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Wunschkennzeichen in Leipzig: Unterschiede bei Stadt und Land

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mehr Individualität für Leipzig Stadt und Land

Welche Vorgaben gelten für ein Wunschkennzeichen in Leipzig?
Welche Vorgaben gelten für ein Wunschkennzeichen in Leipzig?

Ist von Leipzig die Rede, meinen die meisten damit automatisch die einwohnerreichste Stadt im Freistaat Sachsen. Mehr als 628.000 Menschen nennen die Universitätsstadt ihre Heimat. Gleichwohl gibt es aber auch den gleichnamigen Landkreis Leipzig mit rund 260.000 Einwohnern, der südlich der Großstadt liegt.

Eine Vielzahl von Einwohnern geht nicht selten auch mit zahlreichen Fahrzeugen einher. Um dennoch aus der Masse hervorzustechen und dem Nummernschild eine individuelle Note zu verleihen, können in Deutschland sogenannte Wunschkennzeichen beantragt werden. Die gesetzlichen Vorgaben können dabei, abhängig davon, welche Stadt bzw. welcher Landkreis zuständig ist, variieren. So gilt es bei einem Wunschkennzeichen für Leipzig darauf zu achten, ob die Stadt oder der gleichnamige Landkreis für die Bearbeitung zuständig ist. Welche Unterschiede dabei im Einzelnen gelten, verrät dieser Ratgeber.

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FAQ: Kfz-Wunschkennzeichen in Leipzig

Wer ist in Leipzig für die Vergabe von Wunschkennzeichen zuständig?

Wollen Sie in der Stadt Leipzig ein Wunschkennzeichen reservieren, müssen Sie sich dafür an die Kfz-Zulassungsbehörde wenden. Beim Landkreis Leipzig liegt die Zuständigkeit bei den Kfz-Zulassungsstellen in Grimma und Borna.

Wie lange lässt sich ein Wunschkennzeichen in Leipzig reservieren?

Für drei Monate lässt sich in der Stadt Leipzig ein Wunschkennzeichen reservieren. Im Landkreis Leipzig beträgt die Reservierungsdauer hingegen 28 Tage.

Was kostet es, ein Wunschkennzeichen in Leipzig reservieren zu lassen?

Die Kosten für ein Wunschkennzeichen belaufen sich bundeseinheitlich auf 12,80 Euro. Die Ausgabe setzt sich dabei aus einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,20 Euro und einer Reservierungsgebühr in Höhe von 2,60 Euro zusammen.

Wunschkennzeichen für die Stadt Leipzig: Was gilt?

In der Stadt Leipzig ist die Zulassungsstelle für Wunschkennzeichen zuständig.
In der Stadt Leipzig ist die Zulassungsstelle für Wunschkennzeichen zuständig.

Durch ein Wunschkennzeichen der Stadt Leipzig können Fahrzeugbesitzer ihrem Auto einen individuellen Touch verleihen. Vorgegeben ist dabei eigentlich nur das Unterscheidungskennzeichen „L“, welches als Ortskennung fungiert. Abgesehen davon sind der Phantasie fast keine Grenzen gesetzt, solange die entsprechende Kombination noch verfügbar ist und nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.

So dürfen bei der Kfz-Zulassung in Leipzig fürs Wunschkennzeichen aufgrund der vorgegebenen Maße üblicherweise maximal sechs Zeichen frei gewählt werden. Bei Saison-, E- und H- Kennzeichen sind hingegen nur Kombinationen aus maximal zwei Buchstaben und drei Ziffern bzw. einem Buchstaben und vier Ziffern zulässig. Untersagt sind zudem Zeichenfolgen, die auf den Nationalsozialismus und verbotene Organisationen hinweisen.

Zuständig dafür, dass die Einwohner der Stadt Leipzig ein Wunschkennzeichen erhalten, ist die Kfz-Zulassungsbehörde. Um diese aufzusuchen, ist grundsätzlich im Vorfeld eine Terminvereinbarung erforderlich.

Alternativ dazu können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle in Leipzig Ihr Wunschkennzeichen auch online über den Bürgerservice der Stadt reservieren. Dadurch sparen Sie sich einerseits den Gang zur Behörde und andererseits können Sie in Ruhe die Verfügbarkeit von Ihrem Wunschkennzeichen für Leipzig prüfen bzw. verschiedene Kombinationen ausprobieren.

Wichtig! Die Reservierungsdauer für Wunschkennzeichen in Leipzig (Stadt) beträgt drei Monate. Innerhalb dieses Zeitraums muss eine Zulassung erfolgen oder die Reservierung wird gelöscht.

Wunschkennzeichen im Landkreis Leipzig beantragen: So geht’s!

Verfügbarkeit der Wunschkennzeichen im Leipziger Land prüfen: Online ist dies schnell und unkompliziert möglich.
Verfügbarkeit der Wunschkennzeichen im Leipziger Land prüfen: Online ist dies schnell und unkompliziert möglich.

Wer im Landkreis Leipzig ein Wunschkennzeichen reservieren will, hat dort mehr Optionen als die Einwohner der gleichnamigen Stadt. Denn dort können anstelle vom „L“ für Leipzig auch die Kürzel von Kreisstädten oder ehemaligen Landkreisen als Unterscheidungszeichen gewählt werden. In diesem Zusammenhang ist mitunter auch von sogenannten Heimat-Kennzeichen die Rede, die im Zuge der Kennzeichenliberalisierung 2012 wieder eingeführt wurden. Welche Ortskennungen bei einem Wunschkennzeichen in Leipzig (Landkreis) zulässig sind, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • L – Leipzig
  • BNA – Borna
  • GHA – Geithain
  • GRM – Grimma
  • MTL – Muldentalkreis
  • WUR – Wurzen

Wird im Landkreis Leipzig allerdings ein Wunschkennzeichen mit einem dreistelligen Unterscheidungskennzeichen gewählt, ist bei der restlichen Gestaltung etwas eingeschränkt. Denn in der Regel erlaubt der Kreis nur maximal sieben Stellen auf dem Nummernschild, wovon drei bereits auf die Ortsbezeichnung entfallen.

Bevor Sie Schilder mit der von Ihnen gewünschten Kombination anfertigen lassen, sollten Sie bei den Wunschkennzeichen für Leipzig (Land) die Verfügbarkeit prüfen. Schließlich besteht die Gefahr, dass bereits ein anderer Fahrzeughalter mit dieser unterwegs ist. Möglich ist dies bei den Kfz-Zulassungsstellen in Grimma und Borna sowie über das Onlineportal des Landkreises Leipzig. Bei bestehender Verfügbarkeit ist es dann sinnvoll, dass Wunschkennzeichen zu reservieren und in Leipzig anschließend einen Kennzeichendienst aufzusuchen bzw. einen Anbieter im Internet mit der Herstellung zu beauftragen.

Achtung! Wunschkennzeichen im Landkreis Leipzig sind für einen Zeitraum von 28 Tagen reserviert. Wird innerhalb dieser Frist kein Fahrzeug mit dem entsprechenden Nummernschild zugelassen, verfällt die Reservierung.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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