vorgaben.
Vielfalt von Kennzeichen: Die Länder haben unterschiedliche Vorgaben.

Egal, ob Wanderurlaub in den Alpen oder entspannen an Nord- und Ostsee: Laut Deutschem Reisemonitor nutzen die Deutschen bei 68 Prozent der Inlands- sowie bei 38 Prozent der Auslandsreisen das Auto. Die Vorteile liegen auf der Hand: Im eigenen Auto sind Urlauber flexibel, sie können auch am Urlaubsort mobil sein und in einen Kofferraum passt viel mehr Gepäck als in einen Koffer.

Gerade mit Kindern kann die Fahrt in den Urlaub jedoch lang und anstrengend werden. Nicht selten greifen genervte Eltern darauf zurück, ihren Nachwuchs mit diversen Spielen abzulenken. Besonders beliebt ist dabei das Raten von Kfz-Kennzeichen.

An Autos und Lkw lässt sich nämlich auch ablesen, aus welchem Land sie stammen. Wohl bekannt ist das „D“ für Deutschland oder „S“ für Schweden, doch bei anderen Abkürzungen wird es schon schwieriger. Wir verraten im folgenden Ratgeber näheres zu Länderkennzeichen aus der ganzen Welt. Des Weiteren finden Sie eine umfassende Liste, um Länderkennzeichen, die international zu finden sind, zuordnen zu können.

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FAQ: Länderkennzeichen

Dürfen alle Fahrzeuge mit ausländischem Länderkennzeichen in Deutschland fahren?

Ja, allerdings nur für einen bestimmten Zeitraum und nur, wenn das Fahrzeug über eine gültige Zulassungsbescheinigung verfügt.

Wie lange darf ich ein Fahrzeug mit Auslandskennzeichen in Deutschland fahren?

Maximal ein Jahr lang, dann muss das Fahrzeug umgemeldet werden und ein deutsches Kennzeichen erhalten.

Woran erkenne ich, aus welchem Land ein Kennzeichen stammt?

Für jedes Land existiert ein Ländercode, der auf dem Kennzeichen angegeben sein muss (evtl. auch per Aufkleber).

Europäische Länderkennzeichen – Unterwegs in der EU

In Europa sind Länderkennzeichen besonders markiert.
In Europa sind Länderkennzeichen besonders markiert.

Bereits im Jahr 2010 gab es auf der ganzen Welt mehr als eine Milliarde Fahrzeuge. Jedem davon muss von außen anzusehen sein, in welchem Land es zugelassen wurde. Gerade in Europa, wo viele Länder auf engem Raum zu finden sind, fallen deshalb im Straßenverkehr viele unterschiedliche Kennzeichen auf.

Fahrzeuge, die innerhalb der EU zugelassen werden, erhalten das sogenannte EU-Kennzeichen. Hierbei handelt es sich um ein Nummernschild mit EU-Kennung. In Deutschland vergeben Zulassungsstellen dieses seit dem Jahr 1994. Das bereits bestehende deutsche Kfz-Kennzeichen erhält seitdem einen zusätzlichen blauen Streifen am linken Rand. Es zeigt die europäische Flagge mit den zwölf Sternen. Darunter ist der jeweilige Ländercode zu finden. In Deutschland ist dies der Buchstabe „D“. Seit 1998 müssen alle EU-Länder (bis auf wenige Ausnahmen) eine solche Kennzeichnung auf den Nummernschildern vornehmen.

Doch auch schon vor Einführung der EU-Länderkennzeichen mussten Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Herkunft gekennzeichnet werden. Bei diesem Nationalitätskennzeichen handelte es sich um einen ovalen Aufkleber, der am Heck des Autos angebracht werden musste. In dessen Mitte stand die Abkürzung für das jeweilige Land.

Weltweit gibt es mittlerweile mehrere Länder, die für ein Auto Länderkennzeichen wie in Europa ausgeben. Die meisten anderen Länder setzen auf das Nationalitätskennzeichen in Form eines Aufklebers.

