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Ordnungswidrigkeitenverfahren: Was kommt auf Sie zu?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie Sie Bußgeldbescheide anfechten können, und ob sich das überhaupt lohnt

Bei Ordnungswidrigkeitenverfahren lassen sich Bußgeldbescheide anfechten.
Bei Ordnungswidrigkeitenverfahren lassen sich Bußgeldbescheide anfechten.

Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr haben Sie schneller begangen, als Sie vielleicht denken. Hatten Sie es eilig, und sind mit zu hoher Geschwindigkeit in eine Radarkontrolle geraten? Oder haben Sie Ihren Wagen im Halteverbot abgestellt, weil kein Parkplatz mehr frei war?

Obwohl Sie in diesen Fällen gegen das Gesetz verstoßen haben, gilt für Sie nicht das Strafrecht, weil der sogenannte Unrechtsgehalt Ihrer Taten nur gering ist. Für Sie ist das Ordnungswidrigkeitengesetz relevant, welches Sie je nach Schwere Ihres Vergehens mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg, Fahrverboten oder auch nur mündlichen Verwarnungen sanktioniert. In vielen Fällen beginnt dabei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wann es zu einem solchen Verfahren kommt, wie es genau abläuft und wann bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Einstellung möglich ist. Ferner zeigt er Ihnen, wie Sie einen Bußgeldbescheid anfechten können, und welche Kosten dabei zu erwarten sind.

FAQ: Ordnungswidrigkeitenverfahren

Wann wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet?

Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wird eingeleitet, wenn ein Verstoß begangen wird, der ein Bußgeld von mindestens 55 Euro zur Folge hat.

Wie läuft ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ab?

Sie erhalten zunächst einen Anhörungsbogen, auf welchen der Bußgeldbescheid folgt, gegen den Einspruch eingelegt werden kann.

Welche Kosten fallen bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren an?

Wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wird eine Verwaltungsgebühr von mindestens 25 Euro und maximal 28,50 Euro zahlen. Bei einem Einspruch sind die Kosten wesentlich höher.

Wann kommt es zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren?

Wenn die Verwaltungsbehörde, welche Ihr Vergehen verfolgt, ein Bußgeld von über 55 Euro für Sie vorsieht, beginnt das OWiG-Verfahren automatisch. Bei einem niedrigeren Verwarngeld (5 bis 55 Euro) erhalten Sie zunächst eine Verwarnung, die mit einer Zahlungsaufforderung verbunden ist. Wenn Sie die geforderte Summe innerhalb von einer Woche begleichen, kommt es erst gar nicht zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren. Verweigern Sie jedoch die Zahlung, so beginnt die zuständige Behörde mit dem Verfahren.

Wie sieht bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren der konkrete Ablauf aus?

Diese Schritte erwarten Sie bei einem OWi-Verfahren:


Vor­ver­fah­renZunächst ermittelt die zuständige Behörde sämtliche Aspekte Ihres Vergehens, wobei sie sowohl be- als auch entlastende Informationen berücksichtigen muss. Dabei gibt Sie Ihnen die Möglichkeit, sich bei einer Anhörung zu Ihrem Vergehen selbst zu äußern. Sie können die Aussage dabei aber auch verweigern. Bei entsprechender Beweislage endet das Vorverfahren mit einem Bußgeldbescheid gegen Sie.
Zwi­schen­ver­fah­renSie dürfen nun Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben. Die zuständige Behörde entscheidet darüber, ob die Einsprüche der betroffenen Personen zulässig sind. Wenn dies der Fall ist, übergibt Sie das Ordnungswidrigkeitenverfahren an die zuständige Staatsanwaltschaft, welche nun die Rolle der anklagenden Behörde übernimmt und das Hauptverfahren startet.
Haupt­ver­fah­renDas Amtsgericht prüft zunächst, ob der Sachverhalt Ihres Vergehens genug vorgeklärt ist. Ist dies der Fall, entscheidet das Gericht schriftlich darüber, ob Ihr Bußgeldbescheid gültig ist. Falls noch Klärungsbedarf besteht, kommt es zu einer Hauptverhandlung mit Vernahme von Zeugen und Sachverständigen, welche mit einem Urteil des Richters endet.

Gemäß § 47 des OWiG kann die Verwaltungbehörde, welche Ihr Vergehen verfolgt, das OWi-Verfahren im eigenen Ermessen einstellen. Aber auch dem zuständigen Gericht ist es gestattet, das Verfahren abzubrechen. Nach Einstellung von einem Ordnungswidrigkeitenverfahren müssen Sie auch nicht für dessen Kosten aufkommen.

Welche Kosten sind mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verbunden?

Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren kann hohe Kosten nach sich ziehen.
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren kann hohe Kosten nach sich ziehen.

Wenn Sie den Bußgeldbescheid bereits nach dem Vorverfahren akzeptieren, müssen Sie neben dem eigentlichen Bußgeld in der Regel eine Verwaltungsgebühr von mindestens 25 Euro und maximal 28,50 Euro begleichen. Haben Sie Einspruch gegen den Bescheid erhoben und wurden vom Gericht in der Hauptverhandlung für schuldig befunden, so kann die Sache für Sie als Betroffenen wesentlich teurer werden.

Dann kommen für Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Gebühren für den Anwalt, Gerichtskosten sowie Rechnungen von Sachverständigen hinzu, welche je nach erforderlicher Expertise dem ganzen Verfahren noch höhere Kosten verschaffen können.

Angesichts der Tatsache, dass die Gesamtkosten bis in den vierstelligen Bereich gehen könnten, sollten Sie sich gut überlegen, ob es sich lohnt, einen Bußgeldbescheid mit deutlich niedrigerer Summe anzufechten. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt zumindest einen großen Teil dieser Prozesskosten.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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