Aufgabengesetz BinSchAufgG: Regulierung der Zuständigkeiten

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gesetzliche Grundlage für die Binnenschifffahrt

Das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz definiert Regeln für den Verkehr auf Bundeswasserstraßen.
Das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz definiert Regeln für den Verkehr auf Bundeswasserstraßen.

Der Schiffsverkehr unterliegt wie der Straßenverkehr in Deutschland einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen und Verordnungen. Neben den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die in den Verordnungen für die Binnen- und Seeschifffahrt zu finden sind, werden beispielsweise die verwaltungstechnischen Zuständigkeiten in einzelnen Gesetzen bestimmt. Für den Verkehr auf den Bundeswasserstraßen regelt dies unter anderem das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG).

Schiffsführer, die im Geltungsbereich des Gesetzes unterwegs sind, sollten zumindest die wichtigsten Inhalte kennen und wissen, wann diese für sie zutreffen. Welche Funktion und Aufgaben das Gesetz genau hat, wann es von Bedeutung ist und warum es im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog der Binnenschifffahrt steht, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher.

FAQ: Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG)

Was bestimmt das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG) ?

Das BinSchAufgG definiert die Voraussetzungen und Bedingungen für das Befahren von Wasserstraßen im Bereich der Binnenschifffahrt.

Wo gilt das BinSchAufgG?

Die Regelungen des BinSchAufgG sind auf allen Bundeswasserstraßen zu befolgen.

Beinhaltet das BinSchAufgG Bußgeldvorschriften?

Ja, in § 7 BinSchAufgG ist definiert, wann eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und wie diese geahndet wird. Mit welchen Sanktionen bei Verstößen zu rechnen ist, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt

Bei Verstößen gegen die Vorgaben des BinSchAufgG und der BinSchStrO kommt der Bußgeldkatalog für die Binnenschifffahrt zum Tragen. Die folgenden Tabelle zeigt, mit welchen Bußgeldern Sie rechnen müssen.

VerstoßSanktion in Euro
Wasserstraße ohne Fahrterlaubnis befahren250 bis 5.000
Befahren einer Wasserstraße ohne Fahrterlaubnis veranlasst500 bis 12.500
Führen eines Wasserfahrzeugs ohne geeignet zu sein mindestens 300, je angefangener Stunde Einsatzzeit
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze350 bis 2.500
Anweisung des Schiffsführers nicht befolgt100
Anweisung eines Besatzungsmitglieds nicht befolgt100
Vorgeschriebene Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen, mit Gefährdung500 bis 2.500
Vorgeschriebene Vorsichtsmaßnahmen nicht getroffen, mit Beschädigung75 bis 750
Geschwindigkeit nicht angepasst250 bis 1.500
Nicht sichergestellt, dass Maße den Vorschriften entsprechen250 bis 2.500
Vorgeschriebene Sicht des geführten Fahrzeug ist eingeschränkt100 bis 200
Ladung gefährdet Stabilität und Sicherheit des Schiffskörpers250 bis 2.500
Vorgeschriebene Urkunden oder Unterlagen nicht an Bord 100
Funktionstüchtigkeit der Sprechfunkanlage nicht geprüft125 bis 1.000
Funktionstüchtigkeit der Radaranlage nicht geprüft250 bis 1.500
Betreten des Wasserfahrzeugs bei Kontrolle nicht ermöglicht250

Was ist das BinSchAufgG?

Für jeglichen Verkehr auf den Wasserstraßen, die als Bundeswasserstraßen definiert sind, bestimmt das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG) alle wesentlichen Grundlagen. So definiert es unter anderem alle Voraussetzungen und Bedingungen für das Befahren dieser Wasserstraßen und dass dafür eine Erlaubnis vorliegen muss.

Im BinSchAufgG sind unter anderem die Vorgaben für das Befahren der Wasserstraßen festgehalten.
Im BinSchAufgG sind unter anderem die Vorgaben für das Befahren der Wasserstraßen festgehalten.

Im Allgemeinen ist das BinSchAufgG die Zusammenfassung bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen bezüglich der Zuständigkeiten und Befugnisse in der Binnenschifffahrt. Es trat im Februar 1956 in Kraft. Durch ständige Aktualisierungen, letztmalig im April 2017, werden die Regelungen an die sich verändernden Verhältnisse in der Schifffahrt angepasst.

Neben den Vorschriften zum Befahren beinhaltet das Gesetz auch weitere Regelungen. So zum Beispiel:

  • Wer für die Überwachung der Einhaltung zuständig ist
  • Welche Gebühren für die Nutzung von Schifffahrtsanlagen anfallen
  • Wer diese einfordern kann
  • Wer Daten zur Binnenschifffahrt erheben, speichern und nutzen darf.

Darüber hinaus sind Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeiten sowie den zu verhängenden Sanktionen enthalten. Somit bildet das BinSchAufgG auch eine der Grundlagen für den Bußgeldkatalog der Binnenschifffahrt.

Über den Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) steht die aktuellste Version des BinSchAufgG als PDF-Datei kostenlos zum Download zur Verfügung: www.elwis.de

Aufbau und Inhalt vom BinSchAufgG

Insgesamt besteht das BinSchAufgG aus 23 Paragraphen, welche, wie erwähnt, die Zuständigkeiten, Befugnisse und Strukturen für die Bundeswasserstraßen bestimmen. Bereits in § 1 wird bestimmt, welche Aufgaben der Bund auf den benannten Wasserstraßen innehat.

So werden unter anderem folgende Zuständigkeiten definiert:

(1) Dem Bund obliegen auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
1. die Förderung der Binnenflotte und des Binnenschiffsverkehrs […]
2. die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs […]
4. die Ausstellung von Befähigungszeugnissen […]
6. die Erteilung der Erlaubnis zur Fahrt auf den Bundeswasserstraßen für Wasserfahrzeuge […]

(2) Zuständig für die Verwaltungsaufgaben sind die Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Das BinSchAufgG bestimmt, wer für die Ahndung von Verstößen zuständig ist.
Das BinSchAufgG bestimmt, wer für die Ahndung von Verstößen zuständig ist.

In den nachfolgenden Paragraphen ist dann näher bestimmt, was unter diesen einzelnen Aufgaben zu verstehen ist. § 2 BinSchAufgG legt eindeutig fest, wann das Befahren der Bundeswasserstraßen erlaubnispflichtig ist und wann nicht. Darüber hinaus ist in diesem auch festgehalten, dass eine Erlaubnis nur auf Antrag zu erteilen ist und dies bei den zuständigen Stellen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erfolgen muss.

Einer der wichtigsten Paragraphen legt, wie beschrieben, die Bußgeldvorschriften fest, die bei einer Missachtung der geltenden Verkehrsregeln oder Verordnungen zur Anwendung kommen. In § 7 BinSchAufgG ist festgehalten, wann eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und dass eine solche mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro oder von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.

Ebenfalls in diesem Paragraphen enthalten ist die Bestimmung, dass für ein solches Ordnungswidrigkeitenverfahren die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zuständig ist. Diese ist demnach für die Ahndung von Verstößen auf den Bundeswasserstraßen verantwortlich und Dienstherr der wasserpolizeilichen Behörden.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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