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Sperrfläche gemäß StVO: Welche Verkehrsregeln gelten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Sperrfläche in der StVO: Was ist hier erlaubt?

Sperrfläche überfahren: Folgt ein Bußgeld?
Sperrfläche überfahren: Folgt ein Bußgeld?

Sie ist überall auf den Straßen immer mal wieder vertreten: die Sperrfläche. Schon dem Namen nach wird deutlich, dass Verkehrsteilnehmer diese nicht benutzen dürfen. Hier stellt sich aber schnell die Frage: Was ist auf solch einer Sperrflächenmarkierung gemäß StVO eigentlich tatsächlich geregelt? Dürfen Fußgänger ebenfalls nicht diese Fläche betreten? Und welche verkehrsrechtlichen Sanktionen drohen bei einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit?

Wir gehen im Folgenden näher auf diese Informationen zur korrekten Straßenbenutzung ein. Dabei sehen wir uns nicht nur im Verkehr sinnverwandte Markierungen auf der Straße an, sondern erläutern die Regeln ebenfalls anhand wahrer Fälle.

FAQ: Sperrfläche

Ist gesetzlich definiert, wann es sich um eine Sperrfläche handelt?

In der StVO ist nicht explizit erwähnt, wann eine Sperrfläche zu beachten ist. Allerdings ist in § 41 StVO bestimmt, dass den Vorschriftzeichen aus Anlage 2 Folge zu leisten ist. Eine Sperrfläche wird durch ein solches Zeichen markiert.

Wie ist eine Sperrfläche gekennzeichnet?

Das Zeichen 298 markiert eine Sperrfläche. Es ist also eine Flächenmarkierung und kein Verkehrszeichen im Sinne eines Schilds. Die Fläche ist mit einer weißen Linie umrandet und durch weiße Schrägstriche schraffiert.

Mit welchen Sanktionen ist auf einer Sperrfläche zu rechnen?

Das kostet 10 bis 40 Euro. Die Tabelle zeigt hier, welche Bußgelder genau verhängt werden, wenn Verkehrsteilnehmer eine Sperrfläche missachten.

Bußgeldtabelle für das verbotswidrige Nutzen der Sperrfläche

TatbestandBußgeld (in Euro)
Parken auf der Sperr­fläche25
Verbots­widriges Befahren der Sperrfläche10
... mit Unfall35
Beim Über­holen die Sperrfläche benutzt30
Beim Linksab­biegen die Sperrfläche genutzt30
... mit Gefähr­dung35
... mit Unfall40
Beim Wenden die Sperr­fläche genutzt30
... mit Gefähr­dung35
... mit Unfall40

Die StVO zur Sperrfläche

Bei Fragen zu den Verkehrsregeln sollte der erste Blick immer zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wandern. In 53 Paragrafen und vier Anlagen werden darin sämtliche Vorschriften zum Straßenverkehr in Deutschland festgesetzt – so auch die zur Sperrfläche. Hier ist wichtig zu wissen, dass es keinen einzelnen Paragrafen für die Sperrfläche allein gibt. Diese zählt vielmehr als eines von vielen Vorschriftzeichen – unter dieser Bezeichnung in der StVO wird die Sperrfläche behandelt.

In § 41 Abs. 1 heißt es zu den Vorschriftzeichen:

Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.

In Anlage 2 ist demzufolge das für die Sperrfläche geltende Zeichen 298 festgehalten. Es handelt sich dabei nicht um ein Verkehrszeichen im Sinne eines Schildes. Das Verkehrszeichen ist die Sperrfläche bzw. die Sperrflächenmarkierung selbst. Die StVO zeigt eine Fläche, die mit Schrägstrichen schraffiert und von einer durchgehenden Linie umrandet ist. Die offizielle Bezeichnung ist Schrägstrichgatter.

Das Gebot, das an dieser Stelle in Anlage 4 zu § 41 Abs. 1 festgehalten ist, lautet folgendermaßen:

Wer ein Fahrzeug führt, darf Sperrflächen nicht benutzen.

Die Sperrfläche soll den fließenden Verkehr besser gliedern und übersichtlicher gestalten.
Die Sperrfläche soll den fließenden Verkehr besser gliedern und übersichtlicher gestalten.

Aber wo liegt der Sinn einer solchen Fahrbahnmarkierung? Die Markierung einer Sperrfläche soll den fließenden Verkehr besser gliedern bzw. übersichtlicher gestalten.

