Wunschkennzeichen im Rhein-Neckar-Kreis: Reservierung und Kosten
Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024
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Ihr Kfz-Wunschkennzeichen im Rhein-Neckar-Kreis bestellen oder reservieren
Viele Fahrzeughalter wünschen sich für ihr Kfz-Kennzeichen eine besondere Buchstaben-Kombination oder eine spezielle Zahlenabfolge. Besonders beliebt sind Schilder beziehungsweise Wunschkennzeichen im Rhein-Neckar-Kreis, die Initialen, Firmenkürzel oder ein Geburts- oder Hochzeitsdatum enthalten. Einige Autofahrer hingegen möchten ein Altkennzeichen mit einer bestimmten Erkennungsnummer beantragen, das in ihrem Landkreis wieder verfügbar ist.
Sie können bei der Kfz-Zulassungsbehörde ein solches Wunschkennzeichen beantragen. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie im Rhein-Neckar-Kreis ein Wunschkennzeichen bestellen können, und erläutert, welche Zulassungsstellen für Anträge aus Stadt- und Landkreis zuständig sind.
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Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Kfz-Wunschkennzeichen im Rhein-Neckar-Kreis
Sie können in einer für Sie zuständigen Zulassungsstelle im Rhein-Neckar-Kreis ein Wunschkennzeichen beantragen. Der Antrag kann vor Ort, telefonisch oder über den Online-Service der jeweiligen Kfz-Zulassungsstelle erfolgen. Eine Ausnahme bilden Motorradkennzeichen. Hier muss der Antrag per Telefon oder persönlich erfolgen.
Die Kosten für ein Wunschkennzeichen betragen – die Reservierungsgebühr mit eingeschlossen – insgesamt 12,80 Euro. Die Reservierungsgebühr von 2,80 Euro fällt im Rhein-Neckar-Kreis sowohl bei Zulassung von Ihrem Wunschkennzeichen als auch dann an, wenn dieses nicht verfügbar ist.
Die Reservierung Ihres Wunschkennzeichens ist 90 Tage lang gültig. In einigen Zulassungsstellen können Sie die Reservierung verlängern. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr an.
Ein Wunschkennzeichen beantragen und reservieren: Ablauf im Rhein-Neckar-Kreis
Sie können bis zu drei Wunschkennzeichen im Rhein-Neckar-Kreis reservieren. Die Reservierung erfolgt vor Ort in einer Zulassungsstelle, per Telefon oder online. Sollte Ihr Wunschkennzeichen noch verfügbar sein, wird die von Ihnen gewählte Buchstaben- oder Zahlenkombination 90 Tage lang für Sie reserviert.
Zudem haben haben Sie bei der Reservierung die Möglichkeit
- eine für Ihr Fahrzeug bereits zugeteilt Kennzeichenkombination nachträglich zu ändern
- oder Ihr bisheriges Kennzeichen – bei Umzug oder Fahrzeugwechsel – beizubehalten. Voraussetzung bei einem Wohnortswechsel ist allerdings, dass ihr Wunschkennzeichen für den Rhein-Neckar-Kreis in diesem Zulassungsbezirk nicht bereits vergeben oder reserviert ist.
Für das anschließend folgende Zulassungsverfahren benötigen Sie die Reservierungsbestätigung, die Sie zum Termin in der Zulassungsbehörde vorlegen müssen. Wenn Sie ihr Wunschkennzeichen für den Rhein-Neckar-Kreis reserviert haben, können Sie das vorab angefertigte Kennzeichen bereits zum Termin mitbringen.
Beachten Sie! Die Buchstabenkombinationen HJ, SS, SA, NS und KZ sowie die Zahlenfolge 1488 dürfen nicht vergeben werden.
Zuständige Zulassungsstellen für das Wunschkennzeichen im Rhein-Neckar-Kreis
Für die Zulassung eines Wunschkennzeichens ist die Kfz-Zulassungsstelle zuständig, die ihren Sitz in dem Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes, Betriebssitzes oder Ihrer Niederlassung hat.
Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen, ist die Stadtverwaltung die für Sie relevante Zulassungsbehörde. Sind Sie in einem Landkreis ansässig, ist das Landratsamt im Rhein-Neckar-Kreis für Ihr Wunschkennzeichen zuständig.
Die einzelnen Zulassungsstellen, bei denen Sie im Rhein-Neckar-Kreis Ihr Wunschkennzeichen reservieren können, sind
- die Kfz-Zulassungsbehörde in Sinsheim
- die Kfz-Zulassungsbehörde in Weinheim
- die Kfz-Zulassungsbehörde in Wiesloch
Wunschkennzeichen im Rhein-Neckar-Kreis: Anfallende Kosten
Neben den Zulassungsgebühren für das Wunschkennzeichen fällt auch eine Verwaltungsgebühr von insgesamt 12,80 Euro an. Diese setzt sich zusammen aus den Einzelgebühren für
- das Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und
- die Reservierung (2,60 Euro)
Die Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn Ihr Wunschkennzeichen für den Rhein-Neckar-Kreis nicht verfügbar ist. Außerdem entstehen diese Kosten ebenso bei einer nachträglichen Änderung eines bereits zugeteilten Kfz-Kennzeichens oder bei Wiederzuteilung/Reservierung eines bereits existierenden Kennzeichens.
Beachten Sie! Sollten Sie bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk ein Altkennzeichen wollen, wird die Gebühr für Ihr Wunschkennzeichen im Rhein-Neckar-Kreis erst dann eingefordert, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.
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