Internationale Kfz-Länderkennzeichen: Eine umfassende Übersicht

Neben den EU-Länderkennzeichen gibt es auf der ganzen Welt natürlich noch viele weitere spezielle Nummernschilder bzw. Aufkleber mit entsprechenden Abkürzungen für die jeweiligen Staaten. Die folgende Liste gibt Ihnen einen umfassenden Überblick:

Aus­lands­kenn­zei­chenLandAus­lands­kenn­zei­chenLand
AÖs­ter­reichLTLi­tau­en
AFGAf­gha­nis­tanLVLett­land
AGAn­ti­gua und Bar­budaMMalta
ALAlba­nienMAMaro­kko
AMArme­nienMALMalay­sia
ANDAndor­raMATMartinique (Frankreich)
ANGAngo­laMCMonaco
ARUAru­baMDMoldau
AUSAus­tra­lienMEXMexiko
AXAAn­guil­laMGLMongo­lei
AZAser­baid­schanMHMarshall­inseln
BBel­gienMKMaze­donien
BDBang­la­deschMNEMonten­egro
BDSBarba­dosMOCMosam­bik
BFBurki­na FasoMOTMont­serrat
BGBulga­rienMSMauri­tius
BHTBhu­tanMVMale­diven
BIHBos­nien und Herze­gowi­naMWMalawi
BJBeninMYAMyan­mar
BOLBoli­vienNNorwe­gen
BRBra­si­lienNANieder­län­dische Antillen
BRNBah­reinNAMNamibia
BRUBru­neiNAUNauru
BSBaha­masNCLNeu­kale­donien
BWBots­wanaNEPNepal
BYWeiß­russ­landNGRNigeria
BZBeli­zeNICNica­ragua
CKubaNLNieder­lande
CAMKame­runNZNeusee­land
CAYKai­man­in­selnOMOman
CDNKana­daPPortugal
CGODemo­kra­ti­sche Repu­blik Kon­goPAPanama
CHSchweizPALPalau
CHNChi­naPEPeru
CIElfen­bein­küstePKPakistan
CLSri LankaPLPolen
COKolum­bienPNGPapua-Neu­guinea
COICook­inselnPRIPuerto Rico
COMKomo­renPYParaguay
CRCosta RicaQKatar
CVKap VerdeRAArgen­tinien
CYZy­pernRCTaiwan
CZTsche­chienRCAZen­tral­afri­kani­sche Repu­blik
DJIDschi­butiRCBKongo (Republik)
DKDäne­markRCHChile
DOMDomi­nika­ni­sche Repu­blikRGGuinea
DZAlge­rienRHHaiti
ESp­anienRIIndo­nesien
EAKKeniaRIMMaure­tanien
EATTansa­niaRKSKosovo
EAUUgan­daRLLibanon
ECEcua­dorRMMada­gaskar
EREri­treaRMMMali
ESEl Sal­vadorRNNiger
ESTEst­landRORumä­nien
ETÄgyp­tenROKKorea, Repu­blik (Süd­korea)
ETHÄthio­pienROUUruguay
FFrank­reichRPPhilip­pinen
FALFalk­land­in­selnRSMSan Marino
FGFran­zö­sisch Gua­yanaRTTogo
FINFinn­landRUBurundi
FJIFid­schiRUSRuss­land
FLLiech­ten­steinRWARuanda
FSMMikro­ne­sienSSchweden
GGabunSDSwasi­land
GBGroß­bri­tan­nienSGPSingapur
GBAAlder­nySKSlowakei
GBJJer­seySLOSlowenien
GBMIsle of ManSMESurinam
GBZGi­bral­tarSNSenegal
GCAGua­te­ma­laSOSomalia
GEGeor­gienSOLSalo­monen
GHGha­naSRBSerbien
GRGrie­chen­landSSDSudan
GUBGui­nea-Bis­sauSTPSão Tomé und Principé
GUMGuamSYSey­chellen
GUYGu­yanaSYRSyrien
HKHong KongTThailand
HNHon­du­rasTDTschad
HRKroa­tienTJTadschi­kistan
HUUn­garnTMTurk­me­nistan
IIta­lienTNTunesien
ILIs­raelTONTonga
INDIn­dienTRTürkei
IRIranTTTrini­dad und Tobago
IRLIr­landTUVTuvalu
IRQIrakUAUkraine
ISIs­landUAEVerei­nigte Ara­bi­sche Emi­rate
JJa­panUSAUSA
JAJa­mai­kaUZUsbe­kistan
JORJor­da­nienVVatikan­stadt
KKam­bod­schaVANVanuatu
KNASt. Kitts und Ne­visVGBri­tische Jungfern­inseln
KIRKiri­batiVNVietnam
KNGrön­landWAGGambia
KPKorea, De­mo­kra­ti­sche Volks­re­pu­blik (Nord­ko­rea)WALSierra Leone
KSKir­gi­sis­tanWDDominica
KSASau­di-Ara­bienWGGrenada
KWTKu­weitWSSamoa
KZKa­sachs­tanWSAWest­sahara
LLu­xem­burgYEMJemen
LAOLaosYVVenezuela
LARLi­byenZSambia
LBLibe­riaZASüd­afrika
LSLeso­thoZWSimbab­we