Daher kommt sie häufig am Bereich eines Straßenknotenpunktes vor.

Unterschieden wird hierbei zwischen normalen und kleinen Markierungen. Ersteres wird vor allem außerorts eingesetzt. Letzteres hat schmalere Streifen und einen geringeren Abstand zwischen diesen – dieses findet innerhalb geschlossener Ortschaften Anwendung.

Abgrenzung zu anderen Flächenmarkierungen

An dieser Stelle sollen einige sinnverwandte Verkehrszeichen von der Sperrfläche unterschieden werden, um die Bedeutung derselben etwas näher zu bringen:

  • Radfahrweg: Auch dies kann eine Flächenmarkierung wie die Sperrfläche sein, auf der Kfz nicht fahren dürfen – auch hier soll der Verkehr besser gegliedert werden. Der Schwerpunkt liegt aber hier natürlich auf der Verkehrssicherheit der Radfahrer. Diese dürfen auch ein Schrägstrichgatter nicht befahren.
  • Parkverbotmarkierung: Dies ist eine besondere Flächenmarkierung, die das ausgeschilderte Parkverbot in den gekennzeichneten Bereich verlängert. Sie besteht aus Zickzack-Linien bzw. Linienführung in N- oder X-Form. Wie auch auf der Sperrfläche dürfen Sie hier nicht parken. Dies gilt nicht nur, wenn Ihre Reifen auf der Markierung stehen, sondern sogar dann, wenn nur Teile Ihres Fahrzeugs in den markierten Bereich hineinragen.

Halten und Parken auf der Sperrfläche

Das Parken auf einer Sperrfläche gemäß Zeichen 298 ist verboten.
Das Parken auf einer Sperrfläche gemäß Zeichen 298 ist verboten.

Wie erwähnt soll eine Sperrfläche den fließenden Verkehr insbesondere bei Straßenknotenpunkten besser gliedern. Wie sieht es aber mit stehendem Verkehr – parkenden Autos – aus? Der entsprechende Gesetzestext wurde oben bereits zitiert: Eine Sperrfläche darf nicht genutzt werden. Daher dürfen Sie weder Parken noch Halten auf einer Sperrfläche.

In unserer Bußgeldtabelle ist festgehalten, dass Sie sogar ein kleines Bußgeld erwartet, wenn Sie auf einer Sperrfläche parken: 25 Euro müssen Sie zahlen, wenn Sie dabei erwischt werden.

Überfahren einer Sperrfläche – wie wird es geahndet?

Sie haben eine Sperrfläche überfahren? Die Strafe dafür ist Ihnen nicht ganz klar? Unsere erwähnte Bußgeldtabelle führt die Tatbestände auf, die im Zusammenhang mit dem Überfahren eines Schrägstrichgatters auftreten können.

So ist auch das Überholen über Sperrfläche verboten. Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ist zwar durch die Sperrfläche kein Überholverbot per se eingerichtet (AZ: VI ZR 66/86). Dennoch können Verkehrsteilnehmer insofern darauf vertrauen, nicht überholt zu werden und sich entsprechend zu verhalten, wenn der Überholvorgang nur durch Inanspruchnahme der Sperrfläche möglich wäre. Kommt es bei solch einem Überholmanöver zu einem Unfall, trifft im vorliegenden Fall denjenigen, der überholt wurde, keine Schuld, da er nicht damit rechnen konnte, überholt zu werden.

Das gleiche gilt für folgende Manöver im Straßenverkehr:

Welches Bußgeld Sie hierbei erwartet, können Sie ebenfalls unserer Bußgeldtabelle entnehmen.

Beachten Sie: Wird ein Bußgeldverfahren eröffnet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, dann müssen Sie auch die Gebühren für die Bearbeitung Ihres Falls zahlen. Diese betragen mindestens 25 Euro. Hinzu können die Versandkosten für den Bußgeldbescheid (3,50 Euro) kommen.

Sollten Sie wegen verbotswidrigem Nutzen der Sperrfläche aus dem Verkehr gezogen werden, haben die Beamten jedoch einen gewissen Spielraum, wie Sie diesen Verstoß ahnden wollen. Bei einer Bußgeldsumme zwischen 5 und 55 Euro kann es bei einer Verwarnung bleiben. Das bedeutet, hier wird kein Bußgeldverfahren eröffnet. Die Beamten können sich auf diese Weise etwas Aufwand sparen und Sie Geld. So entspricht zwar das Verwarnungsgeld der gemäß Bußgeldkatalog angeordneten Geldbuße, da aber kein Verfahren eröffnet wurde, müssen Sie keine zusätzlichen Gebühren zahlen.

