Wunschkennzeichen prüfen: Welche Möglichkeiten haben Sie?
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Ob Ihr Kennzeichen verfügbar ist, prüfen Sie anhand verschiedener Optionen
Mit einem individuellen Kennzeichen durch die Automassen auf vollbepackten Straßen zu fahren, das ist ein Stück Luxus, den sich so einige Autofahrer gönnen möchten. Tatsächlich sind die Kosten für ein Wunschkennzeichen auch gar nicht so hoch. Im Grunde muss der betroffene Kfz-Führer nur etwas Fantasie an den Tag legen und sich eine schöne Kombination für das eigene Fahrzeug ausdenken.
Am besten werden dabei gleich mehrere Möglichkeiten erdacht – denn dass genau die eine frei ist, die Sie im Kopf haben, ist schließlich nicht garantiert. Zunächst müssen Sie nämlich die Zeichenfolge von Ihrem Wunschkennzeichen auf Verfügbarkeit prüfen. Ist die Zeichenfolge vergeben, lohnt es sich, noch einige Alternativen bereitzuhalten.
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Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wunschkennzeichen prüfen
Sie können bei einer Kfz-Zulassungsstelle prüfen lassen, ob Ihr Wunschkennzeichen schon vergeben ist.
Der Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle wird anhand der Datenbank über registrierte Kennzeichen herausfinden, ob die gewünschte Zeichenfolge bereits an einem anderen Kfz vorhanden ist.
In diesem Fall müssten Sie sich ein neues Wunschkennzeichen überlegen. Wollen Sie mehrere Kombinationen auf einmal prüfen, können Sie dies auch online tun. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Keine Lust zu Lesen? Wunschkennzeichen im Video
Wo kann ich für mein Wunschkennzeichen prüfen, ob es noch frei ist?
Sie haben die Möglichkeit, bei der Zulassungsstelle ihr Wunschkennzeichen zu prüfen. Online ist dies aber genauso möglich.
Bei der Zulassungsstelle können Sie dies direkt machen, wenn Sie die Zulassung für Ihr Kfz bekommen wollen. Der zuständige Sachbearbeiter wird Sie im Laufe des Prozesses fragen, ob er den Computer einfach eine Kombination ausspucken lassen soll oder ob Sie einen Wunsch haben. Geben Sie diesem Ihre gewünschte Buchstaben- und Zahlenfolge, wird er diese in der Datenbank gegenchecken. Sollte diese verfügbar sein, kann er sie direkt reservieren und Sie halten bald Ihre individuelles Kennzeichen in den Händen. Sie können Ihr Wunschkennzeichen natürlich auch bei der Zulassungsstelle prüfen und reservieren, wenn Sie in dem Zulassungsbereich bereits ein Kennzeichen besitzen, dies aber ändern möchten.
Sollte die Kombination bereits vergeben sein, müssen Sie weitere Wunschkennzeichen prüfen. Das kann unter Umständen eine Zeit dauern.
Die Alternative wäre es, sich den Gang zur Zulassungsstelle zu sparen und im Internet nachzusehen, ob das Kennzeichen bereits vergeben ist. Das Prüfen ist hier insofern einfacher, als dass Sie allein alle möglichen Kombinationen gegenchecken können. Warten mehrere Leute in der Zulassungsstelle auf Betreuung, könnte ein lang andauerndes Überprüfen des Wunschkennzeichens evtl. unangenehm werden.
Wollen Sie bei Ihrem Wunschkennzeichen die Verfügbarkeit prüfen, sind in Österreich wohnhaft und wissen nicht, wie dies vonstatten geht? Die Prozesse sind denen in Deutschland nicht unähnlich. Auch hier können Sie das Wunschkennzeichen online prüfen z. B. über die Webseite des Versicherungsverbandes Österreich.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihr Wunschkennzeichen prüfen?
Sie sollten wissen, dass Sie nicht jede Zeichenfolge bekommen können. Zumindest muss dabei beachtet werden, dass das Kürzel des Zulassungsbezirks an erster Stelle steht. Bevor Sie Ihr Wunschkennzeichen prüfen, beachten Sie außerdem die folgenden Hinweise:
Mögliche Zeichenfolgen für Leichtkraft- und Motorräder:
- 1 Buchstabe und 4 Ziffern
- 2 Buchstaben und 2 Ziffern
- 2 Buchstaben und 3 Ziffern
Mögliche Zeichenfolgen für PKW und LKW:
- 1 Buchstabe und 4 Ziffern
- 2 Buchstaben und 3 Ziffern
- 2 Buchstaben und 4 Ziffern
Wenn bei der Internetsuche Ihre Kombination als nicht verfügbar angezeigt wird, muss das nicht bedeuten, dass Ihr Wunschkennzeichen vergeben ist. Prüfen Sie, ob es die folgenden Buchstabenfolgen enthält:
- HJ
- KZ
- NS
- SA
- SS
- IS
Aufgrund bspw. Ihrer Bedeutung in der deutschen Geschichte sind manche Buchstabenkombinationen nicht gestattet. Allerdings können solche verbotenen Kürzel in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sein. Es gibt keine deutschlandweit gültigen Gesetze für verbotene Kennzeichenkürzel.