Nationale Länderkennzeichen für Pkw von Landesbehörden und -regierungen

Nicht nur international gibt es verschiedene Kennzeichnungen auf Nummernschildern. Auch innerhalb Deutschlands sind verschiedene Länderkennzeichen zu unterscheiden. Mit diesen werden jedoch nur Fahrzeuge der Landesbehörden und -regierungen gekennzeichnet.

Die Unterscheidungskennzeichen der Länder sind laut Anlage 3 zu § 8 Abs. 1 S. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) die folgenden:

  • B = Berlin
  • BBL = Brandenburg
  • BWL = Baden-Württemberg
  • BYL = Bayern
  • HB = Bremen
  • HEL = Hessen
  • HH = Hamburg
  • LSA = Sachsen-Anhalt
  • LSN = Sachsen
  • MVL = Mecklenburg-Vorpommern
  • NL = Niedersachsen
  • NRW = Nordrhein-Westfalen
  • RPL = Rheinland-Pfalz
  • SAL = Saarland
  • SH = Schleswig-Holstein
  • THL = Thüringen
Dieser Abkürzung auf dem Länderkennzeichen folgt eine Ziffer, welche anzeigt, zu welchem Ressort das Fahrzeug gehört. Diese unterscheiden sich jedoch zwischen den verschiedenen Bundesländern. Anhand der entsprechenden Ziffer können Sie unter anderem erkennen, ob das Fahrzeug zu einem Angehörigen des Landtages oder einem Mitarbeiter des Innenministeriums gehört. Je nach Bundesland erhält auch die Polizei ein solches besonderes Länderkennzeichen.

Gesetzliche Regelungen: Mit Länderkennzeichen für Kfz in Deutschland fahren

Deutsches Länderkennzeichen: Das Nummernschild hat eine spezielle Kennzeichnung am linken Rand.
Deutsches Länderkennzeichen: Das Nummernschild hat eine spezielle Kennzeichnung am linken Rand.

Wann dürfen eigentlich Fahrzeuge mit einem fremden Länderkennzeichen auf deutschen Straßen bewegt werden? Antworten finden sich unter anderem in § 20 FZV. Artikel 1 besagt, dass ein Auto, welches in einem EU-Land zugelassen ist, in Deutschland vorübergehend gefahren werden darf, wenn dieses über eine gültige Zulassungsbescheinigung verfügt. Des Weiteren darf das Auto keinen regelmäßigen Standort innerhalb Deutschlands haben.