Fußgänger auf der Sperrfläche: ebenfalls verboten?

Das Fahren und Parken auf einer Sperrfläche gilt als verboten – aber wie sieht es für Fußgänger aus?
Das Fahren und Parken auf einer Sperrfläche gilt als verboten – aber wie sieht es für Fußgänger aus?

Wie Sie nach einem Blick in den Bußgeldkatalog für die Sperrfläche erkennen können, gibt es keine separate Strafe für Fußgänger, die über die Sperrfläche gehen. Und auch in der StVO steht im Grunde nur etwas über das verbotswidrige Nutzen durch Fahrzeuge.

Dennoch muss an dieser Stelle hervorgehoben werden, dass eine solche Sperrfläche keine für den Fußgänger ausgewiesene Fläche zur Überquerung der Straße ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor (AZ: 1 U 100/07). Im vorliegenden Fall nutzte eine Fußgängerin das Schrägstrichgatter, um die Fahrbahn zu überqueren, blieb dabei in einem Kanaldeckel hängen und verletzte sich. Sie klagte auf Schadensersatz und argumentierte u. a. damit, dass der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen war.

Die Richter widersprachen ihr, da die Nutzung der Straße vor allem für Kfz vorgesehen war und die Verkehrssicherungspflicht daher sich an dieser Stelle auch nur auf diese konzentrieren muss.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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6 Kommentare

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  1. Michael
    Am 8. April 2024 um 13:51

    Auf Sperrflächen, Zeichen 298, ist Parken für alle Fahrzeuge verboten. Nur eine Behörde kann Ausnahmengenehmigung nach § 46 StVO anordnen. Das sollte viele Fragen oben klar beantworten: Steht Zeichen 298 nicht in der Ausnahmegenehmigung, ist Parken auf Sperrflächen illegal. Wer Strafen als überzogen hält, sollte sich vorher über die Konsequenten informieren und sich nicht im Nachgang beschweren. Das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Raum ist mit Verantwortung verbunden, die sich jeder bewusst sein sollte.

  2. Christin
    Am 25. Februar 2021 um 8:58

    Guten Tag! Wie sieht es aus wenn man eine gekreuzte Sperrfläche nur noch erahnen kann, weil die Markierungsstreifen nicht nachgezogen worden sind. Es handelt sich um eine Fläche im Wohngebiet wo Autos parken, weil es kaum Parkraum gibt. Seit neuesten zieht das Ordnungsamt seine Runden durchs Wohngebiet und kommt seiner Arbeit nach. Wie deutlich muss eine Sperrflächenmarkierung zu erkennen sein um als eine Sperrfläche erkannt zu werden?

  3. Heiko
    Am 24. September 2020 um 17:20

    hallo,
    was ist wenn man eine Sperrfläche nicht mehr korrekt erkennen kann?
    Ich habe im dukeln eine Sperrfläche nicht erkennen können, erst am nächsten Tag bei Tageslicht konnte man sie erkennen, sie war uralt und nicht mehr deutlich sichtbar (nur kleine Fetzen von weißer Farbe.

  4. Schmidt L.
    Am 4. September 2020 um 15:52

    Guten Tag . wie sieht es aus wenn ich mit einem Blauen Behinderten Parkauswes auf einer Spärrflache Parken mus für ca.2 std. ?

  5. Michael M.
    Am 3. September 2020 um 19:27

    Das Auto meiner Tochter würde in einer Sperrzone auf der sie geparkt hat abgeschleppt.
    Die Sperrzone liegt am Ende eines Parkplatzes und soll den begrenzen.
    Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen Fiat 500, Also ein sehr kleines Auto.
    Es wurde niemand behindert oder ähnliches.
    Ist diese Maßnahme nicht völlig überzogen und hätte da nicht ein Knöllchen gereicht.
    Vielleicht hat jemand eine Antwort oder kann eine Erklärung dazu abgeben.
    Vielen Dank im voraus.

  6. Achim
    Am 3. Juli 2020 um 11:38

    Wann darf die Stadt eine Sperrfläche einrichten und Parkplätze vernichten ß

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