Wunschkennzeichen im Nürnberger Land: Das gilt für die Reservierung
Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2024
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Ihr Wunschkennzeichen im Kreis Nürnberger Land
Über das gesamte Nürnberger Land in Bayern verteilt leben insgesamt ca. 173.000 Menschen. Wie die Kennzeichenreservierung in ganz Deutschland von vielen bereits genutzt wird, um ihr eigenes Auto von der Masse abzuheben, ist das auch in diesem Landkreis möglich. Dafür müssen Sie sich lediglich an die geltenden Vorgaben halten, welche individuellen Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen Sie wählen dürfen.
Die wichtigsten Informationen rund um die Anmeldung und Zulassung von Wunschkennzeichen im Nürnberger Land sind im nachfolgenden Text für Sie aufgeführt. Möchten Sie bereits im Voraus prüfen, ob eine Kombination für Ihr persönliches Nummernschild noch verfügbar ist, können Sie das mit unserem kostenlosen Kennzeichengenerator tun.
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Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wunschkennzeichen im Nürnberger Land
Im Nürnberger Land beginnt jedes Wunschkennzeichen mit dem jeweils gängigen Ortskürzel (“N”, “HEB”, “LAU”, “PEG” oder “ESB”). Darauf folgen Ihre selbst gewählten Buchstaben (maximal zwei) und Ziffern (maximal vier). Allerdings gibt es für jedes Kürzel andere Kombinationsvorgaben und Richtlinien für die erlaubte Buchstaben- und Ziffernanzahl. Welche das jeweils sind, ist für Sie hier genauer zusammengefasst.
Landkreisweit ist das Landratsamt (LRA) im Nürnberger Land für alle Wunschkennzeichen-Anliegen zuständig. Wohnen Sie also im Landkreis, dürfen Sie sich an diese Hauptstelle in der Waldluststraße 1 in Lauf an der Pegnitz wenden. Alternativ stehen Ihnen aber auch noch andere Kfz-Zulassungsstellen zur Verfügung. Mehr dazu finden Sie in diesem Abschnitt.
Die Kosten für das Reservieren von Autokennzeichen sind deutschlandweit einheitlich. Somit müssen Sie im Kreis Nürnberger Land mit insgesamt 12,80 Euro (10,20 Euro für das Kennzeichen und 2,60 für dessen Reservierung) rechnen. Für die Schilderprägung werden weitere Kosten fällig, die je nach Anbieter variieren können.
Alle verfügbaren Kombinationsmöglichkeiten für Wunschkennzeichen im Nürnberger Land
Damit Kennzeichen ihrem dazugehörigen Verwaltungsbezirk zugeordnet werden können, müssen Sie gemäß § 9 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) immer mit dessen Ortskürzel beginnen. Im Nürnberger Land gelten für Wunschkennzeichen somit die Buchstabenfolgen “N” (Nürnberg), “HEB” (Hersbruck), “LAU” (Lauf an der Pegnitz), “PEG” (Pegnitz) und “ESB” (Eschenbach).
Folgende Kombinationen sind je Verwaltungsbezirk gestattet:
- N – ein Buchstabe (ohne B, F, G, Q, I, O, S) und ein/zwei/drei Zahlen innerhalb des Intervalls A 1-999 bis Z 1-999
- HEB – ein Buchstabe und ein/zwei/drei/vier Zahlen innerhalb der Intervalle A 1-999 bis Z 1-999 und A 1000-9999 bis Z 1000-9999
- HEB – zwei Buchstaben und ein/zwei/drei Zahlen innerhalb der Intervalle AA 1-99 bis ZZ 1-99 und AA 100-999 bis ZZ 100-999
- LAU – ein Buchstabe und drei/vier Zahlen innerhalb des Intervalls A 100-9999 bis Z 100-9999
- LAU – zwei Buchstaben und drei Zahlen innerhalb des Intervalls AA 100-999 bis ZZ 100-999
- PEG – ein Buchstabe und ein/zwei/drei Zahlen innerhalb des Intervalls A 1-999
- ESB – ein Buchstabe und ein/zwei/drei Zahlen innerhalb des Intervalls N 1-999
Grundsätzlich gilt auch, dass weder Umlaute (Ä, Ö, Ü) noch Kombinationen, die auf den Nationalsozialismus hindeuten (z.B. HJ, KZ, SA, SS, NS etc.), verwendet werden dürfen.
Wichtig: In der Regel sind kurze Wunschkennzeichen im Nürnberger Land nur in Ausnahmefällen möglich (z.B. falls aus Platzgründen kein größeres Kennzeichen als mit einem Buchstaben und ein/zwei Zahlen an Ihrem Fahrzeug angebracht werden kann). Außerdem sind für alle besonderen Kennzeichen nach dem Ortskürzel maximal fünf Zeichen gestattet, weil das kennzeichnende Symbol (E für Elektroautos, H für Oldtimer etc.) zusätzlich auf das Nummernschild passen muss.
Wie läuft eine Kennzeichenreservierung ab?
- Wenn Sie im Kreis Nürnberger Land ein Wunschkennzeichen beantragen möchten, müssen Sie zuerst einen Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle vereinbaren. Bei der Hauptstelle in Lauf an der Pegnitz ist das sowohl online als auch telefonisch (09123/950 6325 oder 09123/950 8016) möglich.
- Reservieren Sie idealerweise bereits vor Ihrem Termin Ihr gewünschtes Kennzeichen. Wenn Sie das Schild von einem Prägedienst pressen bzw. einem Online-Dienstleister per Post zuschicken lassen, können Sie es gleich mit zur Zulassungsstelle bringen und sparen sich einiges an Wartezeit.
- Ein Wunschkennzeichen ist bis zu 90 Tage für Sie reserviert. Danach können Sie die Frist mitunter telefonisch verlängern.
Welche Zulassungsstelle ist im Nürnberger Land für Wunschkennzeichen zuständig?
In der Regel sind für die Reservierung und Beantragung von Kennzeichen immer die Behörden im Verwaltungsbezirk Ihres Hauptwohnsitzes verantwortlich. Für Wunschkennzeichen im Nürnberger Land sind das folgende Kfz-Zulassungsstellen:
- Landratsamt Nürnberger Land in der Waldluststraße 1 in Lauf an der Pegnitz (Hauptstelle)
- Kfz-Zulassungsstelle Altdorf im Kultur-Rathaus in der Straße Oberer Markt 2
- Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck im Rathaus in der Straße Unterer Markt 1