Diesel-Fahrverbot: Gilt für Schiffe ein Grenzwert?
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024
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Ist ein Diesel-Fahrverbot in der Schifffahrt möglich?
Auf deutschen Wasserstraßen herrscht mitunter genauso reger Verkehr wie auf denen zu Land. Die verschiedensten Antriebsarten treffen hier aufeinander, häufig finden sich jedoch Schwerölgemische, Diesel oder Dieselgemische in den Tanks der Schiffe.
So tragen sie durchaus auch zur Schadstoffbelastung im Land und den Städten bei. Doch steht ein Diesel-Fahrverbot für Schiffe überhaupt zur Diskussion? Ob die Möglichkeit besteht, ein solches Verbot in Betracht zu ziehen, ist derzeit eher unklar.
In der Debatte um Diesel-Fahrverbote in den Städten geht es vornehmlich um Autos und die zu erfüllenden Euro-Abgasnormen. Müssen auch Schiffe und Boote diese einhalten oder liegen hier andere Werte zu Grunde? Was in Bezug auf die Schifffahrt geregelt oder auch nicht geregelt ist, betrachtet der nachfolgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
“FAQ: Diesel-Fahrverbot in der Schifffahrt
Nein, in Deutschland sind bislang keine Diesel-Fahrverbote im Bereich der Schifffahrt verhängt worden.
Nein, auch das ist derzeit nicht der Fall. Weder in der Binnenschifffahrt noch in der Seeschifffahrt steht ein solches Fahrverbot an.
Ja, auch in der Schifffahrt dürfen bestimmte Werte nicht mehr überschritten werden. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Abgasgrenzwerte in der Schifffahrt?
Noch gibt es auf dem Wasser weder ein Diesel-Fahrverbot in Hamburg, noch müssen Schiffe auf anderen Binnenwasserstraßen aufgrund zu hoher Schadstoffwerte liegen bleiben. Doch sowohl die Seeschifffahrt als auch die Schiffe auf den Binnengewässern stoßen beim Verbrennen von Kraftstoff schädliche Abgase aus. Seit dem sogenannten Diesel-Skandal sind bei den Autos besonders die Stickoxide im Fokus der Diskussion, allerdings wird bei diesem Thema ein Diesel-Fahrvebot für Schiffe kaum in Erwägung gezogen.
In der Seefahrt wird immer noch vornehmlich Schweröl als Kraftstoff verwendet, welches in der Regel bei der Benzin- und Dieselproduktion übrig bleibt und beim Verbrennen wesentlich mehr Schadstoffe produziert als die Kraftstoffe im Straßenverkehr. Nun fahren diese Schiffe jedoch eher selten durch Innenstädte, was sie bei der Diskussion um Diesel-Fahrverbote hinten anstellt. In den Städten mit Seehäfen ist die Schadstoffbelastung durch diese Schiffe allerdings ein Thema. Besonders auch dann, wenn große Container- oder Kreuzfahrtschiffe, die vor Anker liegen, ihre eigenen Generatoren zur Stromerzeugung verwenden.
In der Seeschifffahrt gibt es auch den sogenannten Marinediesel, der nur 0,1 % Schwefel (gegenüber 3,5 % beim Schweröl) enthalten darf, allerdings liegt das laut eines Berichts der Süddeutschen Zeitung immer noch hundertmal über den Werten, die auf der Straße oder in der Binnenschifffahrt als zulässig erachtet werden. Marinediesel muss beispielsweise in den sogenannten Emissions-Kontrollgebiete, zu denen die Nord- und Ostsee gehören, gefahren werden. Höhere Grenzwerte außer denen für Schwefelstickoxide sind derzeit jedoch nicht festgelegt.
In Artikel 2 der genannten Verordnung heißt es außerdem unter Absatz 2 wie folgt:
2) Diese Verordnung gilt nicht für Motoren für: […]
e) Seeschiffe, für die eine Seeschifffahrts- oder Sicherheitsbescheinigung erforderlich ist; […]
g) den Antrieb oder Hilfsantrieb von Binnenschiffen mit einer Nutzleistung von weniger als 19 kW;
Diesel-Fahrverbote auf dem Wasser: Gibt es das überhaupt?
Wichtig wird die Umsetzung der Richtlinie im Zusammenhang mit dem Gütertransport durch schiffbare Innenstädte oder Binnenhäfen. Auch Ausflugsschiffe, die mit Diesel angetrieben werden, tragen zur Schadstoffbelastung bei, was die Messwerte in einigen Innenstadtbereichen nach oben klettern lässt. Dennoch wird über ein Diesel-Fahrverbot über Schiffe derzeit nicht diskutiert. Das liegt durchaus auch an der zuvor erwähnten EU-Richtlinie und dem Fakt, dass die Grenzwerte nicht für alte Motoren anwendbar sind.
Die Nachrüstung mit Reinigungsanlagen für alte Motoren ist derzeit noch nicht konkret geregelt. Eigentümer sind also nicht verpflichtet, die Schiffe nachrüsten zu lassen. Erst wenn ein neuer Motor eingebaut werden muss, greifen die neuen Grenzwerte. Darüber hinaus sind die Messverfahren nicht genormt, was eine Überprüfung etwaiger Grenzwerte schwierig macht.