Handelt es sich um ein Fahrzeug aus einem Drittstaat, darf dieses vorübergehend genutzt werden, wenn die zuständige ausländische Behörde eine entsprechende Zulassungsbescheinigung oder einen internationalen Zulassungsschein erteilt hat. Auch hier gilt, dass kein regelmäßiger Standort innerhalb Deutschlands bestehen darf.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass Fahrzeuge mit fremdem Länderkennzeichen betriebs- und verkehrssicher sein müssen. Auch an die Kennzeichen an sich werden Voraussetzungen gestellt. Die gesetzlichen Grundlagen sind der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) zu entnehmen.

Ausländische Kfz müssen sowohl an der Vorder- als auch der Rückseite mit ihrem heimischen Kfz-Kennzeichen ausgestattet sein. Für Motorräder reicht ein Nummernschild an der Rückseite. Zusätzlich ist vorgegeben, dass die Fahrzeuge ein Nationalitätskennzeichen führen, welchem zu entnehmen ist, in welchem Land sie zugelassen sind. Innerhalb der EU reicht, wie bereits erwähnt, das EU-Länderkennzeichen aus. Autos aus anderen Staaten benötigen einen entsprechenden Aufkleber.

Pkw mit Länderkennzeichen in Italien: Seit Ende 2018 ist Vorsicht geboten!

Gewisse Personen, die mit einem Auto mit ausländischem Länderkennzeichen in Italien unterwegs sind, müssen seit dem 4.12.2018 besondere Regelungen beachten. Zu diesem Zeitpunkt wurde mit dem sogenannten Salvini-Dekret Artikel 93 der italienischen Straßenverkehrsordnung geändert.

Seitdem gilt Folgendes: Personen, die seit mehr als 60 Tagen einen Wohnsitz in Italien haben, dürfen kein Fahrzeug mehr fahren, welches mit einem ausländischen Länderkennzeichen versehen ist. Die Regierung begründet dieses Schritt damit, dass viele in Italien lebende Menschen ihre Autos im Ausland zulassen oder aber in einem anderen Land auf einen Verwandten zulassen.

Laut der strengen Regelung ist es in Italien lebenden Menschen, die dort seit mehr als 60 Tagen ihren Wohnsitz haben, auch nicht erlaubt, im Land mit einem Auto zu fahren, welches ausländischen Verwandten oder Freunden gehört.

Vorsicht in Italien: Dort wohnhafte Personen dürfen nicht mit ausländischem Länderkennzeichen fahren.
Vorsicht in Italien: Dort wohnhafte Personen dürfen nicht mit ausländischem Länderkennzeichen fahren.

Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen. Es kann, je nach Einzelfall, eine Geldstrafe in Höhe von 498,40 bis 2.848,00 Euro auf den Betroffenen zukommen. Des Weiteren wird der Fahrzeugschein des Autos eingezogen. Damit darf die Person nicht mehr mit dem Auto mit ausländischem Länderkennzeichen fahren. Der Fahrzeugbesitzer hat daraufhin sechs Monate Zeit, um das Fahrzeug regulär in Italien zuzulassen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, wird das Fahrzeug von den zuständigen Behörden eingezogen.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, die es Personen mit einem Wohnsitz in Italien erlauben, weiterhin ein fremdes Länderkennzeichen am Auto zu führen:

  • Es handelt sich um den Firmenwagen eines Unternehmens, welches im Ausland ansässig ist und keine Zweigstelle in Italien hat.
  • Das Auto wurde geleast oder gemietet. Das Leasing- bzw. Vermietungsunternehmen darf jedoch keine Zweigstelle in Italien haben.
Als Alternative zur Zulassung in Italien können Betroffene auch eine Ermächtigung anfordern, um das Fahrzeug ins Ausland transportieren zu dürfen. Dort kann es dann beispielsweise verkauft werden.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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